^5- 110, 13. Mai 1916. Redattroneller Teil. vom 31. Dr^mbrr 1915 Passiva » 1915 31. Dez- 5 Vermögen: Bestand laut vorigem Abschlüsse 47566 — 6 Übertrag auf neue Rechnung (s. Rechnung Nr. 4) . . .... 1688 74 48588 74 Schwerin-Stiftung 1915 Haben 1815 -s 31. Dez 5 Vortrag aus 1914 1464 49 6 Zinsen vom Bankguthaben 14 35 7 Zinsen von der Forderung laut Bilanz Nr. 1 1756 — LI68 84 sollen den Vorzug genießen, wenn sie mindestens 5 auseinander folgende Jahre bei der Firma angestellt waren. Dieser Vorzug erlischt, sofern die Erben der Stisterin das Verlagsgeschäst John Henry Schwerin veräußern. Der Reinertrag der Stiftung ist am 28. Mai jeden Jahres an die Unterstützungsbedürftigen zur Auszahlung zu bringen. Etwaige nicht verausgabte Beträge werden nicht zum Kapital geschlagen, sondern können in späteren Jahren stiftungsgemäß verwendet werden. Der Vorstand des Börscnvereins hat am 16. November 1867 Stiftungs- Statuten ausgestellt. 595