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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 55.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19380000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19380000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 55.1938
-
- Ausgabe Nummer 1, 6. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 2, 13. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 3, 20. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 4, 27. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 5, 3. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 6, 10. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 8, 24. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 9, 3. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 10, 10. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 11, 17. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 12, 24. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 13, 31. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 14, 7. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 15, 14. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 16, 21. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 17, 28. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 18, 5. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 19, 12. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 20, 19. Mai 1938 -
- Ausgabe Nummer 21, 26. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 22, 2. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 23, 9. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 24, 16. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 25, 23. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 26, 30. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 27, 7. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 28, 14. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 29, 21. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 30, 28. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 31, 4. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 32, 11. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 33, 18. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 34, 25. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 35, 1. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 36, 8. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 37, 15. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 38, 22. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 39, 29. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 40, 6. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 41, 13. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 42, 20. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 43, 27. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 44, 3. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 45, 10. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 46, 17. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 47, 24. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 48, 1. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 49, 8. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 50, 15. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 51, 22. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1938 1
-
Band
Band 55.1938
-
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- Gartenbauwirtschaft
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vtul und voden ^»r^izenpreis: 4V mn> Nreite »ilUmeterreil« 17 kl«., lextLnreizea nun-kreis SV Pi«. 2ur Leit ist Lnreigenpreisliste Kr. 8 v. 1. iluzust IM ßlUti^ 0.n-ei«ei>-tnm>l>ii>esodtua: vieiists« krvk ^n-eigensnnllinu«!: brsnkkurt (Ocker), 06e»tr. 21. kernr. 2721. kostscUeeltk.: Lsrlin 62011, LrkaUungsort krsaklurt (0). Lrsokeint vvSoNsntlicU. öeruzszebllkr: LusMde il monatt. Ntt I-, äusMke 8 (nur kür Ickitgliecker ckes Neioksnäiirstanckes) viertegLUrl. kick 0.7b rurllgl. kostdestellsedadr LerUn, 0onner8tsg, 10. Xovemder 1938 55. ^ski-gang — Aiunmer 45 po8tverI«K8vr1 brsoltlurl (Ocker) - ^U8gske 8 IM stark »KI«» Ittel, «rob 1. 2. 3. snstsg des gänzlichen Ver- hinausgeschoben wird, Verackungskosten als der Gefäße der Zeitpunkt Meitzes soweit wie möglich um andererseits auch die solche senken zu können. g«n 2507 ot,»« litt, S,- Rik Is 1 »IS) ^tt/c»§Lvn95civLv^s/§s —5c/i/v6§c^s«n6 Festpreise für Maiblumen Der Reichsnährstand hat durch die Hauptber einigung der Deutschen Gartenbauwirtschaft eine Anordnung Nr. 24/38 betr. „Regelung des An baues und Absatzes von Maiblumenkeimen" erlas sen. Durch diese Maßnahme werden dem Erzeuger, Treiber und Exporteur erstmalig bindende Wei sungen und Vorschriften für den Anbau und Ab satz von Maiblumenkeimen gegeben. Ter Verkauf von Pflanzkeimen im In- und an das Ausland ist genehmigungspflichtig, so daß in Zukunft nur Pflanzkeime einwandfreier Bestände für die Erzeugung von Treibkeimen in den Ver kehr gebracht werden dürfen. Die Treibkeime wer den während der Wachstumsperiode sowie beim Roden, Sortieren, Bündeln und beim Versand überwacht und einer Güteprüfung unterzogen, über die eine Bescheinigung ausgestellt wird. Ohne Güteprüfung darf kein Verkauf getätigt werden. Das Roden der Keime vor dem 1. Oktober ist ver boten, weil die Trcibresultate durch nichtausge- reifte Keime ungünstig beeinflußt werden. Für die Käufer von Maiblumentreibkeimen werden Zu- lassungsauswcise nusgegeben. Für den Verkauf van Keimen sind Schlußscheine eingeführt, die der Käufer auszustcllen hat. Dadurch erhält der An bauer die Gewähr, daß der vereinbarte Kaufpreis zur Auszahlung gelangt. Kommissionsgeschäfte werden hinfällig. Im Gegensatz zu den vergan genem Jabren, in denen für Maiblumentreib keime nu> Richtpreise bestanden, die unter- oder überschritt n werden konnten, sind erstmalig Min dest- und Höchstpreise festgesetzt worden. Ein lieber- oder Unterschreiten dieser Preisspanne« ist strafbar. (Siehe auch nächste Seite.) ausgeschaltet werden. Gerade dieses ist einer der Hauptgründe zur Schaffung von Normenvor schriften im allgemeinen. Durch diese wird er reicht, daß der Verschnitt und sonstige Abfälle auf das äußerste Mindestmaß gebracht werden. Die Normenmaße sind nun nicht einfach aus der Luft gegriffen, sondern entsprechen den ebenfalls ge normten Ausmaßen des Holzschnittes im Walde. Es ist daher als unverantwortlich zu bezeichnen, wenn immer wieder die Herstellung von Holz verpackungsgefäßen anderer Ausmaße verlangt wird, durch die der Vergeudung der uns zur Ver fügung stehenden Holzmengen Vorschub geleistet wird. Ein weiterer Gedanke ist auch nur unter Be rücksichtigung der vollkommenen Vereinheitlichung des Verpackungsmaterials zu verwirklichen. Nur wenn im ganzen Reich einheitliche Kisten und Körbe zur Verpackung von Obst und Gemüse ver wendet werden, ist es möglich, die Rücksendung gebrauchter und in noch einwandfreiem Zustand befindlicher Verpackungsgefäße in die Gebiete, in denen tatsächlich Bedarf hierfür besteht, ohne Stö rungen durchführen zu können. Es liegt klar auf der Hand, daß gerade diesem Problem weit mehr als bisher Beachtung geschenkt werden mutz. Vor aussetzung ist selbstverständlich, daß durch pfleg liche Behandlung und sachgemäße Ausbesserung für wirtschaftliche Nachteile, die durch die Fest setzung von Preisen und Preisspannen sowie durch allgemeine Bestimmungen über den Aus nutzungsgrad oder Arbeitsumsang von Betrie ben entstehen; für Schädigungen, die dadurch entstehen, daß durch eine Maßnahme ein Betrieb einge schränkt oder stillgelegt wird, der ohne das vor geschriebene Einverständnis des zuständigen Zusammenschlusses begonnen oder wieder aus genommen worden ist; für Schädigungen, die dadurch entstehen, daß Die Durchführung der dem Zusammenschluß der deutschen Gartenbauwirtschaft gestellten Aufgabe bedingt in vielen Fällen den vollständigen Neuauf bau der landwirtschaftlichen Märkte. Dieser Neu aufbau der Märkte kann meist nicht ohne Eingriff in bestehende Rechtsverhältnisse erfolgen; so be dingt er z. B. Beschränkungen im Selbstmarktcn der Erzeuger, ferner im Einzelversand, im unmit telbaren Aufkauf durch den Verteiler beim Erzeu ger, schließlich auch im Kommissionshandel. Den Ausgleich für die Folgen derartiger Maßnahmen, d. h. die Beschränkung der bis dahin freien, nicht Die Bekanntmachung Nr. 16/38 — Pr. — betr. Abgeltung von Verpackungsmaterial, vom 13. 10. 1938*), läßt erneut die Verpackungsfrage als solche in den Vordergrund des Interesses treten. Diese Bekanntmachung regelt endgültig einen Zustand, der bisher als äußerst hemmend für die Verwendung des vorschriftsmäßigen Ver packungsmaterials anzusehen war. — Die Be kanntmachung gibt einmal allen sich mit der Ver teilung der Ware befassenden Handelsstufen die Möglichkeit, die Verpackungsmittel berechnen zu können, zum anderen schreibt sie aber vor, daß nach einmaligem Gebrauch noch verwendungs fähiges Verpackungsmaterial von den Absendern zurückgekauft werden muß. Eine entsprechende Regelung wurde für die ausgesprochenen Dauer packgefäße getroffen, die als Leihgut zu behandeln sind und vom Eigentümer auf seine Kosten zu rückgenommen werden müssen. Der Eigentümer ist jedoch berechtigt, eine angemessene Abgeltung für Abnutzung der Verpackungsmittel im han delsüblichen Umfang dem Verkaufspreis anzu hängen. In der Bekanntmachung ist nochmals ausdrück lich betont, welche Verpackungsmittelarten als „verlorene Verpackung" und welche Verpackungs mittel als „Dauer-Verpackung" zu gelten haben. Die besonders aufgeführten Kisten und Körbe ent sprechen den bereits seit längerer Zeit in den „Reichseinheitsvorschriften der Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbauwirtschaft für die Sor tierung, Verpackung und Kennzeichnung von Obst und Gemüse" festgölegten Normenpackgefäßen. Da diese Normenvorschriften bereits seit Jahren be kannt sind und keineswegs vom grünen Tisch aus verordnet wurden, sondern sich in eingehenden Versuchen als brauchbar erwiesen haben, ist es bedauerlich, immer noch feststellen zu müssen, daß nach wie vor bei Neuanschaffungen hiervon ab weichende Packgefäße in Auftrag gegeben werden. Es ist oftmals beschämend, anzusehen, wie neben den erstklassig und einheitlich verpackten und an sprechend dargebotenen Erzeugnissen ausländischer Herkunft das heimische Obst und Gemüse in allen möglichen Kisten und Körben ein wenig ver lockendes Bild zeigt. Es ist geradezu unverständ lich, daß sich diese Zustände auf unserem Sektor im Lauf der Zeiten so wenig gebessert haben, während man in allen anderen Handelszweigen seit langem erkannt hat, wie ungeheuer ablatz fördernd eine ansprechende Ausmachung der Ware wirkt. Es mag dem entgegcngehalten werden, daß die Normenkisten in ihrer Anschaffung vielleicht um ein weniges teurer als irgendein beliebiges Ver packungsmittel sind. Diese scheinbaren Mehraus gaben stehen jedoch in keinem Verhältnis zu dem durch die Verwendung dieser Verpackungsmittel erzielten Mehrabsatz. Zum anderen dürfte dies gerade nach Erlaß der Bekanntmachung Nr. 16/38 — pr — kein Hinderungsgrund zur Verwendung der genormten Verpackungsmittsl mehr sein, da die hierfür entstehenden Kosten ja dem Verkaufs- ls. (1I0I0 nrilurg m 71 30 24 stungssteigerung in der Zukunft" entscheidende Fragen der Landwirtschaft behandeln. Am Abend dieses Tages findet um 20 Uhr der traditionelle Brauchtumsabend „Deutsches Bauerntum" statt. Seinen Höhepunkt findet der Reichsbauerntag mit der Rede des Reichsbauernführers am Sonntag, dem 27. November, um 11 Uhr, die voraussichtlich über alle deutschen Sender über tragen wird. Tagung der Reichsarbeitsgemeinschaft für Volkscrnährung Die Reichsavbeitsgemeinschaft für Volksernäh rung hielt am 8. November d. I. ihre 14. Arbeits tagung im Reichsgesundhsitsamt zu Berlin ab. Der Tagung ging ein Kameradschaftsabend im Harnack-Hans in Berlin-Dahlem voraus, in dessen Verlauf Regierungsrat Dr. Ertel vom Reichs gesundheitsamt über seine Eindrücke von einer gartenbaulichen Studienreise nach Holland berich tete. Die Tagung selbst wurde vom Präsidenten des Reichsgesundheitsamtes, Professor Reiters, er öffnet. Nach Erstattung des Geschäftsberichtes sprach Abteilungsvorstand im Reichsnährstand, Dr. Padberg, über den gegenwärtigen Stand der Erzeugungsschlacht. Er führte u. a. aus, daß die Erzeugungsschlacht ein Erziehungsproblem dar- stelle. Im ganzen gesehen, könne man heute schon einen erheblichen Erfolg der Erzeuguugsschlacht feststellen. Die Getreideernteerträge seien gestie gen, ebenso die der Hackfrüchte. Auch im Futtor- bau seien große Fortschritte gemacht worden, und der Gärfutterraum sei gewaltig angewachjeu. Auch sei der Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche, der durch Reichsautobahnen, Flugplätze, Kasernen usw. entstanden sei, durch Neulandgewinnung, Meliorationen und Umlegungen wieder ersetzt worden. Anschließend sprach dann Dr. Krause von der Hauptvcreinigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirtschaft über den.Stand der Brot getreideversorgung nach der Ernte 1938 und die Bcrsorguugslage im kommenden Winter. Schließ lich berichtete der Vorsitzende der Hauptvereini gung der deutschen Gartenbauwirtschaft, Johannes Boettner, über die Versorgungslage bei Obst im Winter 1938/39. Er stellte fest, daß durch die Spätfröste im Frühfahr dieses Jahres der deut schen Obstwirtschaft ein ungeheurer Schaden ent standen sei. Boettner wies besonders darauf hin, daß auch in diesem Jahre bei knapper Obsternte die Herstellung von verbilligter Marmelade im gleichen Umfang wie früher aufrechterhalten würdig die Fortführung eines Betriebes wegen Unzu verlässigkeit des Betriebsführers untersagt wird. Auf dem Gartenbausektor sind Entschädigungs klagen bislang kaum vorgekommen. Zu erwähnen ist nur der Schiedsspruch des Schiedsgerichts beim Gartenbauwirtschaftsverband Rheinland vom 25. September 1936, der vom Oberschiedsgericht für die landwirtschaftliche Marktregelung beim Reichsnährstand am 28. Februar 1937 (O. S. 219/36) im Ergebnis bestätigt wurde. Schieds gericht und Oberschiedsgericht lehnen in diesem Falle die von einem Kommissionär von Gartenbau- erzeugnisscn wegen Verbots des kommissionsweisen Handels geltend gemachten Entschädigungsansprüche ab. — Verfolgen wir die — im übrigen reiche — Spruchpraxis der Schiedsgerichte, so lassen sich für die Beurteilung von Entschädigungsansprüchen fol gende Grundgedanken erkennen: 1. Eine Entschädigung ist nur zu gewähren für schwere wirtschaftliche Schädigungen: Gegenüber dem Wohl des Volksganzen müssen die Sonder- intcresscn des einzelnen zurücktreten, wenn man nicht die Durchführung der Marktordnung und den gesamten Wiederaufbau unseres Wirtschaftslebens gefährden will. Da mithin diese Eingriffe im In teresse des ganzen deutschen Volkes geboten sind, muß von jedem Bctricbsinhaber die uneigennützige Eingliederung in die neue Wirtschaftsordnung ver langt werden, selbst wenn dies mit Nachteilen für ihn verbunden sein sollte. Grundsätzlich kann für solche Eingriffe, die zur Durchführung der Markt ordnung geboten sind, nur dann eine von der All gemeinheit zu tragende Entschädigung ge währt werden, wenn die von dem Betrof fenen zu bringenden unvermeid baren Opfer einen ganz ungewöhn lichen Umfang annehmen. In diesem Falle soll die Entschädigungspflicht dazu dienen, diese Opfer auf ein Maß zurückzuführen, das sitz für den einzelnen tragbar erscheinen läßt. gelenkten wirtschaftlichen Betätigung suchen die Be troffenen in der Geltendmachung von Entschädi gungsansprüchen gegenüber dem diese Maßnahmen veranlaßenden Marktverband. Aus der Erwägung heraus, daß marktordnende Maßnahmen in einzel nen Fällen zu unbilligen Härten führen und dem Betriebsführer übergroß- Opfer auferlegen könn ten, bestimmt der Gesetzgeber im 8 5 der Verord nung über den Zusammenschluß der deutschen Gar tenbauwirtschaft, daß in den Se zungen die Gewäh rung einer angemessenen Entschädigung vorzusehen ist für Fälle, in denen eine auf Grund dieser Ver ordnung getroffenen Maßnahmen eine schwere wirt schaftliche Schädigung eines Mitgliedsbetriebs zur Folge hat. Nach 8 11 der Satzung der Hauptver einigung liegt eine schwere wirtschaftliche Schädi gung in der Regel dann vor, wenn durch eine Maßnahme ein Betrieb ganz oder teilweise still gelegt oder seine Fortführung unmöglich gemacht öder gefährdet wird. Ausdrücklich festgelegt wird, daß ein Entschädigungsanspruch nicht besteht Preis der Ware angehängt werden dürfen. Aus drücklich festzustellen ist hierbei, daß der Verbrau cher mehr Wert darauf legt, daß die Ware, die er kaufen soll, anständig aussieht und aus wirklich ansprechendem und zweckdienlichem Verpackungs material entnommen wird, als wenn sie in nicht zweckentsprechenden Gefäßen, die oftmals zu Druck- und Schlagverletzungen der Früchte führen, dargeboten wird. Der Verbraucher bekommt hier durch ohne wesentliche Erhöhung des Preises eine wirklich einwandfreie Ware, kauft also praktisch billiger. Bedenkt man des weiteren die Verluste, die beim Transport, besonders des Obstes, in unge eigneten Gesäßen, wie Flechtkörben, Tragkiepen und dergleichen entstehen, könnte sich jeder den finanziellen Vorteil, den er durch die Verwen dung der vorschriftsmäßigen Verpackung hat, selbst ausrechnen. Aber nicht dieser Vorteil des einzel nen soll allein Grund zur Benutzung der in jahre langer Arbeit erprobten Normenkisten sein, son dern das Verantwortungsbewußtsein der Erzeu ger und Verteiler, unter dem Leitwort „Kampf dem Verderb" alle vermeidbaren Verluste von vornherein auszuschalten. Leider muß jedoch immer wieder die Feststellung getroffen werden, daß gerade auf diesem Gebiet auch heute noch viel gesündigt wird, und wertvolles Nahrungsgut nur durch unsachgemäße Verpackung verderben muß. Auch der Einwand gegen die genormten Verpackungsaefäße, daß Kisten anderer Bauart ebenso zweckmäßig wie die Normengefäße seien und sich in diesem oder jenem Gebiet seit langem eingespielt haben, muß noch einmal ausdrücklich entkräftet werden. Die vielseitige Verwendungs möglichkeit unseres einheimischen Rohstoffes, Holz, hat eine starke Steigerung des Holzbedarfes mit sich gebracht. Um eine Vergeudung der zur Ver fügung stehenden Mengen zu verhüten, muß durch sachgemäße Behandlung jedes Verlnstmoment PS 435 >50) in ttult- rectien- istverte Ue au! nkssen ^ru ve- 44uräe. nät, Zer ax eolin virkrams, ckoktlicfis »Öllingen irsrn. Die Forderung nach der Verwendung einheit4 licher Verpackungsgefäße für Obst und Gemüse, der Normen-Packgefäße, schließt jedoch den Auf brauch der bisher noch zNr Verwendung gelan genden VerpackuNgsmittel anderer Bauart keines falls aus. Diese können, besonders im Nahverkehr, noch bis zum völligen Verschleiß benutzt werden. Dringend gefordert werden jedoch mutz, datz bei allen Anschaffungen von Verpackungsmaterial dies nur gemätz den Normenvorschriften erfolgt. Dem Aufbruch ausländischer Verpackungsmittsl, die oftmals nach ihrer einmaligen Benutzung auch noch in gutem Zustand sind, steht ebenfalls Nichts im Wege. Auch diese können besonders für den Nahverkehr benutzt werden. Zu berücksichtigen sind hierbei jedoch auf jeden Fall die Kennzeich- nungsbestimmungen der Anordnung Nr. 41 der Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbauwirt schaft, auf Grund deren deutsche Erzeugnisse nicht in Verpackungsmitteln mit ausländischer Her- kunftsbezeichnung seilgeboten oder verkauft wer den dürfen. Die ausländischen Herkunftsbezeich nungen sind daher auf jeden Fall unkenntlich zu machen, zweckmähigerweise jedoch mit einem Klebe streifen, der die Bezeichnung „deutsches Erzeug nis" trägt, zu überkleben. Es mutz nochmals ein deutig darauf hingewiesen werden, datz sich jeder, ganz gleich ob Erzeuger, Grotzverteiler oder Ein zelhändler, strafbar macht, der diesen Bestimmun gen bewutzt oder unbewußt zuwiderhandelt. Qolr. *) Siehe „Garienbauwirtschaft" Nr. 42/1938, S. 4, ksslsZik kein ovZ kn/rcZiä^iIvng ciuxck c/sn Zum Verbot des Selbstmarktens vncZ öolvsxnsüZirsr ns/imsn sz-L/maZ/gs /siZ Programm zum 6. Reichsbauerntag Der diesjährige Reichsbauerntag findet in der Zeit vom 20. bis 27. November in Goslar statt. Nachdem dieser traditionelle Führerappell des nationalsozialistischen Bauerntums im letzten Jahr wegen der Maul- und Klauenseuche ausfallen mußte, gewinnt der bevorstehende 6. Reichsbauerntag er höhte Bedeutung. Zum ersten Male werden in Goslar auch die Vertreter des ostmärkischen und des sudetendeutschen Landvolkes anwesend sein. Die Kundgebung steht deshalb im Zeichen der großen Politischen Entscheidungen dieses Jahres, und der Reichsbauernführcr wird der großdeutschen Land wirtschaft die Parole für ihren gemeinsamen Ein satz geben. Daneben kommen aber auch eine Fülle aktueller Fragen der Ernährungspolitik zur Sprache. In den ersten Tagen werden verschiedene Son dertagungen in Goslar stattfinden. Nachdem am Donnerstag nachmittag,. 17,30 Uhr, in Anwesenheit des Reichsbauernführers die feierliche Eröffnung des Reichsbauerntages stattgefunden hat, beginnen am Freitag, dem 25. November, in der Stadthalle um 9,30 Ühr die eigentlichen Haupttagungen mit einem Referat von Hellmut Körner, Mitglied des Deutschen Reichsbauernrates, Landesbauernführer Sachsen, mit der Führung der Geschäfte des Ver- waltungsamtcs beauftragt, über das Thema „Ge sunde Verwaltung". Anschließend wird Matthias Haidn, Mitglied des Deutschen Reichsbauern rates, Rcichshauptabteilungslciter I, über „Gesun des Bauerntum" sprechen. Dr. Albert Brum me n b a u m, Mitglied des Deutschen Reichsbauern- rntes, Reichshauptabteilungsleiter II, entwickelt hierauf in seinem Thema „Gesunder Hof" die Grundsätze landwirtschaftlicher Betricbsführung im Nahmen der Erzeuguugsschlacht. Abschließend wird Wilhelm Küper, Mitglied des Deutschen Neichs- banernrates, Reichshauptabteiluugsleiter III, sich mit dem „Gesunden Markt" als der Grundlage der deutschen Ernährungssicherung befassen. Der zweite Tag der Haupttagungen wird am Sonnabend, dem 26. November, 9.30 Uhr, durch eine Rede von Gustav Behrens, Mitglied des Deutschen Neichsbauernrates, Rcichsobmann des Reichsnährstandes, über „Führung und Leistung" eingeleitet. Dr. Hermann Reischlc, Mitglied des Deutschen Neichsbauernrates, Stahsamtsführer, be schäftigt sich sodann mit dem aktuellen Thema „Die Bewertung der ernährungswirtschaftlichen Leistung in Geschichte und Gegenwart". Herbert Backe, Mitglied des Deutschen Neichsbauernrates, Staats sekretär im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft, wird in seiner Rede über „Die Voraussetzungen der ernährungswirtschaftlichen Lci- für cZsn unLSl-sr bscZsvsvngrvoZZ Vorschriftsmäßige Verpackung von Obst und Gemüse > 85 0. 10,- 180 40,- ,W" 0,32 ktt (traako) 000 15,— litt.. 2,50 litt ezr 1882 6 40 ,10 33,60 m Orabt 2 55 (10835 iMigtt. OartenbWwirMaN Ä dcutlcbcn Gartenbaues Klatt cksv Hauptvereinigung cker ckeutsotien Kartendau virtsvdakl ^Lrtlcbairszcüun§ des ämtliolie Leitung kür cksn (Gartenbau im keioksnädrstanck unck diitteilungs-
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