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für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegcben von den Dcputirtcn des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börfenvereins. ^§98. Freitags, den 8. December 183?. Gesetzgebung. Im Monat November wurden in Baiern verboten: Leben und Abenteuer des Chevalier Faublas von Couvet de Couvray, übersetzt von Elsner. 3 Bde. Rottweil, Herder 1837. Die Unverträglichkeit des Curialismus mit freien Staats verfassungen, dargelegt aus den höchst merkw. Pcoceß- acten des von der erzbischöflichen Curie in München sus- pendirten und seiner Pfarrei privirten Stephan Kö nigsberg er, von einem Freunde des Rechts und der Wahrheit. 1837 Luzern, in der Hübsch'schey Buchdruck. Der Censor. — Zeitschrift für Rechtswissenschaft, Ocffent- lichkeit rc. Herausgeg. von Ludw. Hofmann. 1. Heft. Zweibrücken, Ritter, 1837. Buchh andel. Ambulante Buchhandlungen. Die Mode der Pfennig- und Heller-Magazine, welche noch vor einigen Jahren in eine wahre Manie auszuarten drohte, scheint freilich ihr Ende erreicht zu haben, aber noch immer labvrirt unser Buchhandel an den üblen Folgen je nes wohlfeilen Zeitgeschmacks. Ohne zu untersuchen, wie nachtheilig diese Pfennig-Literatur aufdas geistige Leben in- fluirt, — denn die meisten jener Magazine sind kaum einen Pfennig Werth — wollen wir hier nur der unglücklichen Conjuncturen des Buchhandels gedenken, welcher wohl nie mehr darnieder lag, als jetzt, obgleich ihn die Pfennig-Blät ter, im eigentlichen Sinne des Worts, auf die Beine ge brockt haben. Diese Behauptung mag allerdings komisch klingen, aber sie ist leider nur zu wahr. Um den Pfennig- und Heller-Magazinen zur Zeit ihrer Entstehung in Deutsch- 4r Jahrgang. land überall Eingang zu verschaffen, wurden von ihren Ver legern oder deren Commissionären Colporteure angenom men, welche die Blätter in alle Häuser, von der Keller wohnung bis zur Dachstube, tragen mußten, um hier und da einen Pränumeranten darauf zu erhaschen. Dieser, die Concurrenz erschwerende und den, schon an und für sich so geringen, Verdienst des Buchhändlers noch schmälernde Mißbrauch hat nach und nach so um sich gegriffen, daß bald keine Buchhandlung mehr ohne Colporteure, oder, wenn sie es ins Große treibt, ohne sogenannte Reisende wird bestehen können. Ein Haupt-Uebelstand ist, daß die Her ren Buchhändler, statt dem Hausiren, welches ihnen allein schadet, vereint und kräftig entgegen zu treten, dasselbe meistens begünstigen, indem sie ihre größten und besten Ver lagswerke, nach Art der Pfennig-Literatur, in niedlichen Portionen, vul^o: Lieferungen, dem Publikum ins Haus tragen lassen. Gegenwärtig hat das Hausiren der Buchhändler und anderer literarischer Anstalten so um sich ge griffen, daß Derjenige zu beneiden ist, welcher in einem Hause wohnt, wo ein Portier ihn vor allen, oft nur zu überlästigen Subscribenten-Sammlern und Colporteuren schützt. Schreiber dieses versichert, in einem Vormittage von fünf verschiedenen Hausirern belästigt worden zu sein. Kaum hatte er einen privatisirenden Gelehrten, welcher Prä numeranten auf einen Band eigener Poesien sammelte, die Versicherung gegeben, daß er seinen Bedarf an Gedichten sich selbst zu besorgen pflege, als der Abgesandte einer Kunst handlung um Subscription auf eine bekannte Lithographie bat. Ihm folgten in kurzen Pausen drei Colporteure hiesi ger Buchhandlungen, von denen der erste eine neue Bilder- Bibel in Lieferungen, der zweite ein Deutsches National blatt, und der dritte eine Universal-Encyklopädic feil 178