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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19310000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19310000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 1931
1
- Ausgabe Nr. 1, 1.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 2, 8.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 3, 15.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 4, 22.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 5, 29.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 6, 5.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 7, 12.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 8, 19.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 9, 25.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 10, 5.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 11, 12.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 12,19.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 13, 26.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 14, 2.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 15, 9.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 16, 16.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 17, 23.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 18, 30.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 19, 7.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 20, 14.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 21, 21.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 22, 28.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 23, 4.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 24, 11.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 25, 18.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 26, 25.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 27, 2.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 28, 9.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 29, 16.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 30, 23.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 31, 30.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 32, 6.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 33, 13.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 34, 20.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 35, 27.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 36, 3.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 37, 10.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 38, 17.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 39, 24.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 40, 1.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 41, 8.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 42, 15.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 43, 22.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 44, 29.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 45, 5.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 46, 12.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 47, 19.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 48, 26.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 49, 3.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 50, 10.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 51, 17.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 52, 24.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 53, 31.12.1931 -
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Band 1931
1
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- Gartenbauwirtschaft
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Prüfung zum staatlich geprüften Garlenbaulehrer Von Professor Schindler in Pillnitz. An den höheren staatlichen Gartenbaulehr» anstalten besteht seit Jabren die Gelegenheit zum Nachweis der Lehrbefähigung. Die Prüfung trägt den Charakter einer Ergänzungsprüfung, im Anschluß an die Prüfung zum staatl. dipl. Gartenbauinspektor. An di« Arbeiten zu dieser Hauptprüfung und an die Fragcdcautwortuug in der Prüfung selbst, werden dann erhöhte An sprüche gestellt. Der Nachweis einer besonderen geordneten Vorschulung für die Zusatzprüfung wird jedoch nicht verlangt. Dieser Zustand be friedigt nicht mehr Bereits bei der Gründung der Höheren Staatslehranstalt für Gartenbau zu Pillnitz wurde deshalb beschlossen, neben der I. und II. staatlichen Fachprüfung (Prüfung zum staatl. gepr. Gartenbaulechniker bzw. zum staatl. dipl. Gartenbauinspektor) eine III., ganz selb ständige Prüfung als „Prüfung zum staatlich geprüften Gartenbaulehrer" einzufuhren und es wurden dementsprechend Bestimmungen über «inen Seminarleyrgang mit geordneter pädago gischer Ausbildung und über die III. Prüfung selbst in die Gründungsakte der Staatslehran stalt vom 10. August 1923, eingefügt. Nachdem diese III. Prüfung nunmehr in Pillnitz stattge funden hat und viele Anfragen nach ihr eingehen, sei folgendes über sie gesagt. Die III. staatliche gärtnerische Nachprüfung (Prüfung zum staatlich geprüften Gartenbau lehrer) an der Höheren Staatslehranstalt für Gartenbau zu Pillnitz soll den staatlich diplo mierten Garlenbauinspektoren Gelegenheit zum Nachweis der Lehrbefähigung bieten. Die stän digen wissenschaftlichen und Fachlehrer der Staatslehranstalt im Hauptamt bilden den engeren Prüfungsausschuß. Sie bereiten die Prüfung vor, wählen die Aufgaben und prüfen di« Hausarbeit. Dem Gesamtprüfungsausschuß gehören außerdem noch je ein Vertreter des Ministeriums und der sächsischen Fachkammer für Gartenbau, sowie drei weitere erfahrene Fachmänner an. Letztere bestehen zur Zeit aus einem Pädagogen, einem Wanderlehrer und «inem Baumschulenbesitzer. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist der Direktor der Höheren Staatslebranstalt. Außer der Ablegung der N. staatlichen Fachprüfung mit gut, wird für di« Zulassssung zur III. Prüfung verlangt: ») Der erfolgreiche Besuch des Seminarlehr ganges mit pädagogischem Unterricht in Pillnitz: d) Der Nachweis einer mindestens einjährigen Unterrichlstätigksit im Gartenbau an einer gärtnerischen Fachschule oder eine gleich wertige Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Ob letztere vorliegt, wird von Fall zu Fall durch den Vorsitzenden des Prüfungsaus schusses nach Anhörung des engeren Prü- (ungsausschuffes entschieden; v) Ein amtsärztliches Zeugnis über die körper liche und geistige Eignung zum Lehrberuf. Es kann al>o wobl ein Prüfling zugelassen werden, der die II. Prüfung an einer anderen höheren Staatslehranstalt bestanden hat; der Eeminarlehrgang muß jedoch in Pillnitz abgc^gl fein. Als gleichwertige Unterrichtstütigkeit kann beispielsweise eine langjährige, erfolgreiche Wanderlehrtätigleit mit nebenamtlichem Unter richt an einer Berufsschule angesprochen werden. Diese Bestimmung ist notwendig, weil eine hauptamtlich« Unterrichtstätigkeit dem angehen den, aber noch nicht geprüften Gartendaueehrer selten möglich sein wird. Die Prüfung umfaßt einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Eine Befreiung von dem einen oder anderen Teil kann nicht erfolgen. I. Teil: Hausarbeit auf dem Gebiete der Päda gogik. Zu ihr werden sechs Wochen Zeit gegeben. II. Teil: Zu dem zweiten Teil der Prüfung werden nur solche Prüflinge zugelassen, deren Hausarbeit mindestens mit genügend beurteilt worden ist. ») Klausurarbeit in einem Fachgebiet. Hierzu werden drei Stunden Zeit gegeben, b) Lehrprobe. Zur Vorbereitung werden 24 Stunden Zeit gegeben. Stichwortartige Bearbeitung ist vor Beginn der Lehrprode abzuliefern. Die Lehrprobe erstreckt sich aus: l. Schulmätzigen Unterricht, 2. Fachoortrag mit Aussprach«, 3 Abhaltung praktischer Unterweisungen, e) Mündliche Prüfung in Psychologie, Metho dik, Erziehungslehre, Geschichte der Päda gogik. Anschließend kann dem Prüfling Gelegenheit gegeben werden, sein sachliches Wißen in einer freien Aussprache mit den Fachlehrern noch näher darzulegen. Zu den Urteilen in allen Fächern der mündlichen und schriftlichen Prüfung kommt ein Urteil über den Gesamteindruck den der Prüf ling macht (Persönlichkeitsnote). Dieses ist unseres Erachtens notwendig, da trotz be friedigender Fachkenntnisse, niemand zum Lehrer geeignet ist, der in seinem persönlichen Auf treten, seiner Führung, seinem Taktgefühl oder bei der Behandlung von Schülern und anderen zu Unterrichtenden, grobe Mängel zeigt. Das Zeugnis über die Prüfung enthält, außer den Einzelurteilen und dem Gesamturteil, die Er klärung, daß der Prüfling das Recht zur Füh rung der Bezeichnung „Staatlich geprüf ter Gartenbaulehrer" erworben hat. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn s) Die Zulassung zum zweiten Teil nicht er folgen konnte, b) der Durchschnitt der Einzelurteile üuter „Genügend" liegt, c) das Einzelurteil in mehr als einem Fach „Ungenügend" lautet. Tritt der Fall e) ein, so kann der Prüfling den Antrag stellen, frühestens in vier, späte stens in zwölf Wochen, in dem Bersagesach nach geprüft zu werden. Diesen Antrag wird nur nachgegeben, wenn die übrigen Leistungen des Prüflings wirklich befriedigt haben, offensicht lich also nur, ein Mangel in einem Fach oder ein unglücklicher Zufall, den jede Prüfung bringen kann, vorliegt. Eine Wiederholung der Gesamtprüfung ist nur einmal und frühestens nach einem Jahre statthaft. Die oben geschilderte Prüfung fand 1931 zum ersten Male in Pillnitz statt. Angemeldet hatten sich drei Staatl. dipl. Garteubauinspel- toren, zngelassen wurden zwei, ein Prüfling trat während der Prüfung zurück, der Ver bleibende bestand die Prüfung. Die Ausgaben lauteten: 1. Hausarbeit: Die unterrichtliche Ge staltung im Lehrfach Düngerlehre in einer Berufsschule an dem Beispiel „Die Kali salze, ihre Anwendung und ihr Nutzen im Gartenbau". 2. Klausurarbeit: „Beschreibung und Plan eines Schauversuches, der die Wir kung der Kalisalze auf Boden und Pflanzen zeigen soll". (Der Versuch ist gedacht für eine Gärtnerlehrlingsklasse). 3. Lehrprobe vor einer Gärtnerlehrlings klasse, „Herstellung und Verwendung von Komposterde". 4. Abhaltung praktischer Unterwei sungen vor der Unterstufe einer Gärt nerlehranstalt: „Anwendung von Hand hackgeräten". 8. Fachvortrag vor einer Versammlung von Obstanbauern und Landwirten mit Aussprache: „Das Entspitzen der Form- ob stbäume". Die erstmalige Durchführung hat ergeben, daß die Bestimmungen der Prüfungsordnung zweck mäßig sind. Es liegt in der Natur der Sache, daß sie gezeigt hat, wo noch kleine Verbesserun gen notwendig oder möglich sind, und wie man die Prüflinge wahrscheinlich noch besser für die Prüfung vorbereiten kann. Als entschieden richtig hat sich Ler Ausbau der Prüfung auf breiter Grundlage erwiesen. Wir brauchen in erster Linie Gartenbaulehrer nicht nur für Berufsschulen oder nur für Wandertätigieä oder nur für Fachschulen, sondern solche, die in allen Sätteln festsitzen, entsprechend den vielseitigen Anforderungen, die das Berufs leben heute mehr als je stellt. Zum vollen Verständnis der Prüfung gehört ein Ueber- blick über die seminaristische Ausbildung in dem Pillnitzer Lehrgang IV. Er soll in einem folgenden Aufsatz gegeben werden. Betont sei jedoch bereits hier, daß dieser Lehrgang weit mehr bietet als die bisherige Durchführung des IV. Semesters an den Staatslehranstalten. Der Pillnitzer Lehrgang gibt zwar den Teil nehmern die Gelegenheit zur Vertiefung und Abrundung ihres Fachwissens, legt aber das Hauptgewicht ganz entschieden auf Pädagogische Ausbildung in Theorie und Praxis. 117300— KIVI Kaken wir an Sterbegeldern seit dem 1. Februar 1930 rur ^usraklung gedruckt und damit gerade in den weiten Ker ftlot sivkerlick wertvolle Külte geleistet. Om weiteren Kreisen 6er IMglisksr cisn Ssitritt rur Stsrbskasss ru srlsioktern, Kat clsr ftlauptaussckuk bssoklosssn, 6ss ^intti'ttsgsI6 für neu einttetenös IVlitglieösf um SO°/o ksfsbrusstrsn. Oss Eintrittsgeld betagt: füf IVIitglieclef im Aite^ bis 3V S.— KIVI, bis 40 Delire 10.— KIVI, bis SO ^sbre 20.— KIVI, das Lterbegeid beträgt 1000.— KIVI. Anmslclescksins gegen Porto Zurek die lftauptgssekättsstells Vorlin ftlW 40 Mitteilungen den Ltenbekssse Am 2. August 1831 ist (iss Mitglied der Lterbekasso, prall ^lisabvtb IVsrnke, Nsmdurg, im Alter von 71 dabron verstorben. 123. SterbetaU. Steuer- und Hat der Pflichtige bisher seine Stenern aus Kredit bezahlt, so soll „natürlich" Stundung eintreten! Durch die neue Verordnung über Zu schläge für Steuerrückstände vom 20. 7. 31 sind bekanntlich, wenn Steuerzahlungen, ohne daß Stundung vorliegt, nicht geleistet werden überaus hohe „Verzugszuschläge" festgesetzt wor den (5«/o für jeden halben Monat). Die bei Stundung erhobenen „Stundungszinsen" sol len sich dagegen nach der gleichen Verordnung „nur" zwischen 5 und 12°/o jährlich halten. Nach einer der Presse mitgeteilten Verlaut barung der Neichsregiernng vom 22. 7. 31 sind die Finanzämter angewiesen worden, die Steuern nachdrücklichst beizntreiben. Jedoch sol len „s e lb st v e r st ä n d l ich" dort, wo die sofortige Einziehung eine außerordentliche Härte dar stellt, die Steuern auch in Zukunft ge stundet werden! Das gilt z. B. für den Fall, „daß ein Steuer schuldner schon bisher seine Steuern aus Kredit bezahlt hat oder daß sein Guthaben erschöpft ist", weil Eingänge nicht mehr hinzugckom- men sind. „In solchen Füllen muß", Wie es in der Verlautbarung wörtlich heißt, „natürlich gestundet werden." Befreiung von der Tarifbindung durch Austritt aus dem Arbeitgeberverband Die im 8 1 der Tarifverordnung vom 1. 3. 1928 (ReichSges-tzbl. I S.471 fcstgelegte normative und unabdingbare Wirkung der Tarifverträge bleibt für die Mitglieder der tarifbcteiiigtcn Arbeitgeberverbände während der Geltungsdauer deS Tarifvertrages im allge meinen, auch wenn der Arbeitgeber auS dem Arbeitgeberverband nachträglich abgeschieden ist, so lange bestehen, als die während der Zugehörigkeit zum Arbeitgeberverband abge- schlossenen Dienstverträge fortdanern. D -auS ergibt sich die besonders in der Zeit der Wirt schaftskrisen praktisch wichtige Frage, ob ein Arbeitgeber diese Tarifbindung schon vor dem Arbeitsrecht Außerkrafttreten des Tarifvertrages selbst nach seinem Ausscheiden aus dem tarisbeteiligter Arbeitgeberverband dadurch beseitigen kann, daß er die tarifbeeinflußten Einzeldienstverträgi aufkündigt und mit den gleichen oder anderer Arbeitnehmern neue Dienstverträge zu an deren als den tariflich festgelegten Bedingunger abschließt. Ein solches Vorgehen (Austritt aut dem Arbeitgeberverband und Aufkündigung de: Einzeldienstverträge zwecks Abschlusses neuer Dienstverträge zu anderen Bedingungen) wirk vielfach in der Rechtsprechung, der Arbeits- rechtsliteratiir und der Praxis für unznlässii und tarifwidrig gehalten, weil eS sich unr eine durch ß 1 Abs. 2 der Traifvertragsver- ordnung ausdrücklich ausgeschlossene Gesetzesum- gchungsmaßnahme, d. h. um eine Maßnahme handele, welche die unabdingbare Fortdauer der Tarifbindung über den Zeitpunkt der Mit gliedschaft beim torisbcteiligten Arbeitgeber verband hinaus umgehe. Für die Praxis ist jedoch diese Streitfrage nunmehr vorerst durch ein Urteil des ReichsarbeitSgrrichtes vom 13. 6. 1931 Nr. RAG. 585/30 zugunsten der Arbeit- gcber dahin entschieden, daß ein solches Vor gehen rechtlich zulässig ist, sofern der Aus tritt aus dem Arbeitgeberverband und die Aufkündigung der Einzeldienstverträge zwecks Abschlusses neuer nicht tarisbeeinslußter Dienst verträge nicht nur zur Sabotage des Tarif vertrages, sondern in dem Bestreben durch geführt werden, den unter wirtschaftlich un tragbaren Tariflasten leidenden Betrieb exi stenzfähig zu erhalten. Das NeichsarbeitA« gericht hält den Austritt aus dem Arbeit verband und die damit verbundene Ersetzung tarifbeeinflußter Einzeldienstverträge durch tarif- lich nicht gebundene neue Dienstverträge nur dann für eine die Nichtigkeit der Vertrags- kündigungs- und VerlragSerneu nvn - mastnah men bedingende arglistige Gesetzesumgebung, wenn die Maßnahme ohne zwingenden Grund trotz betrieblicher Tragbarkeit der bekänrpftcn Tariflöhne oder Tarifgehälter nur durchge- sllhrt wird, nm einseitig den Unternehmerge winn ungerechtfertigt zu erhöhen. Zunggörtnerarbeit! Die Arbeitsgemeinschaft deutscher Inn gärt ner hat sich infolge der schwierigen Wirt schaftslage gezwungen gesehen, den für Ham burg vorgesehenen 3. Reichsjunggärtuertag auf 1932 zu verlegen. An Stelle des Reichsjung- gärtnertages findet in diesem Jahre am 22. und 23. August in der „Neuen Welt", Berlin, Hasenheide, eine Delegiertentagung statt. Berlin ist durch die große Anzahl bedeutender Gar tenbaubetriebe sicher für eure gärtnerische Tagung sehr geeignet. Hier kann ' ic nicht nur tagen, sondern auch lernen will, Anregungen in Hülle und Fülle finden, hier kann sie ihren Blick weiten und begreifen lernen, daß kühnes Wagen und zäher Wille Schicksale zu meistern verstehen und Voraussetzung sind für erfolg reiches Schaffen. Das ist es ja auch, was die Junggärtnerbeweguna will, die sich in der A. d.J. zujammengesnnden hat. Wer sich über den Weg, den die Junggärtnerbewegung ge- nommen hat, unterrichten will, kann das an Hand einer kleinen Werbeschrift tun, die nun in der zweiten Auflage vorliegt. DieaAusschuß- mirglieder BrUma n, Groh, Noaa .and Schröder haben die Entwicklung der Bewegung, ihr Ziel und den Aufbau behandelt. „Wir wollen für die Zukunft unseres Berufes arbeiten, alle, die wir jung sind und auf unseren Beruf unsere Hoffnung gefetzt haben. — — Förderung des Gesamtwohles unseres Berufes haben wir auf unsere Fahnen geschrieben." DaS ist das Pro gramm der Bcrufsjugend, die in der A d. I. sich zur gemeinsamen Ardelt zufammengefunden hat. Klar genug für jeden, der weiß, wie sehr cs gerade im Gartenbau auf tüchtige Mit arbeiter ankommt. Es steht auch sonst in der kleinen Broschüre noch mancherlei, das wissens wert, insbesondere auch für diejenigen ist, die der Bewegung noch fremd oder gar gegen- sätzlicki gcgcnüberstehen. Möge die Delegicnen- tagung die junge Bewegung weiter stärken und festigen. Sv. lWMllWWMlllMlMlllWWWMlllMIllWlllllMMlUllllWWMNWIMWWlllWiW!!^ Inkolg« «Ivr kstastropkslvn IVirtseksktsrsg« Irt «Ivr kvr »smdurg vorgSLvkvns k«i!cksZungg3r»nvrtsg suk1S22 vorlvgt. Statt Liessen findet sm 22. und 23. Hugust in des „I^euen Weit", Sedin, l-issenkeide eine velegiei'tentsgung ststt. Oanauar« relt«li>t«ltu»s dringt «tar .,0«llt»eb« Zunggtirtnar", »tak» IS. nein acn vnMttciMriMMn! km 20,- Kd, 100,- KIN 8,— KI« 50,- Nb! 10,- K!« 50,— KU 10,- ktU 20,- NU 10,- KU 50,- NU 20,- KU 30,- KU 10,- KU 3,- KU 3,- Osttsnttieke Quittung udef Spenden Mr Unwetts^gesekScligte Svr.-Lr. Oberes klbtsl l. W. Ssisendusvk, Oorsten 6. Krsill, Lobildsu b. Torgau 8sr.-6r. Obren u. Umg. Max bkbbring, Oberlind/TbUr. Oex.-Lr. Viorlanden u. Umg. Moli, daood«, ttorst Oer.-Lr. 6r. Lerau Adalbert Lrunert, Oerlin- Staakon Ser.-Lr. vresden Vereinigten Oärtnor von 2eitx u. Umg. Ser.-6r. ttiede 22tgisobv Ungenannt au» der Sor.-Lr. irksln ^osol Ungenannt 0.A.VISU, Mnvkendarnsdort kkt 20,— ISor.-Lr. Unt^relbe ktzl 3,SO Kaul Triimper, tzieukiroken Vk/kra KM 30,— Sor.-Lr. Oberes Siegtal KIY 100,1S Landesverband tzlordwest Kstt 20,— Aug. kloaok, Oln.-blsrlondort 8b» S,— Oorbard Oelmann, Lippborg ktz» 20,— privdrlvk IVerner, Ssuel a. 8b. KM 21,— Vor.-Lr. Vkesttalen-Liid Ost Oruno kapmund, 6 dir., Treuen I. V., gibt kostenlos an Unwsttergosvbädigte unbo- wurxelto pelargoniensteokllngs guter Marktsorton ab. KM 1S,— 0or.-6r. Loburg KM 50,— kandesverband Oraun- »okweig 10.— Uugemuwt
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