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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19320000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19320000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 1932
-
- Ausgabe Nr. 1, 7. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 2, 14. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 4, 28. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 5, 4. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 6, 11. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 7, 18. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 8, 25. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 46, 18. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 51, 22. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 52, 30. Dezember 1932 1
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Band
Band 1932
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- Gartenbauwirtschaft
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„für äsn 0b8t- UNli 6SMÜ86- smbauei-" Vk5 v^0I5M^ kV ökkM M/40---Vek!.ä6-. 6Ll^I^kM5Mk ^IW40 Nr. 48 * Jahrgang 1932 4S. ^Isi^ngLi^g Liss' „Vsrlikiss' Osntl-isn-SONsS" Berlin, I. Dezember 1932 Gärtner im neuen Reichstag Als Berichtigung zu Nr. 47 teilen wir mit, daß auch Herr Heinrich Haag Mitglied des Reichsoerbands des deutschen Gartenbaues ist. Durch ein Versehen blieb der Stern vor dem Namen weg. Umsatzsteuervergütung bei der Ausfuhr Zur Ergänzung zu der in Nr. 46 veröffentlich ten Notiz teilen wir mit: Der Zwölfer-Ausschuß des Reichswirtschaftsrats für die Umsatzsteuer hat am 24. November 1S32 einen vom Reichsfinanzministerium vorgelegten Berordnungsentwurf über Umsatzsteuervergütung beraten. Ter Ausschuß begrüßt, daß entsprechend 'seinen wiederholten Anregungen das Reichsfinanz ministerium mit der Verordnung die Benachteili gung, die der deutschen Ware auf dem Weltmarkt durch die Umsatzsteuerbelastung erwächst, bis zu einem gewissen Grade dadurch beseitigt, daß ein Teil der für die ausgeführte Ware entrichteten Um satzsteuer bei der Ausfuhr vergütet wird. Der Aus schuß hat sich den leitenden Gesichtspunkten, die vom Reichsfinanzministerium bei der Gestaltung der Verordnung zugrunde gelegt worden sind, an geschlossen, wonach für alle Waren allgemein ein Vergütungssatz von A> mit Ausnahme gewisser Roh- und Hilfsstoffe gewährt wird. Die Verord nung tritt am 4. Dezember 1932 mit der Maß gabe in Kraft, daß die Vergütung gewährt wird, wenn die Lieferung tn das Ausland nach dem 30. November 4932 erfolgt. Beschränkung der Einfuhr bedeute! Wirtschafksbelebung In der letzten Nummer der „Gartenbauwirt schaft" veröffentlichten wir die handelspolitischen Entschließungen zweier Landwirtschaftskammern, in denen die umgehende Inkraftsetzung der Kon tingente gefordert wird. Aehnliche Entschließun gen sind in den letzten Tagen von einigen weite ren Aandwirtschaftskammern gefaßt worden. Zst'der gleichen Frage hat der Landesver band Thüringen in dankenswerter Weise in einer an das Thüringische Wirtschaftsministerium gerichteten Eingabe u. a. folgende Stellung einge nommen: „Wie wir aus Zeitungsnachrichten ersehen ha ben, hat die Thüringische Industrie- und Handels kammer die Thür. Staatsregierung gebeten, bei der Reichsregierung dahin zu wirken, daß die in Aussicht genommene Kontingentierung verschiede ner Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft so wie des Erwerbsgartenbaues nicht in Kraft treten möchte, da angeblich die Ausfuhr industrieller Er zeugnisse dadurch geschädigt würde. Wir gestatten uns hierzu zu bemerken, daß die Ausfuhr deutscher Erzeugnisse, die wir keineswegs unterschätzen, zur Zeit doch nur einen geringen Prozentsatz der deutschen Gesamtproduktion be trägt. Zur Belebung des Binnenmarktes und zur Schaffung von Arbeit, worauf es doch jetzt in erster Linie ankommt, ist aber eine Kontingentierung unserer Produkte unbedingt erforderlich. Es geht nicht an, nachdem das Ausland gegen viele unserer Erzeugnisse seine Grenzen gesperrt hat, bevor an eine Kontingentierung von unserer Seite gedacht war, den deutschen Markt als Abladeplatz der aus ländischen Ueberproduktion zu betrachten, so baß die mehr als vielfach vorhandenen deutschen gärt nerischen Produkte nicht abgesetzt werden können und. verderben . . . Der deutsche Gartenbau ist ein großer wichtiger Faktor im deutschen Wirtschaftsleben. Nach Anga ben des Herrn Reichsernährungsministers beschäf tigt der Gartenbau 315 000 Personen. Das ist das dreifache der bei der Erzgewinnung und das gleiche der bei der Braunkohlengewinnung beschäftigten Arbeiter. Daher stellt der Erwerbsgartenbau einen ungeheuer wichtigen Zweig in der deutschen Volks wirtschaft dar, der im Jahre für über 2 Milliarden Reichsmark an Ware erzeugt. Diese bedeutenden Werte werden aber durch die anhaltende und unge hemmte Einfuhr noch vollständig vernichtet wer den. Statt Arbeitsbeschaffung wird ein weiterer Anstieg der Arbeitslosigkeit tue Folge sein. Da gegen würde bei einer angemessenen Kontingentie rung der Erwerbsgartenbau und eine große An zahl mit ihm verbundener Industriezweige in der Lage sein, mehr Arbeitskräfte einzustellen als bei den Exportfirmen zur Zeit beschäftigt werden." ttsUcßüngsr Kukclung gsmiscktsn Dung in dsMsr unä jeäsi blsnxs liessen Ssrttnsr oUngsrksnssl A. S. Ssrtin v 17, psrsiusslr. 10-12 ^elspdon- ^närsos 2508 09 Lim die Koniingenie Obstbau und freiwilliger Arbeitsdienst Landwirtschaft und Gartenbau, ferner die Wirt schaftskreise, die ihre Aufgabe für die Nation ernst nehmen — nicht also einen bestimmten Jnteressen- haufen vertreten — wissen heute ganz genau, daß, wenn die Kontingentierung nicht bald Wirklichkeit wird, die Berufe, die für die Ernährung des Volkes verantwortlich sind, zusammenbrechen. Auch das „Konzentrations"kabinett v. Papen schien das ge wußt zu haben. Sonst hätte man die Kontingentie rung nicht versprochen. (Daß man sie nicht durch führte hat andere Gründe, spricht jedenfalls nicht dagegen.) Die wirtschaftspolitischen Kenntnisse der Schriftleitung der Zeitung „Gewerkschaft" scheinen aber nicht soweit zu reichen. Oder ist hier auch wie der Demagogie im Parteiinteresse festzustellen? In der Nr. 46 vom 12. November wird unter der Ueberschrift „Um die Forderung der Garten bauern" Stellung genommen gegen Kontingentie rungsmaßnahmen. Irgendwelche großen, sachlichen Gesichtspunkte werden aber zur Begründung nicht angeführt. Man merkt diesem ganzen lendenlahmen Artikel an, daß die „Gewerkschaft" lediglich vom sozialdemokratischen Standpunkt zu den Forderun gen des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaues etwas schreiben mußte. Alle großen volkswirtschaft lichen Gesichtspunkte, die wir neben den privat wirtschaftlichen in den Vordergrund stellen, werden überhaupt nicht berücksichtigt. Es spricht doch nicht gegen, sondern für die Kontingentierung, wenn der betreffende Artikel an führt, daß die Einfuhr gärtnerischer Produkte im Anmerkung Ser Gchriftleitung In diesem Zusammenhänge verweisen wir auf die in Nr. 17 der „Gartenbaüwirtschaft" vom 28. 4. 1932 veröffentlichte einstimmig angenommene Ent schließung der Notgemeinschaft des deutschen Gar tenbaues, der bekanntlich auch der Gesamtverband der Arbeitnehmer der öffentlichen Betriebe des Personen- und Warenverkehrs (Fachgruppe Gärt nerei, Park und Friedhof) angehört. In dieser Entschließung heißt es unter anderem: „Die Notgemeinschast des deutschen Gartenbaues fordert daher dringlich nach dem Beispiel anderer Staaten und zur Abwehr ihrer gleichgerichteten Maßnahmen beschleunigt eine Einfuhrkontingentie rung nach Maßgabe der deutschen Erntemöglich keiten und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß Llebeririebene Wenn Herr Gartenbaudirektor Artur Janson in der „Gartenwelt" seiner Privatmeinung über Kon tingentierungsfragen in durchaus negativem Sinne Ausdruck gibt, so ist das zwar mit Rücksicht auf die gerade jetzt erforderliche Geschlossenheit im Berufe bedauerlich, aber vom Standpunkt der freien Mei nungsäußerung einigermaßen verständlich. Es wird nun «Lache der Erwerbsgärtner innerhalb des Leser kreises der „Gartenwelt" sein, auch ihrerseits an derselben Stelle ihre Meinung ebenso offen zum Ausdruck zu bringen. Denn der Kamps um einen wirksamen Schutz unserer heimischen Erzeugung darf mit der einstweiligen Zurückstellung der Kon tingentierungsmaßnahmen keineswegs zu Ende sein, sondern muß mit aller Energie fortgesetzt werden, bis unser Ziel exreicht ist. Die „Gartenwelt" bringt in ihrer Nr. 47 einen mit S. (Saathoff?) gezeichneten Aufsatz „Ent täuschte Kontingentierungshoffnungen", der in ein zelnen Aeußerungen zu Mißverständnissen führen kann. Als Mitglied des Reichsverbandes, der alle Maßnahmen desselben nicht nur mit Interesse, son dern auch mit einer durchaus kritischen Einstellung verfolgt, ist mir nicht bekannt, daß die ersten Nach richten von einer bevorstehenden Kontingentierung „bejubelt" worden wären. Es ist lediglich der Ge nugtuung Ausdruck gegeben worden, daß „der erste Einbruch in die bisherige Handelspolitik" geglückt sei. (Bgl. Gartenbaüwirtschaft Nr. 39.) Diese Ge nugtuung war nach jahrelangem, heißem Kampfe nicht nur verständlich, sondern auch berechtigt. Daß diese Hoffnungen durch eine planmäßige Wühlarbeit der Kontingentierungsgegner aller Schattierungen vorläufig zurückgestellt, nicht „begraben" werden mußten, ist eine Sache für sich, die kein Verantwort licher des Reichsverbandes voraussehen konnte. Nach den Erklärungen des Reichskanzlers und des Reichs- ernährungsmrnisters, die doch schließlich anders ge wertet werden müssen, als ein Privatgespräch von Hinz oder Kunz, haben wir doch alle eine grund sätzliche Aenderung der deutschen Handelspolitik er wartet. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die „Gartenwelt", Folge 41, dort sagt S. (Saat hoff?) in einem Aufsatz „Die ersten Kontingentie rungsbeschlüsse der Reichsregierung" u. a.: „Was von den hierzu gefaßten Entschlüssen bisher bekannt gegeben ist, darf vom Gartenbau mit Befriedigung ausgenommen werden." Und weiter: „Die vorge sehene, anerkennenswerte Berücksichtigung der gärt nerischen Belange müßte, wenn nachträglich Ent täuschungen ausbleiben, eine fühlbare Entlastung (Herr Janson! D. V.) für den Berus bringen, die wesentlich der Rührigkeit maßgebender Herren vom August gestiegen ist. Will die „Gewerkschaft" nicht wissen, daß durch eine Indiskretion die Kontingen- tierungsmaßnahmen zu früh bekannt wurden? Im selben Augenblick tätigte der Jmporthandel, aus Geschäftsrücksichten umfangreiche Voreinfuhren. Der dadurch für alle Gartenbaubetriebe geradezu kata strophale „Erfolg" dürfte auch der genannten Zei tung bekannt sein. Man kann doch nicht gegen die Kontingentierung anführen, daß in Dresden, angeblich hervorgerufen durch die Verhandlungen der „Tomatenkommis sion", für 50 000 RM. Azaleen, Kamelien und Eri ken nicht nach Dänemark verschickt werden konnten. Das ist für den betreffenden Betrieb bestimmt furchtbar, ist aber auf der anderen Seite ein Be weis dafür, daß der Ausländer lOOProzentig natio nalwirtschaftlich denkt und auch handelt. Aber auch den Gewerkschaftsmitgliedern erweist man einen schlechten Dienst. Kommt die Kontin gentierung nicht, kommt zwangsläufig etwas ande res: der Zusammenbruch sehr vieler Betriebe. Das Endresultat wäre die Entlassung sehr vieler in den Betrieben Beschäftigter. Glaubt die „Gewerkschaft" das aus parteiischen Gründen verantworten zu kön nen? Von diesem Gesichtspunkt mögen einmal Ge werkschaft, Angestellte, Gehilfen und Arbeiter un serer Betriebe die Forderung nach Kontingentie rung ansehen und sie werden den gerechten, not wendigen Forderungen zustimmen müssen. ,1. vietre. auch deutsche Gemüse- und Obstkonserven heimische Ernteerzeugnisse enthalten und die Winterversor gung des Volkes zu angemessenen Preisen sicher zustellen vermögen. Die Einfuhrkontingentierung bietet die sicherste und gerechteste Möglichkeit, auf der einen Seite überflüssige Einfuhrgüter fernzuhalten und auf der anderen Seite eine Uebervorteilung der Ver braucherschaft zu verhindern. Der durch die Schaffung einer planmäßigen Ein- snhrkontinqentierung dein heimischen Gartenbau gewährte Schutz sichert diesen nicht nur vor wei terem Zusammenbruch, sondern schützt auch die Ar beitnehmerschaft vor weiteren Entlassungen. Er bietet im Gegenteil die Möglichkeit zu Neueinstel lungen von Arbeitskräften und gibt erst die Vor aussetzungen für eine planmäßige gärtnerische Sied lung." Hoffnungen? Reichsverband des deutschen Gartenbaues zu ver danken wäre." Hat der Reichsverband bzw. seine Presse, „über triebene" Hoffnungen genährt? Oder sind in „an deren Zeitungen", wie Herr Gartentechniker Martin Lohrenbeck aus Obernigk („Gärtnerbörse" Nr. 18) mit einem deutlichen Seitenhieb auf die „Garten bauwirtschaft" vorwurfsvoll „feststellt", „Zukunfts träume ausgemalt" worden? Wo? Von wem? Mir ist, trotzdem ich die Fachpresse auch mit einiger An teilnahme, besonders der wirtschaftlichen Fragen, lese, nichts davon bekannt. Es ist lediglich auf die schon erwähnten, nicht mißzuverstehenden Erklärun gen der maßgebenden Staatsmänner hin mit der Arbeit begonnen worden. Die Verordnung der Kon tingentierung hätte die volkswirtschaftliche Bedeu tung des Erwerbsgartenbaues stark in den Vor dergrund gerückt; die Verantwortung der Führer, die immer wieder betont haben, daß der Erwerbs- gartenbau imstande sei, die Versorgung des deutschen Volkes mit gartenbaulichen Erzeugnissen sicherzu stellen, war groß. Es mußten sofort die notwendigen Vorarbeiten erfolgen, wenn nicht die Gefahr, in einen Zustand der Kopflosigkeit hineinmanöveriert zu werden, heraufbeschworen werden sollte. Im üb rigen ist von maßgebender Stelle aus vor „über triebenen Hoffnungen" stets gewarnt worden. So sagte Herr Johannes Böttner in der Tagung der Fachabteilung für Gartenbau der Preußischen Hauptlandwirtschaftskammer: „. . .Man darf nicht Hoffnungen erwecken und auf ihnen Maßnahmen aufbauen lassen, die von Rückschlägen bedroht wer den". Herr Schröder-Krefeld auf derselben Tagung: „. . .Ich habe vor dem Konjunkturanbau gewarnt und möchte darüber hinaus auch zunächst vor Neu investierungen in der Hoffnung auf eine große Zu kunft warnen." (Gartenbauwirtschaft Nr. 42.) Da diese beiden Herren Mitglieder des Präsidiums sind, darf man diesen Worten an dieser Stelle doch einige Beweiskraft zusprechcn. Es ist vielleicht nicht überflüssig, wenn gerade aus den Kreisen der Mitglieder „auf dem Lande" heraus der Haltung des Reichsverbandes und der „Gartenbaüwirtschaft" in der Kontingentierungs frage vollste Anerkennung gezollt wird. Wir begrü ßen es, daß der Reichsverband wirtschaftspolitisch eine beachtenswerte Aktivität entfaltet hat und wir halten es auch für selbstverständlich, daß in der jetzi gen Zeit die brennenden Wirtschaftsfragen in seiner Presse in erster Linie behandelt werden. Hoffen wir, daß die kommenden Wochen einen einigen, ge schlossenen BeruMaud vorfiuden, denn nur in der Eintracht liegt die Macht! Qustav bloss. In seiner am 25. 11. 1932 stattgehabten Sitzung beschäftigte sich der Arbeitsausschuß der Notgemeinschaft des deutschen Gartenbaues, an der bekanntlich der Reichsverband des deutschen Gartenbaus e. V. beteiligt ist, im Anschluß an ein ausführliches Referat des Reichstagsabge ordneten Fritz Behrens mit der Frage, inwie weit der freiwillige Arbeitsdienst für arbeits lose Gärtner nutzbar gemacht werden könne. Die Lösung dieser Aufgabe ist dadurch schwie rig, daß es sich um „zusätzliche" Arbeiten han deln muß, die im ordentlichen Arbeitsverhält nis auf absehbare Zeit nicht erledigt werden können. Die Arbeiten sollen auch nicht direkt für die Privatwirtschaft nutzbringend sein, son dern möglichst allgemein-volkswirtschaftlichen Nutzen bringen. Das im freiwilligen Arbeits dienst bewährte Arbeitslager-Wesen soll mög lichst erhalten bleiben. Boettner-Frankfurt (Oder) betonte richtig, daß die Grenze des Arbeitsdienstes da liege, wo erunserenBerufskollegen Arbeit und Verdienst fortzunehmen be ginnt. Allgemein war man sich darin einig, daß zu allen Arbeiten des freiwilligen Arbeits dienstes, die dem Gartenbau naheliegen (z. B. der Landschastsgärtnerei verwandte Erdarbei ten), arbeitslose Gärtner bevorzugt verwendet werden sollten, einmal, um ihre Arbeitserfah rungen nutzbar zu machen, zum andern, um sie in diesen Arbeiten weiterzuschulen. In der Aussprache wurde von dem Verfasser der nachstehend erörterte Vorschlag gebracht, zu dem wir Meinungsäußerungen unserer Mit glieder erbitten, auch wenn es uns aus Raum mangel nicht möglich sein sollte, diese Aeuße rungen zum Abdruck zu bringen. Sie würden aber der Geschäftsstelle des Reichsverbandes wertvolle Unterlagen für die Weiterbehandlung dieser Frage liefern können. In weitem Umfang krankt der deutsche Obst bau am Straßenobstbau, weil die Stratzenobst- bäume vielfach von den Kommunen aus Man gel an Mitteln nicht so gepflegt werden, wie es sein müßte. Bäume und Früchte sind ab schreckende Beispiele für die Umgebung und für den Markt. Hier scheint sich folgende Möglich keit für arbeitslose Gärtner im Rahmen des freiwilligen Arbeitsdienstes zu ergeben: In den in Frage kommenden Gebieten wer den den in Arbeitslagern gesammelten Arbeits freiwilligenkolonnen besondere Kolonnen von 6—10 Gärtnern angegliedert. Diese Kolonnen erhalten den Auftrag, die Gemeinde- und Straßenobstanlagen im Wirkungsbezir! ihres Lagers gründlich zu „überholen", d. h. minder wertige Bäume ganz zu entfernen, einen gründlichen Kronenschnitt, auch im Sinn einer starken Verjüngung alter Bäume durchzufüh ren, Stämme und Aeste abzukratzen und, wo entsprechende Mittel zur Verfügung stehen, eine gründliche Karbolineumbehandlung, bei knappen Mitteln einen sorgfältigen Kalkanstrich vorzunehmen. Im Frühjahr kann sich gegebe nenfalls das Umpfropfen ungeeigneter Sorten anschließen. Es kommt nur das Arbeiten in ge schlossener Kolonne in Frage. Die Arbeit er- solgt unter Oberaufsicht des zuständigen Kreis obstbauinspektors (Bezirksbaumwarts usw.), der die Kolonne praktisch ausbildet und zugleich nach der Dienstzeit Unterricht erteilt. Dieser Vorschlag bedeutet: für den Beruf: Schaffung geregelter Berufs arbeit für arbeitslose Berussangehörige ohne Gefahr, andern die Arbeitsmöglichkeit zu neh men. Gründliche praktische und theoretische Schulung des Nachwuchses im Obstbaumschnitt und in der Obstbaumpslege, die den meisten Gärtnern fehlt. Säuberung zahlreicher Krank- heits- und Schädlingsherde. In der Folge: Rückgang des Angebots minder wert i g e n O b st e s, das den Markt belastet; für die zuständigen Fachbeamten: bzw. wo solche fehlen, für die im Obstbaumschnitt gut erfahrene Fachleute (z. B. Landschaftsgärtner), die sich dem Lager zur Aufsicht der Arbeiten und Schulung zur Verfügung stellen, die Mög lichkeit, im geschlossenen Arbeitsgang eine gründliche Ueberholung des Baumbestandes an Straßen und in Ge meindeanlagen durchzuführen, für die sonst Mittel nicht zur Verfügung stehen; für die Kommunen: Wiederherstel lung von vorhandenen, aber vernachläs sigten Werten. Ergeben sich aus dieser Arbeit bessere Einnahmen aus besserem Obst, so werden sie auch in Zukunft eher geneigt sein,
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