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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 55.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19380000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19380000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 55.1938
-
- Ausgabe Nummer 1, 6. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 2, 13. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 3, 20. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 4, 27. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 5, 3. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 6, 10. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 8, 24. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 9, 3. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 10, 10. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 11, 17. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 12, 24. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 13, 31. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 14, 7. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 15, 14. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 16, 21. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 17, 28. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 18, 5. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 19, 12. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 20, 19. Mai 1938 -
- Ausgabe Nummer 21, 26. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 22, 2. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 23, 9. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 24, 16. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 25, 23. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 26, 30. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 27, 7. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 28, 14. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 29, 21. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 30, 28. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 31, 4. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 32, 11. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 33, 18. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 34, 25. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 35, 1. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 36, 8. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 37, 15. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 38, 22. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 39, 29. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 40, 6. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 41, 13. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 42, 20. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 43, 27. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 44, 3. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 45, 10. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 46, 17. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 47, 24. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 48, 1. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 49, 8. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 50, 15. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 51, 22. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1938 1
-
Band
Band 55.1938
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- Gartenbauwirtschaft
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Kummer 4!. 27. Oktober 15!8 3 beilage ,Für den (Zartenausführenden und den friedhofgärtner" I^r. 13 Lac/igsmäLs Ou5c/i^ü/i5un9 §/cii65^ c//s W»>1cL0m1c6/t c/s/- ^n/ags Die Untergrundenlwässerung Auf Grundstücken oder Geländcn mit zu hohem Grundwasserspiegel ist infolge der stagnierenden Nässe und späterer Versumpfung ein gedeihliches Wachstum der meisten Kulturpflanzen nicht mög lich; meist ist der Boden dann versauert und nicht genügend luftdurchlässig. Derartig feuchte Gelände teile sind infolge erheblicher Wasserverdunstung in den Frühjahrs- und Herbstmonaten sehr oft die Ursache schädigender Bodenfröste. Nicht selten wird der Gartenausführende nun vor die Aufgabe gestellt, ein derart praktisch unbrauchbares Gelände durch Senkung des Grundwasserspiegels gärtnerisch nutz bar zu machen. Dies ist sehr oft schon durch ver hältnismäßig einfache Methoden möglich. Innerhalb eines Park- oder Gartengrundstückes läßt sich schon durch die Anlage eines natürlichen Teiches, in dem sich das in der Nähe befindliche Wasser sammeln kann, Abhilfe schaffen. Der gewonnene Bodenaus hub dient dann gleichzeitig zur Aufhöhung des Geländes. Bei diesen Grundwasserteichen, die infolge wech selnden Grundwasserstandes im Sommer und Herbst sehr oft trocken liegen, ist für die Möglichkeit einer Wasserzufuhr Sorge zu tragen, besonders dann, wenn Wasserpflanzen, Seerosen usw. angepslanzt werden sollen. Sind undurchlässige wassenführende Schichten die Ursache von stagnierender Nässe, so kann dieser Uebelstand oftmals schon dadurch beseitigt werden, daß in gewissen Abständen die undurchlässige Schicht durch Sprengung oder durch Einbau von Schächten durchbrochen wird. Voraussetzung ist natürlich, daß diese Schächte in eine wasserdurch lässige Schicht in Sand oder Kies führen, damit das Wasser eine Abzugsmöglichkeit hat. Die Schächte werden mit Steinbrocken, Reisig oder anderem durchlässigen Material ausgefüllt "und nachher wie der mit Boden überdeckt. Offene und verdeckte Gräben Eine Senkung des Grundwasserspiegels läßt sich ferner durch sogenannte offene Gräben erreichen, die den Vorzug haben, daß man neben der Wasser abführung den Bodenaushub zur Aufhöhung der angrenzenden Flächen verwenden kann. Diese Form der Entwässerung wird man aber nur dann an wenden können, wenn kein Raum- oder Flächen mangel vorhanden ist, andernfalls wird man ver deckte Gräben oder Sickergräben anlegen. Auf der Sohle wird durch die Einbringung' von Stein schotter, Faschinen, Knüppelhölzer oder anderem durchlässigen Material eine Wasserabführung ge schaffen. Dies kann auch durch Kanäle mit Ziegel steinen oder Torfstücken geschehen, die lose einge baut werden. Es gibt dafür verschiedene Möglich keiten, die in der Skizze veranschaulicht sind. Die Tiefe dieser Entwässerungsgräben richtet sich nach der beabsichtigten Senkung des Grundwasserspiegels. Bei festen und blndigen Böden wird zur Arbeits ersparnis ein möglichst schmaler Graben mit senk rechten Seitenwänden ausgestochen und nach Ein bringung des Drainmaterials wieder mit Boden »erfüllt. Diese Entwässerungsmethoden stellen nur primitive Möglichkeiten dar, die aber unter ge wißen Voraussetzungen oftmals ihren Zweck in jeder Weise erfüllen, besonders im Gelände mit größerem Baumbestand, wo sehr leicht bei der Röhrendrainage, wenn sie nicht in entsprechender Tiefe verlegt ist, Verstopfungen durch die Wurzeln hervorgerufen werden. Allerdings ist die Wirksam keitsdauer dieser Abzugsgräben kürzer als bei einer gut angelegten Röhrendrainage, der deshalb trotz anfänglicher höherer Anlagekosten der Vorzug zu geben sein dürfte. Bei der Anlage offener Gräben müssen je nach Bodenart mehr oder weniger stark geneigte Böschun gen vorgesehen werden, die eine Abdeckung mit Rasenplatten erhalten. Haben diese Gräben ein stärkeres Gefälle, so wird darüber hinaus eine Be festigung des Böschungsfußcs mit Faschinen oder Bruchsteinen notwendig, um Ausspülungen zwischen Böschung und Grabensohle zu vermeiden. Die offenen Entwässerungsgräben sind regelmäßig zu säubern und zu entkrauten, damit sie nicht allmäh lich zuwachsen. In Zeiten längerer Trockenheits- Perioden kann aber diese Entwässerung durch den Einbau von sogenannten Staustützen gleichzeitig zur Bewässerung eines Geländes dienen.' Jede Entwässerung muß einen Vorfluter haben, der an der tiefsten Stelle des Geländes liegt und das abfließcnde Wasser auf schnellstem Wege ab zuführen hat. Diesem Zweck kann ein Kanal', Zug graben, Bachlauf, ein Fluß, Teich oder ein See dienen. Es muß dafür Sorge getragen werden, daß diese Vorslut besonders an den Ausmündungsstell. n der Drainagegräben oder Röhren immer sauber ge halten wird, damit ein regelmäßiger Wasserabzrg gewährleistet ist. Hiervon ist das gute Funktionieren ;eder Entwässerung abhängig. Die Röhrendrainage Wie bereits ausgeführt, ist die Röhrendrainage die beste und wirksamste Entwässerungsanlage. Der Mehraufwand für die anfänglichen Anlagekosten macht sich im Lauf der Jahre durch den Wegfall jeglicher Unterhaltungsmaßnahmen bei richtiger Herstellung durchaus bezahlt. Je nach Anordnung der Drainröhren wird unterschieden zwischen einer Quer- und Längsdrainage. Bei der Querdrainage laufen die Sanger in den meisten Fällen parellel zu den Höhenlinien, während sie bei der Längs drainage mit dem Gefälle des Geländes verlaufen (siehe Skizze). Bei stärkerem Geländegefälle (über 2 A>) ist die Querdrainage von besserer Wirkung, weil damit eine bessere Wasseraufnahme erzielt wird. Die Längsdrainage dagegen ist im flachen Gelände mit einem Gefälle bis zu 1 Ä empfehlens wert, um eine schnellere Wasserabsührung zu er möglichen. Stoß sorgfältig verlegt. Der Zutritt des Wassers erfolgt durch die Stoßfugen. Die Röhren müssen in frostfreier Tiefe liegen, im allgemeinen also in einer Tiefe von 1,25 m. Die einzelnen Sauger stränge sollen allgemein nicht über 200 m lang sein. Bei größerem Baumbestand ist es sehr empfehlens wert, die einzelnen Stoßfugen mit etwas Schlacke oder Kies zu überdecken, damit die Bildung von Bei der Anlage dieser Röhrendrainage ist von der tiefsten Stelle, also dem Vorfluter, auszugehen, durch den das notwendig« Gefälle der Röhren be stimmt wird. Die einzelnen Saugerstränge münden alle in den sogenannten Sammler. Um die Ablage rung von Slnkstoffen in den Saugern zu vermeiden, müssen sie bei einer normalen Rohrweite von 4 bis 5 cm ein Gefälle von ungefähr 0,2 9L, d. i. also 20 cm auf 100 m, erhalten, während für die Samm ler in schweren Böden ein Mindestgefälle von 0,3 bis 0,5 5b vorzusehen ist. Das Gefälle der Sammler richtet sich aber im übrigen nach der vorhandenen Geländeneigung. Mit dem Auswerfen der Draingräben, wofür zweckmäßigerweise sogenannte Drainspaten benutzt werden, ist an der Vorslut zu beginnen, damit das sich sammelnde Wasser von selbst abfließen kann. Die Gräben werden dabei so schmal ausgeworfen wie es die Standfestigkeit des Bodens erlaubt. Der Mutterboden wird gleich getrennt gelagert, damit er später wieder in der oberen Schrcht eingebracht werden kann. Die Grabensohle ist sorgfältig zu glätten und bei lockerem Grund ebenfalls zu stämp- fen. Sie darf keine Unebenheiten aufweisen, damit die Röhren fest aufliegen. Ein zweckmäßiges Werk zeug für diesen Arbeitsvorgang ist die Hohlkelle oder der Schwanenhals. Die Drainröhren werden vor dem Verlegen längs des Grabens verteilt. Die Verlegung erfolgt von oben nach unten. Unmittel bar danach beginnt das sorgfältige Verfüllen der Gräben. Hierbei ist besonders zu beachten, daß die Röhren nicht aus ihrer Lage gebracht werden. Es ist daher zweckmäßig, zunächst die Röhren durch Abstechen dünner Schichten von den Seitenwänden 20—30 cm zu bedecken und erst dann die Gräben vollständig zu füllen und zu stampfen. Für die Funktion der Sauger sind die Rohrweiten von 4 bis 5 cm am besten geeignet. Eine besondere Be rechnung der Weite ist im allgemeinen nicht er forderlich. Die Drainröhren sind runde aus Ton gebrannte, nicht glasierte Rohre von 31 cm Länge mit einem lichten Durchmesser von 4—15 cm. Sie werden in den Gräben mittels Einlegehaken mit einfachem sogenannten Wurzelzöpfen in den Stoßfugen ver hindert wird. Die Entfernung der Saugerstränge richtet sich nach der Bodenart und nach dem An ordnungssystem der Röhren. Sie beträgt in der Regel in schweren Ton-und Moorböden etwa 10 m in sandigen Lehmböden etwa 15—20 m in reinem Sandboden etwa 25—30 m Für die Rohrweite des Sammlers ist die abzu führende Wassermenge und das jeweilige Gefälle maßgebend. Die erforderlichen Rohrweiten lassen sich aus den einschlägigen Tabellen graphisch er mitteln. Besondere Sorgfalt erfordert Ler Anschluß der Saugerstränge an die Sammler, und zwar durch Ueberdeckung. In den Sauger und in das Rohrstück des Sammlers wird mit einem Spitzhammer ein Loch geschlagen und die beiden Teile genau auf einandergelegt. Das Endstück des Saugers sowie die Fugen der Verbindungsstelle werden gut mit Lehm oder Ton verschlossen. Die Ausmündung des Sammlers muß mindestens 10 cm über dem Höchst wasserstand des Vorfluters liegen. Die Wirksamkeit der ganzen Drainage hängt in sehr starkem Maß von der guten Ableitung des Wassers durch die Sammler ab. Die Ausmündungsösfnung in den Vorfluter soll einen Ueberstand von etwa 10 bis 15 cm haben und nach Möglichkeit mit einem Maschendraht oder einem Gitterrost abgesperrt wer den. Die Ausmündung des Sammlers muß in der Fließrichtung des Vorfluters liegen, damit das Wasser mit dem geringsten Widerstand abgeleitet wird. Die beste Zeit für die Durchführung von Drainage arbeiten ist der Herbst, weil zu dieser Zeit der Grundwasserstand m der Regel am niedrigsten ist. Ein geübter Arbeiter verlegt in der Stunde unge fähr 20—25 lfd. m Rohr. Nach überschläglicher Berechnung dürfte der erforderliche Arbeitslohn aufwand für die fertige Herstellung von 1 lfd. m Röhrendrainage durchschnittlich etwa 80 Pf. bis 1 RM. betragen, je nach Bodenverhältnissen und evt. Erschwernissen bei Zugrundelegung eines Arbeiterlohnes von 60 Pf. bis 70 Pst in der Stunde. K. kerüelmann. ^ockma/r: Arbeitslosenversicherungspflicht Die neue Entscheidung des Reichsverflcherungsamtes In der Beilage „Steuer- und Arbeitsrechtliche Rundschau" der „Gartenbauwirtschaft" vom 20. Oktober d. I. wird eine neuerliche Entscheidung des Neichsversicherungsamtes vom 2. Juni 1938 bekanntgcgeben, worin die Frage der Arbeitslosen versicherung für die Gartenausführenden behandelt wird. In dem darin zur Entscheidung stehenden Streitfall handelt es sich um einen Landschafts gärtnereibetrieb ohne eigene Erzeugung, so daß ohne Zweifel das Ergebnis als zu recht bestehend anerkannt werden muß. Jedoch hat diese Ent scheidung für die Gartenausführenden praktisch nichts Neues ergeben und trägt daher in keiner Weise dazu bei, die schwebende Frage einer Klärung entgegenzuführcn. In der betreffenden Entscheidung wird gesagt, daß die Betriebe der Gartenausführung (Land schaftsgärtnerei) nur dann Gartenbaubetriebe im Sinne' des 8 70 Abs. 2 AVABG. darstellen, wenn der Betriebssichrer als Eigentümer oder in sonstiger zum Besitz berechtigender Weise über gärtnerisch bearbeiteten Grund und Boden verfügt und dieser eigentliche Gartenbaubetrieb (Erzeugerbetrieb) dem Gesamtbetriebe das Gepräge verleiht. Wenn da gegen ein Gartenausführender (Landschafts gärtner) keinen oder nur einen für den Gesamt charakter des Betriebes unwesentlichen, verhältnis mäßig kleinen Erzeugerbetrieb unterhält, im übrigen aber bei der Anlage von Gärten nicht oder nur im geringen Umfang selbst gezogene Ge wächse verwendet, so gehört dieser Betrieb nicht zum Gartenbau im Sinne des 8 70 Abs. 2. AVAVG. Das Reichsversicherungsamt stellt also nunmehr das Vorliegen der Bersicherungspflicht oder -frei- heit darauf ab, ob zu dem Betrieb Ländereien gehören, auf dem die bei der Anlage und Pflege erforderlichen Pflanzen selbst gezogen werden und ob die Pslanzenanzucht dem Betrieb das Gepräge verleiht. Mit dieser Formulierung ist man auf einem Standpunkt angelangt, der schon bisher zu ganz unzulänglichen Auslegungen geführt hat und in keiner Weise den sozialen Notwendigkeiten in der Gartenausführung gerecht wird. Gerade für die sogenannten Gemischtbetriebe, die heute in großer Zahl und in nicht geringem Umfang an öffentlichen Arbeiten beteiligt sind, ist mit dieser Entscheidung keine ausreichende und stetige Rechts lage geschaffen worden, weil die Eigcnanzucht und der Zukauf von Pflanzen für gärtnerische Anlagen im Lauf des Jahres erheblichen Schwankungen unterworfen sein kann, so daß einmal der Zukauf von Pflanzen und zum anderen die eigene Anzucht dem Betrieb das Gepräge verleiht. Bei der ganzen Frage handelt es sich aber gerade nm diese Be triebsformen, die bisher in der Berwaltungspraxis eine außerordentlich uneinheitliche Bchandiung er fuhren, so daß diese Betriebe teils versicherungs pflichtig, zum größten Teil aber vcrsicheruiigsfrei blieben'. Hier ist also die in der Gartenausführung (Landschaftsgärtnerci) beschäftigte Gefolgschaft längeren Arbeitsunterbrechnngen, besonders wäh rend der Winterzeit, schutzlos preisgegeben. Der Rcichsverband hat bis in alle Einzelheiten gehende Eingaben an das Reichsversicherungsamt und durch Unterbreitung von Vorschlägen nichts unversucht gelassen, im Einvernehmen mit der RHA. I eine befriedigende Lösung zu erreichen. Er freulicherweise wurde mit dieser Entscheidung wenig stens erreicht, daß hinsichtlich der Berufsbez'eichnung die früher entstandene Unklarheit und Verwirrung im Berufsstand beseitigt ist. Aber im übrigen ist mit der Ausstellung der neuen Grundsätze ein Schritt zur endgültigen Klärung dieser strittigen Das Aufgabengebiet : der Gartenaussührenden und Friedhossgärtner im Nahmen der Essener Leistungsschau j In den nachfolgenden Ausführungen möchte ich j znsammenfasscnd die Ausstellungsteile herausgrei- fcn, die uns Gnrtcnansführende und Fricdhofgärt- j ner als Berufsgruppe in besonderem Maße in- j teressiereu. Ich glaube, daß alle Berufskameraden j mit mir übereinstimmen, wenn ich behaupte, daß j erstmalig in Essen durch die Freilandsonderschau i „Werkstoffe des Gartens" in ausgezeichnet anschau- j licher und belehrender Weise auf die werkgerechte j Verwendung und Behandlung gärtnerischer Werk- j stoffe am Beispiel und Gegenbeispiel hingewiesen ! wurde. Diese Lehrschau, die in umfassender Weise alle gärtnerischen Werkstoffe, wie Erde, Pflanze, j Steine, Wasser, sowie die Materialien Holz, Eisen j und Glas enthielt, stellte eine wahre Fundgrube : in belehrender Hinsicht für jeden Gartenausführcn- ! den und auch sonst interessierten Gartenliebhaber j dar. Dieser erstmalige Versuch einer derartigen j Sonderschau konnte daher als voller Erfolg ge- j wertet werden. Ja, man darf wohl sagen, daß j gerade dieser Teil der Ausstellung ein besonderes ! Zugstück der gesamten Reichsgartenschau gewesen ist und über die Fachwelt hinaus auch weite Kreise von Gartenfreunden in ihren Bann zog. Es ist daher zu wünschen, auch auf zukünftigen Reichs gartenschauen gerade dieses gärtnerische Aufgaben- j gebiet zu zeigen, um auf diese Weise erzieherisch j auf eine Leistungs- und Qualitätsverbesserung j unserer Werkarbeit hinzuwirken. Darüber hinaus j bietet eine derartige Schau die Möglichkeit, regel- j mäßig die Vielfalt und den Entwicklungsstand j unserer gärtnerischen Werkstoffe und sonstigen ar- j beitstechnischen Verbesserungen in wirkungsvoller j Weise zu veranschaulichen. j Der Reichsverband der Gartenausführenden und j Friedhofgärtner als berufsständische Organisation j führte erstmalig auch in Essen eine Plan- und j Bildschau als ausgesprochene Lehrschau in der j Halle 5 des Reichsnährstands vor, in der nach j Themen gegliedert die Arbeitsgebiete der Garten- ausführenden und Friedhofgärtner gezeigt wur- j den. Die Schau enthielt Darstellungen über Boden- j bearbeitung — Mutterboden und seine Behand- j lung — Pflanzarbeiten — Steinarbeiten —Wasser- : anlagen und über Friedhofgestaltung. Modelle so- j wie eine Sammlung im Gartenbau gebräuchlicher j Natursteinarten vervollständigten die Schau. Ob- j wohl es sich hierbei zunächst um einen bescheidenen Anfang handelte, darf wohl gesagt werden, daß j diese Ausstellung mit ihrem sorgfältig zusammen- j gestellten Ausstellungsmaterial als ein ausgezeich- > netes Schulungsmittel anzusehen ist und auch eine dementsprechende Anerkennung gefunden hat. Der Neichsverband wird daher diese Lehrschau für spä- j tere Anlässe immer mehr erweitern und verbessern j in der Erkenntnis, daß damit gleichzeitig unserem j Berufsstand die Möglichkeit gegeben ist, auch der breiten Oeffentlichkeit Zeugnis über jein berufliches Schaffen abzulegen. Wenngleich auch in Essen das außerordentlich j vielseitige Aufgabengebiet der Gartenausführenden j und Fr'iedhofgärtner zum erstenmal stärker in Er- j scheinung getreten ist, als es früher der Fall war, so bleibt doch immer noch eine zu schließende Lücke, und zwar die Notwendigkeit, auch der Bernss- j gruppe der Gartenausführenden und Friedhof- j gärtner auf den Reichsgartenschauen die Möglich- j keit einer vergleichenden Wertung ihrer Leistungen j zu schaffen, wie dies bei den Gartengestaltern sowie auch bei allen anderen Fachgruppen des Garten baues bereits der Fall ist. Die Berechtigung dieser j Forderung geht schon allein aus der Tatsache her- j vor, daß eine gärtnerische Anlage jeder Art eine j vollendete und kulturell wertvolle Arbeit nur dann j sein kann, wenn neben der bestmöglichen Erfüllung j der Gestaltungsaufgaben auch die gärtnerische und j handwerkliche Ausführung eine Meisterhand erken- j nen läßt. Was Essen für uns Gartenausführende bezüglich der Leistungswertung noch nicht gebracht j hat, wird die Reichsgartenschau in Stuttgart 1939 j bringen. Gewiß ist die erfolgreiche Durchführung j eines reinen Leistungswettbewerbes der Gartenaus- führenden mit gewissen Schwierigkeiten verknüpft. Dies darf uns jedoch nicht abhalten, gerade dieser j Frage im besonderen Matz näherzutreten. Aus den in Stuttgart sich ergebenden Erfahrungen werden i sich zweifellos praktische Möglichkeiten ergeben, die in Zukunft zu einer brauchbaren Lösung dieser für ! unseren Berufsstand außerordentlich wichtigen Än- j gelegenheit führen. j Was von den Gartenausführenden gesagt wurde, gilt auch in eben demselben Maß für unsere Fried- j Hofgärtner. Es wäre daher höchst wünschenswert j und erforderlich, bei zukünftigen Reichsgarten- schauen auch den erwerbstätigen Friedhofgärtnern in Form einer Leistungsschau an den Ausgaben des Friedhofwesens zu beteiligen und nicht, wie cs j bisher der Fall war, ausschließlich hier die Fried- j Hofverwaltungen sprechen zu lassen. k. Kerle el in-um. Frage nicht erkennbar. Dies wird für die Zukunft auch nur dann möglich sein, wenn einzig und allein das Beschäftigungsverhältnis und das sich daraus ergebende Schutzbedürfnis der Beschäftigten im Gartenbau zur Grundlage der Arbeitslosenversiche rung gemacht wird. Solange aber die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind, müssen wir für alle Betriebe in dem Umfang die Arbeits losenversicherungspflicht fordern, als sie Gefolg- schaftsmitgliedcr auf dem Gebiet der Gartenaus führung beschäftigten. Eine grundlegende und ein heitliche Klärung ist in erste- Linie aus sozialen Gründen unserer Gefolgschaft gegenüber notwendig. Aber auch die außerordentlich fühlbare unterschied liche Belastung der auf dem Gebiet der Garten- auSführung tätigen Betriebe infolge der uneinheit lichen Behandlung in der Frage der Arbeitslosen versicherung hat zu erheblichen Unzuträglichkeiten innerhalb des Berufsstandes geführt, so daß auch im Interesse einer möglichst' einheitlichen Kalku lationsbasis eine den Berufsverhältnissen Rechnung tragende Regelung dringend erforderlich erscheint. Der Neichsverband wird jedenfalls seine Bemühun gen über die zuständige RHA. I in Goslar fort- setzcn, um eine dahingehende Lösung so bald wie möglich zu erreichen. ll. Kerkelmann.
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