Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19310000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19310000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 1931
1
- Ausgabe Nr. 1, 1.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 2, 8.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 3, 15.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 4, 22.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 5, 29.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 6, 5.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 7, 12.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 8, 19.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 9, 25.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 10, 5.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 11, 12.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 12,19.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 13, 26.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 14, 2.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 15, 9.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 16, 16.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 17, 23.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 18, 30.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 19, 7.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 20, 14.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 21, 21.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 22, 28.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 23, 4.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 24, 11.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 25, 18.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 26, 25.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 27, 2.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 28, 9.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 29, 16.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 30, 23.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 31, 30.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 32, 6.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 33, 13.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 34, 20.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 35, 27.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 36, 3.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 37, 10.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 38, 17.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 39, 24.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 40, 1.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 41, 8.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 42, 15.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 43, 22.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 44, 29.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 45, 5.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 46, 12.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 47, 19.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 48, 26.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 49, 3.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 50, 10.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 51, 17.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 52, 24.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 53, 31.12.1931 -
-
Band
Band 1931
1
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Vk5 kV IM40-: Vk6l.ü6 '- 6L67^M5Mk VtKI.L65-ek5.^ 8». bkKU!^ 8^/ 68 Kopf hoch! Von H. Zörnitz, Teilhaber der Samengroßhand lung Nöplmg L Zernitz, W.-Barmen. In dem Leitartikel der letzten Nummer „Den Blick nach innen I" versuchten wir die Auf merksamkeit unserer Leser auf die mit dem Betrieb des einzelnen Berufsgenossen zusam menhängenden Aufgaben des Berufsverbandes zu lenken. Wir freuen uns, heute mit der Ver öffentlichung einer Artikelreihe beginnen zu können, die bereits einzelne wichtige Probleme auf Grund praktischer Betriebserfahrungen be handelt. Wir würden es begrüßen, wenn diese Veröffentlichungen Grundlage zu weiteren Anregungen sein werden. Die Schriftleitung. Dieses alte Kommando hatte doch etwas für sich, leider denkt man heute zu wenig daran. „Menschens- kind, reiß doch die Knochen zusammen, laß doch das ewige Jammern, es wird doch nicht besser dadurch", so möchte man gar manchem zurufen. Einer macht den andern mies. Wo man hinkommt, hört man Jammern und Klagen Uber schlechte Zeiten. Was hab das nun für einen Zweck? „Zugepackt", jetzt in der Zeit der allgemeinen Not zeigt sicherst, wer sein Fach meistern kann. Da wird immer geklagt, „die Leute-kaufen nichts mehr", „die Herrschaften legen nichts an in ihren Gärten". Ja, durch das Klagen wirds doch nicht besser! Zupacken, zu nächst sich selbst einmal gründlich aufmöbeln und dann ran an die. interessierten Kreise, nur nicht locker lassen, mit Ausdauer und Ueberzeugung geht cs schon. Wie kann, man seiner Kundschaft etwas verkaufen, wenn man selbst nicht von der Notwendigkeit über zeugt ist? Wenn man selbst nicht von seiner Ware begeistert ist. Wie kann man da anderen die Be geisterung beibringen? Das geht einfach nichtl Das muß man sich einmal vor Augen halten, um einzu- fehen, wie schädlich das ewige Klagen ist. Die Zeiten sind endgültig vorbei, wo die Kunden nur so von selbst gelaufen kamen. Heute heißt es w e rbe n. Was tun wir Gärtner denn eigentlich für die Werbung unserer Erzeugnisse? Sind wir doch mal ganz ehrlich, es ist doch herzlich wenig. Die Werbeumßuabmen des, gleich,sperbandes sirid sehx gut, noch längst nicht aNskeichcnd für unseren Beruf. Nn uns Gärtnern liegt es zunächst, diese Wcrbemaßnahmen auch zu gebrauchen. Und vor allem nebenbei auch Eigcnwerbung zu betreiben. Beantworten Sie sich einmal folgende Fragen: Wieviel Werbebriese schreiben Sie im Jahr an Ihre Privatkundschaft? Welche alten Kunden haben in diesem Jahre nicht bezogen? Warum? Wieviel neue Kunden haben Sie in diesem Jahre geworben? . Wie oft annoncieren Sie in Ihrer Ortszeitung? Mit welchem Erfolg? Wie oft nutzen Sie die Räume im Gewächshaus und Mistbeet im Jahre aus? Was kostet Sie die Anzucht von 1000 primuls obccmicu? Was kostet Sie die Anzucht von 1000 LMumen? Wenn Sie sich diese Fragen gewissenhaft beant worten können und . ehrlich sagen können: „Ja, ich verschicke jeden Monat einen Werbebrief an meine Privatkundschaft, ich annonciere wöchentlich zwei mal in meiner Ortszeitung, ich schreibe jede Woche einmal einen Artikel über Pflanzen in der Orts zeitung", dann haben Sie wirklich alles getan, und .... brauchen nicht weiter zu lesen und auch nicht zu klagen. Dann rufen Sie wenigstens noch einmal mit mir: „Kppf hoch, nicht klagen, sondern weiter arbeiten in diesem Sinne". Ja, die Werbung kostet aber viel Geld und das . . fehlt . . . Die Sache hat -einen Pferdefuß. Gewiß kostet Werbung viel Geld. Aber das Geld ist dabei Nebensache. Die Hauptsache ist der Geist, die Idee. Zuerst war die Idee, der Plan, und aus dieser Idee wurde erst das Geld geschaffen. Auf die Idee kommt es an, und nicht auf das Geld. Tenn mit der Idee wird erst, wenn sie gut ist und mit Ausdauer durchgeführt wird, das Geld ver dient. Alle großen Firmen haben auch klein angefangen, keinem sind die gebratenen Tauben in den Mund geflogen. NlanKer, jawohl die allermeisten haben auch mit riesigen Schwierigkeiten zu kämpfen ge habt. Fragen wir einmal jene Männer, zu denen wir heute aufsehen. Sie werden uns alle selbst sa gen, wie unendlich viel Sorgen und Schwierigkeiten sic gehabt haben. Wie oft mag mancher mit sich ttsNclünger psrlrrkung »>ker<I«e!ung unrl gemsLcMvn vung in Kester HusMät unä jsäsi Aeivlinscktsn klem-o Kesern Ssrlinsr viingsrksntlsi L. L. Ssliin v 17, usstr. 10-13 I swpkan ^nckres^ -60 09 selbst schwer gekämpft haben, wie oft hat ihn das Schicksal zurückgeworfen, aber trotz aller Schwierig keiten, trotz aller Widrigkeiten, eins haben alle diese Männer gemeinsam gehabt,' sie haben nicht ge klagt, nicht gejammert, sich nicht aus andere Leute verlassen, nicht auf bessere Zeiten gewartet. Sie haben sich selbst geholfen, selbst gewinnbringende Ideen gehabt, und diese selbst mit Ansdauer durch- gcführt. — Mit KopfhochI Gewiß, die Zeiten sind heute dazu angetan, selbst ernsten Männern das Gruseln zu lehren, aber nur für einen ganz kurzen Augenblick. Wir dürfen uns als echte Deutsche nicht unterkriegen lassen, vor In letzter Zeit ist Erwerbsgärtnern in einer Reihe von Städten seitens der zuständigen Verwaltungs behörde -— zumeist seitens des Bezirksausschusses bzw. der Polizeibehörde — der Markthandel mit Kränzen verboten morden, sofern zu deren Her stellung Erzeugnisse Verwendung gefunden Haben, die nicht ausschließlich aus dem Betriebe des Her stellers stammten. In diesen Verboten ist wiederholt auf ein am 18. ö. 1931 über den Handel mit Kränzen auf dem Wochenmarkt ergangenes Kam- mergcrichtsurteil hingewicscn worden, das ein in gleicher Angelegenheit ergangenes Urteil des Kön- nigsberger Amtsgerichtes mit folgender Begründung aufhob: „Gegen den Angeklagten ist eine polizeiliche Strafverfügung wegen der Beschuldigung erlassen worden, daß er auf dem Wochenmarkt Kränze, die nicht aus eigenen Forst- nnd Gartonerzeugnissen ge fertigt waren und nicht zu den Gegenständen des Wochenmarkrverkehrs gehörten, verkauft habe. Das Amtsgericht hat den Angeklagten mit der Begrün dung sreigesprochcn, daß auch solche Kränze, die von Händlern aus Schmuckreisig hergestellt werden, zu den Gegenständen des Wochcnmarktverkchrs rech neten, da ihre Erzeugnisse mit der Forstwirtschaft in unmittelbarer Verbindung stehen. Diese Entschei dung konnte nicht aufrecht erhalten werden. Nach 8 1 der Königsberger.Marktordnung vom 20. Juni 1911 dürfen auf dem Wochenmarkt tiür Gegenstände des Wochenmarktverkehrs feilgchälten, feilgeboten oder verkauft werden. Als Gegenstände des Wochenmarktverkehrs bezeichnet die Marktord nung in Uebcreinstimmung mit 8 66 der Gewerbe ordnung : 1. Rohe Naturerzeugnisse mit Ausschluß des grö ßeren Viehes, 2. Fabrikate, deren Erzeugung mit der Land- und Forstwirtschaft, dem Garten- und Obstbau oder der Fischerei in unmittelbarer Verbindung steht oder zn den Nebenbeschäftigungen der Land- lentc der Gegend gehört oder durch Tage löhnerarbeit bewirkt wird, 3. Frische Lebensmittel aller Art. Ferner gehören nach der Königsberger Markt ordnung eine Anzahl Handwerkerwaren, zu de nen Kränze nicht zn rechnen sind, zu den Ge genständen des Wochenmarktberkehrs. Solche Kränze dürfen daher auf dem Wochen markt nur dann feilgehalten werden, wenn ihre Er zeugung mit der Forstwirtschaft oder dem Garten bau in unmittelbarer Verbindung steht. Das Er fordernis unmittelbarer Verbindung, dem das Amtsgericht zu Unrecht jede Bedeutung abspricht, besagt nach ständiger Rechtssprechung daß Fabrikate vom Landwirt oder Forstwirt selbst erzeugt sein müssen, und daß Fabrikate, die von einem Nicht landwirt aus einem dem Landwirt abgekauften Rohstoff gefertigt sind, nicht hierher gehören. Der Angeklagte hat seine Kränze aus Schmuckreisig, die er aus dem Forst gekauft hatte, angefertigt, und dazu künstliche, von einem Blumenhändler entnom mene Blumen verwendet. Welche rechtliche Bedeu tung der Verwendung künstlicher Blumen zukommt, kann hier unerörtert bleiben. Als Gegenstände des Wochenmarktverkehrs sind die Kränze schon deshalb nicht anzusehen, Weik sie von einem Händler her gestellt sind. Das freigesprochene Urteil war daher aufzuheben. Da weitere tatsächliche Erörterungen sich erüb rigen, hat das Nevisionsgericht in der Sache selbst erkannt und in Uebereinstimmung mit den: Anträge der Staatsanwaltschaft auf die gesetzlich niedrigste Strafe erkannt." Die Königsberger Marktordnung hat mit Recht bestimmt, daß Kränze nicht zu den Handwerkcrwaren zu rechnen sind, da deren Anfertigung als Erzeug nisse des Gartenbaues selbstverständlich nichts mit dem Handwerk zu tun hat. Auch die Begründung des Kammergerichtsurteils deckt sich mit der gesetzlichen Bestimmung des 8 66 der ReichSgewerbcordnung (R.G.O.) und der ständigen Rechtssprechung inso fern, als der Verkauf von Kränzen auf dem Wochcn- markte durch Händler als unstatthaft erklärt wird. Im übrigen ist zu diesem Urteil folgendes festzuhalten: 8 66 der R.G.O. bezeichnet — auf dem Gebiete des Gartenbaues — als Gegenstände des Wochen marktverkehrs: „Fabrikate, deren Erzeugung mit der Land- und Forstwirtschaft, dem Garten- und Obst bau oder der Fischerei in unmittelbarer Ver bindung steht, oder zu den Nebenbeschäftigun gen der Landleute der Gegend gehört,--oder allein nicht von unseren Stimmungen. Wir dürfen den Glauben nicht an uns selbst verlieren. Das ist ja gerade das Schlimme. Wir haben alle mehr oder weniger den Glauben an uns selbst und das Ver trauen an eine bessere Zukunft verloren. Gar man cher Zügel schleift ani Boden, statt ganz besonders stark angezogen zu sein! Wir gehen mit gesenktem Haupt statt mit geradem Rückgrat. Kopfhoch ! Rütteln wir uns einmal selbst auf, nur dann können wir die Kundschaft mitreißen, nur dann können wir verkaufen und unser Geschäft weiterbringen. Wie wir das machen, sagt uns die Fortsetzung. durch Tagclöhnerarbcit bewirkt wird, mit Ausschluß der geistigen Getränke" und sieht vor, daß die zuständige Verwaltungs behörde (in der Regel der Bezirksausschuß) auf Grund eines Antrages der Gemeindebehörde befugt ist, zu bestimmen, welche Gegenstände außerdem nach Ortsgcwohnheit und Bedürfnis in ihrem Be zirk überhaupt oder an gewissen Orten zu den Ge genständen des Wochenmarktes gehören. Die Durch führungsbestimmung zu 8 66 Ziffer 2 besagt außer dem mit Recht, daß nicht zu den Gegenständen des Wochenmarktes gehören, Fabrikate, die aus dem durch die Land- und Forstwirtschaft gewonnenen Rohmaterial von einem bei der Wirtschaft nicht be teiligten Dritten verfertigt werden. Dieser Hinweis richtet sich gegen den oftmals berufsfremden Händ ler von Erzeugnissen des Gartenbaues und bedeutet einen berechtigten Schutz der Belange des Erwerbs- gartcnbaues. ZahlreicheVcrwaltungsbehörden haben ihre ihnen durch 8 66 der R.G.O. gegebene gesetzliche Befug nis jedoch in einer Weise ausgelegt und angewandt, die dem Sinne des Gesetzes nicht entspricht. Der Hinweis, daß das Verbot des seitens der Erwerbs gärtner betriebenen Handels mit Kränzen auf dem Wochcnmarkt deshalb erfolgen müsse, daß bei deren Herstellung Material des Gartenbaues und der Forstwirtschaft Astrwevdung gefunden habe, das nicht äus demW des Herstellers stammt, wi derspricht dem Sinne des Gesetzes insofern, als dar in lediglich gesagt wird, daß Fabrikate, deren Er zeugung mit dein Gartenbau und der Forstwirtschaft in u n m ittelbarer V c r bind u n g steht, zu den Gegenständen des Wochenmarktes gehören. Es kann keinemZweifel unterliegen, daß der Gesetzgeber --' außer dem Vertrieb der genannten Erzeugnisse durch wilde Händler — dabei die Verwendung von künstlichen Blumei: aus Wachs oder Papier Glas perlen usw. unterbunden wissen wollte, nichtda - gegen den Verkauf derjenigen Krän ze, bei denen seitens des bcrufszu- ge hörigen Herstellers Erzeugnisse des Gartenbaues (Trockenblumen, Ltatics usw.) und der Forst Wirt schaft (Tannengrünund-reisigusw.) verwendet worden sind. Abgesehen davon, besagt der Wortlaut des 8 66 ausdrücklich, daß die zuständige Verwaltungsbehörde bei ihrer Entscheidung über die Zugehörigkeit der einzelnen Gegenstände zum Wochenmarktverkehr daran gebunden ist, die' Ortsgewohnheit unddasBcdürfnisihresBezirkeszu berücksichtigen. Die Bestimmungei: des 8 66 besagei: demnach 1. daß ein allgemeines Verbot des Markt handels mit Kränzen nur auf Händler an wendbar ist, 2. daß sich dem Erwerbsgärtner gegenüber das Verbot des Markthandels mit Kränzen auf Verwendung von Erzeugnissen — Papierblu men usw — bezieht dienichtinunmit- telbarer Verbindung mit dem Gartenbau und der Forstwirt schaf t st e h e n, und nichtauf rohe Natur erzeugnisse des Gartenbaues (Trockenblumen, Statice usw.) und der Forstwirtschaft (Tan nengrün und -reisig usw.) anwendbar ist, und 3. daß vor Erlaß dieser Bestimmung die in der betreffenden Gemeinde befindliche Vertretung des hiervon betroffenen Erwerbsgartenbaus nach den vorliegenden Bedürfnissen gefragt werden muß. Augesichts der Tatsache, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gartenbaues infolge der bei rück gängiger Kaufkraft weiterhin im Uebermatze statt findenden Einfuhr ausländischer Gartenbauerzeug nisse im ganzen Reiche sehr ernst und ungünstig sind und daß das bevorstehende Weihnachtsfest für den Gartenbau eine besondere absatzbelehende Be deutung besitzt, Habei: wir das Preußische Ministe rium für Handel und Gewerbe sowie das Reichs- wirtschaftsministcrium dringend darum gebeten, auf dem Wege über die Länderrcgierungen die zustän digen Verwaltungsbehörden darauf hinzuweisen, daß die unter 1—8 genannten Bestimmungen des 8 66 sinngemäß angewandt und nicht Verbote er lassen werden, die gegen diese Bestimmungen ver stoßen. Wir bitten deshalb unsere Mitglieder in denjeni gen Städten, in denen derartige Vcrootc zur Durch führung gelangt sind, bei den zuständigen Verwal tungsbehörden im vorstehenden Sinne vorstellig zu wc-dcn. Dr. S. Handelspolitik und Gartenbau Ter Gartenbau batte im Jahre 1925 nach langwierigen Verhandlungen zwischen der Reichsregiernng nnd seiner BerusSvertre- tung einen lückenlosen Zollschub für seine Erzeugnisse erreicht. Die Reichs regierung setzte jedoch auf Kosten der bodenbearbeitenden Berufe in den mit Bel gien, Holland, Italien, Frankreich usf. abge schlossenen Handelsverträgen nach dem Grundsatz „Ausfuhrförderung um jeden Preis" diese Zölle bis zur Wirkungslosigkeit herab und ließ sie jedem weiteren meistbegün stigten Vertragspartner ohne Gegenleistung zugute kommen. Tie Folgen dieser Handels politik, die mit dec Notwendigkeit der Mittel beschaffung zur Zahlung der übernommenen politischen Schulden begründet wurde, zeig ten sich nach Ablauf weniger Jahre in einer übermäßigen Einfuhr an Gartcnbauerzeug- nissen und Südfrüchten, die einen blühenden Beruf, der unter ungünstigsten Bedingungen während der Kriegszeit die Ernährung und Versorgung des deutschen Volkes mit seinen Erzeugnissen geleistet hatte und dessen aner kannter Fleiß jährlich Milliarden Werte schafft, unrentabel gemacht hat. Tie Einfuhr an Gartenbauerzeugnissen einschl. der Süd früchte, die 1913 320 911 000 RM. betragen hatte, stieg 1927 auf 332 963 000 RM. uuü erreichte 1930 eiuen Wert von 603 821 000 RM. Die handelsvertragliche Bindung sämt licher Gartenbauzölle, die oftmals nicht nur einem Lande, sondern vier und fünf Ländern gegenüber eingegangen wurde, hatte zur Folge, daß eine auf Grund der Wirtschaft-, lichen Lage des deutschen Gartenbaues schon seit Anfang 1929 zwingend erforderliche Lö sung dieser Bindungen erst mit der am 15. 6. 1930 möglichen Kündigung des deutsch-italieni schen Handelsvertrages, als desHaupturheberI dieses Einfuhrübels, vorgenommen werden konnte. Obwohl die Reichsregierung im April 1930 durch einen Beschluß des Reichstages angewiesen wurde, die Gartenbauzölle zu dem nächstmöglichen Zeitpunkte einer Revi sion zu unterziehen, wurde eine Kündigung des deutsch-italienischen Handelsvertrages 'zu dem genannten Zeitpunkte nicht ausgespro chen und berechtigte Hoffnungen eines durch diese verfehlte .Handelsvertragspolitik in Not gebrachten Berufes auf das Schwerste ent täuscht. Die Leiter der deutschen Außenhan delspolitik und diejenigen Reichsministerien, die das im Interesse der Industrie betriebene handelspolitische System einer Ausfuhrförde rung um jeden Preis bis zum heutigen Tage verfochten haben, widersetzten sich dieser For derung des Gartenbaues. Der alte Zustand blieb bestehen, die Einfuhr stieg in unge heueren Ausmaßen und die der Reichsregie rung gegebene und kürzlich durch Notverord nung erneuerte Zollermächtigung blieb fiir den Gartenbau ohne jede praktische Bedeu tung. Die Weltwirtschaftskrise, die von Deutsch land ausgehend alle mit kurzfristigen An leihen arbeitenden Volkswirtschaften ergriffen und in den letzten Monaten auch die Wirt schaft des reichen, im goldenen Ueberflussa lebenden Frankreich beunruhigt hat, hat seit Mitte dieses Jahres eine wachsende Abwehr bewegung gegen die Einfuhr deutscher Er zeugnisse in allen denjenigen Ländern ge schaffen, die gleichzeitig Hauptlieferanten vou Gartenbauerzeugnissen und Südfrüchten sind. Sei es auf dem Wege handelspolitischer Maß- nahmen, sei es mit Rücksicht auf die wäh rungspolitischen Verhältnisse, wurden seitens dieser Länder Sperren, wesentliche Beschrän kungen und Kontingentierungen der Einfuhr durchgeführt. Die unentwegten Verfechter der deutschen Handelspolitik der letzten 6 Jahre, die der weiteren Ausfuhrförderung selbst um den Preis einer schweren wirtschaftlichen Schwächung der bodenbearbcitenden Berufe und damit der Untergrabung der Kaufkraft und Aufnahmefähigkeit des Binnenmarktes - das Wort redeten, schlugen die seit 1929 im mer stärker erhobenen Warnungen dieser. Kreise in den Wind. Sie müssen es nun er-. Handel mit Kränzen aus dem Wochenmarkt
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)