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Fernsprecher Nr. 22. Dic „Sächsische Elbzcitung" erscheint Dienstag, Donncrs- tag und Sonnabend. Dic Ausgabe des Blattes erfolgt tagS vorher nach»,. 5 Uhr. AbonncmcntS-PrciS viertel jährlich 1.7b Mk., 2>nonallich 1.20 Mk., 1 monatlich t>0 Psg. Einzelne Nummern 10 Pfg. Alle kaiserlich. Poslanstaltcn. Postboten, sowie die Zeitnngöträgcr nehmen stets Bestellungen ans die „Sächsische Elbzcitnug" an. Sonnabends: „JllnstrierteS UnterhaltnngSblatt". Amtsblatt für Sis üöiiiBchc KötSlicricht. KS KSmBchk HaWtzsilWi mit dkli ZtMnt p sollst für ilkli Ziadtlikllitiliilktti j« Hodnsim. Tel.-Adr.: Elbzeitung Anzeigen, bei der weiten Ber- breitnng d. Bl. von großer Wirkung, sind Montags, Mittwochs und Freitag« bis spätestens vormittags !> Uhr anfzngebcn. LokalprciS für dic b gespaltene Pctitzeilc oder deren Nanin 1b Pfg., bei auswärtigen Inseraten 20 Pfg. (tabellarische »nd komplizierte Auzcigcn nach Ncbcreinknnft). „Eingesandt" und „Reklame" 50 Pfg. dic Zeile. Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. Tägliche Roman-Beilage: „Unterhaltungsblatt". Zeitung für die Landgemeinden: Altendorf, Kleinhennersdorf, Krippen, Lichtenhain, Mittelndorf, Ostrau, Porschdorf, Postelwitz, Proffen, Rathmannsdorf, Neinhardtsdorf, Schmilka, Schöna, Wendischfähre, sowie für das Gesamtgebiet der Sächsisch-Böhmischen Schweiz. Im Falle höherer Gkwalt ckrleq oder lonsliaer irgendwelcher Slörungrn des «etrlebeS der gellnng, der vleleranlen oder der BesSrderungSelnrlchlungen) hat der Be,«eher keinen Anspruch aus Mescrung oder Nachlielerung der geNunn oder aus RiMcahiung de» Bezugspreise». Inserat en-Slnna hm estcl len: In Bad Schandau: EcschäftSstcllc Zaukcnstrabc 194; in Dresden und Leipzig: dic Slnnonccn.BurcanS von Haascustcin Sc Bögler, Jnvalidendauk nud Rudolf Mosse; in Frankfurt a. M.: G. L. Daube L Eo. Nr. 48 Bad Lchandau, Sonnabend, den ZI. April 191/ 61. Jahrgang. 81SÜl-8pM»888 ru 8e!lgNlIgU. L Xniegssnleiks. I^oslsvksvltleonlo I-viprsg Vin. 18 317. Linssu«» 8>/z> o/g. Amtlicher Teil. Die Musterung der in Schandau wohnhasten Landsturmpflichtigen des Jahrganges 1899 findet Dienstag, den 24. ds. Mts, vormittags »° 1»8 Uhr und die Musterung der in Schandau wohnhaften Dienstunbrauchbaren am Sonnabend, den 5. Mai 1917, vormittags v°n 1»8 Uhr a allenthalben im Schützenhause hier statt. Dic Gestellungspflichtigen haben in den Musterungstcrminen pünktlich nnd in nüchternem Zustande, reinlich am Körper und in der Kleidung zu erscheinen und die im Besitze befindlichen Militärpapiere — Berechtigungsscheine, amtsärztliche Zeugnisse, Seesahrtsbücher — vorznlegen. Zuwiderhandlungen hiergegen oder gegen sonstige während der Musterung ergehenden Anordnungen der behördlichen und polizeilichen Organe werden, ebenso wie ungebührliches Betragen in oder vor dem Musterungslokale, sofern nicht andere gesetzliche Strafen verwirkt sind, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder entsprechender Hast geahndet werden. Wer sich der Gestellung böswillig entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger behandelt. Er kann antzerterminlich gemustert, sofort zum Dienste eingestellt nnd nach den gesetzlichen Bestimmungen bestraft werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Mnsterungstermine verhindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten entweder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beiznbringen oder drei glaubhafte Zeugen zu stellen, die an Eidesstatt versichern können, das; und in welcher Weise sic selbst die epileptischen Ansälle an den betreffenden Landsturmpflichtigen wahrgenommen haben. Personen, die diesen Musterungen unterliegen und eine Vorladung zu diesen nicht erhalten haben, haben sich sofort beim Bezirkskommando, beziehentlich an Natsstelle hier, zu melden. Schandau, am 20. April 1917. Der Stadtrat. Aufruf. Frauen und Mädchen! Um eine gute Ernte zu sichern, ist eine gute Feldbestellung nötig. Infolge des langen Winters drängt die Bestellung. Der Landwirt braucht Arbeitskräfte. Es ergeht daher an alle Frauen und Mädchen, vor allem an solche, die aus der Landwirtschaft stammen oder seither aus dem Lande tätig waren, der Ausruf, sich zur Arbeit aus dem Lande zu melden. Vermittelungen nimmt entgegen die Hilssdienstmeldestelle (z. Zt. Kgl. Amtshauptmannschast, Zimmer l8) und der Arbeitsnachweis des Landeskulturrats in Pirna, Dohnaischc Strotze 4 — Fernruf 2866 —. Pirna, den 18. April 1017. Königliche Amtshauptmannschast. Reichsreisebrotmarken. 8 1. Die Lausfrist für dic Neichsreisebrotmarken alten Musters wird bis zum 15. Mai 1917 verlängert. Bis zum 15. Mai 1917 haben die Marken alten und die Marken neuen Musters nebeneinander Geltung. Eine Weiterverwendung der alten Marken über diesen Zeitpunkt ist verboten. 8 2. Infolge der vom 17. April 1917 ab eingetretcnen Neugestaltung der Kommunaloerbandsbrotkartcn sind von diesem Zeitpunkt ab sür je 1 Neichsreisebrothest tauschweise zurückzugebcn eine Kopsmarke der Vicrwochenbrotkarte über 1 Kilo Schwarzbrot oder 10 Abschnitte der Vierwochenbrotkarte oder der Teilkartc über je 100 x? Schwarzbrot oder eine '/» Teilkartc. 8 8. Die Bestimmungen der Bekanntmachung des Kommunalverbands Dresden und Umgebung vom 19. Oktober 1916 über Neichsreisebrotmarken nebst Nachträgen vom 17. Februar 1917 und 22. März 1917 bleiben in Kraft, soweit sie nicht durch vorstehende Vorschriften aufgehoben und ersetzt werden. 8 4. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Bekanntmachung werden nach 8 "7 der Bundesratsverordnung vom 29. Juni 1916 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Dresden, am 17. April 1917. Der Kommunalverband Mittelsachsen für den Kommunalverband Dresden und Umgebung. Holzbedarf für das Feldheer. Für Deckung des Bedarfs an Holz für das Feldheer in den Monaten Juni und Juli 1917 werden hiermit die Inhaber sämtlicher im Bereiche des XII. Armee-Korps (1. K. S.) befindlichen Sägcmiihlen und Holzhandlungen öffentlich eingeladen, ordnungs gemäß ausgesüllte und unterschriebene Angebote ans Lieferung von Nund- und Kantholz, Hobeldielcn, Brettern, Bohlen und sclbsthcrzustellenden Schurzholzrahmen bis zum 28. April 1917, vormittags 10 Uhr, bei der Königl. stellv. Intendantur XII, Dresden-N., Wasscrstratze 5, Zimmer 217, einzureichen. Daselbst sind die Liescrungs- und Abnahme bedingungen einzusehen und dic Angebotssormulare kostenlos zu entnehmen. Später eingehende Angebote scheiden aus. Die anbietenden Firmen bleiben bis 25. Mai 1917 cm ihr abgegebenes Angebot gebunden. Auswahl unter den Bietern, Teilung der Angebote oder Zurückweisung sämtlicher Angebote bleibt vorbehalten. Stellv. Intendantur Xll. (1. K. S) A.-K. Spenden zur Mithilfe bei der Fürsorge fiir dic durch die Russeueiufälle in Ostpreußen heimgcsnchten Gemeinden der Stadt «nd des Kreises vannkekmen und der ttoikDnsieiini werden auf dem Nathause, Zimmer Nr. 8, dankbarst entgegen- genommcn. Jeder, auch der kleinste Betrag ist willkommen. Schandau, am 18. April 1917. Der Stadtrat. Die Anträge aus Ersatz in Verlust geratener oder angeblich gestohlener Brot marken nehmen einen derartigen Umfang an, datz ihnen mir noch in ganz besonders dringlichen und nachgewtesenen Fällen stattgegebeu werden kann. Es werden daher in Zukunst nur* gDkünsg kegs-üncksls auf Ersatz solcher Marken unbegründete Anträge aber unbedingt abgelehnt werden. Schandau, am 20. April 1917. Der Stadtrat.