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Allgemeiner Amelger. Amtsblatt für die Grtsbehörde und den Gemein-erat ?u Bretnig. Lokal-Nnzeiger für die Ortschaften Bretnig, Hanswalde, Großröhrsdorf, Frankenthal und Umgegend Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstsz vormittag V-1I Uhr, für die Sonnabend-Nummer bi» Freitag vormittag Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck unö Verlag von N. 8lhuvig, Bretnig. 20. Jahrgang Nr. 8t. Sonnabend, den 8. Oktober 1910 Inserate, die 4 gespaltene Korpuszeile 10 Pfg., sowie Bestellungen auf den All- gemeinen Anzeiger nehmen außer unserer Expedition auch unser» sämtliche Zeitungsbote» jederzeit gern entgegen. — Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen gewähren wir Rabatt nach Uebereinkunft. Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Vlonnem,ntSprei« inkl. des allwöchentlich beigegebenen „Illustrierten Unterhaltungsblatte»" vierteljährlich ab Schalter 1 Mark, bei freier Zusendung durch Boten ins Hau« 1 Mark L0 Pfennige, durch die Post 1 Mark exkl. Bestellgeld. Bekanntmachung, Me emkommenstrurr aul aar Jahr 1YN betrrNrna. In Gemäßheit de» Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und der Ausführungs verordnung vom 25. Juli 1900 wessen zum Zwecke der Einkommensteuereinschätzung für 1911 den hiesigen Besitzern, Pächtern und Administratoren von Hausgrundstücken Hsuslisten und außerdem denjenigen Fabrikbesitzern uuo Gewerbetreibenden, welche Gehilfen und Arbeiter beschäftigen, Lohnnwchweisung-sormulare ,ur Ausfüllung zugestelll. Für Häuser mit mehreren Haushaltungen kann die Ausstellung der Hauslisten auch mit Hilfe von Einzellisten erfolgen. Diese sind bei der Gemeindebehörde zu beantragen und mit der Hausliste wieder einzureichen. Die Ausfüllung dieser Hauslisten und Lohnnachweisungsformulace hat zufolge General- verordnuug des Königlichen Finanzministeriums vom 25. Juni 1888 «ack Vern St«nde vom 12. Oktsver zu erfolgen. E» werden hierdurch alle Hausbesitzer beziehentlich deren Stellvertreter aufgefordert, dafür besorgt zu sein, daß die Vorbemerkungen Seite 1 der Haukliste genau befolgt werden, sowie daß die Ausfüllung der einzelnen Rubriken auf der 2. und 3. Seil« der er wähnten Listen, soweit dieselben für jeden einzeln en in Betracht kommen, rechtzeitig und richtig erfolgt. « -dt Die au»gesüllten HaußWen und LohnnachweisupgSformulare sind innerhalb der vorge- schriebenen Frist spätestens Aut W. Tage, von der Behändigung an gerechnet, bei Bcr MeivUNg einer Geldstrafe Vis zu 5V Mark, durch den Hausbesitzer selbst oder eine solche Person, welch? Sie nölige Auskunft zu erteilen vermag, bei dem Unterzerchneten während der Geschäftsstanben einzureichen. Bretnig, am 6. Oktober 1910. Der Gemeindevorstand PetzolV Bekanntmachung. Die für hiesigen Ort auf das lausende Jahr ausgestellte Zch-fftll- und gttchwSlentN umrte liegt eine Woche lang, uns zwar V-» 10 Vit «it ir VMder Siezet Zahlet, während der GeschäftsstUüden der rem Unterzeichneten zu Jedermanns Ernfichl au«. Innerhalb dieser einwöchigsn Frrst kann Einsprache gegen die Richtigkeit oder Voll ständigkeit dieser Liste schriftlich ober zu Protokoll bei dem Unterzeichneten erhoben werden. Hierbei wird auf nachstehend abgevruckle Gesetzesvorschrtften der 88 31, 32, 33, 34,84,85 de« deutschen GerichrsversaffungSgesetzes uns ses § 24 des Kölnglich Sächsischen Gesetzes vom 1. März 1879, Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes enthaltend, verwiesen. Bretnig, am 7. Oktober 1810. Der Grmeindevorstsnd prtrslil Anlage Zu 8 i, 3. Gelrchtsversass ungsges etz vom 27. Januar 1877. § 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, welch« die Befähigung infolge strafgerichllichec Verurteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche da» Hauptoerfahren wegen eine» Verbrechens oder Vergehen» eröffnet ist, dar die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3. Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste da» dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urliste den Wohnsitz in der Ge meinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung au» öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4, Personen, welche wegen geistiger »der körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5. Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Milzlieder der Senate der freien Hansestädte; 3. Reichtbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt «erden können; 4. Staatsbeamte, welche aus Grund der Landesgesetzs jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7. Religionsdiener; 8. Volksschullehrer; 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetzs können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltung»- beamte bezeichne«, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Datselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichttverfassungsgesetze« vom 27. Januar 1877 rc. enthaltend; vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eine« Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. die Abteilung-Vorstände und Vortragenden Rät« in den Ministerien; 2. ber Präsident de« Landetkonsistorium»; 3. der Generaldirektor der Staat«bahnen; 4. dis Kreis, uns Amtsbauplleute; 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständig keit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Var 5chi«ral Orr KSnlgr Manuel »on Revolution. Rach zweitägiger Kano nade, bei der die Revolutionäre von dem Fort, dem Heere und der Marine unterstützt wurden, ergaben sich die Regi-rungsrruppen, Dis Republik ist faktisch proklamiert. Der König entkam nach Laxia«. OertltÄes und Sächsisches. Bretnig. Der hiesige Turnverein plant, im nächsten Jahre einen Maskenball abzuhalten. Ueber Tag und Lokal ist noch keine Entschließung getroffen worden. Ohorn. (Obstaussiellunq.) Am 22. und 23 Oktober d. I. beabsichtigt auch der hiesige Obsidauoercin zur Förderung und Hebung de« Obstbaues im hiesigen Orte eine Obstausstellung im Saale de« Weitzmannschen Gasthofe« abzuhalten. Die Autstellung soll ein Spiegelbild adgeben vom derzeitigen Stande des Obstbaues der Gemeinde, deshalb sind zur Beschickung der Obsteusstellung nur hiesige Obstpächter mit seldsterbauten Früchten zugc- laffen. Kamenz. Ein hübsche Manövereplsose, deren Hauptptrson König Friedrich August ist, hat sich im benachbarten Osira während der letzten Manöver ereignet, Der erste KorpSmanöoertag (21. September) war be- kanntlich bezüglich des Wetter» der denkbar schlechteste. Der König, der mit seinem Stabe dem Manöver beiwohnte, war schließlich v»n rem anhaltenden Regen und Nebel ebenso durchnäßt, wie die Tcupp-n und wählte darum die Bulsng'sche Scheune zum einstweiligen Au'tnthaltsort, zumal von dort aus das Manöverfeld gut zu überblicken war. Die Ehefrau des Besitzer« bot den fröstelnden Herren einige Taffen Kaffee an, die diese mit Dank annahmen. Auch der König ließ sich das schwarze erwärmende Getränk schmecken, worauf die biedere Hausfrau nicht wenig stolz war. Die kleine Episode war schon fast vergessen, als eines Tages bei den Bu- lang'schen Eheleuten ein Königl. Kabinett schreiben vom Kammerherrn v. Criegern ein traf, worin der König für den warmen Trunk seinen Dank abstottete und de« erstaunten Empfängern angekündigt wurde, daß sie in Anerkennung ihrer Gastfreundschaft demnächst ein eigene« für sie angesertigteS Kaffeeservice aus echtem Meißner Porzellan erhalte» würden. Bautzen, 5. Okt. Nach dem Genüsse rohen Hackfleisches sind hier mehrere Personen erkranki, und zwar unter Erscheinungen, die auf Fleischvergiftung schließen losten. Be sonder» schwer liegt eine aus drei Personen bestehende Arbeiterfamilie darnieder. Di« Untersuchung ist eingeleitel. Königstein, 5. Okt. Vorgestern abend trafen von einer mehrtägigen Wanderung durch die Sächsische Schweiz 25 Berliner Turnerinnen hier ein und übernachteten im Stern. Nach kurzer Umschau in hiesiger Gegend traten die jungen Mädchen gestern die Rückreise nack Berlin von hier aus an. D r e « o e n, 5. Okt. Eine Frau von Knagsnhjrlm, deren Villa in Dresden etwas vereinsamt liegt, entließ am 1. d. M. ihren Diener Flickinger. Am nächsten Morgen ent deckte sie, daß ein Dieb in der Nacht bei ihr eingedrungen und das Silberzeug verschleppt hatte. Der Verdacht fiel aus Flickinger, der nach Berlin gefahren war. Berliner Kriminal beamte entdeckten den Verfolgten gestern in einem Lokal in der Köpenickerstraße und brachten ihn nach dem Polizeipräsidium. Flickinger leugnete den Einbruch und hatte auch schon einen Alibibeweis zur Hand. Man fand jedoch bei ihm eine» massiv goldenen W'ppenring, der aus der Dresdner Villa stammle. Ein Zettel wies nach der Teltower- stiaße. Dort fand man das ganze gestohlene Silberzeug und alle Schmucksachen, so wie es au» der Villa gestohlen worden war. Nacb diesem Funde gab Frickinger das Leugnen auf un) legte ein volle» Geständnis ab. Marienberg. (Tot im Baume.) Als der 45jährige Steindrucker Oertel vo» einem Baume Birnen abnatzm, wur»e er plötzlich von einem Herzschlag betroffen und war auf der Stelle tot. Da er in den Zweigen sitzen blieb, mußte dis Feuerwehr geholt werden, die ihn mittels einer Leiter heradholte. R e i ch e n a u , 5. Okt. Durch einen Un- glücksfall ist eine hiesige Familie in tiefe Tlauer versetzt worden. Der 22 Jahre alte Soldat Hermann Kother vom 12. Feldar tillerieregiment in Königsbrück verunglückte durch einen Sturz vom Pferde. Er ist ein Sohn des Gartenbesitzers Wilhelm Kother in Oberreichenau und war nach Hannover kom- manmert. D'r Verunglückte wurde von dem Pferde 200 Meter weit geschleift und besin nungslos ins Lazarett gebracht, wo er am Montag verstarb. Leipzig. Vom hiesigen Schwurgericht wurden die Gebrüder Koppiu» wegen zweier Raubmorde je zum Tode verurteilt. — Mit dem Rade tödlich verunglückt ist der 24jähriz» Steinsetzer Max Falke au« Niederfrieder«dorf. Auf der steilabjallenden Straße bei der Pfarre in Spremberg verlor er die Gewalt über sein Rad und fuhr gegen eine Linde. Dabei erlitt er so schwere Ver letzungen am Kopfe, daß er gestorben ist. — Am Sonnabend früh ist in Röblitz ein alter Veteran, Herr Traugatt Schettler, einer Blutvergiftung zum Opfer gefallen. Der sonst noch rüstige Mann hatte einem „Blüt chen" auf der Schulter weiter keine Beach tung geschenkt. E« entstand jedoch eine ver hängnisvolle Entzündung. Der ganze Ober körper samt Oberarm war in kurzer Zeit stark angeschwollen und in eine bläuliche Färbung üdergegangen, wogegen es keine Hilfe mehr gab. — Im Oel ertrunken. In der chemischen, Fabrik in Rehn-vocs stürzte der Arbeiter Z. in einen mit Oel gefüllten Bottich und ertrank. — Tine ÄutSdesitzerSgattin in KönigSwalc» i. E. beschenkte des Ihren mit Driiling-.n, zwei Knaben und einem Mädchen. Ein Knab« starb nach der Geburt.