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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 55.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19380000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19380000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 55.1938
-
- Ausgabe Nummer 1, 6. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 2, 13. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 3, 20. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 4, 27. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 5, 3. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 6, 10. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 8, 24. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 9, 3. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 10, 10. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 11, 17. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 12, 24. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 13, 31. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 14, 7. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 15, 14. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 16, 21. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 17, 28. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 18, 5. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 19, 12. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 20, 19. Mai 1938 -
- Ausgabe Nummer 21, 26. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 22, 2. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 23, 9. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 24, 16. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 25, 23. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 26, 30. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 27, 7. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 28, 14. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 29, 21. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 30, 28. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 31, 4. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 32, 11. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 33, 18. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 34, 25. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 35, 1. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 36, 8. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 37, 15. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 38, 22. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 39, 29. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 40, 6. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 41, 13. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 42, 20. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 43, 27. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 44, 3. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 45, 10. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 46, 17. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 47, 24. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 48, 1. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 49, 8. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 50, 15. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 51, 22. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1938 1
-
Band
Band 55.1938
-
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- Gartenbauwirtschaft
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Zur -en Gartenausführmöen »ns s°n ZrieShofgärtner Mitteilungen für -ie Zachgruppe Sorten, park und Zrie-Hof in Ser Unterabteilung Garten im ReichsnährstanS — Reichsfachbearbeiter Karl Weinhaufe« UN- Mitteilungen -es Reichsverban-es -er Gartenausführen-en UN- Zrie-Hofgärtner Nummer - Seilage zu „Vie Gartenbauwirtfchaft" Nr. 28 14. Juli 1438 Zur Wirtschaftslage m der Gartenausführung Neben einer weltanschaulichen und beruflichen Ausrichtung des Führernachwuchses bot die Schu lungswoche durch die Berichterstattung aus den einzelnen Landesgruppen Gelegenheit, einen Ge samtüberblick zu gewinnen, wie sich die wirtschaft lichen Verhältnisse in der Kartenausführung und Friedhofgärtnerei im Jahre 1938 entwickelt haben. Diese regelmäßig im Programm der Reichsschulen aufgenommenen Kurzberichte sind für den Beruf von außerordentlicher Bedeutung und stellen ge wissermaßen das Barometer unserer Berufsarbeit dar, das gleichzeitig zeigt, welche Erfolge durch die Gemeinschaftsarbeit im Reichsverband erzielt wor den sind und was bisher noch unerreicht blieb. Dabei stehen folgende Fragen im Vordergrund der Betrachtung: 1. Wie ist der Beschäftigungsgrad und der Auf tragsbestand der Gartenausführenden? s) aus der öffentlichen Hand, b) aus der Privatwirtschaft? 2. Welche Erfolge wurden erzielt, und welche Schwierigkeiten bestehen noch für die Garten ausführenden? 3. Wie ist der Beschäftigungsgrad der erwerbs tätigen Friedhofgärtner? 4. Welche Erfolge wurden erzielt, und welche Schwierigkeiten sind für den Friedhofgärtner noch vorhanden? Wenn wir einmal die wirtschaftliche Entwicklung seit 1933 in Deutschland im großen betrachten, so können wir ohne weiteres feststellen, daß in wirt schaftlicher Hinsicht eine stetige gesunde Aufwärts entwicklung vor sich gegangen ist, die auch für un sere Berufsgruppe von günstigen Auswirkungen war. Durch die Zunahme an umfangreichen öffent lichen Arbeitsvorhaben von Staat, Gemeinden und Partei liegen heute die Schwierigkeiten nicht mehr wie früher in der erforderlichen Arbeitsbeschaffung, sondern in der Frage, wie der Arbeitseinsatz noch gesteigert und wie der überall fühlbare Kräfte mangel nach Möglichkeit behoben werden kann. DieArbeits- und Beschäftigungslage Dis ab und zu austauchenden Befürchtungen eines möglicherweise absinkenden Auftragsbestandes, besonders in Hinsicht auf die öffentlichen Arbeiten, sind nach meiner Auffassung und nach den Berich ten aus den Landesgruppen in absehbarer Zeit in keiner Weise begründet, da auch nach Fertig stellung der vordringlichsten Arbeiten in der Landesverteidigung neue Aufgaben und Arbeiten auf uns warten, die bisher zurückgestellt werden mußten. Hierbei denke ich vor allem an das soziale Wohnungsbauproblem und an die vielen Siedlungsvorhaben, die zweifellos noch einen stärkeren Auftrieb erfahren müßen. Vorläufig ist jedenfalls in den meisten Landesgruppcn eine ge steigerte Arbeitsintensität bei Heeresbauämtern, den Bauämtern der Luftfahrt und des deutschen Straßenbaues feststellbar. Lediglich aus den Lan- desgruppen Weser-Ems und Westfalen werden un befriedigende und absinkende Auftragsbestände ge- meldet,'soweit es aus den leider nicht vollzählig eingegangcnen Kurzberichten ersichtlich ist. Der Auftragsbestand aus der Privatwirtschaft läßt leider noch in vielen Landesgruppen zu wün schen übrig. Dieser Mangel tritt jedoch zur Zeit infolge des starken Arbeitsanfalles aus der öffent lichen Hand nicht so stark in Erscheinung, da hier durch eine starke Entlastung des Wettbewerbs in der Privatwirtschaft eintritt und damit viele kleinere Betriebe private Arbeitsmöglichkeiten er halten haben. Im ganzen gesehen sind auch die Pflege- und Unterhaltungsarbeiten zurückgcgangen. Der Mangel an Privataufträgen hat zum großen Teil seine' Ursache in der zur Zeit noch beschränk ten privaten Bautätigkeit infolge der hier bestehen den Baustoffbeschränkung. Im übrigen kann jedoch festgestcllt werden, daß die wirtschaftliche Lage der Gartcnaussührenden eine stete Aufwärtsentwicklung gezeigt hat, die im allgemeinen die Betriebsgrund, lagen gefestigt und damit in jeder Weise die Leistungsfähigkeit unserer Betriebe gefördert hat. Umfang und Art der größeren öffentlichen Ar beitsvorhaben haben es mit sich gebracht, daß un sere Betriebe der Gartenausführenden sich zum Teil zu Großbetrieben mit einem großen Gerätepark entwickelt haben, die vollauf in der Lage sind, in technischer wie auch in finanzieller Beziehung mit den Tiefbaufirmen in einen erfolgreichen Wett bewerb zu treten. Wenn auch vom rein gärtne rischen Standpunkt aus eine derartige Entwicklung nicht gerade zu begrüßen ist, so ist doch das Vor handensein solcher Großbetriebe in der Garten ausführung für unseren Berufsstand von dringen der Notwendigkeit, weil diese Betriebe wesentlich dazu beitragen, die Eindringung des Tiefbaues in die größeren gärtnerischen Arbeitsgebiete abzu wenden und unser Arbeitsgebiet mit Erfolg zu verteidigen. Für die wirtschaftlich weniger starken Betriebe stellt daher die Bildung von Arbeits gemeinschaften nach wie vor eine soziale Notwendig keit dar, um auch die mittleren und kleineren Be triebe an den öffentlichen Arbeiten so weit wie möglich zu beteiligen. Der Reichsverband wird daher die Schaffung von Arbeitsgemeinschaften in jeder Weise fördern'. Ausgabe der Berufsausweise Aus den Kurzberichten war ferner deutlich er kennbar, daß bereits nach zweijährigem Bestehen die Tätigkeit des Reichsverbandes und seiner Glie derungen hinsichtlich der Berufsordnung und Be rufsbereinigung beachtenswerte Erfolge erzielt hat. In den meisten Landesgruppen sind bereits die Berufsausweise für Gartenausführende und Fried- hofgärtner herausgegeben worden, und zwar nach vorheriger Prüfung der fachlichen und geschäft lichen Zuverlässigkeit der Antragsteller. Den Be mühungen des Reichsverbandes in Verbindung mit dem Reichsnährstand ist es in der Zwischenzeit gelungen, daß heute schon fast ausnahmslos alle Baubehörden in den Ausschreibungen den Besitz des Berufsausweijes sowie auch die gleichzeitige Mitgliedschaft beim Reichsverband zur Bedingung machen. Durch die Kontrolle des Reichsverbandes wird auch weiter darüber gewacht werden, daß die jenigen Berufskameraden, die im Besitz eines Be rufsausweises sind, die damit übernommene beruf liche Verpflichtung in ihrer fachlichen und geschäft lichen Tätigkeit sorgfältig beachten. Die Wirksam keit dieses Berufsaüsweises hat sich damit zu einem ausgezeichneten Instrument des Berufsstandes zur Erzielung einer wirklichen Berufsordnung ent wickelt. Wenn auch eine gänzliche Beseitigung vor handener Uebelstände noch nicht erreicht worden ist, besonders auf dem Gebiet der Privatwirtschaft, so liegt dies an der Schwierigkeit, alle Privaten Auf traggeber zu einem Kreis zusammenzuführen und dort eine Ähnliche Zusammenarbeit zu schaffen, wie es bei den behördlichen Stellen möglich ist. Der Reichsverband wird daher nach wie vor seine Be mühungen fortsetzen, eine umfassende Berufs ordnung und -reinigung auch hinsichtlich der Tätig keit in der Privatwirtschaft zu erzielen, was durch die Einführung der Genehmigungspflicht für die selbständige Berufsausübung als Gartenausführen der und Friedhofgärtner erreichbar ist. Der Reichs verband hat aber bereits auch hier schon auf dem Wege der Selbsthilfe eine wesentliche Besserung er zielt, indem verschiedene Landesgruppen im Ein vernehmen mit dem Reichsnährstand mit den zuständigen Gewerbeämtern Vereinbarungen ge troffen haben, daß Gewerbescheine für die Betäti gung als Gartenausführender nur nach Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung des An tragstellers herausgegeben werden. Es wäre daher wünschenswert, wenn auch an maßgebender Stelle die Notwendigkeit erkannt würde, die Auswüchse sog. Gewerbefreiheit zu beseitigen und durch eine gesetzlich unterbaute Berufsordnung zu ersetzen. Weitere Aufgaben- und Arbeits gebiete Es ist weiterhin erfreulich, festzustellen, daß in einigen Landesgruppen auch eine Bresche in die bisherigen Regiebetätigungen der Gemeinden ge schlagen werden konnte und nunmehr in steigendem Maß' Neuanlagen an Gartenausführenden ver geben werden. Andererseits berichten jedoch auch verschiedene Landesgruppen über eine weitere Aus dehnung der Regiebestrebungen bei der Herstellung städtischer Grünanlagen, so daß es hier vordring liche Aufgabe des RV. sein wird, einer derartigen Entwicklung mit allen Mitteln entgegenzutreten. Durch die bisherigen Schulungsmaßnahmen des RV. konnte auch im Kalkulations- und Aus schreibungswesen eine Besserung erzielt werden, die durch die Herausgabe der Musterkostenanschläge und Zeitleistungshefte durch den RV. wesentlich unter stützt wurde. Es ist selbstverständlich, daß die Schulungsmaßnahmen gerade aus diesem Gebiet nicht von heute auf morgen einen derartigen Er folg bringen, daß nunmehr sämtliche Mißstände beseitigt sind. Nur durch eine regelmäßige und dauernde Aufklärungsarbeit und mit einer ständi gen Festigung der eigenen Berufsdisziplin wird letzten Endes auch das gesteckte Ziel erreicht werden. Es wird nunmehr Aufgaöe der Landesgruppen sein müssen, den Mitgliedern mit Hilfe der zur Ver fügung gestellten Unterlagen Richtlinien für die Preisbildung und Preisgestaltung an die Hand zu geben, um auf diese Weise das Unterbietungs unwesen wie auch ungesunde Ueberbietungen zu beseitigen. Hierbei darf nicht verkannt werden, daß die Ursachen dieser Mißstände auch zum Teil in der verschiedenartigen Struktur unserer Berufs gruppe liegen und oftmals die Gemischtbetriebe und vor allem auch die Baumschulen aus rein konjunk turellen Gründen zu Störungen in der Berufs gruppe der Gartcnaussührenden Anlaß gaben. Hier eine gesunde Berufslenkung und möglichst ein heitliche Wettbewerbsvcrhältnisse zu schaffen, wird nach wie vor das Bestreben des RV. jein. Das Pflanzenschutzgesetz im Rahmen der Schäd lingsbekämpfung hat in vielen Landesgruppen be sonders den kleineren Betrieben zusätzliche Arbeit gebracht. Dieses Arbeitsgebiet muß daher noch weiter erschlossen und durch entsprechende Schu lungsmaßnahmen weiter ausgebaut werden. Im Rahmen der Aufgaben des „Amtes Schönheit der Arbeit" wurde ebenfalls eine Vermehrung der Arbeiten in verschiedenen Landesgruppen registriert. Beim Bau von Kleinsiedlungen wurden die Garten ausführenden zu Beratungen bei Obstbaumpflan zungen und -Pflege sowie als Bodenbauführer zur Mitarbeit herangezogen. Zweifellos werden in Zukunft gerade diese Arbeitsgebiete noch größere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten, auf die der Berufsstand sich vorzubereiten hat. Auch das Verständnis sür die Bedeutung der Mutterbodenfrage hat bei vielen in Frage kommen den Stellen gute Fortschritte gemacht, und ähnlich wie bei den Arbeiten an der Reichsautobahn sind diese mehr und mehr dem gärtnerischen Berufs stand erschlossen worden. Durch dauernde Vor stellungen und Aufklärungen bei den zuständigen Baubehörden muß auch dort noch ein Wandel ge schaffen werden, wo bisher der Berufsstand noch nicht oder nicht im genügenden Maße eingeschaltet ist. So meldet z. B. Sachsen sehr gute Erfolge. Fast alle Mutterbodenarbeiten der öffentlichen Hand konnten hier dem Berufsstand zugeführt werden. Der Reichsverband erhebt daher die drin gende Forderung nach dem Muttepbodenschutzgesetz, um die Erhaltung dieses wichtigen Volksgutes sicher zustellen. Klärung der Arbeitslosen versicherungsfrage Es ist im Rahmen dieses Gesamtüberblickes nicht möglich, auf alle Einzelheiten näher einzugehen, die in unserer Berufsgruppe Veranlassung zu irgendwelchen Schwierigkeiten geben. Die Miß stände jedoch, die in fast allen Landesgruppen zu tiefgreifenden Schwierigkeiten geführt haben und die auch in allen Kurzberichten immer wieder zum Ausdruck kommen, haben ihre Ursache vor allem in der bisher noch ungeklärten Frage der Arbeits versicherungspflicht, in dem Fehlen oder in der Unzulänglichkeit von Tarifordnungen und bei den Friedhofgärtncrn in den Monopolisierungsbestre bungen durch Kommunal- und Kirchengemeinden. Die Tatsache, daß es in verschiedenen Lattdcs- gruppen noch große Betriebe mit Hunderten von Gefolgschaftsmitgliedern auf den Baustellen gibt, die auch heute noch arbeitslosenversicherungsfrei sind und ebenfalls die Urlaubsmarkcnregelnng für die nicht ständig Beschäftigten ablehnen, hat dem Reichsverband Veranlassung gegeben, in unermüd licher Aufklärungsarbeit bei den zuständigen mini steriellen Stellen eine Neuregelung in der Arbeits- losenversichernngsfrage zu erreichen. Diese ist nicht nur aus sozialen Gründen notwendig, sondern auch für die Schaffung gleicher Wettbew'erbsverhältnisse ein dringendes Erfordernis. Nach Mitteilung der Reichshauptabteilung I steht eine Aenderung der gesamten Befreiungsbestimmungen von der Arbeits- losenversicherungspflicht bevor. Der Reichsverband fordert grundsätzlich sür die Tätigkeit in der Gar tenausführung die Arbeitslosenversiche rung s P f l i ch t, und zwar auch für alle Gemischt- bctriebe, deren Gefolgschaftsmitglieder auf dem Gebiet der Gartenausführung tätig sind. Mit der endgültigen Klärung dieser leidigen Arbeitslosen- versicherungsfrage wird zweifellos ein großer Störnngsherd in unserer Berufsgruppe beseitigt sein. Weitere Schwierigkeiten sind dadurch entstanden, daß bei Neufeststellüng der Beitragspflicht zur Ar beitslosenversicherung eine rückwirkende Einziehung der Beiträge ab 1. Oktober 1937 stattgefunden hat. Hiergegen hat sich die Hauptgeschäftsstelle des RV. mit verschiedenen Eingaben an den Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung ge wandt unter eingehender Begründung, daß eine derartige Maßnahme für den Berufsstand in wirt schaftlicher wie auch in sozialer Beziehung untrag bar ist. Der Präsident der Reichsanstalt hat jedoch bisher nicht von dieser rückwirlenden Maßnahme Abstand genommen, sondern lediglich bei Vorliegen besonderer Härten zugebilligt, daß die Erhebung der Arbeitnehmeranteile sür die rückwirkende Zeit niedergeschlagen werden kann. Wenn angeblich die bestehenden gesetzlichen Vorschriften eine Auf hebung der rückwirkenden Beitragseiuziehung nicht zulassen, so muß der Reichsverband aus Gründen wirtschaftlicher Härten nach wie vor fordern, daß diese Äusnahmeregelung zumindest auch auf die Arbeitgeberanteile ausgedehnt wird. Der Reichsverband wird daher bei den zuständigen Stellen nichts unversucht lassen, um eine derartig einschneidende Maßnahme sür den Berufsstand ab zuwenden. Die Lage in der Friedhofgärknerei lieber die Lage der Friedhofgärtnerei sind dis Berichte aus den Landesgruppen recht unterschied lich, je nachdem, ob die Erwerbstätigkeit auf den Friedhöfen durch monopolartige Bestimmungen ein geschränkt wird oder nicht. Aus Süddeutschland liegen durchaus günstige bzw. zufriedenstellende Berichte vor, während im Norden und im Osten des Reiches die Verhältnisse zum Teil noch sehr ungünstig liegen. Demgemäß ist natürlich auch die wirtschaftliche Auswirkung für den Berufsstand der Friedhofgärtner recht verschieden. So berichten z. B. Sachsen und Rheinland, daß sich im allge meinen die Lage der Friedhofgärtner durch die Aushebung von beschränkenden Bestimmungen ge bessert habe, wenn auch noch nicht in allen Bezirken eine befriedigende Klärung hinsichtlich der Erwerbs tätigkeit auf den Friedhöfen erreicht werden konnte. Jedoch ist bei Verhandlungen und Vorstellungen in den Stadt- und Kirchengemeinden oftmals eine Lockerung bzw. Freigabe der Erwerbstätigkcit auf den Friedhöfen durch die Einsicht der Friedhofver waltungen erreicht worden. Bei der derzeitigen uneinheitlichen Rechtslage ist eine Klärung -er Frage über die Erwerbstätigkeit auf den Friedhöfen auf dem Prozeßwege nicht mög lich. Der Reichsverband wird daher auch in Zukunft ohne seine ausdrückliche Genehmigung keinen Fried- hofsprozcß mehr unterstützen, sondern andere Wege beschreiten müssen, um in der Friedhoffrage eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Durch Ver handlungen des Reichsnährstandes mit dem Reichs innenministerium und dem zuständigen Gemeinde tag wird die Herausgabe von Richtlinien seitens des Reichsinnenministeriums für die Erwerbstätig- keit der Friedhofgärtner auf den kommunalen Friedhöfen erstrebt, die immerhin in der Frage der Zulassung der Erwerbsgärtner auf den Fiedhöfen eine amtliche Beurteilungsgrundlage schaffen würden. Diesen Richtlinien werden sich nach unserer Auf fassung alsdann auch die Kirchengemeinden nicht auf die Dauer entziehen können, so daß wir hoffen, ans diesem Wege eine zufriedenstellende Klärung sowohl für die freie Wirtschaft als auch für die Friedhof« eigentümer zu erreichen. Abschließend möchte ich betonen, daß gerade dis Erstattung dieser Kurzberichte aus den Landes gruppen auf Reichsschnlungen von besonderer Be deutung ist, weil nicht nur dadurch der Berufs führung ein genaues Bild über die Entwicklung unseres Berufs gegeben wird und damit die Vor aussetzung geschaffen wird, dort die Hebel anzu- sctzen, wo die Verhältnisse es erfordern, sondern weil gleichzeitig auch den einzelnen Schulungsteil nehmern die Möglichkeit gegeben ist, über ihren eigenen Landcsteil hinauszusehen und alle Fragen vom Standpunkt des Berufsganzen aus zu beurtei len. Daher seien besonders auch die Landesgruppcn- leiter darauf hingewiesen„ dieser Kurzberichterstat tung ihr besonderes Augenmerk zu widmen und sie sorgfältig und gründlich zu bearbeiten, um auf diese Weise die Grundlagen für eine systematische und erfolgreiche Berufsarbeit zu gewährleisten. K. Lerlcelmann. Die Tarifordnungen Aus verschiedenen Landesgruppen wurden er hebliche Schwierigkeiten gemeldet, die ihre Ursache in dem Fehlen einer Tarifordnung für die Gar tenausführenden haben. Auch entsprechen viele Tarifordnungen ihrem Inhalt nach nicht den heu tigen Erfordernissen unserer Berujsgruppe, und so werden daher vielfach Abänderungsvorschläge bei den zuständigen Treuhändern der Arbeit eingebracht. Es ist notwendig, daß gerade die Frage der Tarif ordnungen für unsere Berufsgruppe zentraler be arbeitet wird, um nach Möglichkeit die sozialen Belange in allen LandesgruPLen auf eine einheit liche Grundlage zu bringen. Dies gilt besonders auch hinsichtlich der Urlaubsmarkenregelung, die für alle nicht ständig beschäftigten Gefolgschastsmit- glieder auch in der Gartenausführung in Frage kommen muß, um die bisher sehr unterschiedlichen sozialen Verpflichtungen innerhalb des Berufs standes auszugleichen. Die Landesgruppenleiter werden daher gebeten, Entwürfe für neue Tarif ordnungen und Abänderungsvorschläge immer der Hauptgeschäftsstelle des R. V. zur Kenntnis zu geben, damit von Berlin aus eine einheitliche Aus richtung gegeben werden kann. Nggelvemltielung - eine mmsiirliie VemMktung! klickt mit 6em Lckicksol spielen —I Der veront^ortungsbewuDts Qartsnkausr versickert kstrisb uncl Kulturen üei seiner guten, ölten Spe-riolvsrsicksrung. kuncl 2 Millionen Kückloge Kisten köcksts Lickerksit. llksrsckuD-Kvckvsrgütung 1-38 — 20"/». kokette tür 5cka6sntrsiks^ Kis ZO"/«. Leit 1-10 keine klocksckvsss. Keine klskenkostsn. Lckoclsnvsrgütung okne ^krügs sotort. veuircke »ss6l-VenickMng5-LeLeIklkstts.LfmA ur«. ksrlin 8W L1, Vo^cles^oks
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