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LI»»«» i»mt «ue) 44L Sqn««»«r, 1» Schwor»«n»«r, »IS vradlaawrlkk N-Mfr»uad «mlachle» >»««!,«»- «»»a-«« ftn dl« «m Nachmw« «sch<Imnd« Nimm« dl, -ormlNa», » Uhr In d« »auol-«l»dst<« l>«llm. «« »«wSdr sLr dl, «ufnahm« d«k «n»«l,m am o-railtrltd«,«» La,, loml, m b«sllmml«r Sl«ll, wird »I-I i«»«t«a, mich nlchl lür dl« NlchNodtll dir dorch A»m>or«<d«r m>f,<,«d,a«a Nn,«lam. — yar Nückgod« an- -«rlangl «is-And« SchrlMch, adrrniiimil dl« Schrift. Mkn« d^n« viranlworiung. — Uni«rdmchimL« d«« N«. Ichlstsdriri,»«« d«,rünt«a »«In,Anl,rS<d«. B«i g-dl-ng». -«iPi, »ad Nlmtiir, ,<llm Raboli« -l, nicht «rrindnri. -a»pt,«schMt»ft<U«, la: Nu«, Löbnitz. Scha««d»r, imd Schwär,«nd«r,. Ar. 138. Dienstag, den 14. Juni 1932. 85. Iahrg. Amtliche Anzeigen. Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Holzhänd lers Iohannes Willy Becher wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vor handen ist. K17/31 Amtsgericht Aue, am 13. Juni 1932. Mittwoch, den 15. Juni 1932, sollen meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden: Borm. 10 Uhr im Dersteigerungsraum des Amtsgerichts: 1 Patentschnellwaage. 1 Schrankgrammophon, 1 Sofa, 1 Ver tiko, 1 Pfeilerspiegel, einige Herrenarmbanduhren, 1 goldene und eine silberne Herrennhr. 1 goldene Damenarmbanduhr, 1 Posten Burschenanzüge, 1 Posten Damenkleider, 1 Poste« Damenmäntel und 4 Damenröck«. Nachm. 2 Uhr inNeustädtel 1 Nähmaschine, 1 Tisch, grammophon, 1 Wohnzimmeruhr, 5 Flaschen Weißwein. Sammelort der Bieter: Gasth. goldner Stern. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schneeberg. Mittwoch, den 15. Juni 1932, sollen öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden: Borm. 9 Uhr in Mittweida-Markersbach 1 Motorrad DKW, 1 Sofa. Sammelort der Bieter: Gasthof goldner Hahn. Vorm. 10 Uhr in Schwarzenberg 1 Schrankgrammophon, 1 Radioapparat, 1 Bücherschrank, 1 Nähmaschine, 1 Schreib pult, 1 Geldschrank, 1 Bücherregal, 1 Schreibtisch. Sammelort der Bieter: Hof des Amtsgerichts. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgericht» Schwarzenberg. Gewerbesteuer 1932 in Schwarzenberg betr. Am 15. Juni 1932 wird der 1. Termin Staatsgewerbe steuer und Gemeindezuschlagsteuer für das Rechnungsjahr 1932 fällig. Solange die Steuerbescheide für diese Steuern noch nicht zugestellt sind, sind hierauf Vorauszahlungen in Höhe von einem Viertel der für das Rechnungsjahr 1931 fest gesetzten Iahressteuerschuld zur staatlichen Gewerbesteuer und gemeindlichen Zuschlagsteuer zu leisten. Beträge, Vie am 25. Juni 1932 noch rückständig sind, werden zwangsweise eingezogen. Schwarzenberg, am 11. Juni 1932. Der Rat der Stadt — Dteueramt. Oesfentliche Sitzung der Stadtverordneten zu Schwarzenberg Freitag, den 17. Juni 1932, abend» 7 Uhr im Stadtverordnetensitzungszimmer Nr. 36. Tagesordnung: 1. Mitteilungen. 2. Antrag, Herab setzung der Hundesteuer für das Rechnungsjahr 1932 betr. 3. Einspruch des Stadtrats gegen die Ablehnung der Bestim ¬ mungen über die Erhebung von Schulgeld an der Berufsschule. 4. Desgl., die zinslose Stundung der Anliegerleistungen bis zum Erlaß des neuen Daugesetzes betr. 5. Bewilligung von Mitteln zum Schlagen von Steinen durch Waldarbeiter. 6. Unterlassung oer Durchführung der im Bebauungsplan Lehnberg vorgesehenen Straße v. 7. Aenderung der Bauvor schriften zum Teilbebauungsplan Hofwiese. 8. Nachbewilli gung von Kosten für dte Marktpflasterung. 9. Herstellung einer Marktbeleuchtung in Verbindung mit der Anlegung einer Verkehrsinsel. 10. Festsetzung der Sommerferien und Wahl der Mitglieder zum Ferienausschuß. Hierauf nicht öffentliche Sitzung. Schwarzenberg, am 13. Juni 1932. (gez.) Rauchfuß, Vorsteher. Nutz - Kolz - Versteigerung. Slaalssorstreoierr «uersberg. Donnerstag, den sr. Juni 1932, ab 9 Ahr vormittags tm Gasthof „Tarlshos" in Schönheiderhammer. 2320 st. Abschnitt« 15/19 cm — LS8 km, 1310 dergl. 20/40 cm --- 233 km, 901 dergl. 25,29 cm — 240 km. 500 dergl. 30/52 cm — 209 km. Ausbereiiet in den Abt. 6, 7, 14, 15, 16, 22, 23, 26, 27. 29. 3l, 34, 39, 4l. 43, 44, 45, 47, 48, 49, 53, 54, 56, 57, 59, 60. 61, 63, 64, 65, 69, 7l, 72. Forstamt «uersberg. Forsthasse Schwarzenberg. Der Schutthaufen mutz < Der Zweck der Regierung von Papen ist der völlige Kurs wechsel in Wirtschaft und Politik. Vorher ist aber eine Auf- gäbe zu erfüllen, an welcher guch die tüchtigste und bestwilligste Regierung nicht vorbei kann: «s mutz nämlich der non den Systemregierungen hinterlassene Schutthaufen hinweggeräumt werden. So hat das Kabinett Papen das finanzielle Erbe der Regierung Brüning einfach antreten müssen, als es sich völlig leeren Kassen gegenübersah. Insofern hat die Ver gangenheit der Gegenwart das Gesetz des Handelns vorge- schrieben. Auch Papen muß zunächst den Ausweg neuer Steuern und Belastungen gehen und kann vorläufig nicht ohne Notverordnungen regieren. * Natürlich werden die Gegner des Kabinetts die Gelegen- heit wahrnehmen und in bekannt demagogischer Weise den ewigen Sprechchor aufsühren: Seht, sie können es auch nicht besser. Dazu ist zu wiederholen: Kein vernünftiger Mensch wird von der neuen Regierung verlangen, daß sie die Kata strophe, an welcher sie nicht die Schuld trägt, auf einen Schlag, gewissermaßen aus dem Handgelenk, abwenden kann. * Haben schon die neu geplanten Belastungen einen bit teren Beigeschmack, so ist besonders bedauerlich, daß die bereits von Brüning vorgesehene generelle Herabsetzung der sozialen Leistungen für die Erwerbslosen, Kriegsbeschädigten und So zialrentner nicht vermieden worden ist. Hier muß auch gegen diese Regierung die schärfste Opposition einsetzen. Es müs sen sich einfach Mittel und Wege finden, diese neue Welle der Verelendung abzudämmen, mindestens aber ist eine Befristung auf ganz kurze Zeit zu verlangen. Trotz allem wäre es unrichtig, die Regierung Papen mit ihren Vorgängerinnen auf eine gleiche Linie zu stellen. Sie hat zum mindesten das eine voraus: man kann ihr voll ver- trauen, daß sie mit den Mitteln, welche sie durch die neue Not verordnung aufzubringen gezwungen ist, besser wirtschaften wird, als dies bisher zu geschehen pflegte. Es wäre freilich auch unerträglich, wenn die neuen Opfer wieder umsonst ge bracht sein sollten. D» * * * Die Notverordnung. Me gestern vom „E. V." veröffentlichten Einzelheiten über die neuen Notverordnungen werden heute durch eine halbamtliche Mitteilung ergänzt. Es heißt darin u. a.: Die Verordnungen werden am Dienstag abend veröffent licht werden. Diejenige über die finanziellen Maßnahmen soll die, Basis für die Stabilisierung des Reichshaushalts liefern und die Kaffenlage auf der Grundlage des Etats- audgleiches sicherstellen. Die Schwierigkeiten der Finanzlage sind mit verursacht durch den Sozialetat. Bel gleich- bleibender gesetzlicher Regelung des Arbeitslosenproblems würden 1932 über 3,5 Milliarden notwendig sein. Da die erforderlichen Mittel nicht vorhanden sind, ist die Reichs- regterung gezwungen, diese Ausgaben innerhalb der Grenzen des Jahres 1931 zu halten, also rund eine halbe Milliarde einzufparen. Dazu ist eine Reihe von Maßnahmen erforder- lich, die im wesentlichen auf eine Anpassung der Sätze der Arb^slosenversicheruna und der Krisenfllrsorge auf den rsl weggeräuml werden. Durchschnitt der Wohlfahrtsunterstützung hinauslaufen. Von besonderem Interesse ist dabei noch, daß auch bei der Arbeits- losenunterstiitzung nach sechs Wochen die Bedürftigkeitsprü- sung einsetzt. Um den Sozialetat auszugleichen, sollen die fehlenden 400 Millionen durch eine Abgabe für die Arbeits losenhilfe (Beschäftigtensteuer) aufgebracht werden. Diese Abgabe wird aus Gründen der technischen Vereinfachung mit der Krisenlohnsteuer zusammengelegt. Diese kombinierte neue Steuer wird so gestaffelt, daß die Sätze der Krisenlohnsteuer sich jeweils um 1,5 Prozent erhöhen. Bei einem Arbeitslohn bis zu jährlich 1500 Mk. sind 1,5 Prozent im Monat zu zahlen. Von 1500 bis 3600 Mk. .2,5 Proz., über 3600 Mk. 3,25 Proz. Auch für die höheren Gehälter werden die Sätze entsprechend denen der Krisenlohnsteuer so gestaffelt, daß je weils eine Erhöhung um 1,5 Proz. bis zu einer obersten Stufe von 6,5 Proz. eintritt. Für die Beamten beträgt die neue Belastung einheitlich 1,5 Prozent. Zu den Einzelmaßnahmen, die zur Herabsetzung der Aus gaben des Sozialetats notwendig sind, gehört auch noch eine 20prozentige Kürzung der Renten für ledige und kinderlose Leichtkriegsbeschädigte und die Begrenzung der Kinderzuschläge und 'Waisenrenten auf das 15. Lebens jahr, wenn nicht Gebrechlichkeit oder Berufsausbildung die Weiterzahlung herbeifllhren. Diese beiden Maßnahmen bringen 10 und 20, zusammen also 30 Millionen Ersparnis. Ebenfalls ist eine Kürzung der Unfallrenten erforder lich geworden. Die weiteren Maßnahmen zum Ausgleich des Reichshaus haltes beziehen sich auf folgendes: Bei der Umsatzsteuer fällt in Zukunft die Freigrenze von 5000 Mk. Die Steuer hat 1931 995 Millionen gebracht und ist im Etat 1932 mit 1820 Millionen eingestellt. Außerdem enthält die Notver ordnung die Wiedereinführung der Salzsteuer, die vor dem Kriege bereits bestand und auch in allen anderen Ländern besteht. Die Wiedereinführung erfolgt in der alten Höhe von sechs Pfennigen pro Pfund. Die Salzsteuer wird 60 bis 70 Die Rebellion München, 13. Juni. Der „Bayrische Kurier" schreibt: völlig ergebnislos sind die Debatten über die Aufhebung des SA.- und SS. -Verbotes verlaufen. Die Minister- Präsidenten Süddeutschlands befürchteten, daß das Meder- auftauchen von Uniformen zu schweren Störungen der öffent- lichen Ordnung und Sicherheit führen werd«. Sie haben ein allgemeines Verbot sämtlicher noch vorhan denen Organisationen gewünscht. Daß die Reichs- regterung sich dazu entschließen wird, darf als ziemlich aus- geschlossen betrachtet werden. Unter diesen Umständen wäre es denkbar, daß hier die süddeutschen Regierungen mit eigenen Verordnungen eingreifen. * München, 13. Jimi. Die amtliche „Bayrische Staatstzg." erklärt zu den Besprechungen der süddeutschen Staatschefs 'in Berlin, zusammenfassend sei für den Augenblick zu sagen, daß die süddeutschen Regierungen, insbesondere Bayerns, für die neue Notveror.dnung. jede Derant'w ortung ahlehnten. Dor allem übernähmen sie nicht die geringste Verantwortung für gewisse Maßnahmen der Notverordnung. Fkstgrstellt mühte auch werden, daß von einer fühlbaren Entspannung im Verhältnis zwischen Reick und Ländern schwerlich die Rede sein könne. Millionen bringen. Das macht eine Belastung von rund einer Mark im Jahr auf den Kopf der Bevölkerung. Die Salzsteuer soll die Möglichkeit schaffen, im Etat 50 Millionen für die Siedlung einzusetzen. Me Notverordnung der sozialen Ausgaben nimmt be sondere Rücksicht auf die außerordentlich schwierige Lage der Gemeinden. Bliebe es bei der alten Regelung, so hätten sie im neuen EtatsjahrlSbO.MMo^ Arbeitslosen« zwecke aüfzübringen. Da bas Reich von ihnen ober nur 680 Millionen erwartet, ist es ihnen: also mit 670 Millionen ent- gegengekommen. In den letzten Monaten sind ihnen bereits 70 Millionen zugeführt worden, so daß noch 600 Millionen zu verteilen sind. Me Verteilung erfolgt nach einem beson ders verfeinerten einheitlichen Schlüssel. Sparvollmachten werden für die Behandlung von Stellenfragen und für den Fall gegeben, daß eine Gemeindevertretung aus irgendwelchen sonstigen Gründen keinen ausgeglichenen Haushalt zustande bringt. Es ist auch Vorsorge getroffen, daß die Maßnahmen zugunsten der Gemeinden von den Ländern nicht beim Finanzausgleich wieder gefährdet werden. Der Neichsinnenminister teilte mit, daß er beabsichtige, in der bevorstehenden innerpolitischen Notverordnung die Presse- beschränkungen wesentlich zu mildern. Eine Beschlagnahme von Zeitungen wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordung soll fortfallen. Dafür soll als neuer Verbots grund gelten, wenn Zeitungen lebenswichtige Interessen des Reiches gefährden. Diese Bestimmung hat vor allem den Schutz der auswärtigen Interessen des Reiches und der Lan desverteidigung im Auge. Der politische Teil der Notverordnung sieht weiter dte allgemeine Aufhebung des Uniformverbots vor. Hierbei ent zieht es sich der Zuständigkeit des Reiches, ob einzelne Länder von sich aus ein Uniformverböt erlassen und ein führen. Mit einer solchen Möglichkeit muß für Bayern ge rechnet werden, das schon vor dem Reichsuniformverbot ein solches Verbot erlassen hatte. Dem Reichsinnenministerium, das als Aufsichtsbehörde für die gesamten Verbände eingesetzt wird, werden die Statuten aller Verbände, der bestehenden so wohl als der bisher verbotenen, zur Genehmigung eingereicht werden. Es ist anzunehmen, daß sehr schnell eine Einigung mit den Führern der Verbände hergestellt werden wird. Die Einzelheiten der Uniformen regeln die Verbände selbst. des Zentrums. Die blinden Kessen. Mainz, 13. Juni. Der Landesausschuß der Hessischen Aentrumspartei sandte eine Entschließung an den Reichspräsidenten, in der er an den Reichspräsidenten und an die Reichsregierung das Ersuchen richtet, neben Reichswehr und Polizei keinerlei private oder Partei- gebundene Wehrorganisation zuzulassen, ebenso das bestehende Uniform- und Waffenverbot beizubehalten, eventuell noch zu verschärfen. Me noch nicht radikalisierte Bevölkerung sehe in den Partei uniformen eine stete Bedrohung des inneren Friedens (!) und zugleich den Ausbruch des latenten Bürgerkrieges. Ein Dementt. Berlin, 13. Juni. In.einem Berliner Blatt ist behauptet worden, der bayrische Ministerpräsident H e l d habe im Der- laufe der Besorechungen in der Länderkonferenz erklärt, di« bayrische Regierung, würde einen, für Bayern eingesetzten R e i ch.» k o in m i s s a r ,an der bayrischen Grenz« sofort verhaften lassen. Don amtlicher Seite chird dies« Dar^ stellung als absolut falsch bezeichnet. Ministerpräsident Held habe, weder diese noch eine ähnliche Aeußerung getan.