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Allgemeiner Anzeiger. Amtsblatt für die Ortsbehörde und den Gememderatzu Bretnig. Lokal-Anzeiger für die Ortschaften Bretnig, GrotzröhMorf, Hanswalde, Frankenthal und Umgegend. Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend 4 bonnementSprei» inkl. de« allwöchentlich beigegebenen .Illustrierten Unterhaltung-blattes" rierteljährlich ab Schalter 1 Mark, bet freier Zusendung durch Boten in« Hau» t Mark ?0 Pfennige, durch dir Post 1 Mark exkl. Bestellgeld. Inserate, die 4 gespaltene Korpuszeile 10 Pfg., sowie Bestellungen auf den AS gemeinen Anzeiger nehmen außer unserer Expedition auch unsere sämtliche Zeitungtbot« jederzeit gern entgegen. — Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen gewähren wir Rabatt nach Urberetnkunft. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bi« Dienstag vormittag >/,11 Uhr, für di» Sonnabend-Nummer bi« Freitag vormittag »/»II Uhr einzusenden. Lckrifileilung, Druck unö Verlag von N. Lchuvig, Vrelnig. Nr. 73. Mittwoch, den ll. September ML 22. Jahrgang. sie rn die die Die Gemeinde-Behörde Batterien der reitenden Abteilung de» Feld ¬ artillerie-Regiment« Nr. 5 hier ein. Lon dem der und An zwei reiche Durchmärsche bez. Eisenbahntransporte. Bereit» am Sonnabend kamen vie ersten preu ¬ ßischen Truppenteile aus dem Wege nach ManSvergelänve hierdurch und zwar au« Gegend von Görlitz, wo zuletzt Brigade- Divisiontzmanöver stattgesunden haben, diesem Tage trafen mittel» Sonderzügen gestern bi» heute Abend passierten auf der Strecke Görlitz — Bautzen— Bischofswerda— Pulsnitz in 19 Sonderzügen 336 Offiziere, 8858 Mann, 1918 Pferde, 182 Fahrzeuge nebst ungefähr 7b 000 kss Gepäck rc. Es sind die» da« Grenadier-Regiment Nr. 7, Drago» ner-Regiment Nr. 4, Feldortille!ie-)tezimenter Nr. 5 und 41, Infanterie-Regimenter Nr. 19, 58 und 154, Pionier-Bataillon Nr. 5, sowi eine Maschinengewehr-Abteilung. Bautzen. (Aufdeckung mehrerer Urnen gräber.) Bei der Bodenabtragung in der Nähe der Artillertekaierne wurden mehrere Urnengräber aufgedeckt. Innerhalb emer Steinsetzung befanden sich eine kleinere Knochen urne und mehrere zum Teil gut erhaltene Bleigefäße. An einer anderen Stelle wurde eine große Knochenurne sreigelegt. Die Funde gehöre» dem jüngeren Lausitzer Tyvu» an und stammen au» der Zeit von ungefähr 500 bi« 300 Jahren vor Christi. Bautzen, 6. Sept. Nach einer anonymen Denunziation sollte der Sohn des Rendanten Wolf große Unterschlagungen in der Filiale der Landstänvischen Bank verübt Haven. Wie sich nunmehr herausstellt, ist an der ganzen Sache kein wahre» Wort, da die Kaffen voll ständig in Ordnung befunden worden sind. Wolf ist üderhaupl nicht bei der Lanbständi» ichen Bank, sondern bei der Filiale der Ober lausitzer Spa,kaffe.orikkstklll. Hoffentlich ge lingt e», den Denunzianten zu ermitteln unb seiner Bestrasung zuzusühren. Enthält ein Umschlag meynae Stimmzettel, so gelten sie al» ein Stimmiettel, wenn gleichlautend sinn; andernfalls sind sie ungültig. 3 Der Wahlberechtigte darf sein Wahlrecht nur in dem Stimmbezirk, dem er wohnt, ausüben. 4. Es kann nur für unveränderte Vorschlagslisten gestimmt werde»; auch Reihenfolge der Vorgefchlag-nea in der L uschlagstrste oars man geändert wecoen. 5. Ungültig ist die Wahl einer Person, vie zur Zeit der Wahl nicht wählbar war. Ungültig ist serner die Wahl einer Person, von der oder zu deren Gunsten von Dritten Wohl rechtswidrig 107 bis 109, 240 und 330 de» Rsichsstrafgesetzbuche») oder zu bezeichnen und in erkennbarer Reihenfolge auszuführen. Mangel« anderer au«drücklicher Erklärung wird angenommen, daß die an erster Stelle ausgesührten al« Bertrauentmäuner vorgeschlagen werden. Die Vorschlagslisten müssen von mindesten» 5 Wahlberechtigten unter Benennung eine» für weitere Verhandlungen bevollmächtigten Vertreter« unterschrieben sein. Die Vorschlagsliste soll die Wählervereinigung, von der sie ausgeht, nach unterschei denden Merkmalen kenntlich machen. Hat eia Wähler mehrere Borschlag«listen unterzeichnet, so wird seine Unterschrift auf allen Lorschlag«listen gestrichen. Die Vorschlag«llsten sind ungültig, wenn sie verspätet eingereicht werden oder wenn sie nicht vorschrtfl«mäßig unterschrieben sind una der Mangel nicht rechtzeitig behoben wird. 2. Z vei oder mehr Vorschlagslisten können in der Werse miteinander verbunden werden, daß sie den Vorschlagslisten anderer Wähleroereinigungen gegenüber al» eine einzige Vor schlagsliste gelten. In orese« Falle mag n sie Unter,erchner der Vorschlagslisten oder oie bevollmächtigten Vertreter übereinstimmend spätestens bis zum 8. Oktober 1812 die Erklärung avgeden, daß die Vorschlagslisten mrrernanoer verdunven fern foüen. Andernfalls rst die Erklärung über die Verbindung ungültig. 3. Wird von den Arbeitgebern over von den versicherten Angestellten bis z»m 28. September 1812 nur eine Vorschlagsliste eingeceicht, so findet für ore vetc-ffenoe Gruppe kerne Wahl stall. Die in der Vorschlagsliste Mlig verzeichneten Personen gellen oann rn der für den Wahlnezrik erforderlichen Zihl m der Reihenfolge oes Vorschlag«, al» von dieser Ärupoe aewäblt. III. 1. Bei der Wahl haben sich die Wähler über ihre Wryloecechtrgung au»zu- weisen. Für sie o-isihe.ren Angestellten oient ore V.csichecunjSkrcte al» Answer», für nie Arbeitgeber eine von d-r unterzeichneten Gemeinveoehö oe ansqest'llte Bescherniganq. Die Arbeitgeber werden aufgefordert, sich die Bescheinigung ausftellen zu lassen. , Da» Wahlrecht wird in Person und durch Abgabe eines Stimmzettel» aasg-üol. Dre Stimmzettel bürten mcht unterschrieben sein und kernen Protest oasr Vorbehalt enlyaiten. Sie sind außerhalb des Wahlraumes handschriftlich ooer im Wege der Vervielfäl tigung herzusteüen. 2. Len Arbeitgebern ist e» gestattet, »n Stelle der persönlichen Stimmenabgabe ihre» Stimmzettel dem Wahlleiter unter Beifügung ve» Ausweises über ihre W »yloe,echt>guag brieflich einzusenden. E» sind besondere Briefumschläge hierzu z» benutze«, die oie Arbeitgeber aut Verlangen von dem mnengen mnlea Waytletter zugegeüt erhmren. Der Bries muß spätestens am 13. Oktober 1912 bei der Königs. ÄmlShauptmannschast Kamenz eingegangen fern. Nachuäglich eingehende Stimmzettel sind ungültig. Jeder Wahlverechtigle Hal eine Stimm-, Arbeitgeber, oie mehr al» fünfzig, aber nicht mehr al« handelt versicherte Angestellte beschäftigen, haben zwei Stimmen. Für je weitere angefangene hundert versicherte Angestellte erhöht sich die Zahl um eine Stimme. Kein Arbeitgeber hat mehr ass zwanzig Stimmen. Hat ein Arbeitgeber mehrere Stimmen, io hat er jede» Stimmzettel i« eine» besonderen Umschlag zu verschließe«. durch Gewährung oder Versprechung von Geschenken beeinflußt worden ist, es sei denn, daß dadurch da» Wahlergebnis nicht verändert worden ist. Bretnig, den 9. September 1912. OertlicheS und Sächsisches. Bretnig. Unter reger Beteiligung der Mitglieder und Gäste hielt am Sonntag der hiesige Turnverein sein Sommervergnügen im Gasthof zum Deutschen Hause ab. Im Mit telpunkte de« Abend» standen die äußerst ge fälligen Reigen der Turner und Turnerinnen, denen für die vortrefflichen Leistungen durch lebhaften Applau» gedankt wurde. Zur fest gesetzten Zeit kand da« Vergnügen seinen Be schluß. I r o ß r ö h r «d o r f. Das Erntefest wild in diesem Jahre hierorts am 22. Sep tember abgehalten. — Einen Riesenpit, (Rot haupt) fano dieser Tage ein hiesiger Einwoh ner im Walde. Der Durchmesser betrug 28 Zentimeter und da» Gewicht 2 Pfund. Hauswald e. Dem Fleischladen in Hart mann« Gasthof wurde in der Nacht vom Sonnabend zum Sonntag zum wievelholten Male ein nächtlicher, ungerv gesehener Besuch Die Wahl der Werlrauensmänner und Ersatz männer Mr die AngefleNenverstcherung findet für die Arbeitgeber u«d Angestellte« für den Stimmbezirk I, umfassend die Orte des Königlichen Amtsgerichtsbezirkes Pttlsnitz, darunter auch den Ort Bretnig Sonntag den 2V. Oktober 1912 nachmittags von 1 bis 5 Ahr in Pulsnitz im balrketter, I. Stockwerk, Vereinrrimmei» statt. Folgende« ist hierbei zu beachten: I. 1. Es find ,u wählen 6 Vertrauensmänner und 12 Ersatzmänner und zwar je zur Hälsre au» den versicherten Angestellten, die nicht Arbeitgeber find, und au« den Arbeitge bern der versicherten Angestellten. Die Vertrauen«- und Ersatzmänner au« den Arbeitgebern werden von den Arbeitgebern der versicheren Angestellten, die übrigen von oen versicherten Angestellten gewählt. 2. Wahlberechtigt sind volljährige Deutsche, männlichen und weiblichen Geschlecht», wenn fie-zu den »eificheile» Angestellten oder deren Arbeitgebern gehören und in dem be treffende« Stimmbezirk wohnen. Wahlberechtigt al» Arbeitgeber siuv, wenn sie nicht al» Angestellte wahlberechtigt find — auch s., die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähige: und beschränkt geschäftsfähiger natürlicher Personen, b., bei juristischen Personen die Mitglieder de» Vorstande«, bei Gesellschaften mit be schränkter Haftung die Geschäftsführer, bei anderen Handelsgesellschaften die persönlich Has. tenden Gesellschafter, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschlossen sind. Sind^hiernach für eine juristische Perlon oder Gesellschaft mehrere wahlberechtigte Personen vorhanden, so darf nur eine von ibnen das Wahlrecht ausüben. 3. Wählbar find nur Versicherte, die nicht Arbeitgeber sind, und Arbeitgeber der versicherten Angestellten, die im Verwaltungsbezirke der Königlichen ÄmlShauptmannschast Kamen» — also mit Ausnahme derjenigen in den Städten Kamenz und Pulsnitz — wohnen oder beschäftigt werden oder ihren Betriebssitz haben. Wählbar als Arbeitgeber sind — wenn sie nicht auch als Angestellte wählbar find — auch: a., die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natürlicher Personen, b-, die Mitglieder des Vorstande» einer juristischen Perlon, die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die persönlich hastenden Gesellschafter bei anderen Handelsgesellschaften, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschlossen sind, c-, die bevollmächtigten Betri-bsleit-r. 4 Weder wahlberechtigt noch wählbar ist, wer s ., infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Asmter verloren hat oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens, da» den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn daS Hairptverfahren eröffnet ist, b., infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Angestellte, die nach tz 390 der Versicherung-gesetz?« für Angestellte von der Beitrazs- leistung befreit sind, sind iowohl wahlberechtigt al« auch wählbar. II . l. Gewählt wird schriftlich nach den G un"kätz-n o-r Verhältniswahl. Die Wahlberechtigten werden oufqesordert, Vorschlagslisten für die Wahl bis spä testens am 28. September 1812 bei dem Wa tteilei, Geheimen Regierungsrat Amt«. Hauptman« v. Erdmannsdorff in Kamenz, elnzureichen. Die Vorschlagslisten sind fUe die Arbeitgeber uno die versicherten Angestellten getrennt auszustellen. Jede Vorschlagsliste soll mindestens soviel Namen enthalten, al» Vertrauens männer und Ersatzmänner zu wählen sind, sie darf höchsten» die doppelte Zahl solcher Namen aufwetsen. Die Vorgeschlagenen sind nach Vor- und Zunamen, Stand oder Beruf und Wohnort avgestatlet und au» der Lavrnkasse ein Betrag! son ca. 10 Mk. entwendet. Auch in Ram-I menau ano Frankenthal sind in letzter Zeit mehrfach Einbruchsdiebstähl« verübt worden, ohne daß man der Langfiager habhaft werden konnte. Also Vorsicht! Frankenthal. Der Verband für frei willige Brandschäden-Unterstützung hält am kommenden Sonntag im Grohmann'schen Gast hofe hierselbst seine jweite diesjährige Ver bandsversammlung ab. Beginn nachm, 2 Uhr. Kamenz. Wie da» „K. T." erfährt, hat der Stadtrat beschlossen, im Interesse unserer Einwohnerschaft mit einem öffentlichen Verkauf von Seefischen einen Versuch zu machen und die Ware zum Selbstkostenpreise an oie Käufer abzugeben. Kamenz, g. Sept. Die diesmaligen Kaisei Manöver erstrecken sich nun auch auf Teile des amtshauptmannschaftlichen Bezirkes Kamenz; sie bringen unserer Stadt umfang-