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4^ Allgemeiner Anzeiger. Amtsblatt Mr die Ortsbehörde und den Gemeindcrat zu Bretniq. Lokal-Anjeiger !ür die Orbchaiten 8rekiiig, Grahrödcszstt. yir; vilde. Kraakeitt^al und Umgegens Der Allgemeine Lnzetger erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend 4 bonnementsprei« inkl. de« allwö^entlich beigegebenen .Illustrierten Unterhaltungsblatte»" vierteljährlich ab Schalter 1 Mark, bei freier Zusendung durch Voten in« Hau« 1 Mark SO Pfennige, durch die Post 1 Mart exkl. Bestellgeld. J«fer«te, die 4 gespaltene Korpu«,etle 10 Pfg., sowie Bestellungen aus den All gemeinen Anzeiger nehmen außer unserer Expedition auch uns re sämtliche Zeitung»bote» jederzeit gern entgegen. — Bet größeren Aufträgen und Wiederholungen gewähren wi Rabatt nach Uebereinkunft. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bi« Dt»n«tag vormittag >/,1i Uhr, für dr« Sonnabend-Nummer bi« Freitag vormittag t . i l Unr ein,ulenden. Sir. 8>. Schristleitung. vruck unb Verlag von Ä. Lchuv» , Lrrlmg. Mittwoch, 9. Oktober »r>lL 22 .^aoraaa^. Aie Wahs der Werlrauensmänner und Ersatz männer für die AngesteLtenverstcherung findet für die Arbeitgeber «nd Angestellte« für den Stimmbezirk U, umfassend die Orte des Königlichen AmtSgerichtSbezirkeS Palsnitz, darunter auch den Ort Bretnig Sonntag den 20. Oktober 1912 nachmittags von 1 bis 5 Uhr in pulrnitr im Hzirnriirf, l. Stoekwrrk, Orrrinrrimmer statt. Folgendes ist hierbei zu beachten: l. I. Es sind zu wählen 6 Vertrauensmänner und 12 Ersatzmänner und szwar je zur Hälfte aus den versicherten Angestellten, die nicht Arbeitgeber sind, und auS den Arbeitgebern der versicherten Angestellten. Die Vertrauens- und Ersatzmänner aus den Arbeitgebern werden von den Arbeitgebern der versicherten Angestellten, die übrigen von den versicherten Angestellten gewählt. 2. Wahlberechtigt sind volljährige Deutsche, männlichen und weiblichen Geschlechts, wenn sie zu den versicherten Angestellten oder deren Arbeitgebern gehören und in dem betrefs senden Stimmbezirk wohnen. Wahlberechtigt als Arbeitgeber sind, wenn sie nicht als Angestellte wahlberechtigt sind ' — auch 3. , die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natürlicher Personen, d. , bei juristischen Personen die Mitglieder des Vorstandes, bei Gesellschaften mit beschränk ter Haftung die Geschäftsführer, bei anderen Handelsgesellschaften die persönlich haftenden Ge sellschafter, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschlossen sind. Sind hiernach für eine juristische Person oder Gesellschaft mehrere wahlberechtigte Personen vorhanden, so darf nur eine von ihnen das Wahlrecht ausüben. 3. Wählbar find »nr Versicherte, die nicht Arbeitgeber sind, und Arbeitgeber der versicherten Angestellten, die im Verwaltungsbezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz — also mit Ausnahme derjenigen in den Städten Kamenz und PulSnitz — wohnen oder be schäftigt werden oder ihren Betriebssitz haben. Wählbar als Arbeitgeber sind — wenn sie nicht auch als Angestellte wählbar sind — auch: s., die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natürlicher Personen, t>., die Mitglieder des Vorstandes einer juristischen Person, die Geschäftsführer einer Ge sellschaft mit beschränkter Haftung, die persönlich haftenden Gesellschafter bei anderen Handelsge sellschaften, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschlossen sind, c., die bevollmächtigten Betriebsleiter. 4. Weder wahlberechtigt noch wählbar ist, wer a. , infolge strafgerichtlichcr Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter verloren hat oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das den Verlust dieser Fähigkeit zur Falze haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Hauptverfahren eröffnet ist, b. , infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist: Angestellte, die nach 8 390 des Versicherungsgesetzes für Angestellte von der Beitrags - leistung befreit sind, find sowohl wahlberechtigt als auch wählbar. II. Gewählt wird schriftlich nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. E III. 1. Bei der Wahl haben sich die Wähler über ihre Wahlberechtigung auSzu- weisen. Für die versicherten Angestellten dient die Versicherungskarte als Ausweis, für die Arbeitgeber eine von der unterzeichneten Gemeindebehörde ausgestellte Bescheinigung. Die Arbeitgeber werden anfgefordert, sich die Bescheinigung ausstellen zu lassen. Das Wahlrecht wird in Person und durch Abgabe eines Stimmzettels ausgcübt. Die Stimmzettel dürfen nicht unterschrieben sein und keinen Protest oder Vorbehalt enthalten. Sie sind außerhalb des Wahlraumes handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung herzustellen. 2. Den Arbeitgebern ist es gestattet, an Stelle der persönlichen Stimmenabgabe ihren Stimmzettel dem Wahlleiter unter Beifügung des Ausweises über ihre Wahlberechtigung brief lich einzusenden. Es sind besondere Briefumschläge hierzu zu benutzen, die die Arbeitgeber auf Verlangen von dem innengenannten Wahllciter zugestellt erhalten. Der Brief muß spätestens am IS. Oktober 1812 bei der König!. Amtshauptmannschaft Kameni eingegangen sein. Nachträglich eingehende Stimmzettel sind ungültig. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, Arbeitgeber, die mehr als fünfzig, aber nicht mehr als hundert versicherte Angestellte beschäftigen, haben zwei Stimmen. Für je weitere angefangene hundert versicherte Angestellte erhöht sich die Zahl um eine Stimme. Kein Arbeitgeber hat mehr als zwanzig Stimmen. Hat ein Arbeitgeber mehrere Stimmen, so hat er jeden Stimmzettel i« eiueu be sonderen Umschlag z« verschließen. Enthält ein Umschlag mehrere Stimmzettel, so gelten sie als ein Stimmzettel, wenn sie gleichlautend sind; andernfalls sind sie ungültig. 3. Der Wahlberechtigte darf sein Wahlrecht nur in dem Stimmbezirk, in dem er wohnt, ausiibeu. 4. Es kann nur für unveränderte Vorschlagslisten gestimmt «erden sauch die Reihenfolge der Vorgeschlagenen in der Vorschlagsliste darf nicht geändert werden. 5. Ungültig ist die Wahl einer Person, die zur Zeit der Wahl nicht wählbar war. Ungültig ist ferner die Wahl einer Person, von ver oder zu deren Gunsten von Dritten die Wahl rechtswidrig (HH 107 bis 109, 240 und 330 des Relchsstrafgesetzbuches) oder durch Gewährung oder Versprechung von Geschenken beeinflußt worden ist, es sei denn, daß dadurch das Wahlergebnis nicht verändert worden ist. Bretnig, den 7. Oktober 1912. Die Gemeinde-Behörde. Bekanntmachung, <>tr einkommenltrurr aut üa» Zayr »yiö vrtrettrnck. In Gemäßheit des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und der Äusführungsver- ordnung vom 25. Juli 1900 werden zum Zwecke der Eintommensteuereinschätzung für 1913 den hiesigen Besitzern, Pächtern und Administratoren von Hauszrundstücken Hausliste» und außerdem denjenigen Fabrikbesitzern und Gewerbetreibenden, welche Gehilfen und Arbeiter be schäftigen, Lohnnachweisungsformulare zur Ausfüllung zugestellt. Für Häuser mit mehreren Haushaltungen kann die Aufstellung der Hauslisten auch mit Hilfe von Einzellisten erfolgen. Diese sind bei der Gemeindebehörde zu beantragen und mit der HauSliste wieder einzureichen. Die Ausfüllung dieser Hauslisten und Lohnnachweisungsformulare hat zufolge Generaloer- ordnung des Königlichen Finanzministeriums vom 25. Juni 1888 nach dem Stande vom 12. Oktober zu erfolgen. Es werden hierdurch alle Hausbesitzer beziehentlich deren Stellvertreter aufgefordert, dafür besorgt zu sein, daß die Vorbemerkungen Seite 1 der Hausliste genau befolgt werden, sowie daß die Ausfüllung der einzelnen Rubriken auf der 2. und 3. Seite der erwähnten Listen, soweit dieselben für jeden einzelnen in Betracht kommen, rechtzeitig und richtig erfolgt. Die ausgefüllten Hauslisten und Lohnnachweisungsformulare sind innerhalb der vorgeschrie benen Frist spätestens bis zum 17. d. M. bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 50 Mark, durch den Hausbesitzer selbst oder eine solche Person, welche die nötige Auskunft zu erteilen vermag, bei dem Unterzeichneten während der Geschäftsstunden einzureichen. Bretnig, am 7. Oktober 1912. Der Gemeindevorstand Petzold. Fortbildungsschule zu Bretnig. Die A » f « a h m e der Fortbildungsschüler der Landwirtschaftliche« Abteilung findet Freitag, den 11. Oktober, nachm. 5 Uhr, der Unterricht aber jeden Dienstag und Freitag nachm. 5—7 Uhr in Zimmer 8 der Niederschule statt. Laut Schulvorstandsbeschlutz und schulbehördlicher Genehmigung desselben haben die Schüler der Laudwirtfchaftlichen Abtei lung das „Lrfrbuch für landwirtschaftliche Fortbildungsschulen" von Kälter und Rodig, ferner das „b-HrnVurh für ländliche Fortbildungsschulen" von Hensel, Kälker und Rodig zu kaufen und bereits am Aufnahmetage mitzubringen, sowie endlich an dem vom Klassenlehrer zu bestimmenden Tage das für 3 Jahre berechnete nach der Anleitung von Dr. R. Roth (1,50 Mk.) alsdann un verzüglich anzuschaffen. Bretnig, den 5. Oktober 1912. Der Ortsschulinspektor. OertlicheS und SätkMMes Bretnig. Wie wir hören, gedenkt der hiesige ev.-luther. Jüngling-verein am Refor- mationsfeste ein Festspiel, betitelt »Lüthi.*, im Gasthofe zum Deutschen Hause aufzu führen. Bretnig. (Religiöser Unfug.) Gegen- «ärtig lauft» wieder einmal religiöse Ketten- briese um, die meist ohne Unterschrift ver breitet werden und nicht« anderes at« reli giöser Unfug sind. Die Briefe haben unge fähr alle den gleichen Inhalt und lauten: „Sehr geehrter Herr! Nachstehende« Gebet bekomme ich zur Abschrift einzesandt. Die Kette darf nicht unterbrochen «erden; jeder, der e« bekommt, soll e« abschrrtben und 9 Tage lang ein Exemplar einem Bekannten schicken ohne Namen, ohne Datum. E» ist di« Abschrift eine« alten Gebete», worin ge sagt wird, daß derjenige, der es bekommt und nicht abschcelbt, kern Glück yaoe, wer e» aber tut, am 9. Tage eine große Freude erleben wird und befreir sein soll von allen Schmer zen." Dann folgt irgend ein Gebet. Die Karten oder Briefe «erden auch vielfach in' englischer Sprache versandt. Der Evange lische Preßoerband für Deutschland rät drin gend den Empfängern, diesen Wisch in« Feuer zu werfen, oder wo e« möglich ist, den Absender die Absenderin,u ermit teln und der Polizei anzuzeigen, damst diese r grobe Unfug endlich aufhört. Großröhrsdorf. Der hiesige Radfah- rerklub brachte am Sonnabend gelegentlich seiner Hauptversammlung folgende Anteilscheine zur Auslosung: 5, 68, 21, 62, 35, 12, 67, 39, 8, 45. Kamenz. Montag, den 14. Oktober vormittag« 9 Uhr: Oeffentliche Sitzung de» Bezirksausschusses. Konlgsdruck, 3. Oklooer. (Fruchug.) Unter Mitnahme von 10 000 Mk. ist der 18K7 in Meuselwitz geborene, in Eichwalde (Truppeuübung«platz Königsbrück) wohnhafte Zahlmeister Wilhelm Bürgel am Dienstag in Berlin flüchtig geworden. Dresden. Die dietjähcige sportliche Saison auf unserer Radrennvahn findet am 13. Oktober in einem Zwelstunoen-Nennen ihren Abschluß. Etwa» Bedeutendere« dürste wohl kaum geboten worden sein. Freiberg i. Sa., 3. Oktober. Die Zie hung der Lotterte der Srzgevirgischen Aus stellung wird erst am 5., S. und 7. November d. I. statlfinden. Freiberg i. S., 6. Okl. Probefahrten von Armeelastzüge». Au, ferner Prüfung»,ahrl durch da» Erzgebirge traf am Donnerstagrbend der au« 20 Lastwagen und.15 Personenwagen bestehende Armeelastzug unter dem Kommando 0cS H.uplmaunt sommer yt-c >r >. Freiberg rst dre Endstation »er 2. Trappe, »ie von Torgau aus über Dahlen, Oschatz und Nossen führte. Bon Freiberg au« erfolgte Freitag früh die Westerfahrt nach Oberwiesenthal. Dann ging di« Fahrt nach Zanckau zu. — Vorzeichen de« Kriege». Auf dem Leip ziger Lörsenpostamte war am 1. uno 2. Olt. infolge der erheblichen Kursstürze gelegentlich der Balkankcise «in so starker Böcsen-Tele- gramm-Verkehr, wie man sihn im genannten Postamte seit Ausbruch de» Kriege» 1870/71 nicht wieder erlebt hatte. Während der kur zen Böcsenzeit in der Mittagsstunde würben am 1. Oktober nicht weniger alt 202 Börsen- wlegramme mst dem Berliner Börsen-Lelegra- pyenamt gewechselt, welche Zrhl am 2. Olt. sogar noch durch 233 umianzceiche Böcsen- lelegramme übertroffen wurde. Die Leipziger Banken lieferten ganzeBündel vonDepeschen auf.