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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 55.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19380000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19380000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 55.1938
-
- Ausgabe Nummer 1, 6. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 2, 13. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 3, 20. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 4, 27. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 5, 3. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 6, 10. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 8, 24. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 9, 3. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 10, 10. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 11, 17. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 12, 24. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 13, 31. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 14, 7. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 15, 14. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 16, 21. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 17, 28. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 18, 5. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 19, 12. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 20, 19. Mai 1938 -
- Ausgabe Nummer 21, 26. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 22, 2. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 23, 9. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 24, 16. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 25, 23. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 26, 30. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 27, 7. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 28, 14. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 29, 21. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 30, 28. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 31, 4. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 32, 11. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 33, 18. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 34, 25. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 35, 1. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 36, 8. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 37, 15. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 38, 22. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 39, 29. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 40, 6. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 41, 13. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 42, 20. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 43, 27. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 44, 3. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 45, 10. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 46, 17. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 47, 24. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 48, 1. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 49, 8. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 50, 15. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 51, 22. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1938 1
-
Band
Band 55.1938
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Zreiheit -er Arbeit Arbeit — das ist einer der tragenden Pfeiler des menschlichen Daseins überhaupt. Ohne Arbeit kein Leben — ohne Arbeit kein Aufstieg. Das ist die schwerste Anklage, die man gegen den Bvlsche- mismus und Marxismus erheben kann, daß sie das Wesen und den Wert der Arbeit nicht erkannten, daß sie den Menschen von der Arbeit befreien wollten. Niemals kann es darum gehen, die Ar beit als solche zu beseitigen; denn das mühte das Ende der Menschheit bedeuten. Keine der vielen Ideologen, mit denen das deutsche Volk in ver gangenen Jahrhunderten gesegnet worden ist, hat es verstanden, die Arbeit "aus dem Begriff einer quälerischen Notwendigkeit heranszureißen, die Arbeit von dem Gedanken der Fron zu befreien und der Arbeit jenen großen ethischen Inhalt zu geben, wie es die nationalsozialistische Bewegung getan hat. Das aber ist der entscheidende Sinn der Feier des 1. Mai, der Feiern zum Tag der deutschen Arbeit im nationalsozialistischen Deutschland: Die Arbeit ist nicht mehr Fron, nicht mehr quälerische Voraussetzung zur Befriedigung der notwendigsten Lebensbedürfnisse — Arbeit ist vielmehr heiliges Bekenntnis zu einer verpflichtenden Aufgabe für die Gemeinschaft des Volkes. Tas deutsche Volk hat dank der nationalsozialistischen Bewegung den Zustand überwunden, daß in einer starren Staats organisation ein Haufe von Menschen irgendeiner Arbeit nachgeht, ohne die Notwendigkeit des inne ren Zusammenhanges zu begreifen und zu ver stehen. Der aus solchem Zustand zwangsläufig geborene Kampf aller gegen alle ist dem beglücken den Bewußtsein der lebendigen Gesetze der bluts mäßigen Gemeinschaft gewichen. Ob arm oder reich, ob Staatsmann oder ungelernter Arbeiter, ob Bauer, Bürger oder Arbeitsmann — jeder weiß sich als notwendiges Glied des Arbeitsganges des ganzen Volkes. Für den deutschen Menschen unserer Zeit ist die Arbeit über eine notwendige Verrichtung hinausge wachsen. Ob jemand hinter dem Pflug geht oder an der Maschine steht, ob jemand einen freien Beruf ausübt oder wo er sonst im deutschen Leben sein Brot verdient — er weiß, daß seine Arbeit einen höheren Zweck hat, daß es eine Ehre ist, diese Arbeit tun zu dürfen. Das Bewußtsein seiner Not wendigkeit aber ist sein Stolz, und aus diesem Stolz wächst wiederum das glühende Bekenntnis zur Gemeinschaft aller Deutschen. Das Bekenntnis zur Gemeinschaft aber ist gleich zeitig ein Bekenntnis zu einem artgemäßen Leben des deutschen Menschen. Dieses innere Gesetz mußte zwangsläufig in der Feiergestaltung des Tages zur Ehre der deutschen Arbeit zum Ausdruck kommen. Wo früher die haßgeborenen Embleme eines sinnlosen Internationalismus herrschten, da künden heute heilige Sinnzeichen aus dem Brauch tum des deutschen Volkes von den inneren Ge setzen einer völkischen Gemeinschaft. Die Symbole eines lebensvernichtenden Klassenkampfes zer brachen, und an ihre Stelle traten uralte Sinn bilder deutschen Brauchtums als Künder immer währenden Vergehens und Wiedererwachens. Was bedeutet denn der Maibaum anders, als daß er uns Ausdruck von jener Kraft sein soll, die nach jedem Winter doch wieder einen Frühling werden läßt! Ist es nicht ein herrliches Sinnbild der Ver bundenheit zwischen den deutschen Gauen, wenn jeweils zum Tag der deutschen Arbeit aus einem Gau des deutschen Reiches ein Maibaum zur Reichs hauptstadt gebracht wird, um damit Millionen Volksgenossen die wiedererstandene Gemeinschaft aller Deutschen und zugleich die inneren Gesetze des völkischen Lebens zu künden? Wer aber die Gesetze versteht, nach denen das deutsche Volk heute zur Arbeit antritt, der ver steht auch, warum der Tag zur Ehre der deutschen Arbeit nicht nur ein Tag ernster Feierlichkeit, son dern auch ein Tag der Freude und des Frohsinns sein soll. „Die Tränen lassen nichts gelingen; wer schaffen will, muß fröhlich sein", so sagt Theodor Fontane. Freude und Frohsinn gehören nun ein mal zum Leben, und tatsächlich ist der ein arm seliger Wicht, der es nicht fertig bringt, dem Leben auch die fröhlichen Seiten abzugewinnen. Mit ewigem Pessimismus und mit der Verdammung aller ehrlichen Freude Et noch nie ein großes Werk getan. Wir deutschen Menschen vermögen nun einmal das Leben auf dieser Erde nicht als ein Jammertal anzusehen. Erst recht nicht in einer Zeit, da endlich Wirklichkeit geworden ist, was seit Jahrhunderten deutsche Menschen ersehnt und er hofft haben: Großdeutschland! Der Freude und dem Frohsinn kann der sich mit vollem Recht hingeben, der am Werktag ehrlich seine Arbeit getan hat. Nicht sinnlose Ausgelassen heit und hemmungsloses Sichaustobcn kann Sinn unserer Freude sein. Wohl aber muß unser Froh sinn getragen werden von dem Stolz auf die voll brachte Leistung, auf die Leistung, die nicht uni irgendeines selbstsüchtigen Vorteiles willen geschah, sondern in dem höheren Bewußtsein erfüllter Pflicht gegenüber der Gemeinschaft. Es soll keiner sagen, daß cs unmöglich wäre, ein ganzes Volk zu solch ideeller Schau zu erziehen. Gerade der Nationalsozialismus ist sich darüber klar, daß ein Mindestmaß materieller Bedürfnisse erfüllt sein muß, wenn man zu echter Freude ge langen will. Not und Elend lassen keine großen Werke entstehen. Der Mensch muß Anteil haben an den Erfolgen der Arbeit. Denn das ist ja schließlich auch der Sinn der Arbeit, daß sie mit hilft, den Lebensstandard jedes einzelnen immer mehr zu verbessern. Weil der Nationalsozialismus diese materiellen Bedingungen bis zur letzte» Kon sequenz erkannt hat, darum ist auch in Deutsch land eine Arbeitsschlacht in Gang gesetzt worden, wie sie die Welt bisher noch nicht gesehen hat. Auf allen Gebieten wird um ein Höchstmaß an Pro duktion gekämpft. Je größer die Produktion, desto größer die Menge der Güter, die helfen sollen, das Leben jedes einzelnen zu verschönen. Mit Idealen allein kann nicht Weltgeschichte gemacht werden; ein hungriger Magen kann nicht für letzte und ent scheidende Leistungen eingesetzt werden. Der Na tionalsozialismus sieht aber die Befriedigung dieser materiellen Bedürfnisse als eine Selbstverständ lichkeit an. Marxisten und Liberalisten sahen das dagegen als Endzweck ihrer Arbeit an. Der Na- t'onnlsozialismus beginnt erst an dieser Stelle, um die Arbeit frei zu machen von den kleinen Dingen des Alltages, um ihr jene ethischen Werte zu ver leihen, die den Menschen durch seine Arbeit zu Stolz und Selbstbewusstsein führen. ösclclmus. 065 ^nt)OU65 NOM c/sn Zol5Oc^//c^6N ö6c/H/n/556N c/s5 ^07^/65 Meldepflicht für Gartenbauerzeugmffe Die im Jahre 1933 einsetzende Marktordnung fand bei Gartenbauerzeugnissen eine Marktlage vor, die in keiner Weise den tatsächlichen Bedürf nissen des Verbrauchers entsprach. Wie viele andere Wirtschaftszweige stand auch der deutsche Gartenbau zu diesem Zeitpunkt vor dem völligen Ruin, um so mehr, als eine gänzlich ungeregelte Einfuhr den Markt oft gerade dann überschwemmte, wenn die deutsche Erzeugung selbst in voller Höhe die Märkte beeinflußte. Hier mußte Abhilfe ge schaffen werden. Nicht unberechtigt erschien der Hilfeschrei des Gartenbaues nach einer Regelung der Einfuhr. Handelspolitische Belange ließen jedoch nicht zu, daß sie über ein gewisses Maß hinaus verringert werden konnte. Es mußte ein Weg gesucht werden, um die Einfuhr zeitlich und regional den deutschen Gegebenheiten anzupassen. Auf der anderen Seite war durch eine ungesunde Verlagerung des Anbaues von landwirtschaftlichen Produkten auf Gartenbauerzeugnisse eine fühlbare Lücke in der Versorgung mit Brotgetreide, Oel- und Gespinstpflanzen aufgetreten, während die gartenbauliche Erzeugung vielfach übersetzt war. Um hier sofortige Abhilfe schaffen zu könneu, wären selbstverständlich scharfe Zwangsmaßnahmen für die Erzeugerbetriebe notwendig gewesen. In der Praxis jedoch stellte man sich aus den Standpunkt, daß ein gesunder Anbau viel besser und dauernder durch werbende Aufklärung des einzelnen erreicht werden könnte. Dieser Weg hat sich auch als der erfolgversprechendste erwiesen. Vor allem galt cs, in der Landwirtschaft die Lücken in der Versorgung mit Brotgetreide, Oel- und Gespinstpflanzen " und in der Futterversorgung zu schließen. Hier war also eine bedeutende Anbausteigerung nicht zu um gehen. Die gewaltigen Erfolge, die in dieser Hin sicht im Rahmen der Erzeugungsschlacht bereits er zielt wurden, sind bekannt. Für den Gartenbau lagen die Aufgaben jedoch wesentlich anders. Hier galt es, auf gleichbleibender, möglichst jedoch ver ringerter Anbaufläche die Erträge güte- und mengenmäßig zu steigern. Leitgedanke bei diesen Maßnahmen mußte die Tatsache sein, daß durch die Einschaltung von Millionen bisher arbeitsloser Volksgenossen eine wesentliche Steigerung der Kaufkraft und damit eine verstärkte Nachfrage auch nach den Erzeugnissen des Gartenbaues eintreten würde. Wenn man das Jahr 1934 als für die Deckung des Bedarfs an Gartenbauerzeugnissen ausreichend ansieht und die Anbaufläche dieses Jahres als normal bezeichnet, so ist ungefähr zu ermessen, in welchem Maße eine Leistungssteigerung für die Folgezeit herbeigeführt werden muß. Die am 21. 4. 1937 verkündete An ordnung Nr. 112 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft betreffend Melde- und Genehmigungspflicht für Gartenbau erzeugnisse legt die Anbaugröße des Jahres 1934 zugrunde. Lediglich bei Spargel ist als Grundlage das Jahr 1936 angenommen worden. Die Anord nung selbst greift einige wenige Erzeugnisse, bei denen die vorstehend geschilderten Verhältnisse be züglich der Anbauverlagerung am krassesten hervor getreten sind, heraus, und macht die Neuaufnahme sowie Erweiterung dieser Kulturen über den Stand des Jahres 1934 genehmigungspflichtig. Es sind dies die Erzeugnisse Gurken, Kopfsalat, Zwiebeln, Blumenkohl, Frühkohl, Herbstkohl, Spätkohl (Rot-, Weiß- und Wirsingkohl), Tomaten und Spargel. Darüber hinaus sind Großkulturen von Kohlrabi, Erdbeeren, Arznei- und Gewürzpflanzen, sofern die angebaute Fläche je 10 a übersteigt, sowie Spinat und Mohrrüben, wenn die angebaute Fläche je da übersteigt, mcldepflichtig. Diese Bestimmun gen ermöglichen es, die Anbauflächen für genehmi gungspflichtige Erzeugnisse auf dem Stand des Jahres 1934, für Spargel 1936, zu halten, indem die Genehmigung für die Neuaufnahme und Er weiterung versagt werden kann. Bei den melde pflichtigen Erzeugnissen wird eine Aufklärung des Anbauers erfolgen, dem in Fällen der Übersetzung oder der unsicheren Absatzlage der betreffenden Er zeugnisse zugunsten erwünschterer Kulturen abge raten werden kann. Blumenzwiebelbezug aus Holland Berechtigungsscheine für die Einfuhr von Blu menzwiebeln, Gladiolen, Knollen etc. aus Holland, stat. War.-Berz. 40 a—c, können nicht mehr aus gestellt werden. Das mir zur Verfügung gestellte Gesamtzahlungskontingent ist bereits restlos auf geteilt. lieber den Rahmen der verteilten Kon tingente bestehen keinerlei Zahlungsmöglichkeitcn. Vor der Bewilligung eines weiteren Kontingents, die voraussichtlich für das III. Vierteljahr 1938 er folgen wird, sind die Stellung neuer Anträge und weitere Rückfragen zwecklos. Für die Antragstel- lung zur Einfuhr von Blumenzwiebeln aus Vol land im Herbst d. I. sind meine Veröffentlichungen in der „Gartenbauwirtschaft", die Voraussicht! ick, Ende Mai bis Anfang Juni d. I. erfolgen werden, abzuwarten. Der Vorsitzende der Hauptvercinigung der Deutschen Gartenbauwirtschast. I. A.: Orvss. Einfuhren ausDeutschöfterreich ö Aus gegebener Veranlassung wird nochmals ans ö die Veröffentlichung in der „Gartenhauwirtschas!" > Nr. 13 vom 31. März 1938 S. 14 „Aufhebung der : deutschen Einfuhrzölle" hingewiesen, wonach bei !: allen Einfuhren aus Deutschösterreich nach dem g alten Reichsgebiet einschließlich der Einfuhren von > Gartenbauerzeugnissen zwar leine deutschen Ein- g fuhrzölle mehr erhoben werden, jedoch die Sendun- e gen nach wie vor zollamtlich abgcfertigt werden müssen. Bn der zollamtlichen Abfertigung ist vom s: Einführer eine Devisenbescheinigung zur Waren- s: cinfuhr ober Unbedenklichkeitsbescheinigung der zu- ö ständigen Ueberwachnngsstelle vorzulegen. Damit besteht heute die Möglichkeit, den Anbau nach den tatsächlichen Bedürfnissen des Marktes ausrichten zu könneu, jedoch unter Berücksichtigung verschiedener neu hinzugetretcner Faktoren. Als solche sind besonders die Verluste von Anbaulnnd durch Anlage von Flugplätzen, Truppenübungs plätzen, Reichsautbahnbau u. dgl. zu werten, bei denen den Erzeugern als Entschädigung Kultur land in anderen Gebietsteilen zugewiesen wurde. Entscheidend wird weiterhin bei der Genehmigung zur Neuaufnahme und Erweiterung der in Frage stehenden Kulturen sein, ob eine fachliche Eignung des Betriebsinhabers gegeben ist, und ob der für den Anbau vorgesehene Boden tatsächlich als ge eignet angesehen werden kann. Was mvö keim Zur Abwehr des Am 1. Mai 1938 tritt die sechste Verordnung zur Abwehr des Kartoffelkäfers vom 23. Februar 1938 in Kraft, wodurch beim Versand von Ge müse, Pflanzen, organischer Erde nnd Wirtschafts dünger aus bestimmten Gebieten der Rheinprovinz, Bayerns, Badens, Württembergs, des Saarlandes und Hessens zur Verhütung der Verschleppung des Kartoffelkäfers besondere gesetzliche Vorschriften, die der Reichsminister für Ernährung und Landwirt schaft auf Grund des Gesetzes zum Schutze der land wirtschaftlichen Kulturpflanzen vom 5. März 1937 erlassen hat, zu beachten sind. Nach der Verordnung, die im Reichsgesetzblatt 1938 Teil I S. 280 veröffentlicht ist, "sind ins besondere zu unterscheiden das Befallsgebiet und das Schutzgebiet, für die jeweils besondere Vor schriften zur Verhütung der Verschleppung des Kartoffelkäfers erlassen "sind. Das Befallsgebiet umfaßt folgende Be zirke: 1. Prcußen: Rheinprovinz: Vom Regierungsbezirk Koblenz: Kreis Birkenfeld. Vom Regierungsbezirk Trier: Kreis Bittburg, Kreis Merzig-Wadern, Kreis Saar burg, Kreis Trier Land, Kreis Trier Stadt, Kreis Wittlich. L. Bayern: Regierungsbezirk Pfalz: Bezirksamt Kusel (einschließlich Bezirksamt Waldmohr Außenstelle und Bezirksamt Landstuhl Außenstelle), Bezirksamt Pirmasens, Bezirksamt Pirmasens Stadt, Bezirksamt Zweibrücken, Bezirksamt Zweibrücken Stadt. s. Baden: Vom Landeskomisfärbezirk Freiburg: Amtsbezirk Kehl, Amtsbezirk Lörrach, Amtsbezirk Müllheim. Vom Landeskomisfärbezirk Karlsruhe: Amtsbezirk Karlsruhe, Amtsbezirk Pforzheim. Vom Landeskomisfärbezirk Konstanz: Amtsbezirk Säckingen. 1. Saarland. Aus dem Befallsgebiet dürfen Kartoffeln, To maten, Wurzelgemüse (z. B. Möhren, Rüben, Spargel, Meerrettich, Sellerie), bewurzelte Ge wächse, Speise- und Blumenzwiebeln, Rhizome, Kartoffel- und Domatenlnub, organische Erde und Wirtschaftsdünger während des ganzen Jahres nicht in das Schutzgebiet (nachstehend aufgeführt) und in das sonstige Inland verbracht werden. Ebenso dürfen frische Gemüsearten außer den vorhin an geführten und andere frische Küchengewächse aller Art sowie oberirdische frische Teile von Gewächsen (z. B. frische Schnittblumen) in der Zeit vom 1. April bis 14. November aus dem Befallsgebiet nicht in das Schutzgebiet und in das sonstige In land verbracht werden. Gewächshauspslanzen mit und ohne Erd ballen, Blumenzwiebeln und Knollen von Gloxinien und Begonien Wer Einfuhren aus Deutschösterreich vornimmt, ohne hierzu im Besitz einer Devisen- oder Un bedenklichkeitsbescheinigung zu sein, verstößt gegen die deutschen Devisenbestimmungen für die Waren einfuhr und kann die Ware doch nicht erhalten, da diese von den Hollstellen zurückgehaltcn wird. Als weitere Folge ist eine Reihe von Unannehmlich keiten zu erwarten. Nur eine Beqrüßunqsausgabe zum XII. Internationalen Gartenbaukongretz Das Generalsekretariat des XII. Internationalen Gartenbaukongresses teilt uns mit, daß es not wendig erscheint, darauf hinzuweisen, daß die e i n- zige offizielle Begrüßungsausgabc zum XII. Internationalen Gartenbaukongrcß die von der „Gartenbauwirtschaft" herausgcgebenc Sondernummer ist, die wahrscheinlich Ende Mai oder Anfang Juni erscheinen wird. Ferner wird vom Generalsekretariat während der Kongreßtage zur laufenden Unterrichtung der Teilnehmer eine Kongreßzeitung hcrausgegeben.' Das Gcneralsckrc- tariat begrüß" die von verschiedenen anderen Zei tungen in Aussicht gestellten Sondernummern und freut sich über die tätige Mitarbeit der privaten Presse. Es hat darum auch zur allgemeinen Be nutzung das Kongreßzeichen zur Verfügung gegeben und ist gern bereit, unterstützend mitzuwirken. Verlängerung des Ausnahmetarises 11 6 12 für Hcidehnmus Die Gültigkeit des Nusnahmetarifes 11 k 12, der ursprünglich am 30. April 1938 ablaufen würde, ist von der Deutschen Reichsbahn bis zum 30. April 1939 verlängert worden. Der Ausnahmetans 11 8 12 gewährt eine Frachtermäßigung von 24 v. H. auf die Frachtsätze der Klassen 6 und O 10 des Reichsbahn-Gütcr-Tarifs für die Beförderung von Heidehumus, Lnubhumus, Moorhumus sowie von Heide- und Walderde zur Verwendung im Gartenbau. Grundsätzlich gesteuert wird durch diese Maßnah men dem Konjunkturanbau besonders „schlauer" Leute, die in jeder Mangellage infolge ungünstiger Witterungsverhältnisse und ähnlichem eine Chance für den Mehranbau im kommenden Jahre zu er blicken glauben. Denn folgt einmal auf ein Jahr mit geringerer Ernte ein Jahr mit hohem Ertrag bei noch vermehrtem Anbau, so dürfte ein Absatz der Ernte nahezu unmöglich sein. Vor allem hätte dann der anständige Gartenbauer unter einer sol chen unerwünschten Lage ebenso zu leiden wie der unvernünftige Konjunkturritter, und zudem wären bedeutende Anbauflächen unsinnigerweise ver schwendet. Eine solche Leichtfertigkeit müßte selbst verständlich zu Rückschlägen innerhalb der gesamten Ernährungswirtschast führen. ksk-ückricliligs vvsk-^sn? Kartoffelkäfers dürfen dagegen während des ganzen Jahves über die Grenzen des Bsfallsgebietes in das Schutzgebiet und in das sonstige Inland verbracht werden, wenn die Sendung mit dem Zeugnis eines Sachverständi gen des Pflanzenbeschaudi'enstes nach vorgeschricbe- nem Muster begleitet ist. Baumschulpflanzen dürfen ebenfalls in der Zeit vom 15. November bis 31. März über die Grenzen des Befallsgebietes in das Schutzgebiet und in das sonstige Inland verbracht werden, wenn die Sendung von dem Zeugnis eines Sachverständigen des Pflanzenbefchandienstes begleitet ist. In dem Zeugnis muß u. a. bescheinigt werden, daß die Wurzeln gewaschen sind und die einzelnen Pack stücke oder Teile der Sendungen oder der Wagen, rn dem die Gegenstände versandt werden, mit dem Dienstsiegel des Pflanzenbeschaudienstes verschlossen worden sind. Die Beförderung der übrigen Erzeugnisse, deren Verbringung in andere Gebiete entweder gänzlich verboten oder nur unter besonderen Bedingungen gestattet ist, aus nichtbef al lenen Gemeinden des Befallsgebietes in das Schutzgebiet und in das sonstige Inland kann von den obersten Landes behörden oder den von ihnen bestimmten Ver waltungsbehörden in Eiuzelfällen ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die Sendung von dem Zeugnis eines Sachverständigen des Pflanzen beschaudienstes begleitet ist. Die Beförderung von organischer Erde und Wirtschaftsdünger ist iddoch in keinem Falle gestattet. Sämtliche für das Befallsgebiet bestehenden Vor schriften erstrecken sich nicht aus die Beförde rung innerhalb des Befallsgebietes, sofern bei ihr andere Gebiete nicht berührt werden. Das Schutzgebiet umfaßt folgende Bezirke: 1. Preußen: Rhelnpropinz: Vom Regierungsbezirk Aachen: Kreis Schleiden. Vom Regierungsbezirk Koblenz: Kreis Ahrweiler, Kreis Birkenfeld, Kreis Kochcm, Kreis Kreuznach, Kreis Mayen, Kreis Simmern, Kreis Zell (Mosel), Regierungsbezirk Trier. S. Bayern: Regierungsbezirk Pfalz mit Ausnahme der Bezirksämter Frankenthal und Frankenthal Stadt. g. Württemberg Vom ehemaligen NcckarkrciL: Oberamt Besigheim, Obcramt Böblingen, Oberamt Brackenheim, Oberamt Heilbronn, Oberamt Leonberg, Oberamt Ludwigsburg, Oberamt Maulbronn, Ober amt Stuttgart, Oberamt Stuttgart Stadt, Obcramt Vaihingen. Vom ehemaligen Schwarzwaldkreis: Oberamt Calw, Oberamt Freudenstadt, Oberamt Her renberg, Obcramt Nagold, Obcramt Neuenbürg. 4. Baden: Landeskommissärbezirk Freiburg, LandcSkommissärbczirk Karlsruhe. Vom Landcskommissärbczirk Konstanz: Amtsbezirk Säckingen, Amtsbezirk Waldshut. Vom Landcskommissärbczirk Mannheim: Amtsbezirk Heidelberg (einschl. Amtsbezirk Wiesloch), Amtsbezirk Mannheim, Amtsbezirk Sinsheim. S. Hessen: Kreis Alzey. t>. Saarland. Aus dem Schutzgebiet dürfen Kartoffeln, To maten, Wurzelgemüse (z. B. Möhren, Rüben, Spargel, Meerrettich, Sellerie), bewurzelte Ge wächse (z. B. Baumschulpflanzen), Spcisezwiebeln, Rhizome, Kartoffel- und Tomatenlaub,sowie orga nische Erde und Wirtschaftsdünger während des ganzen Jahres zwar in das Befallsgebiet, jedoch nicht über die Grenzen des Schutzgebietes in das sonstige Inland verbracht werden. Ferner dürfen frisches Gemüse, das vorher nicht aufgeführt ist, nnd andere frische Küchengewächsc aller An sowie ober irdische Deike von Gewächsen (z. B- frische Schnitt- blumcn) in der Zeit vom 1. April bis 14. Novem ber zwar in das Befallsgebiet, jedoch nicht über die Grenzen des Schutzgebietes in das sonstige Inland verbracht werden. Die Vorschriften finden für Gewächshauspslanzen, Blumenzwiebeln und Knol len von Gloxinien und Begonien keine Anwendung. Die Beförderung der unter das Verbot fallenden Erzeugnisse über die Grenzen des Schutzgebietes in das Befallsgebiet ist zulässig, in das sonstige Inland jedoch nur dann, wenn ihnen Erde nicht mehr an haftet und die Sendung mit dem Zeugnis eines Sachverständigen des Pflanzenbefchandienstes be gleitet ist. Die Beförderung von organischer Ende und Wirtschastsdünger aus den Schutzgebieten ist in keinem Falle gestattet. Sämtliche für das Schutzgebiet bestehenden Vor schriften erstrecken sich nicht auf die Beförde rung innerhalb des S ch u tz g c b i e t e s, so fern bei ihr andere Gebiete nicht berührt werden. Nach den weiteren Vorschriften ist das Verladen und die Beförderung von Sendungen innerhalb des Befallsgebietes und "Schutzgebietes durch die Reichs bahn oder andere öffentliche oder private Verkehrs- unternehmnngen nur nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften gestattet. Der Reichsminister für Ernährung nnd Land wirtschaft kann Ausnahmen non den Vorschriften der Verordnung zulassen. Zuwiderhandlungen sind strafbar.
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