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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19310000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19310000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 1931
1
- Ausgabe Nr. 1, 1.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 2, 8.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 3, 15.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 4, 22.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 5, 29.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 6, 5.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 7, 12.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 8, 19.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 9, 25.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 10, 5.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 11, 12.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 12,19.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 13, 26.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 14, 2.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 15, 9.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 16, 16.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 17, 23.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 18, 30.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 19, 7.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 20, 14.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 21, 21.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 22, 28.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 23, 4.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 24, 11.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 25, 18.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 26, 25.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 27, 2.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 28, 9.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 29, 16.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 30, 23.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 31, 30.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 32, 6.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 33, 13.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 34, 20.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 35, 27.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 36, 3.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 37, 10.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 38, 17.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 39, 24.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 40, 1.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 41, 8.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 42, 15.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 43, 22.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 44, 29.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 45, 5.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 46, 12.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 47, 19.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 48, 26.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 49, 3.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 50, 10.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 51, 17.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 52, 24.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 53, 31.12.1931 -
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Band 1931
1
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- Gartenbauwirtschaft
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NklMMWKUV Vk5 V7075MM 6EM8LU75 cv 8kkri.Il>! lM40--Vkkri.L6: 6LP7^1M5Mk dl.L65-255.^8.^!. bkkUU 8^/. S8 Die Reise nach dem Süden! In Nr. 80 der „Gartenbauwirtschaft" legt Herr Flade Rechenschaft über seine Reise nach Italien ab. Dies geschieht in einer Form, der wir uns in keiner Weise anschließen. Herr Flade spricht in seinem Schreiben von außergewöhnlich warmer Witterung, die zur Zeit noch reichliches Angebot von heimischer Ware ermöglicht. Das liegt nicht nur an der Witterung, die uns im Oktober dieses Jahres gegenüber dem Vorjahre in der Rosentrei berei allein mehr Heizung gekostet hat. Herr Flade vergißt vielmehr, daß der deutsche Gärtner auch Arbeit geleistet hat. Er hat trotz äußerster Be drängnis mehr produziert, um seinen Betrieb auf recht zu erhalten. Es wundert mich überhaupt, daß Herr Flade noch heute oben gekennzeichneten Standpunkt ein nimmt, da wir in unserer Zusammenkunft am 23. 11. schon darauf hingewiesen hatten, daß eine Versorgung der Importeure auch von deutscher Seite erfolgen könnte, man fährt nach Italien und gibt den Leuten dort sog. Richtlinien, warum wer den diese nicht uns gegeben? Der italienische Wirtschaftsminister Belluzzo hat den schönen Satz geprägt: „Alle Italiener, die im Aus lande das bestellen, was in Italien erhältlich ist, dienen nicht dem Lande, sondern sind wirtschaft liche Deserteure!" Wie wahr ist dieses Wort auch für unsere deutschen Verhältnisse! Es wundert uns sehr, daß auch in diesem Falle der Verband deutscher Blumengeschäftsinhaber mit seinem ersten Vorsitzenden, Herrn Max Hübner, in Zürich immer noch eine Stützung der bisherigen Zollpolitik für richtig hält. Ich habe auch Herrn Hübner gesagt, daß dieser Standpunkt unbedingt vcrbesserungs- würdig ist. Wie steht es hier in Berlin? Von etwa 1500 gärtnerischen Betrieben sind kaum mehr die Hälfte lebensfähig! Für das nette Geschäftchen, was 20—25 Importeure machen, müssen über 4000 Arbeiter, die in der Berliner Gärt nerei tätig waren, verhungern. Die Zeit ist da, wo wir sagew"müssen, es geht nicht mehr so weiter —; wenn sich die Stellungnahme der Im porteure zur gesamten deutschen Produktion und Volkswirtschaft nicht ändert, dann soll es uns nicht Wundern, wenn eines Tages der deutsche Gärtner auf den ausländischen Blumen hernmtritt — es kommt so weit!! Herr Flade bezieht sich unter anderem auf die Deviscnordnung usw. Das sind alles Redereien, auf die wir nichts geben können. Ware kommt doch um jeden Preis herein. Der gesamte deutsche Markt liegt danieder, und dieser Zustand verschärft sich noch, da Holland und Italien zur Zeit in großen Massen Ware schicken, da England und Frankreich die Grenzen gesperrt haben. Für uns sind nicht Erkundigungen wichtig, die wir da einholen sollen, wo Sie waren, Herr Flade, wir können nur unsere Uebersicht über die Verhältnisse dort sammeln, wo wir leben sollen; und wie steht es damit? Der deutsche Gartenbau steht vor den« völligen Zusam menbruch! Der gesamte deutsche Gartenbau kann daher Ihre Handlungsweise und Tätigkeit im Aus lande, sowohl wie im Jnlande, nur mißbilligen. Erich Noack, Berlin. Nationale Selbsthilfe Infolge der englischen und französischen Einfuhr sperre für Schnittblumen wird der deutsche Markt seit kurzem mit ausländischen Schnittblumen und blühenden Blumenzwiebeln in katastrophalem Aus maße überschwemmt. Es ist mit weiteren Betricbs- einschränkungen und Arbeiterentlassungen zu rech nen, da deutsche Schnittblumen und getriebene Blumenzwiebeln auf Grund dieser Sperren nicht ausgeführt und auf dem Jnlandsmarkt trotz niedrig ster Preise nur in geringem Umfange abgesetzt wer den können. Abgesehen von dem dringend erbetenen um gehenden Einschreiten der Reichsregierung erwartet der Beruf, daß Publikum, Blumengeschäftsinhaber und Handel zur nationalen Selbsthilfe greifen und nur gleichwertige deutsche Erzeugnisse kaufen, die zu den Festtagen in den bekannten Schnittblumen- und Topfpflanzenbetrieben in preiswerter und erst klassiger Ware in jeder Menge zum Versand be reit stehen. Kapitalaufwand für technische Betriebsmittel im Gartenbau Der Gartenbau hat sich erst in den letzten Jahren mit der Frage beschäftigt, in welchem Umfange technische Betriebsmittel in seinen Betrieben verwendet werden. Es gibt noch keine Unterlagen, die über den Kapitalauf wand zur Beschaffung technischer Betriebs mittel für die einzelnen Zweige des Garten baues Aufschluß geben. Die Gärtner bringen deshalb ihren technischen Einrichtungen nicht das Interesse entgegen, das dem Werte der Objekte entspricht. Um einen Vergleich für diese Werte im Gartenbau zu schaffen, sollen als Beispiel die Feststellungen der Landwirt schaft herangezogen werden. In der Land wirtschaft ist als Maßstab die Größe der Be sitzung zu dem Aufwand an technischen Be triebsmitteln gewählt worden. Für den Ver gleich sind die Zahlen für die landwirtschaft lichen Betriebsgrößen von 5 bis 30 Hftar nach den Aufzeichnungen von Fensch, D. L. R. Heft 5, gewählt worden. Aus dieser Aufstel lung geht hervor, daß im Durchschnitt unter den verschiedenen Betridbsverhältnissen und Betriebsgrößen auf Hektar — 2500 Qua dratmeter Ackerfläche ein Maschinen- und Ge- rätekapitäl von 50.— Rm. bis höchstens 150.—> Rm. aufgewgndt wird. Im Gartenbau gibt Osthilse Tie Frist für die Einreichung des Antrages auf Eröffnung des Sicherungsvcrfahrcns bei den in Nr. 48 und 50 der „Gartcnvauwirtschaft" genannten Behörden läuft mit dem 31. 12. ds. Js. ab. lieber die Einbeziehung Groß-Berlins in die Ost hilfe wird in den nächsten Tagen entschieden wer den. Falls unserem Anträge entsprochen werden sollte, dürfte die Einreichungsfrist für die Groß- Berliner Anträge entsprechend verlängert werden. Näheres erfolgt in der „Gartenbauwirtschaft". Der VoUfireckungsschutz in -er Notverordnung vom 8. Dezember (HI Teil) Die Vorschrift des dritten Teiles der Notverord nung vom 8. Dezember 1931 über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung zerfällt in haltlich in zwei Hauptteilc: a) die allgemeinen Bestimmungen über das Min destgebot bei der Zwangsversteigerung eines Grundstückes, über die einstweilige Einstellung von Zwangsversteigerungen, die Zwangsver waltung und nähere Verfahrensvorschriften; b) besondere Vorschriften über landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Grundstücke, bei denen die unter Ziffer s) er wähnten Vorschriften bei der Zwangsversteige rung und Zwangsverwaltung besonders ge regelt sind. Unsere Mitglieder wird insbesondere der Inhalt der besonderen Vorschriften über die Regelung des Vollstreckungsschutzcs bei gärtnerischen Grundstücken interessieren, weswegen zunächst nur diese im nach stehenden näher behandelt werden. Ist bezüglich eines gärtnerisch benutzten Grund stückes die Zwangsversteigerung angeordnet wor den, so kann auf Antrag des Schuldners die Zwangsversteigerung einstweilen eingestellt werden, und zwar bis längstens 30. September 1932. Dies gilt jedoch nur für solche Fälle, in denen die einst weilige Einstellung der Zwangsversteigerung vor dem 1. April 1932 angeordnet ist. Tas Voll streckungsgericht muß dem Antrag auf einstweilige Einstellung stattgeben, wenn die ordnungsmäßige Fortführung des Betriebes und die Einbringung der Ernte bei einer Bctriebsführung durch den Schuldner gewährleistet erscheint oder bei Ableh nung der einstweiligen Einstellung gefährdet sein würde. Bevor das Gericht Beschluß faßt, mutz der unteren Verwaltungsbehörde (in Preußen der Land rat) Gelegenheit zur Aeußerung gegeben werden. Wird die Zwangsverwaltung eines gärtnerischen Grundstücks beantragt, so ist der Schuldner zum Verwalter zu bestellen, sofern er dazu bereit in und nach seiner Persönlichkeit eine Gewähr für die ordnungsmäßige Führung der Verwaltung bietet. Das Gericht hat ihm eine Aufsichtsperson beizu geben, die die Geschäfts- und Betriebsführung über wacht. Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, der Aufsichtsperson jederzeit Auskunft über das Grund stück, den Betrieb und die mit der Bewirtschaftung im Zusammenhang stehenden Rechtsverhältnisse zu geben und Einsicht in die vorhandenen Aufzeich nungen zu gewähren. Er hat, soweit es sich um Ge schäfte handelt, die über den Rahmen der laufenden Wirtschaftsführung hinausgehen, rechtzeitig die Entschließung der Aufsichtsperson einzuholen. Wei terhin darf der Schuldner als Verwalter nur mit Zustimmung der Aufsichtsperson über die Nutzungen des Grundstücks und deren Erlös verfügen. Erlös beträge, die zu notwendigen Zahlungen zur Zeit nicht erforderlich sind, müssen nach näherer Anord nung des Gerichts angelegt werden. Wichtig ist bei Vorliegen einer Zwangsverwal tung die Bestimmung, daß die vorn Schuldner mit Zustimmung der Aufsichtsperson angeschafften Düngemittel, Saatgut oder Futtermittel bezüglich ihrer Bezahlung bevorrechtigen Rang genießen. Solche Ansprüche der Liefe ranten, sowie die Ansprüche aus Krediten, die zur Bezahlung solcher Lieferungen in der für derartige Geschäfte üblichen Weise aufgeiwmmen worden sind, müssen im Falle der Zwangsversteigerung des Grundstücks gemäß 8 10 Abs. 1 Nr. 4 Les Zwangs versteigerungsgesetzes in das geringste Gebot aus genommen werden. Bestehen Pfändungen wegen Gcldfordcrungen in Gegenstände des beweglichen Vermögens, die im Falle der Zwangsverwaltung von der Beschlag nahme ergriffen werden würden (z. B. Erzeugnisse, Zubehör usw.), so sind die Pfändungsmaßnahmen aufzuhebxn, wenn durch eine Bescheinigung der un teren Verwaltungsbehörde (in Preußen der Land rat) bescheinigt wird, daß durch die Zwangsvoll streckung dem Schuldner Mittel entzogen würden, die zur ordnungsmäßigen Fortführung der Wirt schaft bis zur Ernte 1932 benötigt werden, und daß der Schuldner die Gewähr bietet, daß er den Erlös aus der Veräußerung der Gegenstände zur ord nungsmäßigen Fortführung der Wirtschaft Ver wender! wird. In solchen Fällen kann das Gericht die Aufhebung der - Zwangsversteigerung davon ab- Mngig machen, -aß'der» Schuldner Auf sicht bis nach Beendigung der Ernte unterstellt. Für diese Aufsicht gelten dieselben Bestimmungen wie sie oben (siehe Ausführungen betr. die Zwangs- Verwaltung) näher ausgeführt sind. Diese Bestimmungen gelten auch für Pächter be züglich derselben Gegenstände Ivie beim Eigentümer. Dr. Sch. Leberecht Migge organisiert -as „Gie-lungstrichterfel-". Leberecht Migge führte kürzlich in einem rn Berlin gehaltenen Vortrag aus, daß alles, was bis her auf dem Gebiet des Siedlungswcsens geschehen sei, stümperhaft sei und zwangsläufig zum „Sied lungstrichterfeld" führe, in dem alle Hoffnungen auf Deutschlands bessere Zukunft begraben würden. Das für die Zukunft entscheidende Erwerbslosen problem sei aber nur über das Siedlungsproblem zu lösen, das daher unter Aufstellung eines groß zügigen, einheitlichen (natürlich von Leberecht Migge entworfenen) Planes zielbewuht in Angriff genommen werden müsse. Man schaffe „Frucht landschaften", in denen hundcrttausende von Er werbslosen als gärtnerische Siedler angesetzt wer den könnten. Die gartenbauliche Jntensiv-Siedlung gestatte cs, in ihren Stufen von der 14- bis 1L- Morgen-Siedlung über die 1-Morgen-Siedlung bis zur Vollsiedlung alle Möglichkeiten auszuschöpfeu, von der Selbstversorgersiedlung über die Neben erwerbs-Siedlung bis zur Vollcrwerbs-Siedlung. Der Zahlenjongleur Leberecht Migge führte den Nachweis, daß die Sache gehen müsse. Ein Bei spiel: Der Marktbedarf Berlins an gartenbaulichen Erzeugnissen beträgt nach Migges Berechnungen 500 000 Tonnen. 100 000 Siedler könnten diesen Bedarf decken. Also setze man sie in einer ent sprechenden Zahl von Fruchtlandschaften rund um Berlin an. Berlins Bedarf werde so gedeckt und sein Erwerbslosen-Etat entlastet. Freilich: Was aus dem bereits bestehenden berufsstündischen Gar- tenban in und um Berlin geschehen soll, interessiert Herrn Leberecht Migge nicht. Seine „Formel" (denn alles muß man auf Formeln bringen) lautet: Einfuhr ft- Eigenerzeugung — Bedarf; Bedarf: Normalertrag einer Siedlungsstelle — Zahl der möglichen Siodlerstellen; Schluß! Daß der gärtnerische und landwirtschaftliche Ge müsebau schon jetzt den Bedarf des Marktes mit Freilandgemüse voll befriedigen kann, stört Herrn Migges Ueberlegungcn ebensowenig, wie die Tat sache, daß ungeheure Mengen von Gemüse und an deren Gartcnbauerzeugnissen in den letzten Jahren den Markt gar nicht erst erreicht haben, weil sich das Ernten nicht lohnte, oder auf dem Markt um gekommen sind oder Preise gebracht haben, bei denen auch der primitivste Primitivsicdlcr ver hungern muß. Es wird höchste Zeit, daß sich der Beruf gegen die Irreführung der Öffentlichkeit über die Mög lichkeiten gartenbaulicher Siedlungen durch Herrn Gartenarchitekten Migge mit allem Nachdruck wehrt, und cs muß Sorge getragen werden, daß überall, wo er auftritt, in den Debatten klar herausgestellt wird, daß jede Form gartenbaulicher Erwerbs siedlung solange unmöglich ist, als die Absatzfrage ungeregelt bleibt. Tic Aufnahmefähigkeit des Marktes an gartenbaulichen Produkten ist aber auch dann nicht unbeschränkt zu steigern, wenn überhaupt keine gartenbaulichen Auslandserzeugnisse eingc- führt werden dürfen. Eine hemmungslose Aus dehnung gartenbaulicher Siedlung nach den Plänen Leberecht Migges muß zwangsläufig zu einem „Siedlungs-Trichterfeld" führen, das neben den bereits angesetzten gartenbaulichen Siedlungen auch den berufsständischen Gartenbau vernichten würde. Tr. E. es im Verhältnis zur Landwirtschaft meist nur Betriebe mit kleinen Flächen, so daß ein Ueberblick nur nach der Betriebsgröße kein brauchbares Bild gibt. Die nachfolgende Zu sammenstellung für den Gartenbau ist nach den Betriebsarten, Blumenbaubetriebe, Obst- und Gemüsebaubetriebe und gemischte Be triebe, erfolgt. Die Zahlen wurden aus 154 Jnventurbüchern bestehender Betriebe ent nommen und gemittelt errechnet. Schwierig keiten, die sich durch die buchmäßigen Ab schreibungen der einzelnen Betriebe für Ge wächshäuser, Frühbeetkasten usw. ergaben, wurden dadurch behoben, daß die Gesamt flächen der heizbaren Gewächshäuser mit dem für Normenhäuser errechneten Betrag von 35.— Rm. je Quadratmeter, nichtheizbare mit 25.— Rm., Küsten aus Holz mit 0,— Rm. uud aus Beton mit 8,— Rm. multipliziert wurden. Durch diese Berechnung sind die Ge samtbeträge eher zu niedrig als zu hoch aus gefallen, denn beim Bau von Gewächshäusern wird durch örtliche Verhältnisse nieist ein grö ßerer Betrag je Quadratmeter in Frage kommen. ltsttÄüngsr Packung XuNeSung un«I gsmiLLktvn vung in Vester chueliisi unä jsäsi Aswünsekusn Usnt>s liefern vnrlinsr 0iing«rksn«iei L. Vertin 0 17, Pers usstr. 10-12 fswpbon ^nftres-- 1503/09 .. Wir vergüten rur Lvit mit W irkung vom 12.12.1SZ1 st», suk Sparkonten: SLinsen kiir vrsimonairgnIS 7 jo „ „ vinmonstsgei«! S "/s ,, „ »SgiicksL 0eI<I kür Lulksdvn in isutoniter Kecknung mit tsgkicNsr ksttigksit vergüten »ir rur Leit S«/o Linsen Osulsoke Ksntendsu KneMI Aktion gvseUsvksßt Für Ihre Ueberweisungen benutzen Sie folgende Postscheckkonten: Sterbckassc: Berlin Nr. 10867 Mitgliedsbeiträgc: Berlin Nr. 906 Buchstelle: Berlin Nr. 34859 Gärtnerische Verlag^gesellschaft, Abtlg. Anzeigen: Berlin Nr. 62011 Gärtnerische Verlagkgesellschaft, Abtlg. Büchervlrsand: Berlin Nr. 67162 Deutsche Gartenbau-Kredit-A.-G.: Berlin Nr. 25431. M US» mir bssien neuen »tsrktgsrtnsr- LoNsn im ersekienen unä wirft out Fnkrsxe sofort unft kostenlos ruß/esenftt. A. Ksilkolr, rsmsnLuckt SnerMndurg s. N. 2. Qexrünuet 1822
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