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Fernsprecher Nr. 22. Die »Sächsische Elbzcitunz" erscheint DIcnStan, Donners- Lag und Sonnabend. Die Ausgabe des Blattes erfolgt tggS vorher nach»,. 5 Uhr. AbonnementS-PreiS viertel» jährlich 1.90 Mk., 2i»o»atlich 1.40 Mk., 1 monatlich 70 Psg. durch die Post vierteljährlich 2.10 Mk. (ohne Bestellgeld). Einzelne Nummern 10 Pfg. Alle kaiserlich. Poslanstalten, Postboten, sowie die Zcstungsträgcr nehmen stets Bestellungen auf die .Sächsische ElbzciUmq" an. Sonnabends: .Jllustr. Uiiterhaltnngöblatt". 5lilhWe ÄzeitilW. Amtsblatt sir bs Kötiiziilbe AniSgaichi, NchWc HiHtzellWl mS bii Slülr«! r« Schub«, swik sü de« SIMWkiümi z» HabBtis. Tel.-Adr.: Elbzeituvg Anzeigen, bei der weiten Ver breitung d. Bl. von großer Wirkung, find Montags, Mittwochs nnd Freitags bi« spätestens vormittags 9 Uhr aufzuaebcn. Lokalpreis für die 5 gespaltene PetiUeile oder deren Raum 15 Pfg., bei auswärtigen Inseraten 20 Pfg. (tabellarische und komplizierte Anzeigen nach Ucbcrelnkuust). »Eingesandt" und »Reklame" 50 Pfg. die Zeile. Bei Wiedcrholungei, ent sprechender Rabatt. Tägliche Roman-Beilage r „ Unterhaltung»-!«« Zeitung für die Landgemeinden: Altendorf, Kleinhennersdorf, Krippen, Lichtenhaln, Mlttelndorf, Ostrau, Porschdorf, Postelwlh, Prossen, Pathmannsdorf, Neinhardtsdorf, Schmilka, Schöna, Wendischfahre, sowie für das Gesamlgebiet der Sächsisch - Böhmischen Schweiz. Im Fallt höherer NltwaU iNrlkg «der lonsUakt irpendwelcher Slörungen de» Beiriebe» der Ztiluna, der Likleranien oder der BeförderungSclnrichtungenI dal der Bezieher keinen Anspruch ans Mescrnng oder Nachlieferung der Reilung oder aus MUNzahluna de» Bezng»prris«t In sc r nt c N - A II tt a b Itt e st c l le II: In Aad Schandau: Olcschäftsstellc Zaukenstrabc 194; in Dresden lind Leipzig: die Aunonceu.BurcattS von Haasenstcin L Bögler, Jnvalidendank und Rudolf Moffe; in Frankfurt a. M.: G. L. Daube L Co. Nr. 104 Bad Schandau, Donnerstag, den 30. August 191? 61. Jahrgang. 2tnltlicher Teil. 22« Ausgabe von Kleingeldgutscheinen. Mit Genehmigung des Kgl. Ministeriums des Innern gibt der BczlrksverbCnd der Kgl. Amtshauptmannschast Pirna 500 000 Sliiek Gutscheine libcr 50 Pfennig und 500 000 Stiielt Gutscheine Uber 10 Psennig ous. - I. Der 50-Pf.-Gntschcin zeigt aus der Vorderseite folgenden Aufdruck in schwarzer Farbe: . Gutschein Uber 50 Pfennige » Der Bezirksverband der Königl. Amtshauptmannschast Pirna v THUmmel, Amtshauptmann. GUltig nur im Bezirke der Kgl. Amtshauptmannschast Pirna und nur bis 01. Dezember 1918. Außerdem ist noch die Zahl „50" und das Königl. Sachs. Wappen mit der Umschrift Bczirksverband Pirna in Schwarz auf rotbraunem Unterdrück ausgedruckt. Die Vorderseite des Gutscheines hat blauen Nand und fleischfarbenen blaugenctzten Grundton, von welchem sich in der Mitte eine blau und rotbraune Rosette abhebt, die in den 4 Ecken je zu einem Viertel wiederkehrt. Auf der Rückseite ist in Dunkelblau aufgcdruckt: Fünfzig Pfennige, Bezirk Pirna, ferner die Zahl „50", die außerdem nochmals auf dem hellblauen Untergrund, von dem ^-Zeichen durchschlungen, zu sehen-ist. Der Untergrund zeigt in der Mitte eine Rosette, in den 4 Ecken den Ausschnitt einer solchen und je 2 ganze und 2 halbe Sterne. Außerdem ist schräg von links unten nach rechts oben in zahlreichen Reihen in kleiner Schrift „Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschast Pirna" aufgcdruckt. Ferner ist der Aufdruck der Reihe mit wechselnder Nummer und der Ausgabe mit wechselndem Buch staben in roter Farbe angebracht. Die Gutscheine werden in durchlochten Bogen zu je 20 Stück, die also einem Wertbetrage von 10 M. — Pf. entsprechen, ausgegeben. Die Scheine können zur Einzeloerwendung leicht abgetrennt werden. Die Bogen sind 28,4 mal 26,5 Zentimeter, die Scheine selbst 7,1 mal 5,8 Zentimeter groß. II. Der lO-Pf.-Gutschcin zeigt den nämlichen Ausdruck mit entsprechender Abänderung der Wertbczeichnungcn und der Zahlen auf der Vorder- und Rückseite. Wappen und Wcrtzisfer sind in dunklerem Grün, das Innere Feld der Vorderseite in Hellgrün und dasjenige der Rückseite in Hellbraun, der Rand aus beiden Seiten in 'dunklerem Braun gehalten. Die Rosette in der Mitte der Vorderseite ist grün und braun. Aus der Rückseite ist der Ausdruck: Zehn Pfennige, Bezirk Pirna, ferner die Zahl „10" in Dunkelbraun angebracht. Reihen- und Ausgaben-Ausdruck ist wie bei den 50-Psg.-Gutscheinen. Die 10-Pfg.-Gutscheine werden in durchlochten Bogen zu je 50 Stück — Mk. 5.— und in solchen zu je 10 Stück — Mk. 1.— ausgegeben. Die Größe der ersteren beträgt 28,5 mal 42 Zentimeter, diejenigen der letzteren 28,5 mal.8,4 Zentimeter; die Einzelscheine selbst sind 5,7 mal 4,2 Zentimeter groß. III. Zum Druck der Scheine ist ein Wertpapier mit besonderem Wasserzeichen verwendet. IV. Die Gutscheine werden aus Verlangen an jedermann gegen vorherige Barzahlung des vollen Nennwertes von der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt, Zweigstelle Pirna, ausgegeben und eingelöst. V. Wer das Papiergeld nachmacht oder versälscht oder sich nachgemachte oder verfälschte Scheine verschafft und in den Verkehr bringt, wird aus Grund von 88 146 — 149 des Strafgesetzbuches mit Zuchthaus nicht unter 2 Jahren oder mit Gefängnis bestraft. Der Vezirksverband der Königl. Amtshauptmannschast Pirna, den 25. August 1917. Zur weiteren Ausführung der Neichsfleischordnttng vom 21. August 1916 (R. G. Bl. S. 941) wird bestimmt: 8 1. Bis aus weiteres ist der Verkauf von Schweinefleisch jeder Art (einschl. Speck) in unverarbeitetem Zustande untersagt. Alles Schweinefleisch ist vielmehr zur Herstellung von Wurst zu verwenden. Das gilt auch von geräuchertem und gepökeltem Schweinefleisch. 8 2. Dom 1. Oktober d. I. ab dürfen Schweinefleisch und unter Verwendung von Schweinefleisch zubereitete Speisen mit alleiniger Ausnahme von Wurst in Gast-, Schank- und Speisewirtschaften, einschließlich Fremdenheimen aller Art, nicht mehr ab gegeben werden. 8 3. Die Kommunalvcrbände sind verpflichtet, sich von den Gastwirtschaften über die Verwendung der diesen zugewiesenen Fleischmengen durch mindestens zweiwöchentliche Ablieferung der eingenommenen Fleischmarken und Nachweisung des noch vorhandenen Bestandes an Fleischwaren Rechenschaft geben zu lassen. Kann der Nachweis ordnungs mäßiger Verwendung durch Abgabe einer entsprechenden Anzahl von Flcischmarken nicht erbracht werden, so ist, vorbehältlich weiterer Maßnahmen bei dargetaner Unzuverlässig keit des Gastwirts — der Negclbedarf (oergl. I Punkt 3 der Ausführungsverordnung vom 6. September 1916 in der Sächs. Staatszcitung Nr. 209) angemessen herabzusetzen. Dresden, den 25. August 1917. 1910 II II III Ministerium des Innern. 4046 Obstabgabe betr. Die hiesigen Besitzer von Obstbäumen werden hierdurch daraus aufmerksam gemacht, daß der Verkauf von Fall-, Schüttel- und sonstigem minderwertigen Obst und von un sortiertem Obst an Gerneindemitglieder unstatthaft und schlechterdings verboten ist. Solche Obstvorräte sind, soweit sie nicht im eigenen Haushalte verwendet werden, unbedingt hier zu melden. Schandau, am 28. August 1917. Der Stadtrat. Nichtamtl Um ganz erbärmliche Feiglinge handelt es sich, wenn da einige gewissenlose Hx^Fr in dunkler Nacht wie Spitzbuben die Geschäfts der,Eggläud,er führen nnd durch verräterische Anschläge und hergl. zur Unbotmäßigkeit ausfordern. Jeder besonnene Mensch muß sich doch sagen, daß hier pip te.uflisch.es Merk gefördert werden soll; denn käme es bei uns im Innern zur Uneinig- Lebensmittel betr. Für die Kartosfclausgabe am Freitag kommt die Vtsnloifkslksi-tv Din. 8, nicht — wie in letzter Nummer bekanntgegeben — Nr. 7 in Frage. Schandau, am 29. August 1917. Der Stadtrat. Die Ausgabe der Brot-, Fleisch- und Milchkarten erfolgt 1. Freitag, den 31. August d. I., a) vormittags vo» '/»S bis 12 Uhr für die Haushaltungen der Häuser Ortslisten-(Haus-)Nr. 1—60<I, b) nachmittags von 2 bis 6 Uhr für die Haushaltungen der Häuser Ortslisten-(Haus-)Nr. 61--120, 2. Sonnabend, den 1. September d. I., u) vormittags von bis 12 Uhr für die Haushaltungen der Häuser Ortslisten-(Haus-)Nr. 121—200, I> ) nachmittags von 1 bis 4 Uhr für die Haushaltungen der Häuser Ortslisten-(Haus-)Nr. 200—264 im Gcschäftslokale des Wernerschen Grundstückes, Bastciplatz. Das Abholen der Karten hat nur durch Erwachsene zu erfolgen. Die Zeiten sind genau einzuhalten. Schandau, den 29. August 1917. Der Stadtrat. Fortsetzung des amtlichen Teiles in der Beilage. ich er Teil. kcit, so ginge der Frontarmee das Rückgrat verloren — und das bezwecken diese Hetzer. Aber auch wir wollen fest sein wie Erz. Aus Granit sollen sie beißen. Front und Heimat müssen Hand in Hand gehen, müssen sich ergänzen! Wollen wir Weichlinge und Feiglinge sein, während unsere Brüder und Väter und Männer für uns und dir große Sache bluten? Nein, niemals — und „Pfui!" über die Erbärmlichen, die anders denken, gibt es doch nichts Gemeineres, als seinem Kameraden in den Rücken zu fallen. Hoffen wir, daß trotz aller hochtrabenden Ver sprechungen und trotz aller versteckten Niederträchtigkeiten gegen unser liebes Vaterland und unsere gerechte Sache, daß trotz aller Ableugnungen des sehr guten Standes der» militärischen Lage auf allen Kriegsschauplätzen usw. sich niemand verführen lassen wird durch solche Schufte, die im Finstern ihr schändliches Wesen treiben! K. Rppr.