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Fernsprecher Nr. 22. Die „Sächsische Elbzcituug" erscheint Dicustaq, DouucrS- 1a» und Sonnabend. Die Ausgabe des Blattes erfolgt tag« vorher nachm. 5 Uhr. AboiincmculS-PrciS viertel jährlich 1.90 Mk., Linonatlich 1.40 Mk., 1 monatlich 70 Pfg. durch die Post vierteljährlich 2.10 Mk. (ohne Bestellgeld). Einzelne Nummern 10 Pfg. Mc kaiserlich. Postanstalteu, Postboten, sowie die HcilnngSträgcr nehmen stets Bcstcllmiacn ans die »Sächsische Elbzcitung" an. Sonnabends: .Jlluftr. ttnterhaltungöblatt". SäMstjie LüzeitiiW. Amtsökatt sür UöitzliA AmtsstkiK!, Sas KömBisi WstB«! mS Scs staStrs! i« SchMas, Wic sük i>nl ZigüigkmkiOcnii M Tel.-2ldr.: Elbzeitung Anreigen, bei der weiten Ver breitung d. Bl. von große: Wirkung, sind Montags, Mittwochs und Freitags bis svätcstcns vormittags 9 llhr nuszugcbcu. Loknlvrcis für die 0 gespaltene Pclitzeile oder deren Nanin 15 Pfg„ bei auswärtigen Inserate» 20 Pfg. (tabellarische und komplizierte Sluzcigcn „ach llebereinkuust). „Eingesandt" und „Reklame* 50 Pfg. die Zeile. Bei Wiederholungen ent« sprechender Rabatt. Tägliche Noman-Beilager „Unterhaltungsblatt-, Zeitung für die Landgemeinden: Altendorf, Kleinhennersdorf, Krippen, Lichtenhain, Mittelndorf, Ostrau, Porschdorf, Postelwih, Proffen, Rathmannsdorf, Neiuhardtsdorf, Schmilka, Schöna, Wendischfähre, sowie für das Gesamtgebiet der Sächsisch-Böhmischen Schweiz. Im g.,lle HSücrcr KkwaU (Nricn odtr ionstlgkr Irmndwklchkr Llörungkn dc» iveiricbt» derHkUuna, dkl vitskraul-n odkrdkrBelSrdkrunüeeinrlchtunqe»! bat t>-r kkinkn «ntprxch l»il Mrskrung oder Nachi>k!erunn der gcltung oder <iul ^Iilk,ahUinz der BecugiprrU«« I n s c r a t e u - N n n a h m e st e l l e n: In Bad Schaudan: Geschäftsstelle Zantcustrahe 134; In Dresden und Leipzig: die Auuonceu-BurcauS von Iraascnstcin L Vogler, Jnvalidendank und Rudolf Moise in Frankfurt a. M.: G. L. Daube K Co. Nr. 121 61. Jahrgang. Bad Schandau, Dienstag, den 9. Oktober 191/ Amtlicher Teil. Pachstehende Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, den 2. Oktober I!)17. 1605 6 II N lb Ministerium des Innern. 4727 Verordnung über die den Unternehmern landwirtschaftlicher Betriebe für die Ernährung der Selbstversorger und für die Saat zu belassenden Früchte. Dom 27. September 1917. Der Bundesrat hat aus Grund des Z 7 der Nelchsgetreideorduung für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 (Neichs-Gesetzbl. S. 507) folgendes verordnet: 8 1. Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe dürfen aus ihren selbstgebauten Früchten verwenden: 1 . zur Ernährung der Selbstversorger auf den Kops ») an Gerste, Hafer und Hülsensrüchten (Erbsen einschliefflich Peluschken, Bohnen, einschliefflich Ackerbohnen, Linsen und Saatwicken i Vioin sotivuj) für die Zeit vom 1. Oktober bis zum 15. November 1917 einschliefflich insgesamt sechs Kilogramm, jedoch mit der Maffgabe, das; höchstens eineinhalb Kilogramm Hülsensrüchte verwendet werden dürfen. Gemenge, in dem sich Hülsensrüchte befinden, gilt als Hülsenfrüchte; I)) an Buchweizen für das ganze Wirtschaftsjahr insgesamt für fünfundzwanzig Kilogramm, an Hirse insgesamt zehn Kilogramm; 2 . an Saatwicken (Viviir sutiva) zur Bestellung der zum Betriebe gehörenden Grundstücke bis zu einhundert Kilogramm auf das Hektar. 8 1 Abs. 2 der Verordnung vom 20. Juli 1917 (Neichs-Gesetzbl. S. 636) findet entsprechende Anwendung. 8 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 27. September 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Di. Helfferich. Straßenbeleuchtung bete. Wir geben hierdurch bekannt, daff von heute Montag ab zum Zwecke noch grösserer Gasersparnis bis aus weiteres die sArnilivkvn hiesigen Straßenlaternen bereits sdsnels 10 LIK»' susgsILsvki werden. Schandau, den 8. Oktober 1917. Der Stadtrat. üu neueren Schulgebäude, erste Etage. Ans- gäbe jeden Freitag zwischen 4 und 5 Uhr, enthält eine reiche Auswahl von Werken unterhaltenden und belehrenden Inhalts der bekanntesten und beliebtesten Autoren. Lebensmittel betr. Dienstag, den 9. Oktober: ttskSniklovkvn — in allen bekannten Geschäften auf blaue Lebensmittelmarke Nr. 5 100 Gramm, Preis 44 Pfg. das Pfund. Ken. SvkwsnLkleisvk — bei Förster nnd Kopprasch — auf Haushalt- marke Nr. 6 entfallen 90 Gramm, Preis hierfür 60 Pfg. — Nach dieser Abgabe etwa übrigbleibende Mengen können frei verkauft werden. Mittwoch, den 18. Oktober: IVIangsniine in allen bekannten Geschäften — aus blaue Lebensmittelmarke Nr. 6 '/n Pfund, Preis Mk. 2.— das Pfund. Landesfettmarke 0 vom September ist abzugeben. Schandau, den 8. Oktober 1917. Der Stadtrat. Fortbildungsschule. Infolge der angeordncten Einschränkung von Heizung und Beleuchtung, sieht sich der unterzeichnete Schulausschuff genötigt, den Unterricht in der Fortbildungsschule mit Genehmigung der Kgl. Bezirksschulinspektion vom 15. Oktober ab bis auf weiteres auf Montag nachmittag 2—5 Uhr sestzusetzen. Der Turnunterricht in der Fortbildungsschule fällt bis aus weiteres ganz aus. Schandau, am 8. Oktober 1917. Der Schulausschuß. Ullrich, Vorsitzender. Die MMsMvKassc Hchmckau nimmt Zeichnungen auf die VII. Kriegsanleihe bis Donnerstag, den 18. Oktober, mittags, entgegen. Schandau, den 17. September 1917. Der Stadtrat. Fortsetzung des amtlichen Teiles in der Beilage. Hur Stadt und Land. —* Einen öffentlichen Lichtbildcrvortrag ver anstaltet der Gewcrbeoerein am Mittwoch abend in Hegenbarths Sälen, und zwar wird Herr Oberleutnant Zowe über das Thema: „Mit dem U-Boot nach Eng land" sprechen. Jeder deutsche Mann und jede deutsche Frau aus der Stadt und der Umgebung ist willkommen. —* Im Zeichen der Kaiserkrone und dcö Bethlehem- sternes steht das künstlerische Plakat zur Kaiser- und Volksdankspende 1917. Der Dresdner Kunstmaler Karl Btbrach hat damit einen Entwurs geschaffen, der den Gedanken der Spende in treffender und wirkungsvoller Weise, bei einfacher und doch fesselnder Farbengebung versinnbildlicht. Die Strahlen des Weihnachtssternes verklären die goldene Kaiserkrone, während bittende und zugleich dankende Hände aus dunklem Grunde vorstreben: Der Dolksdank unter der Schirmherrschaft des Kaisers und über allem die weihnachtliche Heimatliebe. —* Versand bon Kartoffeln als Stückgut. Wer von der Möglichkeit Gebrauch machen will, aus Grund seiner Zentnerkarten selbst unmittelbar vom Erzeuger Kartoffeln zu beziehen, möge darauf Rücksicht nehmen, daß bei der starken Inanspruchnahme der Eisenbahnen und der groffen Zahl gleichartiger Sendungen nur gutes Verpackungs material zur Verwendung kommt und die Sendung sorg fältig bezeichnet wird. Es empfiehlt sich, die Bezeichnung auf einer Anhängesahne und außerdem noch auf einem festen, an dem Sack anzunähenden Pappschild anzu- brtngen, sowie einen Zettel mit der Adresse des Empfängers in den Sack einzulcgen. Andernfalls ist zu befürchten, daß die Sendungen nur mit größeren Verzögerungen in die Hände der Empfänger gelangen. —* Heimatdank-Knlender. Der erste Jahrgang des Heimatdank-Kalenders aus das Jahr 1918 ist soeben er schienen und durch die Vertrauensmänner und Geschäfts stellen des Vereins Heimatdank und alle Buchhandlungen zu beziehen. Er ist in Ausführung und Inhalt ein Nichtamtlicher Teil. Schmuckstück, ein Kalender für alt und jung mit ge diegenem und belehrendem Stofs, mit sehr schönen Hcimat- bildern in Mehrfarbendruck ausgcstattet, er ist ein wert volles Hausbuch des Heimatdankes, das in keiner Familie fehlen sollte. Der Anschaffungspreis beträgt 1 Mark und kommt den Zwecken des Heimatdankes zu gute. Wir machen unsere Leser auf den Kalender, der auch ein passendes Geschenk bildet, aufmerksam; gilt es doch, den Werken der Nächstenliebe, den Heimatdank bestrebungen, neue Freunde und damit neue Mittel zu- zusühren. —* (M. I.) Der Gesamtertrag aller Hin den burg gaben aus Sachsen soll als geschlossene „sächsische Hindenburggabe" an den Arbeitsausschuß der Hindcnburg- gabe in Berlin gesandt werden. Deshalb hatte das Ministerium des Innern im ausdrücklichen Einvernehmen mit dem Berliner Ausschuß gebeten, alle Spenden an die Landständische Bank in Dresden aus das Konto „Hindenbucggabe" cinzusenden. Die an einzelne Stellen ergangene Bitte des Berliner Ausschusses um unmittel bare Einsendung der Spenden nach Berlin beruht mit hin aus einem Irrtum. —* (Amtlich.) Smmnelmerkülott. Was soll gesammelt werden? Für welche kriegswirtschaftlichen Zwecke wird gesammelt? Von wem und zu welchen Preisen werden die Sammelgegenstände abgenommcn? Wer erteilt Aus kunft über die einzelnen Gegenstände? Auf alle diese Fragen-gibt ein Merkblatt Bescheid, das der soeben er schienenen Nr. 30 des ,Kriegsamts, Amtliche Mitteilungen und Nachrichten' beiliegt und von dem beim Kriegsamt gebildeten Kriegsausschuß für Sammel- und Helserdienst, Berlin 8, Tharlottenstr. 71, bezogen werden kann. —*Acrlüngcrte Gültigkeit der Dresdner 50-Psg.-Scheine. Der Nat zu Dresden hat die Gültigkeitsdauer der von der Stadt, ausgegebenen Geldgutscheine über 50 Pfg- bis zum 31. Dezember 1918 verlängert. Von einer Vermehrung der städtischen Kleingeldgutscheine wird abgesehen. —* Neichsbnnd der Verbünde des deutschen Lcbtns- niittelhandels. Unter diesem Namen ist unter Mitwirkung kaufmännischer Verbände unter einstweiliger Führung von in Verusskreisen geschätzten, einflußreichen Persönlich keiten aus den verschiedensten Gegenden des Reichs ein Zusammenschluß der Verbände des deutschen Lebensmittel handels ins Leben gerufen worden. Hauptgewinne der 5. Klaffe 171. Kgl. S. Landes lotterie. (Ohne Gewähr.) 3. ZichungStag, am 5. Oktober. 3000 M. auf 'Nr. 3442 0591 8074 12265 18542 21982 33001 34318 37614 40903 54976 59386 60292 63977 64687 66640 73586 76429 79426 80151 86877 94127 98069 99015 109822. — 2000 M. auf Nr. 656 1773 3585 4466 21851 23676 28415 29713 32104 40777 44218 46487 46529 49210 51322 52553 60175 61061 62354 66434 72306 75361 76399 77151 81206 86130 87301 93205 94252 101078. — 4. ZichunnStaq am 6. Oktober. 20 000 M. ans Nr. '.>6205. - 1OOOO M. auf Nr. 98344. 5000 M. auf Nr. 58254 106869. — 3000 M. auf Nr. 8183 8350 12955 14682 22431 22500 25795 26178 26694 28882 37021 37827 43733 53994 55170 64185 68009 77867 80016 82446 84393 86326 96782 100300 102662 108089. — 20 00 M. auf Nr. 23 7405 8524 18369 19441 20570 28153 32361 35707 46593 47196 55048 56750 58876 62269 65417 65874 67785 72090 73021 74780 82464 87066 89625 91580 96870 97943 101140 104184 104706 108898 108908. ' Leipzig. Aus einem Nauchwarengeschäst im Brühl sind mittels Einbruchs in der Nacht zum 80. September eine große Anzahl wertvoller Felle, 16 210 Mark wert, gestohlen worden. Der Geschädigte hat für die Wieder herbeischaffung der Waren 300 Mark Belohnung aus gesetzt. Chemnitz. Ein Gastwirt, der seinen Gästen „was bieten" wollte, ist der hiesige Schankwirt Alexander Reuther. Bei ihm gab es Fleischspeisen, ohne daß er Fleischmarken dafür verlangte. Das war ihm nur möglich, weil er ' aus dem Wege des Schleichhandels unter Ueberschrcitung der Höchstpreise große Mengen Schweinefleisch und Schinken zu erwerben verstand. Statt 2,40 und 2,60 M. zahlte er 4,20 bis 6,50 M. für das Pfund. Auch Brot verschaffte er sich „markenfrei". Das Urteil lautet auf 1040 M. Geldstrafe.