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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19320000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19320000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 1932
-
- Ausgabe Nr. 1, 7. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 2, 14. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 4, 28. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 5, 4. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 6, 11. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 7, 18. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 8, 25. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 46, 18. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 51, 22. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 52, 30. Dezember 1932 1
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Band 1932
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- Gartenbauwirtschaft
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chstoffe wem ^Pflanze, d> eckmäßige Aus 2—3 m und eine Blütenproduktion von 1500 A. Zufuhren ist, Abführung der Bürgersteuer für Lohnzahlungen vom 1. bis IS. Dezember 1932. bescheid. 7. Preußen Die Hauptgeschäftsstelle. auHahlung. 9. Thüringen genau so wichtig, Schule für den Ab Iubiläums-Rosenschau 1933 L d ' 2-X- Ü 2.50 «. - Ives -ob, ab- die gen 800 aus. kk m«16* Nsrckvr^» L7kkSkKX<55e 6 LV. 6.0. S«1»n bau« tung der erfahrungsgemäß bewährten Zusam- menfafsung der Freiwilligen in Arbeitslagern gemeinsam mit aus anderen Berufen stammen den Freiwilligen. Kolonnenarbeit. Volks- die Bedeutung, die Italiens Lavendelerzeugung er reicht hat. Die Kultur dieser Parfümblume ist aller- dings nur auf wenige Regionen konzentriert. Der Lavendelbau findet sich ausschließlich im Nord- und die Wildgebiete liegen durchweg in Pflanzung eine i bis 2000 m Höhe, sie nutzen somit Zonen die Italien zur Zeit anlegt. Bisherige Erzeugung Lie für andere Kulturen kaum brauch- etwa 10 000 KZ. westen Italiens, und zwar in den Seealpen an der Riviera und den savoischen Alpen längs der fran- zu leisten. Zusätzliche produktive Arbeit. Lrok. vr. kibert. VsrsälnvZsvars ... ......... 1. Dezember: Kirchensteuerzahlung. 10. Dezem ber: Auftvertungssteuer für November 1932. 1V. Württemberg 15. Dezember: Staatliche Grundvermögeusteuer nebst Gemeindezuschlägen für Monatszahler, Häus- zinssteuer. ur. 8. Sachsen 5. Dezember: Aufwertungs-(Mietzins-) steuer für Dezember 1932. 15. Dezember: Gewerbesteuervor- Gteuerterminkalen-er für Dezember 1932 1. Reich Wanderausstellung Die Deutsche Landwirtschafts-Ge sellschaft veranstaltet in den Tagen vom 20. bis 28.' Mai 1933 auf dem Ausstellungsgelände am Funkturm, Berlin-Charlottenburg, ihre 39. Wanderausstellung. Anläßlich seines 50jährigen Bestehens hält der Verein Deutscher R o s e n fr eu n d e, die größte Organisation Deutscher Rosenzüchter und Rosenliebhaber, seine Jubiläumsschau mit der Hauptversammlung in Frankfurt am Main ab. — Ein Rosengarten größten Stils — der kommende Rosengärten Südwestdeutschlands — soll als Daueranlage auf dem dicht au den herrlichen Pal- meNgarten anschließenden Gelände als Freiland- Rosenschau entstehen, dessen Anlage von Garten direktor Bromme-Frankfurt ausgeführt wird. Um auch den nord- und mitteldeutschen Rosen züchtern mit ihrem späteren Flor gerecht zu werden, soll, neben Ler Schnittrosenschau im Juni eine zweite im Juli stattfinden. PL. — eine Ak ID l orclyro Lis meins nsied illvstrispts Preisliste «^vrOLrtvervike^arksLrLikel ^sx Krus, «stte (Lsslv)l wirtschaftlich zwk Wertung beruflich Ke NN. 3.—, o kx LN. 14- kg NN. '2.80, S NN. IS.- 2. Anhalt 1L Dezember: Steuer vom bebauten Grundbesitz und Gebäudesteuer. 3. Baden 5. Dezember: Grund- und Gewerbesteuern der Gemeinden und Kreise, Gebäudesondersteuer für November 1932. 4. Bayern 1. Dezember: Haussteuer: ein Zwölftel der Jah resschuldigkeit. Dazu die Kreis-, Bezirks-, Ge meinde- und Kirchenumlagen. Gleichzeitig mit der Haussteuer sind die Mietabgaben (Zuschläge zur Haussteuer, nämlich Wohnungsabgabe und Geld entwertungszuschlag) zu entrichten. 5. Braunschweig 15. Dezember: Hauszinssteuer für November. 8. Hessen 27. Dezember: Staatliche Grund-, Sonder gebäude- und Gewerbesteuer laut Vorauszahlungs- Durch besondere Terminsestsetzungen ist dis Prv- vinzialgärtnerlehranstalt Tapiau im Frühjahr 1933 nicht in der Lage, den Lehrgang für Gärtner« lehrlinge aus Orten ohne Berufsschule im Zujam werden kann. Der Bescheid muß noch vor dem frag lichen Schultage bei dem Antragsteller eingehen. Biele werden jetzt fragen: Warum so umständlich? Der schriftliche Antrag ist als Unterlage zu später etwa eintretenden Streitfällen für die Schulleitung wie der schriftliche Bescheid Ler anstalten. Der Lehrgang findet daher für Lehrlinge, die im Frühjahr 1933 ihre Lehre beenden, vom 23. bis 28. Januar 1933 in der Proviuzialgärtner- lehranstalt Tapiau statt und umfaßt diesmal sechs Warum unnölig Verluste? Dem Reichsverband wird soeben mitgeteilt, daß mehrfach Gärtner bei einer holländischen Firma Vorauszahlungen auf Bestellungen geleistet haben und keine Ware dafür erhielten. Wir empfehle« des halb dringend, nie bei Firmen Vorauszahlungen zu leisten, die nicht genügend bekannt sind, oder sich vorher von der Hauptgeschäftsstelle Auskünfte zu erbitten. Die Liste c Nr. 3 kostet nur S RM. und gibt Auskunft über rund 2600 insolvente Firmen des Gartenbaues, Hän dels und der Verwertungsindustrie. Für den glei chen Betrag erhalten Sie höchstens zwei Kredit auskünste. Sie sparen also manche Aufwendung für Auskünfte, und die Liste macht sich in wenigen Tagen bezahlt. Bestellen Sie sofort, bevor die Auf lage vergriffen ist. Versendung erfolgt gegen Vor einsendung des Betrages von 5,60 RM. für Mit glieder (10,60 RM. für Nichtmitglieder) oder durch Nachnahme. Ersaßunterricht Wenn bei ungerechtfertigten Versäumnissen die ein gereichte Entschuldigung von feiten der Schule nicht anerkannt werden kann oder eine Entschuldigung trotz Mahnung überhaupt nicht eingereicht wurde, kann der Schüler zur Nachholung der versäumten Unterrichtsstunden an einem anderen Wochentage herangezogen werden. Versäumnisse in diesem Er satzunterricht werden genau so behandelt und ver folgt, wie Versäumnisse im planmäßigen Unterricht. Schlußb-merkung Es muß zum Lobe der Arbeitgeberschaft gesagt werden, daß in den letzten Iahten trotz der außer ordentlich schwierigen Wirtschaftslage der Prozent- - satz der Versäumnisse in der Berufsschule verhält nismäßig gering war. Ich führe das nicht zuletzt darauf zurück, daß man in Arbeitgeberkreisen von der Wichtigkeit der Berufsjchulausbfldung sich mehr und mehr überzeugt hat. AM«». »MM« M WNIMIM io prima tzrrslitaL ans eigener k'adrikat.ion io Kaänoxso 006 per kreise KristUek Vsrlvngls» VUIigvr srUo Vatis uvd 8tLrksu Uessrdar, LravLo je^sr VoUbakvststioo oüngsmlttvl ...isia M. 12.-0, outtsl not. 42.- lioosdenmedl, sott... l00 kz 11.—, SO kx 8.— »ornmekl, «sä. wo KZ -20.—. SV »4 WS« 25 kx nrr 17.- ii-soko tsäer Lehrgaug für GSrtnerlehrlinge aus Orte« oh«« Berufsschule an der Provmzialgärtnerlehr- anftalt Tapiau vom 23. bis 28. Januar 1933 Ausgaben für die Pflege der Bäume und Die ilaliemscke Lavendeliuckk lind bar sind. Wenn auch die italienische Lavendelpslaw Früchte zu bewilligen Anregung für die Orts- uuv „„„ oller insassen und anliegenden Besitzer, cmch ihrer seits die notwendige Baumpflege vorzunehmen, woraus sich gleichzeitig für die ortsansässigen Gürtner neue Arbeitsmöglichkeiten ergeben; für die Volkswirtschaft: Erhaltung und Ver besserung großer Werte an Obstbaumbeständen, dist sonst wertlos werden. Bereinigung der Märkte von minderwertigem Obst. Bessere und daher hochwertigere Ernten; ...... ... .. für den freiwilligest Arbeitsdienst: Beibehal- . ' . - - o ... von Ouly, oberhalb von i2U)a, die gone von Lehrgangstage. Die Lehrlinge, die an dem Lehrgang teilgenom men haben, lögen ihre Gehilfenprüfung nicht mehr in Tapiau ab, sondern an dem von der Landwirt schaftskammer zu benennenden, ihrem Lehrbetriebe nächstgelegenen Prüfungsort. Durch die Mehrein richtung von Prüfungsorten (Königsberg, Tilsit, Gumbinnen, Insterburg, Wehlau, Lyck, Lotzen, Angerburg, Allenstein, Osterode, Marienwerder, Marienburg, Elbing, Braunsberg bzw. HeUigenbell; evtl. Pr. Eylau und Gerdauen) sind die Unkosten, die durch Entsendung der Lehrlinge zur Prüfung entstehen, gering. Anmeldungen sind spätestens bis zum 15. Januar 1933 an die Gartenbauabteilung der Landwirt schaftskammer, Königsberg (Pr.), Beethovenstraße 24/26, zu richten; die auch alle diesbezüglichen Aus künfte erteilt. Der Lehrgang ist nur für Gärtuerlehrllug« be stimmt, die während ihrer 3jährigen Lehrzeit nicht Gelegenheit hatte«, die Gärtoerfachllasse einer Be rufsschule oder eine selbständige GLrtnersachklaffe r« der Provinz zu besuchen. «rüo, 14 SM vrsU in UoUsv von 25 rv psr Ktvsll «St. 0.40 io Usiiso voll SO rn xsr 8Msk USt. 0.7ö Antragsteller. Der Lehrer muß ge hört werden, weil er als einziger über Schulbesuch, Führung und Fleiß des Schülers genau unterrichtet 8. Dezember: Grund- und Gebäudesteuer/ Ge- jsi. Für die Beurteilung eines Urlaubsantrages ist bäudeentschuldungssteuer, Gewerbesteuervörauszah- die Feststellung, ob ein Schüler im allgemeinen den lung. Unterricht regelmäßig besucht oder nicht, besonders wichtig. Bei dem großen Umfange der Schulen kann aber der Schulleiter unmöglich jeden Schüler ken» erscheinen, oder wenn behauptet wird, daß der Schüler aus irgend welchem körperlichen oder gei stigen Gebrechen den Unterricht nicht besuchen kann. Längere Erkrankungen haben wiederholt vor allen Dingen dann, wenn der Arzt die voraussichtliche Dauer nicht genau angeben konnte, leichtsinnige Schüler veranlaßt, die Gelegenheit wahrzunehmen und noch über die Krankheitszeit hinaus zu fehlen. Deshalb ist eine kurze Mitteilung des Arbeitgebers an die Schulleitung über die erfolgte Wiederauf nahme der Arbeit für die Versäummskontrolle sehr wertvoll. neu. Handelt es sich um eine Beurlaubung bis zu einer Woche, dann entscheidet der Schulleiter selbst. Ueber längere Beurlaubungen entscheidet der Vor sitzende des Schulausschusses. Die letztere Bestim mung ist getroffen worden, weil Unterrichtsbefrei ungen von längerer Dauer nur in den dringendsten Fällen erfolgen können und Anträge, deren Geneh migung zu Berufungsfällen führen würde, im In teresse eines geordneten Unterrichtsbetriebes abge lehnt werden müssen. Entschuldigung Wenn ein Schüler ausnahmsweise an einem Tag verhindert ist, dem Berufsschulunterricht beizuwoh nen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihn vor dem fraglichen Unterrichtstage schriftlich zu entschuldi gen. Diese Entschuldigung muß bei der Schul- Obsibauliche Lehrgänge im Havelgau veranstaltet vo« der obftbaulichen Arbeitsgemein schaft der Kreise Zauch-Belzig und Osthavelland des Landesverbandes Berlin-Brandenburg im Reichs- verbaud des deutschen Gartenbaues unter Mit wirkung der Landwirtschastskammer für die Pro vinz Brandenburg und für Berlin. Zeit: Montag, den 5. Dezember 1932, 10 Uhr, Ort: Lehnin, Hotel „Preußischer Adler"; Zeit: Dienstag» den 6. Dezember 1932, 9Z0 Uhr; Ort: Beelitz-Heilstätten, Restaur. .Berliner Kindl". Die Vortragssolge ist in Nr. 46 dieser Zeitschrift ausführlich enthalten. Die Teilnehmergebühr beträgt für Nichtmitglieder 2 RM. und für Mitglieder 0,50 RM. Von der Teil nehmergebühr für Nichtmitglieder werden bei An meldung züm Reichsverband 1,50 RM. auf de« ersten Vierteljahresbeitrag angerechnet. Anmel dungen müssen spätestens bis zum 18. November an den Landesverband Berlin-Brandenburg, Berlin C. 2, Burgsträße 30, Bürohaus Börse, Zimmer 67, erfolgt sein! er Vorbildung Die Kolonnen können gegebenenfalls bei Er ledigung der Arbeit im Bezirk eines Lagers ge schlossen in ein andres Lager abgegeben wer den. Geringe Aufwendungen für Arbeitsgeräte usw. Winterarbeit. Berusliche Schulungsmög- lichkeit. Stärkung des Empsin- d e tt s b e i den Freiwilligen, volks wirtschaftlich wertvolle Arbeit 2. Fortsetzung und Schluß. leitung so rechtzeitig eingehen, daß -ei Nichtaner» Man muß sich darüber klar sein, daß es einem kennung des Enlschuldigungsgrundes ein entspre- Lehrer in den meisten Fällen unmöglich ist, ein Ber- 4^öer Bescheid noch vor dem Schultage dem Ar- säumnis aufzuklären und Bummeleien inleresse- beitaeber zugehen kann. Was gilt nun als Ent« loser Schüler zu verhindern, wenn der Arbeitgeber MulLigungsgru^ Da besteht m erster Lime der sich in Schweigen hüllt. Andererseits wird der Ar- Grundjatz, nur außerordentliche oder durch höhere beitgeber der Schulleitung auch dankbar sein, wenn h^rvorgerufene Ereignisse anzucrkennen. er durch diese Anfragen von Versäumnissen seines solche sind z. B. Krankheit, Todesfall oder sonstige Lehrlings öder sonstigen Unregelmäßigkeiten erfahrt, Zukergewohriliche Ereignisse in der Familie des die ihm andernfalls unbekannt blftben. Wie mancher «chülers und äußerst dringende Arbeit. war schon erstaunt, wenn er hörte, daß sein Zog- Eine nachträgliche Entschuldigung wird nur bei - - - Plötzlich auftretenden, nicht vo-herzusehenden Gr« eignissen ausnahmsweise anerkannt. Als solche Er eignisse gelten insbesondere Krankheit und Not standsarbeiten, d. h. Plötzlich notwendig werdende Arbeiten in lebenswichtigen Betrieben. Der Ober bürgermeister hat daher die Schulleiter angewiesen, jederzeit weitgehendste Rücksicht zu nehmen. Diese Rücksichtnahme darf jedoch nicht soweit gehen, daß die Ausbildung der Schüler dadurch gefährdet wird. Bei dem besonderen Wohlwollen, und dem großen Verständnis, welches die Arbeitgeber bisher der För derung des Berufsschulwesens entgegengebracht ha ben, darf wohl erwartet werden, daß alle im In teresse der ihnen anvertrauten Jugendlichen und im Hinblick auf die Bedeutung der Berufsschulaus bildung nur im äußersten Falle einen Schulpflich tigen ohne vorherige Entschuldigung zurückhalten. Die nachträgliche Entschuldigung muß umgehend ling, der zeitig zum Unterricht ging und zurück kam, ja sogar erzählte, was er alles in der Schule erlebt hatte, in Wirklichkeit garnicht dort gewesen war. Urlaubsgesuche Es ist zu verstehen, daß selbst bei Arbeitgebern, die eine Berufsschulausbildung der Jugendlichen stark unterstützen, Umstände eintreten können, welche es ihnen vorübergehend unmöglich machen, ihrem Lehrling oder jugendlichen Arbeiter die für den Besuch der Berufsschule nötige Freizeit zu geben. In solchen Fällen richtet der Arbeitgeber an die Schulleitung rechtzeitig einen schriftlichen, begrün deten Antrag um Beurlaubung. „Rechtzeitig" heißt in diesem Zusammenhänge: so zeitig, daß der Ur laubsantrag dem Lehrer zur Stellungnahme über geben und durch den Schulleiter bzwi den Vorsitzen den des Schulausschusses entschieden und beantwortet spätestens jedoch bis zum nächsten Unterrichtstage eingehen. Krankheitsbescheiniguug Die Schulleitung kann in Fällen, in denen ein mit Krankheit entschuldigtes Versäumnis zweifel haft erscheint oder sich wiederholt, eine ärztliche Bescheinigung, eine Bescheinigung der Krankenkasse oder die Vorlage des Krankenscheines verlangen. Diese Maßnahme ist sehr notwendig, weil immer wieder festgestellt werden muß, daß Schüler wegen kleiner Verletzungen, Unwohlsein oder vorüber gehender Uebelkeit den Unterricht versäumen, ob wohl sie unter gleichen Umständen sehr gut im Be trieb arbeiten konnten. Weiter könnte beobachtet werden, daß Schüler wiederholt wegen Krankheit fehlten, trotzdem sie jedesmal vor und nach dem Unterrichtstage arbeiteten. Vorstehende Umstände haben also die angegebenen Maßnahmen erfordert, die selbstverständlich nur dann angewandt werden, wenn berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der ein gereichten Entschuldigung bestehe«. Zum Schluß hat die Schulleitung noch die Mög lichkeit, eine amtsärztliche Untersuchung zu verlan gen, wenn die dauernden Versäumnisse eines Schü lers trotz ärztlicher Bescheinigung nicht gerechtfertigt Zwischen -en Zeilen Erläuterungen zu den ortsgesetzlichen Bestimmungen für Berufsschulen über Arbeitgeberpflichte« Von Stadloberjekretär Werner Pieper, Essen - zung und das italienische Lavendelvorkommen allen ^.ÜVLKvLtgÜTINerej andern europäischen Lavendelvorkommen überlegen Von unserm römiicken Mitarbeiter so muß doch festgestellt werden, daß vorläufig die ^on un;erm lomiimen Emarveuer französische Lavendeldestillation weitaus bedeulen- Recht unbekannt ist in der Gärtnerei Europas der als die erst in der Entwicklung befindliche ita lienische Industrie ist. Allerdings haben die bisher eingerichteten Fabriken sehr gute geschäftliche Er« fahrungen eben der Reinheit ihrer Rohstoffe wegen gemacht. Der Bastardtyp der Lavendelpflanze, der kn Frankreich fast durchweg zur Destillation benutzt wird, bringt allerdings eine weit größere Blumen- produktion. Denn eine Pflanze der I- okkiciuälis ergibt bei einem Alter von 5 Jahren in besten Be- Sampehre, dann aber die ganze Zone südlich von dingüngen eine jährliche Blütenproduktion von Pietra Porzia bis zur KüsteZvon San Remo und höchstens 200—400 g und bei einer Umfangsent- — immer auf den Jnlandsbergen bleibend — oft- Wicklung der Pflanze von höchstens 70 cm. Die lich bis Albenga. Besonders reich ist die Erzeugung Hybride dagegen hat im gleichen Alter und unter , „ , ... in der Gegend des Colle Tenda mit den Ortschaften ähnlich günstigen Bedingungen einen Umfang vom menhang mit der Gärtnergehilsenprüfung zu ver« S. Dalmazzo di Tenda, Limone, Briga Marittima. l' ? " , Zum Anbau kommt die echte Lavendel allein, d. h. Die Effenzerzeugung aus der Bastardpflanze dürste, llavanckuls olkicinälis Lbaix. Sie wächst außer in mit guten Apparaten vorgenommen, etwa 4- bis Anbaugebieten vielfach wild, und zwar insgesamt 5-fach höher liegen als bei echter Lavendel. Obwohl wohl auf einer Fläche von etwa 50 000 kö; das der Preis der Lavendelessenz aus Spiklavendel um 'italienische Lavendölvorkommen übertrifft an Um- mehr als die Halste niedriger als der für reine fang damit jedwede andere europäische Kultur Lavendelessenz liegt, lohnt sich also der französische Qualitativ ist die italienische Lavendel ausgezeich- Hybridenanbau durchaus. Die italienische Essenz- net; die bemerkenswerte Reinheit der italienischen Produktion kann gelegentlich also eine Standard- Arten rührt durch ein vollkommenes Fehlen (und effenz auf den Markt bringen, die qualitätsmäßig damit eine mangelnde Hybridation). von ande- weitaus höher liegt als die französische. Auch die ren als Duftstofferzeuger geringwertigeren italienischen Preise haben ein anderes Niveau als Lavendelarten her. Im ganzen italienischen La- die französischen, entsprechend der Reinheit des ita- vendelgebiet ist allein ll. ckelplimensis außer der lienischeu Erzeugnisses. Die landwirtschaftlichen T. otkicmolis festgestellt. Die l-svänckula stoäckas, Lehrstühle von Cuneo und Jmperia machen sich in ll. IstitöHo usw., die in andern Gegenden Europas den letzten Zeiten immer stärker zu Vorkämpfern Lie Lavendel-Pflanzen geringwertiger gemacht der Lavendelanpflanzung und. haben bereits Vor haben, fehlen vollkommen. Die Lavendelpflanzun- bildliches erreicht. Es ist diese italienische Lavendel- . - ... . d^r typischsten Jndustriegärtnereien, : Zeit anlegt. Bisherige Erzeugung Nvonanta-Hsopeolclra, dsll kx 1 2'/, 5 w 2o WH 2l5Ö «7^ Illsü VIö 5. Dezember: Lohnabzug sür die Zeit vom 16. bis 30 -November 1932, Abgabe zur Arbeitslosenhilfe, soweit sie an die Finanzkasse abzuführen ist, Ab führung der Bürgersteuer für die Lohnzahlungen vsm 16. bis 30. November 1932. 17. Dezember: AMsatzsteüervoranmeldung und -Vorauszahlung' für Monatszahler. 20. Dezember: Lohnabzug für die Zeit vom l. bis 15. Dezember 1932, Abgabe zur Arbeitslosenhilfe, soweit sie an die Finanzkasse
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