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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 55.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19380000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19380000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 55.1938
-
- Ausgabe Nummer 1, 6. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 2, 13. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 3, 20. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 4, 27. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 5, 3. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 6, 10. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 8, 24. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 9, 3. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 10, 10. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 11, 17. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 12, 24. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 13, 31. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 14, 7. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 15, 14. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 16, 21. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 17, 28. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 18, 5. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 19, 12. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 20, 19. Mai 1938 -
- Ausgabe Nummer 21, 26. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 22, 2. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 23, 9. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 24, 16. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 25, 23. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 26, 30. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 27, 7. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 28, 14. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 29, 21. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 30, 28. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 31, 4. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 32, 11. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 33, 18. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 34, 25. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 35, 1. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 36, 8. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 37, 15. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 38, 22. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 39, 29. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 40, 6. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 41, 13. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 42, 20. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 43, 27. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 44, 3. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 45, 10. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 46, 17. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 47, 24. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 48, 1. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 49, 8. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 50, 15. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 51, 22. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1938 1
-
Band
Band 55.1938
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- Gartenbauwirtschaft
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OÄrtenbMMrMaft ocui^cnckkkwckksoäincEäu kciruixcir o^ir^cir-koirbkK ^?Lrtlckakszcitun§ dcs deuMenGartenbaues ^mtlioire Leitung kür cksn Kartenbau im keioksnäkrstsnck unck dkitteilungs- Klatt cker lkauptvereinipunß cier ckeutsoben Kartenbau virtaodaki. ^nxeiZenpreiZ: 46 mm breite MIIimeterreLIe 17 ?l^., I'extanrei^n mm-preis 50 ?k^. Xur 2eit L8t ^nreigenpreisliste k^r. 8 v. 1. ^u-(u8t 1937 ßülUß. ^nrei^enrmnakmesebluü: Oien8ts^ krüb ^.nrei^evannakme: brankkurt (Oäer), O6er8tr. 21. I'ernr. 2721. ?08t8vbeeIrk.: verlin 62011, LrküIlunZ80rt k'rankkurt (O). I?r8ebein1 ^vSebentilek. Heru^ebükr: ^u8^8be monatl. l.—, ^.n8r;abe k (nur kür UitAiecier 6«8 Heieb8nAbr8t»nt1«8) vierteljübrl. 11^10.75 rurü^I. ko8lde8teUgebabr po8tverlsZ8vrt krsnllkurt (Oüer) - >Vu8gsde 8 LerUn, Vo»ner8ts8, 22. 8eptemder 1938 55. äksbrßsnZ — krummer 38 ^ur ^/'c^srvNI c/sr c/sr Marktordnung und gerechter Preis Wenn ich an Hand der von der Hauptvereini- gung der deutschen Gartenbauwirtschaft getroffenen Einzelmaßnahmen, deren Wirkung auf die Siche rung der Leistungsfähigkeir der obstbaulichen Be- triöbe nachzuweisen versuche, dann kann es sich immer nur «m die Darstellung einer Teilwirlung aus der Gesamtwirkung der Marktordnung han deln, da ja alle Maßnahmen der Absatz- und Preisregelung -der Geineinschaft des deutschen Volkes und nicht den Sonderinteressen des einen oder anderen Berufsstandes dienen sollen. Es ist wiederholt darauf hingewiesen worden, warum im Gartenbau gegenüber der landwirt schaftlichen Marktregelung nicht mit Festpreisen gearbeitet werden kann. Das Schwergewicht bei uns liegt im sogenannten Menaenausgleich, zumal der Obstbau nicht -gleichmäßig über das Reich verteilt, sondern in einzelnen Gebieten mas siert, z. T. standortsgebunden liegt. Bedeutung des Mengenausgleichs Die Schließung der Obstbaugebiete und die gleichzeitige Einrichtung der Bezirksabgabestellen zum Zweck der Erfassung der Ernten sind die unbedingten Voraussetzungen für das W i r k s am w e r d e n des Mengen ausgleichs! Die Andienung der Erzeugnisse, die in mageren Jahren gewöhnlich als eine drückende Pflicht emp funden wird, sich in obstreichen Jahren aber als ein oft erlösendes Recht des Erzeugers auswirkt, verschafft dem Absatz des einzelnen einen Aktions radius, der eine bisher nie für möglich gehaltene Absatzsichevung bedeutet. Diese Tatsache wird noch unterstrichen dadurch, daß z. B. der deutsche Apfel, als der Träger des deutschen Obstbaues, zum größ ten Teil aus neben-betrieblichen Anlagen -der Land wirtschaft stammt, wo man sich nur wenig um die bekannten „guten Handelsbeziehungen" kümmern konnte. Denken wir beispielsweise an den vor jährigen Apfelsegen Württembergs! Ohne das An dienungsrecht an die in Württemberg erst kurz zu vor ins Leben gerufene Absatzorganisation, ohne die -besonderen absatzwirtschaftlichen Maßnahmen der Hautvereinigung in Form von Frachtverbilli gungen usw., und ohne die durch die gartenbau lichen Zusammenschlüsse ausgerichtete und einsatz bereite Verteilerschaft hätte der württembergische Obstbau einen großen Teil dieser Ernte verfüttern oder verderben lassen müssen und für den absatz möglichen Rest vielleicht einen Preis erzielt, der 1,— Alt kaum überschritten hätte. Allein durch den in der Absatzregelung besonders wirksam wer denden Mengenausgleich ist der württembergische Apfel auf säst alle" deutschen Märkte geführt und in die Verarbeitungsbetriebe fast aller deutscher Gebiete gelenkt worden, ohne daß der befürchtete Preiszusammenbruch eingctreten ist. Da -sich dieses Beispiel -des Mengenausgleichs jederzeit auf alle obstbaulichen Uebersch-ußgebiete übertragen läßt, kann man gerade aus dieser württembergischcn Aktion des Vorjahres ermessen, welche Werte gegen über früherer Zeit heute der deutschen Volkswirt schaft erhalten werden, und welche Betriebsmittel dadurch dem Einzelbetrieb zur Erhaltung und Steigerung seiner Leistungsfähigkeit gegenüber überwundenen Zeiten zufließen, wenn durch -frei willige Einordnung in die Andienungspflicht an die Bezivksabgabestellcn die restlose Erfassung der Erzeugnisse gewährleistet ist. Das ist Geinein- schaftsarbeit zum Wohl der Gesamtheit und zum Nutzen jedes einzelnen! Der Wert der Industriefesipreise für den Erzeuger Die Wirkung des Mengenausglcichs bei dem württembergischcn Beispiel "ist unterstützt worden durch die Festpreise, die von der Hauptvereinigung für die Belieferung der Verarbeitergruppc erstellt worden sind. Diese Industriepreise, obwohl sie nicht allein für den Erzeuger geschaffen worden sind, wirken sich über deshalb auch für den Obstbauer segensreich aus, -weil mengenmäßig ein ganz er heblicher Teil der Obsternten der Verarbeitung zu geführt wird. Der Industriebedarf an frischem Obst ist von 1933 mit 0,65 Mill, cir bis 1937 auf 1,35 Mill, ckr gestiegen. Im Vorjahr sind z. B. von den 6,6 Mill, ckr Obst, die über Bezirksabgabe stellen gegangen sind, rund 41 A> von -der Ver arbeitung ausgenommen worden. Wenn -dabei Aepfel, Erdbeeren und Stachelbeeren zwischen 35 und 45 schwanken, so sind bei Johannisbeeren etw,a 74 A>, bei Gartenhimbeeren sogar 85 im Vorjahr der Industrie zugeführt worden. Die im Festpreis gleichzeitig liegende Abriegelung der Preiskurve nach unten bedeutet nach diesen Pro zentzahlen der Jndustriebeliefevung für den Obst- erzeuger eine gewaltige Stabilisierung seiner Er trägnisse. -Von dem einen oder anderen wird mehr oder weniger ernst zu nehmende Kritik an dieser Fest preisgestaltung der Hauptvereinigung geübt; dabei wird weniger die grundsätzliche Seite kritisiert als vielmehr um 20 oder 50 gefeilscht. Aber gerade damit beweisen diese Kritiker, daß sie die Gesamt wirkung dieses Festpreises nicht zu begreifen ver mögen. Sie melden sich nämlich nur bei knappen Ernten, weil sie gerade den Wert dieses Festpreises als Mindestpreis in den Jahren des Obstsegens nicht anerkennen wollen. Der Reichsk-ommissar für die Preisbildung hat noch viel weniger als die Hauptvereinigung ein Interesse daran, daß die die Wirtschaft beunruhi genden Preiskurven früherer Zeiten von Mangel zum Ueberfluß -und umgekehrt wieder aufleben! Ganz abgesehen davon, daß die Industrie ihren Preis für das Fertigfabrik-at nur dann stabil halten kann, wenn auch der Rohwarenpreis stabil bleibt, liegt gerade für den Obstan-bauer in dieser Stabili tät die Sicherung seiner Leistungsfähigkeit inso fern, als ohne den Jndustriefestpreis der Obstpreis in Schwemmsjahren viel weiter absinken würde, als in knappen Jahren durch Erhöhungen aufgeholt werden könnte. Wir haben es ja leider erlebt! Ohne -von der Grundlage des Jndustricfestpreises abzuweichen, ist in diesem Jahr eine Verfeinerung vorgenommen worden dahingehend, als neben dem Festpreis für Lieferungs-Verträge Rahm-enpreise nach oben und unten für Marktkäufe -der Verarbeitungs betriebe festgelegt worden sind. Damit ist die bis herige Starre des Industriepreises aufgehoben und beschränkt worden auf fest abgeschlossene Vertrags- lieferungen. Der Wert dieser Lieferungsverträge zwischen Bezivlsabga-bsstellen und Verarbeiter betrieb wird, wie in diesem Jahr der Obstknapp heit, leicht verkannt. Aber die Bezirksabgabestelle, die von ihren Erzeugern unterstützt, auch in knappen Zeiten in angemessenem Verhältnis zu den Gesamterträgen Lieferungs-Verträge abschließt, wird in reichen Obst jahren Sher als jede andere in der Lage sein, durch einen Möhrabschluß von Verträgen ihren Erzeugern den Festpreis, anstatt den darunter liegenden Min destrahmenpreis, zu verschaffen. Ich möchte hier hervor-heben, daß die Verarbeitergruppe und auch die Verteilerfachschaft oft mehr Verständnis für die Belange des Obstbaus aufzubringen vermag als mancher Obstbauer selbst, um dessen Leistungs steigerung es ja geht. Wenn die Hauptvereinigung ihr Augenmerk zu nächst auf -dieses Teilgebiet der obst-baulichen Siche rung gelenkt hat, dann nicht allein deshalb, weil es technisch und wirtschaftlich am leichtesten war, sondern auch deshalb, weil die bisher stiefmütter lich -böhandelten Betriebe des landwirtschaftlichen neben-betrieblichen Obstbaus in den Stand gesetzt werden mußten, an eine Verbesserung ihrer Obst bestände weniger nach der mengenmäßigen als nach der gütemäßigen Seite heranzu-göhen; denn neben der mengenmäßigen Sicherstellung einwandfreier Rohware für -di« Verarbeitung galt es, die Bedarfs deckung des Frischmarktes nach Menge und -Güte zu steigern. Die Gründe für die früher unzureichende Belieferung gerade durch den Qualitätso-bstbau sind hinreichend bekannt, so -daß ich mir weitere Aus führungen hierüber ersparen kann. Einheitliche Sortierung und Verpackung Zur Abstellung dieses Mangels mußten die .ab satzwirtschaftlichen Maßnahmen davon ausgehen, nicht die Züchtung von Spitzenleistungen zu fördern, sondern über die Anerkennung von Spitzenleistungen hinaus die Leistung der Gesamtheit der Betriebe zu erhöhen; denn unsere Sorge muß dem Markt zugewendet sein, der allen Volksgenossen zugänglich ist. Im Hinblick darauf haben Hauptvereinigung und Wirtschaftsverbände zunächst p-uf der Derlade- prüfung aufgebaut, bis man auf für das ganze Reich einheitliche und verbindliche Sortierungs- und Vcrpack-ungsv-orschristen für Obst und Gemüse gekommen ist. Dadurch wurde vor allen Dingen dem für die Versorgung mengenmäßig wichtigeren landwirtschaftlichen Obstbau, einschließlich Straßen obstbau, Richtung und Ziel gegeben; gleichzeitig aber auch dem Evwerbsobstbau die Plattform ge schaffen, auf der er nun seinen bisher schon ver folgten aber wirtschaftlich gehemmten Qualitäts- gsdan-ken zum Durchbruch bringen konnte. Wie die Indu st riepreisse st setzung dem Nebenerwerb!ichen Obstbau die Grund.lagefür seine Leistungssteige - rung gebracht hat, so bedeutet die Verbind lichkeitserklär-ung der Sor tierungsvorschriften die Grundlage für di« -Leistungsfähigkeit des Qua lität sob stb au e s. Die in Verbindung mit diesen unmittelbaren absatzwirtschaftlichen Maß nahme» shstematisch -durchgefü-hrte Beeinflussung des Bedarfs ourch die Kennz-eichnungsanovdnung und die bewußte Herausstellung -des deutschen Erzeug nisses auf den Märkten dürfen auch vom Obstbauer in ihrer Wirkung auf die Sicherung seiner Lei stungsfähigkeit nicht unterschätzt werden. Wie die Preisgrundlagen für den Erwerbsobstandau geschaffen werden konnten Nachdem dieser Sortierung?- -und Aufbereitungs zwang immer mehr Allgemeingut des Obstbaus geworben war, -konnte die Hauptvereinigung daran gehen, auch für die Marktware eine preisliche Sicherung zu schaffen. Diese Arbeit mar gerade für den reinen Obstbau umso notwendiger, als er am meisten in seiner -Ertragssicherung gefährdet ist. Den Anfang machten die mitteldeutschen Wirt schaftsverbände mit ihren Anordnungen über die Regelung -der Obstpacht für Str-aßcnobst, wodurch einmal durch Beseitigung des früheren Versteige- rungsshstems nach Meistgebot und Umstellung her Verpachtung ans Mengcngrundlage dem Straßcn- obst der Charakter als Spekulationsobjekt ge nommen wurde, und zum anderen Pacht-Höchstpreise für den Obstbehang festgesetzt wurden, wobei sich die Notwendigkeit ergab, für das Kernobst -die Sorten gleichen Wertes zu sogenannten Wertgruppen zu- sammenzufassen. Diese absatzwirtschaftlichen Maß nahmen für das S t r-a ß c n o-b st haben bahnbrechend -gewirkt und die -Grund lage geschaffen für den bekannten Rund erlaß Nr. 1 43/37 des Reichs- k-ommissars für di« Preisbildung vom 2 1. 9. 1937, der unter Zugrundelegung dieser Wertgruppen für Aepfel und Birnen Er zeuger-Höchstpreise gebracht hat mit dem gleichzeiti gen Verbot der Versteigerung bei den Bezirks abgabestellen. Genau so wie bei den Industriepreisen haben sich auch bei der Bekanntgabe der Wertgru-ppen sofort Kritiker eingefun-den, die es besser wußten als, Hauptvereinigung und Wirtsthaftsverbändc, obwohl - aus den gleichen Kreisen, aus -denen die Kritiker kamen, die besten Fachleute zur Mitarbeit -heran gezogen wurden. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie weit die Meinungen seinerzeit in Thüringen auseinandergingen, geschweige denn im ganzen Reich. Die Pomologcn wehrten sich vor allen Dingen dagegen, daß man diese Gruppenz-usammen- st-ell-ungen „Wcrt"gruppcn nannte — inzwischen sind es ja nach -der neuesten diesjährigen Anord nung auch wirklich nur „Preis"gruppen geworden, was sie ja auch von Anfang an sein sollten. Daß die eine oder andere Sorte damals nicht sofort in die richtige Preisgruppe eingereiht wurde, Hann man verständlich -finden, wenn man sich das Reichs- s-ortiment vor Augen -hält -und dazu noch die Viel zahl der Lokalsorten hinzurechnet. Aus der neuesten Anordnung von diesem Jähr ist zu ersehen, daß die Hauptvereinigung notwendige Verfeinerungen nach oben oder unten durchaus für möglich hält. Aber wcgzudenken ist diese Preisgruppeneinteilung für Kernobst aus der obstbaulichen Absatzregelung nicht mehr. Doppelte Preissicherung In preislicher Hinsicht hat somit der Erwerbs- obsthau in bezug auf die Leistungsfähigkeit seines Betriebes eine doppelte Sicherheit nach unten er fahren, nämlich 1. durch die Industriepreise insofern, als bei einem normalen Wirtschaftsabla-uf, gesichert durch den Mengenausgleich, -der Preis der Marktware und damit -des Qualitätsobstes nicht unter den der Verarbeitungsware sinken kann, und 2. durch den Pachtpreis -insofern, als sein an gemessenes Entgelt um die dem Obftpächter zugebilligten Unkosten für Aufsicht, Pflege und Ernterisi-k-o über den Pachtprcisen liegen muß- Diese Preisgrcnzen, in Verbindung mit den für Kernobst damals festgesetzten Erzeugerhöchstpreisen, geben dem gesamten -Obstbau «ine weitere Richt linie für die Ue-berprü-fung der Baumbestände; er kann dadurch die Leistungsfähigkeit seiner Bestände sichern, bzw. sie durch Umpfropfungen oder durch Noupslanzungen -steigern. Ich möchte hier ein Wort einfügen über dis Versteigerung, die ja auch heute noch bei den Bezirksabgabestellen für Kernobst verboten ist. Ich mache keinen Hehl daraus, daß ich ein grundsätz licher Gegner der Versteigerung -und -daher erfreut bin, daß -sie wenigstens zum Teil nicht mehr möglich ist; denn sie ist m. E- die Aufrechterhaltung der Preisbildung nach Angebot und Nachfrage; die nach oben gemildert wird durch den Erzeu-gerhöchstpreis, die aber nach unten, d. h. nach der Erzeugerseite hin, nach wie vor der Spekulation freien Spiel raum läßt! Wenn man schon nicht den großen Schritt, wie bei uns in -der Saavpfalz und in den Letzte Hallen-Sonderlchau in Essen Anmeld-eschluß: 24.9.1938. Eröffnung: 30. 9. 1938. Diese Daten sollen das letzte besondere Ereignis auf der 2. Reichsgartenschau ankündi-gen. Viel zu schnell ist der in bezug auf das Wette-r nicht allzu freundliche Sommer vergangen. Der Herbst will uns anscheinend etwas entschädigen. An schönen Sonnentagen nimmt die Besucherzahl in Essen immer noch zu. Bei dieser letzten Son-derschau wird der deutsche Gärtner noch einmal deutlich unter Beweis stellen, was er zu leisten vermag. Hatte schon die Dahlien-Son-derschau große Be- sucherm-assen angezogen, so -werden die Herbst blumen es ebenfalls fertig bekommen, die Blumen freunde in großen Mengen anzuziehen. Nach den bisher vorliegenden Meldungen ver spricht di« Schlutz-Sonderschau noch einmal ein besonderes Ereignis zu werden. meisten mittel- und ostdeutschen BezirkSabgabe- -stellen, wagen kann, das Obst ohne Uhr dem -Handel zuzuteilen, dann sollte man durch Inanspruchnahme und Aushau des Mengen- und Markta-usgleichs versuchen, dahin zu kommen, -der Versteigerun-gs- grenze nach oben auch eine -Grenze nach unten entgegenzusetzen, da nur so der durch die Markt ordnung angestrebte stabile Preis erreicht un-d un erwünschte Preisabschläge nach unten vermieden werden können. Preise für Spitzenleistungen So beruhigend und sichernd diese reichseinheit- liche Preisgruppenregelung auf die Betriebe ge wirkt hat, so schwer wurde gerade der Qualitäts- obsthau -getroffen durch die Bestimmung, daß Aus- leseob-st -der Wertgruppe „Schöner aus Boskoop", die eine viel größere Bedeutung für -den Obstbau hat, als die Wertgru-PPe „Cox", zunächst nur einen Mehrpreis von 2,— Alt in Anspruch nehmen dürfte. Gerade die Tafelobstauslesc bietet die Mög lichkeit, gegenüber dem amerikanischen Apfel den deutschen Markt dem deutschen Erzeuger zu er schließen. Die Aufrechterhaltung dieses völlig un zureichenden Preisaufschlags Mf die Güteklasse wäre der Totengräber der Auslesew-are un-d damit der wirklichen Qualitätsob-stbauer geworden. Die Bemühungen der Hauptvereinigung, den Reichs- kommissar für die Preisbildung von der Unhaltbar keit dieses Preises zu überzeugen, sind von Erfolg gewesen, da nach dem Runderlaß Nr. 161/37 vom 1.11.1937 die von den Gartenbauwirtscha-stsver- bänden anerkannten Qualtiätsobsterzeu-ger — die regelmäßig in Verbindung mit der IIL9 sestgestcllt werden — auf besonderen Antrag genau so wie bei der Wertgr-uppe „Cox" berechtigt werden, für ihre Ausleseware die Vorjahrspreise, d. h. diejenigen vor der Preisstopver-ordnung, in Anspruch zu nehmen. Damit hat zunächst für Kernobst der Qnalitätso-bstbauer -die preislichen Grundlagen für die Weiterentwicklung seines Betriebes erhalten. Es wäre nur ein halbes Beginnen, wollte man diese preisliche Sicherung auf die Dauer nur sü-r Kernobst bestehen lassen. Wenn ich z. B. an Pfirsiche und ähnliche Edelfrüchte denke, dürft« deren Einbeziehung in die gleiche Ausnahme stellung nur gerechtfertigt sein. Das Preisbild bei Steinobst Außer den Erzcugerhöchstprcisen für Kernobst und darüber hinaus den Pachtpreisen für Kirschen und Zwetschen sind rcichseinheitliche Regelungen durch den Reichskommissar für die Preisbildung bis vor kurzem nicht erfolgt. Die Preisbildung für die Marktware wurde vielmehr den einzelnen Gebieten und den dafür zuständigen Prcisbil- dungsstellen überlassen. Wir haben daher ein sehr uneinheitliches Prcisbild: in dem einen Gebiet wurden Erzengerhöchstpreise, im anderen Ver brancherhöchstpreise und im dritten sogenannte Duldnngsprcise festgesetzt. In dem einen Ver bandsgebiet stellte sich oie Preisbildung als ein autoritärer Akt der Preisbildungsstelle dar, im anderen wurde den fachlichen und sachlichen Vor schlägen des Gartenbauwirtschaftsverbandes mehr
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