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»« «y»«Iiir I--N4 aub«r Sonn- und F«ÜIaz». Dor Pro»» ftr d!o »4 mm bk«»« C°I»n,l-«n,oIgon,«Il, Im «!mI,»I<>Nd«,!r» M 50 <g°m»I«n-n„!g«n uud Slollonnesu», Ded0rl»,,r 15), auowürlo 55, ftr dl« so mm drei!« Colonel» Reklam«,»»« »0, onowirl, 100, ftr d>« SO mm bull« am». Colon«!,,»« 55, ou-würl, »5 Reich,l>l«nnli. Poftsfteck-aonlo > v«lp,I- Nr. isrrs. A«m«lnd«-»lro-aonloi Du«. Satl«n, Nr. LS. » enthaltend die amtlichen Bekanntmachungen der Amlrhauplmannschasl und des " Bezirksoerbands Schwarzenberg, der Amlsgerichie in Aue (Lvßnih), Schneeberg, Schwarzenberg und Johanngeorgenstadt, der Eladiräte in Grllnhain, Lvhnib, Neustadtel und Schneeberg, der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. Es werden auberdem vervssenllichtr Bekanntmachungen der Sladträt« zu Aue und Schwarzenberg. Verlag T. M. Gärlner» Aue, Sachsen. Soml»r«l-«r! »u« 51 und »1, Lößnitz i«ml «u«) 440, oq«««»«r- 10, Schwor,«»»«», 551«. Vradlonschrlst: »oMfnund «ucka-s«» U»z«ll«n -Anna»«« ft, dl, mn lNachwiU« irsch«ln<n»< Nunmur dl, oormllla,, 8 Uhr In dm »aupla«lchLItt- !><llm. CIn, S«w,dr ftr dl« «usnahm« d«r «n,«lgm am ,oro«Ichrl,dm«n Tag« lowl« au »«stlmmlir Sl«ll« wird «Ich! g«g«d«n, auch nlchl ftr dl« Richtig»«» dir durch S«ms»»ch«r ausgm«b«n,n Unziiam. — gürRllckgob« un- v«rlangl «ingriandlrr Schrtllfflch« i!b«rnlmml di« Schrist- »itung »«in« D«ronlworiung. — Unl«rbr«hunam d«o ft» lch,>lrv«lri«d» lxgrlindrn »«IniAnftrOch«. Bit Zahlung» oirzug und Nondur, g«llm Rada«, al, nicht o««lndart. -a»ptg,sch«ft»lftll«t lnl Du«, LSHnih, Schn»«d«rg und Schwarz«nd«rg. Nr. l48. SS. Iahrg. Mittwoch, den 22. Juni 1932. Amtliche Anzeigen. Wegen Instandsetzungsarbeiten wird die Staatsstraße Raschau—Rittersgrün zwischen Raschau und Pöhla km 1,7 und 2,1 firr den gesamten Durchgangsverkehr vom 24. Juni 1932 ab auf die Dauer von 10 Tagen gesperrt. Der Kraftverkehr wird über Schwarzenberg—Erla, der Geschirrverkehr über Grünstädtel—Pöhla verlegt. Zuwiderhandlungen werden nach 8 366 Ziff. 10 des Reichsstrafgesetzbuches in Verbindung mit 8 50 Abs. 2 der Ver kehrsordnung über Kraftfahrzeugverkehr vom 10. Mai 1932 (RGBl. Seite 201) bestraft. Die Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, 22. Juni 1932. Das im Erbbau-Grundbuche für Bermsgrün Blatt 465 auf den Namen des Friseurs Johann Eisenkolb in Antonsthal i. Erzgeb. eingetragene Erbbau-Grundstück soll am Freitag, dem 5. August 1932, vormittags 9 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Erbbau-Grundstück ist nach dem Flurbuche 6,8 Ar groß und nach dem Vcrkehrswert auf 14 5R) NM. geschäht. Die Brandversicherungssumme beträgt 11 850 RM.; sie ent spricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (8 1 des Ges. v. 18. 3. 1921, GBl. S. 72). Das Erbbaugrundstück liegt in Antonsthal an der Straße von Antonsthal nach Rittersgrün und besteht aus Wohngebäude mit Keller und Anbau sowie Geräteschuppen; es trägt die Ortslistennummer 199 für Derms- grün. Die Einsicht der Mitteilungen des Grnndbuchamts und der übrigen das Erbbaugrundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Erbbaugrundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 4. Mai 1932 verlautbarten Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuchs nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermins vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelde» und. wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Ge bots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Der- sieigerungserlöies dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachzusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegensiehendeg Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widri genfalls für das Recht der Dersteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Za 14/32 Schwarzenberg, den 11. Juni 1932. Das Amtsgericht. Die nachstehende Polizeiverordnung wird, Nachdem das Gemeindeverordneten-Kollegium und die Amtshauptmannschaft als Aufsichtsbehörde ihrem Inhalt* zugestimmt haben, hiermit bekanntgegeben. Radiumbad Oberschlema, am 22. Juni 1932. Der Gemeknderat. * Bestimmungen zur Erhaltung der Ruh« und Ordnung und zur Sicherung des freien Verkehrs in der Gemeinde Radiumbad Oberschlema. Mit Zustimmung der Gemeindeverordneten werden fol gende Bestimmungen erlassen. 8 1- 1. Beim Straßenhandel im Umherfahren (Obst-, Gemüse-, Speiseeis- usw. Wagen) dürfen die Händler mit ihren Fahr zeugen nur vorübergehend halten, um Käufer abzufertigen. Jedes Aufstellen auf den öffentlichen Straßen und Plätzen, um Waren feilzubieten oder Käufer zu erwarten sowie das Errich ten von Verkaufsständen ist verboten. Der Gewerbebetrieb muß grundsätzlich im Umherfahren ausgettbt werden. Dort, wo der übrige Verkehr gestört werden würde, ist das Halten des Fahrzeugs zu unterlassen. 2. Dieser Handel darf in der Gemeinde Radiumbad Ober schlema nur wochentags in der Zeit von 7 bis 11 Uhr vormit tags ausgeübt werden. 3. Die Führer und Begleiter von Handelswagen dürfen auf die Waren nur durch einfaches, kurzes Glockenzeichen in nicht überlauter Weise und auch nur unter Einschaltung grö ßerer Pausen aufmerksam machen. 4. Für die Milchwagen gelten die Bestimmungen der Ab sätze 1. bis 3. nicht. 5. Auf der Hauptstraße dürfen zwischen dem Gemeinde verwaltungsgebäude und der Mittelstraße keinerlei Handels wagen halten. ' 8 2. Der Handel von Haus zu Haus darf in der Gemeinde Radiumbad Oberschlema nur während der Zeit von vormittags 7 bis 11 Uhr staitfinden. Hausierer dürfen sich auf öffentlichen Verkehrsraume oder sonstigen Grundstücken nicht aufstellen, um ihre Handelsartikel anzubieten. 8». 1. Das Musizieren in Gast- und Schankwirtschaften ist nur bei geschlossenen Fenstern und Türen gestattet. 2. Rundfunkgeräte dürfen in allen Grundstücken der Ge meinde Radiumbad Oberschlema nur in Räumen in Betrieb gesetzt werden, deren nach außen gehenden Türen und Fenster, geschlossen sind. In Gärten usw. dürfen Lautsprecher nicht zur Wiedergabe von Rundfunkdarbietungen aufgestellt werden. 3. Musizieren auf öffentlichem Derkehrsraume durch um, herziehende Musikanten ist in der Zeit vom April bis mit Oktober vollkommen verboten. In der übrigen Zeit des Iah- res ist die Ausübung des Gewerbes des Musizierens im Um herziehen nach den Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung von der Erlaubnis des Gemeinderates abhängig. 8 4. Das Aufstellen oder Umherziehen zum Zwecke des ge werbsmäßigen Photographierens einschl. des Filmens auf öffentlichem Derkehrsraume ist verboten. 8 5. 1. Das Stehenbleiben auf den Fußwegen und Brücken so- wie das Nebeneinandergehen mehrerer Fußgänger in der vollen Breite der Fußwege oder Brücken ist verboten, wenn dadurch der Verkehr behindert oder gestört wird. 2. Kinderwagen dürfen nicht nebeneinander gefahren werden. 8 6. Teppiche, Läufer, Felle, Tischdecken, Bettvorlagen usw. dürfen wochentags nur während der Zeit zwischen 7 bis 10 Uhr vormittags ausg'eklopft und ausgeschiittelt werden. An Sonn- und Feiertagen ist das Misklopfen und Ausschütteln überhaupt verboten. 8 7. ' Der Gemeinderat kann von den vorstehenden Bestimmun gen in besonderen Fällen Ausnahme bewilligen. 8 8- - - Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit Geld bis zu 150 RM. oder niit Haft bis zu 14 Tagen be<> straft. ' 8 Die vorstehenden Bestimmungen treten mit ihrer Ver öffentlichung in Kraft. Radiumbad Oberschlema, am 22. Juni 1932. Der Gemeinderat. Amtliche Bekanntmachungen befinden sich im Beiblatt. Bor -er Länderkonserenz. Die Möglichkeiten. lieber den Besuch, den Adolf Hitler am Montag dem Neichsinnenminister Freiherrn von Gayl abgestattet hat, ergeht sich die Linkspresse in aufgeregten Darstellungen. Sie be hauptet u. a. der Wahrheit zuwider, es sei bei dem Besuch zu erregten Auseinandersetzungen gekommen. Der Reichsinnen minister hat die Wünsche der nationalsozialistischen Partei entqegcngenommen, und die Aussprache ist selbstverständlich in voller Ruhe verlaufen. Grund für eine derartige Aussprache ist insofern reichlich gegeben, als die Aufhebung des SA.- Verbotes und des Uniformverbotes von den linksradikalen Organisationen mit einer neuen Terrorwelle beantwortet worden ist. An verschiedenen Stellen, besonders in Köln, wo der sozialdemokratische Polizeipräsident Bauknecht seines Amtes waltet, hat die Polizei es an dem nötigen Nachdruck bei der Bekämpfung der linksradikalen Terrorakte fehlen lassen. Wenn diese Zustände andauern, wird ernsthaft die Frage zu erwägen sein, ob das gegenwärtige preußische System in einer so schwierigen Lage überhaupt noch imstande ist, die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung zu gewährleisten. An der Jnnenministerkonferenz wird dem Vernehmen nach der bayrische Ministerpräsident Held persönlich teilneh men. Er ist ja der Nufer im Streit gegen die Ncichsautorität. Man rechnet mit außerordentlich scharfen Auseinandersetzun gen, zumal die Ncichsregierung angekündigt hat, daß sie den eingcschlagencn Weg der deutschen Innenpolitik „energisch" fortsetzcn werde. In den süddeutschen Ländern hat sich an dem Standpunkt der dortigen Parteiregierungen bisher nichts ge ändert. Die Ncichsregierung steht bekanntlich ihrerseits auf dem Standpunkt, daß die Länderregierungen im Rahmen ihrer Polize.hohcit zunächst die formelle Berechtigung haben, die beanstandeten Maßnahmen zu treffen. Eine ganz andere Frage ist natürlich, ob es politisch angängig ist, daß die süd- deutschen Länderregierungen sich aus rein parteimäßigen Gründen dauernd in offenem Widerspruch zum Reichspräsi- denten setzen. Formell gesehen, hat die Ncichsregierung die Möglichkeit, auf drei Wegen zum Ziel zu gelangen. Sie kann entweder auf dem Verhandlungswege mit den Länderregierungen Überein kommen, die Uniformverbote abzukürzen und nur in dringen den Notfälle» anzuwenden. Zweitens könnte eine neue Not- Die Reichsregierung will sich durchsetzen. Berlin, 21. Juni. In politischen Kreisen sieht man mit großem Interesse der morgigen Konferenz des Reichsinnen ministers mit den Vertretern der Länder entgegen. Man rechnet mit einer eingehenden Aussprache über die innen politischen Spannungen, die in deni Verhältnis zwischen Reich und Ländern wegen der Durchführung der Notverordnung über das Uniformtragen eingetretcn sind. Die Lage hat sich durch die kommunistischen Ausschreitungen verschärft, die auch heute wieder namentlich aus Rheinland und Westfalen ge meldet worden sind. Der Neichsinnenminister wird den Vertretern der Länder in der morgigen Besprechung zu nächst auseinandersetzen, daß es für das Reich einfach un erträglich ist, wenn in dem Augenblick, in dem der Reichs präsident eine Notverordnung erläßt, von den Ländern gegen teilige Bestimmungen getroffen werden. Als besonders kraß sieht man in Berlin das Vorgehen Badens an, wo nicht einmal Ereignisse wie in München einen konkreten Anlaß zu dem Uniformverbot gegeben haben. Was dann weiter ge schieht, hängt von der Stellungnahme der Länder ab. Es kann jedenfalls kein Zweifel darüber sein, daß die Reichs regierung entsprechend ihrer Ankündigung vom Sonnabend die Absicht hat, die mit ihrer letzten Notverordnung begon nene Politik energisch fortzu führen. Verordnung des Inhalts erlassen werden, daß das Reich die bisher offene Frage der praktischen Handhabung des Uniform verbotes und des Demonstrationsverbotes von sich aus direkt regelt und damit die Rechtsgrundlage schafft, um die Länder zur Durchführung einer einheitlichen Politik zu zwingen. Die dritte Möglichkeit bestünde darin, daß das Reich den Aus nahmezustand verhängt, wozu nach den blutigen Zusammen- stößen der letzten Tage Anlaß genug vorhanden wäre, und dann mit Hilfe des Ausnahmezustandes eine einheitliche Re gelung der strittigen Frage durchführt. Es läßt sich im Augenblick noch nicht übersehen, welcher dieser Wege endgültig beschritten werden wird. Wenn gewisse Länderregierungen nicht von allen guten Geistern verlassen worden sind, dann sollten sie die ihnen vom Reich hingestrcckte Hand ergreifen und sich über die einheitliche Durchführung der Notverordnung verständigen, selbst auf die „Gefahr" hin, daß gegen die berufsmäßigen komiyunistischen Ruhestörer etwas schärfer durchgegriffen werden muß. Bestehen aber die Re- gierungen auf ihrer parteipolitischen Stellungnahme, dann muß das Reich unbedingt seinem Willen Geltung verschaffen. Das ist der sonstigen Folgen wegen dringend geboten. Bayern bleibt skarrköpfiq. München, 22. Juni. Vor der gestern abend erfolgten Abreise des bayrischen Innenministers Dr. Stützel nach Berlin fand ein Ministerrat statt, in dem über die bei der Konferenz der Innenminister einzuhaltenden Richtlinien Be schluß gefaßt wurde. Bayern wird, wie verlautet, an seinen Recht, ein Uniformverbot aus eigener Machtbefugnis zu erlassen und seine Dauer selbst zu bestimmen, unbedingt festhalten. Gegen anders gerichtete Meinungen würde es das Urteil des Staatsgerichtshofes beim Reichsgericht anrufen. Auf dieser Rechtsbasis könne seiner Auffassung nach ein Konflikt vermieden werden. * „Eine letzle Warnuny." München, 21. Juni. Der „Völk. Beob." versieht heute einen Artikel, in dem er zu den politischen Zusammenstößen der letzten Tage Stellung nimmt, u. a. mit den Ueberschriftcn.' „Eine letzte Warnung an den Neichsinnen- ministerl Wir verlangen' sofortige durchgreifende - Maß nahmen zum Schutze des Lebens unserer SÄ.-Kameraden!" Zum Schluß erklärt das Blatt, die Zeichen stünden aus Sturm, der Reichsinncnminister möge die Stunde erkennen, oder die Entwicklung werde unbarmherzig ihren Lauf nehmen. * Obstruktion der Nationalsozialisten im Bayrischen Landtag München, 21. Juni. Im Aeltestenrat des Landtages gak der nationalsoz. Abg. Dr. Duttmann eine Erklärung ab, in der er u. a. sagte, daß die amtliche Niederschrift der Landtags sitzung vom 7. Juni, in der der Ausschluß sämtlicher national- soz. Abgeordneter wegen des Tragens der Parteiuniform er folgte, auf Veranlassung des Präsidenten verfälscht wor- den sei. In der Erklärung wird verlangt, daß der Landtags- Präsident zunächst die Führung der Geschäfte nicderlege. Di« Nationalsozialisten würden sich' an den Beratungen unter dem Vorsitz des Präsidenten nicht beteiligen, solange nicht eins Klärung dieser Angelegenheit erfolgt sei. Die Reichsaufsicht über die organisierten Verbände. Berlin, 21. Juni. Der Reichsinneminister hat sich mit den Führern der NSDAP., des Stahlhelnis, des Reichsbanners, des Iungdeutschen Ordens, des Werwolfs und der Kreuzschär in Verbindung gesetzt, um sicherzustellen, daß diejenigen Bestimmungen beachtetwerden, die der Resihs- inncnminister aufgrund -er Verordnung vom 14. Juni 1932 für erforderlich hält.