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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19310000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19310000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 1931
1
- Ausgabe Nr. 1, 1.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 2, 8.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 3, 15.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 4, 22.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 5, 29.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 6, 5.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 7, 12.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 8, 19.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 9, 25.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 10, 5.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 11, 12.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 12,19.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 13, 26.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 14, 2.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 15, 9.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 16, 16.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 17, 23.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 18, 30.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 19, 7.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 20, 14.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 21, 21.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 22, 28.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 23, 4.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 24, 11.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 25, 18.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 26, 25.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 27, 2.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 28, 9.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 29, 16.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 30, 23.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 31, 30.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 32, 6.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 33, 13.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 34, 20.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 35, 27.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 36, 3.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 37, 10.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 38, 17.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 39, 24.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 40, 1.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 41, 8.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 42, 15.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 43, 22.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 44, 29.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 45, 5.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 46, 12.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 47, 19.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 48, 26.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 49, 3.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 50, 10.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 51, 17.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 52, 24.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 53, 31.12.1931 -
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Band 1931
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K8I0MK6E 08 6EM8LU8 8V 88kruk>1 l^/40^V8K^6: MEM5M8 V8KI.E-68.^8». LMN 8^V4L VWlse Mchllinle« flr die IMwlcischaskUche LnlschMmg von Eigeubelriebeu nach dem VWIfegesetz vom 24. ZuU 1SZ1 Wir veröffentlichen nachstehend die wesent lichsten allgemeinen Bestimmungen Wer die Entschuldung nach dem Osthilsegesetz mit dem Bemerken, daß die sehr umfangreichen Gesamt- bestimmungen im Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 44 vom 28. Juli 1931 enthalten sind. Abschließend bemerken wir, daß sich das räumliche Gebiet der Osthilfe jetzt aus sämtliche Gebietsteile östlich der Elbe, mit Ausnahme der Provinz Schleswig-Holstein erstreckt. 8 1. (1) Entschuldungsdarlehen werden sol chen landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben (Entschuldungsbetrieben) gewährt, bei denen die Landstelle anerkennt, daß sie in ihrem Bestands gefährdet sind (Sa nierungsbedürftigkeit), die aber durch eine Er leichterung ihrer Zreditverhältnisse noch er halten werben können (Sanierungssähigkeit) und deren Inhaber die Gewähr für die er folgreiche Fortführung der Betriebe bietet (Sanierungswürdigkeit). (2) Enlschuldungsoetriebe müssen in der Regel ausschließlich deutsche Arbeitskräfte be schäftigen. Inwieweit in besonderen Fällen Ausnahmen zulässig sind, bestimmt die Ost stelle bei der Reichskanzlei. 8 2. (1) Die Entschuldung hat die Ab lösung drückender schwebender Schulden durch Entschuldungsdarlehen nach Maßgabe des Ost hilfegesetzes zum Zweck. (2) Entschuldungsdarlehen können auch zu einer rm Zusammenhang mit der Entschuldung erforderlichen Ergänzung des Betriebsinventars sowie zur Deckung der bis zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres erforderlichen Be triebsauswendungen gewährt werden. (3) Grundsätzlich muß es sich um Schulden handeln, die aus der Betriebssührung erwach sen sind. Beruht die gefährdete Lage eines Betriebes im wesentlichen auf die Eingehung betriebsfremder Verbindlichkeiten, auf unan gemessen hohen Erbabfindungen oder auf einer nach wirtschaftlichen Grundsätzen nicht gerecht fertigten Regelung von Restkaufgeldschulden, so scheidet er in der Regel für eine Entschul dung aus. 8 3. (1) Entschuldungsdarlehen sollen nur gewährt werden, wenn die Möglichkeit einer erststelligen Beleihung bis zur erreichbaren Höhe ausgenutzr ist. Bon dieser Voraussetzung kann Lei Betrieben mit einem Einhcitswert bis zu 40 000 Reichsmark abgesehen werden. (2) Die Entschuldungsdarlehen sind durch Hypotheken zu sichern, denen nur solche Hypo theken oder Grundschulden im Range vorgehen dürfen, die von Realkreditinstituten, öffentlichen Sparkassen oder sonstigen, mit langfristiger Beleihung sich befassenden öffentlichen Stellen gewährt werden. Andere Hypotheken sollen den Entschuldungshypotheken nur dann im Range Vorgehen, wenn ihre Kündbarkeit auf min destens fünf Jahre abgeschlossen ist. Ob und welche sonstigen Lasten im Range vorgehen dürfen, entscheidet im einzelnen Falle die Landstelle im Einvernehmen mit der Bank für deutsche Industrie-Obligationen (Industrie bau!). 8 4. (1) Das Entschuldungsbarlehen darf einschließlich der vorausgehenden Belastung zwei Drittel des von der Landstelle im Einverneh men mit der Industriebau! festgestellten Be- leihungSwertes des Entschuldungsbetriebes nicht übersteigen. (2) DaS Entschuldungsdarlehen soll im Regelfälle die Summe der der zu bestellenden Entschuldungshypothek im Range vorgehenden Belastungen nicht überschreiten. Die Höhe des Entschuldungsdarlehens muß im übrigen so bemessen sein, daß die Aufbringung der Zins- und Tilgungsbeträge für die nach der Durch führung der Entschuldung verbleibende Schul denlast nach den Rentabilitütsverhältnissen des Betriebes gewährleistet erscheint. ß S. (1) Die Entschuldungsdarlehen wer den durch die Industriebau! gewährt. Die Industriebau! bedient sich dabei grundsätzlich der Mitwirkung örtlicher Kreditinstitute. (2) Die Jndusiriebank bestellt zur Mitwir- kung der Prüfung der Entschuldungsanträge bei jeder Landstelle einen Bevollmächtigten. (3) Die Entschuldungsdarlehen werden noch Maßgabe des Z 18 des Osthilfegesetzes vom Reich und von dem beteiligten Laud verbürgt. Das Verfahren Lei Eintreten des Bürgschafts salles regelt die Oststelle bei der Reichskanzlei im Einvernehmen mit der Industriebau!. 6. Entschuldungsverfahren. 1. Allgemeines. 8 6. (1) Der Antrag auf Gewährung eines Entschuldungsdarlehens ist bei der von der zuständigen Landesregierung bestimmten Be hörde (in Preußen bei dem Landrat, in Sachsen bei dem Amtshauptmann, in Mecklenburg- Schwerin und Mecklenburg-Strelitz bei dem Vorsteher des Finanzamtes, in Anhalt bei dem Kreisdirektor, in Stadtgemeinden allge- mein bei dem Bürgermeister) einzureichen. Der das Darlehen nachsuchende Landwirt (Antrags steller) soll sich dabei nach Möglichkeit der Mitwirkung eines örtlichen Kreditinstitutes be dienen. In dem Antrag kann ferner das Kredit institut bezeichnet werden, unter dessen Mit wirkung der Antragsteller das Entschuldungs- darlehen ausgezahlt zu erhalten wünscht. (2) Der Antragsteller soll in dem Antrag angeben, ob er einen Haftungsverband beige treten ist oder beizutreten beabsichtigt. (3) Für den Antrag ist ein amtlicher Vor druck zu verwenden. Einfuhrregelung durch Devisen-Nolverordnung ist da! Die von uns in der letzte» Rümmer der „Gartcnbauwirtschaft" wiederholt und schärf» steus geforderte Drosselung der Einfuhr über flüssiger Auslandserzeugnisse ist nunmehr durch di« neueste Notverordnung in Gang gebracht worden. Danach ist zentral für die Gesamt- regclung der Devisenbewirtschaftung die Rcichs- bank verantwortlich, welch« regional ihre Matz- auf die bei de» Landesfinanzämtcrn zu bil denden Sondcrdczcrnate aufbaut. Der Jmportgroßhaudel wird ohne Frage größte Bedenke» dagegen zur Geltung bringe», daß durch die Verlagerung der praktischen Handhabung in die Landesfinanzämter die Möglichkeit einmal der Bürokratisierung und weiterhin der ganz verschiedenartigen Hand habung der Vorschriften durch die einzelne» Landcssinanzämter gegeben fein kann. Von unserem Standpunkt aus kann den» Import- Handel nur die Antwort gegeben werden: „Vor einem Jahr war durch unseren Vorschlag des Holländische Der Landesverband Rheinland teilt mit, baß eine Reihe von Mitgliedern Rundschreiben seitens ihrer holländischen Blumenzwiebelliefe ranten mit folgendem Inhalt erhalten haben: „An unsere Kunden! Hierdurch fetzen wir Sic davon in Kentnis, daß von dem Ver band holländischer Blumcnzwi bclhändlcr sol^ gender Entschluß gefaßt worden ist: Eine Reichsmark im Sinn« unser«r Rechnun gen ist gleich im Wert von sechzig Guldenccnts. Sinkt die Reichsmark noch dem Kurs der Amsterdamer Börse unter diese Parität, dann erhöht sich die zu zahlende Rcichsmarlsumme entsprechend. Höflichst bitten wir Sie, davon gefl. Notiz nehmen zu wollen." Der Landesverband Rheinland hat veran laßt, daß an die betreffenden holländischen Lieferanten nachstehendes Schreiben zur Ab sendung gelangte. „In einem Rundschreiben vom Juli 1931 setzten Sie unser Mitglied ..... von einem Beschluß des Verbandes holländischer Blumen- zwicbelhändler in Kenntnis, der den Wert der Reichsmark auf sechzig Guldeneeuts festlegt. Einfuhrmonopols die Möglichkeit einer einheit lichen, zentrale», von de« interessierte» Berufsständen planmäßig beet«, flußten Importregelung gegrb-u! Damals wäre Zeit gewesen, in aller Ruhe und ohne de» akuten Zwang einer ZusammenbruchSgcfahr die beiderseitige« Interesse« abzuwägen und einen gemeinsame« Weg zu finde«. Heut« ist eS dazu zn spät! An die zuständige« Stelle« des Reiches, der Reichsbank u«d di« Sonderdczernat« d«r Landcsfinanzäurter ab«r richte» wir nochmals den dringenden Appell: Die deutsche« Obstgärten geige« eine« her vorragende« Behang, di« Gemüsefelder bringen laufend Höchfterntcn, di« nicht verw«rtet wer de» können, der Blütenflor der Blumen, und Pflanzenbetricbc war nie üppiger! Deshalb für di« Zukunft: Deutsches Geld nur für das deutsche Erzeugnis! Dr. R. Zumutungen Wir erheben im Auftrage unseres Mitgliedes gegen diese einseitige Aendcrung des Kaufver trages Einspruch und teile« Ihne» mit, daß unscr Mitglied aus dl« Ausführung des Auf trages verzichtet, falls Sie nicht unverzüglich Mitteilen, daß Sie aus die Valutaklausel ver» zichtcn. Eiuc Vergütung unseres Mitgliedes an Sie gemäß Absatz 12 Ihrer Berkaufsbediu- gu«gcn muß i« diese« Falle abgelehnt werde«. Sollten Sie jedoch aus die Ausführung des Auftrages bestehen, so muß unscr Mitglied andererseits auf Erfüllung des in Reichsmark abgeschlossenen Kaufvertrages bestehe«. Wir gestatten «ns, Die darauf aufmerksam zu machen, daß Ihre Maßnahme eine erhebliche Verstimmung bei Ihre» deutschen Kunden a«S» gelöst hat, die schon schwer genug unter den durch die derzeitigen Krcditmaßn-Hmc« des Auslandes herbeigeführten wirtschaftlichen Schwierigkeit«« in Deutschland leiden." Wir empfehlen allen Mitgliedern, die ähn liche Rundschreiben erhalten haben, ihren Lie feranten in gleichem Sinne zu schreiben, lieber das Ergebnis bitten wir, uns zu unterrichten, Dr. R. Absatzgesahrdung unserer Zierpflanzenerzeugnisfe Fritz Kraus Eingehende Marktbeobachtungen und Aus wertung der Marktlage für gärtnerische Er zeugnisse zugunsten einer vernünftigen Pro- duktionsgeftaltung, ist heute eine nachdrückliche Forderung dep Zeit. Die gesamten Wirt- schastsverhältnisse haben sich den früheren Jahren gegenüber ganz wesentlich verschoben, so daß Disponieren auf Jahre hinaus nicht mehr möglich ist. Die Ueberstürznng politischer und volkswirtschaftlicher Ereignisse ist zu einer konstanten Zeiterscheinung geworden und bringt die wirtschaftliche Struktur in dauernde Um wandlungen. Mit krisenhaften Erscheinungen werden wir künftig stets zu rechnen haben. Für eine gesunde Berufswirtschaftspolitik ist diese Erkenntnis und ihre praktische Vcrwer- tung von weittragender Bedeutung. Für den Gartenbau aber ganz besonders, weil hier die Produktionspcrioden nicht wie in der Industrie kurz, auf Minuten und Sekunden zu berechnen sind, sondern im Durchschnitt ein ganzes Jahr und länger aussüllen. Während ruhiger und stabiler Zeiten war dies für das gärtnerische Unternehmen kein wirtschaftlicher Nachteil, wenn die Produktionsdispositionen systematisch getrof fen wurden. Für Zeiten voller Krise): und wirt schaftlicher Strukturwandlungen werden lang wierige Produktionspertoden für nicht unbedingt lebensnotwendigne Erzeugnisse riskant, wenn nicht unmöglich. Im Blumen- und Zierpslan- zenbau haben wir es mit Erzeugnissen be zeichneter Art zu tun, und daher liegt die Frage nahe, »b uns inwieweit eine Gefähr dung dieser Berufszweige für die nächste Zeit bevorsteht. aar in Berlin Fortdauernde, sprunghafte Krisenerscheinun gen verhindern natürlich, daß man die Wirt- schaftsverhältnisse aus ein Jahr oder länger ohne bestimmte Anhaltspunkte einigermaßen voraussieht. Die besten Anhaltspunkte bietet uns für die Produktionsgestaltung der Markt, der auch zu gleicher Zeit der Spiegel des Be rufswirtschaftsstandes und der Konsumstimmung ist. Die letzte ist nun einmal ausschlaggebend für den Absatz unserer gartenbaulichen Erzeug nisse. Bemühungen, die Konsumstimmung zu gunsten der gartenbaulichen Erzeugnisse zu beeinslusscn, wurden gerade in der letzten Zeit nach Möglichkeit unternommen. Die Markt skala zeigt aber trotzdem anhaltendes Schwinden der Kauflust, insbesondere auf dem Vlumen- und Zierpslanzcnmarkt. Die Ursachen liegen also tiefer, als daß fie durch bloße Absatz- Werbung beseitigt werden können. Der Markt selbst zeigt uns, wo die Ursachen der Kausnnlust liegen. Der sonstige Verbraucher von Blumen und Zierpflanzen ist es auch heute noch, nur mit der Veränderung, daß er kaum mehr die Halste dessen hierfür auSzugebeu vermag, was er in früheren Jahren für Blumen aufzuwenden pflegte. Wichtig ist aber noch die Beobachtung, daß ein großer Ber- brauchcrteil kein Interesse mehr sür Erzeugnisse des Blumen- und Z i e r- pslanzenbaues zeigt, selbst wenn er noch einen bestimmten Geldbetrag seines Einkom- mens dafür auszuwenden hätte. Diese Tat sache muß uns am meisten zu denken geben. Die im vergangenen Jahr bereits eingesetzte Ein kommensminderung in allen Verbraucherschich- ten, hat eine ungemein starke psychologische Ein wirkung auf die Lebenshaltung ausgelöst. Der Standpunkt, daß der Beschäftigungs- und Ein- kommensabbau unbedingt zur Beschränkung der Lebenshaltung auf das Nahrungsbedürsnis ver pflichte, hat einen umwälzenden Umfang ge nommen. Selbst der in der Lebenshaltung einen wichtigen Faktor bildende Kleidungsbedarf wurde von dieser psychologischen Wirkung in Mitleidenschaft gezogen. Dagegen ist die Nahrungsmittelindustrie einzig dastehend ohne Absatzeinschränkung geblieben. Die inzwischen eingetreteneü Preissenkungen auf allen Warengebieten haben indessen keinen Ausgleich gegenüber der ständig anhaltenden Einkommensminderung schaffen können. Die Verschiebung der Verbrauchsstruktur, also die Konzentrierung aus den starren Nahrungsbedarf beginnt nunmehr zu einer konstanten Ver brauchsumschichtung auszuwachsen. Dieses hieße, Abkehr des Konsums von allem was unbedingt entbehrlich und in unserem speziellen Falle, keine Ausgaben mehr für Blumen- erzeugnisse. Während die Preissenkungsaktioncn notge drungen zum Stillstand kommen mußten, halten die Gehalts- und Lohnabbau- sowie die Kräfte- verminderungsbestrcbungen weiter an und wer den praktisch durchgeführt. Je länger aber dadurch die Verbrauchsumschichtung in ihrer neuen Struktur gehalten wird, um so mehr wird der Konsum verlernen, was er früher zu seinem weiteren Lebensbedarf für notwendig erachtete. Bekanntlich bildeten Blumenerzeug nisse eines der letzten Glieder der endlosen Kette von Verbrauchsgütern des täglichen Labensbedarss, so daß es nach einer Lockerung der Wirtschajtskrije sehr lange dauern dürfte ehe unsere Blumenerzeugnisse ihren gewohnten Absatz wiedererlangt haben. Die Marktskala zeigt also für die Erzeug nisse des Blumen- und Zierpflanzenbaues für die nächste Zeit eine Absatzkrise an. Die Dauer dieser Krise ist unabsehbar, aber einigermaßen zu ermessen, wenn man bedenkt, daß die all gemeine Wirtschaftsdepression vielleicht ihren Tiefstand erreicht hat, jedoch noch nicht zum Abschluß gelangt ist. Der Ausbau der Wirt- schäft wird nach einer solchen Krisis sich eben falls nicht übers Knie brechen lassen. Die Pro duktionsdispositionen sind im Blumen- und Zierpslan,zenbau demnach äußerst vorsichtig zn treffen. Notwendig wird es sein, mehr als früher mit . den Markttatsachen stets in enger Fühlung zu bleiben, und notwendig ist es un bedingt, daß der Gärtner einmal mehr als sonst über die engen Grenzen seiner Pro» duktionssähigkeit hinaussieht um zu erkennen, was um ihn und mit ihm geschieht. Es kann dann nicht so leicht Vorkommen, daß er, wie im Augenblick, überraschend vor der Tatsache steht, daß die Produktionsarbeit eines ganzen Jahres nicht nur umsonst ist, sondern noch wesentliche Opfer erfordert. Produktionsumstel lungen müssen andererseits ebenfalls unter Be rücksichtigung der Marktverhältnisse vorgenom» men werden, sonst sind sie in der heutigen schnellebigen Zeit bei ihrer Durchführung be reits wieder überholt. Die Möglichkeiten zur Produktionsumstellung sind sehr gering, sie be stehen aber und müssen auf Grund der Markt- verlällnisse e ne grundsätzliche Veränderung er fahren. Die Existenzfähigkeit unseres Blumen- und Zierpflanzenbaues in der nächsten Zeit hängt also von dem Willen des Erzeugers ob, sich rasch und un wreingenomme i i m ganz neu artigen Produktionswegen -"'.uwenden.
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