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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 55.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19380000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19380000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 55.1938
-
- Ausgabe Nummer 1, 6. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 2, 13. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 3, 20. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 4, 27. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 5, 3. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 6, 10. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 8, 24. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 9, 3. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 10, 10. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 11, 17. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 12, 24. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 13, 31. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 14, 7. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 15, 14. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 16, 21. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 17, 28. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 18, 5. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 19, 12. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 20, 19. Mai 1938 -
- Ausgabe Nummer 21, 26. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 22, 2. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 23, 9. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 24, 16. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 25, 23. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 26, 30. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 27, 7. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 28, 14. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 29, 21. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 30, 28. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 31, 4. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 32, 11. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 33, 18. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 34, 25. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 35, 1. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 36, 8. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 37, 15. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 38, 22. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 39, 29. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 40, 6. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 41, 13. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 42, 20. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 43, 27. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 44, 3. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 45, 10. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 46, 17. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 47, 24. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 48, 1. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 49, 8. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 50, 15. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 51, 22. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1938 1
-
Band
Band 55.1938
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Mitteilungen der Hanptveretnigung Bekanntmachung Nr. 18/38 — Pr — der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtjchast betr. Lagerkostenzuschläge für die gewöhnliche (Scheunen-, Zillen-, Keller-) Lagerung bei Aepseln Bom 11. November 1938 Mit Zustimmung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft (ll /I 2 — 12001) und desHerrn Reichskommissars für diePreisbildung (II — 191 — 12961) gebe ich nachstehende Lager kostenzuschläge für die gewöhnliche Scheunen-, Zil len-, Keller-) Lagerung bei Aepseln bekannt: Zur Abgeltung des bei der gewöhnlichen (Scheu- Nachstehenben Runderlaß des ReichssllhrsrS und Chef der Deutschen Polizei im Neichsministerium Les Innern vom 19.10.1938 - 0 VuL L III 2223 IHM — gebe ich hiermit bekannt: I. Es sind Zweifel aufgetreten, inwieweit Polizeibehör den und Polizeibeamte dem Reichsnährstand und den ihm unterstellten Zusammenschlüssen sHanptvcreinigunge», Wirtschastsverbände, Wirtschaftliche Bereinigungen) Hilfe bei der Durchführung der Marktordnung zu leisten haben. 2. Im Einvernehmen mit dem RMsEuL. und dem NMfEuL, berufen sind, die Erzeugung und den NfPr. weise ich aus folgendes hin: I. Der Reichsnährstand und die ihm unterstellten Zusam menschlüsse sind Berwaltungskörperschasten des öffent lichen Rechts, die auf Grund der Ermächtigung des Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie der aus ihnen hergestellten Lebensmittel zu regeln. Durch ihre marktregelnden Bestimmungen schaffen sie eine für die Angehörigen des Reichsnährstandes und die Mitglieder der Zusammenschlüsse verbindliche Ordnung, die ein Be standteil der allgemeinen Rechtsordnung ist. Die Ucber- wachung der Innehaltung der Regelungsvorschriften fällt den Dienststellen des Reichsnährstandes und den Zusam menschlüssen zu, die sich hierfür der ihnen zustehenden Mittel der Ordnungsstrafen bedienen. II. 1. Zur Hilfeleistung oder zu selbständigen Handlungen aus dem Gebiete der Marktordnung Haben die Polizei behörden unter folgenden Gesichtspunkten tätig zu sein: as In einem Teil der Zusammenschlustverordnungen sind Vorschriften enthalten, die den RMfEuL. ermächti gen, die Polizeibehörden zu ersuchen, den Anordnungen, Der Gartenbauwirtfchastsverband Niedersachsen führte am 28. Oktober d. I. im Alten Land in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung II (L 9) der Lösch. Niedersachsen eine Tagung der Kreisfach warte für Gartenbau und der Landesbeiräte durch, an der auch die Kreis-Obstbautechniker und die Leiter der Bezirksabgabestellen des Gartenbauwirt schaftsverbandes teilnahmen. Die Tagungsteilnehmer wurden zunächst zur Be sichtigung der Bezirksabgabestelle Jork, Kreis Stade, geführt, wo der Leiter der Bezirksabgabestelle, Schneidewind, einen Bericht über die Arbeiten der Bezirksabgabestelle gab. Insbesondere wurde die Durchführung der Verladeprüfung (Güteprüfung) eingehend erörtert. Auch die schlußscheinmäßige Erfassung sämtlicher Obstmengen wurde an prak tischen Beispielen aufgezeigt. Die Ausführungen ließen erkennen, daß in der Bezirksabgabestelle Jork der allergrößte Wert auf ein wirkliches Zu sammenarbeiten aller am Obstabsatz beteiligten Kreise gelegt wird. Erzeuger und Verteiler sind engstens mit der Arbeit der BaSt. verbunden, und jeder hat den Eindruck, daß die Bezirksabgabestelle Jork wirklich treuhänderisch tätig ist. Anschließend wurde die Versuchsanstalt für Obst bau in Jork, die in unmittelbarer Nähe der BaSt. liegt, besichtigt. Der Leiter der Anstalt, Dr. Loewel, gab einen eingehenden Bericht über seine Tätigkeit und über Sinn, Zweck und Ziel der Versuchsanstalt. Die Tagungsteilnehmer gaben ihrer Zufriedenheit Ausdruck, daß sie einmal Gelegenheit hätten, diese Einrichtungen, BaSt., sowohl als auch Versuchs anstalt so gründlich kennenzulernen, um dann bei den einzelnen Tagungen der Gärtnerschaft inner halb der einzelnen Kreise auf diese erfolgreichen Arbeiten in Anbau und Absatz Hinweisen zu können. Nach Beendigung dieser beiden Besichtigungen wurden im Fährhaus Kirschenland in Borstel-Wisch einige Kurzreferate gehalten. Die Tagung wurde vom Vorsitzenden des Gartenbauwirtschaftsverban des Medersachsen, Helmes, eröffnet, wobei er be sonders betonte, daß der Kreisfachwart sich mehr und mehr auf dem Gebiet der Marktordnung be tätigen müsse, um auf die Gärtner innerhalb seines Kreises einwirken zu können. Anschließend hielt Landwirtschaftsrat Reichelt, Unterabteilungsleiter II L 9 der Lbsch. Niedersach sen, ein Referat über das Thema „Was der Kreis fachwart wissen muß!" Reichelt behandelte die Frage des Berufsausweises für Gartenausführende und Friedhofgärtner, Ausbildungsfragen und streifte kurz einige Steuerfragen. Er sprach über die Beiträge zum Reichsnährstand der gärtnerischen Gefolgschaftsmitglieder in städtischen Betrieben, über die Verlängerung der Pachtschutzordnung und erläuterte die Reichssortenliste für Gemüse, und gab sodann die Anregung, daß auch die kleineren Baumschulen sich um die Erlangung des Markcn- etiketts bemühen müßten; auch die Frage der Bei hilfen für die Neuanpflanzung von Obstbäumen wurde behandelt. Der Vorsitzende des Gartewbauwirtschastsverban- des gab abschließend noch einen kurzen Ueberblick über die Arbeiten auf dem Gebiete der Marktord nung im Obstbau. Der Verlauf der Tagung hat ergeben, daß der Meg, die Tagungen im Anbaugebiet abzuhalten neu-, Zillen-, Keller-) Lagerung von Aepseln ent stehenden Verderbs wird mit Wirkung vom 12. No vember 1938 ein Lagerkostenzuschlag von 10 aus den Einstandspreis gewährt. Die bei der Ein- und Auslagerung entstehenden Unkosten dürfen bis zur Höhe von Ml 0,30 je 50 KZ dem Einstandspreis hinzugerechnet werden. Berlin, den 11. November 1938. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschast. 6 oettner. die innerhalb der Zuständigkeit der Zusammenschlüsse er gangen sind, den Vollzug notfalls unter Anwendung polizeilicher Zwangsmittel zu sichern. Ein Ersuchen LeS RMsEuL. um Sicherung des Vollzugs einer Anordnung ist somit die zwingende Grundlage für ein Einschreiten der Polizeibehörden. b) Ferner ist in den Zusammenschlustverordnungen zu weilen bestimmt, baß die zuständige Landcsbehördc nach Maßgabe der Landesgesetze gegen Betriebe, die ohne Lie erforderliche Genehmigung errichtet oder wieder ausge nommen sind, nötigenfalls unter Anwendung polizeilichen Zwanges cinzuschrciten hat. In diesen Borjchrisicn liegt eine Ermächtigung und Verpflichtung zu einem selbstän digen Vorgehen der Polizeibehörden. o) In manchen Zusammenschlustverordnungen sind eben so wie in sonstigen Gesetzen und Verordnungen aus dem Gebiete der Marktordnung Strafvorschriften enthal ten, Sie kriminelle Strafen (keine Ordnungsstrafen) an- drohcn. Da die Verfolgung von Straftaten und Maß nahmen zu deren Verhütung Aufgaben der Polizei sind, ist auch die Polizei berechtigt und verpflichtet, soweit Strafvorschriften bestehen, von sich aus unter eigener Verantwortung tätig zu werden. ü) Durch das Gesetz zur Durchführung des Vicrsahres- xlans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preis bildung — vom 29.10.19M (RGBl. I S. 927) ist Lie Ueberwachung der Preisbildung sür Güter und Leistun gen jeder Art, insbesondere siir alle Bedürfnisse des täglichen Lebens, sür die gesamte landwirtschaftliche, ge werbliche und industrielle Erzeugung und sür den Ver kehr mit Gütern jeder Art sowie sür sonstige Entgelte aus den NsPr. übergegangen. Durch die Ueberleitungs- vcrordnung zum Gesetz zur Durchsührung Les Bierjahres planes — Bestellung eines Reichskommissars für die und so die Teilnehmer direkt in die Praxis der Marktordnung zu führen, der richtige ist. Die An regungen, die die Kreisfachwarte aus der praktischen Anschauung der Dinge erhalten haben, werden sich sicherlich in der Vortragstätigkeit in Len einzelnen Kreisen im Lauf des Winters auswirken. Weimar erhält seine Großmarkthalle Der Plan zur Errichtung einer Großmarkthalle für Gartenbauerzeugnisse in Weimar, die die zen trale Versorgung Thüringens mit Gartenbau erzeugnissen in Zukunft sicherstellen soll, stand im Mittelpunkt einer Besprechung in Weimar, zu der sich neben Landesbauernführer Staatsrat Peuckert, Ministerpräsident Marschler, Regierungspräsident des Regierungsbezirk Erfurt, Dr. Weber, alle an der Obst- und Gemüseversorgung Thüringens betei ligten Kreise eingefunden hatten. Der von Gau leiter Sauckel angeregte Bau einer Großmarkthalle nach braunschweigischem Muster in Weimar ist be reits vom Reichsernährungsministerium endgültig bewilligt worden. Weimar wird damit zum Um schlageplatz nicht nur einheimischer, sondern auch ausländischer Gartenbauerzeugnisse. Landesbauern- sührer Peuckert betonte die Vorteile der neuen Ein- Zum Erntedanktag empfing der Führer alljähr lich in der Kaiserpfalz zu Goslar eine Ehrenabovd- nung des deutschen Bauerntums, die aus besonders verdienten Bauern, Landwirten und Landarbeitern aller Landesbauernschaften bestand. Da in diesem Jahr der Staatsakt auf Lem Bückeberg ausfiel, hat auch diese Ehrenabordnung nicht die sonst übliche Fahrt über Hannover und den Bückeberg zur Reichsbauernstadt und zum Führer unternommen. Sie werden darum jetzt zum 6. Reichsbauerntag in Goslar für die Zeit vom 23. bis 27. November ein geladen. Insofern erhalten sie also doch noch eine Anerkennung für die Verdienste, die sie sich ent weder in der Erzeugungsschlacht oder in langjäh riger Treue gegenüber der Partei und ihren Glie derungen und auch gegenüber Hof und Betrieb erworben haben. Bei der Ehrenabordnung des Bauerntums handelt es sich — wie alljährlich — um drei Vertreter jeder Landesbauernschaft, außer dem um verdiente Vertreter der verschiedenen land wirtschaftlichen Berufszweige. Unter den Mitgliedern der Ehrenabordnung be findet sich auch der Gärtner Karl Tisfenbacher, Wien 11, Bezirk Mandengasse, der sich besondere Verdienste nm die Partei in Oesterreich erworben hat. Die Betätigung in der Partei brachte ihm in der Kampsszeit eine Gefängnisstrafe von sechs Mo naten ein. Tiefenbacher, der 35 Jahre alt ist, steht seit 12 Jahren als Gcfolgschastsmitglied in den Preisbildung — vom 26. November 1936 (RGBl. I S. 9ök) ist -er NsPr. ermächtigt, Lurch Verwaltungsvorschriften Lie organisatorischen und verfahrcnSrcchtlichen Bestim mungen über Lie Preisbildung zu ändern. Von dieser Ermächtigung hat er durch seine I. Anordnung vom 12. Dezember 1986 (Reichsanzeiger Nr. 291) Gebrauch gemacht. Durch diese Anordnung sind für die Festsetzung von Preisen, die nur für einen räumlich begrenzten Bezirk Bedeutung haben, die Preisbilduugsstcllcn für zuständig erklärt worben (in Preußen die Obcrpräsidcnten, in den übrigen Länder» die entsprechenden Behörden). Zuständig für die Preisüberwachung sind die PreisllberwachungS- stcllen (in Preußen die Regierungspräsidenten, in den übrigen Ländern die entsprechenden Behörden), die ihre Befugnisse teilweise aus die unteren Verwaltungsbehör den übertragen können. Zu ihren Befugnissen gehört auch die Verhängung von OrdnungSstrasen. Das OrL- nungsstrasrccht des Reichsnährstandes und seiner Wirt schaftsverbände ruht, soweit cs sich um Ucberschreitungen von (durch den Reichsnährstand) festgesetzten Preisen handelt. 2. Auch von den Zusammenschlüssen des Reichsnähr standes sind zahlreiche Anordnungen über die Preis bildung ergangen. Dies geschieht auch nach der Ein setzung des NsPr. vielfach noch, und zwar mit Ermächti gung durch Len Reichskommissar oder.die Preisbildungs- stellcn. Diese Preisfestsetzungen sind so zu behandeln als wenn ste von dem NsPr. oder den Preisbildungs stellen selbst ausgegangen wären. 8. Dtc Prcisüberwachungsstellen bedienen sich bei der Preisüberwachung der ihnen Nachgeordneten Behörden und der allgemeinen und inneren Verwaltung der Poli zei und Gendarmerie sowie nach näherer Anweisung der Dienststellen der Geheimen Staatspolizei. 4. Soweit es sich nicht nm Lebensmittel handelt (z. B. um Futtermittel, Saatgut), gelte» für die Preisüber wachung etwas abweichende Bestimmungen, von deren Wiedergabe hier abgesehen werden soll. III. Die vorstehenden Bestimmungen schließen nicht aus, baß die Polizeibehörden auf dem Gebiet der Marktordnung auch sonst tätig werben, wenn sie in Wahrnehmung der ihnen obliegenden polizeilichen Aufgaben ein Einschreiten gegenüber Verstößen gegen die Marktordnung für geboten halten. Dies gilt insbesondere, wenn auf eine Mittei lung des Landcsbaucrnführers, daß die Machtmittel des Reichsnährstandes und der Zusammenschlüsse zeitlich oder örtlich nicht ausreichen, um einen der Marktordnung ent sprechenden Zustand herbeizuführen, der Regierungspräsi dent (außerhalb Preußens die ihm entsprechende Behörde) die Polizeibehörden zu einem Einschreiten oder zu einer Ueberwachungstätigkcit aus gewissen Gebieten anwetst." Der Vorsitzende der Hauptverciniguug der deutschen Garteubauwlrtschast Im Auftrage: Fuhrmann. richtung, die besonders in einer gerechten und zweckentsprechenden Lenkung des Absatzes liegen. Ministerpräsident Marschler sprach sich für eine stabile nationalsozialistische Preispolitik aus. Standgeld für Güterwagen in Berlin verdreifacht Die Entladung Ler Güterwagen im Bezirk der Reichsbahndirektion Berlin hat sich trotz des Hin weises in der Presse und der Bekanntgabe an die Verkehrsinteressenten nicht gebessert. Um die ord nungsmäßige Abwicklung des Verkehrs stcher- zustellen, wird das tarifmäßige Wagenstandgeld im Reichsbahndirektionsbezirk Berlin von Donnerstag, dem 10. November, ab auf das Dreifache erhöht. Die Wagenstandgeldfätze betragen bis auf weiteres für die ersten 24 Stunden 6,— RM., für die zwei ten 24 Stunden 9,— RM., für die dritten und vier ten 24 Stunden 12,— RM. und für jede weiteren 24 Stunden 18,— RM. Die Termine für den Reichsberufswettkampf 1939 Für die Gruppe „Nährstand" im Reichsberuss- wettkampf wurden die Ortswettkämpfe auf den 15. Februar 1939, der Kreiszwischenentscheid auf den 2. März, der Gauwettkampf auf die Zeit vom 24. bis 28. März und der Reichswettkampf auf die Tage vom 22. bis 30. April festgesetzt. Die Reichs sieger werden auch beim Reichsberufswettkampf 1939 dem Reichsbauernführer und dem Führer am 1. Mai vorgestellt werden. Diensten des Gartenbaubetriebes Kunz in Wien. Insgesamt besteht die Ehrenabordnung aus rund 80 Personen. Vierte Jabrestagung der deutjchen Pflanzenzüchter Der Reichsverband der deutschen Pflanzenzucht betriebe und der Reichsverband der gartenbau lichen Pflanzenzüchter halten anläßlich des 6. Reichsbauerntages am 21. und 22. November ihre 4. Jahrestagung in Goslar ab. Sie wird auf einer gemeinsamen Tagung durch eine Begrüßungs ansprache des Sonderbeauftragten für die Saatgut versorgung, Landesbauernführers Graf Grote, er öffnet. Unter anderem wird der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Kartoffelwirt schaft, Bauer Hecht-Berlin, einen Vortrag über „Die Marktordnung auf dem Gebiet des Knrtoffcl- baues" halten. Johannes Boettner, der Reichsfach wart „Gartenbau" und Vorsitzende des Ncichsver- bandes der gartenbaulichen Pflanzenzüchter, be richtet über „die Entwicklung der gartenbaulichen Pflanzenzucht seit 1934". Reichssachbearbeiter „Gemüsebau" Basse spricht über „Das zukünftige Anerkennungsverfahren des Reichsnährstandes bei Gemüsesämereien", Chabrowski über: „Stand l r Anerkennung bei Blumensämereien" und Reichs- sachbearbciter „Blumen und Zierpflanzenbau" Weinhausen über: „Die aus den augenblick lichen Stand der Anerkennung bei Blumensäme reien für die Zukunft zu ziehenden Folgerungen und Aufgaben für den Zuchtbetrieb." Landesbauernschaft Bayrische Ostmark errichtet Der Reichsbauernführer hat in diesen Tagen die Errichtung der Landesbauernschaft Bayerische Ostmark mit dem Sitz in Bayreuth angeordnet. Der Verwaltungsbereich der Landesbauernschaft umfaßt das Gebiet des Gaues Bayerische Ostmark. Gleichzeitig hat der Reichsbauernführer unter Ent bindung von dem erteilten Sonderauftrag den Bauern Karl Reinhardt, Kittelsbach, zum Kom missarischen Landesbauernführer berufen, und mit der Führung der Landesbauernschast Bayerische Ostmark beauftragt. Gemeinschaftstrockenschuppen Im saarpfälzischen Tabakanbaugebiet Die Tabaktrocknung spielt im Rahmen des Qualitätstabakbaues eine sehr wichtige Rolle. Der Landesverband der Tabatvereine in der Saar pfalz hat darum Gemeinschaftstrockenschuppen er richtet. Diese modernen Einrichtungen sind beson ders für jene kleinen Tabakpflanzer zum Nutzen geworden, die aus eigenen Mitteln nicht in der Lage sind, sich genügende und geeignete Trocken räume zu schaffen. Nachdem im Jahre 1938 zwei neue Gemeinschaftstrockenschuppen von je 40 m in Dudenhofen und in Rülzheim neu gebaut und ein 30 m langer Anbau an einen älteren Schuppen in Kuhardt hergestellt wurden, beläuft sich die Zahl der Gemeinschaftstrockenschuppen auf 19 mit einer Gesamtlänge von 720 in. „Statt Blumenspenden" In den „Glarner Nachrichten" schreibt Natio nalrat Dr. H. Trümpy: „Die trauernden Hinter lassenen werden es mir sicher nicht übel nehmen, wenn ich sie bitte, doch künftig nicht mehr zu schrei ben: „Statt Blumenspenden gedenke man der Stif tung ,Aür das Alter"!" Seht, dieser Satz ist nicht deutsch. Wie, ich soll statt der Blumenspenden der Stiftung „Für das Alter" gedenken? Kommt mir gar nicht in den Sinn. Was habe ich davon, wenn ich der Blumenspenden gedenke? Auch der Gärtner hat nichts davon- Und dann — wie vor nehm — man ist wohltätig auf meine Kostew Ich werde ersucht, meine Franken nicht etwa zu sparen, sondern für einen edleren Zweck als „bloß" Blumen zu verwenden. Ich lasse mir aber nichts vorschreiben. Wenn ich wohltätig sein will, dann ist dies ganz meine eigene Angelegenheit und geht die lieben, tieftrauernden Hinterlassenen keinen Deut an. Nun aber, wenn man sich denn schon ein wohltätiges Ansehen geben will, schreibe man den Satz bitte richtig: „Statt Blumen zu spenden, ge denke man der Stiftung für das Alter". Mit blo ßem Gedenken ist es auch nicht getan. Ich kann vieler Stiftungen gedenken, ohne daß sie einen Rappen von mir erhalten. Am besten ist es, man lasse den „geistreichen" und falschen Satz über haupt weg, dann freut sich vor allem der Gärt ner, aber auch ich mich, der sich jedesmal über diesen frommen Wunsch ärgert. Man könnte ja sagen: „Statt Blumen zu spenden, gebe man den Betrag der Stiftung „Für das Alter". Aber das wäre zu prosaisch. Bei Beerdigungen muß es feierlich zugehen, meist nicht der Verstorbenen, sondern der Hinterlassenen wegen. Uebrigens, Hand aufs Herz, ist der ganze Satz vom Blumenspenden nicht eine Heuchelei? Natür lich gibt man noch Blumen, trotz dieser Bitte, da mit man nachher tief bewundernd sagen kann: „Hat dieser Mensch aber Blumen erhalten, obwohl sich seine Angehörigen Blumenspenden verbeten hat- tsnl" Seien wir auch in der Trauer ehrlich und bescheiden!" (Aus Schweizer Gartenbaublatt) Tagungen und Ausstellungen Sachsens Landvolk rüstet sür große Tage In 21 Städten wird Sachsens Landvolk auf den Kreisbauerntagen, den größten Jahreskundgebun gen der Kreisbauernichaften, zum Appell antreteu, um die Ausrichtung für die Arbeit des kommenden Jahres zu erfahren. Der Landesbauerntag, der in der Zeit vom 13. bis 15. Februar 1939 in Dresden zur Durchführung kommt, wird den Höhepunkt der Veranstaltungsreche innerhalb der Landesbauern schaft Sachsen darstellen. Außerdem bringt das Jahr 1939 dem Gau Sachsen noch weitere Ereignisse, die das ganze schaffende Landvolk des Reiches angehen und weit über die Grenzen Deutschlands hinaus Bedeutung erlangen werden. So findet vom 6. bis 8. Januar in Leipzig die 5. Reichskleintierschau statt. Vom 4. bis 11. Juni wird die Reichsmesse stadt im Zeichen der Reichsnährstandsausstcllung 1939 stehen. Fast zur gleichen Zeit, vom 6. bis 12. Juni, versammeln sich in der Landeshauptstadt Dresden aus Anlaß des XVIIl. Internationalen Agrarkongresses die führenden Agrarwissenschaftler und Agrarpolitiker aus aller Welt. Die Vorberei tungen für diese bevorstehenden Veranstaltungen sind bereits im Gange. Aus den Landesbauernschaften Für die Kreise Calau, Lübben, Beeskow-Storkow und einige Ortschaften des Kreises Cottbus wurde ein Wirtschaftsberatungsring für Gartenbau ein gerichtet. Auf Anordnung des Reichsbauernführers wurde als Sitz Lübbenau bestimmt. In der Kurmark wird erneut darauf hingewiesen, daß der Anban und der Verkauf von Gemüsesaat gut, vor allem von Buschbohnen, der in vielen Gartenbaubetrieben und Baumschulen bisher üb lich war, infolge der Neuregelung des gärtnerischen Samcnbaues verboten ist. Die näheren Bestim mungen sind in der Anordnung des Verwaltungs amtes des Reichsbauernführcrs vom 6. 2. 1937 ent halten. Wer ihnen zuwiderhandelt, hat die Ein ziehung des durch Schwarzanbau gewonnenen Saatgutes und strenge Bestrafung zu erwarten. t?vnc/er/o6 c/ss Keictistü/irsrs unct O/ief c/sr Osvtsctisn ?o/i^ei Mitwirkung der Polizei bei der Marktordnung Oie /(rsisfactiwarte kür Gartenbau ctsr tbscti. /^/sc/ersactissn tagten Aus der Praxis der Marktordnung kni verdienter (Partner aus ctsr Ostmark unter c/sn kkrengästen Ehrenabordnung zum Reichsbauerutag
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