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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19320000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19320000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 1932
-
- Ausgabe Nr. 1, 7. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 2, 14. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 4, 28. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 5, 4. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 6, 11. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 7, 18. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 8, 25. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 46, 18. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 51, 22. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 52, 30. Dezember 1932 1
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Band
Band 1932
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- Gartenbauwirtschaft
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Nr. 50 » Jahrgang 1932 49. ccksn „^sniirisr- Qsi-irisr-SÖi'SS" Berlin, 15 Dezember 1932 Gegen die Schwarzarbeit Ein Antrag im Reichstag Seitens der D.V.P. ist dem Reichstag fol gender Antrag cingereicht worden: Der Reichstag wolle beschließen: folgendem Gesetzentwurf die verfassungs mäßige Zustimmung zu erteilen: Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung von Schwarzarbeit. Der Reichstag hat das folgende Gesetz be schlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird: Zur Verhinderung von Schwarzarbeit wird der Gewerbeschein (Wandergewerbeschein) bzw. die Arbeitskarte eingeführt. Artikel! ß 1. Wer Arbeiten und Lieferungen gegen Entgelt ausführt, muß ein ordnungsmäßig an gemeldetes Gewerbe betreiben (Reichsgewerbe- ördnung 88 IM, 44fs., ööff.). § 2. Wer Arbeiten und Lieferungen außerhalb seiner Betriebsräume Persönlich ausfuhrt ober ausführen läßt, muß im Besitze eines Gewerbe scheines (Wandergewerbescheines) mit Lichtbild des Inhabers und eigenhändiger Unterschrift sein. Der Gewerbeschein wird von der zuständigen Gewerbe-Polizeibehörde ausgestellt. Er behält seine Gültigkeit so lange, bis das angemeldete Gewerbe erloschen ist "bzw. abge meldet wird. ß 3. Wer als Arbeitnehmer: im Auftrage und für Rechnmrg seines ArbeityebersÄrbeiten oder Lieferungen außerhalb der Betriebsräume des Arbeitgebers oder seiner eigenen Wohnung ausführt, muß im Besitze einer Arbeitskarte mit Lichtbild des Inhabers und seiner eigen händigen Unterschrift sein. Gärtnerische Lehrwirtschaft, Reichs verband, Landwirtschaftskammer Gar oft wird bei Meinungsverschiedenheiten zwi schen Landwirtschaftskammer und den Inhabern von Lehrwirtschaften der Reichsverband des deutschen Gartenbaues für den Ausfall eines Meinungs streites, sofern dieser nicht im Sinne des betreffen den Lehrherren entschieden wird, verantwortlich ge macht. Ja, man hört oftmals die Drohung, wenn mir der Reichsverband in dieser Sache nicht helfen kann, Vann trete ich aus. Diesem Vorgehen möchte ich entgegenhalten, daß Reichsverband und Land wirtschaftskammer zwei ganz verschiedene Organe sind und die Landwirtschaftskammer, laut Ministe- rialerlatz als die öffentlich-rechtliche Vertreterin und Schätzerin unseres Berufes ernannt worden ist. Dieses Amt hat sie unparteiisch auszuführen und muß man ihr wohl nachsagen, daß sie dieses auch stets gewissenhaft erledigt hat. Unvermeidlich kom- men besonders bei der Besichtigung und Anerken nung von Lehrwirtschaften Meinungsverschieden heiten über Geeignetheit überhaupt oder über die Zahl der zugelassenen Lehrlinge vor, welche hin und wieder auch zu scharfen Angriffen gegen die Beamten der Landwirtschaftskammer sowie auch gärtnerische Sachverständige führen. Wenn nun diese Sachverständigen obendrein, wie es ja nicht zu umgehen ist, Mitglieder des Reichsverbandes sind oder gar ein Ehrenamt darin bekleiden, dann ist es schon erwiesen, daß der Reichsverband dahinter steckt und manchen Inhabern von Lehrwirtschaften das Leben sauer macht. Ich bitte, dringend zu be denken, daß der Reichsverband seine Mitglieder wohl in strittigen Fällen beraten kann und es auch tut, aber für den Ausgang einer Sache nie verant wortlich zu machen ist. Am allerwenigsten sollten ernsthafte Mitglieder nie eine solche Gelegenheit als Vorwand zu einer Austrittserklärung benutzen, damit erweisen sie sich schließlich selber den all'er- schlechtesten Dienst und schwächen obendrein ihre Berufsorganisation. -Ab. Lcblue. tlsttsüngsr pscke>ung pksrcivelung Kukelung unü gsmiscktsn Dung in bsstvi Tuslitäl anä jscisr ^ewünscktso lAsn^s lisksrn Ssriin v 17, perriusstr. 10-1S Islepbon > ^nclross 2508/0? . Die Arbeitskarte wird von der Krankenkasse ausgestellt, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Nichtversicherungspflichtigen Personen muß auf Antrag des Arbeitgebers die zuständige Ortskrankenkasse die Arbeitskarte ausstellen. Die Arbeitskarte wird alljährlich erneuert, die bis dahin gültigen Arbeitskarten werden zu einem bestimmten Termin eingezogen und von diesem Termin an ungültig. Die Arbeitskarte ist von dem jeweiligen Ar beitgeber zu unterschreiben und mit den Daten des Anfangs und der Beendigung des Ar beitsverhältnisses zu versehen. 8 4. Der Inhaber eines Gewerbescheines oder einer Arbeitskarte hat diese bei Ausführung von Arbeiten und Lieferungen außerhalb der Betriebsräume bei sich zu führen und auf Ver langen den Auftraggebern bzw. deren Beauf tragten, sowie den zuständigen Behörden und deren Kontrollorganen vorzuzeigen und, sofern er hierzu nicht imstande ist, die Arbeiten bzw. Lieferungen unverzüglich einzustellen. 8 5. Die Arbeitsämter sind berechtigt, für Nicht ständige oder nicht regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, die normalerweise oder ortsüblich nicht von ansässigen Gewerbetreibenden aus geführt werden, Arbeitsscheine auszugeben. Die Arbeitsscheine sind auf den Namen des Inhabers auszustellen, von diesem zu unter schreiben und nach Beendigung der zugewiese nen Arbeit zurückzugeben. Die Arbeitsscheine werden auf Zeit ausgestellt. ..Für die Dauer ihrer Gültigkeit ruht der Anspruch aus Unter stützung. Artikel!! 8 6. Wer Inhaber eines Gewerbescheines bzw. einer Arbeitskarte ist und sie gemäß 8 4 nicht mitführt, ist im Ernstfälle zu verwarnen und im Wiederholungsfälle in eine Ordnungsstrafe zu nehmen. 8 7. Wer Arbeiten oder Lieferungen ausführen läßt, ohne sich zu vergewissern, daß die aus führenden Personen im Besitze von Gewerbe scheinen bzw. Arbeitskarten sind, wird mit einer Geldstrafe bis zum dreifachen Wert der bewirkten Leistung bestraft. 8 8. Wer Arbeiten und Lieferungen gegen Ent gelt ausführt, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben und im Besitze eines Gewerbescheines zu sein, wird mit einer Geldstrafe, im Wieder holungsfälle mit Gefängnis bestraft. 8 9. Wer Arbeiten und Lieferungen als Arbeit nehmer oder im Auftrage eines Dritten gegen Entgelt ausführt, ohne als Arbeitnehmer kran kenversichert und im Besitze einer Arbeitskarte zu sein, wird mit einer Geldstrafe, im Wieder holungsfälle mit Gefängnis bestraft. Artikel III 8 10. Die Kontrolle über das Mitführeu von Gewerbescheinen und Arbeitskarten bzw. Ar beitsscheinen wird ausgeübt von den Organen der Polizei, der Gewerbepolizei und der Ge werbeaussicht. Die genannten Organe find: verpflichtet, die Kontrolle regelmäßig, von sich aus. durchzufüh- ren und auf Anzeige einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, einer Innung oder einer gewerb lichen Bereinigung, besondere Kontrollen vor- zunehmeu. . . o- : as-iL-i' ü — Berlins deü'H' DeKmber. 1938 - - Dingeldeh, Schröder (Krefeld), Baüsch, Behrens, Dr. Fehr (München), Dr. Hugo, Kling, Frau Dr. Matz, Dr. Merton, Morath, Lic. Schmidt (Westfalen), Simpfeudörfer, Dr. von Strauß, v. Strathmann, Winnefeld. Reichsadreßbuch -es deutschen Gartenbaues erscheint neu Der Reichsverband war seit langem bestrebt, sein 1926 erschienenes Handbuch in neuer Aus lage herauszubringen. Die Not der Zeit verbot es, die erforderlichen Mittel hierfür bereitzustellen. Ei hat sich zur Verwirklichung dieses Gedankens setzt entschlossen, das Angebot des Wirtschäftsverlages W. Rohscheid, Berlin, anzunehmen, der von sich aus, also ohne finanzielle Belastung des Reichsver bands, ein „Reichsadreßbuch des deutschen Gartenbaues" herausbringen will, in dem alle Gartenbau treibenden, also auch Nichtmitglieder des Reichsverbandes, verzeichnet sein sollen. Wir, als Reichsverband, haben ein Interesse daran, dieses Unternehmen weitgehendst zu fördern, denn es besteht schon lange ein dringender Bedarf nach einem Adreßbuch, das alle Gartenbautreiben den in Deutschland erfaßt. Wir bitten deshalb alle unsere Leser, uns den nachstehenden Fragebogen ausgefüllt einzu senden oder in einem besonderen Schreiben die aufgestellten Fragen ausführlicher zu beantworten. Es ist auf möglichste Genauigkeit der Angaben zu ächten, da sie nur dann Wert haben. Die Aus nahme in äas Adreßbuch erfolgt selbstverständlich unentgeltlich. Sofern jemand Wert darauf legt, durch Hervorhebung seines Namens oder durch ein Inserat in diesem Adreßbuch besonders in Er- scheinung zu treten, bitten wir darum, dies bei Einsendung des ausgefüllten Fragebogens zum Ausdruck zu bringen Durch den Wirtschaftsverlag wird er dann unverbindlich für ihn über die Bedingungen näher unterrichtet werden. Auch Angaben über benachbarte Berufsangehörige, die nicht dem Reichsverband angehören und infolgedessen bei uns nicht verzeichnet sind, werden erbeten Jeder einzelne muß von sich aus dafür sorgen, daß die Angaben über ihn vollzählig und richtig sind, denn nur dann darf er darauf hoffen, daß aller Nutzen dieses für Angebot und Nachfrage wichtigen Nachschlagewerkes sich auch aus ihn e-streckt. Also nochmals: genau ausfüllen und umgehend abschicken! — Drucksachenporto genügt! In clen Ke/aksvez-bancl ües 6a/-tenbaues e. V.» Bekirn (VW 40, /tfo/iprrnrenu/e/' 27 Hame." - ...k Wo/rno/4 unÄ Strafe -- ^erns/weckier.' 7 e/o-/r-imm-.tckreL->e.- LanLverbinckunI (OiroLonko): :: ..... ...: poLksc/ieck-kkonko.- La/instakion: l -4rt ckes Lekrkebes (ob r. L L/umen-, Oemuse-, llanck-cüa/7 «Gärtnerei, Laum.^cürüs, L/umen- UL«-.): < §onskrA6«: ö/lkA/reck cies K.-Verbancke«? /a — nein. , > lVercken L/umenspencken auLAe/ü/rrk? /a — nein. Zwischen -en Kämpfen Wenn schon ein altes Wort sagt: Das Leben ist Kampf, so gilt das für den Gartenbau im besonderen Maß. Unendlich hart ist für ihn der Kampf um die Anerkennung seiner Bedeu tung im Rahmen der Landwirtschaft und im Rahmen der Volkswirtschaft überhaupt von jeher gewesen. Noch härter aber war und ist er noch, wenn es galt oder gilt, seine Existenzgrundlagen zu sichern, denn die Meute seiner Gegner ist nicht nur kapitalkräftiger und in sich selbst fester geschlossen, sondern auch skrupelloser in der Wahl der Kampfmittel. Diese Gegner beherr schen die große Tagespresse mit ihren Kapital beteiligungen, über den Anzeigenmarkt und durch geschickte, häufig genug getarnte Unter bringung ihrer Vertrauensleute in den Schrift leitungen. Darüber hinaus hat es insbesondere die Schwerindustrie verstanden, bis in die höchsten Regierungsstellen hinein enge persön liche Beziehungen zu knüpfen, die, ohne daß die Oeffentlichkeit davon etwas.merkt, zu Beein flussungen von Regierungsentscheidungen vor trefflich benutzt werden können. Diese unsere Gegner wissen genau, worum es geht und lassen sich dafür auch den Apparat etwas kosten, den sie in ihren der Zahl der Mitglieder nach oft genug kleinen Verbänden aufrechterhalten, um stets für den Kampf gerüstet zu sein. Demgegenüber sind Landwirtschaft und Gar tenbau in einer wesentlich ungünstigeren Lage. Landwirtschaft und Gartenbau sind nie so lukrativ gewesen, daß man aus ihren Einzel betrieben große Summen hätte herausholen können, nm hieraus gleich starke Waffen schmie den zu können. Der Bauer und Gärtner ist zu dem viel zu sehr Individualist, zu sehr auf sich selbst und seinen engeren Wirtschaftskreis ab gestellt, um sich ein Bild von den großen Zu sammenhängen selbst schassen zu können und daraus die Notwendigkeit zu erkennen, selbst unter erheblichen Opfern auf weite Sicht zu arbeiten. Beide Tatsachen ergeben, .daß sich die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Be rufsorganisationen auf breite Massen stützen müssen, um die erforderlichen Kampfmittel auf zubringen. Diesen breiten Massen fehlt viel fach das Verständnis für die Maßnahmen der Führung, ja es zeigen sich sofort innere Wider stände, die sich die Gegner sofort nutzbar machen, wenn scheinbar oder auch nur vorüber gehend die persönlichen Interessen des einzel nen im Tagesnntzen ungünstig beeinflußt wer den. Ein typisches Beispiel hierfür ist vielfach die Einstellung zur eigenen Absatzorganisation. Die Mitglieder mögen mit ihrer Arbeit noch so zufrieden sein, aber sie sorgen nicht dafür, daß sie erst einmal durch Schaffung eines Reserve- fcknds auf so gefestigte Füße gestellt wird, da mit sie auch einmal einen Stoß vertragen kann, sondern sie fordern sofort eine Herabsetzung der Gebühren. Das gleiche können wir im Leben der Orga nisationen beobachten. Man erkennt nicht, daß es gerade in den wirtschaftlich schwierigsten Zeiten erst recht darauf ankommt, den Kampf apparat so schlagkräftig wie möglich zu erhal ten, sondern man fordert Herabsetzung der Bei träge, und wenn es sich für den einzelnen auch nur um 2 bis 3 RM. im ganzen Jahr handeln sollte, ohne zu überlegen, daß z. B. bei 20 000 Mitgliedern dadurch der Kampffonds um 40- bis 60 000 RM. geschmälert wird. Auch wir stehen zur Zeit in einer kurzen Kampfpause, die der Vorbereitung für den neuen Kampfabschnitt dienen muß. Die Regie rung von Papen ist letzten Endes mit an der Frage der Förderung des Gartenbaues und der Landwirtschaft gescheitert. Sie hatte so positive Versprechungen gegeben, daß sie zur Einlösung verpflichtet war. Die Gegner des Gartenbaues und der Landwirtschaft haben sie im entschei denden Augenblick gestürzt. Der Ausgang der Regierungskrise hat diese Gegner sicher nicht voll befriedigt. Aber auch wir wissen noch nicht, wie die neue Regierung den Schutz des Garten baues und der Landwirtschaft durchgreifend vollziehen will. So viel dürste jedoch sicher sein, daß sehr harte neue Kämpfe bevorstehen und daß dabei entscheidend sein wird, wie fest die eigene Kampffront zur selbstgewählten Führung steht und welche Kampfmittel sie ihr läßt. vr. ll.
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