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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 55.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19380000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19380000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 55.1938
-
- Ausgabe Nummer 1, 6. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 2, 13. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 3, 20. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 4, 27. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 5, 3. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 6, 10. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 8, 24. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 9, 3. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 10, 10. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 11, 17. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 12, 24. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 13, 31. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 14, 7. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 15, 14. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 16, 21. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 17, 28. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 18, 5. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 19, 12. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 20, 19. Mai 1938 -
- Ausgabe Nummer 21, 26. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 22, 2. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 23, 9. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 24, 16. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 25, 23. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 26, 30. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 27, 7. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 28, 14. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 29, 21. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 30, 28. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 31, 4. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 32, 11. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 33, 18. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 34, 25. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 35, 1. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 36, 8. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 37, 15. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 38, 22. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 39, 29. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 40, 6. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 41, 13. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 42, 20. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 43, 27. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 44, 3. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 45, 10. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 46, 17. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 47, 24. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 48, 1. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 49, 8. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 50, 15. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 51, 22. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1938 1
-
Band
Band 55.1938
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Technische Rundschau Mitteilungen Ser Stu-tengesellfthast für Technik im Gartenbau e. v. Geschäftsführer Mreö vemnlg Nummer 14 Seilage zu „Vie Gartenbauwirtschaft" Nr. 45 IS. November 1-ZS c/s/- §s/^L^O5ten /ü/- Die Wirtschaftlichkeit der Transportmittel Das Transportproblem ist eines der brennendsten im Gartenbau. Jeder Gärtner wird bei Anschaf fung eines Beförderungsmittels vor die Wahl ge stellt, ob er Pferdefuhrwerk, Lieferwagen oder Elektrokarren beschaffen soll. Noch vor 20 Jahren war der Gärtner nur auf das Pferd als Beförde rungsmittel angewiesen. Durch die Einführung und Verbreitung der motorisch angetriebenen Fahr zeuge und ihre vielseitige Verwendungsmöglichkeit ist hier eine wesentliche Aenderung eingetreten. Der Motor wird an Stelle des Pferdes benutzt und ver drängt es mehr und mehr. Jetzt taucht die Frage auf: „Mit welchen der drei Beförderungsmitteln kann ich eine bestimmte Menge Last auf einer fest gelegten Entfernung in einer bestimmten Zeit am wirtschaftlichsten befördern?" Für den Gärtner kommen als Transportmittel folgende Fahrzeug arten in Frage: Pferdegespann, Lieferwagen, Motor-Dreirad, Elektrofahrzeug. Das Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit hat in seiner RKW.-Veröffentlichung Nr. 93 „Pferd oder Motor im Güternahverkehr" die Wirtschaftlich keit verschiedener Transportmittel geprüft und die Selbstkosten für die einzelnen Fahrzeugarten er mittelt. Pferdegespann Den Feststellungen des Reichskuratoriums für Wirtschaftlichkeit ist bei den Pferdegespannen ein Abschreibungssatz von 20 A> für die Pferde zu grunde gelegt, d. h., es wird mit einer Verwen dungsdauer der Pferde von 5 Jahren gerechnet. Dieser Abschreibungssatz ist für landwirtschaftliche und gärtnerische Verhältnisse zu hoch. Man kann meines Erachtens mit einer Benutzungsdauer der Pferde in gärtnerischen Verhältnissen von 8 bis 12 Jahren rechnen, so daß an Stelle der 20 A> Ab schreibung der Pferde 12,5 bis 8,33 A (im Mittel 10 YL) einzusetzen sind. Für den Wagen ist ein Ab schreibungssatz von 10 A zugrunde gelegt worden, bei der Verzinsung ein Zinssatz von 5 A> für das halbe Anschaffungskapital. Man hat die Hälfte der Anschaffungssumme zu grundegelegt, da die zur Verzinsung kommenden Beträge während der Dauer der Abschreibung immer kleiner werden. Bei der Ermittlung für Futtermittel und Streu ist die Tatsache angenom- Pscr-cgespann (Leichter Ein- und Zmeispäunnerj Tabelle 1 Einspänn. Zwcispänn. NM. RM. Anschaffungspreis der Pferde . . . 800,- 1600,— Anschaffungspreis Ser Geschirre . . 110,— 216,— Anschaffungspreis f. 1 Kastenwagen 1120,— 1880,— Insgesamt 2080,— 8lSS- Kosten im Jahr: EinspLu«. ZmeispLn». RM. RM. 1. Abschrcib. aus Pferde u. Geschirre 182,— 878,— Abschreibung auf Wagen . . . 112,— 135,— 2. Verzinsung 81,— 7V,— 8. Futtermittel und Streu .... 730,— 1466,— 4. Husbeschlag 120,— 233,— 8. Stallkosten 310,— 300,- 6. Tierarzt, Reparaturen .... 188,— 230,— 7. Verschiedenes (Bersichg. u. dgl.j 118,— 208,— Summe 1778,— 3217,— 8. Kutscherlohn 2200,— 22M,— Insgesamt im Jahr 8078,— 8417,— im Monat 331,28 481,40 in der Woche 76,40 104,18 men, daß diese Posten .sämtlich gekauft werden müssen. Bei verschiedenen Gärtnern wird das Fut ter oder Stroh zum Teil im eigenen Betrieb ge wonnen, so daß hier je nach den Verhältnissen andere Zahlen einzusetzen sind. Die unter Ver schiedenes verzeichneten Kosten umfassen Brücken gelder, Wiegegebühren, Polizeistrafen usw. Die Kosten für den Kutscher fallen bei den meisten Gärtnereibetrieben fort, da diese Arbeiten von dem betriebseigenen gärtnerischen Personal mitausge führt werden. Bei der Aufstellung ist zu beachten, daß Kastenwagen in der Gärtnerei kaum Verwen dung finden, sondern Plattenwagen, die sich preis lich meist billiger stellen, so daß an dieser Stelle der Kostenaufstcllung eine Berichtigung vorzuneh- mcn ist. Lieferwagen und Mokor-Dreiräder Bei der Abschreibung der Kraftwagen (Tabelle 2) wird mit einer Lebensdauer von 3 Jahren ge rechnet. Der Abschreibungssatz ist also in der Kostenaufstellung mit 33eingesetzt. Me Be nutzungsdauer der Dreiräder ist mit 2 Jahren an genommen. Der Abschreibungssatz beträgt demnach 50 Zu den Kosten für den Fahrer ist wieder dasselbe zu sagen, wie bereits oben erwähnt. Elektrokarren mit Führerstand Tabelle 8 Kostcnarten Tragfähigkeit in t N-1 1^-2 RM. NM. Anschaffungspreis ohne Batterie und Bereifung . . . 2140 2370 Batterie 880 880 Bereifung 180 170 insgesamt 2870 33M Ls Feste Kosten 0- Jahrs 1. Abschreibung . 214 287 2. Verzinsung 72 88 3. Krastfahrzcugsteuer 84 126 4. Haftpflicht-Versicherung 83 83 8. Kasko-Versicherung 63 63 6. Garage 240 240 Summe: 726 804 7. Fahrerlohn 2400 2400 Insgesamt sc Jahr 8126 3264 je Monat 260,80 267 je Woche «... 60,10 61,w 8) Veränderliche Soften/Iiin Psg. Psg. 1. Ladekosten der Batterie 3,0 4,6 2. Bereifung 0,4 0,8 8. Erneuerung der Batterie ... 1,7 2,4 4. Sonstige Reparaturen 1,1 1,8 8. Sonstige Kosten 0^8 0,8 JnLgcsamt/km 6^>Ss- Elektrokarren In der Tabelle 3 sind die Kosten für Elektro fahrzeuge aufgestellt, wie sie für den Gartenbau in Frage kommen: Karren von 1 bis 2 t Tragfähig keit mit Führerstand. Die jährliche Abschreibung Lieferwagen und Motor-Dreiräder Tabelle 2 Lieferkraft- Motor- Kleinlast- wagen Tragfähig- Dreiräder wagen Tragsähig- leit in t N LiS IN ohne mit Führerschein leit in t N I Kostenarteli I RM. RM. RM. RM. RM. NM. Anschaffungspreis mit Bereifung . . 4MV 8280 1366 1846 1800 2600 ohne Bereifung . 4600 4870 1296 1446 1700 2880 Lj Feste Koste» tje Jahr, I. Abschreibung . . 1838 1628 646 726 850 1190 2. Verzinsung ... 123 131 34 39 45 65 3. Krastfahrzengsteuer 282 284 — 9b 95 126 4. Saftpflicht-Vcrsichg. 188 170 63 68 105 163 8. KaSko-Versichcrung 137 188 63 63 105 105 6. Garage .... 300 300 180 180 240 240 Summe: 2808 2678 985 1160 1440 1831 7. Fahrcrlohn . . . 2880 2880 2000 2400 2400 2400 insgesamt je Jahr . 8383 8888 2983 3369 3840 4231 je Monat 448,60 462,90 248,89 296,76 820 352,60 je Woche 168,86 166,86 57,46 68,56 78,86 81,40 8) Veriinderliche Psg. Psg- Pfg. Psg- Kofte»/Km Psg. Psg. I. Betriebsstoss *j . . 6,2 7 1,8 2,1 2,3 3,5 2. Bereisung .... 1,1 1,4 6,4 0,5 0,5 1 3. Reparaturen .... 6,6 6,7 6,2 6,3 0,4 0,5 4. Oel und Fett . . 2,6 3,1 1,8 2,1 2,4 2,6 8. Sonstige Küsten . . 6,3 6,8 0,8 0,5 0,4 0,4 Jnsgcsamt/Iim ... 11 13 4N 3N 6 8 Verbrauch je 166 km in Liter 17 26 5 6 6N 10 ist bei dieser Kostenberechnung mit 10 A> eingesetzt, d. h. es wird mit einer Lebensdauer des Fahr zeuges von 10 Jahren gerechnet. Diese lange Lebensdauer bezieht sich jedoch nur auf den Karren selbst ohne Batterie und Bereifung. Die Batterie ist schon nach weit kürzerer Zeit aufgebraucht. Die Kosten für die Neuanschaffung einer Batterie sind unter v „Veränderliche Kosten" eingesetzt. Die Kosten für die üA>ige Verzinsung beziehen sich wie der nur auf die halbe Anschaffungssumme, Bat terie und Bereifung mit eingeschlossen. Bei den Kosten für das Laden der Batterie ist ein Betrag eingesetzt, der sich ergibt, entweder, wenn ein Gleich richter zum Ausladen im Betrieb vorhanden ist, oder wenn die Batterie an einer in der Nähe be findlichen fremden Kraftquelle aufgeladen wird. Da die Fahrleistung maßgebend ist für die Ab nutzung der Batterie, ist bei dieser Aufstellung nicht eine Zeiteinheit zugrunde gelegt, sondern es sind die Unkosten eingesetzt worden, die je Fahr/üm entstehen. Man hat hierbei gerechnet, daß eine Batterie nach 30 000 bis 40 000 Fahr/Km ausge braucht ist und erneuert werden muß. Die drei vorgenannten Kostenaufstcllungen sollen dazu dienen, dem Gärtner die Wahl eines Beförde rungsmittels zu erleichtern. Dabei fei aber aus drücklich betont, daß unbedingt auch die übrigen Faktoren, vor allen Dingen die Einsatzmöglichkeit der zu wählenden Fahrzeiiqart berücksichtigt werden muß. Die angegebenen Zahlen sind Mittelwerte, die je nach Betriebsverhältnissen abgeändert werden müsfen. Eine allgemein gültige Kostenermittlung läßt sich im Hinblick auf die Verschiedenheit der Verhältnisse nicht aufstellen. Der Kostenberechnung, die im Jahre 1935 aufgestellt wurde, liegen die Preise von 1934 zugrunde. Einzelne Faktoren haben sich inzwischen in preislicher Hinsicht ge ändert. Da diese Aenderung jedoch meist für alle Transportmittel eingetreten ist, bleibt der ver gleichende Charakter dieser Aufstellung gewahrt. Jedem Gärtner, der sich mit dem Gedanken trägt, ein Transportfahrzeug anzuschaffen, und über die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Fahrzeugarten Auf klärung haben möchte, ist die Anschaffung des Buches „Pferd oder Motor im Güternahverkehr", erschienen im Beuthvertrieb, zu empfehlen. Irin. War bs/ /d/svonlags von ö^vnnsn bsackksn ist Fragen der Wasserversorgung Vor kurzem wurde in der Beilage „Technische Rundschau" aus den Vorteil einer automatischen Hauswasserversorgungsanlage hingewiesen. Heute soll die Möglichkeit der Wasserbeschaffung aus Brunnen erörtert werden. Hierbei ist zu beachten, ob die geförderte Wassermenge nur für Äcregnungs- zweckc oder auch für Haushaltungszweckc (Trink- und Brauchwasser) Verwendung finden soll. Für Bereqnungszwccke kann das Wasfer mit Rücksicht auf die Kostenersparnis aus Teichen oder Bächen ent nommen werden. Es sind dabei jedoch besonders die Wasserrechte der Länder und Provinzen zu berück sichtigen. Für den Haushalt ist dieses Wasser meist nicht zu gebrauchen (Verunreinigung). Hierfür ist möglichst Grundwasser zu nehmen, weil bei diesem Wasser kaum die Gefahr besteht, daß es Krankheits keime enthält. Bei der Wasserentnahme aus Brun nen entstehen in der Regel keine wasserrechtlichen Schwierigkeiten. Vor der Inbetriebnahme eines Brunnens für Haushaltungszwecke muß eine Unter suchung auf die Brauchbarkeit des Wassers durch eine amtliche Stelle durchgeführt werden, z. B. chemische Untersuchungsämter der Städte, Landes anstalten für Master-, Boden- und Lufthygiene. Die Zusammenstellung der physikalischen, chemischen, mikroskopisch-biologischen und bakteriologischen Untersuchungsergebniste wird nach folgendem Schema durchgesührt: Zeit der Entnahme Tempe ratur bei der Ent nahme invo a) bei der Entnahme b e st i m m t b) im Laboratorium bestimmt Aeußerc Beschaffenheit Reaktion gegen p-tz- Wert Tag Stunde des Wassers der Lust Klarheit Farbe Geruch Un. gelöste Menge Farbe usw. Schwe- fel- wasser- stoff <H»S) Lack mus Rosol- snure 8Hcm. Bestand teile in Menge je Liter unftl- iriertenWafsers Ge- samt härte Karbo nat härte Alkalität Mikroskop, biolog. Befund Besonders ist darauf hinzuweisen, daß bei Ver legung eines Betriebes oder bei Neuansiedlung die Ansiedlungsgenchmigung erst dann erteilt wird, wenn der Nachweis erbracht ist, daß auf dem Ge lände einwandfreies Trinkwasser vorhanden ist. Unter diesen Gesichtspunkten ist die Neuanlage eines Brunnens zu betrachten. Wir haben bei der Wasserfövderung drei Brunnenarten zu unterschei den. Den Abessinierbrunnen, den Schachtbrunnen und den Rohrbrunncn. Die Anlage des Abefsinierbrunnens, der auch Rammbruuuen genannt wird, verursacht die geringsten Gestehungskosten. Er dient zur Be schaffung von Master aus mäßiger Tiefe. Er reicht für geringen Wasserbedarf bei hohem Grundwasser stand aus und kann von jedem Gärtner selbst ge baut werden. Der Nammfilter von 1 m Länge, der mit Schlitzen, Löchern und mit einer starken Spitze versehen ist, wird, wie der Name andeutet, in das Erdreich gerammt. Damit das Rohr mit seiner ganzen Länge in die wasserführende Schicht kommt, werden einzelne Verlängerungsrohre mit Gewindemuffen von etwa 1 m Länge angeschraubt. Das Einrammen erfolgt mit dem Vorschlaghammer. Damit die Beschädigung des Gewindes vermieden wird, ist ein Hartholzklotz auf das Rohr zu setzen. Vorbedingung für die Anlegung eines Ramm brunnens ist jedoch in jedem Fall lockerer Boden. Der Schachtbrunnen, auch Kestelbrunnen genannt, stellt die älteste Bauart der Brunnen dar. Er ist aus dem einfachen gegrabenen Wasserloch entstanden. Der Schachtbrunnen wird aus Mauer werk oder Bctonringen vou 1 bis 3 m Durchmesser hergestellt. Der Schachtbrunnen genügt aber den hygienischen Anforderungen der Jetztzeit nicht mehr; denn durch die Fugen und durch Risse der Wandung, die im Laufe der Zeit auch bei voll ständig dicht aufeinander liegenden Ringen ent stehen, sickert Oberflächenwasser, das ost irgend welche schädlichen Stoffe, wie Abwässer von Haus und Hof, Jauche, enthält. Der Schachtbrunnen be darf daher einer dauernden Unterhaltung, um ge sundheitliche Schäden zu verhindern. Der Bau eines Schachtbrunnens sollte nur noch dort ausge führt werden, wo die wasserführende Schicht nur wenige Meter unter der Erdoberfläche liegt. Auch dann, wenn die wasserführende Schicht nicht mächtig ist, um für längeres Pumpen genügend Master zu liefern, kann die Anlage eines Schachtbrunnens noch zweckmäßig sein. Infolge seines großen Durch messers erfüllt er dann den Zweck eines Speicher behälters. Der Bau eines Schachtbrunnens ist außerdem dann durchzuführen, wenn es sich um steinigen Boden handelt, oder wenn Steinfchichten zu durchfahren sind, was nur durch langwierige Meißelarbeit oder durch Sprengung zu bewältigen ist. In diesem Fall ist auf den Schutz des Brunnens gegen Eindringen von Oberflächenwasser ganz be sonders zu achten. Vorteilhaft ist es, den Brunnen abfluß doppelt auszuführen, indem 1 bis 114 m unter der Erdoberfläche eine Zwischendecke aus Be ton zwischen die Schachtwandung eingezogen wird. Das Saugrohr wird gut abgedichtet durch diese Zwischendecke hindurchgeführt. Die Abdeckung des Brunnenschachtes kann entweder durch eine beson dere Brunnenabdeckung erfolgen, oder der Brunnen wird als „versenkter Brnnnen" ausgeführt. Der Brunnenschacht wird nicht bis zur Erdoberfläche ge- führt, sondern wird 40 bis 50 am unter der Erd oberfläche abgeschlossen und mit undurchlässigem Boden überdeckt. Die vorbildlichste Brunnenanlaae ist der Rohr brunnen. Er entsteht durch Bohrung und wird daher auch als Bohrbrunnen bezeichnet. Der Rohr- brunnen wird für Tiefen von 6 m und mehr (bis über 100 m) angelegt. Der Rohrbrunnen ist auch mit Rücksicht auf seine Anlagekosten stets dem Schachtbrunnen vorzuziehen, wenn nicht ungünstige geologische Verhältnisse (Gesteinsschichten) seinem Ban entgecMstehen. Die Vorteile des Rohr brunnens liegen darin begründet, daß bei seinem Bau das durch Gewichte belastete Rohr in den Boden einschneidet. Dadurch entstehen zwischen Bohrloch und gewachsenem Boden keine Erdauf schüttungen. Außerdem wird durch das geschloßene Bohrrohr die Verunreinigung des Brunnenwassers vermieden. Weiter hat ein Rohrbrunnen den Vor teil, daß durch ihn tieferliegende und stärker wasser- fluch DI» krrichtun» und krhaltun» der sj 0 auer- flIndir, drI» n ldrderft du durch Vrlnrn Mi'iIIedabrltrao rur NSV.t führende Schichten erschloßen werden. Bis zu 15 m Tiefe bezeichnet man ihn als sogenannten Flach brunnen, von über 40 m Tiefe an als Tiefbrunnen. 1. Bei Neuanlage ist bis auf das Grundwasser vorzustoßen. 2. Schachtbrunnen sollten nur bei nichtgenügen dem Waßerzufluß und ungünstigen geologischen Verhältnissen angelegt werden. 3. Rohrbrunnen nach Möglichkeit bei Trink wasserversorgung anlegen, da nur so alle hygieni schen Grundsätze erfüllt werden. ?i. Bemerkungen zum Bau von Gewächshäusern Um dem Frühgemüsebau und der Blumenzucht eine größere Ausdehnung zu ermöglichen, hat der Preuß. Minister für Volkswohlfahrt in seinem Er laß vom 28. Juni 1927 für Gewächshäuser bis zu 4,00 m Firsthöhe eine Winddruckfestigkeit von 50 üA/m? in Gegenden mit normalen Windkräften für ausreichend befunden. Bei Gewächshäusern mit höherem First mußten die Dächer für einen Wind druck iv — 125 üx/m^ und die Wände für iv — 100 einer zur Windrichtung senkrechten ebenen Fläche berechnet werden. Durch den Runderlaß des Preußischen Finanz ministers vom 2. August 1938, Bau 2111/8/18. 6., wurden neue ab 1. September d. I. geltende Richt linien für die Windlast bekanntgegeben und die alten Bestimmungen über Winddruck vom 24. De zember 1919 aufgehoben. Diese neuen Vorschriften bringen mich für den Gewächshausbau Erleichterungen. Fetzt darf bei Bauten bis zu 6,00 m größter Höhe mit einem Staudruck q 50 ÜA/m^ gerechnet werden. Unter Beachtung eines von der Gestalt des Bauwerkes abhängigen Beiwertes c ist der Winddruck recht winklig der getroffenen Fläche für Wände in Bau ten bis zu 6,00 größter Höhe alsdann w — c. q — 1,2 - 50 — 60 KZ/m°. Bei den zur Windrich tung unter dem Winkel « geneigten Dächern dieser Bauten ist der Winddruck rechtwinklig der geneig ten Fläche iv --- v cs 8in -» — 1,2-50 8in « -- 60 kA/m^. sm «. Unabhängig von der Unter suchung auf Winddruck sind die Wände, Dächer und einzelne Bauteile der Bauten bis zu 6,00 m Ge- samthöhe gegen eine von innen nach außen wirkende Sogkraft von 20 zu sichern. Bei Dächern darf hierbei das Eigengewicht der Dachkonstruktion in Abzug gebracht werden. Also genügt bei Gewächs häusern meist schon eine zugfeste Verbindung der Knotenpunkte ohne besonderen Nachweis der Sog kräfte. Beim Nachweis der Standfestigkeit mehrerer konstruktiv zusammenhängender, nebeneinanderlie gender Gewächshäuser ist bei dem ersten Haus dis volle Dachfläche als Windangriffsfläche, bei jedem folgenden die Hälfte als Windangriffsfläche anzu nehmen. Jedes einzelne Dach muß aber für sich mit der vollen Fläche berechnet werden. Die zulässige Beanspruchung des Stahles ist, wenn die Winduntcrsuchung gemäß dem vorstehen den Erlaß vom 2. 8. 38 erfolgt, bei I- und kl- Stahl mit mindestens 80 mm Höhe, bei Winkel stahl mit einer Mindcstdicke von 6 mm und einer Schenkelsumme von mindestens 100 mm und bei I Stahl mit einer Höhe oder Breite von min destens 80 mm 1400 Ic§/m°. Geringere Abmessun gen dieser Profile und Bleche dürfen nur mit 1200 kx/n? beansprucht werden. Wird bei Gewächshäusern bis zu 4,00 m First- Höhe nur mit einem Winddruck iv — SO kx.m' gemäß Erlaß vom 28. Juni 1938 gerechnet, so dürfen die Stahlteile unabhängig von ihren Ab messungen nur mit 1200 kx.üü beansprucht werden. Werden die Gewächshäuser in Holz ausgeführt, so ist der Runderlaß des Preußischen Finanz ministers vom 9. Juni 1938 — Bau 2111/6/21. S — betr. Bestimmungen über die Ausführung von Bauwerken aus Holz im Hochbau für den Nach weis der Standfestigkeit maßgebend. keswnninL.
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