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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 55.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19380000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19380000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 55.1938
-
- Ausgabe Nummer 1, 6. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 2, 13. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 3, 20. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 4, 27. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 5, 3. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 6, 10. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 8, 24. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 9, 3. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 10, 10. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 11, 17. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 12, 24. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 13, 31. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 14, 7. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 15, 14. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 16, 21. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 17, 28. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 18, 5. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 19, 12. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 20, 19. Mai 1938 -
- Ausgabe Nummer 21, 26. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 22, 2. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 23, 9. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 24, 16. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 25, 23. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 26, 30. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 27, 7. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 28, 14. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 29, 21. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 30, 28. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 31, 4. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 32, 11. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 33, 18. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 34, 25. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 35, 1. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 36, 8. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 37, 15. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 38, 22. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 39, 29. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 40, 6. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 41, 13. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 42, 20. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 43, 27. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 44, 3. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 45, 10. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 46, 17. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 47, 24. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 48, 1. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 49, 8. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 50, 15. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 51, 22. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1938 1
-
Band
Band 55.1938
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Die Saumschule Mitteilungen öer Zachgruppe Saumichulen -er Unterabteilung Harten -es Neichsnährftan-es Reichssachbearbeiter Ru-olf Tetzner Nummer S öeilage zu „Vie Hartenbauwirtschaft" Nr. lö 21. Npril 1-ZS ^S5W6nc/unA c/s§ rts/it nic/it IM 6s/isbsn c/si- öoumscliv/sn Flihrmig des Markenetiketts „Es ist doch klar wie Kloßbrühe, daß das Mar tenetikett zum Markeubaum gehört, wie die ge räucherte Bratwurst zur Linsensuppe." In diesem Sinne wurde kürzlich von mir ein Baumschul berufskamerad aufgeklärt, der da meinte, es sei zwar sein Recht, aber nicht seine Pflicht, das Markenetikett zu verwenden. Dieser Vorfall und eine Nachprüfung der über den Reichsnährstand geleiteten Etikettenbestellungen ergaben den Tat bestand, daß sich immer noch eine Reihe von Baumschulen zwar in den Besitz der anerkannten Markenfähigkeit sonnen, aber die Verwendung des Markenetiketts vergessen. Oder liegen etwa auch andere Gründe für die Nichtverwendung vor? Glaubt vielleicht mancher, es tut dann nicht so weh, wenn man einmal gefaßt wird, weil ein Baum zwar als 1- Güteklasse läuft, es aber nicht ist und er ja auch kein Markenetikctt trägt? Bei einzelnen, so viel steht fest, steht die propagan distische Betonung der anerkannten Markenfähig keit in einem auffälligen Gegensatz zur Menge der verwendeten Markenetiketten. Dies kann der Reichsnährstand unter keinen Umständen dulden. Aus diesem Grunde hatte der Reichsnährstand Anlaß, an diejenigen, die es betraf, die folgende Erinnerung hinauszugcben: Betr.: Führung des Markenetiketts in markenfähigen Baumschulen. Ihrer Baumschule ist die M a r k e n f S h i g k ei t anerkannt worden. Laut Akten des Reichsnähr standes verwenden Sie jedoch noch nicht das Markenetikett für Baumschuterzeugnisse in Ihrem Be triebe. Sie werden hierdurch aus folgendes aufmerksam gemacht: Die Nichtverwendung des Markenetiketts seitens markenfähiger Baumschulen muß vom Reichsnährstand als ein Zeichen dafür ausgefaßt werden, daß diese das zum Schutz der Verbraucher und aus anderen Gründen geschaffene Gütezeichen nicht nach Gebühr beachten. Hieraus «st unter Umständen weiter zu folgern, daß die Erfüllungen der Bestimmungen aus 8 t der »Be sondere Bestimmungen' (Einhcitsdestimmungen) für Verleihung und Verwendung des Verbandszeichens des Reichsnährstandes „Deutsche landwirtschaftliche Marken ware bei Baumschulerzeugnissen": „daß der Betrieb und sein Inhaber Gewähr für Anzucht und Lieferung von Qualitätsware bieten", nicht gesichert er scheinen. Tic Nichtführung des Markenetiketts seitens markensähiger Baumschulen ist hiernach für den Reichsnährstand untragbar, und es darf kein Zweifel darüber bestehen, daß die weitere Nicht verwendung des Markenetiketts den Verlust der Markenfähigkeit nach sich ziehen könnte. Es darf gesagt werden, daß dieses Rundschreiben im allgemeinen gut verstanden worden ist. Es war ja auch genügend klar. Die Rückwirkung klärt vieles auf und gibt zu weiteren Aufklärun ¬ gen willkommenen Anlaß. Selten ist die Reaktion sauer; derjenige, der von einem „Drohbrief" fpricht, geht irre. Der Reichsnährstand schreibt keine Drohbriefe. Er hat solche auch nicht nötig, weil er auch auf dem Gebiet der Markenfähigkeit ein voll ausgewachsenes Ordnungsstrafrecht besitzt, das gegen Unzugängliche jederzeit zur Verfügung steht. Daß es bisher kaum angewendct zu werden hrauchte, gereicht dem Beruf und der Verwaltung zur Ehre. Alle Beteiligten müssen sich über folgendes klar sein: Da sich all die vielseitigen Bemühungen um das Leistungsprinzip der deutschen Baumschulen nur dann als vollwirksam erweisen können, wenn die hierdurch erzielte markenfähige Ware auch äußerlich durch das Markeuetikett gekennzeichnet ist, muß die Verwendung des Marlen etiketts ein oberster Vorbehalt bleiben. Die entgegenkommenderweise im Warenverkehr zwischen markcnfühigen Baumschulen gewährten Erleichte rungen müssen demnach die Ausnahme, dürfen aber nicht die Regel bilden. Auch in den Baum schulen, die ihre Hauptproduktion an markenfähige Baumschulen verkaufen, müssen alle Lieferungen an andere Wiederverkäufe!, behördliche Verbrau cher und Private mit dem Markenetikett versehen sein. Nur mittels der weitreichendsten Verwendung des Markenetiketts nützen wir die Propaganda für „Markenware, kenntlich am Markenetikett" voll aus, zum Besten des gesamten Absatzes, und immer wieder sei es gesagt, zum Beweise" des hierin be gründeten, wirksamen Verbraucherschutzes. Auch die Bemerkung eines Baumschulers: „Ich habe viel Export und dafür brauche ich das Mar kenetikett nicht", ist einer Aufklärung wert. Die Frage ist so wichtig, daß jede diesbezüglich auf gewendete Mühe sich reichlich lohnen kann. Export aufträge sind Sendboten des neuen Großdeutsch- lands. Diese müssen uns in der Wiedererringung unseres Außenhandels helfen. Beim Vorgehen mit Geschick und Takt kann anch hier ein so klein er scheinendes Mittel, wie unser nährständisches Güte zeichen, ganz große Erfolge erzielen. Diese Be merkung sei daher Anlaß, aufklärend darauf hin zuweisen, daß es durchaus erwünscht ist, das Mar kenetikett im Exportgeschäft zu verwenden. Bei zielbewußter und geschickter Verwendungsweise könnte hier im Gebiet der Baumschulerzeugnisse dieselbe Auswirkung erzielt werden, wie bei den seinerzeit geschaffenen „macke in xermany-Bestim- mungen". Die absolut einwandfreie Sortierung und die innere und äußere Güte unserer Erzeug nisse insgesamt, deutlich veranschaulicht und rechts wirksam geschützt durch das nährständische Marken etikett für Baumschulerzeugnisse, müssen zum wirk samsten Propagandafaktor für letztere werden. Tetrner. km/ieik/ic/is §sitsn5 Lkaak/ic^sr Lts/Zsn „Kauft am Ort"-Werbung unerwünscht Es wird wohl in fast jedem Betrieb mit aus gedehntem Versand schon vorgekommen sein, daß von behördlichen Verwaltungsstellen auf Grund eines Angebots entgegnet wurde: „Es tut uns leid, wir können nur von einheimischen Firmen oder nur von Firmen unserer Provinz kaufen". Diese „Kauft am Ort"- oder „Kauft in Provinz"- Propaganda hat schon in vielen Fällen zu Be schwerden und noch mehr zu Verärgerungen ge führt. In den wenigsten Fällen war es jedoch der betreffenden Firma bekannt, daß sie sich gegen solche Aeußerungen schützen kann. Als vor einigen Jahren die „Kauft am Ort"-Propaganda zu starke Formen annahm und dadurch gerade die Firmen geschädigt wurden, die, wie Baumschulen und Samenhandlungen auch, auf einen großen Ab nehmerkreis im Reichsgebiet angewiesen sind, griff das Reichswirtschaftsminisderium ein, das in einem Runderlatz eindeutig gegen diese Form der Propaganda Stellung nahm. (Runderlaß vom 1. März 1934 — III 3093/34 —, veröffentlicht im Ministerialblatt für Wirtschaft und Arbeit 1934 S. 153). Wenn Behörden unter der im Runderlaß er wähnten Begründung eine Firma ablehnen, dann gehören diese Fälle heute immerhin zu den Sel tenheiten. Da sie aber doch immer wieder auf tauchen, dürfte es im Interesse vieler Leser lie gen, Näheres darüber zu erfahren. Es ist an sich durchaus verständlich, wenn ortsansässige Firmen als Steuerzahler ihrer Gemeinde bei etwaigen Aufträgen auch bevorzugt behandelt werden. Viel fach wird aber auch nur aus Lokalpatriotismus gehandelt, und die Ortsgrenzen werden nach den zu beschaffenden Waren bis an die Provinzgrenzen erweitert, je nachdem, ob es sich um handwerkliche Aufträge handelt, oder ob es Spezialartikel sind, die am Verbraucherort nicht beschafft werden kön nen. Dabei wird vergessen, daß Spezialbetriebe, zu denen auch neben einer Anzahl von Garten baubetrieben fast sämtliche Baumschulen und Samenhandlungen gehören, nicht auf einen in un mittelbarer Nähe ihres Betriebes wohnenden Kun denkreis angewiesen sein können, sondern der Ver- sand sich in den allermeisten Fällen auf ein sehr großes Absatzgebiet des Reiches erstrecken muß. Fast alle handwerklichen Aufträge können im mer im Ort selbst vergeben werden, vorausgesetzt, daß es sich nicht um ausgefallene Arbeiten handelt. Kie Selbstverständlichkeit wurde bereits betont, diese Aufträge auch im Ort des Auftraggebers zu vergeben. Wo kämen wir jedoch hin, wollte sich ein Ort gegen den andren, eine Provinz gegen, die andre abschließen. Man denke nur an die vie len Spezialerzeugnisse der Maschiueuindustrie. Ge wiß, wir haben Produktionsgebiete, deren Firmen durch Auftragserteilung unterstützt werden müssen. Diese Argumente sind aber alle nicht zu irgend einer Begründung geeignet, Spezialfirmen ans an deren Gegenden zurückzuweisen. Auch im Reichs gebiet lobt der eine vom anderen. Man stelle sich vor, wie komisch es anmuten würde, wenn alle Autofahrer aus Bayern nur in BMW.-Wagen, alle in der Provinz Hannover wohnenden Auto- besitzer nur im Hanomag fahren würden. Wäre es auch nur einer einzigen Autofabrik in Deutsch land möglich, zu bestehen, wenn sie'nur auf den Absatz in ihrer Provinz angewiesen wäre? Es wäre mehr als grotesk, dies annehmcn zu wollen. Lie gen die Verhältnisse nicht bei vielen Baumschulen und Samenhandlungen genau so, insbesondere in Anbetracht der großen Anbaugebiete, in denen viele Firmen ansässig sind, die unmöglich ihre Erzeug nisse in ihrer eigenen Provinz absetzen können? Man denke nur an die 600 Baumschulen in Schleswig-Holstein, an die 240 Rosenschulen in dem einen Ort Steinfurth (Hessen), an die vielen Samenbetriebe um Erfurt und Quedlinburg, die Azaleenspezialbetriebe in Hartmannsdorf bei Leipzig usw. An dieser Stelle sei auch auf die gerade für Baumschulen sehr wichtigen Ausführungen hinge wiesen in dem Aufsatz „Noch immer kaust am Ort"? von Ministerialrat Gottschick (veröffentlicht im Ministerialblatt für Wirtschaft Nr. 12 vom 16. Juni 1937, S. 145), aus denen mit aller Ein deutigkeit hervorgeht, daß dem Neichswirtichafts- ministerium die „Kauft am Ort"-Propaganda durchaus unerwünscht ist und vor allem, daß das Reichsgebiet ein einheitliches Wirtschaftsgebiet darstelft. Das sei besonders hervorgehobeu, um einer etwa auftauchenden Vermutung, der von einer Kommunalbehövde vertretene Standpunkt (nur am Verbraucherort oder in der Provinz kau fen zu können), sei Allgemeingut aller staatlichen Stellen, die Spitze abzubrechen. Im allgemeinen wird es daher auch genügen, wenn sich die betref fende Firma mit der in Frage kommenden Ver waltungsstelle oder Behörde in Verbindung setzt, sie auf den Runderlatz des Reichswirtschaflsmim- steriums, die Ausführungen des Ministerialrats Gottschick im Ministerialblatt für Wirtschaft und nicht zuletzt auf die Eigenart ihres Spezialbetrie bes aufmerksam macht. li. ksbcr. Die sogenannte ,Jaust am Ort-Propaganda" gleicht offensichtlich der mythischen Hydra, der so fort ein neuer Kopf nachwuchs, wenn ihr einer abgeschlagen worden war. Wir haben uns an dieser Stelle schon oft gegen diesen gefährlichen Rück schlag wenden müssen. Jeder verständige Mensch wird es als selbstverständlich finden, wenn das am Ort Bevorzugte gekauft werden soll, was wirklich vorhanden ist. Wenn aber der freie Wettbewerb unterbunden, die Einschaltung eines vollkommen entbehrlichen Zwischengliedes der Warenverteilunq erzwungen werden sollen, wenn auch das Nicht vorhandene erzwungenermaßen durch Ortsansäs sige, die sich bisher überhaupt nicht mit eigenem Wagnis an dieser Warenverteilung befaßt haben, beschafft werden soll, so sind hier Mißstände einge treten, die es zu beseitigen gilt. In Auswirkung einer überspitzten „Kauft am Ort-Propaganda" meldeten sich z. B. Gartenbauer bei Baumschulen und forderten unter Hinweis auf einen direkten Einkauf ihrer Gemeindebehörde den Wiederverkäu fernachlaß für sich, obgleich sie an der Sache nicht einen Finger krumm gemacht hatten und ein Wie derverlaufsgeschäft überhaupt nicht vorlag. Maulbeerpflanzen-Verschulung Die Reichsfachgruppe Seidenbauer wird sich in der letzten Zeit an eine Reihe von Baumschulen gewandt haben, um sie für die Aufschulung ein jähriger Maulbeerpflanzen im Vertragsanbau zu gewinnen. Es sei klargestellt, daß es sehr erwünscht ist, daß sich unsere Baumschulen an dieser Aufgabe rege beteiligen. Wir erfüllen mit der Bereitstellung von genügend verschultem, vorzüglichem Pflanz material eine vaterländische Pflicht. Es ist auch darauf hinzuweisen, daß bestimmte inländische und ausländische Möglichkeiten der Bedarfsdeckung durchaus gegeben wären, falls unsere Baumschulen hier nicht selbst für die Bedarfsdeckung sorgen. Die verständnisvolle Mitwirkung unserer Baumschulen wird auf Grund des vorstehenden wohl sicher ge wertet werden dürfen. Tetrner- Unter Hinweis auf eine erst kürzlich erörterte Behinderung der freien Warenbewegung im Baumschulpflanzenverkehr (vgl. „Die Gartenbau- Wirtschaft" Nr. 50/1937) sei hier kurz wiederholt, daß die Fachgruppe Baumschulen im Reichsnähr stand die uneingeschränkte Frei zügigkeit für Baumfchulerzeug- nifse fordert. Dotrner. 6skö/?s, avr ^Va/c/ vnc/ avLgs/icivsn — Räuberware, keine Baumschulpflanzen po/r oben narL nn/en.- Oberes /stLk, 2.' Feb/reebaü (p/- /mrnnm ä/m/ns),- rec/ys: b/n/rcksrose (77. eamna) — //ar/rreFek (Obrnns sü/rFm- nea)/ Z>/a//enbll7eben (Leck- aznrrrs eur^aea). — Fcb/ebe //^ün»s sMösa), man s/ette s/eb ckas ckn^acbserFebnrs rar, wenn man SerüebsieWFk, pap p-e Fe/r/ebe im /Inmacbsen er/abranFSFemäp besonpers beibei ist anp nar a/s e/n/äämFer Lam/inF acker a/s e/nma/ rerscba/te ?//an^e überbau/, anru/Y/anren em/pab/en Gercken bann. Im Februar dieses Jahres besichtigte ich in einer Baum schule auf deren Anregung hin eine Probesendung von Gehöl zen, die dieser Firma von einer Baumschule in Oberfranken als Muster für ein Ziersträucherangebot zugesandt war. Die Sendung bestand aus Sträuchern, die ohne jede Schonung der Wur zeln aus Wald und Flur aus gehauen und in möglichst viele Teile auseinandergerissen wa ren. Die so gewonnenen," meist wurzellosen Abrisse sind ab solut pflanzunwürdig, dürften auf keinen Fall als „Zier sträucher" oder „Heckenpflan zen" im Sinne der Güteklasscn- bestimmungen für Baumschul pflanzen bezeichnet werden, und das Anbieten und Inver kehrbringen müßte untersagt und Zuwiderhandlungen müß ten bestraft werden. Ursache dieser Waldteufelcien dürfte die plötzliche große Nach frage nach derartigen Wild gehölzarten sein, wie sie infolge einer Bevorzugung ge rade dieser Arten für die Pflan zungen an Reichsautobahnen und für Wehrmachtszwecke in Massen verwendet werden. In Baumschulen sind diese mei stens Wildflora-Arten nicht oder nur wenig vorhanden, weil sie bisher nicht gefragt wurden. Die Baumschulen ver mehrten die meist schöner be laubten, schöner blühenden oder irgendwelche anderen Verbesse rungen darstellenden Arten bzw. Varietäten züchterischen, auch außerdeutschen Ursprungs. Gewissenlose Elemente machen sich, wie auch obiger Fall be weist, die so plötzlich entstan dene Nachfrage zunutze und machen mit diesem minderwer tigen bis völlig wertlosem Pflanzmaterial große Ge winne. Den Schaden dieses Vorgehens tragen die Ver braucher und die reelle Ware liefern wollenden Baum schulen. Auch im geschilderten Falle weist es die betr. Baum schule entschieden zurück, eine derartige betrügerische Ware zu verwenden und dafür den ehrlichen Warengruppennamen „Ziersträucher" zu gebrauchen. Da mit dieser wertlosen Ware kein befriedigender Anwachs erfolg zu erzielen ist, sei jeder Baumschuler gewarnt, sich an diesen Dingen zu beteiligen. Seitens des Reichsnährstandes wird die derartige Schundware gebührende Ablehnung an der maßgebenden Stelle vorge tragen werden, k. Tetrner.
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