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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19310000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19310000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 1931
1
- Ausgabe Nr. 1, 1.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 2, 8.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 3, 15.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 4, 22.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 5, 29.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 6, 5.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 7, 12.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 8, 19.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 9, 25.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 10, 5.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 11, 12.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 12,19.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 13, 26.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 14, 2.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 15, 9.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 16, 16.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 17, 23.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 18, 30.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 19, 7.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 20, 14.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 21, 21.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 22, 28.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 23, 4.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 24, 11.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 25, 18.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 26, 25.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 27, 2.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 28, 9.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 29, 16.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 30, 23.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 31, 30.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 32, 6.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 33, 13.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 34, 20.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 35, 27.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 36, 3.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 37, 10.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 38, 17.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 39, 24.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 40, 1.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 41, 8.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 42, 15.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 43, 22.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 44, 29.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 45, 5.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 46, 12.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 47, 19.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 48, 26.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 49, 3.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 50, 10.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 51, 17.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 52, 24.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 53, 31.12.1931 -
-
Band
Band 1931
1
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- Gartenbauwirtschaft
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Verkehrswesen es gilt, alle Kräfte bernfsständischcil Lebens willens zusammenzuhallen,' wenn der Beruf Sieger bleiben will. Trotzdem werden viele auf der Strecke' bleiben: nicht die schlechtesten! Hilfe von außen? wer rechnet noch darauf, so sehr und erbittert darum gekämpft werden muß. Den Blick nach innen!, d. h. in un sere Betriebe kehren, muß mehr denn je die Forderung sein. Was früher Leichtsinn war, ist heute Verbrechen am Betriebe. Dep Betriebsinhaber kann es sich nicht mehr leisten, darauf zu verzichten, alle Fehlerquellen Zn - seiner Betriebsführung aufs sorgfältigste zu untersuchen. Mehr denn je hat er darauf zu achten, daß auch der kleinste Betrag da gespart wird, wo es möglich ist. Es kann ihm nicht mehr gleichgültig sein, ob er aus Unkenntnis des Gesetzes Abgaben und Steuern entrichtet, zu denen er nicht verpflichtet ist! . Es ist heute' ein nicht wieder, gutzumachender Fehler, Be darfsartikel irgendwelcher Art teurer cinz'n- kaufen, als cs notwendig ist, oder bei' ihrem Einkauf die berussständischen Einrichtungen^ zu umgehen. Seine Erzeugnisse auf Wegen abzusetzen, die nicht rationell sind, kann von entscheidender Bedeutung für den. Bestands des Betriebes sein Wer die Fülle, der Fragen und Unklarheiten, die auf vielen Gebieten des Berufsstandes herrschen und. an die Berufsorganisationen herangetragen wer den, kennt, der weiß auch, daß. eine straft und systematisch geführte, auf das' Wesentlichem im Betriebe des einzelnen Berufsgenossen ge richtete G e m einschafts ärbeit. hier wert volle Hilfe leisten kann. Die Praxis muß sich jetzt in gegenseitiger Hilfe zusammenfinden und die wissenschaftliche Betriebsberatung, die insbesondere aus dem Gebiete der Buchführung, des Abgabenwesens und Betriebseinrichtung einzusetzen ist, kann das Durchhalten erleich tern. Mau sage nicht, „düs geht nicht, ich kann meine Kollegen nicht in die Geheimnisse meines Betriebes cinweihen!" Geheimnisse können wir uns heute nicht mehr leisten, wo ohne Schaden für den Betrieb die Hilfe an derer einsetzen kann. Hinein in die Be triebe! Gemeinsam u a ch F e h I e r - quellen suchen! Gegenseitige Hilfe zu ihrer Abstellung! — darauf kommt es an! Wer zweifelt daran, daß hier der Berufsvertrctung besondere Aufgaben ge stellt sind? In jeder Bezirksgruppe gibt es Spezialisten auf steuerlichem Gebiet, gibt es Mitglieder, die an betriebstechnischen Fragen besonderes Interesse haben und dort praktische Erfahrungen sammeln konnten und sie gerne zur Verfügung stellen. Diese Kräfte müssen aktiviert werden. Die Zeiten der Tagungen und Protestkundgebungen sind vorüber. Auf die Erhaltung des einzelnen Betriebes durch zweckmäßige Betriebsführung kommt es jetzt an. Die Geschäftsstellen der Landesverbände haben die besondere Aufgabe, gemeinsam mit den dazu berufenen Sachverständigen die Wirt schaftsberatung des einzelnen Mitgliedes zu übernehmen. Noch kann mancherlei gerettet und die innere Festigkeit manchen Betriebes gestärkt werden, wenn man bereit ist, die Ber- bandsarbcit bei dem einzelnen Betrieb selbst anzusetzen, und wenn das Mitglied bereit ist, sie anzunehmen! Die Berufsorganisation bietet Möglichkeiten genug dazu, auch dann, wenn natürliche privatwirtschaftliche Erwägun gen die Bekanntgabe von Betriebsvorgängen an die Allgemeinheit nicht zweckdienlich er scheinen lassen. Man suche gemeinsam nach gemeinsamer Hilssmöglichkeit. Sie ist gegeben, wenn wir nur wollen und wenn wir das In strument dir Berufsorganisation zu nutzen verstehen. Sv. Frankreich konting-niiert die Ein uhr von Gartenvouerzeugnisien! Durch Verordnung vom 18. 11. 1931 hat Frankreich die Einfuhr einer Anzahl von Gcmüse- artcn und Schnittblumcn aller Art für die Zeit bis zum 31. 12. d. IS. kontingentiert. Diese Maß nahme hat grundsätzliche Bedeutung, da sic seitens Frankreichs trotz des bestehenden Handelsvertra ges dnrchgcführt morden ist. Die Rcichdrcgierung wird dadurch u. E. gleichfalls der auf dem Ge biete des Gartenbaues bisher bestandenen han delspolitischen Bedenken und Rücksichten enthoben und in die Lage versetzt, das handelspolitische Mittel der Kontingentierung in gleichem Maße gegen die Einfuhr entbehrlicher Auslandserzeug nisse anzuwenden. Dr. S. Verlängerung des Ausnahme- larrfes 16 p für Stückgutversand von Aepfeln, Birnen und Pflaumen Tie Deutsche Reichsbahn-Gcsellschaft hatte, wie wir in Nr. 43 der „Gartenbauwirtschast" be richteten, für die Zeit vom 1. 10. bis 30. 11. für Stückgutsendungen von Aepfeln, Birnen und Pflaumen einen Ausnahinetarif 16 p in Kraft ge setzt. Ta infolge des schleppenden Absatzes, ins besondere für Acpfel, der Vorrat in den Erzeuger gebieten auch setzt noch beträchtlich ist, hat sich die Deutsche Reichsbahn - Gesellschaft auf unseren Wunsch hin bereit erklärt, die Geltungsdauer des genannten AusnahmetarifcS bis zum 31. 12. 1931 zu verlängern. Dr. S. Versand von Weihnachtsbäumen Von unserem verkehrspolitischen Mitarbeiter Die Fracht für Wcihnachtsbäumc soll voraus bezahlt (frankiert) werden. Will der Absender aber, daß der Empfänger die Fracht bezahlt, so muß er einen der Fracht entsprechenden Betrag als Sicherheit hinterlegen, der ihm zurückgezahlt wird, wenn der Empfänger den Frachtbrief «ungelöst hat. Falls der Absender das Gewicht nicht genau an geben kann, empfiehlt es sich, selbst wenn der Ver sandbahnhof keine Gleiswaage hat, bahnamtliche Verwiegung zu beantragen; die Weglassung der Gewichtsangabe ist einem Antrag auf Verwiegung gleichzuachten. Tas Wiegegeld beträgt 1,60 Rm. für den Wagen. Die Eisenbahn Nimmt bei Weih nachtsbäumen häufig Kontrollverwiegungen vor. Wird hierbei ein Mehrgewicht von mehr als zwei Prozent gegenüber dem vom Absender angegebenen Gewichte festgestellt, so wird, falls bahnseitige Ver wiegung nicht beantragt war, außer der Fracht für das Diehrgewicht ein Frachtzuschlag in doppelter Höhe dieser Mehrfracht erhoben. Weihnachts bäume gehören zur 5-Tonnen-Nebenklasse l) 5, zur 10-Tonncn-Nebenklasse v 10 und zur 15- Tonnen-Nebenklasse l). Die Frachtsätze betragen z. B. in Rpf. für 100 Ke: auf Km bei Frachtzahlung für mindestens 10 000 kg 15 000 kg (Klasse 0 10) Klasse 0 100 89 81 200 156 142 800 215 195 400 260 242 500 310 282 600 347 315 Für frische Zweige von Fichte, Kiefer und Tanne sowie für Fichten-, Kiefern- und Tannen» zapfen gelten die billigeren Sätze der 15-Ton- nen-Hauptklasse b nebst Nebcnklassen b 5 und b 10. Frachtermäßigung für Gewächs häuser Mit Gültigkeit vom 1. November 1931 an ist folgende neue Tarifstelle in die Klasse L ausgenom men worden: „Gewächshäuser, zerlegt, auch mit zugehöriger Einrichtung, außer Heizkesseln". Etwa beigeladene, für die Aufstellung und Her richtung erforderlichen Werkzeuge und sonstigen Gegenstände sowie Fundamentrohstoffe und Glas gelten als Bestandteile der Gewächshäuser und sind wie diese zu tarifieren. Als Jnneneinrichtungs- gegenstände gelten Ventile, Beschlagteile, Tischteile. Heizrohre und deren Verbindungs-, Befestigungs- und Verankerungsteile. Gewächshaus- (Treib haus-steile aus Beton oder Eisenbeton fallen unter die billigere Klasse b (Tarifstclle „Betonwaren usw."). Lebende Pflanzen der ermäßigten Eitgutklasse Nach den Erläuterungen zur Ziffer 13 der er mäßigten Eilgutklasse Ile gehören zu den Obst- bäumen auch Maulbeerbäume sowie die Zwerg- und Spalierobstbäume. Sträucher im Sinne der ermäßigten Eilgutklasse sind verholzte Pflanzen mit meist mehreren verholzten Stämmen, kleinem Umfang und mäßiger Höhe; hierunter fallen Frucht- und Ziersträucher (z. B. Weinreben, Efeu, Hor tensien, Fuchsien, Azaleen, Rhododendren, Erikasträucher. Nicht hierher gehören die k r a u t- artigen Pflanzen, z. B. Stauden, Erdbeerpflanzen, sowie Stachelbeer-, Johannisbeer- und sonstige Stecklinge, d. s. die abgeschnittenen Zweige von lebenden Pflanzen, die in die Erde gesteckt werden und dann erst Wurzeln bilden. Frische Gemüse der ermäßigten Eilgutklasse In den Erläuterungen zu dieser Tarifstelle ist nachgetragen worden: „Als frisch gelten auch an der Luft äußer- lich abgetrocknete Gemüse usw.; die innere (frische) Beschaffenheft darf jedoch nicht beseitigt sein." Bestellschein Ich bestelle gegen Nachnahme / Rechnung . Stück Neujahrs- Plakate . . Stück Weihnachts. . . Stück Weihnachts zum Preise von Rm. VM je Stück. Name: Wohnort: «c» in ckie 8cdaufenster klängen, an cken Dieferrvagen 3 ocker 4 neben- einancker aus fester Unterlage anbringen, ver Obmann dal änsicdts- stücke erdalten. Preis je Stück V.3V (Kk. ssirr alle kestellungen nedenstedenckea Vestel Irette! vervencken. Hder nocd deute bestellen! Sonst ist es ru spät! Mit cier Ortsgruppe cker Mumengesedättsindaber PLdlung nedmen. ^ureigen gemeinsam autgeben! (Katern beim Keicdsverbanck be stellen (ckie unten adgebilcketen Entwürfe), Preis cker (Kater 9.3V (Kk. Urst ckann kann mit Lrkolg versucdt rvercken cker Dagespresse rur Verfügung ru stellen. (Du cker unten adgebil- cketsn (Kater „Hckventskranr" vvirck ein Artikel geliefert). Preis cker (Kater 0 30 (Kk. Stück Neujahrs- Matern
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