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Die GeMstsNen in Schandau sind morgen Sonntag, den 23. Dezember zu folgenden Zeiten geöffnet: 2. Beilage zu Skr. 148 der Sächsischen Glvzeitung. Schandau, Sonnabend, den 22. Dezember 1906. 1. für Eß-und Materialwaren-Geschäfte von 1-8 kis 1»9 Ahr früh und von 11 Ahr vormittags bis 8 Ahr aöends, 2. für alle anderen Geschäfte von 11 Ahr vormittags vis 9 Ahr abends. MmemMMMW. Die verehr!. Gesamt-Bewohnerschaft von Stadt und Land, insbesondere unsere bisherigen werten Leser, er suchen wir hierdurch, ihre Bestellungen auf das am 1. Januar 1907 beginnende erste Quartal des tit. Jahrganges der in unserem Verlage wöchentlich dreimal erscheinenden „MW, WMnW", Amtsblatt für das König!. Amtsgericht, das König!. Hauptzollamt und den Stadtrat zu Schandau und den Stadtgcmcindc- rat zu Hohnstein, rechtzeitig bewirken zu wollen, damit in der regelmäßigen Zusendung derselben keine Unter brechung eintritt. In unserem Bestreben, die „Sächsische Elbzcitung" textlich immer weiter auszugcstaltcn, werden wir auch im neuen Quartal eine Fülle anregenden Stoffes bieten. Außerdem bringen die drei Gratis-Beilagen „Illustriertes Sountagsblatt", „Praktische Mitteilungen für Handel-, Haus- und Landwirtschaft" und „Seifen blasen" eine Menge höchst spannenden, interessanten, be lehrenden und humoristischen Inhaltes. Abonnementspreis pro Quartal t Alk. 50 pfg., monatlich 50 Afg. Vierteljahrs-Abonnements werden außer in unserer Expedition noch in folgenden Ausgabestellen angenommen: Herrn Kaufmann Albert Knüpfet, Vasteiplatz, „ Bäckermeister Oswald Heine, Vadstraße, „ „ Oswald Förster, Marktstraßc. Den Abonnenten in der Stadt wird die „Sächsische Elbzcitung" auf Wunsch gegen eine Bestellgebühr von 25 Psg. pro Vierteljahr ins Haus geliefert. linden in der „Sächsischen Elbzcitung" infolge ihrer stetig steigenden Auflage und des sich immer mehr ausdehnenden Leserkreises die zweckentsprechendste Verbreitung. WWslck da.AMc« WzätW'. Welche Forderungen verjähren am Jahrcsschiuß? Unsummen Geldes gehen alljährlich dadurch ver loren, daß die Geschäftsleute es in so vielen Fällen unterlassen, sich vor Verjährung ihrer Forderungen zu schützen. Das wird von gewissenlosen Schuldnern ausaebeutet, und wird dann die unleugbar bestehende Forderung verspätet geltend gemacht, so wird ihr die Einrede der Verjährung entgegengesetzt — und der Lieferant ist sein Geld los. Für Geschäftsleute sind daher die Bestimmungen des BGB. über Verjährung doppelt wichtig. Gemäß der Vorschrift des 8 196 ÄGB. Ziffer 1 verjähren am 31. Dezember 1906 alle im Laufe des Jahres 1904 entstandenen Forderungen vvn Kauflcuten, Fabrikanten, Handwerkern und denjenigen, welche ein Kunstaewerbe betreiben, für Lieferung von Waren, Ausführung voll Arbeiten und Besorgung fremder Geschäfte mit Einschluß der Auslagen. Das ist der häufigste Fall: die Forderungen der Detaillisten und Handwerker an ihre Privatkundschaft. Die Grossisten und Fabrikanten, sowie alle diejenigen, die nicht für den Privatgebrauch eines Schuldners, sondern für seinen Gewerbebetrieb Lieferungen unternommen haben jund die Handlungs agenten mit ihren Provisionsforderungcn sind etwas günstiger gestellt — ihre Fordernngen verjähren erst in vier Jahren (tz I99 BGB., letzter Absatz), also würden jetzt die Forderungen aus 1902 verjähren. Außerdem verjähren in zwei Jahren Forderungen, die im privaten oder geschäftlichen Leben von Be deutung sind, z. B. Gehaltsforderungen der Handlungs gehilfen, Lohnforderungen der Arbeiter, Forderungen der Aerzte, Rechtsanwälte, Notare, Lehrer, Miets- fforderungen rc. In vier Jahren verjähren Rückstände von Zinsen- forderungen, Renten Pensionen, sowie die bereits oben erwähnten geschäftlichen Forderungen. Jeder Geschäftsmann tut also im eigensten . Interesse gut daran, seine ausstehenden Forderungen zu prüfen nnd die erforderlichen Schritte zu tun, um sich vor dem Beginn der Verjährung zu schützen. Die Verjährung wird lant 208 BGB. unterbrochen, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch, durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt. Die Verjährung wird ferner lant 8 209 BGB. unter brochen, wenn der Berechtigte auf Befriedigung oder auf Feststellung des Anspruches, auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlassung des Voll streckungsurteils Klage erhebt. Auch der Erlaß eines Zahlungsbefehls genügt. Es ist also allen Geschäftsleuten dringend an- znraten, alles zu tun, um die Verjährung zu unter brechen. Wer in 2 oder 2'^ Jahren seine Schuld nicht getilgt und nicht einmal anerkannt hat, der verdient gewiß keine Schonung. Aber eins ist vor allem zu berücksichtigen: Es ist «Zur BllW BtchtNg!; Ak MmiiMmm G gelangt nnvlrptv» bereits vormittags 1V Uhr G zur Ausgabe. Q 8 Alle für die Festtage bestimmten § GInserat e erbitten wir deshalb G V Am SS IVv § W ist unsere Geschäftsstelle I Avon 11 bis 12 Uhr mittags zurA G Annahme von Inseraten und Druck- S A austrägen Kvöttii«». A Eß Am li itt», nach Ein- O A gang der ersten Post, erfolgt Schluß A G der Redaktion, sodaß für «priivi G A eingehende Inserate eine «vHvrilZi A A svKvkiru werden kann. A G Die Donnerstag-Nummer füllte A infolge der Feiertage aus. A iWWck kr AMkil WitW.^ ein weitverbreiteter, folgenschwerer Irrtum, daß die Mahnung die Verjährung unterbricht. Das ist nicht der Fall. Mahnung nuterbricht die Verjährung nicht — es ist dabei gleichgültig, in welcher Form die Mahnung erfolgt, ob persönlich oder durch einge schriebenen Brief oder durch einen Rechtsanwalt. Ferner ist zu beachten, daß die Unterbrechung durch Zustellung eines Zahlungsbefehles als nicht erfolgt gilt, wenn später weder Klage erhoben, noch em Vollstreckungsbefehl nachgesucht wird. vermischtes. — Heiliger Bureaukratius! Einem von einem kleinen Amtsgericht an das Amtsgericht Hannover versetzten Kan^leibeamten wurde dieser Tage von seiner früheren Behörde schriftlich mitgeteilt, daß er noch Neis egelegenheiten. Bou Bon 7. «o- 1 10' Nachm. Nachm. Nachn Nachü^ 8„, 2,o, 9oo- 1«' 10,^ Bou Hobnstciii nach Kohlmühle: Vorm. 6°°, 11". Nachm. (Schandau Ankunft: Borm. 5", 71» zo°° 2", 4", 7", 10°°.) Bou Kohlmühlc nach Hohnstein: Borm. 8°°. Nachm. 12",^' A. S. Staatsbahnen. Schandau nach Dresden: Borm. 1"8, 5°'* (1.4) 6" Z, 8" (1-4), 8°°Z, 9°»*, 10°M. 11«* ft-4)' Naänn 12°', 12°'(1-4). 2°'* 5"*, 6'°tz 6" (1-41 7'°*, 9«* (1-4), 11°°. Dresden nach Schandau: Vorm. 2'° 8, 6'°* (1-4) 6" (1-4). 7°°, 8°°sj, 9"*, 10°° (1-4) ii'°tz Nachm. 12°°*, 2"*, 4°° (1-4), 5°° * 6'° (1-41 8"*(1-4), I0'°8> 10°°, 12'° *. Bon Schandau nach Äodenbach-Telschcn: Borm. 5°°* b B 7'»* b. B. (1-4), 7°° b. B.-T., 10°'*d. B.'-T" Nachm. 12'° 8 b. B. T., 1°°* b. B 3« * b' B. T., S°°* d. B.. 9"* b. B. (1-4) 10" 8 b T' 1"* b. B. T., 3''8b. B.-T. " Bon Telschen nach Schandau: Vorm. 1" 8 6°'8 8°°*. Nachm. 12'°, 4°°*, 5" 8, 6°?*, 10« Bon Bodenbach nach Schandau: Vorm. 1°°8 6^ *ki-4s 8°'8, 8°°*, 10"* (1-4). Nachm 12'°, 1°'*, 4«*, 5"H, 6°°*, 10". ' ' Bou Schandau nach Schmilka - Hirschmüblc > Vorm 7» 7°°, 10°'. Nachm. 1°°, 3", 7", 9'». Von Hirschmühle nach Schandau - Dresden > Vorm 6" 9", 11°'. Nachm. 2", 4°', 7« ' (8 Schnellzug mit 1.-3. Klasse. * Anhalt in Krippen, sj Nur Sonu- und Festtags. Bon Schandau nach Bautzen: Borm. 6°° 8" 12", 3", 6« s, 7", 11°°-s. ' Bon Bautzen nach Schandau: Borm. 7" 10" 2°°, 4°°, 9" 4. (f Bis Neustadl.) Bon Sebnitz nach Schandau: Borm. 5", 7« 9°° 1°°, 4°° 6°' 10°°. ' ' Abfahrten des Damvfbsotes. Absolut von der Stadt: Borm. 5,-. 6.. 7 9r„ 10„. 1Io», 11,0. Nachm"'l<°' Absahtt°vom°Bahn'ho^ Borm. ° 5^,'°6gd°°7^°°g 2,7 3,^, 4^,, 5,,. 5„' 6„, 7„, 9„, vier Pfennige zu empfangen habe. Er wird diese vier Pfennige per Postaniveisung erhalten und dann, im Falle der Annahme, noch lünf Pfennige Bestell geld Zahlen müssen. Wegen dieser vier Pfennige ist zunächst eine Revisionsverhandlung ausgenommen und ein Konzept dieser Mitteilung auf einem be sonderen Bogen von einem Beamten entworfen wor den. Diese Verfügung ist dann zweimal in sogenannte Kanzlei-Kontrollzettel eingetragen, von einem GericbtS- diener aus der Gerichtsschreiberei dem verteilenden Kanzlisten übermittelt und von diesem einem Kanzlei beamten zur Anfertigung der Reinschrift schriftlich zu gewiesen worden. Reinschrift und Konzept sind dann auf dem gleichen Wege zurückgew lindert und schließ lich ist die Mitteilung von einem Gerichtsdiencr expediert worden. So hat die Uebersendung der vier Pfennige mindestens für zwei Mark Arbeit erfordert, abgesehen von den baren Kosten für „Schreibgebühr". Gedenktage «nd denkwürdige Tage. 22. Dezember. Sonnenaufgang 8 Uhr 11 Min. i Mondausgang 12 Uhr 27 Min. Sonnenuntergang 8 „ 16 „ ! Monduntergang morgen- 1904 Niederlage der Hottentotten bei KoeS. 1891 -f- Bischof Charles Freppel zu Paris, einer der eifrigsten Vorkämpfer der Unfehlbar« keitSlehre. 1890 4 NielS Gade zu Kopenhagen, dänischer Komponist. 1870 4 Ausfall der Pariser gegen das sächs. Armeekorps zurllckge- schlagen. I8IS » Franz Abt zu Eilenburg, bek. Liederkomponist. 23. Dezember. Sonnenaufgang 8 Uhr 12 Min. Mondaufgang 12 Uhr 47 Min. Sonnennntergang 8 „ 46 „ ! Monduntergang 12 „ 04 „ 1905 4 Amedee Pigeon, der französische Lehrer Kaiser Wilhelm« II. 1903 4 Fürstin Leopoldine zu Hohenlohe Langenburg, geborene Prin zessin von Baden. 1870 Schlacht an der Hallue. 1866 * Herzog Albrecht von Württemberg. 1806 Gefecht bei Czarnowo. 1588 König Heinrich von Frankreich läßt ,» Blois Henri l. von Lothringen er morden. 918 4 Konrad I. Kaiser von Deutschland. 24- Dezember. Sonnenaufgang 8 Uhr I» Min. i Mondausgang 1 Uhr 06 Min. Sonnenuntergang 8 „ 47 „ j Mondunlergang 1 „ 14 „ 1904 SchiedSgerichtSverlrag zwischen Spanien und Amerika. 1879 » Brtnzeß Christian von Dänemark, geb. Herzogin Alexanderine von Mecklenburg-Schwerin. 1870 Die Franzosen treten den Rückzug aus Douai an. 1868 4 Mary von Moltke, die Gemahlin de« großen Strategen. 1866 Einverleibung von Schleswig-Holstein. 1815 * König Georg I. von Griechenland. 1887 * Kaiserin Elisabeth von Oester, reich. 1588 LouiS l l., Kardinal von Lothringen zu Blois im Ge fängnis niedergestochen. 1524 4 VaSco de Gama zu Kotschin, be- rühmter Seefahrer.