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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 55.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19380000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19380000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 55.1938
-
- Ausgabe Nummer 1, 6. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 2, 13. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 3, 20. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 4, 27. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 5, 3. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 6, 10. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 8, 24. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 9, 3. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 10, 10. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 11, 17. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 12, 24. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 13, 31. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 14, 7. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 15, 14. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 16, 21. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 17, 28. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 18, 5. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 19, 12. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 20, 19. Mai 1938 -
- Ausgabe Nummer 21, 26. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 22, 2. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 23, 9. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 24, 16. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 25, 23. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 26, 30. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 27, 7. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 28, 14. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 29, 21. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 30, 28. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 31, 4. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 32, 11. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 33, 18. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 34, 25. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 35, 1. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 36, 8. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 37, 15. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 38, 22. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 39, 29. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 40, 6. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 41, 13. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 42, 20. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 43, 27. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 44, 3. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 45, 10. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 46, 17. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 47, 24. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 48, 1. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 49, 8. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 50, 15. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 51, 22. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1938 1
-
Band
Band 55.1938
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- Gartenbauwirtschaft
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nv/- m/t ^)6§onc/656M :eihnachtsbaum-Marktrcgelung 1938 In diesem Jahre Verkauf in Betrieben des Erwerbsqartenbaus zugelaffen In Nr. 38 der „Gartenbauwirtschaft" vom 22. 9. 38, Seite 2. wurde unter obiger Ueber- schrift nachdrücklich auf die diesjährige Absatz- regeluiU für Weihnachtsbäume mit folgendem Text Hingelviesen: „Antragsformulare rechtzeitig ansordern! Die Mitglieder der GarienbanwirtschaftSvcrbände, die sich mit dem Berkaus von Weihnachtsbaumen befassen, seien hiermit nochmals aus die Anordnung deS Reichskommissars siir die Preisbildung und des ReichssorstmeisterS vom l8. 8.1988 aufmerksam gemacht. Die Verordnung ist im Deutsche» NctchS- anzcigcr Ar. 198 vom 89.8. >988 verkündet. Aus Grund dieser Anordnung und der AnsjiihrnngS- bestimmungen haben sämtliche Wcihnachiobaumhänd- ler sür den Grobmarkt Berlin Antragssormulare aus Zulassung zum Kleinhandel bis zum LS. 19. bei ter Ortssielle Berlin des ambulanten Gewerbes anznsordcrn >»nd zuriickznreichcn. Für den Handel in der Provinz sind die Aniragsjormularc sür den Grob- und Kleinhandel bei den zuständigen Orts gruppe» des ambulanten Gewerbes bis zum 89. 9. 1988 anzusordcr» und zurück,«reichen. — Im vori gen Jahre wnrde« viele Anträge unberücksichtigt gelassen, weil der Rückrcichuugsiermin nicht i»nc- gchalten wnrde. Es empsiehlt sich also, den Antrag zu stellen. Durch Berhaoblung der Hauptvereinigung der Dentsche» Gartenbauwirtschast mit der Marktverei nigung der Deutschen Korst- und Holzwirtschast ist auch die Frage des Verkanss-Standplatzes sür Weih nachtsbäume geregelt. Während im »origen Jahr nur an besonders von der Polizei vorgesehenen Plätzen Wcihnachisbänme verlaust werde» durste», »«d die Erwerbsgärtner gczwangcn waren, de» Weihuachtsbaumverka»? auberhalb ihres Betriebes vorzunehmen, kann jetzt auch in den Gärtnereien selbst die Ausstellung der Weihnachtsbäume zum Berkaus »orgcnommen werden. Selbstverständlich hat der Gärtnereibesitzcr auch in diesem Fall im Besitz des obenerwähnten Marktausweises zu sein. Hanptvereinigung der deutfchen Gartenbanwirtschast." Zuschröften jüngeren Datums an die Hmiptver- einigung der deutschen Gartenbauwirtschast machen es wahrscheinlich, daß obige Notiz vielfach über- schen worden ist. Obwohl die in der Notiz an gegebenen Termine zur Beantragung der unbe dingt notwendigen MaMausiveise (Anträge waren an die Ortsstelle des „Ambulanten Gewerbes" zu richten) inzwischen verstrichen sind, sei nochmals darauf hingewiesen, damit gegebenenfalls noch nachträglich Anträge gestellt und um nachträgliche Genehmigung gebeten werden kann, obwohl die Aussicht für die Genehmigung solcher nachträg licher Anträge natürlich äußerst gering ist. Bei dieser Gelegenheit sei gleichzeitig auf die haupt sächlichen Bestimmungen der Anord nung des Reichsforstmeisters bzw. des Reichskommissars für die Preis bildung hingswiesen, um auch denjenigen Be trieben, die schon im Besitz der MavkMusweise sind, klar zu machen, welche Bestimmungen von er heblicher Bedeutung für sie sind. Preisvorschriften Die Anordnung zur Regelung des Absatzes und der Preise von Weihnachtsbäumen im Jahre 1938 vom 10. 8. 38 (RGBl. S. 198 vom 26. 8- 38) ent- hält in Kapitel insbesondere die Preisvor schriften. Die Grundlagen der Preis gestaltung sind die Preise, die bei Selb st Wer bung durch den Käufer vom Erzeuger oder V »r käufer an den Groß- und Kleinhandel zu gel ten haben. Diese Preise sind in Form einer Preis spanne (Niedrigstpreise bis Höchstpreise) veröffent licht worden und nach der Größe der Wcihnachts- bäume, für die die Klassen 1—4 gebildet sind, gestaffelt: Klasse Größe der Wcihnachtsbäume Preis je Baum (Stumpflängen über 20 cm in Ml und astlose Spitzenlängen Niedrigst-Höchst- über 30 cm sind nicht mit- Preis Preis zurechnen) 1 von 0,70 m bis zu 1,30 m 0,15 0,35 2 über 1,30 m bis zu 2,00 m 0,35 0,50 3 über 2,00 m bis zu 3,00 m 0,50 1,10 4 über 3,00 m bis zu 4,00 m 1,10 1,70 Die Höchstpreise dürfen nicht überschritten, die Niedriastpreise nicht unterschritten werden. Auf der Basis dieser Spanne bilden sich die Preise nach Maßgabe 1. der Transportkosten, die dem Käufer entstehen; 2. bei Werbung der Bäume nicht durch den Käu fer, sondern durch den Erzeuger oder Vorkäufer nach Maßgabe der tatsächlich entstehenden, ange messenen Werbungskosten; 3. beim Absatz vom Vorkäufer an den Groß händler oder Kleinhändler auf Kleinhandelsmärk ten nach Maßgabe des einem absoluten Betrag zu zuschlagenden Gewinnes, der im Forstwirt schaftsjahr 1936 auf die Mengeneinheit berechnet worden ist. Für den Absatz von Weihnachtsbäumen vom Großhändler an den Kleinhändler, sowie vom Kleinhändler an den Verbraucher sind sodann die Preise durch die örtlich zuständi gen Preisbildungs st eilen unter Berück sichtigung der Preise der vorhergehenden Wirt- schaftsstufe (z. B. Vorkäufer zum Großhändler), so- Einreihung in die Der nächste Hauptabschnitt der Anordnung ist von wesentlichem Interesse gerade auch für Garten baubetriebe, da dieser Abschnitt die am Absatz von Weihnachtsbäumen beteiligten Kreise in die Wirt- schaftsstufen und damit praktisch auch in die Preis stufen einreiht. So mußte derjenige, der vom Er zeuger Weihnachtsbäume für Großhändler oder Kleinhändler auf Kleinhandelsmärkten vorkaufen wollte, einen Vorkäuferansweis bei dem Leiter des Marktordnungsbezirkes (der Marktver einigung der deutschen Forst- und Holzwirtschaft), in dem er seinen Wohnsitz hat, beantragen. Ebenso mußte jeder, der Großhandel oder Klein handel mit Weihnachtsbäumen betreiben wollte, einen Marktausweis (Handelserlaubnisschein für Weihnachtsbäume) beantragen, und zwar für Großhändler auf Großmärkten bei der Geschäfts stelle der Marktvereinigung, die für den Marktord nungsbezirk zuständig ist, für Kleinhändler oder Großhändler auf Kleinhandelsmärkten bei den ört lichen Stellen der Wirtschaftsgruppe „Ambulantes Gewerbe". Die Fristen hierfür waren, wie in Nr. 38 der '„Gartenbauwirtschaft" seinerzeit mitgeteilt wurde, im allgemeinen der 30.9.1938, in Berlin der 25.10.1938. Der Marktausweis enthält Zahl und Größenklasse der Weihnachtsbäume, die zum Einkauf für den Inhaber freigegeben wurden. Der wie ferner der örtlichen Verhältnisse im Benehmen mit den Marktordnungsstellen*) festzu setzen. Sind die Weihnachstbüume keine Fichten, sondern Douglasien, Kiefern und ähnliche Nadelhölzer, so erfolgt die Festsetzung im verkehrsüblichen Verhält nis zu den für Fichten nach vorstehendem Verfah ren gebildeten Preisen. Beim Einzelabsatz (an den Verbraucher) ab Wald oder Forstgehöft durch den Er zeuger kann zu den eingangs aufgeführ ten Grundpreisen ein Zuschlag bis zu 15 erhoben werden. Dieser Einzelabsatz an den Ver braucher unterliegt im übrigen nicht den sonstigen, weiter unten aufgeführten marktregelnden Bestim mungen. Ebenso fallen überhaupt nicht unter die Anordnung Fichten und sonstige Nadelhölzer von einer Größe bis zu 70 cm, gemessen vom Wurzel ansatz bis zur Spitze einschließlich. Der Vorkäufer darf nur an Groß händler oder an Kleinhändler Weih nachtsbäume verkaufen. Eine besondere Bedeutung kommt sodann dem § 5 der Anordnung zu. Danach können die Preis bildungsstellen besondere Verlaufs- Vorschriften für Verkäufe vom Groß händler an den Kleinhändler und vom Kleinhändler an den Vebraucher erlassen. Sollten bis zum Tage der Verkündung bereits Verträge über Absatz von Weihnachtsbäumen abgeschloffen sein, so fallen diese Verträge auch unter die Bestimmungen dieser Anordnung, doch können die Vertragsparteien vom Vertrag zurück treten, wenn der Vertragsinhalt von den Bestim mungen der Anordnung abweicht. *) Der „Marktvereinigung der deutschen Forst- nnd Holzwirtschaft". Wirtschaftsstufen Marktausweis ist nicht übertragbar und kann ge gebenenfalls eingezogen werden. Die Gebühr betrug je Baum 0,02 -M. Eine sehr wichtige Bestimmung war sodann die, daß Großhandel mit Weihnachtsbäumen nur auf den von den örtlichen Geschäftsstellen der Marktvereinigung bekanntgegebenen Großmärk- ten zulässig ist. Soweit es die örtlichen Ver hältnisse erfordern, kann der Großhandel auch auf Kleinmärkten zugelassen werden. Diese Bestimmung war für die Gartenbaubetriebe außer ordentlich nachteilig, da sie indirekt dazu zwingt, eine besondere Person mit dem Weihnachtsbaum verkauf zu befassen, was natürlich den Erlös aus diesem Betriebszweig sehr stark beschneidet. Die Hauptvereinigung der deutschen G a rt en b au w irt s ch a ft hatte daher mit der Marktvereinigung der deutschen Forst- und Holz wirtschaft verhandelt und erreicht, daß jetzt auch in den Gärtnereien selbst die Aufstel lung der Weihnachtsbäur e zum Verkauf vorgenom men werden kann, sofern natürlich die Gärtnerei besitzer den Marktausweis haben. Außer in der „Gartenbauwirtschaft" vom 22.9.38 war diese Tat sache auch im besonderen Rundschreiben den Gar- tenbauwirtschaftsverbändcn mitgeteilt worden, die auf Anfrage entsprechend Auskunft erteilt haben. Besondere Beachtung verdient sodann die Bestim mung, daß Verkäufe von Weihnachtsbäumen durch Erzeuger oder Vorläufer an Großhändler oder Kleinhändler und ferner durch Großhändler an Kleinhändler dem S ch l u ß s ch e i n z w a n g unter liegen. Diese Schlußscheine werden von den gleichen Stellen ausgeaeben, die auch die Marktausweise ausfertigen. Das nächste Kapitel enthält die Strafvor schriften. Im Schlußabschnitt ist sodann vermerkt, daß Ausnahmen und Abweichungen von den Be stimmungen der Anordnung vom Reichskom missar für die Preisbildung im Beneh men mit dem Reichssorstmeister zugelassen werden können. Da die Absatzregelung von Weihnachtsbäumen erst seit verhältnismäßig kurzer Zeit getroffen wor den ist, ist es wahrscheinlich, daß Bestimmungen in wichtigen Punkten von den beteiligten Stellen und Gruppen örtlich nicht immer in vollem Umfange verstanden worden sind. Das Beispiel der Besser stellung der Eärtnereibetriebe hinsichtlich des Ver- knufsplatzes läßt erkennen, daß grundsätzlich die Möglichkeit besteht, auch Härten für die Beteiligten zu beseitigen, soweit nicht das höchst anerkennens werte Ziel der Absatzregelung dadurch beeinträchtigt wird. Es empfiehlt sich also, mindestens an dem Verlauf der diesjährigen Saison zu Prüfen, inwie weit Härten noch vorliegen und in welcher Rich tung sie abgeändert werden müßten. Es sei daher nachträglich darauf hingewiesen, daß die Fühlung nahme mit den Gartenbauwirtschaftsverbänden über diese Frage von Bedeutung für die nächstjäh rige Absatzregejung sein kann. Nur durch eine rege Mitwirkung an dieser Frage können die Grund lagen für entsprechende Anträge an die zuständigen Stellen geschaffen werden. Or. Lür. * Wer ist Erzeuger von Weihnachtsbäumen? Aus gegebenem Anlaß wird im Einvernehmen mit der Hauptvereinigung der Deutschen Garten- bauwirtschaft auf folgendes hingewiesen: Den Bestimmungen der „Anordnung zur Regelung des Absatzes und der Preise von Weih nachtsbäumen im Jahre 1938" vom 10. August 1938 unterliegt auch der Verkauf von den in der Anordnung genannten, als Wcihnachtsbäume Ver wendung findenden Nadelhölzern von über 70 cm Größe durch Gartenbaubetriebe, Baumschulen usw., gleichgültig ob sie aus eigener Erzeugung stammen oder mit Wurzel verkauft werden. Insbesondere sind die vorgenannten Betriebe nicht Erzeuger im Sinne des 8 4 der Anordnung vom 10. August 1938, es sei denn, daß sie selbst einen forstwirtschaftlichen Betrieb neben ihrer Baumschule, Gärtnerei usw. betreiben und die Weihnachtsbäume unmittelbar ab Wald oder Forstgehöft an den Verbraucher abgeben. In allen anderen Fällen bedürfen sie eines Marktausweises für Weihnachtsbaumhändler. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anordnung Nr. 21/38 des Vorsitzenden der Haupt- Vereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 15. Oktober 1938 verwiesen, nach der sämt lichen Mitgliedsbetrieben der Gartenbauwirt- schaftsverbände untersagt ist, aus Wald, Forst oder Flur entnommene Gehölze (mit Ausnahme der aus Baumschulen entnommenen Gehölze) als Baumschulerzeugnisse anzubieten und in den Ver kehr zu bringen. Solche Gehölze muffen in jedem Falle gekennzeichnet und mit einem entsprechenden Vermerk auf einem Schild (15X20) mit 1 cm großer Schrift versehen sein. (Veröffentlicht auf Bitte der „Marktvereinigung der deutschen Forst- und Holzwirtschaft.") lands Forderung immer mehr anerkannt wird. Bisher war die Südafrikanische Union den deutschen Kolonialforderungen alles andere als freundlich qcsinnt. Man ist sich aber auch hier darüber klar, daß so oder so eine Lösung dieser Fragen gefunden werden muß. Nunmehr hat die Nationale Partei in Südafrika (Malan-Partei) auf ihrer letzten Sitzung die deutsche Kolonialforderung angeschnit ten und festgestellt, daß dieses letzte Ueberbieibsel eines auf Gewalt und Ungerechtigkeit aufgebauten Vertrages auf dem Wege freundschaftlicher Ver handlungen mit dem Deutschen Reich gelöst werden müsse. Deutschland habe einen festbegründcten An spruch auf afrikanischen Kolonialbesitz. Der ehe malige Hohe Kommissar Low setzte sich in der Aussprache ebenfalls für diese Entschließung ein. Man muß die Entscheidung einer wichtigen Süd afrikanischen Partei in dieser für uns o brennenden Frage besonders hervorheben, weil chließlich der Südafrikanischen Neuorientierung au dem afrika nischen Kontinent besonderes Interesse zugebilligt werden muß. Es wäre im Interesse der Bereini gung aller in Versailles begründeten Ungerechtig keiten nur zum Nutzen aller europäischen Völker, wenn diese Auffassung von den maßgeblichen Stellen entschieden vertreten und dementsprechend behandelt würde. Des Ahaswers Spur Der jüngste Blutzeuge des nationalsozialistischen Deutschlands ist unter der Anteilnahme des ganzen Volkes und der Welt zu Grabe getragen. Wer wollte es dem Volke verdenken, daß es in jäher Empörung zuschlug, als die Nachricht von dem Tode des jun gen deutschen Diplomaten eintras. Die zerstörten Geschäfte und Synagogen werden dem Judentum wohl eindeutig gezeigt haben, daß es in seiner ganzen abgrundtiefen Gemeinheit erkannt ist. Das deutsche Volk ist auch nicht gewillt, die Deutschen außerhalb der Reichsgrenzen als Freiwild der in ternationalen jüdischen Verbrecher gelten zu lassen. Die ersten gesetzlichen Anordnungen sind erlassen, weitere werden folgen. Das Judentum soll nicht glauben, daß Deutschland die systematische Mord hetze, die von den jüdischen Zentralen in Paris, London oder Neuyork in Szene gesetzt wird, un beantwortet läßt. Man soll ja nicht sagen, daß der Jude Grünspan ein einzelner wäre, der aus dem Affekt heraus gehandelt hätte, so wie man es bei dem Mörder des Parteigenoffen Gustloff, dem ver Der Führer zur deutschen Presse Es liegt in der Natur der Dinge, daß der Schriftleiter in der Zeitung oder Zeitschrift am wenigsten von sich selbst spricht. Seine Aufgabe ist es, sich mit allen Nöten und Sorgen zu beschäfti gen, die das Volk und seine Gesamtheit und den einzelnen Berufsstand im besonderen bewegen. Dabei hat man aber nicht ohne Grund die Presse als eine Großmacht bezeichnet, weil ihre Haltung so oder so zum Schlechten oder zum Guten wesent lich beitragen kann und beiträgt. Wir kennen alle den unheilvollen Einfluß der internationalen Hetz- Presse, und wir alle haben es erlebt, wie die natio nalsozialistische Presse zu einem wichtigen Faktor der Staatsführung geworden ist. Sehr oft hat der Führer und Reichskanzler in seinen Reden den Einfluß der Presse skizziert und den Schreiberlingen der Hetzpresse eine gebührende Antwort erteilt.' Wenn nunmehr der Führer auf einem Presse-Empfang in München zu seinen Schriftleitern gesprochen hat, dann dürfen wir mit Stolz auch einmal auf unsere Arbeit Hinweisen, weil der Führer selbst seine Anerkennung sür diese Arbeit ausgesprochen hat. Es geht dem deutschen Schriftleiter nicht um billige Sensationen und ähn liche Mätzchen. Er will zu seinem Teil mithelsen an der Ordnung des deutschen Volkslebens, an der Entwicklung des kulturellen Daseins und am wirt schaftlichen Wiederaufbau. Freund und Berater will er seinen Lesern sein, Vermittler der wichtig sten politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Er eignisse. Und nur so soll uns auch der Leser sehen. Tie Anerkennung der schriftleiterischen Arbeit der deutschen Presse durch den Führer bedeutet dabei höchste Verpflichtung. Mehr denn je kommt es bei aller schriftleiterischen Arbeit in Zukunft darauf an, in engster Verbindung zur Leserschaft zu stehen. Darum möchten wir an dieser Stelle den Wunsch aussprechen, daß sich durch die Zeitung oder Zeit schrift immer mehr eine enge Arbeitslameradschaft zwischen dem Schriftleiter und seinen Lesern bildet, damit die gegenseitige Arbeit sich befruchte zum Wohle des einzelnen und damit zum Wohle des ganzen Volkes. Unser Recht auf Kolonien Die Weltdiskussion um die deutsche Kolonial- fordcrung geht unbeschränkt weiter. Wenn auch gewisse Kreise mit allen Mitteln gegen Deutschlands gerechte Forderungen Stimmung machen, so ist auf der anderen Seite doch festzustellen, daß Deutsch tierten Juden Frankfurter, getan hat. Nein, die Beweise sind zu eindeutig: Frankfurter und Grün span standen im Dienste ein- und derselben Macht. Sie sind Werkzeuge der internationalen Juden- front, die mit dem Mord einzelner Reichsdeutscher das nationalsozialistische Deutschland treffen will. Nicht viel hätte gefehlt, dann hätte vor Wochen die internationale Judencligue erreicht, was sie wollte, nämlich den Krieg der Welt gegen Deutschland. Dank der Genialität des Führers und der Stabili tät der Achse Rom—Berlin und des freundschaft lichen Verhältnisses zu Japan ist diefes Teufels werk zuschanden geworden. Und aus dieser Nieder lage heraus flammt jetzt der verzweifelte Haß der Tälmudjuden auf, weil sie erkennen, daß ihre Felle mehr und mehr wegschwimmcn. Sowjetrußland hat seine politische Rolle in Europa ansgespielt. In England und Frankreich sind Staatsmänner am Werk, die sich nicht so ohne weiteres von der Ju- dcnclique leiten lasten, und andere Staaten sind nahe daran, den Juden auch aus ihrem Gebiet auszuschließen. Gerade hat Italien seine Rassen- schutzaesctze verabschiedet. Das Eindringen des Ju den in den italienischen Volkskörpcr ist für alle Zeit unmöglich gemacht. All diese Vorgänge be deuten für das internationale Judentum Nieder lage auf Niederlage. Sie wissen genau, daß das nationalsozialistische Deutschland ihr Todfeind ist und daß die Kraft dieses Staates die jüdischen Wcltmachtpläne für alle Zeiten vernichtet hat. Ihr Haß und ihre Rache sahen nun keine andere Mög lichkeit mehr als den gemeinen, den hinterlistigen Mord. Aber die Juden täuschen sich, wenn sic glau ben, durch solche Methoden das Deutschtum er schüttern zu können. Wo einer fiel, da stehen Tau sende auf. Jedes Opfer wird die Kraft Deutsch lands stärken und unseren Willen härter machen. Das internationale Judentum möge sich hüten! Deutschland denkt nicht daran, Morde an seinen Angehörigen nngesühnt zu lasten. Wir warnen; denn wenn Deutschland einmal zuschlägt, dann dürfte es bei dem Judentum ein katastrophales Waih-Geschrei geben. Vater der Türkei Mit dem Heimgang Kemal Atatürks ist eine der markantesten Persöniichkeiten der Nachkriegszeit von dieser Erde gegangen. Wenn die Türkei heute als geachteter Staat dasteht und in den politischen Gesprächen der Welt ein gewichtiges Wort mitzu- redcn hat, dann ist das zweifellos nur der geradezu übermenschlichen Kraft und Energie Kemal Atatürks zu danken. Der türkische Soldat hat treu und tapfer an der Seite des deutschen Waffenkamcradcn gestanden. Die soldatischen Fähigkeiten des ein zelnen Türken aber vermochten nichts an der Tat sache zu ändern, daß das alte Osmanen-Reich inner lich morsch und faul und dem Tode verfallen war. Als dann der Zusammenbruch 1918 kam, schien es mit der Türkei überhaupt zu Ende zu sein, weil Frankreich, England und ihre Verbündeten dieses Gebiet schon sicher in ihrer Tasche glaubten. Da mals hat Kemal Atatürk— oder Mustafa Kemal, wie er früher hieß — die Fahne der Revolution emporgeriffen, das alte Osmanen-Reich zerschlagen und das türkiitbe Volk zum Freiheitskampf gegen die drohende Fremdherrschaft aufgerufen. Mustafa Kemal sammelte die jungen Türken um sich, bildete eine Armee, und brachte es fertig, die Unabhängig keit des Landes im Kampf gegen die Entente, ins besondere gegen Griechenland, zu erhalten. Mit beispielloser Energie hat er dann die Türkei mo dernisiert, wobei er nicht selten mit den alten Kräften innerhalb seines Reiches harte Kämpfe aus zufechten hatte. Sein Nachfolger jedenfalls über nimmt einen modernen Staat mit einer starken Armee, mit den modernsten Einrichtungen des täg lichen Lebens und einer aufblühendcn Wirtschaft. Dabei ist die traditionelle Freundschaft der Türkei zu Deutschland ein Kennzeichen der türkischen Po litik gewesen und wird es zweifellc? auch in Zu kunft sein. Der endgültige Bruch Wir haben in einer der vorhergehenden Nummern der „Deutschen Gartenbauwirtschast" auf die Tat sache hingewiesen, daß die Volksfront in Frankreich durch den Streit zwischen Radikalsozialisten und Kommunisten vor ihrem Ende stehe. Diese von uns angedeutete Entwicklung ist inzwischen ein getreten, die französische Volksfront ist geplatzt. Der Exekutivausschuß der Radikalsozialistischen Partei hat dem Volksfront-Ausschuß offiziell mitgeteilt, daß die Radikalsozialistische Partei endgültig die Konsequenzen aus den Beschlüssen des Partei kongrestes in Marseilles ziehe. In diesem Zu sammenhänge wird erklärt, daß eine weitere Zu sammenarbeit mit den Kommunisten in jedem Falle unmöglich sei. Nach den mannigfachen Schlappen, die der Weltkommunismus während der letzten Monate erlitten hat, ist dies zweifellos eine neue bittere und schwer verdauliche Pille. Frankreich jedoch kann man zu dieser Entwicklung nur beglück wünschen, weil sie die Anzeichen einer Gesundung Frankreichs birgt.
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