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Fernsprecher Nr. 22. LDic „Sächsische Elbzeitung" erscheint Dienstag, Donners- Lag und Sonnabend. Die Ausgabe des Blattes erfolgt LagS vorher nachm. 5 Uhr. AbonncmcntS-Preis viertel» 'sähllich 1.75 Mk., Lmonatlich 1.2» Mk.,1 monatlich 60 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. Alle kaiserlich. Postanstaltcn, Postboten, sowie die Zeitnngsträgcr nehmen stet» Bestellungen auf die „Sächsische Elbzcitnng" an. Sonnabends: „Illustriertes Unterhaltungsblatt". MW Mzeitmls. Amtsblatt sir S«s Aniislikiiihi, S«s RmBche «iS Ski FstSiri! i« öt»Sm, s»ic sü Scn LlaSiUminSni! zu WM. Tel.-Adr.: Elbzeitung Anzeigen, bei der weiten Aer» brcitung d. Bl. von großer Wirkung, sind Montags, Mittwochs und Freitag« bi« spätestens vormittag« 9 Uhr anfzngcbcn. Lokalprcis für die 5 gespaltene Petitzeilc oder deren Naum 15 Pfg., bei auswärtigen Inseraten 20 Pfg. (tabellarische und komplizierte Anzeigen nach Ilebcreinknnst). „Eingesandt" und „Reklame" 50 Pfg. die Zeile. Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. Tägliche Roman-Beilage: „Unterhaltungablatt". Zeitung für die Landgemeinden: Altendorf, Kleinhennersdorf, Krippen, Lichtenhain, Mittelndorf, Ostrau, Porschdorf, Postelwih, Proffen, Rathmannsdorf, Neinhardtsdorf, Schmilka, Schöna, Wendischfähre, sowie für das Gesamtgebiet der Sächsisch-Böhmischen Schweiz. tim goNc HSHertr Gewalt M rikg oder sonsliner Irgendwelcher Slürunqen de» Getriebes der Zeitung, der Lielerantcn odrr der GelörderungSelnrlchtungen, hat der Bezieher leinen Nnspnich a»I Lieserung oder Nachlieiernng der geltnng oder aus Rückzahlung de» Bezugspreis,». In se rat en - A n n a hm e st e l lc n: In Bad Schandau: ckeschäftsstellc Zautcnstrasic 134: In Dresden und Leipzig: die Annoncen-Bureau« von Hassenstein L Vogler, Jnvalidendank und Rudolf Mosse; in Frankfurt a. M.: G. L. Daube k Co. ' 61. Jahrgang Nr. 74 Bad Schandau, Donnerstag, den 21. Juni 1917 Amtlicher Teil. 42 öV. öl. II. Hafer Der Vezirksverband der König!. Amtshauptmannschaft. Kleinhandelspreis: Erzeugerpreis: 1. Die Pfcrdehalter, die ihren Bedarf an Futterhafer für das lausende Wirtschaftsjahr noch nicht gedeckt haben, werden nusgefordert, ihre Bezugsscheine sofort ln vollem Umfange einzulösen, da bei späterer Einlösung eine Belieferung nicht mit voller Sicherheit gewährleistet werden kann. 2. Insoweit ein Antrag auf Zuweisung von Futterhafer begründet Ist, erfolgt die Zuweisung frühestens mit Wirkung vom Tage der Antragstellung bis mit 15. September 1917 in Höhe von 3 Pfund täglich für das Pferd. Dabei wird erneut darauf hingewlcscn, dasj Anträge auf Zuweisung von Futterhafer schriftlich und unter Beifügung der ortsbehördlichen Bescheinigung über die .Zahl der Pferde bei der Amtshauptmannschaft einzureichen sind und daß jeder Zu- und Abgang an Pserden innerhalb von 3 Tagen nach dem Besitzwechsel der Amts hauptmannschaft anzuzeigen ist. Pirna, am 16. Juni 1917. Johannisbeeren rot und weis; „ schwarz Stachelbeeren (Innerhalb der ersten 14 Tage nach dem Erscheinen auf dem Markt) Heidelbeeren ... - Kirschen aller Arten Als Großhandelspreis darf ein Zuschlag vom Erzeugerpreis bis zu höchstens 10 o/„ des Einkaufspreises genommen werden. Erzeuger, die unmittelbar an Kleinhändler oder Verbraucher absetzen, dürfen die Großhandels- oder Kleinhandelspreise nur dann fordern, wenn sie auch die sonstige dem Groß- oder Kleinhändler obliegende Tätigkeit dabei übernehmen. Die Anlicscrung der Ware an den Verbraucher genügt allein nicht. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden nach 8 11 der Verordnung des Reichskanzlers über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917, Reichs- gcsctzblatt 1917, Seite 207 flg. mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft; daneben kann aus Einziehung des Obstes erkannt werden. Pirna, den 18. Juni 1917. Der Vorsitzende des Vezirksverbands der König!. Amtshauptmannschaft. Die Obsthöchstpreise für Erzeuger und Kleinhändler werden für das Pfund der nachstehend genannten Obstarten bis aus weiteres aus Grund von 88 1—2 der Bekanntmachung der Rcichsstelle für Gemüse und Obst vom 3. Juni 1917 .wie folgt festgesetzt: 10 Psg. 50 Pfg. 50 „ 60 „ 15 „ 55 „ 35 „ 40 „ 45 „ 50 „ Mit Rücksicht ans den anhaltenden Rückgang der Maul- und Klauenseuche im Deutschen Reiche wird bestimmt, daß die durch Verordnung vom 24. Februar 1917 (Sächsische Staatszeitung und Leipziger Zeitung Nr. 50) in Kraft gesetzten verschärften Maßnahmen gegen diese Seuche (8 15 der Ausführungsverordnung vom 7. April 1912 — Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 56 —) Anwendung zu finden haben aus Her- ,Künste von Klauenvich aus folgenden Gebieten: 1. Regierungsbezirk Potsdam; 2. - Schleswig; 3. - Hannover; 4. - Wiesbaden; 5. Königreich Württemberg; 6. Grobherzogtum Hessen; 7. - Mecklenburg-Schwerin; 8. Herzogtum Braunschweig; 9. - Sachsen-Lvburg-Gotha. Im übrigen bleiben die Bestimmungen der Verordnung vom 21. Februar 1917 In Geltung. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Ueber Einzelheiten der hiernach zu beobachtenden Vorschriften geben die Ortspolizei- behörden und die Bezirksttcrärzte Auskunft. Dresden, am 16. Juni 1917. 510 II V Ministerium des Innern. 2857 Höchstpreis für Erdbeeren. Der bis zum 16. Juni festgesetzte Erzeugerhöchstpreis für Erdbeeren 1. Wahl von 83 Pfennig und 2. Wahl von 45 Pfennig gilt bis zum 23. Juni 1917. Dresden, den 16. Juni 1917. 182 I-. 6.0. Ministerium des Innern. 2868 Bekanntmachung. Die diesjährige Kirschennutzung der Gemeinde Schöna an der nach der Eisenbahnstation Schöna führenden Straße soll Sonntag, den 24. Juni 1917, nachmittags 3 Uhr in hiesiger Restauration der Sächsischen Schweiz unter vorher bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend verpachtet werden. Schöna, den 19. Juni 1917. Der Gemcindevorstand. Fortsetzung des amtlichen Teiles in der Beilage. Lokaler. —* Die U-Boot-Spende. Die kommende Zeit bis zum U-Boot-Opfertag am 7. und 8. Juli gehört unseren U-Booten. Sie ist die Danbeszett zugunsten der U-Boot-Spende, an der sich das ganze deutsche Volk beteiligen wird. Auch unsere Stadt wird sich frohen und freudigen Herzens der Spende zuwenden — kein Bürger darf fehlen. Denn jeder einzelne weiß, daß unsere U-Boote uns den Sieg verbürgen; für ihre glänzenden Taten sei in dem Erfolge der U-Boot-Spende nur ein Teil unseres unauslöschlichen DaUkes dargebracht In diesen Monaten wird die ganze Welt mit Spannung aus Deutschland blicken, es ist daher Ehrenpflicht jedes Deutschen, zu zeigen, daß ihm kein Dankesopfer zu groß ist für seine U-Boot-Helden. Wir wollen unsere Dankbarkeit durch Taten zeigen, die Beträge sollen reichlich fließen, jetzt ist es keine Zeit zu kargen. Darums fehle kein Bürger unserer Stadt, jeder soll stolz darauf sein, nach seinem Können und Vermögen beizutragen zu dem großen Werk, das sich als Zeichen der Dankbarkeit in der U-Boot-Spende verkörpert. —* Die Verlustliste Nr. 418 der König!. Sächs. Armee ist erschienen und liegt In unserer Geschäftsstelle zur Einsichtndhme aus. Nichtamtlicher Teil. —(K. M.) Se. Majestät der König hat zu be stimmen geruht, daß bei dem 2. Feldartillerieregiment Nr. 28 der Namenszug von den Achselstücken und Schulter klappen zu entfernen ist. Das Regiment trägt künftig aus den Achselstücken und Schulterklappen seine Stummer. —* Der preußische Musketier-Unteroffizier Richter, Sohn des Tischlermeisters Richter, sowie der Ratscxpcdient Erich Uhlemann, Jäger, Sohn des Malermeisters Uhlemann, wurden mit dem Eisernen Kreuz 2. Kl. ausgezeichnet. —* ElbschifsahrtSliotizcu. Boni 11. 6. bis mit 17. 6. 1917 passierten das Königliche Zollamt für den Schiffs verkehr in Schandau 35 mit Braunkohlen, Sand und Basaltstcinen, sowie 22 mit Stückgütern beladene Fahr zeuge. Vom 1. 1. bis mit 17. 6. 1917 sind insgesamt 407 beladene Fahrzeuge bei dem genannten Zollamte abgescrtigt worden. —* Was lange Friedcnszeit nicht vermochte, hat der Krieg fertig gebracht Eine Anzahl junger Schandauer Damen schloß sich kürzlich zu einer Damen-Turn- riege zusammen. Das Interesse für die edle Turnerei findet endlich auch in der hiesigen Damenwelt Würdigung. Anderwärts blüht das Frauenturnen schon längst. Wer Lust und Liebe mitbringt, wird bald Freude am Turnen finden und die Segnungen des Turnens am eigenen Körper verspüren. Den wackeren Gründerinnen ein „Gut Heil". Möchten sich noch viele — auch aus wärtige — Damen der Riege anschließcn. In der Turn halle gibt cs keine Standesuntcrschiedc. Wir sreuen uns über die neue Gründung und hosten aus einen Bestand auch über die Kriegszeit hinaus. Die Damenriege bringt der Turngemeindc hoffentlich recht viele neue Mitglieder, nachdem durch das bedauerlicherweise erfolgte Austreten einer Reihe alter Mitglieder in deren Mitgliederzahl sehr empfindliche Lücken entstanden sind. —* Schlitz gegen Schlangenbisse. In Anbetracht der kommenden Beercnzcit, in der die Beerensucher im Wald ost mehr oder minder harmlose Begegnungen mit Schlangen zu bestehen haben, sei auf ein Schutzmittel hingewiesen, dessen sich die Eingeborenen im Süden von Liberia, wo in den Sumpsgebietcn unzählige Mengen giftiger Reptilien leben, bedienen: sie reiben sich die Füße tüchtig mit Knoblauch ein. Dieser Geruch ist den Schlangen, die einen seinen Geruchsinn haben, angeblich besonders un angenehm, so daß sie, anstatt anzugreisen, sich garnicht nähern, sondern die Flucht ergreifen. Das Mittel soll sogar größeren Schlangen, wie der Klapperschlange und selbst der Boa Lonstrictor, gegenüber wirksam sein. —* Die Glocken der katholischen Kirche in Sebnitz sind wegen ihres musikalischen Wertes behördlicherseits nicht mit Beschlag belegt worden und werden somit der Gemeinde erhalten bleiben.