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Allgemeiner AnMer. Amtsblatt tür die Ortsbekörde und den Gemeinderat?u Bretnig. 2vklN°Anzeiger iiir die Ortichaiten vrelnig, Hauswalde, Großröhrsdorf, Frankenthal und Umgegend. Inserate, die 4gespaltene Korpuszeile 10 Psg., sowie Bestellungen auf den S' gemeinen Anzeiger nehmen außer unserer Expedition auch unsere sämtlichen Zeitungsboten jederzeit gern entgegen. — Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen gewähren wir Rabatt nach Nebereinkunft. Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis inkl. de« allwöchentlich beigegebenen „Illustrierten Unterhaltungsblattes" vierteljährlich ab Schalter 1 Mark, bei freier Zusendung durch Baten in« Haus I Mark 20 Pfennige, durch die Post I Mark exkl. Bestellgeld. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittag Vsll Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag l/»11 Uhr etnzusenden. SchrisNeilung, Vruck und Verlag von N. 8lhuvig, Drelnig Nr. 1. Mittwoch den 4. Januar 1905. 15. Jahrgang. Bekanntmachung. Gemäß de« Statut« über die Zusammensetzung de« Gemeinderats macht sich die Wahl von ») 8 Ersatzmännern au« der Klaffe der ansässigen Gemeindeglieder, welche über 20 Mark an Staatssteuern (Einkommen- und Grund-Steuern zusammen) zahlen, b) L Ersatzmännern au» der Klaffe der ansässigen Gemeindeglieder, welche bis mir 20 Mark an StaalSsteuern (Einkommen- und Grund-Steuern zusammen) zahlen und e) 1 Ersatzmann au« der Klaffe der unansässigen Gemeindeglieder auf die Jahre 1905 und 1906 nötig. Die Wahl findet Sonnabend -eu 14. Januar 1905 in den Stunden von 5 bis 8 Uhr nachmittag- im Gasthof zum Anker, eine Treppe, statt und werden alle stimmberechtigten ansässigen und unansäffigen Gemeindeglieder geladen, sich zur Vornahme dieser Wahl einzufinden, mit der Verwarnung, daß die bi« 8 Uhr noch nicht^Erschienenen nicht weiter zur Teilnahme an der Wahl werden zugelaffen werden. Die zu Wählenden sind auf dem im Termin abzugebenden Stimmzettel so genau an zugeben, daß Über deren Personen kein Zwersel übrig bleibt. Nach den Bestimmungen der revidierten Landgemeinde.Ordnung vom 24. April 1873 und dem Abänderungsgesetz vom 24. April 1886 sind im Allgemeinen stimmberechtigt alle Gemeindemitglieder, welche die sächsische SiaatSang-hörigkeit besitzen, das 25. Lebens jahr erfüllt haben und im Gemeindebezirk ansässig sind oder daselbst seit wenigstens 2 Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz Haven. Unansäffigen Frauenspersonen, sowie juristischen Per sonen stebt ein Stimmrecht nicht zu. Wählbar ist jeder stimmberechtigte männliche Gemeindemitglied, welches im Gemeinde bezirk seinen wesentlichen Wohnsitz hat. Du Fälle der dauernden oder vorübergehenden Ausschließung V0M Stimmrecht find in Z 35, die Gründe der Ablehnung der Wahl in Z 38 der revidierten Land genieinde-Ordnuiig bezeichnet. Einsprüche gegen die ausgestellte Wahlliste, welche von heute an 14 Tage lang bei Unterzeichnetem zur Einsicht ausliegt, sind innerhalb der in 8 42 der revidierten Landgemeinde-Ordnung festgesetzten siebentägigen Frist und zwar bis den 7. Januar 1905 abends 5 Uhr hier zu erheben, Einwendungen gegen das Wahlversahren aber nach § 51 der revidierten Landgemeinde-Ordnung binnen 14 Tagen nach der StimmenauS zählung und zwar bi» den 29. Januar 1905 abend» 5 Uhr bei der Königlichen Amtshauptmanuschast anzudringen. Bretnig, am 30. Dezember 1904. Petzold, Gemeinde.Vorstand. Hundesperre. Am 30. Dezember 1904 ist in Großröhrsdorf ein mit Tollwut behafteter Hund — männlicher schwarzer Spitzbastard, etwa 4 Jahre alt — erschaffen worden. Nach 88 37 und 38 de« Reichsgesetze« vom Mai"lM4^ die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit der Instruktion zur Aurführung diese« Ge setze« vom 27. Juni 1895 88 16 flgd. und 88 3 flgd. der Sächs. Ausführungsverordnung vom 30. Juli 1895 wird daher für die Ortschasten Großröhrsdorf, Bretnig, Haus- Walde, Ohorn, Lich-euberg, Pulsnitz M. S und Böhmisch Vollung die Festlegung (Ankettung oder Einsperrung) aller Hunde auf die Dauer von 3 Monaten, also bis mit 30. März 1905, und die sofortige Tötung aller derjenigen Hunde und Katzen angeordnet, rückfichtlich welcher der Verdacht vorliegt, daß sie von dem wutkcanken Tiere gebissen worden sind. Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe ver sehenen Hunde an der Leine; ohne polizeiliche Erlaubnis dürfen Hunde au« den als ge fährdet geltenden vorgenannten Ortschasten nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß sie fest angeschirrt mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs fest gelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Herde, von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd kann unter der Bedingung gestattet werden, daß di« Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) festgelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an ser Leine geführt werden. Wenn Hunde der Vorschrift zuwider innerhalb des gefährdeten Bezirks frei umher- laufend betroffen und dabei weggefangen werden, so kann deren sofortige Tötung angeoronet werden, fall» dies durch die Umstände geboten erscheint, außerdem aber ist der Besitzer eines solchen Hunve» mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft zu belegen. Wissentliche Übertretungen der vorstehend ungeordneten Vorsichtsmaßregeln werden nach 8 328 der Reichsstrafgesetzbuch« mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Um übrigen find die Besitzer von Hunden bei Vermeidung einer Geldstrafe von 150 Mk oder Hast nicht unter einer Woche verpflichtet, bei verdächtigen Erscheinungen der Tiere, welche den Ausbruch der Tollwut befürchten lassen, oder wenn ihnen ein Hund entweichen oder sonst abhanden kommen sollte, spätesten« binnen 24 Stunden der OrtSpolrzeibehörde Anzeige zu erstatten, welche solche nach davon genommener Kenntnis unverzüglich hier einzusenden hat. Kamenz, am 2. Januar 1905. Königliche Amtshauptmannschaft. von Erdmannsdorff. Neueste Meldung. Port Arthur gefallen. Die Be dingungen finv ehrenvolle. Oertlickes und Sächsisches. Bretnig. In Fällen dec Abschätzung eine» wegen der Seuche getöteten Tieres haben für unseren Ort al» Sachverständige zu fun- gieren: Gutsbesitzer Gustav Koch und Guts besitzer Ferdinand Gäbler; für Großröhrs dorf: Gutspachter Moritz Eisold, GutSbe sitzer Emil Körner, Gutsbesitzer Rob. Kunath und Gutsbesitzer Gustav Ziegenbalg; für Hauswalde: Gutsbesitzer und Gemeinde, ältester Fichte, Gemeinbcältester Emil König. — 1905. Das Jahr 1905 ist ein soge nanntes Gemeinjahr von 365 Tagen mit 52 Wochen, jedoch 53 Sonntagen. Von den hohen Festtagen fällt der Karfreitag auf den 21. April, also ziemlich spät, Ostern auf den 23. und 24. April, der Himmelfahrtstag aus den 1. Juni, bas Pfingstfest auf den 11. und 12. Juni, da» Totenfest auf den 26 Novem der. Da der Weihnacht» - Heiligabend auf einen Sonntag fällt, so wird das Weihnacht« fest in diesem Jahre drei wirkliche Feiertage haben. — Dem um das sächsische Turnmesen hochverdienten Direktor der Dresdner König lichen Turnlehrerbilbungsanstalt, Herrn Ernst Woldemar Bier, ist von Sr. Majestät dem Könige der Titel und Rang als »Professor" verliehen worden. Seit April 1900 ist Di rettor Bier Ritter des Albrechts Ordens 1. Klaffe. — Ueber den Schneesturm am vergangenen Sonnabend wird u. a. au» Dresden geschrie ben : Der Verkehr auf den Straßenbahnen wurde vielfach unterbrochen, da die Räder aus den zwischen und aus den Schienen lie genden Schnee nicht greifen konnten. In den Vormittagsstunden kamen die Straßen bahnen häufig nur schrittweise vorwärts, da d e Schaffner oft erst Schnee und Eis mit dem Eisen aus den Geleisen kratzen mußten und auch de» dichten Schneegestöbers wegen, das nur auf geringe Entfernung einen Aus blick zulirß, langsam gefahren werden konnte. Ueber die in der Nacht vom Freitag zum Sonnabend durch den Sturm angerichteten Schäden ist mitzuteilen, daß u. a. in der Cottaer Straße ein großes Schuppendach ab- geriffen und auf ein benachbartes Gebäude geschleudert wurde. Dabei drangen Balken teile in eine Schlaskammer und trafen eine Lagerstätte, die zum Glück gerade diese Nacht unbenutzt geblieben war. Im anderen Falle wäre die Person zweifellos schwer zu Schaden ge kommen. — Verschiedentlich sind auch Stör ungen im Telephonverkchr eingetreten, da die Gewalt des Sturmes die Drähte zerriß — An Dächern, Einfriedigungen und Fenstern sind vielfach Schäden angerichtet worden. — Die an der Augustusdrücke zu Dresden angestellten Untersuchungen haben ergeben, daß ein Teil der Gangbahn, welche auf den unsicheren Kragsteinen ruht, abzustürzen droht. Zur Vorsicht, um werteres Abreiben von Mauerwerk zu verhindern, wurden die inner halb des Mauerwerk« der Brücke ruhenden Enden der Kragsteine künstlich mit Schienen und Sandsäcken belastet. Das Geländer ist durchschnitten worden, um das elementare Zerstörungswerk möglichst nur auf Teile zu beschränken. In den Abendstunden des Frei tags besichtigten Herr Polizeipräsident Köttig und andere hohe Beamte die dem Absturz nabe S Der dritte, hier in Betracht kommende Bogen ist nach der Sprengung durch Napoleon im Jahre 1813 neu errichtet wor den. Die hier liegenden Kragsteine haben daher, ein Alter von 90 Jahren. Dresden. Ein Liebespaar aus einem Vororte trug sich mit dec Absicht, vereint in den Tod zu gehen. E» begab sich nach Herrns. kreischen und mietete sich in Seidels Gasthos ein. Durch einen Abschiedsbrief an den Vater des Mädchens wurde das Vorhaben bekannt. Er konnte noch rechtzeitig in Herrns- kreischen eintreffen und mit Hilfe eines Poli zisten da« Paar zurückbringen. — Wegen Beleidrgung des Königs Fried rich August von Sachsen soll, wie der »Mün chener Post" gemeldet wird, die sächsische Staatsanwaltschaft die Einleitung des Straf verfahrens gegen den „SimplizissimuS" bean tragt haben, und zwar wegen de« Titelbildes der sogenannten „Familien - Nummer" des Blattes vom 6 Dezember. Das Bild erschien mit der Ueberschrist „Bange Stunden einer hohen Frau" und zeigt die Gräfin Montig« noso am Weihnachtsabend vor dem Schlöffe in Dresden um Einlaß flehend. — Eine seltsame Geschichte berichtet der „Freib. Anz", dem wir die Verantwortung dafür überlassen müssen, aus Colmnitz: „Eine überaus große Weihnachtsfreude wurde einer Einwohnerin in Niedercolmnitz dadurch zuteil, daß sie in der Christnacht wie durch ein Wun der von ihren schweren Leiden erlöst wurve. Die betreffende Persoa hat vor sechs Jahren am ganzen Körper schwere Verstauchungen erlitten, wobei ganz besonders die Wirbel säule in Mitleidenschaft gezogen war. Nach dem sie aus dem Dresdener Krankenhause entlasten war, stellte sich eine Lähmung des rechten Armes ein. Ebenso wurde ihr nach längerer Zeit die Zunge gelähmt, wodurch bas Sprachvermögen verloren ging Ferner erblindete die Bedauernswerte infolge einer Augenliberlähmung Auch stellte sich im lin ken Arm ein ununterbrochenes Schütteln ein, so daß sie Tag und Nacht keine Ruhe hatte. In diesem beklagenswerten Zustande hoffte sie nur noch auf eine Erlösung durch den Tod. Aber trotz dieses so schweren Leiden» verließ sie ihr feste» Gottoertrauen nicht, sie hat, wie sie selber sagte, viel gebetet, nicht für sich, sondern für andere. Am Weihnachtsabend schlummerte sie gottergeben ein. Als sie er wachte, war ein Wunder geschehen: die Leidende konnte tue Augen öffnen, die Zunge und den rechten Arm bewegen, der linke Arm schüttelte nicht mehr, die ganze Lähmung war ver schwunden" Chemnitz. Aufsehen erregt hier die Tat eine» 13jährigen Mädchens, das sich von der in der Limbacher Straße gelegenen Wohnung ihrer Eltern vier Stock hoch herab auf die Straße stürzte und bewußtlos liegen blieb. Schwerverletzt, aber noch lebend, wurde die Bedauernswerte ins Krankenhaus übergeführt. Wa» das junge Mädchen zu dieser Tat ver- anlaßte, ist noch völlig unaufgeklärt. Kur; zuvor war e» noch mit Spielgefährten zu sammen. — Al« da» älteste Gasthaus in Deutsch land wurde der „Löwe" zu Adcrf im sächs. Vogtland« bezeichnet, der sich seit 1440 im Besitz der Familie Klarner befindet. Die Annahme beruht indessen aus euiem Irrtum, den« an der Elbe gegenüber Artlenburg im Lüneburgschen gibt cs ein Ausflugslokal „Glüsing" genannt, da» laut den beim Lauen durger Amtsgericht liegenden Akten jetzl de- rettS 600 Jahre im Besitz der Familie Ohle rst