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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19310000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19310000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 1931
1
- Ausgabe Nr. 1, 1.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 2, 8.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 3, 15.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 4, 22.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 5, 29.1.1931 1
- Ausgabe Nr. 6, 5.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 7, 12.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 8, 19.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 9, 25.2.1931 -
- Ausgabe Nr. 10, 5.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 11, 12.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 12,19.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 13, 26.3.1931 -
- Ausgabe Nr. 14, 2.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 15, 9.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 16, 16.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 17, 23.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 18, 30.4.1931 -
- Ausgabe Nr. 19, 7.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 20, 14.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 21, 21.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 22, 28.5.1931 -
- Ausgabe Nr. 23, 4.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 24, 11.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 25, 18.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 26, 25.6.1931 -
- Ausgabe Nr. 27, 2.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 28, 9.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 29, 16.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 30, 23.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 31, 30.7.1931 -
- Ausgabe Nr. 32, 6.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 33, 13.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 34, 20.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 35, 27.8.1931 -
- Ausgabe Nr. 36, 3.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 37, 10.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 38, 17.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 39, 24.9.1931 -
- Ausgabe Nr. 40, 1.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 41, 8.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 42, 15.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 43, 22.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 44, 29.10.1931 -
- Ausgabe Nr. 45, 5.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 46, 12.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 47, 19.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 48, 26.11.1931 -
- Ausgabe Nr. 49, 3.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 50, 10.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 51, 17.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 52, 24.12.1931 -
- Ausgabe Nr. 53, 31.12.1931 -
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Band 1931
1
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- Gartenbauwirtschaft
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Die Tartenvauwirtschaft Nr. rs. s. 7,193^ Wie Italien seinen Tomalenanbau den Forderungen des Markles anpatzl Ein Musterbeispiel für die Auswirkunqsmögllchkeilen eines strafforganisierlen Berufsstandes, für zweckmäßige Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis Wie meldeten bereits von den neuen ita lienischen Bestimmungen über die Tomaten- cmssuhr und schlossen aus der veränderten Be wertung der Tomaten, d. h. nach der Be vorzugung der glatten runden Tomaten vor den gerippten, die bisher als die typischen Ita lien er tomaten bekannt waren, auf eine not wendige revolutionierende Umstellung im To- matenbau. Die Maßnahmen für eine solche Umstellung haben nicht auf sich warten lassen. Was aber erstaunt, ist, bis zu welchem Grade nunmehr die Durchbildung und Zusammen fassung des italienischen lebensmittelerzeugen den Gartenbaues vorgeschritten ist. Als man den Blumenkohlbau umstellte, waren doch immer noch Privatinitiativen, Deilaktionen und die besonders Arbeit des einen oder anderen Regionalverbandes notwendig, während die übrigen Landschaften nach und nach folgten. Im Falle der Tomatenbauumstellung ist man schlagartig vorgegangen, etwa wie bei einer Mobilmachung im Falle eines Krieges für das ganze Land und man ging soweit, daß man allen italienischen Landwirten die aus ländischen Firmen vor schrieb, von denen allein das erstklassige geforderte Saatgut zu erhalten ist. Di« italienischen Staatsstellen, di« an der Umstellung interessiert und ihre Zentren find, sind daS Exportinstitut, das Konserveninstitut und die Federazione der Agrarkonsortien in Bologna. Diese drei Aemter haben Hand- in-Hand gearbeitet und in den staatlichen Ver suchsstationen die ausländischen glatten Toma- tensorten ans ihre Eignung in italienischem Klima hin untersucht. Diesmal ging es auch ganz ohne die sonst Üblichen reklamehaften Vorankündigungen. Man stellte die Oeffent- lichkeit von einem Tag auf den andern vor die fertigen Resultate. Danach hat man vor läufig für den.- erneuerten Tomatenbau als Primaware ein« italienisch«, eine deut sche, sechs englische und fünf holländische Tomatensortcn als empfehlenswert himgestcllt. Es handelt sich bei der deutschen Sorte um die Hoffmannsche Züchtung „Buby". Die eng lischen Sorten sind „Best os All", „Abundance", „Princeß os Wales", „Duke of Port" und „Sunrife", die holländischen „Export", „Kon- dine", „TucksWood", „Markei King", „Ailja Graig", die italienisch« „Selezionati Scarpitti". Andere Sorten werden zur Zeit noch von den Versuchsanstalten erprobt. Diese angegebenen Sorten sollen den Frischexport und die Belie ferung der Industrie an Pureetomaten be dienen. Für die Konservenindustrie an ent häuteten Dosentomaten hat man aber bei dieser Gelegenheit gleichzeitig die lange ge forderte Umstellung vorgenommen, hier sich aber auf italienisch« Züchtungen beschränkt, welche durchweg einen einzigen Typ darstellen, d. h. mittelgroße Tomaten länglicher Form mit glatter ungecippter Oberfläche. Um nun die Umstellung wirklich inner halb eines Jahres zu erreichen, sind sämtliche Lokalfederazwnen der Landwirtschaft angewie sen worden, durch intensivste Propaganda bei den Mitgliedern, dnrch direkte Hilse in Erledi gung der Bestellungen, Saatgut zu importieren. Ein Teil dieser Quantitäten soll für Weiter zucht verwendet werden. Dabei werden diese Saatgutzücht-rnen unter die Aufsicht der Federa- zionen gestellt werden, zum Teil durch die Exportkonsortien vorgenommen werden, um einen Verfall der hochgezüchteten Sorten zu vermeiden. Gleichzeitig aber wird von den Lokalverbänden verlangt, genauesten Bericht über daS Wachstum, den Ertrag, die Entwick lung und Gestaltung der nordischen Sorten in dem italienisch«» Klima zu erstatten, um so zu einer noch besseren Auswahl der Sorten für die einzelnen klimatisch und in der Boden- bildung sehr verschiedenen italienischen Zonen zu kommen. Um zu einer gleichmäßigen Qua- lität des Saatgutes zu kommen, hat man insgesamt vier ausländische und eine italie nische Firma vorgeschrieben, von denen das Saatgut zu beziehen ist. Es befindet sich eine deutsche Erfurter Firma (Ernst Hoff mann) darunter. Das Imponierende an dieser Unistellung deS Tomatenbaues ist die Gleichförmigkeit, die militärische Exaktheit, mit der die Aktion vorgenommen wird, und di« Disziplin, mit der die Vorschriften von den Lokalverbändcn ausgenommen wotden sind. Di« Auswirkungen sreilich werden sich noch nicht in der nunmehr beginnenden Saison, sondern erst in der näch sten und übernächsten klar zeigen können. Tempo! Tempo! bei der staatlichen Landwirlschaflsförderung in Italien! Verschärfte Standardbestimmungen erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit. Beinahe schon «in wenig spät, d. h. am Ende des Juni, also schon mitten in der Zeit, in der die Frühpfirsiche ans dem Markt« sind, hat das italienische Exporttnstitut nun mehr die in den Wintermonaten angekündigten Gtandardbestimmungen für Psir« sichansfuhr erlassen. ES hat si« aber gleich mit Standardbestimmungen für sämtliche Pflaumenjorten, von denen ja vor allem japa nische Pflaumen in Frage kommen, verknüpft. Des Gtandardbestimmungen sehen im einzelnen sechs Deklarations- und Oualitätskategorien vor, die in den Frühmonaden, d. h. Mai bis Juli, durch eine siebente Gruppe erweitert wer- den. Dies« Kategorien teilen sich nach dem Umfange der Pfirsich« «in und gehen für die normalen Gruppen bis zu einem Mindsstum- fang von 16 cm, für die Ausnahmegruppe der Frühsaijon bis zu einem Mindestumfaug von 14 cm herunter. Man hat aber drei /i-Gruppen geschassen, welche di« beste Klasse Ware umfassen sollen, und deren Größe bis zu 22,ü cm heruntergeht. Außerdem toollt« man eine Is-Ware schassen, gab ihr die Dekla ration Is und verlangt von ehr folgende Eigen schaften: weißsleifchig« Frucht, Größe über 28 cm Umfang, vollkommene Flecken- und Stoßlosigkeit, tiefes und lebhaftes Kolorit, samt artige Haut, Verpackung in den zwei rcprä- sentabelsten Derpackungstypen von den vier überhaupt zugelafsenen Verpackungssteigen und -körben. Bei den Pfirsichen und Pflaumen hat man den größten Wert auf einen richtigen Handelsreifegrad gelegt und zwar macht das Exporttnstitut darauf aufmerksam, daß Pfir siche bisher stets zu reis zur Versendung gekommen sind, japanische Pflaumen dagegen zu unreif. Außerdem war bisher der Reife grad nicht gleichmäßig innerhalb einer Sen dung. Auf die Gleichmäßigkeit der Ware so wohl in der Sorte, in der Größe wie in dem Reifegrad wird die Aufmerksamkeit der Kon trollbehörden besonders hingelenkt. Es muß z. B. nunmehr stets d'e zur Ver>ndmig kommende.Sorte außer der Qualitätserklärung mit dem Ramen deklariert werden. DaS Ex portinstitut fordert außerdem mehr frühe Pfir siche von dem Gartenbau, die normal reifenden genügen vollkommen für den europäischen Be darf. Ferner wurden soeben Standardbestimmun- gen für die italienisch« Pflaumenausfuhr er lassen, welch« sich vor allem ans japanische Pflaumen, der Sorten Burbank, Satsuma und Santarosa beziehen. Die Mindestgröße für Exportware an japanischen Pflaumen hat 12 ein zu betragen, die für andere Pflaumen mit Aus nahme von Mirabellen 8 cm. Auch für die Pflaumenaussuhr find vier Verpackungstypen ausgewählt und obligatorisch gemacht worden. Rundfunk wirbt für Südfrüchte Von Dipl. Landwirt Brand, Geschäftsführer der Landwirtschastskammer für das Staatsgebiet Hamburg In Nr. 19 der „Gartenbauwirisch«ft" vom 7. Mai ist von Herrn Jahnke in Horst unter obiger Ueberschrist Klage geführt worden, daß durch den Haussrauenfunk ein« Propaganda für den Verlauf von Südfrüchten und ausländischem Obst gemacht wird. Diese Klagen erscheinen durchaus berechtigt; die Landwirtschafts« kammcr für das Staatsgebiet Hamburg hat be reits früher jchon Gelegenheit genommen, bei der „Norag" vorstellig zu werden, daß in Zukunft der Hausfrauenfunk neutraler gehalten wird. Seitens der „Norag" ist mitgeteilt wor den, daß sie durchaus nicht daran denke, für ausländische Erzeugnisse Propaganda zu machen, im Gegenteil, man muß zugcben, daß die „Norag" durchaus landwirtschaftlich freundlich eingestellt ist und den Wünschen der Landwirtschaft nach Möglichkeit Rechnung trägt. Die „Norag" hat schon seit Jahren ein Kuratorium für die Schul« der Landwirt schaft errichtet, in welches die im Sendeb«zirk vertretenen Landwirtschaftskammern ihre Ver treter entsenden. Falls den einzelnen Hörern irgendwelche Aeußerungen, sei es im Hausfrauenfunk, in der Schule für Weltwirtschaft, in der Schule der Landwirtschaft und den anderen Abteilungen, nicht zujagen und sie der Meinung sind, daß dadurch der Gartenbau und die Landwirtschaft geschädigt werden, so dürste es zweckmäßig sein, sich sofort mit der zuständigen Landwirtschasts- kammcr in Verbindung zu setzen, damit diese durch ihre Kuratoriumsmitglicder bei der „Norag" vorstellig wird. Dann wird Sorge getragen werden, daß in Zukunft derartige das Ansehen des Gartenbaues schädigende Aeußerungen vermieden werden. lVlitteilungen clef Zterbekesse 1. Am 27. ckuni 1931 Ist lks8 IMglisck 6«r Lterdekssse, Herr Wilkeim Soksrn- «vdsr, t.Ubeak, im Liter van 72 ckskrsn verstorben. 144. SterbofsII. 2. Lm 28. ckuni 1931 ist ckss I^itglieck cker Sterbekssss, I-rsu Xslksrins 6r«en, geb. Osrum, ttolrckorf, Xr. ^oilernfürcke, im Liter von 78 cksbren verstorben. 14S. Lterksfell. Kongreß der Federation Horlicole Professionelle Internationale vom S. und 9. Zuni in Vertin Unter Leitung des Präsidenten, Herrn Gärtnereibesitzer Max Schetelig-Lübeck, und in Anwesenheit der Herren Ministerialdirektor Streil und Oberregicrungsrat Dr. Rieder vom Reichsministerium für Ernährung und Land wirtschaft und Geheimrat Breuhahn vom Preuß. Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten, hielt di« Internationale Erwerbs-Gärtner-Vereinigung oder Födera tion Horticole Professionnell« Internationale (F. H.P. I.) ihren diesjährigen nichtöffent lichen Kongreß am 8. und 9. Juni in den Räumen des Restaurants Kroll, Platz der Republik, ab. Mitglieder dieser Vereinigung, deren Gründung 19V8 in Eisenach angeregt und 1910 in Haarlem durchgeführt worden ist, find außer Deutschland Großbritannien, Frankreich, Belgien, Holland, Polen, Luxem burg, Kanada, Italien und die Schweiz. Die Teilnehmerzahl aus dem Ausland betrug un gefähr 70 Personen. Gegenstand der Beratungen war u. a. di« Prüfung der internationalen Lag« des Garten baues, die Einführung einer internationalen Gartenbaustatistik, die Gefahren der lieber- erzeugnng und die Möglichkeiten ihrer Be kämpfung, die Ausstellung internationaler Richt linien für den Verkauf und Transport von Pflanzen, die Prüfung der Pslanzenschuhbe- timmungen in den einzelnen Ländern, wobei au üe Schaffung eines internationalen Pflanzcn- chutzbüros gedacht ist und ferner u. a. di« Vereinheitlichung der Zollnomenklatur und der Austausch von Junggärtnevn. Beschlossen wurde die beschleunigt« Einfüh rung d.'r.Gartenbau-Statistik in den einzelnen Ländern zu fordern. Zur Frag« der Ueber- erzeugung wurde ein Antrag Frankreichs ange ¬ nommen, der die Gründung ebnes Büro- iq jedem Land« empfiehlt, das über die Er zeugung an Gartenbauerzeugniss«» lausend unterrichtet wird und die nötigen Vorkehrungen für den Absatz auf dem heimischen Markt und auf dem Weltmarkt zu treffen hat. Bezüglich der Zollsrage wurde ein Beschluß dahingehend gefaßt, daß gegen übertriebene Schntzzollmaß- nahmen unbeschadet des Schutzes der einheimi schen Erzeugung und der Bekämpfung des Dumpings durch Auslandswave . angegangen werden soll. Am 10. und 11. 6. fanden Besichtigungen statt; am ersten Tag« wurden die Gartenbau betrieb« Noack und Schwarz in Mariendorf, ferner di« Sicmcns-Schuckertwerke in Sie mensstadt, in denen die Herstellung gartenbau licher Betriebsmittel erfolgt, und die Bau-Aus stellung gezeigt, während am 11. 6. die Land wirtschaftliche Kali-V ersuchsstati-vn des Deut schen Kali-Syndikates in Lichterfelde-Süd, die Baumschule L. Späth in Ketzin und die Ge wächshäuser und Parkanlagen Sanssoucis be sucht wurden. Die Tagung war hiermit offi ziell beendet. Die Teilnehmer äußerten wieder holt ihre größte Zufriedenheit über das Ge sehen«. Im Anschluß daran wurde «ine Reise über Hamburg, Lübeck, Düsseldorf nach Köln unter nommen, aus der u. a. di« Gartenbaubetriebe von E. Neubert, F. A. Riechers, M. Schetelig, Ockenfelds, G- Arends, M. Himmelmann und B. Graetz sowie die städtebaulichen Sehens- Würdigkeiten der genannten Städte und ihrer Umgebung besichtigt wurden. Der nächste Kongreß der F.H.P.I. wird auf Einladung Italiens im Jahre 1932 in Nom stattfinden. W. S. Aus dem Arbeite und Steuerrechk Erstattung von Kraftfahrzcugsteuer bei vorüber- gehender NIchtbenutznng von Kraftwagen Ein Runderlaß des Reichsfinanzministers befaßt sich mit der Erstattung von Kraftfahrzeug steuer bei zeitweiser Nichtbenutzung von Kraft fahrzeugen. Der Erlaß ist daraus zurückzu- sühren, daß in dem überaus kalten Winter 1928/29 zahlreiche Kraftwagen wäh rend der Wintermonate unbenutzt blieben. Trotzdem die Wagen nicht benutzt wurden, lief aber in den allermeisten Fällen die Kraft fahrzeugsteuerpflicht weiter. Es war den Pflich tigen also meistens nicht möglich, einen Erlaß der Kraftfahrzeugsteuer für die Zeit der Nicht benutzung zu erhalten; denn sie hatten die für Erlaß oder Erstattung gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten nicht erfüllt und aus reinen Billig- keilsgründen erfolgt in der Regel Erlaß oder Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer nicht. Der Reichsfinanzminister macht, um ähnliche Vorkommnisse für die Zukunft zu vermeiden, darauf aufmerksam, daß nach 8 13 des Kraft fahrzeugsteuergesetzes wegen Nichtbenutz ung eines Kraftwagens die Kraftfahrzeugsteuer nur dann erlassen werden kann, wenn das Kraftfahrzeug bei der Zulassungsbe- Hörde ab gemeldet wurde. Allerdings genügt die Abmeldung allein noch nicht, um von der Pflicht zur Zahlung der Steuer zu entbinden. Nach ß 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes werden vielmehr Teilzahlungen, die nach Ab meldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbe hörde fällig werden, nur auf Antrag des Steuerpflichtigen und nur gegen Rückgabe der Steuerkarte erlassen. An sich ist also ein An trag des Pflichtigen nölig. Der Minister hat, um unnötige Härten zu vermeiden, die Fi nanzämter ermächtigt, schon von sich aus, wenn die Umstände dies rechtfertigen, in solchen Fällen Teilzahlungen auch ohne Antrag von Amts wegen zu erlassen. Allerdings sollen die Finanzämter von dieser Ermächtigung nur von Fall zu Fall Gebrauch machen. Ein Erlaß von Amts wegen soll dann nicht in Frage kommen, wenn eine Umschreibung der Steuer karte beabsichtigt ist. Auch die vorübergehende Abmel dung von Kraftfahrzeugen ist erleichtert. DaS Bedeutung von TarifklausAn betreffend die Fortdauer des Urlaubs» nspruchcS bei „Entlassung" des Arbeitnehmers Nach einem Urteil« des RcichSarb«itsg«richtcS vom 13. 2. 1929 („Die Deutsch« Arbeitgeber zeitung" 1929/9) ist ein« Tarifbestimmung, di« besagt, daß die Arbeitnehmer den Urlaubsan- fpruch sür das laufende Jahr auch dann behalten, wenn sie ,/entlassen" werden, im Zweifel, d.h. mangels gegenteiliger ausdrücklicher Tarifbestim mungen dahin auszulegen, daß trotz Beendigung des Dienstverhältnisses der ErholungserlaubS- anspruch für das laufende Jahr nur bestehen blei ben soll, wenn das Dienstverhältnis aus Grund einer Kündigung seitens des Arbeitgebers zur Beendigung gebracht worden ist, daß dagegen die Aufkündigung des Dienstverhältnisses seitens deS Arbeitnehmers beim Fehlen eines wichtigen Kündigungsgrundes den Urlaubsanspruch nehmen soll. Kraftfahrzeug kann „vorübergehend" bis zu 8 Monaten bei der Zulassungsbehörde abgemeldet werden. Dies hat den Vorteil, daß der Pflichtige die Formalitäten und die Ge bühren sür eine Neuzulassung, wie sie bei gänz licher Abmeldung erforderlich sind, spart. Der Pflichtige muß bei einer derartigen zeitweisen Abmeldung, bei der das Kennzeichen bei der Zulassungsbchörde aufbewahrt wird, klar zum Ausdruck bringen, daß es sich um eine vorübergehende Abmeldung handelt, daß er also den Wagen innerhalb von 8 Monaten wieder In Benutzung nehmen will. Der Minister weist noch darauf hin, daß auch sür die Fälle, in denen es vorher nicht genau zu übersehen ist, ob der Wagen zeitweise in der nächsten Zeit nicht benutzt werden soll, der Steuerpflichtige von den Bestimmungen des § 9 Abs. 6 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Gebrauch machen kann. Der Pflichtige kann hiernach anstatt Jahreskarten gegen ein ganz geringes Aufgeld auch Kraftfahrzeugsteuerkartcn lösen, die für oder Jähr gelten. Hierdurch hat er die Möglichkeit, auf den Zeit raum, für den das Fahrzeug möglicherweise nicht benutzt werden soll, rechtzeitig Rücksicht zu nehmen. 111300.— KIVI ftsbsn wir on Ltsrbsgolcisrn ssit <Zsm 1. psbrusr 1930 rur Husrsftlung gobraeftt uncl 6omit gsrodo in Zsn üoitsn Zor Idiot sioftorlicft wsrtvosis ftliifs gslsistot. 0m wsitorsn Krsissn 6sr ^Itg!is6sr cisn Lsitritt rur Stsrdskssss rU orioielitorn, ftst Zsr l-isuptoussoftuk bsscftlosssn, üss Eintrittsgeld für neu eintretenüs IVlitgliecler um SO°/o bsrsbrusetren. Oss Eintrittsgeld betrögt: für IVlitglieüer im klter bis 30 Delire S.— klVI, bis 40 lebre 10.— kiVl, bis SO ^sbre 20.— KIVI, 6ss Sterbegeld betagt 1000.— IklVI. HnmsIZoseftsins gsgsn Porto duroft dis ffLuptgssoftMsstviis Ssriin 4V,
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