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Ftrnsprtchstelle Nr. 32. Die „Sächsischs Elbzeitung" erscheint LienStag, Donners« toglund Sann'bend. Die Ausgabe des BlalleS erfolgt LogS vorher Nachm. 4 Uhr. AbonnementS-PreiS viertel« jährlich 1 Mk. KO Psg., ,wei- monallich I Mk., einnonat lich K0 Ps. »in,eine Nummern IN Pf. Alle kaiserl. Postanstalten, Postboten, sowie die sjettungStrtiger nehmen stet» Bestellungen auf dir „Sächsische Llbtritung" an. ÄUG WKW Amtshlutt sör ks AchWt AmtsUriA, des RchWc Heytzelmt und de« Wtni z« LOedie. smc ßr dc» AMsmmdmt D ßabsci«. Mit „Allnstriert. «onntagsblatt". Mit Humor. Beilage „Seifenblasen". Mit „Landwirtsebaftl. Beilage". Tel.. Ädr.: Elbzeitung. Inserate, bet der weiten Verbreitung d. Bl. von großer Wirkung, sind MontagS' Mit twochs und Freitag» bisspStestenS vormittag» S UHr ausjugeben. Preis für die gespaltene TorpuS»«»« oder deren Raum l» Pf, ltabellarische und kompli,i«rte nach Übereinkunft). „Eingesandt- untmn Strich SO Pf. die Zell,. Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt, InserateN'Annahmestellen: In Schandau: Expedition Zaukenstraße 184, in Dresden und Leipzig: die Annoncen - BureauS von Haasenstein L Bögler, Jnvalidendank und Rudolf Mosse, in Frankfurt a. M.: G. L. Daube L Co. Mr 118.Schandau, Sonnabend, den 13. Oktober 1906.50. IllhWllg. Geöffnet für Ein- und Rückzahlnn^en Mittwochs und Sonnabends von 9—12 Uhr vormittags und überdies für Einzahlungen täglich von 2—4 Uhr nachmittags. 3'/: "/o- Vom 1. Januar 1907 ab 3'/e "/«- Amtlicher Teil. zu 8e!>a»il«ii. Wcrsteigerung. vienslsg, »len 16. Oktoken 1806, vormittags 10 Uhr soll in 1.ivkKvn1»sin in dem als Vcrsteigerungslokal bestimmten Gasthof zW^Erbgcricht 1 Pferd, brauner Wallach, 6 Jahr alt, gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden. Schandau, den 9. Oktober 1906. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts. Stadtvermeffnng! Zur Prüfung, wie weit die Vcrainung und Feststellung der Grundstücks- grcnzcn znm Zwecke der im Jahre 1907 staatlicherscits erfolgenden Neuvcrmcsiung der hiesigen Stadtslur gediehen sind, werden sich in den nächsten Tagen die Mitglieder der zur Leitung und Beaufsichtigung des BcrainungSgeschäftS gewählten Kommission in den einzelnen Grundstücken von dem Stande der Grenzfcststellung und Berainung überzeugen. Dies wird mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, daß diejenigen Grundstücksbesitzer, die der jedem einzelnen von ihnen seiner Zeit zugcstcllten Verfügung des Stadtrats vom 10. März 1905 über das Bcrainungsgcschäft noch nicht allenthalben nachgekommen sind, es umgehend tun, und mit dem Bemerken, daß die beteiligten Grundstücksbesitzer noch Druckexemplare der vorerwähnten Verfügung, soweit der Vorrat reicht, an Natsstcllc unentgeltlich erhalten können. Schandau, am 11. Oktober 1906. Der Stadtrat. lln. Voigt, Bürgermeister. Da« VerzciltmiS der in der Sladt Schandau wolwhofle» Personen, wclchc nach Maßgabe der nachsttbend nnlcr O abgedrncklc» Beslünmnngcn der 88 31 bio 34, 84 und 85 dcs GerichtsveifassimMcsctztS und des 8 24 des Gesetzes, die Bcslimmimgcn zur Aus- führnng des Gerichlsverfassnngsgesetzcö enthaltend, vom 1. März 1879 zn dem Schösfeu- »nd Gcschworcncnamte berufen werden können (Urliste) ist anfgeslcllt nnd liegt vom IS. bis zum 2A Oktober d. I. während der üblichen Expeditiouszcit an hiesiger Ratsstcllc zn Iedcrmannö Einsicht ans. Vom Zeitpunkte der Auslegung an können gegen die Nichtigkeit oder Vollstän digkeit der Liste schriftlich oder zn Protokoll Einsprachen erhoben werden. Schandau, den 11. Oktober 1906i Der Stadtrat. lln. Voigt, Bürgermeister. L. O zu 88 l- 3. GerichtSverfasfttnqSuesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Anil eines Schöffen ist ein Ehrenamt, dasselbe kann nur von einem Deut schen versehen werden. 8 32. Unfähig zn dem Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlichcr Berurteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauplvcrfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Acmtcr zur Folge haben kann; 3. Personen, welche iniolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zn dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebens jahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armennnterstützung ans öffent lichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgcrcchnct, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zn dem Amte nicht geeignet sind; 5. Dienstboten. 8 34. Zn dem Amte eines Schössen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hanscstädlc; 3. Rcichöbeamte, welche jederzeit einstweilig in de» Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grnnd der LaudeSgcsctzc jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche nnd polizeiliche Vollstrcckungsbcamtc; 7. ReligionSdicncr; 8. Bolksschnllchrcr; 9. dem aktiven Heere oder der aktive» Marine lmgchvrendc Militärpcrsonen. Die Landcsgcsctzc können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungs- beamte bezeichne», welche z» dem Amte eines Schöffe» »ich! berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Dcntschcn versehen werden. 8 85. Die Urliste sür die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Aus wahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Bcrufnng zum Schöffcnamtc finde» mich a»f das Geschwvrcuc»amt Anwc»d»ng. Gesetz, die Bestimmungen zur Anssnürnng des Gcrichtsverfassitngsgesehes vom 27. Januar 1677 re. enthaltend, vom 1. März 1879. 8 24. Z» dem Amte eine« Schöffe» »»d ciucs Geschworene» solle» »icht berufen werden: 1. die Abtcilungsvorstündc nnd Vortragenden Räte in den Ministerien; 2. der Präsident des LandcSkonsistorimnS; 3. der Generaldirektor der Staatsbahncn; 4. die Kreis- und AmIshanptlcMc; 5. die Vorstände der Sichcrhcitspolizcibchördcn der Städte, welche von der Zu ständigkeit der AmtShauptmnnnschaften ausgenommen sind. Politische Rundschau Deutsches Reich. Der Kaiser und die Kaiser! n trafen am Mittwoch abend aus Hubertusstock in Berlin ein, ersterer im Automobil, die Kaiserin mittels Bah». Im Konzert' saalc des Schauspielhauses wohnte» dann die Majestäten einer Gedächtnisfeier sür den Prinzen Louis Ferdinand von Preußen bei, der bekanntlich in dem Gefecht bei Saalfeld am 10. Oktober 1806 den Heldentod fand. In der braunschweigischen Angelegenheit hat die abgelaufenc Woche neue und höchst bedeutsame Veröffentlichungen gezeitigt, die den zwischen dem Kaiser und dem Reichskanzler einerseits, dem Herzog von Cumberland anderseits gepflogenen Briefwechsel betreffe». Der welfische Thronprätendent erklärt i» seinen: au den Kaiser gerichteten Schreiben, welches vom 2. Oktober aus Gmundcu datiert ist, daß er für sich und seinen ältesten Sohn auf die Thronfolge in Braunschweig zu gunsten seines jüngsten Sohnes, des Prinze» Ernst August, ver zichten wolle und sich und seinem ältesten Soh» ledig lich sür den Fall des Erlöschens der Linie des Prinze» Ernst August die Thronfolge Vorbehalte. In seinem gleichzeitigen Briefe an den Reichskanzler ersucht der Herzog von Cumberland den Kanzler, dein Bundesrate Mitteilung von dem herzoglichen Schreiben an den Kaiser zu machen und den vom Herzog gemachten Vorschlag beim Kaiser unterstützen zu wollen. Der Kaiser betont in seinem aus Nominten vom 6. Oktober datierten Antwortschreiben an den Cumbcrländer, daß er Abstand nehmen müsse, die Hand zu einer Neuregelung der braun schweigischen Angelegenheit zu bieten, so lange noch die Sach- und Rechtslage, die zum Bundesratsbeschlussc vom 2. Juli 1885 geführt habe, unverändert fortbcstehe. Das Schreiben des Herzogs von Cumberland gebe aber keinen Anlaß, die Lage als verändert anzusehen und sei er, der Nichtamtlicher Teil. Kaiser, deshalb außer Stande, dem Vorschläge des Herzogs näher zu treten. Der Reichskanzler erklärt in seiner Antwort an den Herzog von Cumberland, er müsse sich die Entschließung über die von letzterem gewünschte Mitteilung des Schreibens des Herzogs an den Kaiser im Bundesräte Vorbehalten, den vom Herzog gemachten Vorschlag könne er aber nicht unterstützen. Zur Be gründung dieser seiner Haltung weist der Kanzler auf seine an die braunschweigische Negierung gerichteten Schreiben hin, und bemerkt schließlich, er vermöge in dem Vorschläge des Herzogs keine für die Neichs- iutcressen annehmbare Lösung zu erblicken. — Der wel fische Thronprätendent hat sich also denn Kaiser wie bei»! Kanzler eine glatte Absage auf seinen erwähnten Vorschlag geholt, welchen negativen Erfolg er allerdings hätte vornussehcn können, denn ohne einen verbindlichen definitiven Verzicht des Herzogs von Cumberland auf Hannover kann keine Rede von seiner oder eines seiner Söhne Thronbesteigung im Herzogtum Braunschweig sein. Jedenfalls ist angesichts dieser neuesten Veröffent lichungen die Situation für den am 18. Oktober aber mals zusammenlretcnden braunschweigischen Landtag er heblich geklärt worden. Noch andere Veröffentlichungen machen gegenwärtig von sich reden, jene der hinterlassenen Me moiren des ehemaligen Reichskanzlers Fürsten zu Hohen lohe. Diese Denkwürdigkeiten sind jetzt in ihrem vollen Umfange als ein Werk in zwei Bänden erschienen, das einen sehr interessanten Einblick in viele bislang noch nicht bekannte Einzelheiten der letzten dreißig bis vierzig Jahre des vorigen Jahrhunderts gewährt. Das Protest- tclcgramm des Kaisers an den Fürsten Philipp zu Hohenlohe wegen der Bekanntgabe des Abschnittes der Hohenloheschen Memoiren, in welchem die Vorgänge bei der Entlassung des Fürsten Bismarck behandelt werden, hat demnach die Publikation des gesamten Memoiren- Werkes nicht zu verhindern vermocht. Am Mittwoch ist von Tegel bei Berlin aus ein sehr interessantes Experiment ins Werk gesetzt worden, die Verfolgung von Luftballons durch Automobile anläß lich des 25jährigen Jubiläums des Berliner Vereins sür Luftschisfahrt. Der Reichskanzler empfing am Mittwoch in Homburg den Ncichsschatzsckretär Freiherrn von Stengel und den preußischen Kricgsminister von Einem zum Vor trag. Es hat sich hierbei gutem Vernehmen nach um die militärischen Neuforderungen gehandelt, welche dem Reichstage bei seinem Wicderzusammcntritte im November unterbreitet werden sollen. Au diesem Sonntag vollenden sich hundert Jahre, seit der für Preußen so unglücklichen Schlacht bei Jena, in welcher das preußisch-sächsische Heer von Napoleon total geschlagen wurde, welche Katastrophe dann die Periode der tiefsten Erniedrigung Preußens und Deutschlands cinleitete. Zur Erinnerung au die Schlacht findet am Sonntag eine große Feier bei Vierzchnlinden statt. Vorangegangen ist derselben am Mittwoch die hundert jährige Gedenkfeier des Gefechts bei Saalfeld, welche auf dem Schlachtfelds bei Wöhlsdorf veranstaltet wurde. Ihr wohnten die Fürstin von Rudolstadt, Prinz Ernst von Meiningen als Vertreter des Herzogs von Meiningen und General von Kessel als Vertreter des Kaisers bei. Rußland. Die russische Polizei hat einmal einen guten Griff getan. Sie verhaftete in Wilna das ganze Personal der Vereinigung für die revolutionäre Propaganda in der Armee. Unter den Verhafteten, deren Zahl 23 beträgt, befinden sich auch ein Offizier und zwei Soldaten. Serbien. Die serbische Skupschting tritt an diesem