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r6z Es ist aber wohl möglich, die zwiefache Absicht zu erreichen, sobald Erfahrung mit Sachkenntnis? verbunden, die Maßregeln b illinrnen. Dergewöhn- licke Staatsmann allein vermag nie das Wesen des Handels so klar zu durchschauen und in sein Inneres so einzudrinaen, als es nötyig ist, nm den rechten Maßstab zu si"den, zweck. nige Zollqe setze auszu« mitteln. Ailgem. rne Regeln reichen dabei nicht aus, und jemehr Schwierigkeiten erscheinen, um so wich« tiger wird die Sache selbst, weil eben sowohl durch geeignete Gesetze der Verkehr befördert, als durch das Gegenteil gehindert, mithin laicht anstatt Nutzen, Schaden gestiftet werden kann. Ohne genaue Kenntniß des Handes im Lande und mit dem Anslande, so wie der Zollsysteme der Nachbarstaaten, wird kein richtiges, wenigstens kein günstiges und haltbares Resultat als Zollsystem des Landes hervorgehen können, und doch ist cs nur dann möglich, den Vortherl der Negierung mit dem der Gewerbtreibcnden dabei zu vereinigen- Es ist also zur Aufstellung eines zweckmäßigen Zollsystems durchaus nothwendig, daß alle betreffende Umstande vorher sorgfältig erwogen und deshalb das Gutach ten kenntnißvoller, inländischer Kaufleute eingeholt und benutzt werde. In wiefern dieses uneigennützig und ächt patriotisch sey, wird leicht abgenommcn werden können, und aus solche ein Fehlgriff in ei ner so wichtigen Maßregel weniger zu befürchten seyn. Würde dadurch auch nur mehr Licht für den rechten Standpunct bewirkt, so ist dieser Erfolg schon beachtungswerth. Unvollständige Kenntnisse und unrichtige Ansichten einer Sache erzeugen un richtige Meinungen und Schlüsse. Es thut aber eine Negierung nicht wohl, darüber oberflächlich zu entscheiden, oder durch gewagte und bedenkliche Ver suche zum Ziele zu gelangen. Keine Art der Handlung, am wenigsten der Activ-Handel, kann blühend werden, wenn hohe Zölle im Inlands oder in den Nachbarländern, lä stige Visitation der ein- und durchgehenden Waa- reu im Lande herrschen, wenn theils übermäßige, ,6 s theils unrecht verthetlts Abgaben die Industrie der Ein r-ohner ersticken. Wil! man durch gewaltsame Verfügung das Uebel verbessern, so tritt leicht die Gefahr ein, daß in - und aus'andischer Handel zu Gründe g.'hen kann, der Zwischenhandel wird ab- gefchni'.c., die Schmuggelet begünstigt und reeller Fleiß und Strebsamkeit getödtet. Sachsen ke'N nur bch emem einfachen und gleich- mäßign? Z.Ns''cem bestehen und Lm lebendigen.Han del den Lsrtheü des Staats ver-medr-m. Ci-sei, tige Freiheit wird diese Wohlthat nicht hecbcifüh- ren, sondern gcbiehret wieder manchen besondern Nacktheit. Die Fixirung der Kaufleute großer Städte auf die Accis - Abgaben dürfte wenig gün stigen Einfluß im Allgemeinen haben, und erheb liche Schwierigkeiten die Woh'sahrt des Ganzen davon ableiten. Die Fixirnng einzelner Indiol, ducn auf solche Abgaben scheint Hochwertiger geeig net, das erwünschte Resultat zu gewahren, und also auch nicht rathsam, obschon beide Einrichtun gen vor der altern Erhebungen! den Vorzug haben. Em ganz einfaches, möglichst gleichmä ßiges Abgabesystem ohne zu hohe und zu abweichende Tarifsätze dürfte wohl das empfthlungswürdigste seyn. Zweckmäßig eingerichtete Zölle müssen den Han del begünstigen, daher ist die Anlegung solcher durch aus nicht willkührlich, noch eine leichte Sacke. Der Gegenstand der Handlung ist: zum VortheU des Landes Waaren ein - und auszuführen. Der Ge genstand der Zollämter ist: gleichfalls zum Vortheil deS Landes von eben dieser Ern - und Ausfuhr der Maaren gewisse Auflagen zu erheben. Zu andern gemeinnützigen Zwecken sollen die Zölle der Durchfuhr und des Verbrauchs eingerich tet seyn. Es muß daher die Regierung zwischen den Zöllen und der Handlung das Mittel halten, und solche Verordnungen treffen, daß diese beiden Gegenstände einander nicht verwirren, noch sonst entgegen streiten, denn so ost etwas verboten wird, was natürlicherweise erlaubt oder unumganalich nö-