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WWUirWWlW Nr. 139. SS. Jahrg Mittwoch, den IS. Juni 1932 Forstkasse Schwarzenberg. Forflamt Neudorf iygt ern Di« amtlichen Bekanntmachungen sämtlicher Behörden können in den Geschäftsstellen des „Erzaebiraischen Dostsfreunds^ in Aue, Schneeberg, Lößnitz und Schwarzenberg eingesehen werden Anläßlich der Verkündung der ersten Notverord nung erläßt die Reichsregierung folgenden Aufruf: Lee »Nr,^»Ir,Nch, «ter e«m- md gMa,». »er »r«t» Itt» dl, »1 mm üreU« ,«!««<-,«iU^»ü«II« kn «»«bl-Nd,,INI III »0 <So»IIIm,n,U,M md SI«llm,Uu»< BedürA^r I»), au«-ürl, »«, »e dl, w mm drUl, L-l-»«!- «,«om„UI, So, omwbU, ,00. st, dl, »0 mm bnU, omll. L»l«i,ljUl, I« omwlkt, «1 R«I<b»pI«nnI,. VoNlch«r-a»»>o >. vNxzis Ne. irre«. 0<««lnt^Olr»-a»»t»i Um, s«dlm. Nr. rs. Keine DerlSngerung -er Bürgerstener Wie von zuständiger Stelle mitgeteilt wird, wird die Bürg erste» er, deren letzte Rate Ende Juni fällig ist, nicht verlängert. Die Gemeinden hatten die Reichs regierung um die Ermächtigung gebeten, die Biirgersteuer in der bisherigen Form weitere sechs Monate lang zu erheben. Die Reichsregierung hat sich jedoch auf den Standpunkt ge stellt, daß die Gemeinden durch den ihnen gemäß der neue» Notverordnung vom Reich zufließenden Betrag von 670 Mil lionen Mark statt 230 Millionen Mark im Vorjahre in ihren Wohlfahrtsleistungen eine derartige Entlastung erfahren, daß sie ohne die Biirgersteuer auskommen müssen. Kundgebung der Reichsregierung. Erst muh Gel- geschafft wer-en, ehe reformiert mer-en kann. Die Rettung -er Soziaiverficherung als erfte Aufgabe. Die Rekchsregierung hat bei ihrem Amtsantritt den Wil- len bekundet, die soziale, finanzielle und wirtschaftliche Not Deutschlands durch organische neu aufbauende Maß»ahmen zu bekämpfen. R--,, Ländern und Semeinden vorläufig zu sich mrd dl« Sozialversicherung vor dem tatsäch mit der Höhe dieses Beitrages zur Abgabe nicht hercingezogen worden. Bei Arbeitseinkommen zwischen 700 Mark mo natlich und 3000 Mark monatlich beträgt die Ab gabe von den ganzen Bezügen 5,75 v. H. Sofern das Ar beitsentgelt im Monat den Betrag von 3000 Mark übersteigt, beträgt die Abgabe 6,5 v. H. Auf der anderen Seite fällt aus Dereinfachungsgründen mit Wirkung vom 1. Juli 1932 die Krisenlohnsteuer weg. In die Abgabe sind auch die Personen einbe zogen worden, deren Gehalt oder Lohn auf Grund der Ge haltskürzungsverordnungen zu kürzen ist, das heißt die Be amten, Angestellten, Arbeiter des Reiches, der Länder, Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Abgabe für diese beträgt 18 v. H. Die Abgabe entspricht in ihrer Höhe der Belastung, die die Reichsregierung Brüning mit der 18prozentigen Beschäfti gungsabgabe unter Beibehaltung der Krisenlohnsteuer vor gesehen hatte. " 7. , Sicher««- -er Äaushalle. Bei der Umsatzsteuer wird die Freigrenze, die jetzt 5000 Mark beträgt, beseitigt. Bis zum 1. Juli 1931 hat in der Umsatzsteuer überhaupt keine Freigrenze bestanden. Sie ist erst durch die Notverordnung vom 1. Dezember 1930 ein geführt worden. Don den runo 48 Millionen umsatzsteuer pflichtigen Personen fiel dadurch etwa die Hälfte aus der Umsatzsteuer heraus. Die durch das Steuermilderungsgesetz vom 31. März 1926 aufgehobene Salz st euer wird mit Wirkung vom 16. Juli 1932 ab wieder eingeführt. Sie beträgt 12 Pfen nig pro Kilo. Ihr Ertrag wird im Jahre auf 70 Mil lionen Mark, für die Geltung in diesem Rechnungsjahre (16. Juli 1932 bis 31. März 1933) auf 40 Millionen geschätzt. Durch die neueingeführte Abgabe zur Arbeitslosenhilfe kommt die Krisenlohnsteuer mit Wirkung vom 1. Juli 1932 ab in Fortfall. Da von der Abgabe zur Arbeits losenhilfe nur die Lohnempfänger betroffen werden, soll zum Ausgleich außer der bisher vorgesehenen einen Krisen steuerveranlagtenrate im Oktober 1932 noch eine zweite solche Rate im Januar 1933 erhoben wer den. Der Krisensteuer der Veranlagten unterliegen bekannt- lich außer den Lohnempfängern über 1600 Mark alle son stigen Einkommensbezieher ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens, also zum Beispiel auch Personen mit Ein kommen aus Kapitalvermögen, Hausbesitz, aus freien Be rufen und aus Gewerbebetrieb. Das Aufkommen aus dieser zweiten Rate wird mit 45 Millionen Mark angenommen. Um das Kirchen st eueraufkommen zu sichern, wird (durch eine Aenderung der Reichsabgabenordnung) aus gesprochen, daß, soweit es sich um die Beitreibung direkter persönlicher Steuern aus den letzten drei Monaten handelt, der Arbeits- und Dienstlohn unbeschränkt pfändbar ist. Damit wird einem Wunsche Rechnung getragen, den die zuständigen kirchlichen Stellen geäußert haben und dem der Reichsrat sich angeschlossen hat. Arbettsbeschaffunq. In Uebereinstimmung mit weiten Kreisen des Volkes eiNpfindet es die Reichsregierung als unbefriedigend, daß rem weitaus überwiegenden Teil des großen Heeres der Ar beitslosen Hilfe nur auf dem Wege der Unterstützung gewährt werden kann Sie versteht ihren dringenden Wunsch, anstatt der Unterstützung Arbeit zu erhalten. Hier ist die Lösung dieses Problems eine der vordringlichsten des ganzen öffent lichen und privaten Lebens. . ^..Schlich drohenden Zusammenbruch zu retten. Werden diese notwendigen und unaufschiebbaren Voraussetzungen nicht erfüllt, so sind alle wetteren Maßregeln von Anfang an in Frage gestellt. Die amtlichen Erläuterungen zur Notverordnung. > Zu der Notverordnung des Reichspräsidenten über Maß nahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und der Sozial- . Versicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden, deren wesentlicher Inhalt im E. B. bereits mit- geteilt wurde, wird eine amtliche Erläuterung gegeben, in der es unter anderem heißt: Arbeitslosenhilfe, Sozialversicherung, Reichsversorgung. Die Notverordnung führt die Leistungen im allgemeinen auf den Stand yon 1927 zurück. Sie kürzt in der In validen-, Ange st eilten- und knappschaftlichen Pensionsversicherung die alten Renten um 6 Mk. bei den Invaliden, 5 Mk. bei den Witwen und 4 Mk. bei den Waisen für den Monat und mindert für die neuen Renten den Grundbetrag um 7 Mk. und den Kinderzu schuß um 2,50 Mk. im Monat. Der Anteil der Witwen- und Waisenrenten an der Hauptrente — bisher sechs Zehntel und fünf Zehntel — wird auf fünf Zehntel und vier Zehntel herabgesetzt. Da die Löhne im allgemeinen auf den Stand von 1927 zurückgegangen sind, ist es notwendig, auch die Renten aus Unfällen entsprechend der Jahre 1927 bis 1931 um 15 v. H. zu mindern. Die übrigen Unfall renten werden nur um 7)4 v. H. gekürzt. In der Kriegsopferversorgung erschienen wesentliche weitere Kürzungen nicht mehr möglich. Die Ver ordnung beschränkt sich deshalb in der Hauptsache auf ge wisse bisher unterbliebene Angleichungen an frühere Kür zungen in der Neichsversorgung und Sozialversicherung. Die Renten der kinderlosen Leichtbeschädigten wer- den jetzt ebenso gekürzt wie bisher schon die Renten der Leichtbeschädigten mit Kindern. Die Kinderzulagen und Waisenrenten sollen, wie in der Sozialversiche rung, im allgemeinen nur noch bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres gezahlt werden, doch bleibt — in Abweichung von der Sozialversicherung — die Weiterzahlung über dieses Alter hinaus bei Berufsausbildung und Gebrechlichkeit im bisherigen Umfange bestehen. Im übrigen bleibt es bei den bisherigen Sätzen. Die weiteren Aenderungen sind im wesent- lichen verfahrensrechtlichen Inhalts. Abgabe zur ArbettslosenhUse. Die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe wird von dem Bruttoentgelt der Lohn- und Gehalts- empfänger erhoben, das für die Zeit vom 1. Juli 1932 bis 31. Mai 1933 gewährt wird. Die Abgabe soll der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenver sicherung zufließen. Der Abgabe unterliegen alle Lohn- und Gehaltsempfänger, alle Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit, die Ruhegeld oder ähnliche Be züge haben, Beamte usw. des Reiches, der Länder, der Ge meinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts, auch wenn sie im Deutschen Reich keine Wohnung oder keinen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Der Abgabe unterliegen auch Renten, wenn sich das Reich, ein Land, eine Gemeinde oder eine sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts an deren Aufbringung beteiligt hat. Befreit ist das Arbeitsentgelt für vorübergehende Dienstleistungen und für geringfügige Beschäftigungen. Die Abgabe beträgt bei einem Arbeitsentgelt bis zu 125 Mark monatlich gleich 1,5 v. H., bis zu 3 0 0 Mark mona t- 2,5 v. H.; bei einem Arbeitsentgelt zwischen 300 und 700 Mark monatlich beträgt die Abgabe für die ersten 300 Mk. 2,5 v. H., für die weiteren Beträge 5,75 v. H., doch ist hier der Teil des Arbeitsentgelts, der bei der Berechnung des Arbettslosenversicherunasbeiiraae» nicht berücksichtigt wird, Gedacht ist insbesondere an die Förderung öffentlicher Arbeiten auf dem Gebiete des Straßenbaues, des Wasserbaues und der landwirtschaftlichen Bodenverbesserungen. Diese Arbeiten sollen ent weder als öffentliche Notstandsarbeiten oder, wo das im Ein- zelfall zweckmäßig erscheint, im Wege des freiwilligen Arbeitsdienstes ausgeführt werden. Die Kosten und insbesondere die baren Aufwendungen werden möglichst nied rig zu halten sein, Die Notverordnung gibt der Reichsrcgie- rung die Möglichkeit, die hierfür erforderlichen Maßnahmen mit größter Beschleunigung und in einem mög- lichst vereinfachten Verfahren zu treffen. Amtliche Anzeigen. Die Airschennutzung an den Staatsstraßen der Amts- straßenmeisterbezirke Zwickau, Kirchberg und Werdau soll Montag, den 20. Juni 1932, vorm. 10 Ahr im alten Schützenhaus in Zwickau, diejenige an den Staatsstraßen des Amtsstraßenmeisterbezirks Glauchau Dienstag, den 21. Juni 1932, vorn». 10 Ahr «m Gasthof zum Lindenhof in Glauchau, di^enige^an den Staatsstraßen des Amtsstraßenmeisterbezirks Mittwoch, den 22. Juni 1932, vorm. 812 Uhr im Gasthof zum goldenen Helm in Lichtenstein-Eallnberg gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Staatl. Straßen- und Waffer-Bauamt Zwickau. WW-BMImm. SlaalMlmier Neoins. («auplrevte» und Lranzahler Wald). Frettag, den 24. Juni »32, von vorm. /»10 Ahr ab in der Bahnhvsswirtschafi zu Unnaberg t. Srzgeb. ca. 530 Siück fi. «lötze 8/14 cm Obst. -- 31 im, 2880 dgl. 15/54 cm Obst. — 570 km (3—4,5 m lang). Aufbereitei i. d. Abi. 24, 48, 49, 51 (Räumungen), 7, 8, 14, 17, 18, 20, 21, 24, 30-33, 36, 40, 46, 48, 50, 96, 107^ 114, 115 u. 116 (Einzelhölzer). Für die Versteigerung gellen die Nuhholzauszüge vom 18. Mai 1932; es wird gebelen, dieselben mitzubringen. *,» ,«« «»-»»« ftr dl, «» «,<d»IUU «schUn«»« Numm« dU »»rmIUa«, 0 Uhr I« dm Lmq,ia,lchi>sÜ- ft,!«. Mn, »«Ihr für dl, Aukahm« dm Lag« l«»l, an bchlmmkr Ski« Mrd »l-I «Hüm, ans »Ich! für dl, Al»II,tUI dir durch F«»tpr«bm mk«»«« ,i«iü«. — M>r«I>tg,d, m- «rlmgl Un-Uandi« SchrlM« üd«mmm> dl, Schrlsl- lUtuna IMm vmanlworwng. — Unlnbnchungm dm schUUdUrl«»« dmründen d,ln,«nh>rü<d«. B« Jahlnng». und Nontur» zell« Radau, al, nicht neritnbaU. -au»t««sch4ft»tz,am lut iliu, Lühnlh, Schund«, und Schwarz«»«,. « enthaltend die amtticheu «ekaunimach»»,,« der Amtshauplmannschaft und des Bezirksverbands Schwarzenberg, der Amtsgericht« in Au« (Lößnitz), Schneeberg, Schwarzenberg und Johanngeorgenstadt, der Staotröte in Grünhain, Lößnitz, Neustadt«! und Schneeberg, der Finanzämter in Au« und Schwärzend«». E» w«rden autz«rd«m v«rvss«nlllchtr Bekanntmachungen der Stadträt« zu Au« und Schwarzenberg. Verlag L. M. DSrluer, Aue, Sachfe«. zmitprichu, »1 uitd 0t, Uhultz <«mt «u,> 440, Schar»,r, 10, Schw«v»»n, a»1S vrahtanlchrM: Vrkkfkmad «luUachsm. Für die ersten Notmaßnahmen hat die Regierung an Vor- bereitungen anknüpfen müssen, die schon das vorige Kabinett getroffen hatte. Da diese Maßnahmen jedoch nicht aus- reichten, um Kassen und Finanzen zu sichern, ist die Reichsregieruna genötigt, über sie hinaus-«- gehen. Ls sind infolgedessen weitere Abstriche am Reichshaushalt sowie an allen Ausgaben der öffentlichen Hand beschlossen worden.. Es muß von der Ausgabenseite her versucht werden, eine Gesundung der Kaffen- und Finanz lage herbeizuführen; denn die Erfahrungen der letzten Monate haben aerolat, daß Steuererhöhungen nicht mehr zu einer Verbesserung, sondern nur noch zu einer Verschlech terung der Einnahmen führen. Es bleibt also eine der wichtigsten Aufgaben, den gesamten Verwaltungs- apparat Deutschlands weiter zu verbilligen. Das bringt zwangsläufig auch scharfe Einschränkungen auf dem Gebiete der Sozialversichrung mit sich, deren Exi stenz jetzt auf dem Spiel steht. Es ist eine schicksalhafte Ent wicklung, daß es beute, nach einem halben Jahrhundert des Bestehens der Sozialgesetzgebung, nicht mehr um die Höh« der Leistungen geht, sondern um ihre Erhaltung über haupt. Me Rmchsregierung, deren soziale Gesinnung in der von ihr vertretene» Weltanschauung begründet ist, würdigt i» ihrer ganz entscheiden den Bedeutung die mit der Schöpfung des ersten Kanzlers des Deutschen Reiches begonnenen sozialen Einrichtungen, zu deren Erhol- tung in dieser Stunde äußerster Not an das Gemeinschafts, gefühl aller Deutschen neue harte Anforderungen gestellt wer ben müssen. Wenn die Reichsregierung heute zunächst den dringend sten Erfordernissen der Stunde nachkommt, so betont sie beson der», daß sie nicht die Absicht hat, den Weg der Erschließung neuer Einnahmequellen in Zukunft weiter zu beschreiten. Ihr Ziel ist, die deutsche Wirtschaft vernunftmäßig unter Aus- schaltung künstlicher Experimente neu zu befruchten. Sie wird deshalb mit den auswärtigen Regierungen nach eiker Lösung der Weltwirtschaftskrise suchen. Darüber hinaus hält es die Reichsregierung angesichts der ungeheuren Wirtschaftsnot für ihre unabweisbare Pflicht, die Wirt schaftsenergien des eigenen Landes zu mobi- lisieren und in erhöhtem Maße für die Verwertung der brachliegenden Arbeitskräfte nutzbar zu machen. Die Regie- rung wird alles daran setzen, um neben der Pfleg« des Güter austausches der Länder untereinander durch eine ziel- bewußte Binnenmarktpolitik, insbefonbere unter Zuhilfenahme des Arbeitsdienste», durch geeignete Maß nahmen auf dem Gebiete derSiedlung und der bäuerlichen Leredelungswirtschaft die deutsch« Wirtschaft einer allmählichen Gesundung entgegenzuführen. Der Wille de, deutschen Volke», von der Geißel der Arbeit»losigkeit erlöst zu «erben, und die Hoff nung der jungen Generation, neue Grundlagen z« finden, werden von der Regierung, al» ein« für di. Zu- kunft der Nation entscheidend« Ausgabe, mit allen Kitteln unterstützt »erden.