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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19320000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19320000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 1932
-
- Ausgabe Nr. 1, 7. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 2, 14. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 4, 28. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 5, 4. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 6, 11. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 7, 18. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 8, 25. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 46, 18. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 51, 22. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 52, 30. Dezember 1932 1
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Band 1932
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Jahrgang 1932 * Nr. 9 Berlin, den 3. März 1932 ttkNELMK: 6kI(«5Vkk8^v Vk5 VkOIZMM 6LK7WKÜ^ kV ökKUK 6LPIUM5Mk Vkkl.^65-'ek5 ^ 8>f. kkkl.1^ 8^/ 66 ersten Unterlagen vorgelegt wur! Dezember 1981 konnte die endgü Prof. Dr. Ebert. Verkehrswesen gesetzten Frist (24 Stunden nach der Anmeldung Deutscher Eisenbahn-Gütertarif, Teil I, Abteilung 8—usw.) abgenommen, so sind für je auch nur ange- März vorgesehen. Rrichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. Verein der Konscrvcn- fabrikanten Braun schweigs und Nmg. Scheper. Länger als zwei Jahre hat es gedauert, bis die ersten Unterlagen vorgelegt wurden und erst im Dezember 1981 konnte^ die endgültige Abrechnung 'und die erste klare Nachweisung der Rentabilität durch den Magistrat beigebracht werden. Hinsichtlich der Bauabrechnunq wurde festgestellt, daß merk würdigerweise die Bausumme um rund 590 OM— Rm. unterschritten wurde. Als man sich aber diese der Spargelpreisbildung soll der im Vorjahr erst malig beschrittene Weg, de» EndprciS nach Abschluß der Ernte endgültig fcstzusctzen, beibehalten werden. Man ist sich weiter darüber einig, daß für die end gültige Festsetzung der Richtpreise 1932 von den vorjährigen Richtpreisen auszügehen ist. Im Hin blick auf die abgesunkene Kaufkraft der Bevölkerung soll die 1. Sortierung beim Spargel wieder in den Abschluß ausgenommen werden. Für Erbsenabschlußverträge konnke bereits eine endgültige Vereinbarung hinsichtlich der Preise er zielt werden. Bei einem Saatgutpreis von 25,— RM. bei Palerbicn und 40,— RM, bei Markerbsen je Zentner wurde ein Äbschlußpreis von 6,— R M. je Zentner frei Fabrik vereinbart. Für Bohnen und Karotten kam es noch nicht zu Preis vereinbarungen. Vor Bohnenanbau ohne Vertrags abschluß ist dringend zu warnen. Für Puffbobncn werden die vorjährigen Preise, also 4,— RM. für weiße und 3,50 RM. für braune je Zentner frei Fabrik, festgesetzt. Die Fortsetzung der Verhandlungen ist für Ende Die Vertreter des Gemüseanbaues mrd der Kon- servenindnstrie haben am 1. März 1932 die erste gemeinsame Aussprache über die Lage und Aus sichten der Konservcnindustrie und des Anbaues gehabt. Sie sind sich darin einig, daß das vom Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. ausgestellte Ziel, zur Sicherung, der Versorgung der Bevölkerung mit Konserven im Winter 1932 33 die Unterstützung -er Reichsregierung anzufordcrn, zu Recht ausgestellt ist. So wie die Regierung gegenüber der Exportindustric und der Landwirt- schast Ausfallgarantien übernommen hat, ist es er- sorderlich, einen gleichen Weg einzuschlagen, um der Konscrvenürdüstrie das notwendige Betriebs kapital zu sichern, dem Anbau damit die Bewirt schaftung seiner Flächen zu ermöglichen und weitere Arbeitslosigkeit in Industrie und Anbau zu ver hindern, Anbau und Verwertungsindustrie sondern weiter hin einmütig eine Kontingentierung der Einfuhr, insbesondere an ausländischen Gemüsen während des Winters, um dadurch die Sommerernte des deutschen Gemüsebaues in Form von Konserven absatzfähig zu gestalten. Tie vollkommene Undurchsichtigkeit der Absatz möglichkeit an Konserven ließ es noch nicht möglich erscheinen, die endgültigen Preisverembarungen sür alle Konservengemüse zu treffen. Man wurde jedoch dahin einig, daß das bewährte System der Anbau verträge aufrecht erhalten werden soll. Hinsichtlich ltsllsüngsr paekOung ?ssr<Iv<!ung Xukclung un«I gsmircktvn vung in vsstsr Ouslität unä jsäsr Aswünsckten Usns« liefern oUngsrksnil«« v. Sselin v 17, Pers urstr. 10-1S . sis^spkoo- Fnäreo-. 2503/09 rat, endlich einzusehen, daß überhaupt nur eine solche Lösung in Frage kommen kann. Ich erkenne gern an, daß der Magistrat recht schweren Herzens bei Durchführung der Wünsche der Stadtverord netenversammlung damit den völligen Zusammen bruch einer unverständlich überspannten Großmarkt- politik, wie' sie nicht sein soll, liquidiert. Das alte und immer wieder bewährte Sprichwort: „Einsicht ist der Weg zur Besserung", geht dann viölleicht,- wenn auch unter tragischen Erscheinungen in Eri füllung. Ein Trost, wenn auch ein sehr bitterer, ist der, haß viele Städte, die auch „Großmarktgelüfte" halten, für die nächste Zeit bestimmt kuriert sind und sich bescheiden mit den bisherigen Verhältnissen zufrieden geben und dies sicher nicht zum Nachteil der Bevölkerung. Nachn a h m egeb ü h r (bis 100 Rur 9lach- nahme 1 HL, mindestens 20 Rpf., darüber sü Ä>, mindestens .1 Rm.) ist zwar nicht geändert worden, sie erfährt aber zum Teil durch die neuen Ab- rundungsgrundsätze eine kleine Ermäßigung; bisher wurde z. B. bereits für 20,01 Rm. eine Gebühr von 30 Rps. erhoben, jetzi werden bis 24,99, Rm. 20 Rpf. und von 25 Rm. bis 84,99 Rm, 80 Rps. erhoben. Die Rentabilität der Großmarkt halle in Frankfurt (Main) All. Döbler, Frankfurt (Main) . Die Errichtung von neuzeitlichen Großmarkthal len hat den Städten, die sich darauf eingelassen haben, ohne Ausnahme schwere Sorgen gebracht. Es rächt .sich bitter, daß man dem Schein aufsteigeirder Ent wicklung der Wirtschaft blindlings vertraut Hal. In -Frankfurt (Main) hat die Stadtverordnetenver sammlung den Magistrat ganz gehörig zur Rede gestellt und die seil Jahren fast auf jeder Tages ordnung stehende.Frags.der Abrechnung und Groß- martthallLnrentabilität hat scharfe Debatten und Angriffe mrsgelöst. Wir Großstädter sind ja dank der überschwenglichen Großmannssucht wild gewor dener Oberbürgermeister und Baudirektoren aller hand gewöhnt. Trotzdem hat aber in Arankfurt/M. die Graßmarkthallenfrage unerhörte Schwierigkeiten nach jeder Richtung hin gezeigt. Seit die Großmarkt halle besteht, hat der Kampf nicht mehr aufgehört und seit 1928 hat dieser Kampf Formen angenom men, die man nicht für möglich gehalten hätte. Die Kernfrage ist die Rentabilität. Bereits im Jahre 1927 stellte ich den Antrag, der Magistrat solle über die Rentabilität Auskunst ge ben und vor allem die Bauabrechnung vorlegen. Expreßgut. Von unserem verkehrspolitischen- Mitarbeiter. Ain 1- März 1932 sind — durch Nachtrag k zum deutschen Eisenbahn-Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif, Teil l — mehrere wichtige Aende- rungen für Expreßgut eingeführt worden. 1. Jede ExpreßgutsendunH muß mit einer E x P r e ß g u.t ta r te ausgeliesert werden. Die Muster der Expreßgutkarten — zum Durch- s chre i b e n und "e t nsa ch e — bestimmt dis Eisenbahn. Expreßgutkarten zum Durchschrei ben müßen zum Nachweis, daß sie den Vorschrif ten entsprechen, den Prüfungsstcmpel den Eisen bahn tragen. Der Absender hat bei der Expreßgut karte zum Durchschreiben die doppelt umrahmten Teile mit Tintenstift oder Schreibmaschine oder Truck auszufüllen; die gepauste Schrift muß deut lich sein. Bei der einfachen Expreßgutkarte hat der Absender die nicht umrahmten Teile mit Tinte, Tintenstift, Schreibmaschine oder Druck auszuiüllen. llebernimmt die Eisenbahn die Ausfüllung, dann wird hierfür eipe Gebühr von 10 Rpf. erhoben. Auf eine Expreßgutkarte können bis zu 5 Stück aufgeliefert werden. 2. Der Absender kann das Gut bis zur Höhe des Wertes mit N a ch n a h m e belasten. Ob eine Nach nahme in der angegebenen Höhe zulässig ist, ent scheidet die Versandabfertigung. Die Nachnahme darf, wenn sie dem Empfangsberechtigten durch P o st a nweisung überwiesen werden soll, höchstens 100 0 Rm-, bei Ueberweisung durch Zahlkarte höchstens 2500 Rm. betragen. Die Bestimmung, daß die Nachnahme uri n d e - stens 5 Rm. betragen muß, ist also wegge falle n. Die Ueberweisung mit Zahlkarte ist neu zugelassen. Ter Höchstbetrag ist bei dieser Zah lungsart auf 2500 Rm. heraufgesetzt: 8: Dero Bestimmungsbahnhof , sendet, die Rach, nähme' an die P o ni A b s r n d e x jstchie anhän gende Postanweisung oder Zahlkarte einge tragene Anschrift (Adresse) ans Kosten des Absenders durch die Post ab. Der Absender hat zu diesem Zweck die mit der Nachnahme-Ex vreßgut- karte verbundene Postanweisung oder Zahlkarle freizumachen. Hierdurch wird also ausdrücklich zu- gelasssn, daß der Absender Zahlung der Nachnahme auch an einen Dritten verlangen kann. 4. Wird eine Sendung nicht innerhalb der ien- Von unserem verkehrsvolitischen Mitarbeiter Am 1. März 1932 ist: eine Neuausgabe des Tarifs, der u. a. die allgemeinen Tarifvorschriften, die Gütereinteilung und den Nebengebührentarif enthält, in Kraft getreten. Ein Teil Ler Ncben- gebühren ist ermäßigt worden; die Neben gebühren werden nicht mehr auf volle 10 Rpf. nach oben, sondern — mit Ausnahme der Preise für Vordrucke und der Gebühr für Angabe des Liefer werts —- wie Lie Fracht abgerundet, Beträge unter 5 Rpf. werden also garnicht, Beträge von 5 Rpf. als volle 10 gips, gerechnet. Ter Preis für 100 deutsche Frachtbriefe benagt 1,30 Rm., der Preis für 1000 deutsch; Frachtbriefe mit Firmen druck usw. 16 Rm. Tie Gebühr für die Bezeich- n u n g, (Signierung) der Stückgüter beträgt für das erste und zweite Frachtstück einer Sendung je 10 Rpf., für jedes weitere Stück 5 Rpf. Das Lagergeld beträgt für je 100 kg bei Lagerung in gedeckten Räumen für den 1. und den 2. Tag je 10 Rpf., für joden weiteren Tag 15 Rpf. und bei Lagerung im Freien für den 1. und den 2. Tag je 4 Rpf., für jeden weiteren Tag 7 Rpf., minde stens 10 Rpf. Das Wagenstandgeld für jeden Wagen beträgt: für den ersten Tag . . 2 Rm. „ „ zweiten „ . . 3 „ „ „ dritten „ . . 4 „ „ „ vierten „ . . 4 „ „jeden weiteren „ . . 6 „ für 3 Tage z. B. werden Äso 9 Rm., für 5 Tage 19 Rm. berechnet. Die Gebühren für nachträgliche Verfügung des Absenders, z. B. auf Auslieferung an einen anderen Empfänger, für Anweisung des Empfängers und für U n b e st ell b a r k e i t s m e l d u n g sind, soweit bisher (bei Ladungen) 3 Rm. erhoben worden sind, auf 2 Rm. und, soweit bisher (bei Stückgut) 1 Rm. erhoben worden ist, auf 50 Rpf. herabgesetzt wor den. Die Reinig ungsgebühr für unge reinigt zurückgegebene Wagen ist auf 60 Rpf. für den Wagen, jeden beteiligten Eisenbahnbediensteten und jede halbe Stunde festgesetzt worden. Die Ge bühr für die Zustellung der Benachrichti gung (des Avises) durch Boten der Eisenbahn beträgt auf eine Entkernung bis zu 2 Icm vom Bahnhofsgebäude 20 Rpf. und von mehr als. 2 Icm für jedes angefangene km des Hin- und des-Rück weges 8 Rpf. Für den Verkauf unan- bringlicher Güter werden 3 5b des Er löses erhoben, mindestens 1 Rm. Als Gebühr für die nicht begründete Feststellung des Tat bestandes bei Gütern, bei denen überhaupt keine oder nur eine von der Eisenbahn bereits vor her anerkannte Beschädigung festgestellt wird, wer den 1,30 Rm. für jeden verwendeten Eisenbahn- bediensteten und jede halbe Stunde erhoben. Die - Oie ersten Verhandlungen mit -er Konservenindustrie! Preisoereinbarungel« nur für Erbsen und Püsfbohnell. Sorgfältigere Kalkulation Kürzlich richteten wir diese Aufforderung an die Garteuausführendeu im besonderen, heute soll sie für alle, die in unserem Beruf tätig sind, gelten. Es wird, und mit Recht, gefordert, daß die Preise der Kaufkraft des Publikums angepaßt sind. Jeder erfahrene Kaufmann entspricht diesem Grundsatz, weil sich sonst sein Absatz in untragbarer Weise ver ringern würde. Auch der Gärtner muß Kaufmann sein und wissen, daß es keinen Zweck hat, Ware zu produzieren, wenn die Absatzmöglichkeit dafür fehlt. Es wird nun vielfach in Ermangelung sorgfälti ger. Kalkulation der Fehler gemacht, daß die Er zeugnisse ohne jeden Gewinn oder gar unter den Gestehungskosten verkauft werden. Wer sich den schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen richtig anpassen will, muß auf Grund sorgfältige.r Kalku lation die Kulturen und Kulturmethoden wählen, durch die eine der gegenwärtigen Kaufkraft ange paßte Preisbildung ermöglicht wird. Sorgfältige Kalkulation ist heute auch bei der Anzucht von Blu men und Topfpflanzen mehr denn je nötig, um vor Verlusten geschützt zu sein; fangene 24 Stunden nach Ablaus der Äbnahmeiriü und kür jedes Stück 30. Rvf. Lagergeld' zu entrichten. Bei Sendungen, deren An nähme bei der Zuführung verweigert wird oder die sonst nicht zugeführt werden können, endet die Ab nahmefrist 24 Stunden nach der Be reit st e l l u n g des Gutes. Hat der. Absender bei bahnlagernd gestellten. Gittern in der Expretz- gutkarte oder hat Empfänger schriftlich auf An meldung verzichtet oder ist eine Anmeldung nach den Umständen nicht möglich, so beginnt die Äb- nahmefrist bereits mit der Bereitstellung des Gutes. Wiedereinführung des Ausnahmetarifs 18 p sür den Stückgutversand frischer Aepsel und Birnen Auf Antrag des Reichsvcrbairdes hat die Deutsche Rcirhsbahn-Gcsellschast den sür den Stückgutver sand frischer Aepsel und Birnen bereits in der Zeit vom 1. 10. bis 31. 12. 1931 gültig gewesenen Aus nahmetarif 16 p wieder eingesührt. Der Ausnahme- taris ist am 1. 3. ds. Js. in Krast getreten und hat bis auf jederzeitigen Widerruf, längstens bis zum 3D März 1932 Geltung. Da ein Waggouversand frischer Aepsel und Birnen in dieser Jahreszeit ver hältnismäßig selten Vorkommen wird, ist die Er mäßigung des Stückgutversandes dieser Obftarten besonders zu begrüßen. Falls eine Verlängerung der Geltung dieses Ausnahmetarifes über den 31. 3. hinaus für er forderlich gehalten werden sollte, bitten wir um Mitteilung. vr. 8. Kühlhaus wird nach einer kurzen Periode des Auf- schwunges ebenfalls kaum benutzt. Die Wirtschafts gebäude bringen nichts ein. Kurz, aus »der ganzen Linie eine große Enttäuschung. Und nun tobt feit Jahren der Kampf um die Standgebühren, der in den letzten Monaten ganz besonders scharfe Form dadurch angenommen hat, daß sich sämtliche Stand- .inhabe,r,zw einerMotge m.e ilisch ast zusammen- chsschlosfsn" Haben und zUZll "stiir noch 50f/L der .Standmieten einzahlen.. Tw Situation ist'z.''M so,' .daß chereiis'Zahlungsbefehle ergangen sind und demnächst die Prozesse beginnen. Tatsache ist, daß die Standmieten nicht gezahlt werden können we der von den Erzeugern noch von den Händlern. Der Magistrat sieht das aber nicht ein und hält an seiner Gebührenordnung fest. Zu allem Unglück können die Stadtverordneten die Gebührenordnung nicht ändern, wozu die Mehrheit bereit wäre, weil hierfür laut Gemeindeversassung der Magistrat al lein zuständig ist. Die Halle wird immer leerer und es ist damit zu rechnen, daß eines Tages die Stand inhaber die Halle verlassen. Vorbereitungen hierzu sind eingeleilet. Der Gedanke eines Streikes der Standinhaber nimmt mehr und mehr zu. Von einer Rentabilität der Großmarkthalle kann nicht mehr gesprochen werden, es liegt nunmehr einzig und al lein beim Magistrat, ob er diese Tatsache anerkennt und die einzig richtigen Schlußfolgerungen daraus zieht. Es ist eben ein unmöglicher'Gedanke, ein so teueres Objekt in der bisher üblichen Form im Haushaltsplan durchzubringen. Hier kann nur hel fen, daß man nach rein kaufmännischen Grund fätzen entweder eine einmalige gründliche Abschrei bung zu Lasten des Gesamthaushaltes der Stadt vornimmt oder den Schuldendienst auf ein beson deres Etätkonto nimmt und damit den Großmarkt hallenbetrieb ohne jegliche Vorbelastung neu orga nisiert. Jedenfalls steht fest, daß durch solche Maß nahmen die Standmieten erheblich gesenkt werden können und die Großmarkthalle dennoch rentabel werden wird. Schließlich mutz man doch ganz beson ders darauf Hinweisen, daß die Großmarkthalle nicht wegen der Standinhaber erstellt wurde, son dern in erster Linie für die Allgemeinheit der Be völkerung. Tatsache ist weiter, daß wiederum die Allgemeinheit den Hauptnutzen hat. Nicht vergessen werden darf, daß die Großmarkthalle mit großem Tamtam auch als Werbeobjekt mrd städtebauliches Prunkstück bezeichnet wurde. Alle diese Tatsachen rechtfertigen es durchaus, daß zur Deckung der Un kosten der Großmarkthalle die allgemeinen Steuer- mittel heranzuziehen find. Die Stadtverordnetenversammlung hat nunmehr beschlossen, diesen Weg zu gehen und dem Magist rat folgenden Antrag zugeleitet: 1. Ist die Herausnahme des Bürohauses, der Wohnhäuser, des Wagenaufstellungsplatzes und des Kühlhauses aus dem Etat der Marktverwaltung möglich und wie würden sich diese Maßnahmen aus wirken? — 2. Ist eine größere radikale Abschreibung derart möglich, daß sich die Großmarkthalle wirt schaftlich selbst tragen kann oder stehen dem evtl, die Anleihebedingunaen entgegen? — 3. Ist es möglich, durch Herabsetzung des Zinsfußes für den Schuldendienst der Großmarkthalle, evtl, auch durch ein- bis zweijährige Aussetzung der Amortisation den Etat der Marktverwaltung wesentlich zu ent lasten? — 4. Die Geländepreise der Großmarkthalle betragen durchschnittlich 41.50 Rm. pro qm. Ist eine Herabsetzung möglich.und in welcher Höhe? — 5. Hat der Magistrat keine Schritte unversucht ge lassen, um die Großmarkthalle wieder von den neuerdings aufgebürdeten Steuern (Grundvermö- genssteuer, Hauszinssteuer usw.) zu befreien und darauf hinzuwirken, daß der Großmarkthalle der Charakter als Wirtschaftsbetrieb wieder genommen und ihr wie früher die Gemeinnützigkeit zuerkannt wird? — Diese fünf Punkte legen das ganze Sa nierungsprogramm fest, es liegt jetzt am Magist- im kommunalen Berwaltungsleben der Neuzeit höchst unglaubliche Behauptung näher betrachtete, wurde festgestellt, daß wohl in der Endsumme eine Ersparnis vorlag, aber dafür wesentliche Details nicht, ausgeführt" waren oder nicht in der projek tierten Form und dafür hat man an anderer Stelle wesentliche Positionen überschritten. Jedenfalls steht fest, daß die Großmarkthalle 13 735 000.— Rm. ge kostet hat. Man sollte es nicht für möglich halten, daß Man sm Jahre 1928 ein solches Projekt be schließen konnte. Bei der Abschlußdehatte erinnerte sch den MMÜrat,-an, seine erste Vorlage-Wr Ek- stellung-einer- Großmarkthalle, wofür das. damals enorm reiche Frankfurt, als Höchstbetrag einstSüntM von rund 5 Millionen Rm. vorgesehen hatte. Diese historische Feststellung spricht für sich. Ich habe schon früher erllärt, daß sich ein Großmarkt nicht konstruieren oder gar propagieren läßt, sondern daß hierüber die Zeit und die Verhältnisse allein ent scheiden. Zeit und Verhältnisse waren aber die denkbar ungünstigsten Begleiterscheinungen, als die Halle eröffnet wurde. Bald zeigte es sich, daß der Umsatz nicht die erwartete Entwicklung nahm, son dern zurückging, wenn auch zeitweilig eine Schein blüte austrat. Die Frage der Standmieten mußte älfo bald akut werden. Es stellte sich nämkich heraus, daß die Verzinsung der ganzen Anlagen im Gegensatz zur Berechnung im Jahre 1911 falsch berechnet war und die Belastung immer größer wurde. Einige Zahlen mögen für sich, sprechen: Die Gesamteinnahmen waren 1926 mit 1 734 850 Rm. berechnet. Eingegangen sind tatsächlich: 1929: 1 424 lOO Rm. und 1930: 1 250 600 Rm. Die Aufwendungen sind wie folgt gestiegen: 1926: 1768 150 Rm., 1929: 1 544 400 Rm. und 1930: 1846 400 Rm. Die Endsumme der Aufwendungen für 1931 ist noch höher. Allein der Schulden- oienst verschlang 1930 die Summe von 1 178000 Rm. und die Steuern betrugen 116 000 Rm. So sehr man sich noch im Jahre 1927 gegen einen Zuschuß gewehrt hat und glattweg behauptete, daß die Halle sich bald selbst tragen muß, stieg der Zuschuß schnell an und erreichte bereits im Jahre 1930 die Höhe, die ich bereits im Jahre 1927 voraussagte, nämlich die Summe von 595 700 Rm. Ich forderte damals mit der Begründung der Ankurbelung und Ent lastung des Marktes einen Zuschuß von 400 000 bis 500 OM Rm. Ich wurde ausgelacht. Allerdings habe ich mich darüber nicht gewundert, denn über alle diese entscheidenden Fragen, die gute Sachkennt nis erfordern, haben lauter „Politikers entschieden. Das Ergebnis konnte ja nicht ausbleiben und zeigt folgende Entwicklung: 1926 (kommt nur ein halbes Jahr in Frage) 70000 Rm. Zuschuß, 1929 waren es 120 OM Rm., 1930 595 7M Rm. und für 1931 wer den 595 MO Rm. geschätzt. Wie kam das? Die Jmporthalle liegt so gut wie still, das Bürohaus hat nur zum Teil an städtische Aemter vermietet, der große Rest steht leer und die Keller sind nicht zu vermieten, weil sie durch die durchgelegten Heizrohre unbrauchbar sind. Die Standmieten der Halle selbst gehen schlecht ein. Das
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