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AachrWen sm MOos und Llmgegend (Albrechtshain, Ammelshain, Veucha, VorSdorf, Licha, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Meinsteinberg, Klinga, Köhra, Llndhardt, Pomßen, Staudnitz, Threna astv.) Dieses Via« ist amtliche- Organ des Stadtrate- zu Aaunhos; es enthält Bekanntgaben des Vezirtsverbandes, der «mt-hauptmannschaft Grimma und »es NnanzamteS zu Grimma nach amtlichen VerSstentlichungen. *************************************************************************** : Anzeigenpreis: Vie ögespaltene Petitzeile SO Pfg.. amtlich« SO Pfg^ Veklameteil! »(3gesp.) 50 Pfg. Tabell. Satz S0^ Ausschlag. Del undeutlich geschriebenen.; : sowie durch Fernsprecher ausgegedenen Anzeigen stad mir sür Irrtümer nicht! : haftbar. ; Druck und Verlag: Sünz * Eule, Naunhof bei Leipzig, Martz' S Erscheint wöchentlich Lmal: Dienstag. Donnerstag, Sonnabend, nachmittag 4 Uhr Bezugspreis: Monatlich ohne Austragen 1.50 Md.» Post ohne Bestellgeld monall. 1.50 Md. Im Falle höherer Gewalt. Krieg. Streik oder sonstiger Störungen des Betriebes, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Rück- Zahlung der Bezugspreises. Fernruf: Amt Naunhof Nr. 2 Nummer 7 Sonnabend, den 44. Januar 1928 39. Jahrgang Amtliches. DieKundesteuer, Schleusensteuer und Grundsteuer aus das 4. Viertel des Rechnungsjahres 1927 (1. Januar bis 31. März 1928), fällig am 15. Januar 1928, find dis spätestens 20. Januar 1928 an die hiesige Stadtsleuer-Einnahme bei Vermeidung der zwangs weisen Beilreibung zu entrichten. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß für dos Rechnungs jahr 1927 125 v. K. der Slaatsgrundsteuer als Zuschlagfteuer end- gültig erhoben.werden. Die sich ergebende Nacherhebung.dte von jedem einzelnen Steuerpflichtigen selbst zu errechnen ist, wird mit dem am 15. Januar 1928 sättigen Termtnsdeiroge für das 4. Rechnungsviertel mit eingehoben. Naunhof, am 30. Dezember 1927. Der Stadtrat. Die nächste Mülterberalungsslunde findet Mittwoch, den 18. Januar 1928, nachmittags von ',,2 dis 3 Uhr sür Säuglinge und Kleinkinder in der neuen Schule. Zimmer 4. statt. Kinder aus Familien, in denen ansteckende Krankheiten herrschen (Masern, Diphtherltis, Scharlach usw.) dürfen nicht in die Beratungs- stunden gebracht werden. Naunhof, am l4. I , i l >r 1928. Der Stadtrat. Oeffentliche Mahnung. Diejenigen Steurrpflichttgen, die die am 15. l2. 1927 fällige Zahlung aus die Gewerbesteuer 1927 und die am 10. 1. 1928 fälligen Vorauszahlungen auf die Einkommen- (Körperschasts-) und Umsatz steuer 1927 noch nicht geleistet Haden, werden hiermit ausgetordert. die rückständigen Beträge nebst den entstandenen Verzugszinsen binnen einer Woche an die Finanzkosse Grimma (Postscheckkonto Leipzig Nr. !6l66, Gemetndegirokonto Grimma Nr. 18, Bankkonto Relchs- bank Leipzig) zu zahlen. Nach Avlaus der Woche werden die Rückstände ohne besondere schriftliche Einzelmahnung durch Postnachnayme oder im Zwangs- vollstreckungsverfahren eingezogen werden. Grimma, am 12. Januar 1928. Finanzamt. Bekanntmachung. Invalidenversicherung. Nach dem Reichsgesetz vom 8. April 1927 (KOKb. I 8. 98) sind dis Beiträge sür Versicherte, die einen wöcheMbch-n Arbeitsverdienst von mehr als 36 AM. Hoden, vom 2. Januar 1928 an in der neuen Loynkl.sse Vll (Wicher noch Lohiiklosse VI) Mlt dem WochendeMag von 2 RM zu entrichün. Wenn nur Varbezüge gewährt werden, gelten daher vom 2. Ian. 1928 an die solgenoen Beitragssätze: Lohuklosse Wochrnverdienft Wochendriiroa von wehr als dis zu I 6 RM * 30 Rpi. II 6 RM 12 . 60 . III 12 . 18 , 90 . IV 18 , 24 . 120 . V 24 . 30 . 150 . VI 30 „ 36 . 180 „ VII 36 . 200 . "Für Versicherte mit nicht mehr als 6 RM Wochenver- L> eusi trägt der Arbeitgeber den vollen Betrag. Freiwillig Versicherte haben ihre Beiträge in der dem jeweiligen Einkommen entsprechenden Lohnklasse, mindestens ober in der Lohnklasse II zu entrichten. Marken I. Lohn klasse sind sür sie unwirksam. Wenn Var- und Sachbezüge gewährt werden, gelten vom 2. Ion. 1928 an unter Berücksichtigung der Neufestsetzung des Wertes der Sachbezüge die folgenden Beitragssätze: Dresden, 5. 1. 28 ' Der Vorstand 8s gehören bei einem Barlohn bis zu monall. wkchentl. und freier Kost Wohnung, Feuer, Beleuchtung im be hördlich festgesetzten Durchschnittswerte von monatl. s wöchenll. in Lohn, »lasse mit einem Wochen beitrag von 1. Versicherte bis zu 16 Jahren, weidl. Kaus- und Wirt» schastsgehtlsinnen (Mägde, Dienst mädchen in Privat, Stützen, Köchinnen usw.), Auswärts- rinnen, Lehrlinge. RM 20.- 46- 72.- 98- 124- üder 124.- RM 461 10.61 16.61 22.61 28.6, über .8 61 RM 32.- 32- 32.- 32.- 32.- 32.- RM 7.38 7.38 7.38 7 38 7.38 7.38 11 III IV V VI VII Rps. 60 90 120 150 180 200 2- das übrige weid- liche u. männliche Personal (Mädchen in Gastwirtschaften, Bäckereien, Flei- schereten, Sanato rien, Pensionoien, Knechte, Kutscher, Krastwagensührer usw.) 4.- 30 - 56.- 82.- 108.- lider 108.- 0.92 6.92 12 92 18 92 2492 über 24.92 48.- 48.— 48 — 48 - 48.- 48.- 11.07 11.07 11.07 11.07 l1 07 11.07 II III IV V VI VII 60 90 120 150 180 200 der Landesversichemngsanstatt Sachsen. Raubüberfülle in der Herzegowina. Graz. Die „Tagespost" meldet aus Serajewo: Das Prä sidium des Kreistages in Mostar bat die Mitteilung erhalten, daß sich Raubüberfälle der notleidenden Bevölkerung in der Herzegowina mehrten. Die notleidenden Bauern greifen be güterte Bauern an, um sich Nahrungsmittel zu verschaffen. Die Behörden haben zur Aufrechterhaltung der Ordnung eine größere Anzahl Gendarmen in die Herzegowina entsandt. Dr. Geßler tritt vom Amt zurück Wechsel im Wehrmimsierium. Geßlers Nücktrittsgesuch beim Reichspräsidenten. Die unvermutet, aber ziemlich bestimmt in Berlin auftretenden Gerüchte vom Rücktritt des Reichswehr ministers verdichteten sich im Laufe des Freitags bis zu der tatsächlichen Mitteilung, daß Dr. Geßler den end gültigen Entschluß gefaßt hat, von seinem Amt zurückzu- treten und sich aus dem politischen Leben zurückzuziehen. Mit persönlichen Gründen, vor allem mit den schweren Schicksalsschlägen, die ihn in der letzten Zeit betroffen haben, begründet Dr. Geßler die Absicht des Rücktritts. Schon vor einigen Tagen ließ er darüber Nachricht an Reichspräsident von Hindenburg und den Reichskanzler gelangen. Da der Entschluß feststeht, bilden das offizielle Abschiedsgesuch und dessen Genehmigung durch den Reichspräsidenten, der den von ihm sehr geschätzten Mit arbeiter ungern verliert, wohl nur selbstverständliche Folgen. Man kann damit rechnen, daß Geßler den Wehr etat für 1928 nicht mehr vor dem Reichstag vertreten wird. Merkwürdigerweise war bei den in Betracht kommen den amtlichen Stellen in Berlin, so insbesondere bei der Reichspressestelle, auf alle Anfragen hin am Freitag von Dr. Geßler. Abg. v. Brüninghaus. Nücktrittsal-'ichten des Wehrministers „nichts bekannt", obwohl alle Welt offen und mit voller Berechtigung davon sprach. Es war auch die Rede davon, daß Herrn Dr. Geßler unter Umständen ein längerer Urlaub zur Herstellung seiner Gesundheit bewilligt werden könnte und ein Ver treter sür ihn die Geschäfte wahrnehmen würde mit Rück sicht auf die in absehbarer Zeit bevorstehenden Neuwahlen und die sich wahrscheinlich daran anschließende Neubildung des Kabinetts. Doch ist das nur eine Möglichkeit, zumal anderweitig schon sehr lebhaft die Nachfolgerfrage besprochen wird. Die Ernennung des Wehrministers er folgt durch den Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers. * Geßlers Amtstätigkeit. Wiederholt in den letzten Jahren von Rücktritts absichten Geßlers die Rede gewesen, ohne daß solche An- kündiaunaen sich in die Wirklichkeit umsetzten. Er bat acht Fahre hindurch auf dem schweren Posten ausgehalten, auf den ihn das Geschick gerufen hatte. In jungen Jahren machte er an der Universität Erlangen seinen juristischen Doktor und wurde nach kurzer Tätigkeit als Staatsanwalt, dann als Gewerberichter mit 35 Jahren zum Ersten Bürgermeister von Regensburg gewählt. Nach drei Jahren siedelte er als Oberbürgermeister nach Nürn berg über. Während der Revolution gelang es ihm, die Arbeiterstadt Nürnberg und das übrige Nordbayern vor Blutvergießen zu bewahren. Im Oktober 1919 schlug ihn die Demokratische Partei zum Wiederaufbauminifter vor. Nach einem halben Jahre übernahm er als Nachfolger Noskes das Neichswehrministerium. Durch die langen Jahre hat es ihm nicht an Mühen und Anfechtungen gefehlt, aber unentwegt stand Geßler als sturmgewohnter und energischer Mann auf der Wacht, das, was er für richtig hielt zum Neuaufbau der deutschen Wehrmacht, zu entwickeln und zu verteidigen. Wenn er jetzt müde geworden ist, so genügt es, auf den Verlust zweier blühender Söhne in den letzten Jahren hinzu weisen. Nun nahm ihm der unerbittliche Tod seine alte Mutter. Das hat wohl seinen Entschluß zum Reifen ge bracht. Dr. Geßler ist einer der am stärksten umstrittenen Minister des neuen Deutschland gewesen, trotzdem aber sozusagen der dienstälteste Minister geworden. Denn seit 1919 war er ununterbrochen im Amt. Im August 1923, als das erste Kabinett der Großen Koalition gebildet wurde, drohte diese Koalition daran zu scheitern, daß die Sozialdemokratie die Beibehaltung des Reichswehr ministeriums durch Dr. Geßler mit Entschiedenheit ab lehnte. Nur mit schwerer Mühe gelang es damals, bei der Sozialdemokratie die Duldung Dr. Geßlers durchzu setzen. Die Demokraten haben ihn, seit er in das erste Kabinett Luther eintrat, nicht mehr als ihren politischen Vertrauensmann betrachtet. Er trat auch formell aus der Demokratischen Partei aus. Nach dem Tode des Reichspräsidenten Ebert war Dr. Geßler einige Wochey lang ernsthafter Kandidat für das Amt des Reichs präsidenten. Nun wird er gehen als einer, der viel getragen, noch mehr ertragen hat, an dessen Werk aber niemand Vorbei gehen kann, der die Entwicklung Deutschlands nach der Revolution 1918 zu würdigen hat. Wer wird seine Bürde auf sich nehmen? * Oer Nachfolger -es Wehrministers. In parlamentarischen Kreisen wird lebhaft die Frage erörtert, wer der Nachfolger Dr. Geßlers werden wird. Allerdings steht noch nicht fest, ob angesichts der immerhin nur noch kurzen Lebensdauer des Reichstags wieder ein Reichswehrminister ernannt oder nur ein Stellvertreter mit der Führung der Geschäfte betraut werden wird. An erster Stelle steht der Name des der Volkspartei an gehörenden Abg. Konteradmiral a. D. B r ü n i n g h a u s, der schon öfter als der Erbe Dr. Geßlers genannt wurde, da ja Dr. Geßler nicht das erstemal aus seinem Amt scheiden will. Daneben stehen auch die Namen der volks- parteilichen Abgg. Scholz und von Kardorsf. Dr. Scholz ist der Vorsitzende der Reichstagsfraktion der Deutschen Volkspartei, Herr von Kardorff hat sich durch seine Festrede bei der letzten Verfassungsfeier im Reichs tag bekannt gemacht und ist auch wiederholt als Kanzler kandidat aufgetaucht. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß auch General Heye und der Zentrums- abgeordnete Ersing als Ministerkandidaten genannt werden. Teilweise Einigung über das Schulgesetz. Die Simultanschulländer. Der interfraktionelle Ausschuß der Regierungsparteien verhandelte Mittwoch fast sechs Stunden lang im Reichs tag, um eine verbindende Linie zu finden über die Ein sichtnahme der kirchlichen Stellen in den Religionsunter richt. Schließlich wurde ein Antrag der Deutschnatio- nalen, der Deutschen Volkspartei und der Wirtschaftlichen Vereinigung eingebracht, dem das Zentrum und die Baye rische Volkspartei zustimmten, so daß mit seiner Annahme im eigentlichen Ausschuß zu rechnen ist. Der Antrag lautet: 1. Den Religionsgesellschaften ist — unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts (Art. 144 und 149, Abs. 1 der Neichsverfassung) — Gelegenheit zu geben, sich davon zu überzeugen, ob der Religionsunterricht in Übereinstim mung mit ihren Grundsätzen erteilt wird. Die zuständigen oberen Stellen der Religionsgemeinschaften haben zu diesem Zwecke das Recht der Einsichtnahme in den Reli gionsunterricht. Dieses Recht kann nicht an den Orts geistlichen als solchen übertragen werden. 2. Die Religions gesellschaften und ihre Vertreter haben gegenüber den Lehrern, die Religionsunterricht erteilen, keine Befugnis zur Dicnstnufsicht. In das Gesetz soll nach dem Z 16, der von der Über wachung des Religionsunterrichts spricht, ein § 16a mit nachstehendem Text eingesüat werden: In den Geoieten des Reiches, in denen ein Zusammen wirken zwischen Staatsbehörden und Religionsgesell schaften hinsichtlich der Einrichtung und Erteilung des Religionsunterrichts in der Volksschule durch Gesetz oder Vereinbarung festgelegt ist, kann es bei dieser Regelung verbleiben. Der § 20 der Schulgesetzvorlage, der die Behandlung der Simultanschulen in den südwestdeutschen Ländern regeln will, blieb im Gegensatz zu dem Religionsunterricht noch offen. Die Parteien entdeckten vorläufig keinen Weg zueinander. Im Bildungsausschuß wurde § 13 des Entwurfs in folgender Fassung angenommen: Die Aussicht über alle Volksschulen führt der Staat. Die Zahl der Geistlichen darf die Zahl der denörtlichen Schuf« verwaltungskörpern angehörenden Vertreter der Lehrer schaft nicht übersteigen. Bei der Besetzung der Stellen der unmittelbaren fachmännisch vorgebildeten Schulaufsichts beamten ist auf die Art der ihnen unterstellten Schulen nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. In die örtlichen Schulverwaltungskörper für Schulen, an welchen Reli gionsunterricht ordentliches Lehrfach ist, ist je ein Geist licher der entsprechenden Religionsaesellschaft (evange lischer, katholischer Geistlicher, Rabbiner) aufzunehmen. Den Geistlichen beruft die Schulaufsichtsbehörde auf Vor schlag der betreffenden Religionsgesellschaft. Das Nähere bleibt dem Landesrecht überlassen. In den Ländern, in denen die Schulaufsicht den örtlichen Schulverwaltungs instanzen übertragen ist, ist die Teilnahme dieser Ver treter der Religionsgesellschasten an der örtlichen Schulver waltung durch Landesgesetz zu regeln.