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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19320000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19320000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 1932
-
- Ausgabe Nr. 1, 7. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 2, 14. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 4, 28. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 5, 4. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 6, 11. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 7, 18. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 8, 25. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 46, 18. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 51, 22. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 52, 30. Dezember 1932 1
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Band 1932
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E «86^56888!^: l^8IM5Vkk8^V Vk5 08U75M8U 6LlriM8LUk5 8V 888UKI M/40-.-V86^6: 6LM^8M5M8 V^l.^65-685^ 8 «. 8^V. SK die Konkurrenz erleichtert? Zahlung an Ausländer und Obst belastet sind? Werden sie dcrs Gemüse Wie Düngerindusirie dem Ab ^s. Februar ^932 2"/o Ausgleichsumsahsteuer auf der Gründüngung durck Anbau von Klee und Hül senfrüchten auf dem Marschboden, durch Einsaat von Serradella und Lupinen in den Roggen auf leichten Bodenarten, die Kompostierung von Stroh, Baumlaub und allen Abfällen in der Wirtschaft usw. Man verkennt dabei durchaus nicht die Lage der Sticksroffindustrie im eigenen Lande, die eben falls innerster Abgabenlast leidet und durch der--, mehrten Verkauf im Auslände die eigene Erzeu gung hochzuhalten sucht, damit die Zahl der Ar- beirslosen nicht noch größer werde. Aber, so fragen wir, die landwirtschaftlichen Erzeuger im Jnlande, soll unser Anbau gegenüber der Konkurrenz des Auslandes noch weiter zurückgehen? Was nützen uns nun noch die niedrigen Zölle, mit denen beson- doch durch die Verbilligung der Stickstoffpreise im Auslande fast ganz wieder aufgehoben. Besonders die Gemüsezölle, weil wir im Gemüseanbau, und hier erst recht beim Kohlanbau, bei dem wir auf unseren leichten Sand- und Moorböden pro Hektar 150 kg reinen Stickstoff benötigen, ohne eine starke Stickstoffdüngung nicht auskommen. Wir kommen deshalb ohne unsere Forderung nicht ausr Entweder zwingt die Re gierung das Stickstoffsyndikat, daß es denPreisunterschied in den Fa brikaten zwischen uns und dem Aus lande aufhebt, oder dieReichsregie- rung erhöht die Zollsätze derart, daß wir mit Erfolggegenüber dem Aus lande konkurrieren können. sung des geschuldeten Betrages auf ein seitens des Ausländers bei einer hiesigen Bank unterhaltenes Konto vorgenommen werden soll. Um Unannehm lichkeiten und den gesetzlich festgesetzten hohen Geld- und Freiheitsstrafen zu entgehen, ist es drin gend empfehlenswert, bei allen zur Begleichung ausländischer Forderungen vorzunehmenden Zah lungen vorher die schriftliche Genehmigung der De- visen-Bewirtschastungsstcllc einzuholen, vr. 8. Alle au Ausländer zu leistenden Zahlungen be dürfen grundsätzlich der schriftlichen Genehmigung der zuständigen Devisenbewirtschastungsstelle (Lan- dessiuanzamt). Dies gilt nicht nur für Barüber weisung und sinngemäß für die Zahlung durch Ak zepte und Wechsel, sondern aus Grund der geltenden Devisenvorschriften auch dann, wenn die Zahlung an Ort und Stelle an einen Vertreter der betref fenden ausländischen Firma oder durch Uebcrwei- umso weniger volkswirtschaftlich zu verantworten war, eine an sich durch Zollschranken nicht behin derte Einfuhr von Gartenbauerzeugnisfcn durch steuerliche Begünstigung zu fördern. Die Durchführungsbestimmungen vom 39.1.1932 zur Notverordnung vom 8. 12. 1931 besagen, daß die genannten Erzeugnisse restlos von der Freiliste gestrichen worden sind, sodaß die Steuerschuld in Höhe von 2^> entsteht, wenn diese Erzeugnisse zum freien Verkehr abgesertigt werden. Dabei werden 2?L vom Erwerbspreis oder Wert der Ware zuzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Besörderungs-, Versicherungs-, Kommissions- und Perpackungs- kosten, sonne des auf die betreffende Ware ent fallenden Betrages an Zoll einschließlich Lagcr- ausgleich und an Verbrauchssteuern berechnet. Steuerschuldner ist derjenige, der die Abfertigung der ausgleichssteuerpflichtigen Erzeugnisse zum freien Verkehr beantragt. Or. 8. Aus Gruud der Freiliste 1 d des bisher gellenden Umsatzsteuergesetzcs war der erste Umsatz im Groß handel der aus dem Ausland kommenden Pflanzen, Schnittblumen, Blumenzwiebeln, frischen Küchen- gcwächsen, frischen Obstarten der Positionen 47—49 des Zolltariscs (Aepsel, Birnen, Quitten, Kirschen, Pflaumen, Pfirsiche, Aprikosen» Erd-, Him-, Brom-, Johannis- und Preiselbeeren, frisch und getrocknet usw.) und frischen sowie getrockneten Südfrüchte steuerfrei. Darüber hinaus bestand für Südfrüchte, zu denen u. a. auch getrocknete Aepsel, Pflaumen und Aprikosen gerechnet werden, Steuerfreiheit für Umsätze innerhalb der verlängerten Einfuhr, d. h. innerhalb bestimmter Zollausschlußgebicte. Gegen diese nunmehr gefallene steuerliche Begün stigung des Auslandserzeugnisses hat der Reichs verband 19 Jahre zäh gekämpft, da es angesichts der von Jahr zu Jahr rasch steigenden Lei stungsfähigkeit der heimischen Erzeugung je länger I. Hayunga, Weener (Ostfriesland), Geschäftsführer der Gemüsebaugenoffenschaft „Reiderland". Auch die Düngemittel bekommt Holland billiger. „Was Holland kann, können auch wir." So haben wir vor mehr als Jahresfrist frohlockend ausge rufen. Wir hatten auch Ursache dazu, wenn wir dabei auf uns sahen, nämlich auf die Erzeugnisse, die wiraufdenMartt warfen. Als ich im vergangenen Frühjahr in den Zentralmarkthallen in Berlin mit einem Großhändler sprach, ob unsere Gemüsebau-Er zeugnisse dort die holländischen nicht verdrängen könn ten, zeigte er mir eine eben eingelausene 200-Ztr.- Ladung Rotkohl. „Können Sie mir die gleiche Ware liefern?" fragte er mich, „ich zahle Ihnen für den Zentner 7 Mark frei Weener; denn soviel muß ich den Holländern auch geben." Ich fragte (es war Anfang März, und es handelte sich um Tauerrot kohl): „Was zahlen Sie dafür an Fracht und Zoll?" Er: „500 Mark.". Die Fracht von hier nach Berlin betrug damals rund 190 Mark. Der Großhandel ersparte dann also an 200 Zentnern 310 Mark. Also müssen wir doch konkurrieren kön nen? Damals, in unserm ersten Versuchsjahr, Häl ften wir freilich in unserer hiesigen Kohlscheune nicht so viel Ware, daß ein Versand nach Berlin sich löhnte. Auch in diesem Jahre hatten wir noch keine 200 Zentner, denn unsere Anbauer sind vorsichtig. Aber wir haben doch einen Posten versandt, und der Erfolg, die Begutachtung unseres dortigen Groß händlers und die einwandfreie Abnahme, haben schon heute veranlaßt, daß für das kommende Jahr größere Flächen zum Anbau angeineldet worden sind. Bergen können wir genug, und unsexe Kohl scheune, für die wir ca. SO Mark Pacht jährlich zahlen, bewährt sich, und der Anbau auch. Weshalb auch nicht? Haben wir doch zum Kohlbau den besten Marschboden in unsern verhältnismäßig noch jun gen Poldern, mindestens ebensogut wie in Holland. Und die Witterung ist ebenso milde, für Einwinte rung in einer Scheune freilich in diesem Jahre viel zu milde. Aber ob wir konkurrieren können? Wenndas Stick st off syndikat nicht wäre! ...... Wir hier an der Grenze, die gänze ostsriefifche Landwirtschaft macht Radau gegen die Stickstoff- Preise. Es vergeht keine Ausschutzsidung in unserm Hauptverein, zu der ich selbst als Vorsitzender eines landwirtschaftlichen Zweigvereins gehöre, in der nicht Front gegen die Düngemittelpreise gemacht wird, weil diese Preise an der anderen Seite der Grenze erheblich niedriger sind als hier. eingesührie Garienbauerzeugniffe und Güdfrüchie! Erfüllung einer seit 10 Jahren vertretenen Forderung Ich bezweifle es, daß dieses den Mitgliedern un seres Reichsverbandes bekannt ist. Aus Nr. 14 einer holländischen Fachzeitschrift, betitelt der „Groninger Landbund" vom S. Dezember, entnehme ich die Preise der Stick stoffdüngemittel bei Abnahme im Januar 1932. Sie gellen für Mengen von mindestens 100 Zent ner, bahn- oder bordfrei Telfzyl. Mit diesen Prei sen stelle ich diejenigen zusammen, wie sie bei uns nach der neulich stattgehabten Preisermäßigung festgesetzt, bei Abnahme von 300 Zentnern frei un seren Stationen gelten. Die holländischen Preise habe ich in Reichsmark umgerechnet nach dem Ver hältnis: 3 Gulden — S Mark.. Es kosten im Januar 1932 pro Zentner: Schwefelsaures Ammoniak bei uns: 7,69 sh, in Holland: 4,00 Mark, Kalksalpeter bei uns: 7,3612, in Holland: 8,70 Mark, Kalkammonsalpeter -bei uns: 8,7114. in Holland: 6,85'Mark, Leuna- und Diontansalpeter bei uns: 10,4114, in Holland: 6,45 Mark, Kallstickstoff (Ermäßigung noch nicht erfolgt) bei uns: 7,8714, in Holland: 4,58 Mark. Heber die Preise der Phosphorsäuredüngemittel können wir keine Vergleiche anstellen. Holland hat seine eigenen Phosphatfabriken, 17?L TuperphoS- phat kostet dort der Zentner 1,80 Mark. Thomas mehl wird mehr aus dem Auslande bezogen. Dazu sind in diesem Herbste die Tbonrasmehlpreise auch hier bis auf 20 TL unter die Vorkriegspreise gefal len. Für die Kalipreise fehlen mir die Unterlagen. Ich weiß nur, daß man vielfach auch von ihnen redet, daß sie noch erheblich höher sind als vor dem Kriege. Nun bläst die hiesige Landwirtschaft laut für möglichste Einschränkung der Stickstoffdüngung, wo es angeht, zur vollen Kaufenthaltung. Man erwägt die Wiedereinführung der Brache, eine Vermehrung ttsHöüngsr PSLkLtUNg bksraeaung Kukaung UN«1 ZSMiLLKtSN VUNg in osster OuaülsI unck jecisl Fscvunsckieo Elsass lletsrn Ssrlinsr A. S. Ssettn 0 17, Peru usstr. 10-1S lelepbon Eackles'- 00 Verkehrswesen Bon unserem verkehrspolitischen Mitarbeiter Ausnahmetarife für Obst, Gemüse usw. 3) Am 31. Dezember 1931 sind folgende Aus nahmetarife außer Kraft getreten: 16u für Gemüse, Ob st, gebrauchte Packmittel zwischen Werder (Havel) und Berlin, Zentralmarkthalle; 16c> für Aepfel und Birnen in Wa genladungen zur Verarbeitung in industriellen und gewerblichen Verwer tungsbetrieben usw. von allen Bahnhöfen nach allen Bahnhöfen mit Ausnahme des Verkehrs mit einigen Privatbahnen; 16p für Aepfel, Birnen und Pflau me n als Stückgut, Geltungsbereich wie vor; 143s für Aepfel und Birnen in Wagen ladungen zur Ausfuhr nach Eng land, Dänemark usw., von allen Bahn höfen der Deutschen Reichsbahn nach be stimmten Seehäfen. b) Der Ausnahmetarif 16ck für Kopfkohl (Rot- und Weißkohl) und Wirsingkohl, frisch, in Wagenladungen, von bestimmten Bahnhöfen (Brunsbüttelkoog Nord usw.), nach bestimmten Bahnhöfen (Bochum Hbf. usw.), ist am 16. Dezember 1931 mit er mäßigten 10 t- und unverändert gebliebenen 15 t- Sätzen neu herausgegeben worden. 3.9. bis 18.12.31 ab 16.12.31 Sätze auf 400 km l 141 113 124 113 in Npf. für 100 k§) 10 t 15 t 10t 15 t Der Ausnahmetarif gilt zunächst bis 30. April 1932. c) Der Ausnahmetarif 99 für Ba nanen, über See aus autzerdeutschen Ländern eingeführt, von bestimmten Seehäfen nach Aachen, Essen, Karlsruhe, Köln, Mainz, Stuttgart usw., ist am 1. Februar 1932 neu herausgegeben wor den. Sätze für 100 KZ in Rpf. von Bremen nach Aachen: nach der Ausgabe vom 10. 9.1931: 1.11.1931: 1. 2.1932: 5t 10 t und mehr 199 190 159 152 155 147 Der Ausnahmetarif gilt bis auf jederzeitigen Widerruf. e) Der Ausnahmetarif 178 für Kopfkohl (Rot- und Weißkohl), frisch, zur Ausfuhr über die trockene Grenze nach dem Saargebiet und der Tschechoslowakei, von bestimmten Bahnhöfen (Brunsbüttelkoog Nord usw.) nach bestimmten Grenzbahnhöfen und Grenzübergangspunkten, ist am 16. Dezember 1931 neu herausgegeben worden. Sätze auf 400 km in Rpf. für 100 KZ: nach der Ausgabe vom 10 t 18 i 3. 9.1931: 113 90 16.12.1931: 95 86 Ter Ausnahmetarif gilt zunächst bis 30. April 1932. Z) In den N 0 ttarif vom 16. Dezember 1931 sind nachträglich mit Gültigkeit vom gleichen Tage an 5 t-Sätze für frisches Obst der Klaffe L auf Entfernungen von 94 km an in Höhe der bisheri gen Sätze (im Nottarif vom 1. 1. 1931) ausge nommen worden; diese Sätze sind noch etwas billi ger als die neuen Sätze der regelrechten Larifklaffe L 5 im Frachtsatzzeiger vom 1. Ja nuar 1932, z. B. 300 Km-Klasie O 5 231 Rpf., Nottarif — 227 Rpf. Der Nottarif gilt zunächst bis 31. März 1932. Frostempfindliche Güter. Mit Gültigkeit vom 25. Januar 1932 sind Ge müse-, Obst- und Gurkenkonserven unter die Güter ausgenommen worden, bei denen die gegen den Einfluß der Kälte oder Wärme bei gegebenen Schutzmittel bis zu 5. v. H. des wirklichen Gewichts des zu schützenden Gutes frachtfrei befördert werden. Zu diesen Gütern gehörten bisher schon: Gurken, Kartof feln, Kohl, Obst, Rüben, Speise zwiebeln, Südfrüchte, sämtlich frisch. Frachtfreie Beförderung wird gewährt, wenn die Fracht nach den Bestimmungen für Wagenladun gen berechnet wird. In der Frachtbriefspalte „In halt" sind die Schutzmittel nach ihrer Art mit dem Zusatze „zum Schutze der Sendung" anzu geben; in der Gewichtsspalte ist das Gewicht der Schutzmittel anzugeben. Gesch'eht das nicht, so wird die Fracht für das Gesamtgewicht des Gutes einschließlich der Schutzmittel berechnet. Einfuhrdrosselung durch Kontingentierung! Die Generalversammlung des L.V. Hessen- Nassau hat in der am 24. 1. 1932 in Frankfurt (Main) stattgefundenen Sitzung die nachstehende Entschließung gefaßt, deren Forderungen erneut bei der Reichsregierung nachdrücklichst vertreten wurden: Die Tatsache, daß fast alle europäischen Staaten ihre Grenzen gesperrt haben, so daß die deutschen Gartenbaubetriebe nichts mehr ausführen können, erfordert erst recht verstärkten Schutz. Es ist ein unerträglicher Zustand, zusehen zu müssen, wie das Ausland die heimischen Märkte überschwemmt und die Massen der Einfuhr an Obst, Gemüse, Pflanzen und Blumen zu Preisen anbietet, die es dem deutschen Gartenbau unmöglich machen, selbst die Gestehungskosten zu decken. Es mutz erreicht werden, datz die Einfuhr kontingentiert und für die eirrzelnen Haupterzeugnisse zeitlich begrenzt wird. Die ohnedies ständig fallende Kaufkraft verlangt es, daß die elementarsten Grundsätze der National ökonomie endlich durchgeführt werden. Der Landesverband bittet besonders, daß der Reichsverband mit allen Mitteln versucht, die Reichsregierung davon zu überzeugen, daß eine Hergabe von Devisen zur Einfuhr gartenbaulicher Erzeugnisse tatsächlich nicht mehr verantwortet werden kann. Tie heimische Produktion decki den Bedarf dec deutschen Märkte hinreichend. Der deutsche Gar tenbau kann bei einigermaßen ausreichenden Schutzmaßnahmen die Produktion erheblich stei gern und somit vielen arbeitslosen Volksgenoffen Verdienst schaffen. Das Gefühl, daß unser Berufsstand trotz aller Anstrengung und Arbeit vergessen wird, zeitigt einen Zustand der Verzweiflung. Wir erwarten schnelle und durchgreifende Hilfe. Förderung des Obstbaues in Ostpreußen Seitens des Preußischen Ministers für Landwirt schaft, Domänen und Forsten sind für die Weiter führung der Obstbaumneupflanzungsaktion auch dem ostpreußischen Obstbau weitere Staalsbeihillen zur Verfügung gestellt worden. Tie Landwirtschafts kammer hat, um eine zweckmäßige Ausnutzung der zur Verfügung gestellten Mittel zu gewährleisten, für die Verteilung der der Provinz Ostpreußen zu- qewiesenen Beihilfen in Ergänzung der seitens des Ministers festgelegten Zusatzrichtlinien folgende Be stimmungen aufgestellt: 1. Da die Haupthandelsfrüchte für die durch schnittlichen klimatischen und Bodenverhältnisse ler Proviirz der Apfel und die Säuerkirsche sind, er fahren im allgemeinen nur Apfel- und Sauer kirschenanpflanzungen eine Bezuschussung. In den Kreisen Marienburg, Marienwerder, Stuhm und Pr. Holland können neben Aepfeln und Sauer kirschen auch Birnen und Pflaumen, im Kreise Elbing auch Süßkirschen Bezuschussung erfahren 2. Die in den ministeriellen Richtlinien als Mtn- destzahl benannten 10 Hoch- oder Halbstämme müssen in einer Pflanzentfcrnung von 10X10 m gepflanzt sein bzw. müssen eine Slandortsfläche von 100 qm je Baum zur Verfügung haben. Ge schlossene Buschobstpflanzungen können bezuschußt werden, wenn wenigstens 50 Büsche mit einer Pflanzentfernung von 5X5 m, das entspricht einer Standortsfläche von 25 qm je Busch, gepflanzt sind. 3. Der Beihilfenbetrag für Hoch- und Halbstämme beträgt 30?L der Anschäffungskosten, im Höchstfälle 1 Rin. je Stamm, bei Bufchobst im Höchstfälle 70 Pfennig. 4. Die Auswahl der zur Bezuschussung gelangen den Obstsorten richtet sich: n) nach dem in der 11. und 12. Auflage des von der Landwirtschaftskammer herausgegebenen „Ostpr. Obslsortimenl", oder b) nach dem für die einzelnen Kreise in Ge meinschaft mit dem Ostpreußischen Landkreis- tag ausgestellten Kreisobstsortiment. 5. Die Bezuschussung von Beerenobstanlagen kommt nur noch bei Strauchobstanlagen größeren Umfanges und in besonders begründeten Ausnahme fällen in Frage. 6. Die Schaffung und Pflege der Anlagen hat nach den in der 11. und 12. Auflage des Ostpr. Obstsortiments" ausgestellten Richtlinien zu erfol gen. Die Landwirtschaftskammer behält sich gemäß der ministeriellen Richtlinien eine Kontrolle wäh rend der Anlage als auch nach erfolgter Einrich tung der Anlage vor. 7. Zuwiderhandlungen zu den vorstehenden Zif fern 2, 4 und 6 ziehen Rückforderungen der ge währten Staatsbeihilfen nach sich. Die Anträge, die auf Gewährung einer Beihilfe gestellt werden, sind von sofort, spätestens jedoch bis zum 15. Juli 1932, den Herren Landräten bzw. Oberbürgermeistern einzureichen. Aus den Anträgen muß zu ersehen sein: 2) Angaben über die Größe des zu bepflanzen den Grundstücks, über Boden- und Unter grundverhältnisse unter Berücksichtigung des Grundwasserstandes; b) die genaue Zahl der beschafften bzw. zu be schaffenden Obstbäume unter Angabe der Obst arten und -sorten; c) Angaben, ob das zu bepflanzende Grundstück bereits mit Bäumen und Sträuchern be pflanzt ist, oder vor Eintritt des strengen Frostes 1928/29 bepflairzt war; cl) daß Antragsteller sich verpflichtet, für ord nungsgemäße Baumpflege und Schädlings bekämpfung zu sorgen. Anträge, welche die vorstehenden Bestimmungen nicht eindeutig enthalten, müssen von der Berück sichtigung ausgeschlossen werden. Beilage dieser Nr.: „Steuer- und arbeits rechtliche Rundschau", Nr. 2.
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