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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19310000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19310000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 1931
1
- Ausgabe Nr. 1, 1.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 2, 8.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 3, 15.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 4, 22.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 5, 29.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 6, 5.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 7, 12.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 8, 19.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 9, 25.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 10, 5.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 11, 12.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 12,19.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 13, 26.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 14, 2.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 15, 9.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 16, 16.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 17, 23.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 18, 30.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 19, 7.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 20, 14.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 21, 21.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 22, 28.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 23, 4.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 24, 11.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 25, 18.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 26, 25.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 27, 2.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 28, 9.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 29, 16.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 30, 23.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 31, 30.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 32, 6.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 33, 13.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 34, 20.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 35, 27.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 36, 3.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 37, 10.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 38, 17.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 39, 24.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 40, 1.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 41, 8.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 42, 15.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 43, 22.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 44, 29.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 45, 5.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 46, 12.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 47, 19.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 48, 26.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 49, 3.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 50, 10.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 51, 17.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 52, 24.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 53, 31.12.1931 -
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Band 1931
1
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- Gartenbauwirtschaft
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Streifzüge In Ler letzten Zeit scheinen sich die Geschehnisse in der Weltwirt schaft geradezu zu überstürzen. Internationale Abmachungen, welcher Art sie auch seien, werden förmlich überrannt. Ohne auf andere Rücksicht zu nehmen, haitüelt jedes Land nach der Devise: Rette sich, wer kann. Ueberall hat eine sehr starke Tendenz zur Betonung der Nationalwirtschaft eingesetzt. England will der 50prozentigen Zollerhühung auf Halb fabrikate und Fertigwaren Zölle für Lebensmittel, im besonderen für Luxusgemüse, Frühgemüse, Früchte, Milch, Sahne u. a. m. folgen lassen. Gleichzeitig ist die Einführung eines 15prozentigen Vermahlungszwanges für einheimischen Weizen geplant. Dänemarkhat für einige alkoholische Getränke ein Einfuhr verbot erlassen und für eine Reihe von „Luxuswaren" beträchtliche Zollerhöhungen eingeführt. Unter „Luxuswaren" werden leider vielfach Waren verstanden, die für die deutsche Ausfuhrinduftrie von sehr großer Bedeutung sind. Gleichzeitig wird der Zoll für Gemüse und Früchte um rd. 100 v. H. erhöht. Belgien hat auf Grund von Forderungen des Belgischen Bauernbundes die Zölle für Butter und Fleisch auf 18,90 RM. bzw. 26,20 RM. je Doppelzentner erhöht. Außerdem sollen niedrige Zölle auf Gefrierfleisch und Margarine eingeführt werden, die bisher zollfrei waren. Frankreich und Amerika, deren Einfuhr selbst zwar er heblich geschützt ist, haben gegen die englischen Zollerhöhungen scharfe Gegenmaßnahmen von entsprechendem Ausmaße angedroht. Trotz aller dieser Maßnahmen, die naturgemäß den Druck der Waren auf den deutschen Markt erhöhen, die in anderen Ländern infolge der Einfuhrbeschränkung nicht mehr abgesetzt werden können^ zögern in Deutschland die maßgebenden Regierungsstellen noch immer, die Folgerungen aus dein Verhalten des Auslandes zu ziehen. Die deutsche Reichsregierung hat lediglich die englische Regierung darauf hingewiesen, daß die englische Zollerhöhung der deutschen Wirtschaft besonders abträglich sei und daß auf Grund der Formel der „gegen seitigen gebührenden Rücksicht" im Zusatzprotokoll zum deutsch englischen Handelsvertrag Verhandlungen eingelcitet werden müssen. Im Zusammenhang mit dieser Entwicklung ist es auch verständlich, daß sich nicht nur Rußland und Argentinien gegen die Durch führung der deutsch-rumänischen Präferenzzölle gewandt haben, sondern auch bisher hervorragend freihändlerisch eingestellte Länder, wie die skandinavischen Länder und Holland. Da die Prä ferenzverträge zwischen Deutschland und Rumänien bzw. Jugo slawien und Ungarn durch diesen Einspruch erledigt sind, hat die deutsche Regierung die betreffende)! Länder zu neuen Verhandlungen eingeladen. Durch die Beendigung der Tätigkeit des Wirtschaftsbeirates sind für die Reichsregierung die Wege geebnet, um das umfassende Wirt schafts- und Ernährungsprogramm mit größter Beschleunigung aus zuarbeiten. Der Wirtfchaftsbeirat hat unter Zusam menfassung der Ergeb nisse seiner Beratungen betont, daß die deutsche Wirtschaft auf die Dauer nicht in der Lage sei, öffentliche Lasten in der jetzigen Höhe zu tragen. Zur Wieder gewinnung des Vertrauens sei es dringend notwendig, die Repara- tionssragen vor Ablauf des Stillhalteabkommens zu klären. Unter Lockerung der Bindungen müßten Preise und Löhne in Ueberein- stünmung miteinander herabgesetzt werden. Dabei wurde aus drücklich fcstgestellt, daß die Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Güter in weitem Ausmaß unter dem allgemeinen Preisniveau lägen und daß eine Senkung der Preise der betreffenden Erzeugnisse am ehesten durch die Verringerung der zu hohen Preisspannen erwirkt werden müßte. Mit der Herabsetzung der allgemeinen Lebens haltungskosten müßte eine Herabsetzung der Tarife für öffentliche Unternehmungen, Mieten sowie sämtlicher Produktionskosten, Zinsen usw. erfolgen. Eine Beschleunigung der Arbeiten der Reichsregierung erscheint umso notwendiger alsdieZahl d e r A r b c i t s l o s e n in der ersten Hälfte des Monats November umrd. 220 000 auf 4 840 000 gestiegen ist. Diese Zunahme entspricht un gefähr der Zunahme des Vorjahres, wo allerdings die Gesamtzahl der Arbeitslosen um rd. 1 Million niedriger war. Zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheiten hat sich die Reichs bahn entschlossen, einen Betrag von 260 Millionen RM. der Wirt schaft für neue Aufträge zur Verfügung zu stellen. Bei der Be gebung von Aufträgen, bei denen möglichst viele Industrie- und Gewerbezweige berücksichtigt werden sollen, sollen Handwerk und Kleinindustrie bevorzugt werden. Für das Holzgewerbe sind Aufträge, in Höhe von 8,1 Millionen NM. vorgesehen. Inzwischen hat sich die Lage der Landwirtschaft durch die un- günstßW Gestaltung der Preise für Vercdlungserzeugnisse weiter verschlechtert. Dieser Umstand wirkt sich naturgemäß stark auf das Steueraufkommen aus. Für den November wird ein S t e u e r- eingang von nur 60 v. H. des Voranschlages der Reichsstcuern erwartet. Das muß sich besonders un - günstig für die Landgemeinden auswirkcn, die den Ausfall bei der Reichsüberweisung keinesfalls ausgleichen können. Der Reichsbankausweis in der dritten Novemberwoche zeigt, daß sich auch in dieser Woche der Deckungsbestand der Reichsbank um 13,7 Millionen auf 1176,1 Millionen RM. verringert hat, im Gegensatz zu einem Abgang von 72,2 Millionen RM. in der Vor woche. Der Rückgang ist allein auf die Goldabuahme in Hohe von 29 4 Millionen RW. zurückzuführen, während der Devisenbestand um 15,7 Millionen zugenommeu hat. Der Wechselbestand hm sich um 126,4 auf 3655 Millionen RM. verringert. Die Rotendeckung hat sich gegen die Vorwoche etwas gebessert und beträgt 27,5 gegen 26,7 Prozent in der Vorwoche. Persönliche Mitteilungen Es sind verstorben: Karl Weißenbach, Frankfurt/M., Bez.-Gr. Frankfurt. Fran Ww. Elisabeth Brandt, Stargard, Bez.-Gr. Stargard. Frau Ww. Berta Wendt, Rädel, Bez.-Gr. Obstbauverband Havel- gau. Johannes Snowdon, Zwingenberg, Bez.-Gr. Alzey. Am 28. Oktober verschied, im 65. Lebensjahr, nach kurzem Krankenlager Gärtnereibesitzer Hermann Selbermann, Wittgensdorf. Aus den kleinsten Anfängen heraus hat er sich mit zähem Fleiß und Ausdauer cmporgcarbeitet. Einfach und bescheiden war sein Wesen. Stets war er für alle Angelegenheiten des Gartenbaues interessiert, für die Belange der unterzeichneten Bez.-Gr. setzte er sich immer ein. Er war uns allen ein lieber Freund, und viele Kollegen gaben ihm das letzte Geleit. Wir werden ihm alle ein ehrendes Gedenken bewahren. Bez.-Gr. Sächs. Erzgeb. Kurt Melzer, Schriftf. Am 28. Oktober verschied im Alter von 81 Jahren unser Ehren mitglied, der frühere Gärtnereibesitzer Anton Zumsande, Münster i. W. In Gärtnerkreisen war der Verstorbene eine bekannte Per sönlichkeit. 1871 gründete er in Bielefeld eine Gärtnerei, die er zu ansehnlicher Höhe brachte, galt doch sein Betrieb am Ende des vorigen Jahrhunderts als einer der größten Westfalens. — Die Notwendigkeit der Berufsorganisation hat er zeitig erkannt und eifrig daran mitgearbeitet. Er war Mitbegründer des früheren Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Im Jahre 1898 gründete er die Bez.-Gr. Westfalen-Ost, und hat diese lange Jahre als Obmann geleitet. Im Juli d. Js. konnte er mit seiner Gattin das seltene Fest der Diamantenen Hochzeit im Kreise seiner elf Kinder und 19 Enkelkinder in seltener Rüstigkeit feiern. — Nun ist er von uns gegangen. Er ruhe in Frieden! Wir aber werden seiner stets in Ehren gedenken. Landesverband Westfalen, Lippe und Osnabrück. Wir geben nachträglich das Hinscheiden der Schwiegertochter unseres verehrten Mitgliedes Wilhelm Münzer in Eisfeld bekannt. Tiefes Leid ist über die Faniilie bereingebrochen. Wir nehmen herzlich Anteil an dem so schweren Verluste. Die Geschäftsstelle. K o ch. Bücherichau Der Garten Dein Arzt von Harry Maaß, Lübeck. Preis RM. 2,50. Zahlreiche Abbildungen. Dieses anmutige Büchlein ist für Len lüft- und sonnehungrigen Großstadtmenschen geschrieben, der sich nach eigenem Gartenwinkel und Sommerfreuden sehnt. Auf kleinstem Raum werden -all seine Wünsche wie Sonnen- und Luftbad, Plansch- und Badebecken, Spiel- und Licgewiese, Sommcrblumen, Stauden und Rosen im Ueberfluß erfüllt I Es werden ihm gute praktische Winke sowohl für die Anlage Ivie für die Pflege gegeben und die künstlerisch wertvollen Zeich nungen und Photos ergänzen den Text in anschaulicher Weise. Das Büchlein dürfte in seiner schmucken Ausstattung als Geschenk be sonders geeignet sein und jedem Gartenbesitzer viel Freude und Nutzen bringen. v. B. „Werden und Wachsen" Ein Bildkalender für alle Freunde des Gartens und der Blumen. Mit einer Sammelniappe für Einzelblätter, Preis 2,80 Rm. Der Kalender „Werden und Wachsen" bringt eine Fülle aus gezeichneter Abbildungen mit anregenden Begleitworten aus dem Wunderreich der Natur. Es werden feinste Beobachtungen an Tier und Pflanze, wie sic der erdverbundene, künstlerische Mensch sieht, in Wort und Bild wiedergegeben. Der Beschauer verspürt aus diesen Blättern etwas von den Geheimnissen, die uns umgeben und unsere nüchterne Welt reich und lichtvoll gestalten. Darum wird dieses kleine Kunstwerk als feinsinniges Geschenk Vick Freude be reiten! v. B. 70 Jahre Klosterneuburg. Denkschrift zur 70jährigen Bestandesfeier der Höheren Bundes-Lehranstalt und Bundesversuchsstation für Wein-, Obst- und Gartenbau in Klosterneuburg. 200 Seiten. Vorliegende Festschrift erschienen vor etwa Jahresfrist anläß lich des 70jährigen Jubelfestes, gibt interessanten Aufschluß über Leu Werdegang der Wein-, Obst- und Gartenbau-Lehranstalt, aus der bedeutende Führer auf von der Anstalt betreuten Spezialgebieten hcrvorgegangcn sind. Uns interessiert noch besonders daß in dieser Anstalt in der Zeit von 1874 kns 1892 Prof. Dr. Rudolph Stoll, der frühere Direktor der Staatlichen Lehranstalt für Obst-' und Gartenbau in Proskau, als Lehrer der Pomologie tätig war. Aus kleinsten Anfängen hat sich die Anstalt, wie dem interessanten Bericht zu entnehmen ist. zu ihrer heutigen Größe und Bedeutung durch- geru-igen. Goe. 1. Reich: 5. Dezember: 10. Dezember: auf die 2. Anh alt: 1- 10. Dezember: Monatsrate der Gebäudesteuer und Steuer vom bebauten Grundbesitz. Lohnabzug und Kriseulohnsteuer. Voranmeldung und Vorauszahlung Monat November. Cinrei- UAa s'ud «Ile Betriebe, deren Jahresumsatz im letzten Wirtschafsiahr mehr als 20 000 Rm. betragen hat. SO. (21.) Dezember: Lohnabzug und Krisenlohnsteuer. 3. Baden: 5. Dezember: Gebäudesondersteucr für Monat November 1931. 10. (15.) Dezember: Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinden und Kreise (Umlage). 15. Dezember: Hundesteuer. 4. Bayern: 1. Dezember: Hausstcuer. 5. Braunschweig: 15. Dezember: Hauszinssteuer. 6. Hessen: 25. (28.) Dezember: 5. Ziel der staatlichen Grundsteuer 1931/32; 5. Ziel der staatlichen Sondergebäudesteuer 1931/32; 5. Ziel der staatlichen Gewerbesteuer 1931/32. 7. Preußen: 15. Dezember: Zahlung der Lohnsummcnsteuer für November 1931 mit Erklärung über Lohnsumme und Zahl der Ar beitnehmer. Zahlung der staatlichen Grundvermögcnssteuer einschl. aller Zuschläge; Zahlung der Hauszinssteuer. 8. Sachsen: , 5. Dezember: Mietzinssteuer. 15. Dezember: Gewerbesteuer, 3. Nate 1931, zu entrichten nach Maßgabe des Gewerbesteuerbescheides für 1931. 13. Dezember: Landcskulturrente der Abteilungen I bis Q für das 4. Vierteljahr 1931. 9. Thüringen: 1. Dezember: Kirchensteuer. 10. Dezember:-Miets- (Aufwertung?-) Steuer für den Monat November in unveränderter Höhe. 10. Württemberg: 8. Dezember: Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer, sowie Gc- bäudeentschuldungssteuer. (Keine Schonfrist.), Gartenbau und preußische Gewerbesteuer Die Finanznot ist für viele Gemeinden Anlaß gewesen, erneut zu versuchen, auch vom Gartenbau Gewerbesteuer einzuziehen, ob wohl das preußische Gewerbesteuerrecht in bezug aus den Garten bau seit 1924 unverändert besteht. Gegen dre Gewerbestcuer- bescheide muß in allen Fällen, in denen die Veranlagung un berechtigt ist. sofort Einspruch eingelegt werden. Da dad Ge werbesteuerrecht in der Verbandsprcsfe wiederholt ausführlrch 1-83 der preußischen Gcwerbesteuerverordnung lautet: „Der Gewerbesteuer unterliegen nicht: derObst- und Weinbau, sowie der G ar t e n b a u. Die Befreiung erstreckt sich sowohl auf den Absatz der selbst- gewonnenen Erzeugnisse im rohen Zustande, als auch auf den Absatz nach emer Verarbeitung, die in dem Bereiche des be- treffenden Erwerbszweiges liegt . . ." Dl. In den Busführungsbestimmungcn heißt es unter II: „1. Von der Gewerbesteuer sind befreit: der Gartenbau einschließlich 'd'e'r 'Kunst- und Handelsgärtncrei. Diese Bestimmung ent halt gegenüber dem Gewerbesteuergcsetz vom 24. Juni 1891 insofern eine Aenderung, als bisher nur der Gar tenbau mit Ausnahme der Kunst- und Handelsgärtnerei gewerbesteuerfrei war, während nunmehr der gesamte Gartenbau, also auchdieKunst-undHan- delsgärtnerei, soweit sie begrifflich zum Gartenbau gehört, gewerbesteuerfrei ist. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob diese Erwerbs zweige einzeln für sich oder in Verbindung miteinander ausgeübt werden; ebensowenig, ob die Ausübung auf eigenem oder infolge von Nutzungsrechten (Pacht, Nieß brauch usw.) auf fremdem Grund und Boden geschieht., 2. Die Befreiung erstreckt sich zugleich auf den Absatz der felbstgewonnenen Erzeugnisse in rohem Zustande oder nach einer Verarbeitung, welche in dem Bereiche des be treffenden Erwerbszweiges liegt. Bei der Verarbeitung der felbstgewonnenen Erzeugnisse ist Bedingung der Steuerfreiheit, daß sich der Gesamt betrieb einschließlich der für die Verarbeitungszivecke her- gestellten Einrichtungen doch nur als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft usw. (Nr. 1) darstellt. 8. Die Beschränkung des Absatzes auf felbstgewonncne Er zeugnisse in rohem Zustande oder nach einer den Voraus setzungen zu Nr. 2 entsprechenden Bearbeitung ist unbe dingt Voraussetzung für die Steuerfreiheit. Bei der gewerbsmäßigen Ausdehnung des Verkaufs auf fremde Er zeugnisse unterliegt der Betrieb nach Maßgabe des letzteren der Steuerpflicht. Dies gilt insbesondere auch für die Kunst- und Handelsgärtnerei. Dagegen kormnt es, wenn im übrigen die Voraussetzungen der Steuerfreiheit vorliegen, auf den Ort und die Einrichtung des Betriebes nicht an, insbesondere wird auch durch den Verkauf aus einem hierzu bestimmten offenen Laden außerhalb der Produktionsstätte die Steuerpflicht nicht begründet." III. In einem Ministerialerlaß vom 27. 1. 1925 heißt es: „Durch Runderlaß vom 15. 8. 1924 (FM. N. A. 1. 413, Mdl. IV. S. 364, MfHuG. Ila 1146) haben Ww berests darauf hingewiesen, daß nach 8 3, Abs. 1, Ziffer 1 zu e der Gewerbesteuerordnung vom 23. 11. 1923 (GS. S. 519) die Kunst- und Handelsgärtncrei, ebenso wie die übrigen steuer freien Betriebe nur insoweit der Gewerbesteuer unter liegt als ein gewerbsmäßiger Zukauf fremder Erzeugnisse des Gartenbaues zum Zivecke des weiteren Vertriebs un rohen Zustande oder nach einer Verarbeitung stattfindet, —rotz dieser Anweisung werden, wie aus bei uns emgegangenen »z Nr 50' 1924 Nr. 13, Nr. 22, Nr. 23, Nr. 36, Nr. 44; 1925 Nr.' 7, Nr. 39; 1926 Nr. 42 Nr. 74; E7 Nr 18 Nr 20 Nr. 22 Nr. 63; 1928 Nr. 12; ferner „Stcuersonderhcft "^6 und „Stcuerzeitung des Landwirts" 1925 Heft 9.
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