198, 26. August 1916. R. v. Decker s Verlag G. Gchenck, Kgl. Hofbuchhändler v°,n Oberbefehlshaber Oft ist uns zum Vertrieb übergeben worden: Nachtrag Wö z.,m Russischen Zivilgesetzbuch nach der amtlichen Ausgabe vom Jahre nebst Beilagen, Anhang und gemeinschaft lichem Sachregister zur Hauptausgabe und zu diesem Nachtrag im Auftrag des Oberbefehlshabers Ost übersetzt und zusammengestellt von Juftizrat Klibanski in Berlin In Pappe rn. 4.50. Dieser Nachtrag ist unentbehrlich für die Justiz- und Verwaltungsbehörden der von uns besetzten polnisch-russischen Gebietsteile und wird daher allen Firmen zur Anschaffung empfohlen, die in Beziehungen mir den dortigen Justiz- und Verwaltungsbeamten stehen. Gleichzeitig bringen wir in empfehlende Erinnerung: Codex des russischen Livürechts (Russisches Zivilgesetzbuch) In Halbleinen lN. Z0.—, Die Russische Wechselordnung nebst Einführungsbcstimmungen und amtlichen Erläuterungen — sowie das Russische Livilprozeßrecht unter Hervorhebung des V? tchst lpr0ZtsstS --- Juftizrat »libanski. «L, K A wir liefern bis ). September: Mit ZZ^z^/o UNd 7/6 wir bitten auf beifolgendem Zettel zu verlangen. Bedingt nur in wenigen Ausnahmefällen und nur bei gleichzeitiger Barbcstellung. R. v. Decker s Verlag G. Schenck Kgl. Hofbuchhandler Berlin >