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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 55.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19380000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19380000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 55.1938
-
- Ausgabe Nummer 1, 6. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 2, 13. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 3, 20. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 4, 27. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 5, 3. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 6, 10. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 8, 24. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 9, 3. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 10, 10. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 11, 17. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 12, 24. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 13, 31. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 14, 7. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 15, 14. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 16, 21. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 17, 28. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 18, 5. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 19, 12. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 20, 19. Mai 1938 -
- Ausgabe Nummer 21, 26. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 22, 2. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 23, 9. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 24, 16. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 25, 23. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 26, 30. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 27, 7. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 28, 14. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 29, 21. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 30, 28. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 31, 4. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 32, 11. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 33, 18. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 34, 25. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 35, 1. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 36, 8. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 37, 15. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 38, 22. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 39, 29. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 40, 6. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 41, 13. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 42, 20. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 43, 27. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 44, 3. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 45, 10. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 46, 17. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 47, 24. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 48, 1. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 49, 8. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 50, 15. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 51, 22. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1938 1
-
Band
Band 55.1938
-
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- Gartenbauwirtschaft
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Kader, Berlin, gehalten auf der Essener Arbeitstagung. Die Erkenntnis unserer Zeit, daß wir alle eine Gemeinschaft bilden und jeder Angehörige unseres deutschen Volkes seine Arbeit in den Dienst dieser Gemeinschaft zu stellen hat, ist bestimmend und allein richtunggebend sowohl Gr den Aufbau und die Arbeit der Baumschulen als auch Gr die nähr- ständischerseits bereits ergriffenen oder zu planen den Maßnahmen. Neben der Beachtung und Befolgung der betriebs wirtschaftlichen und fachtechnischcn Anforderungen ist es das Eicheinstellen auf die Marktordnung, das es ermöglicht, die Leistungsfähigkeit des Betriebes zu verbürgen. Leistungsfähigkeit und Leistungs steigerung einer jeden Baumschule bauen sich auf auf dem Beherrschen des Wissens über Betriebs wirtschaft, Fachtechnik und Absatzwirtschaft, die ich die drei tragenden Säulen eines jeden Be triebes nennen möchte. AbsahwirlschafMche Grundlagen Meine Ausführungen sollen dazu dienen, Ihnen zu beweisen, daß die Einrichtungen und Maß nahmen der Hauptvereinigung bzw. der Wirt- schaftsverbände die dritte Säule Ihres Betriebes bilden, d. h-, die absatzwirtschaftliche Grundlage zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Betriebe dar stellen. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß sich jeder Betrieb den Erfordernissen der Marktordnung anpaßt, wie es umgekehrt notwendig ist, die markt- ordneuden Maßnahmen auf die Leistungsmvglich- keiten der Betriebe abzustellen. Es wäre ein Unding gewesen, hätte man gleich nach der Machtübernahme Maßnahmen ergriffen, die so hohe Ansprüche an die Erzeuger stellten, daß die betriebswirtschaftliche Umstellung einfach nicht hätte erfolgen können. Die erste Anordnung Gr den Verkehr mit Baumschulpflanzen wurde Ms der Not heraus geboren, in der sichffast alle Baum schulen in der Zeit während der Machtübernahme befanden. Dank den früheren Arbeiten des Bundes deutscher Bnumschulbesitzer war es jedoch möglich, die Güteklassenbestimmungen, Preise und Preis spannen Gr Baumschulerzeugnisse so zu gestalten, daß es unseren führenden Bgumschulbetrieben möglich war, ohne einschneidende betriebswirtschaft liche Umstellungen sich den Anforderungen des Reichsnährstandes anzupassen. Für einen großen Teil der deutschen Baumschulen, insbesondere der kleinen und Kleinstbetriebe, bedeutete es jedoch ein großes Opfer, wollten sie den in Kraft gesetzten Bestimmungen, insbesondere den Güteklassen anforderungen, gerecht werden. Wenn aus den Kreisen der Baumschuler Stimmen laut wurden, daß die Anordnung Nr. 12 der Hauptvereinigung in mancher Hinsicht nicht scharf genug gefaßt sei, so ist diesen Vorwürfen entgegenzuhal'ten, daß die niarktordncriden Maßnahmen nicht auf die Lei- stungsmöglichkeitcn der führenden Betriebe abge- ftcllt werden konnten, sondern unbedingt Rücksicht zu nehmen war auf die vielen kapitalschwachen Be triebe, die die betriebswirtschaftlichen Umstellungen nur langsam, innerhalb einiger Jahre, durchführen konnten. Es sei aber gesagt, daß eine Umarbeitung der Anordnung 12 bereits erfolgt ist, mit deren Veröffentlichung in absehbarer Zeit zu rechnen ist. Bei der Umarbeitung der genannten Anordnung wurden auch die Güteklassenbestimmungen einer ge nauen Prüfung unterzogen und notwendige Aende- rungen vorgenommen. Wenngleich die meisten Betriebe die Festsetzung der Preise am meisten interessierte und vorerst auch am meisten interessieren mußte, weil durch die Festsetzung der Preise den Erzeugern erst die Wei- terfühvung der Betriebe gesichert werden konnte, so kommt den Festsetzungen über Güteklassen weit aus größere Bedeutung zu als den Preisen. Bei den hohen Anforderungen, die gleich an die Güte der Baumschulpflanzcn gestellt wurden, war es, um die Arbeit der Betriebe zu sichern, notwendig, die Preise Gr die gängigsten Baumschulartikel als Mindestpreise zu binden, damit die Baumschulen in der Lage waren, überhaupt den hohen an sie gestellten Anforderungen nachzukommcn, und einen dem Betriebsaufwand entsprechenden Preis für ihre Erzeugnisse cinzusetzen. Es wurde bewußt der Mindestpreischarakter gewählt, damit sich die Preisrsgölung auch mit den GütcNassenanforderun- gen deckte, die sich ja auch auf Mindestleistungen aufbauen. Wenngleich die Mindestpreise durch die Bestimmungen der Preisstopverordnung praktisch zu Festpreisen geworden sind, so war es jedoch bereits vor der Preisstopverordnung jeder Baum schule möglich, die Preise den Verhältnissen des Betriebes anzupasscn. Die Festsetzung über Güteklassen und Grund- maße wurden insbesondere zum Schutze der Ver- drpucher geschaffen. Hierbei kommt es wieder deutlich zum Ausdruck daß der Reichsnährstand nicht die Interessen einzelner Berussgruppen zu vertreten hat, sondern die Arbeit ganz in den Dienst der Gemeinschaft gestellt ist. Um die Forde rungen des deutschen Obstbaues entsprechend zu be rücksichtigen, wurden die Gütebestimmungen über Obstbäume besonders sorgfältig bearbeitet. Dazu gehört auch die Bestimmung, daß Baumschulpflan- zen, die der ersten Güteklasse nicht mehr genügen, ausdrücklich als solche ohne beschönigende Zusätze zu bezeichnen, und Pflanzen, die den Ansprüchen der II. Wahl nicht mehr genügen, als pflanzunwür dig anzusehen sind und weder angeboten noch ver kauft werden dürfen. Zur Bindung der Mindestpreise gehört auch die feste Staffelung der Preisspannen und Nachlässe Gr die verschiedenen Mengeneinheiten: Gr mindere Güteklassen, Gr Behörden, Wisdervevkäuser und Baumschulen. Gerade diese Bestimmungen über Preise und Güteklassen geben allen Baumschulen eine gleiche Wettbewerbsebene. Sie werden be sonders unterstützt durch die vom Bsrwaltungsamt des Reichsbauernführers getroffenen Bestimmungen über die Verwendung des Markenetiketts. Die Marschrichtung der beiden Dienststellen des Reichs nährstandes, "erstens des Berwaltungsamtes des Reichsbauernführers, zweitens der Hauptvereini- gung, ist somit, das lassen die Bestimmungen der Anordnung Nr. 12 und die über die Verwendung des Markenetiketts erkennen, auf ein Ziel aus gerichtet. Das Ziel heißt: Erreichung der bestmög ¬ lichen Leistungen auf dem Gebiete des Baumschul wesens, größter Schutz den Verbrauchern bei Ge währleistung der Sicherung der Arbeit in den Betrieben. Es wäre falsch, in den hohen Anforderungen an die Güteklassen bei Baumschulerzeugnissen nur einen Schutz der Verbraucher zu sehen und zu sagen, die Preise sichern die Baumschulen, die Güteklassen die Verbraucher; denn auch die Güteklassenfest setzungen find wie kaum ein anderes Mittel ge eignet, die Existenz der Betriebe zu sichern. Werden doch durch die hohen Anforderungen an die Güte klassen alle Baumschulen systematisch zu einer höhe ren und besseren Leistung erzogen, die ihnen die Möglichkeit gibt, sich gerade durch ihre gute Leistung einen festen Verbraucherkreis zu sichern. Die Bereitschaft zur Mitarbeit seitens der Baum schulen, sich den Maßnahmen der Hauptvereinigung anzupassen und die Betriebe in absatzwirtschaftlicher Hinsicht auf die geschaffenen Einrichtungen einzu stellen, erfolgt zwangsläufig. Daraus ergibt sich, daß es Gr eine ordentliche Baumschule, deren Fort bestand gesichert sein soll, nur den Gemeinschafts weg gibt, der nährständischerseits angezeigt wird. Jeder von einem Eigenbrödler beschrittene Sonder weg ist ziel- und planlos und muß zum Untergang führen. Man denke dabei nur an die Berechtigung zur Führung des Marlenetiketts, um die Wahrheit dieser Behauptung sestzustellen. Beispiel planvoller Marktordnung Wie gerade die Maßnahmen der Hauptvereini gung geeignet sind, die Arbeit der Getriebe zu sichern, möge das kurz angeführte Beispiel der Ver hältnisse auf dem Rosenmarkt zeigen- Als durch die unsinnig gesteigerte Überproduktion an Rosen- Pflanzen sich im Herbst 1935 Frühjahr 1936 für die Rosenschulen ganz erhebliche Absatzschwierigkeiten zeigten, und die Betriebe unter dem Druck der nicht abzusetzcnden Ware dazu übergingen, sich gegen seitig zu unterbieten, und mit Ordnungsstrafen der gewünschte Erfolg nicht herbeigeführt werden konnte, entschloß sich die Hauptvereinigung zu be sonderen Maßnahmen, die geeignet waren, die end gültige Ordnung auf dem Rosenmarkt wieder her zustellen. Waren doch damals die Betriebe nahe daran, durch das Unterbieten der Preise auf ein auch Gr den kleinsten Betrieb untragbares Maß, sich selbst zu vernichten. Der Kampf ging aus von den vielen kleinen Betrieben in Schleswig-Holstein und Hessen-Nassau, die keinen eigenen Versand hat ten und deren Rosen durch die Versandbaumschulen nicht äbgenommen werden konnten, weil die Ver sandbaumschulen Not hatten, ihre eigene Ernte zu verkaufen. Alle nur erdenkbaren Werbemethoden wurden ,ausgenutzt, in der Hoffnung auf den ge wünschten Erfolg. Die meisten sahen ihr Heil in einem billigen Verkauf, weil sie glaubten, daß die Zahlungskraft des deutschen Volkes zu gering sei, um zu den damals bestehenden Preisen die Rosen pflanzen absetzen zu können. Die Hauptvereinigung sah sich veranlaßt, die Gebiete Schleswig-Holstein und Kreis Friedberg in Hessen zu geschlossenen Anbaugebietcn zu erklären. Ein Schlußscheinverfahren wurde eingeführt, der Versand scharf überwacht, der Verkauf niedriger Rosen II. Güteklasse genehmigungspflichtig gemacht usw. Zugleich wurden neben einer Senkung der Rosenpreise die Güteklassenbestimmungen Gr nied rige Rosen verschärft durch die Anordnung Nr. 1l>6 der Hauptvereinigung, die vorsieht, daß Pflanzen, von denen Blumen oder Edelreiser geschnitten wurden, und die infolgedessen nicht die vorge- schriebcncn normal entwickelten Triebe haben, nicht als I. 'Güteklasse in den Verkehr gebracht werden dürfen. Aus dieser Maßnahme der Verschärfung der Güteklassenbestimmungen möge man erkennen, daß puch hier der Zeitpunkt, der zur Verschärfung der Güteklassenbestimmungen gewählt wurde, sich den Leistungsmöglichkeiten der Betriebe anpaßte. Be kanntlich wird die beste Sortierung dann durch- gsführt, wenn Ware im Ueberfluß vorhanden ist. Aus diesem Grunde fetzte auch zu diesem Zeitpunkt eine Verschärfung der Güteklasscubestimmungen ein, weil sie ohne betriebswirtschaftliche Umstellungen durchgeGhrt werden konnte. Trotz des größten Widerstandes der meisten Rosen schulen in den geschlossenen Gebieten gelang es, die Einhaltung der Mindestpreise zu erzwingen und die Ordnung auf dem Rojenmarlt wieder herzu stellen. Dieses Beispiel hat gezeigt, daß der billige Preis den Absatz einer Ware nicht fördern kann, und daß ein geordneter Marktverkauf an geordnete Verhältnisse gebunden ist. Erst die Ausschaltung der unterbietenden Angebote und die damit ver bundene einheitliche Preisgestaltung vermochte es, zu einer Belebung des Absatzes beizutragen. 1. Der ständige Hinweis seitens der Gartenbau wirtschaftsverbände und der Landesbauernschaften, daß die Aufschulungszahlen zurückgedrängt werden müßten, und 2. die nicht absetzbaren Bestände an Rosenpflanzen wirkten sich dann auch günstig auf die Anzucht der Rosenpflanzen aus. Ohne das energische Eingreifen der Hauptvereinigung wäre es im Herbst 1936/Frühjahr 1937 zu einer völligen Vernichtung des Rosenpflanzengeschäftes und damit zur Vernichtung vieler Betriebe gekommen. Es sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt, daß sich dieser Zustand nicht nur auf den Rosenpflanzen markt beschränkt hätte, sondern glich auf den Ver kauf der übrigen Baumschulerzeugnisse. Das ergibt sich schon allein aus dem Umstand, daß sehr viele Baumschulen neben der Anzucht von Rosenpflanzen auch andere Baumschulpflanzen erzeugen, die sie dann, um für das zerschlagene Rosenpflanzengeschäft einen Ausgleich zu finden, in erhöhtem Umfange billig abzustoßen gezwungen wären, weil es ihnen sonst nicht möglich gewesen wäre, ihren Ver pflichtungen nachzukommen und den Betrieb auf rechtzuerhalten. Folgende Zahlen mögen genügen, um den damaligen Zustand in seiner ganzen Härte anfzuzeigcn. Die Aufschulungen an Rosenwild- lingcn für niedrige Rosen stiegen von 1932^-26,3 auf - 1933 — 31,2 1934--31,6 1935--36,4 1936--38,0, uni endlich im Jahre 1937 auf 32,7 abzusinken. Won den 1937 aufgeschulten 38 Millionen ent fallen allein auf Schleswig-Holstein 16,8, auf Hessen- Nassau 8,8 Millionen Stück. Die derzeitige Abfatz- grenze Gr verkaufsfertige Rofenpflanzen liegt bei etwa 22 Millionen Stück, die einer Aufschulungs zahl van 33 Millionen Stück entsprechen. Tatsächlich wurden aber im Jahre 1938 — 38 Millionen auf- geschult, also 5 Millionen Wildlinge über den damaligen Bedarf. Förderung der Aus- und Einfuhr Neben den geschilderten Maßnahmen erstrecken sich die weiteren Einrichtungen der Hauptvcreini- gung in bezug auf die Regelung ^des Absatzes von Baumschulerzeugnissen insbesondere auf die Förde rung des Exports und die Regelung des Imports, auf die Arbeiten mit den verschiedenen Behörden uni) Reichsbehörden usw. Die Exportfirmen unter den "Baumschulen werden anerkennen, daß den Maßnahmen <dcr Hauptvereinigung zur Förderung des Exports ein erfreulicher Erfolg beschicken war. Auch die Einfuhr von Baumschulpflanzen will ich kurz streifen. D,abei sei vor allem das Abkommen erwähnt, das mit den Holländern getroffm wurde. Im gemischten deutsch-holländischen Ausschuß Gr die Einfuhr von Baumschulerzeugnissen ist es auf dem Verhandlungswege unter der Führung des Reichsfachwartei Gartenbau, Boettner, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft, gelungen, die Einfuhr von Baumschulpflanzen so zu regeln, daß die einzelnen Pflanz-engruppen nach vereinbarten Richtlinien eingeführt werden. Die Richtlinien er strecken sich nicht nur auf die Einfuhrzeit, sondern auch auf die Menge der einzuGhrenden Pflanzen gruppen. Außerdem sind die Vereinbarungen so ge troffen worden, daß die holländifchen Baumschulen ab Grenze unsere Mindestpreisvorschriften an erkennen, darüber hinaus aber auch die Güteklassen bestimmungen zu ^beachten haben. Diese Vereinbarungen mit den Holländern kom men in der Hauptsache den deutschen Baumschulen zugute, die einmal vor einer planlosen Einfuhr und zum anderen vor Unterbietungen durch aus ländische Baumschulen geschützt werden. Der Werk von Anbauerhebungen Als eine der wichtigsten Einrichtungen der Haupt vereinigung, die gerade den Baumschulen zugute- kommt, sind die Erhebungen über aufgepflanzte und verkaufsfertige Baumschulerzeugnisse,anzusehen. In Fortsetzung der damals freiwillig geleisteten Arbei ten der Baumschuler, des Herrn Prosesfors Maurer und des Verwaltungsamtes des Reichsbauern führers führt die Hauptvcreingiung jährlich diese Erhebungen durch. Die Aufschulungserhebung, der der größere Wert beizumessen ist, gelangte in diesem Jahr -das neunte Mal zur Durchführung. Um den Betrieben die Arbeit des Ausfüllens der Frage bogen zu erleichtern, wird die Aufschulungserhebung, wie bereits in diesem Jahr so puch in Zukunft von der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirt schaft in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungs- amt des Reichsbauernführers gemeinsam durch geGhrt. Die Aufschulungszahlen geben, darauf wurde bereits wiederholt in der Fachpresse hin gewiesen, sowohl der Hauptvereinigung Ms auch dem Verwaltungsamt sehr wichtige Aufschlüsse über die Entwicklung der Baumjchulerzeugung. Wie be reits im vorigen Jahr, so soll auch dieses Jahr die Veröffentlichung der Erhebung dem Beruf möglichst schnell zur Kenntnis gebracht werden. Dank der sich bei den Baumschulen langsam durchgerungenen Erkenntnis, daß die von den Betrieben geforderten Angaben lediglich dazu dienen, marktordnende Maßnahmen zu treffen und einen Ueberblick über die Entwicklung der Baumschulen zu bekommen, um dem Beruf bekanntgegeben zu werden, ist es möglich gewesen, das Ergebnis in diesem Jahre wesentlich schneller fertigstellen zu können als in den Vorjahren. Ich mache vorsorglich darauf auf merksam, daß das Ergebnis der Erhebung über auf- geschulte Baumschulbestände des letzten Jahres noch nicht ganz abgeschlossen ist, weil in einigen Wirtschaftsverbanden noch die Fragebogen einiger säumiger Baumschulen ausstehen. Diese noch feh lenden Angaben sind jedoch von untergeordneter Bedeutung; sie können das Gesamtresultat nur un wesentlich beeinflussen. Aus diesem Grunde bestand auch keine Veranlassung, Ihnen das Ergebnis vor- zuenthalten. Die Veröffentlichung in der „Garten bauwirtschaft" wird allerdings erst vorgenommen werden können, wenn die restlichen Meldungen ein gegangen sind. Wenngleich es in den letzten Jahren durch die von Jahr zu Jahr mehr erfaßten Baumschulen er schwert war, aus den aufgeschulten Bestän den Schlüsse auf die Entwicklung zu ziehen, so sällt dieser Umstand in Zukunft fort, weil die Zahl der erfaßten Baumschulen konstant bleiben wird. Während uns im Vorjahr die Fragebogen von 3965 Baumschulen Vorlagen, sind es in diesem Jahre 3966. Die Aufschulungen von Apfelwildlingen gingen um eine Million zurück. Bei kleiner Zunahme in Ostpreußen und Pommern ist ein starker Rückgang in Sachsen-Anhalt, Bayern, Rheinland, Schlesien und Württemberg zu verzeichnen. Dieser Rückgang wird allerdings ausgeglichen durch die um 1136 000 mehr aufgeschulten Typenunterlagen, vor allem in HesfenMassau, Kurmark, Mecklenburg, Rheinland, SachsenMiHalt, Sachsen, Schlesien und Westfalen. Noch auffallender als im Vorjahr ist die Ver- fchiebung der Aufschulungszahlen bei Apfclwild- lingon gegenüber den Typenuntcrlagen. So sind in diesem Jahr erstmalig im Reichsgebiet die Wild linge von den Typenunterlagen zahlenmäßig über- flügölt. Allerdings sind die Verhältnisse in den einzelnen Gauen sehr unterschiedlich. Während in Ostpreußen auf 166 000 Apfelwildlinge nur 50 000 Typenunterlagen entfallen, kommen im Rheinland auf 593 000 Äpfelwildlinge 1 247 000 Typenunter, lagen. Insgesamt sind es 10,5 Millionen Apfel unterlägen, die im letzten Jahr aufgepflanzt wur den und die zu großen Bedenken Anlaß geben. Bei Birnenwildlingen verlaufen die Aufschulun gen rückläufig, auch hier bringen die erhöhten Auf schulungen von Quitten leinen rechten Ausgleich. Schleswig-Holstein fällt besonders durch erhöhte Auspflanzungen von Birnenwildlingen und Quit ten auf. Der Rückgang der Umschulungen bei Pflaumen, der von der Hauptvereinigung im Vorfahre mit besonderem Nachdruck gefordert wurde, ist vorbild lich und wird sehr zur Entlastung des Marktes beitragen. Die Gd- und südwestdeutschen Gebiete haben durch ihre vorsichtigen Aufschulungen den Ausgleich gebracht, den Anbau ans ein als normal
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