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Rcdattcur und Dcrlcgcr: Zrhr. v. L-rcuj. Nr. Dresden, den 14. November 1823. Der November (Windmonat). >0icr wird manchcr Prahler b.P'wchtcn, daß man die schöne Gelegenheit ergreifen werde, auf Wind, wacher zu sticheln; doch das wäre;a in den Wind geredet. Der Wind blaset, wo er will, wer kann ihm Fesseln aulegcn? Viele Leute halten eS für eine löbliche Klug heit, den Mantel nach dem Winde zu hangen, und in unschuldigen Fallen mögen sie sich immer- hin nach Zeit und Umstanden richten. Wenn sie aber einem andern den Mantel von den Schul tern ziehen und sich selbst damit decken, d. h. wenn sie zu Jemandes Schaden und sich selbst zum Vortheil den Großen schmeicheln, so ist cs, mit Ehren zu melden, ein schlechter Streich. — Selche Windmäntlcr sollte man, wie in manchen Ländern die gemeinen Soldaten, zur Strafe des Manteltragcns verurtheilen. Man sollte ihnen 15 bis 20 schwere Mäntel über einander umhän gen und sie so einige Stunden lang auf öffent lichem Markte lustwandeln lassen. Die Umschaffung Mepico's durch die Spanier. ( Fortsetzun g.) N. Nach der Gouvcrnements-Eintheilung, wie sie beim Ausbruche der Revolution sich befand und sich vielleicht noch befindet, war das Vicekönig- reich Neuspanien oder Mexico in 15 Jntendant- schasten oder Provinzen eingcthcilt, nämlich: Vera Crux, Merida oder Yukatan und San Luis Potosi am mexikanischen Meerbusen, größtentheils in der heißen Zone, Guadalaxara, Valladolid, Mexico, Puebla, Oaxata, in der heißen Zone am stillen Meere. Sonora, Alt- und Neu-Ca lifornia an dem nämlichen Ocean, in der ge mäßigten Zone, und Guanaxuato, Zakatekas, Dyscaya und Neu-Mexico, welche vier letztem die sogenannten terras in terras ausmachen. Zn Hinsicht der Gerechtigkeitspfiege und verschie dener andern Gegenstände waren diese 15 Inten- dentschaften wieder in z Audiencia's oder Hohe Gerichtsbezirke eingetheilt, nämlich Guadalaxara, Mexico und Guatimala.