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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 55.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19380000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19380000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 55.1938
-
- Ausgabe Nummer 1, 6. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 2, 13. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 3, 20. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 4, 27. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 5, 3. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 6, 10. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 8, 24. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 9, 3. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 10, 10. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 11, 17. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 12, 24. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 13, 31. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 14, 7. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 15, 14. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 16, 21. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 17, 28. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 18, 5. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 19, 12. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 20, 19. Mai 1938 -
- Ausgabe Nummer 21, 26. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 22, 2. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 23, 9. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 24, 16. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 25, 23. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 26, 30. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 27, 7. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 28, 14. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 29, 21. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 30, 28. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 31, 4. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 32, 11. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 33, 18. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 34, 25. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 35, 1. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 36, 8. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 37, 15. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 38, 22. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 39, 29. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 40, 6. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 41, 13. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 42, 20. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 43, 27. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 44, 3. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 45, 10. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 46, 17. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 47, 24. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 48, 1. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 49, 8. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 50, 15. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 51, 22. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1938 1
-
Band
Band 55.1938
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- Gartenbauwirtschaft
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4 Kummer 41. H. vlckobse Keilage „ver 5amenbau" s^Ir. 5 65unc//c»96n 5/c/)65n c//6 l-s/L/ungLiö^/g/cs/i c/s/- ö6t5/s^)6 Aufbauarbeit tm Samenbau Geht man bei den Betrachtungen über die absatzwirtschaftlichen Voraussetzungen zur Siche rung der Leistungsfähigkeit der Samenbau betriebe von den betriebswirtschaftlichen und fach- technischen Faktoren aus, so kann man seststeUen, daß es wohl kaum Maßnahmen auf dem Gebiet des Saatgutwesens gibt, die sich nicht auf den Absatz in irgendeiner Form auswirken. Die ver gangenen Jahre haben im Samenbau eine gänz liche Neuordnung gebracht. Der nationalsoziali stische Wirtschaftsgedanke schuf die Voraussetzung für einen grundsätzlichen Wirtschaftswandel. Mit dem Erlaß des Saatgutgesetzes im Mürz 1934 wurde die Grundlage errichtet für die Neugestal tung der bisher nach rein geschäftsmäßigen und liberalistischen Gesichtspunkten betriebenen Saat guterzeugung und -Bewirtschaftung. Befaßt man sich mit dem Absatzproblem, so sind der Umfang des Bedarfs sowie die Preisgestaltung unter Berücksichtigung der Erzeugungsfaktoren in Len Kreis der Betrachtungen zu ziehen. Voraussetzung für eine ruhige und sichere Pro duktionsleistung ist die Garantie für einen bestimm ten Umfang des Absatzes. Der Größe des Absatzes sind ja stets gewisse Grenzen gesetzt. Sie sind im großen und ganzen, von Schwankungen innerhalb der Arten und Sorten abgesehen, als gleichblerbend zu betrachten, wenn nicht von außen her künstlich Störungen, z. B. durch hemmungslose Einfuhr oder durch planlosen inländischen Vermehrungs- anban, verursacht werden. Da die Ansprüche einiger Kulturarten an Klima und Bodenverhältnisse auch heute noch eine gewisse Abhängigkeit vom Saatgut ausländischer Erzeugung bedingen, läßt sich die Saatguteinfuhr nicht unter binden. Sie ist aber nicht mehr in das Ermessen des einzelnen gestellt, sondern sie wird planmäßig geregelt durch Anpassung an die eigene Erzeugung und sorgt so für die zusätzliche Bedarfsdeckung aus dem ausländischen Vermehrungsanbau bzw. Ver tragsanbau. Der von deutschen Züchtern im Auslande durchgeführte Gemüsesamen-Vermehrungsanbau baut sich auf dem im eigenen Zuchtbetrieb erzüchteten Elite-Saatgut auf, wodurch ein weit gehender Einfluß auf die Beibehaltung der gewünschten Sorteneigenschaften gewahrt bleibt. Mengenmäßig gesehen stammen znr Zeit rund drei Viertel der Normaleinfuhr von Gemüsesämereien aus deutschem Elite-Saatgut, während sich die restlichen Mengen aus Spezialsämereien leistungs fähiger ausländischer Züchter zusammensetzey. Die deutschen Anbauflächen unterliegen aber einer steten Beobachtung, so daß heute jederzeit die Mög- lickckeit gegeben ist, Störungen des Marktes aus- zuschalten- Das Sorkenzulassungswesen Damit eine Uebersicht über die gesamte garten bauliche Samenerzeugung möglich wird, hat der RNSt. die Zulassungspflicht «ingeführt. Mit dieser Maßnahme wird auch der wilde Anbau erfaßt, d. h., die ohne züchterische Bearbeitung aufwach senden Vermehrungsbestände. Diese Bestände scheiden aber wegen der ihnen innewohnenden Unsicherheitsfaktoren immer mehr aus. Hinzu kommt, daß dem wilden Anbau durch den heutigen Wandel auf dem Arbeitsmarkt die Grundlage ent zogen wurde, was besonders für das Blumensamen angebot eine fühlbare Entlastung mit sich gebracht hat. Eine wesentliche Entlastung bedeuten die Arbei ten des RNSt. auf dem Gebiete des Sorten zulassungswesens. Unendliche Kleinarbeit war zu bewältigen, um zu den bisherigen Ergebnissen zu gelangen. Beseitigt ist bei den wichtigsten Ge müsearten das Chaos willkürlicher Sortenbczeich- nung, beseitigt sind die langatmigen Katalog beschreibungen über angebliche Neuheiten und Svezialzüchtungen. Die heute heräusgestellten Sorten zeichnen sich besonders dadurch aus, daß sie eine gewiße Streubreite besitzen, d. d., daß sie ihre Eignung und Wirtschaftlichkeit in extremsten Anbauverhältnissen unter Beweis gestellt haben. Die Liste der zugelassencn Sorten ist übrigens nicht sest umrissen, sondern erfährt je nach dem Stand der Neuzüchtungcn Kürzungen und Ergänzungen. Gerade aber bei der Zulassung von Ncuzüchtungen wird ein besonders strenger Maßstab angelegt, so daß die neu in den Katalogen erscheinenden Sorten ohne grundsätzliche Bedenken vom Handel und Verbraucher ausgenommen werden können. Der Absatz besonders wertvoller für bestimmte Aubaugebiete geeignete Sorten erfährt überdies besondere Förderung durch den RNSt., der in ver schiedenen Gebieten der einzelnen Landesbauern schaften Schauversuche durchführen läßt- Auch die in den Landesbauernschaften durchgeführten Er tragsversuche werden dazu beitragen, daß sich die Nachfrage auf ganz bestimmte Sorten konzentriert und dadurch eine gewisse Stabilität des Absatzes innerhalb des Sortiments eintretcn kann. Das bedeutet letzten Endes eine wesentliche Entlastung des Zuchtapparates, der nunmehr unter Ausschal tung >der züchterischen Bearbeitung der für den Absatz unwichtigen Sorten eine wirtschaftlichere Ge staltung erfahren kann. Dies gilt auch ganz be sonders für die Lagerhaltung. Da, wie Erhebun gen einwandfrei ergeben haben, die Liquidität der Firmen vom Nutzeffekt der Lagerhaltung außer ordentlich abhängig ist, erlangen die Maßnahmen des RNSt. auf dem Gebiet des Sortenzulassungs- und Versuchswesens auch als Maßnahmen zur Förderung des Absatzes außergewöhnliche Be deutung. Neuzüchtungen werden, sofern sie den gestellten Ansprüchen genügen, und wenn sie bezüglich Leistung und Wirtschaftlichkeit bisher vorhandene Sorten übertreffen, nur für den Züchter zugelasscn. So ist der Züchter im Gegensatz zu den vergange nen Jahren in der Lage, Einfluß auf den Absatz seiner Sorten und auf den Ilmfang des Absatzes zu nehmen. Wohl wird der Umfang des Bedarfs immer von der Position abhängig sein, die sich die Sorten auf Grund ihrer Werteigenschaften zu schaffen vermochten; andererseits vermag niemand schmälernd in die Erzeugung und in den Absatz einzugreifen, ohne entsprechende Vereinbarungen Mit dem Züchter getroffen zu haben. Auch dann, wenn es im Interesse der Landeskultur erforderlich wird, gewisse Mengen von Elite-Saatgut znr Ver mehrung an andere Zuchtbetriebe abzugeben, bleibt der Züchter durch irgendeine Form von Lizenz für seine Arbeit entgolten und behält eine genaue Uebersicht über den Bedarf, die ihm eine zweckdien liche Disposition ermöglicht. Wenn ich eben er wähnte, daß es im Interesse der Landeskultur not wendig werden kann, einen Teil der erzeugten Eliten zur Vermehrung an andere Züchter abzu geben, so soll damit zum Ausdruck gebracht werden, daß der RNSt. nicht daran denkt, Monopol stellungen zu schaffen. Der Züchter soll und muß aber einen gerechten Lohn für sein« oft Jahrzehnte dauernde und oftmals an Enttäuschungen reiche Zuchtarbeit erhalten und wird Gelegenheit haben, je nach Kulturarbeit die Züchtungen drei und mehr Jahre allein auszuwerten und nach Ablauf dieser Frist durch Erstellung der Eliten immer, und je nach der Nachfrage nach den Sorten eine laufende Rente erhalten. Mit Abgabe der Eliten erhalten auch die neuen Sorten Eingang in den Samenfach handel, was um so notwendiger erscheint, da wert volle Sorten, und um solche handelt es sich ja immer bei zugelassenen neuen Sorten, eine mög lichst große Verteilerbasis benötigen, um allen Ver brauchern zum Nutzen der Allgemeinheit möglichst nahe gebracht zu werden. Der Umfang des Absatzes ist, auf die Dauer gesehen, immer von der Güte und Preiswürdig keit der vertriebenen Ware abhängig gewesen. Dieser Grundsatz hat für den Samenhandel ganz besondere Bedeutung. Der Einkauf von Saatgut ist Vertrauenssache, da es für die inneren Wert- eigenschaften des Saatgutes leider keinen äußer lich anzulegenden Gradmesser gibt. Das Anerkennungsverfahren Die Anerkennungspflicht bei Blumen muß sich zunächst auf einige Blumenarten beschränken, während die Gemüsesaatenanerkennung bereits heute die wichtigsten Gemüsearten umfaßt. Ganz abgesehen davon, hat ein Teil der Zuchtbetriebe grundsätzlich seinen gesamten Anbau dem Aner kennungsverfahren unterstellt. Bei der Saatgutanerkennung werden vor allen Dingen aus Sortenreinheit und Sortenechtheit Wert gelegt und ganz bestimmte Anforderungen an Keimfähigkeit und Reinheit des Saatgutes gestellt. So stellt sie ein außerordentlich beruhigen des Moment sür die Absatzgestaltung dar. Schon im nächsten Jahr wird die Anerkennung dadurch eine Vertiefung erfahren, daß durch Ueberprüfung des Eliteaufwuchses im Zuchtbetrieb selbst solches Saatgut von der weiteren Vermehrung aus geschaltet werden kann, das auf Grund seiner inne ren Werteigenschaften nicht geeignet ist, als Aus gangsmaterial zur Erzeugung hochwertigen Ver brauchs-Saatgutes zu dienen. Die eingehende Beobachtung der Elitebestände wird in drei bis vier Jahren soweit führen, daß die Landesbauern schaften von der grundsätzlichen Besichtigung der Feldbestände zur stichprobeweisen Besichtigung dort übergehen können, wo die Qualität der verwand ten Elitesaaten keinen Zweifel über die Güte der Vermehrungsbestände aufkommen läßt. Der Nach weis der absoluten Zuchtarbeit bei jeder zur An erkennung vorgeschlagenen Sorte verbürgt also Sicherheiten in so ausgedehntem Ausmaß, wie sie durch andere Maßnahmen kaum gegeben sein dürften. Preisgestaltung und Festpreissystem Ein die Leistungsfähigkeit der Betriebe maßgeb lich bestimmender Faktor ist die Preisgestaltung. Bestimmend deshalb, da ohne Wirtschaftlichkeit des Arbeits- und Kapitalaufwandes auf die Dauer nicht die Möglichkeit gegeben ist, Aufwand und Substanz im Gleichgewicht zu erhalten. Noch weniger kann unter solchen Voraussetzungen eine Steigerung der Leistung erwartet werden. Der Erlös für die Er zeugung muß daher die entstandenen Unkosten restlos decken können und außerdem einen an gemessenen Gewinn in sich schließen. Dies gilt nicht nur für den Erzeuger, sondern auch für den Züchter und für den Verteiler, die für den Ver trieb di« Verantwortung tragen und ohne deren Vorhandensein die Arbeit des Züchters vergeblich wäre. Unsere Erzeugnisse sind erheblichen Erntezufällen unterworfen. Die zielbewußte Preispolitik des RNSt. ist daher grundsätzlich davon ausgegangen, daß der Preis normalen Erzeugungsbedingungen zu entsprechen hat. Auf diese Weise kann er im Lauf der Jahre einen gesunden Ausgleich zwischen guten und schlechten Ernten schaffen. Deshalb er hielt der ursprüngliche Richtpreis bei Gemüse sorten, der nur unerheblichen Schwankungen unter worfen war, F e st P r e i s ch a r a k t e r- Durch die Festpreisordnung werden Züchter, Verteiler und Verbraucher im gleicben Sinne geschützt. Aber unendliche Schwierigkeiten galt es zu überwinden, um diesem Ziel näherzukommen. Die wichtigsten Gesichtspunkte, die bei dem Festpreissystem inter essieren, möchte ich nachfolgend erläutern. In Zusammenarbeit zwischen dem Reichsverband der gartenbaulichen Pflanzcuzüchter, den Maßgeb lichen Landesbauernschaften, Züchtern und Ver mehrern wurde in den letzten Jahren eine Preis grundlage gebildet, die sich auf den Erfahrungen her durchschnittlichen Ernteergebnisse im Verlauf vieler Jahre aufbaut. So, wie wir heute nicht mehr begreifen können, daß unsere Getreidepreise einstmals aus der Börse ausgehandelt wurden, so wenig würden wir heute ein durch Witterungs- und Konjunkturverhältnisse bedingtes Auf und Ab in der Gemüsepreisgestaltung gutheißen können. Durch das Festpreissystem bleiben die Produktions kosten ohne Rücksicht auf gute oder schlechte Ernten Jahr für Jahr die gleichen. Bei der Festsetzung und Beurteilung der Preisspanne ist weiterhin die oftmals erhebliche Lagerhaltung zu berücksichtigen, die einmal durch Ueberernte bedingt sein kann, ksgs/vng c/sr m/t gafssnbav/icksn Lämsts/sn Einfuhr und Zulassung von Saatgut Zulassung und Vertrieb von gartenbaulichen Sämereien finden ihre Regelung in der Anord nung >des Verwaltungsamtes des Reichsbauern- führers vom 11. Oktober 1935, betr. den Vertrieb von Gemüsesämereien und von Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen-Saatgut, sowie den ersten Aus- sührungsbestimmnngen zu dieser Anordnung vom 5. November 1935 und ferner in der Anordnung des Verwaltungsamtes des Reichsbaucrnführer's betr. Erzeugung und Vertrieb von Geniüse-, Blu men- nnd Obstsaat-(Pslanz-)Gut vom 6. Februar 1937. Demnach fällt dem Ausschuß für Samen und Saaten in erster Linie die Prüfung und Ueber- wachung der Einfuhren, die Zulassung als Saat gut in- und ausländischer Herkunft, sowie in Zu sammenarbeit mit der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftlichen Er- zeugnisse — als Ueberwachnngsstelle — die An forderung der sür die Einfuhr benötigten Zah lungsmittel als Aufgabe zu. Zur Klärung generell bestehender Zweifelsfragen ist nachstehend der Text des Merkblattes den an diesen Fragen interessierten Firmen zur Beachtung wiodergegeben: 1. Anträge auf Zulassung der Ein fuhr von Gemüse- und Blumensämereien, Ge müsesaathülsenfrüchten, Saatgut von Heil-, Dust- und Gewürzpflanzen und Obst sowie Steckzwiebeln und Pflanzgut von Dahlien, Chrysanthemen, Rosen und Gladiolen sind ausschließlich auf Zulassungs antragsformularen („Ge.") beim Ausschuß für Samen und Saaten einzureichen. 2. Den Zulassungsanträgen müssen beige fügt sein: die für die Ueberwachungs- stclle bestimmten Devisenanträge (Form. 16 a) in doppelter Ausfertigung einschließlich der Kaufunter lagen oder Vorausrechnungcn, ebenfalls in doppel ter Ausfertigung, bzw. für Frankreich eine Beschei nigung zur Vorlage beim deutsch-französischen Kompensationsbüro, und bei der Einfuhr von Steck zwiebeln ein Antrag auf Erteilung eines Ueber- nahmescheines. 3. Eine Bearbeitung und Weiterleitung der An träge kann nur erfolgen, wenn sowohl die Zulas sung?- wie auch die Devijenanträge gewissenhaft ausgefüllt sind. Die zur Einfuhr beantragten Ge müsearten müßen auf dem Formular „Ge." nach Sorten (deutsche oder botanische Bezeichnung), Mengen und Einheitspreisen (je kx oder cir) ge nau spezifiziert werden. Bei registrierten Anbau mengen sind unbedingt die laufenden Nummern (ersichtlich aus den Registrierungsbestätigungen, wo sie rot vermerkt sind) mit anzugeben. Alle Spalten sind gewissenhast auszufüllen. Reicht der für diese Eintragungen vorgesehene Raum nicht aus, so sind zur Ergänzung vorgedruckte Anlagebogen zu ver wenden. Insbesondere muß auch bei vorliegendem Vermehrung?- bzw. Anbaulieferungsvertrag ein entsprechender Vermerk auf dem Vordruck vorge nommen werden. 4. Der Vordruck „Ge." ist für jeden Antrag nur einmal, jedoch mit der anhängenden zweiten Aus fertigung einzusenden. 5. Die Anträge sind gesondert einzureichcn für a) Gemüsesamen, b) Blumensamen, c) Gemüsesaathülsenfrüchte, ck) Obst, e) Steckzwiebeln, k) Pflanzgut der in I., 1 genannten Blumen arten. 6. Die Zulassung kann nur erteilt werden, wenn für von einem Lieferanten stammende Sämereien aus registrierten Vertrags- bzw. Vermehrungs aubau und im freien Kauf erworbene Partien gesonderte Anträge eingereicht werden. II. Zulassungen zum Vertrieb von Gemüse- und Blumcnsämcreicn inländischer Erzeugung zur Verwendung als Saatgut im Reichsgebiet. Anträge auf Zulassung zur Verwendung als Saatgut im Reichsgebiet müßen auf Formular „Gi." gestellt werden. Zur Zulassung gelangen nur solche Gemüsesämereien, die der Anerkennungs- Pflicht noch nicht unterliegen. III. Zulassung zum Handel von Saat- und Pflanzgut inländischer Erzeugung von Heil-, Dust- und Gewürzpflanzen. Anträge auf Zulassung zur Verwendung als Saat- und Pflanzgut iui Reichsgebiet müssen auf Formular „He." gestellt werden. Die zulassungs pflichtigen Arten der im Inland erzeugten Sa'at- und Pflanzgutmengen von Heil-, Duft- und Ge würzpflanzen sind in Anlage I der „Ersten Aus führungsbestimmungen" (RNVbl. Nr. 101 vom 6. 1k. 1935) — erhältlich bei der Reichsnährstand- Verlagsgesellschaft m. b. H., Berlin N. 4, Linien straße 139—140 — veröffentlicht worden. — Absatz 1, 4 gilt sinngemäß. — IV. Anträge auf Zulassung der Einfuhr von: a) Blumenzwiebeln aus Holland sind zu richten an die Hauptvereiniguug der deut schen Gartenbauwirtschaft, Berlin NW. 40, Schlieffenufer 21; b) Blumenzwiebeln aus anderen Ländern, sowie Knollen, mit Aus nahme von Dahlien und Gladiolen, find ein oder, wie wir es leider bisher erleben mußten, durch plötzliche, unbegründete, an Modelauncn er innernde Ablehnung einer Sorte durch die Ver braucher. Die Höhe der Züchter- und Verteiler spannen ist ein äußerst umkämpftes Problem. Die Berechtigung ist um so schwieriger nachzuweisen, je mehr man versucht, die Spannen bei landwirt schaftlichem Saatgut als Vergleich heranzuziehen. Es bedarf für den Eingeweihten jedoch nur geringer Ueberlegung, um sich klarzumachen, worin die Unterschiede begründet liegen. Die landwirt schaftliche Saatguterzeugung verlagerte ihre gesam ten Produktionskosten auf große Mengen je Sorte. Abgesehen davon, daß es heute nicht mehr not wendig ist, das gesamte Gemüsesortiment im eigenen Betrieb züchterisch zu bearbeiten und daß es heute Mittel und Wege gibt, diese durch Züchtungskosten entstehende Ueberbelastung herab zusetzen, ist durch v e r h ä l tnismäßig kleine Umsätze, verteilt auf viele Sorten, ein Kosten aufwand zu decken, der in keiner Weise einen Ver gleich mit landwirtschaftlichen Produktions- und Handelsunkosten zuläßt. Aufgaben der Verteiler Auch für den Veteiler hat sich die Festpreisord nung segensreich ausgewirkt. Die auf diesem Sektor entstehenden Kosten sind ebenfalls erheblich. Werden Preise, die auf eine ordnungsgemäße Ab geltung der Handels- und Bearbeitungskosten ab gestimmt sind, von verschiedenen Seiten unterboten, so droht durch die Nachgabe der Preise die Gefahr, daß sich der Verteiler zum Nachteil des Ver brauchers auf die Erfüllung von rein handels mäßigen Aufgaben beschränkt. Daran hat aber weder der Züchter noch der Verbraucher das ge ringste Interesse. Wir müssen heute von dem Verteiler Kenntnisse verlangen, die sich nicht allein auf das Kaufmännische beschränken, sondern dar über hinaus muß der Verteiler Fachkenntnisse besitzen, die ihn in die Lage versetzen, Sachwalter des Berufes zu sein. Dem Verteiler fallen also im Rahmen der Er- nährungswirtschast ganz bedeutende Aufgaben zu; denn in seiner Hand liegt es, in Auswertung seiner Sortenkenntnisse Ratschläge über Aussaattermin unter Berücksichtigung der Klima- und Bodenver hältnisse zu erteilen. Hinzu kommt, daß gerade heute alles daran gesetzt werden muß, gute Kräfte zu erhalten, auch wenn sich die Verkaufssaison nur auf wenige Monate beschränkt. Damit ist aber die Kostenrechnung noch nicht zu Ende. Um nur einige Positionen zu nennen: Aufwand für ord nungsgemäße Lagerhaltung, mehrfache Bearbeitung des Saatgutes mit dauernder Beobachtung. Saat gutschwund, Keimverlust usw. Weiter ist eine dem Umfang des Sortiments entsprechende Werbung zu berücksichtigen, die als unentbehrliches Mittel für die Absatzförderung eine Belastung mit sich bringt, wie sie der landwirtschaftliche Saatguthandel nicht kennt. Ich glaube, damit ausführlich dargelegt zu haben, weshalb unsere Preise den derzeitigen Stand erreichen mußten, nämlich im Interesse der Züch tung, des Handels und des Verbrauches. Freilich tauchen im Zusammenhang mit den Preisen und Absatzproblemen Fragen auf, die schwerwiegend genug sind, um zur gegebenen Zeit Veranlassung zu sein, die Neuordnung auf dem Gebiet des, Saatgutwesens zu vollenden. Urausller. zureichen bei der Ueberwachungsstelle für Gartenbauerzeugnisse, Getränke und sonstige Lebensmittel, Berlin W. 8, Kronenstr. 61—63; c) Anträge ans Erteilung von De visenbescheinigungen für die Einfuhr von Pflanzgut der unter I, 1 genannten Arten, mit Aus nahme von Rosen und Chrysan themen sind bis ans weiteres wie bisher an die Ueberwachungsstelle für Gaxtenbau- erzeugnisse, Getränke nnd sonstige Lebens mittel, Berlin W. 8, Kronenstraße 61—63, zu richten. V. Zollanerkenntnisse zur Erlan gung einer zollfreien bzw. zoll verbilligten Einfuhr werden vom Aus schuß für Samen und Saaten ausgestellt und sind daher bei diesem zu beantragen. Eine Bearbei tung erfolgt nur, wenn folgende erforderlichen Un terlagen auf Antrag auf Ausstellung von Zoll anerkenntnissen beigefügt werden: s) bei Vermehrungsverträgen: 1. abgeschlossener Vermehrungsvertrag und Registrierungsbescheinigung, 2. Frachtbriefduplikat bzw. Postquittung und Exportvaluta-Erklärung; b) bei Anbaulieferungsverträgen: 1. abgeschlossener Anbaulieferungsvertrag und Registrierungsbescheinigung. VI. Beschaffung von Antragsformu laren. Zulassungsantragsformulare „He.", „Ge." und „Gi." sowie Anlagebogen hierzu sind bei cin- tretendem Bedarf rechtzeitig beim Verwaltungs amt des Reichsbauernführers, Reichshauptabtei- lnng II, Ausschuß für Samen und Saaten, ab 15. Oktober 1938 in Berlin-Charlottenburg 2, Mommsenstraße 71, anzufordern. Es muß jedoch erwartet werden, daß mit den kostenlos zur Verfügung gestellten Vordrucken haushälterisch umgegangen wird. Bescheinigungen zur Vorlage beim deutsch-fran zösischen Kompensationsbüro müßen vom franzö sischen Lieferanten gefordert werden. Vordrucke von Anträgen auf Erteilung eines llebernahmescheines sind erhältlich bei der Reichs stelle sür Garten- und Weinbauerzeugnisse, Ber lin W. 8, Mohrenstraße 13/14. Vordruck L 1Sa sind erhältlich bei der zustän digen Devisenstelle der Industrie- und Handels kammer bzw. des Landesfinanzamtes. * Es kann nur dringend empfohlen werden, die angeführten Punkte zu berücksichtigen und vor dem Ansfüllen der Formulare deren Wortlaut genau durchzulesen und zu beachten. Jeder Form fehler verzögert die weitere Bearbeitung und kann sür den Antragsteller nachteilige Folgen haben. H. Lungs, Bertin,
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