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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19310000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19310000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 1931
1
- Ausgabe Nr. 1, 1.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 2, 8.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 3, 15.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 4, 22.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 5, 29.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 6, 5.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 7, 12.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 8, 19.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 9, 25.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 10, 5.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 11, 12.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 12,19.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 13, 26.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 14, 2.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 15, 9.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 16, 16.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 17, 23.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 18, 30.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 19, 7.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 20, 14.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 21, 21.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 22, 28.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 23, 4.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 24, 11.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 25, 18.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 26, 25.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 27, 2.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 28, 9.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 29, 16.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 30, 23.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 31, 30.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 32, 6.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 33, 13.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 34, 20.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 35, 27.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 36, 3.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 37, 10.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 38, 17.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 39, 24.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 40, 1.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 41, 8.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 42, 15.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 43, 22.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 44, 29.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 45, 5.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 46, 12.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 47, 19.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 48, 26.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 49, 3.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 50, 10.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 51, 17.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 52, 24.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 53, 31.12.1931 -
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Band 1931
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- Gartenbauwirtschaft
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Nr. 34. 20. S. 193" Welchen Einfluß haben die deutschen Obstzüchter auf die Ausbildung ihres Rachwuchses? Von Professor E. Kemmer, Berlin-Dahlem Das Institut für Obstbau am der land wirtschaftlichen "Hochschule Berlin richtete an die Landwirischaftskammern einen Fragebogen, der Aufklärung darüber bringen sollte, wie stark der Obstbau an den anerkannten Lehr betrieben beteiligt ist. Es ergibt sich dank dem freundlichen Entgegenkommen der in An spruch genommenen Stellen folgendes Re sultat: *) Obstbau in Verbindung mit Landwirtschaft und Freilandgemüsebau **) Obstbau in Verbindundung mit „Gomüsebaubetrieben" bzw- Freiland- und Treibgemüssbau O Die Angaben lassen keine klare Stellungnahme zu. Kammer bezirke Anerkannte Lehrbetriebe Lehrlingsprüfungen können abgelegt werden: Obst baube triebe Obstbau betriebe in Ver bindung mit Land- mirtschaft Obstbau betriebe in Ver bindung mit Frei land ge müsebau Obstbau betriebe in Ver bindung mit Gemü setreiberei Im Obst- bau Im Obst bau in Verbind, mit Frei landge müsebau Im Obstbau i. Verb, mit Gemüsetreib, od. gemischt. Betrieben (auch Baum schule) Anhalt ! 3*) — nein O ja Baden — 2 — ja Oberbayern . . . Genauere Angaben fehlen ja Niederbayer» . . . 2»*) O O Pfalz — - O 5 ja Oberpfalz .... Genauere Angaben fehlen ja ja Obersranken . . , 1 > - 6**) Mittelsranken . . . — —— - - nein nein Braunschweig . . . — — 8 27 **) 2 — ja O Hessen — —» — nein nein Lübeck — — 4 — ja O Mecklenbg.-Schwerin —— 2 6 2 Ä n gaben fehlen Oldenburg .... — — Brandenburg . . . 2 18**) ja ja ja Hannover .... 3 . 1 25 18*») Wiesbaden .... — — —- Kassel — »—MV 88*») nein Ostpreußen.... — —- — Pommern .... »» — — O Rheinprovinz . . . »»> W» Angaben fehlen O ö Sachsen (Prov.) . . 5 2 63 6 ja ja Niederschlesten. . . —- 1 O Oberschlssien . . . —» ,—> 2 —MV ja ,, Kchleswig-Holsteiu . 2 — Westfalen .... 1 9»») nein O ö Sachsen lFreist.) . . — « —— nein O Thüringen .... — - — —— o Württemberg . , . Unterfranken . . . Schwaben .... -— uub : a » tw r r t e i nein Das Ergebnis dieser Rundfrage zeigt, daß Obstbaubetriebe als anerkannte Lehrwirtschasi ten kaum vorhanden sind. Eine Anerkennung findet höchstens scheinbar statt: Bei den „gemischten Betrieben"; ober diese haben ihr« Anerkennung allein den „gärtnerischen Vor- ouZsetzungen" zu verdanken, d. h. einer mehr oder weniger großen Fläche unter Glas. Der artige „gemischte Betriebe", die als Lehrwirt schaften anerkann sind, gibt es in fast allen Bezirken. Sie wurden hier unberücksichtigt gelassen, da sie die Anerkennung keinesfalls dem Obstbau zu verdanken haben; das gleiche gilt für Obstbau in' Verbindung mit Baum- schulbetrieben. Die Ausbildungsmöglichkeiten des obstbau lichen Nachwuchses befinden sich demnach auf einem kaum faßbaren Tiefstand. An aner kannten Obstbaubetrieben mit landwirtschaft lichen bzw. Gemüseunterkulturen gibt es kaum 250 in Deutschland.*) Man betrachtet heute noch in maßgebenden Kreisen die reine Obst- baupraxiS für die Lehrlingsausbildung als ungenügend. Diese Rückständigkeit ist tief be dauerlich. Es kann keine wie cmmer gearteten Gründe geben, die bei einem so wichtigen Zweige des Gartenbaues die Anerkennung von Lehrwirtschaften unmöglich machen bzw. diese Anerkennung von Einrichtungen abhängig machen, die mit dem Obstbau gar nichts zu tun haben. Es muß anders werden. Der Obstbau kann arS sich hermB eine geordnete LehrlingSwtrt- *) Der Freistaat Sachsen hatte allein am 1. 1. 1930 insgesamt 844 anerkannte Lehrbe triebe. Allein in der Rheinprovinz und Schleswig-Holstein gibt es ungefähr zusammen 281 anerkannte Baumschulbetriebe, schäft verlangen. Weder Baumschul- noch Ge müsebau- oder gar Topfpslanzenban-Ausbil- düng kann eine ordentliche Obstbaulehrs er setzen. Man kann anuehmen, daß es einem zukünftigen Obstbauer nicht schaden kann, wenn er Kemrtnisse in Topfpflanzenkulturen besitzt, wohl aber mutz es dem Obstbau schaden, wenn als Grundlage für eine spätere obstbau-- liche Tätigkeit ohne weiteres die Lehrzeit in einer Frisdhofsgärtnerei oder auch in einer Obstbaumschule anerkannt wird, während eine Tätigkeit im reinen Obstbau anscheinend recht anrüchig ist. Wenn die rein gärtnerischen Betriebe es für untragbar halten, daß eine ordentliche Lehrzeit in einem ausgesprochenen Obstbau betriebe (ganz gleich, mit welchen Neben kulturen) anerkannt wird, dann dars man auch daraus hinweijeu, daß eins rein gärt nerische Lehrzeit für den Obstbau bedeutungslos ist. Las beweist am besten das Vorgehen Württembergs. Die dort eingesührte Baum- wartprüfung, die fast durchweg von Bauern abgelegt wird, ist ein deutlicher Wink dafür, daß man den Gärtner im Obstbau keinesfalls für voll nehmen will. Die richtige Lösung kann dies aber im Interesse des gesamten Gartenbaues keinesfalls sein. Wie dem augenblicklichen Mangel abzuhelfe» ist, ist eine Sache für sich. Vorläufig ist es notwendig, daß sich alle Kreise, denen der deutsche Obstbau und seine Zukunft am Herzen liegen, grundsätzlich einig darüber wer den, daß dieser unwürdige Zustand gewandelt werden muß. Ober ist dieser Zustand für einen Produktionszweig, der jährlich fast SOO Millionen Mark Werte erzeugt und in feiner 116300.— KIVI sieben wir an 8tsrbsgsI6srn seit 1. psbruar 1930 rur äosrasilung gsdracsit unö äamft gera^s in cisn teilen ctsr stjot sioksrüosi wsntvolis siiilfg gslsisist. 0m wsitsrsn Krossen 6sr IMglikHsr cisn LssiM rur Ltsrbskasss ru orsoicsitom, Kai cisr silallpiauascsillk boscsilosson, öss ^int^ittsgeI6 für neu eintreiencie IVUtgUeöer um Sv°/o kersbrusetren. vss Lintrittsgelö beträgt: kür IViitgliedsr im ZUter bis 3V Zsbre S.— KIVI, bis 40 Isbre 10.— KIVI, bis 30 Zsbre 20.— KIVI, ^ss LtSrbegelci betr-sgt 1000.— KU. Hnmssdyscsisms gsgsn ß'orto ciurcsi cjis siiauptgssvsiäftsstslls ösriin silVV 40. UitteilunZSn ZtefdekaLLe 1. Am 14. Auxust 1831 ish üas st? tgl!e6 äse srsrsiasse, Kerr Ksinriyb Pavels- Kus, kkvxüt, im Allsr von 84 Askren verstorben. 134. LtsrbsssII. Bedeutung für die Volkswirtschaft dem Zier pflanzenbau zumindest gleichgestellt werden darf, nicht unwürdig? Ist es nicht eine betrübliche Tatsache für den Obstbau, daß das deutsche Baumschulwcsen viele Hunderte anerkannte Lehrbetriebe hat bei einer Jahresproduktion von höchstens 75 Mill. RM? Was bedeutet Rationalisierung, was Standardisierung für den Obstbau, wenn man den Menschen, der dahinter steht, vernach lässigt? Einen Einblick in die Ausbildungsverhält nisse gewähren auch folgende Feststellungen. Don 155 Hörern der Lehr- und Forschungs anstalt für Gartenbau in Berlin-Dahlem, die in den letzten zehn Jahren als Obstbautech niker abgingen, waren 68 (43°/o) vorher obst baulich tätig, lieber die Hälfte der Obstbau- lcchniker hat also nur eine überwiegend theo retische Ausbildung im Obstbau erhalten, trotz dem die praktische Unterweisung im Obstbail heute eine Teiltätigkcit nicht nur der Obstbau sachleute, sondern der meisten beamteten Gärt ner darstellt. Das Verhältnis, in welchem in den fünf wichtigsten Betriebstypen vor dem Anstaltsbcsuch in den letzten zehn Jahren praktiziert wurde, zeigen nachstehende Zahlen noch deutlicher: Die Praxis wurde auZgeübt z 34,7o/o im Blumen- und Zierpslanzenbau, 22,8°/o im Baumschulwesen, 15,3 °/o im Obstbau, 14,5»/o im Gemüsebau, 12,7°/o in Landschaftsgärtnerei, 100,0 <-/o. Sieht man von der LanbschaftSgärtncrr, die als Saisonarbeit sich nicht besonders g: für Lehrlingshaltung eignet, ab, dann steh der Obstbau (und der" Gemüsebau) in einen recht kümmerlichen Verhältnis zum Pflanzen bau und Baumschulwesen. Woher kommt Kas' Es kommt vor allem daher, daß letztere Be triebszweige sich von jeher ihres Wertes be- Mußt waren und deshalb dafür sorgen, daf überall und stets auf ihre Bedeutung für du Lehrlingsausbildung hingewiesen wird. Es is: an der Zeit, daß auch der Obstbau die Stel lung in der Lehrlingswirtschaft fordert, die ihm gemäß seiner volkswirtschaftlichen Bedeu tung gebührt. Kein rechtlich denkender Fach mann kann diese grundsätzliche Forderung, zu deren Lösung guter Wille auch den rechten Weg finden wird, für unangebracht oder übre- Heblich hallen. Daß eine Regelung möglich ist, zeigen die erfreulichen Ansätze in den Pro vinzen Sachse» und Hannover. NachWlsl der Ableitung für Ausbil dungswesen im RelchsverbM des deulichen Gartenbaues e. V. Der vorstehende Aussatz wird in seiner Tendenz, daß auch dem obstbaulichen Nach wuchs eine seinen Interessen dienende Ausbil dung gewährleistet werden müßte, sicher die Zustimmung aller Berusiolstzüchtec finden. Der Verfasser geht aber doch von einem Trug schluß auS, wenn er meint, daß bei der An erkennung obstbaulicher Betriebe zu sehr das „gärtnerische" Moment vorangestellt würde. Die „Grundsätze für die Anerkennung von Gar tenbau--, rwmschasten" der Berliner Land- wirlschaflskammer sagen z. B- voraus: „Der Obstbanbetrieb muß neben einer geschlossenen Obstanlage die Durchsührung von Unterknl- turen aufweisen und dem Lehrling dis Mög lichkeit bieten, Ovstlagerung, Verpackung und Versand kennen zu lernen". Dieses Mindestmaß an Anforderungen muß doch wohl gestellt werden. Man wird auch zugeben müssen, daß gerade die Provinz Brandenburg sehr zahl reiche reine Beruss-Obstbaubetriebe ausweist. Wenn trotzdem auch hier die Zahl der „aner kannten" Oöstbaubetriebe gering ist, so liegt das nicht an der Einstellung der Landwirt- schastskammer, sondern daran, daß die obst baulichen Kleinwirtschaften fast durchweg Fa milienbetriebe sind, die sich von sich aus nicht auf die Ausbildung von Lehrlingen ein« stellen, und, deren Inhaber zum Teil auch infolge ihrer eigenen Vorbildung vielfach nicht die Eignung besitzen, Lehrlinge vollwertig aus- Hubilden. Nicht die Anforderungen, sondern das Fehlen geeigneter Betriebe bzw. der Man gel an ObstbaubetrteLsinhaber», die sich für Lehrlingsausbildung bereitfinden, ist dieHaecht- ursache, daß die obstbauliche Berufsausbildung rückstättdig ist, wie es ja auch nur verhältnis mäßig wenig Betriebe gibt, die Oüstbaugehilsen aufnehmen, so daß eine einseitige obstbauliche Ausbildung für den künftigen Lebensweg des Nachwuchses erhebliche Schwierigkeiten bringt. Dr. E. Steuer- und Nichteigmmg rincS Angestellten für die ihm übertragenen Arbeiten rechtfertigt im allgemeinen nach einem Urteile des Reichs arbeitsgerichtes vom 12. 11. 1930 Nr. RAG. 62/30 nur dann die fristlose Entlassung des betreffenden Angestellten, wenn dieser ent weder ausdrückliche Leistungszusichorungcm trotz angemessener Fristsetzung nicht erfüllt hat oder wenn er trotz ausreichend langer Einarbeitungs zeit den billigerweiss zu stellenden Leistungs anforderungen, wie sie vom Arbeitnehmer bei Vertragsabschluß vorausgesehen werden konn ten, nicht gerecht wird, und mit seinen Lei stungen wesentlich hinter der objektiv ange messenen Mindestforderung zurückbleibt. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Aus händigung eines ordnungsmäßigen Zeugnisses sind in der Regel gemäß Urteil des Reichs- arbeitsgcrchtes vom 7. 1. 1931 Nr. RAG- 386/30 nicht begründet, wenn nach Lage des Arbeitsmarktes und nach den in Betracht kom menden Gssamtumständen anzunehmen ist, daß der betreffende Arbeitnehmer auch dann keine neue Arbeitsstelle gesunden haben würde, falls er rechtzeitig im Besitze eines ordnungsmäßigen Zeugnisses gewesen wäre. Arbeitsrecht Wegfall von Schadenersatzansprüchen eines Arbeitnehmers wegen vorzeitiger Entlassung bei Erlangung einer neuen Arbeitsstelle mit gleichem Lohn- oder Gehaltsabzügen Sobald ein Vom Arbeitgeber vorzeitig, d. h. vor Ablauf der an sich geltenden Kündigungs frist entlassener Arbeitnehmer eine neue Ar- beitsstelle erhält oder erhalten kann, an der er die gleichen Lohn- und GehaltSbczüge, wie an der bisherigen Arbeitsstelle beziehen kann, verliert er auf Grund des ß 615 des Bürger lichen Gesetzbuches nach einem Urteile des Reichsarbeitsgerichtes vom 28. 11. 1930 Nr. RAG. 190/30 gegenüber dem bisherigen Arbeit geber für die Zukunft seine Schadenersatzan sprüche wegen vorzeitiger Entlassung. Zieht er in einem derartigen Falle die schon vorher erhobene Schadenersatzklage, soweit sie sich aus die Zeit nach Erlangung det neuen Ar beitsstelle bezieht, nicht sofort zurück, so gehen die dadurch für die Zukunft entstehenden Mehr kosten nach der gleichen Entscheidung auch dann zu Lasten des Arbeitnehmers, wenn er bei der Klassenerhebung noch nicht voraussehen konnte, daß er rechtzeitig eine neue gleich wertige Arbeitsstelle finden werde. »em ae» WMttcrMGWWcm veffsntlielis Quittung über Spenden Mr Unwettefgesekä^igts 20,— Ser.-Or. Öderes UldtsI KM 100,— i. V/. Seissnbusvk, Dorsten kß? 8,— 6. KreiS, 8okII6au d. Torgau KM SO,— 8sr.-6r. Diiren u. Umg. 10,— ßlsx ßWdrmg, OberlinO/Tkür. kstl SO,— ber.-Lr. Vierlsncken u. Umg. 10,— Mok. Usoods, Korst kßt 20,— Sex -Lr. 6r. Osrsu IM 10,— /täslbert Orunert, Derl-n- Stssken »riki so,- 8s2.-Lr. Drsscken KI« 20,- Versinigton Osrtnvr von 2sitr u. Umg. 30,- ber.-6r. Kise!e!.:u:2>soks kl« 10,- Ungenannt aus 6er Der.-Lr. irkein ßäorel bki 3,- Ungenannt kki 3,- O.A.blati, l^ünvksnbernseiork 8 dl 20.- Der.-6r. Uni-roibs KK! 3,80 ?sul Trümper, Ksukiroken Wxkrs kr»4 30,- Dsr.-6r. Oberes Lisgtal 100,1S i.sncls«verksnci kiorüwesl KIA 20,— Aug. Kosok, Dln.-lAarleneiorf S,— Ovrksrei Dolmsnn, bippdorg ktzä 20,— ^rieSriod Werner, Seuel s. 8K. KI4 21,— 8er.-6r. Westtslen-§Ü6-Vst Bruno kapmunli, Ldtr., Treuen I. V., gibt kostenlos an Unwsttergesok3«i!gto unde- vrurrelts pslsrgonisnsteoklings guter ßlsrktsorten sd. 8^4 1S,— Ser.-Or. Ooburg SO,— bsnäesverbanö Ursun- sokwsig 10,— Ungenannt Dis ßlitgiisller üer Ssr.-Lr. Weinheim sinck bereit, kostenlos pklanrenmaterisl rur Vertilgung ru stellen. KSKsrss elurok Sen Obmann Kormann Lienig, Wein- Keim (DsEen), Keusavkerweg 1 Kßt 20,— 8s2.-6r. Taunus l?I4 SO,— Lsnckesvsrban6 Kannovsr Dis Firnis K. ßüsrtin Leickol, Leipzig, Ksroilnenstr. 20, gibt kostenlos KoK- sijtte rum rssoksn Wie4ervorgiasen bssokäkiiglLr Olasflsoksn ab, Sie KM einen Posten von 30 kg — je 2000 §1üvk — rum Aor.it bereit.
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