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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19320000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19320000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 1932
-
- Ausgabe Nr. 1, 7. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 2, 14. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 4, 28. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 5, 4. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 6, 11. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 7, 18. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 8, 25. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 46, 18. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 51, 22. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 52, 30. Dezember 1932 1
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Band 1932
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- Gartenbauwirtschaft
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„Ku8 äem klumen- unä rien- pflanrenbau" Jahrgang 1932 « Ar. 44 Berlin, den 3. November 1932 ueeLMeeeen ecicuzvekSLnvvv vcunmm s»mmsLU8 w eceun m^40»vcktLS. awrnwirmc viW KMM 40 Die neuen italienischen Blumen kohlstandardbestimmungen Veröffentlichung -er Kontingente V 0?^«^ (Bon unserem römischen Mitarbeiter) Im November beginnt die italienische Blumen- kohlausfuhr; das nationale Exportinstitut hat auf Grund der Daten über die Kultur und die zu er wartende Ernte noch im Oktober die vorjährigen Slandardbestimmungen für die Ausfuhr gründlich umgeändert. Bekanntlich haben diese Ausfuhrbestim mungen gerade bei dem Blumenkohl immer das deutlichste Anzeichen dafür gebildet, was aus Ita lien zu erwarten war. Mit ihrer Hilfe wurden zu erst die hochgrünen und hochgelben Kohlsorten, die noch vor vier Jahren fast ausschließlich gebaut wur den, vom Export ausgeschaltet und unter dem Druck der Exportbestimmungen auch schnell in dem ganzen Anbau zurückgedrängt. Im ersten Jahr wurde gefordert, die Exportware habe mög lichst weißlich, höchstens grünlich oder gelblich zu sein. Hochgrüns und hochgelbe Arten seien auszu schließen. Im zweiten Jahr der Standardbestim mungen würden grüne und gelbe Sorten rigoros ausgeschlossen, die gelblichen und grünlichen „ver mieden". Das dritte Jahr ließ noch strohfarbenen Kohl unter Führung der Exportmarke zu, sie gab den gelblichen Blumenkohlsorten von Jesi (die ein mal hochgelb gewesen waren) die nationale Export marke. In diesem Jahre wird für die Marken tra gende Ware nur schneeweißer und elsenbeinweißer Kohl zugelaffen. Aber selbst in dem übrigen Aus- fuhrgut, das keine Exportmarken erhält, ist aller gelbliche und grünliche Kohl ausgeschloffen. Hier wird höchstens noch strohfarbener Kohl geduldet. Ferner wird selbst für diese mindere Ware ver langt, innerhalb einer Sendung dürfe sich nur eine Sorte Kohl, ungefähr eines Blumenumfanges, mit den gleichen Zeichen der Raffe befinden. In der Exportware mit dem Staatsmarkenzeichen dagegen ist man sehr viel rigoroser. Hier wird nur noch Kohl zugelaffen, der aus ausgesuchtem Samen gezogen, alle typischen Kennzeichen der Mutter- pflanze trägt, Stück für Stück innerhalb einer Warenpartie den gleichen Blumenumfang, schwan kend nur um 5—8 cm, besitzt, der ferner im Auf bau der Blume und ihrer Dichtigkeit durchaus gleichmäßig und der Eigenart der Sorte entspricht. Die Toleranzen sind außerordentlich verengt wor den. Es sind nur noch kleine Sonnenslecke zuge laffen, die den Gesamteindruck des Kopfes nicht be- einträchtigen, und von den die Blume deckenden Außenblätern dürfen nur drei bleich sein. Diese Toleranzen gelten auch für den nicht die National- marke tragenden Kohl. Ferner sind die Verpackun gen genau fixiert, die Zahl der Köpfe ist je nach Größe und Gegend, aus der der Kohl stammt, fest gelegt. Sie beträgt für kleinste Köpfe höchstens 18. für die größten mindestens 9 Stück. Das Blumenkohlanbaugebiet scheint wesentlich ausgedehnt zu sein. Denn es sind zu den klassischen Zonen Marke, Toskana und Companien noch Apu lien, Umbrien, Beneto und Abruzzen hinzugezogen; sie werden offiziell in die Standardbestimmungen miteingeschlossen. Die Deklarierungsvorschriften für Kohl find unverändert gelassen und müssen in jedem Fall auf jeder Steige die volle Exportfirma mit Wohnsitzangabe nennen. Zur Kontrolle der Aus fuhr sind zwölf Kontrollstationen eingerichtet wor den, in denen die Erportmarke erteilt werden kann und in denen die Prüfung der Ausfuhrware vorge- uommen wird. Es wird angekündiat, daß alle zwölf Stationen nach genau dem gleichen Kriterium vorgehen werden, und daß man die Vorschriften an gesichts der Schwierigkeiten auf den Auslandsmärk ten sehr scharf auslegen werde. Es ist zu bemerken, daß aus diesen neuen Standardbestimmungen deut lich hervorgeht, daß es Italien gelungen ist, in nerhalb von drei Jahren seine Blumen kohlerzeugung von Grund aus zu reformieren. An gesichts der gegenwärtigen Vorschriften muß man die Umstellung für beendet halten, namentlich da es gelungen ist, auch einen der geschätztesten italieni schen Kohlarien, den Kohl von Jesi, nunmehr in reinweißen und elfenbeinweißen Blumen zu ziehen und den Züchtern durch die Kooperative bereits für die kommende Ernte hinreichenden Samen zur Ver fügung zu stellen. Half auch das Klima der italieni schen Gärtnerei bei diesem Unternehmen, so war die große Einheitlichkeit, mit der ein ganzes Land eine einzige Erzeugung in den verschiedensten und vollkommen verschiedenartigen Provinzen aufbaute, durchaus zu bewundern; sie ist ein Beispiel für jede Gärtnerei, wie im modernen Obst- und Gemüse geschäft allein Welterfolg zu erringen ist. ttsUelüngsr Parteiung Pssr«ls«!ung Xu!i«!ung un«! gvmiscMsn Dung in bsstsr (Juulitüt unck jscksr AsvünscUtsn blsngs Ostern »settnsr ovngsrksnrlvl L. 0. Ssrttn O 1?, psrriusrtr. 10-13 Telephon, ^nclrsss 2508/09 Wann endlich Taten?! In der Tagespresse war mitgeteilt worden, daß das Reichskabinctt am 2. 11. 1932 den Bericht des Leiters der Kontingentskommission entgegennehmen und daraufhin die Entscheidung über die Höhe der Kontingente und über den Termin ihrer Einführung treffen werde. Um unsere Mitglieder dar über durch die „Gartenbauwirtschaft" zu unterrichten, war die Herausgabe dieser Nummer um einen Tag ausgeschobcn worden. Nach einer gleichfalls in der Tagespresse veröffentlichten Erklärung des Reichskanzlers sollte die Entscheidung des Kabinetts iy dieser Frage erst am Donnerstag, dem 3. ds. Mts. fallen. Das Kabinett hat beschlossen, die Entscheidung über die Inkraftsetzung der Kontingente unver züglich zu treffen, nachdem das Verhandlungsmaterial der Kommission verarbeitet worden ist. vr. 8. Frankreich hebt Einfuhrverbot für Maiblumentreibkeime auf Durch eine am 2V. 10. 1932 veröffentlichte Verordnung ist das am 20. 4. 1932 erlaßene Ein fuhrverbot für Maiblumentreibkeime aus Deutschland wieder ausgehoben worden. Welche Vorteile bringt -ie Stan-ar-isierung? Or. s. keinkolck, Großbeeren Unter Standardisierung versteht man die mit Rücksicht auf den Verwendungzweck erfolgte Gütestaffelung der gärtnerischen Maffenerzeugniffe in festgelegte Handelsklasscn unter Verwendung von Einheitspackung und unter gleichem Namen. In diesen Gruppen werden bestimmte äußere oder auch innere Eigenschaften festgelegt, so z. B. Größe, Farbe, Form, Geschmack. Im Zusammenhang mit der Standardisierung wird auch häufig von der „Gradierung" gesprochen, und man versteht hierunter die Schaffung besonderer Gütegruppen innerhalb der einzelnen Handelsklaffen. — Die Standardisierung setzt sich aus drei Vorgängen zu sammen: Die Schaffung der Must.r für die Han- delsklassen, der Sortierung der Wäre und schließlich der Kontrolle durch eine unparteiische Stelle (Land- Wirtschaftskammer, Absatzgenoffenschaft). Die Sor tierungsarbeit verursacht aber Kosten. Kann man es da bei den heutigen niedrigen Preisen noch ver antworten, die Standardisierung zu fördern und eine Einheits-Sortierung durchzusühren? Um diese Frage beantworten zu können, muß man sich über die Vorteile und die Grenzen der Stan dardisierung Klarheit verschaffen. Die Vorteile der Standardisierung liegen z. T. auf privatwirtschaftlüchem, z. T. auf volkswirt schaftlichem Gebiet. Da der Privatwirtschaft- liche Anreiz die wesentliche, treibende Kraft ist, sei sie zuerst erörtert. Der wesentlichste Vorteil ist die gerechtere Bewertung der Ware durch den Handel. Es ist bekannt, daß unsortierte Erzeugnisse meist unver- hältnismäßig stark im Preis gedrückt werden. Der Anteil an schlechter Qualität ist hier überwiegend bestimmend für den Preis der Mischware. Eine ent sprechend der Willkür des Erzeugers vorgenommene Sortierung bessert den Schaden aber nur teilweise; denn die Preisnotierungen einer Standardware lassen sich nicht aus eine Zufallssortierung über- tragen. Der Willkür bei den Preisabmachungen ist dagegen durch die Anwendung der Standards ein wirksamer Riegel vorgeschoben. — Auch für den Handel bedeutet die Standardware eine Herab minderung des Kaufrisikos einmal, weil die Preisnachprüfung leichter durchzuführen ist und zum andern, weil mit weniger Abgang gerechnet zu werden braucht. Dieser Sachverhalt führt dem gemäß zu einer Senkung der Handels kosten im weiten Sinn und kann sich daher in Erhöhung des Erzeugerpreises aus- drücken. Insbesondere ist aber bei den Erzeuger- Absatzorganisationen eine Verringerung der Han delskosten wichtig. Daher sind sie auch die wirk samsten Förderer der Standardisierung. Ist die Standardisierung erst einmal üblich geworden, so werden — wie die heutigen Verhältnisse lehren — die Preise der nicht sortierten Erzeugnisse besonders stark gedrückt. Obendrein ist die nicht standardisierte Ware bei Ueberangebot kaum noch verkäuflich, so daß schließlich der größte Teil der an den Groß handel liefernden Erzeuger gezwungen wird, eben ¬ falls Standardware anzubieten. Dort wo die La- gerung gärtnerischer Erzeugnisse in Frage kommt, ermöglicht die Standardware Raumerspar nis, bessere Uebersicht und bessere Beleihbarkeit der lagernden Erzeugnisse. Ein weiterer Vorteil der Standardisierung besteht schließlich für den Erzeuger darin, sich den Marktansprüchen im Hinblick auf die Qualität an passen zu können. Wenn wir nun weiter die volkswirtschaft lichen Vorteile der Standardisierung betrach ten wollen, so muß vorausgeschickt werden, daß sie sich aus lange Sicht hin auch privatwirtschaftlich vorteilhaft auswirken. Erst dadurch, daß die Standardisierung in grö- ßerem Umfang zur Durchführung kommt, kommt ein Großanoebot an einheitlicher Ware zu stande, das für die vom Großhandel getätigte Ver sorgung der Großstadtbevöllerung Voraussetzung ist. Während des Krieges und in der Inflationszeit hat das Ausland bereits die Vorarbeiten für um fangreiche Standardisierung geschaffen und wurde so zu einem wichtigen Lieferanten für den deut schen Großhandel. Um nun die ausländische Kon- kurrenz zu schlagen, ist es u. a. nötig, dem Groß handel gleichwertige, standardisierte deutsche Ware anzubieten. Die Standardisierung ist mithin bei manchen Erzeugnissen das geeignetste Mittel zur Erweiterung des Absatzes. Darüber hin aus wird aber von verschiedenen Seiten die Stan dardisierung auch als ein Mittel zur absoluten Konsumerweiterung angesehen. Wenn nun soviele Vorteile der Standardisierung gegeben sind, weshalb — so wird oft gefragt — hat sie denn noch nicht die Fortschritte gemacht, die zu wünschen wären? Die größten Schwierigkeiten, die der Standardisierung entgegenstehen, beruhen darin, daß die deutsche gärtnerische Erzeugung der Massenprodukte räumlich zu weit verstreut ist.' Die Vereinheitlichung des Angebots hat eine örtliche Konzentration der Erzeugung zur Voraus setzung. Ist letztere gegeben, so wird im allgemeinen die Absatzgenossenschaft der gegebene Trä ger und die Kontrollst e bei der Durchführung der Standardisierung sein. Daß ein einzelner Erzeuger, der aus dem Wochenmarkt seinen Absatz hat, mit der Standardisierung beginnt, ist naturgemäß zweck- und sinnlos. In der genossenschaftlichen Zusammen fassung des Absatzes dort, wo die Voraussetzungen für gemeinsamen Verkauf gegeben sind, liegt also die wichtigste Vorbedingung, um die Standardisie rung durchführen zu können. Daraus ergibt sich zu gleich, daß lediglich Maffenerzeugniffe standardisie rungsfähig sind. Ferner können nur solche Erzeug nisse der Standardisierung unterliegen, die hoch wertig genug sind, um die Sortierungs-, evtl. Ver- packungs- und Kontrollkosten bezahlt zu machen. Unter solchen gegebenen Verhältnissen muß aber die Standardisierung als eine der wichtigsten ge meinsam zu ergreifenden Selbsthilfematznahmen zur Besserung der wirtschaftlichen Lage im Gartenbau angesehen werden. °"8IMM8k vk§ vk§ vkvireurn pdisrsp.LSO,- 0^1/ ys, <oö,- vt-tv - Vik Lkl 1YL0 ULl.V^U0 tsovrkUkN ovkovinvlbt 1OOO-0^^ vk! dir 3L)o!vs kein kir>lnttzgs?cj statt 5 krw. 10 birker bk 40 lakks 5 statt 10 dkksr bk 50 10 Kivi statt 20 Avi birrrer (Deutscher Landwirtschaftsrat, Preußische Haupt landwirtschaftskammer, Deutsche Landwirtschafts- Gesellschaft, Reichsverband des deutschen Garten baues e. V-, Reichsverband landwirtschaftlicher Hausfrauenvereine, Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften — Raiffeisen — e. B.) Nachdem am 7. Oktober eine Sachbearbeiter besprechung zur Vorberatung der Tagesordnung stattgefunden hatte, tagte der Arbeitsausschuß für Obst- und Gemüseabsatz am Freitag, dem 14. Ok tober. Einleitend gab ein Bericht des Leiters der Obst- und Gemsisestelle über den Stand der bisher im Arbeitsausschuß behandelten Angelegenheiten Aufschluß. In den Fragen des Marktschutzes, des Kennzeichnungszwanges der In- und Auslands ware, der Frühgemüsebaukredite und der Handels klassen für Kopfkohl wurden an den maßgebenden Stellen weitere Schritte unternommen. Die Umsatz steuerpflicht der Absatzorganisationen wird zur Zeit in einer kleinen Kommission weiterbehandelt. Die Bedingungen für den Handel mit Obst und Gemüss sind im Ausschuß für Handelsgebräuche des Deut schen Landwirtschaftsrats beraten und einem Ar beitsausschuß zur Verhandlung mit dem Fachhan del überwiesen worden. Zur Vereinheitlichung der Farben bei Anhängern für Qualitätspackungen fol- len Proben derselben zur versuchsweisen Einfüh rung den Absatzorganifationen, die sich zur Ver. Wendung der Anhänger bereit erklärt haben, kosten los zur Verfügung gestellt werden. Weitere Bestel lungen auf Anhänger können dann bei späterem Bedarf verbilligt abgegeben werden. Die ersten eingehenderen Verhandlungen über den gemein schaftlichen Spargelabsatz 1933 werden für den No vember in Aussicht genommen. Betreffend Kurs- sunkfendedienst wird der Deutsche Landwirtschafts rat die Erfahrungen dieses Jahres in einem kurzen Bericht, der auch Vorschläge für die künftige Arbeit enthalten soll, ausarbeiten und in einer späteren Sachbearbeiterbesprechung zur Aussprache stellen. Die Ogev-Hamburg hat infolge Boykottierung durch den Handel und des völligen Preiszusammenbruchs auf dem Hamburger Markt vorläufig ihre Tätigkeit einstellen müssen. Wegen Versteigerung von Kon serven wird ein Versuch auf westdeutschen Versteige rungen durchgeführt werden können. Zum Hauptpunkt der Tagesordnung legte Direk tor Tenhaeff drei Entwürfe vor, die sich mit deo weiteren Organisation des Obst- und Gemüse absatzes besagen. Mit den vom Arbeitsausschuß bis her geleisteten Vorarbeiten stellen insbesondere die Schrift „Grundsätzliches und Praktisches zur Orga nisation des genossenschaftlichen Gemüseabsatzes", die „Reichseinheitssortierungs- und -Verpackungs- Vorschriften", die „Lieferbedingungen für den Han del mit Obst und Gemüse" und die „Bestimmungen über Berladekontrolle" die notwendigen Vorbedin gungen zur Durchführung einer planmäßigen Or- ganisalionsarbeit dar. Es gilt jetzt, in der Praxis auf diesen bereits vorhandenen Grundlagen aufzu bauen und das theoretisch Geschaffene so weit wie möglich zur Anwendung zu bringen. Die Organi sationsvorschläge fanden in lebhafter Aussprache Anerkennung und wurden grundsätzlich einstimmig gutgeheißen; mit den Einzelheiten der Durchfüh rung werden sich die Sachbearbeiter des Arbeits ausschusses in ihrer nächsten Sitzung befassen. Da nach sollen sie dem bald einzuberufenden Fachaus schuß für genossenschaftliche Obst- und Gemüsever wertung im Reichsverband der deutschen landwirt schaftlichen Genossenschaften — Raiffeisen — e. V. und einer Versammlung vorgelegt werden, zu der die Mitgliedsorganisationen des Arbeitsausschusses alle interessierten Organisationen und Personen ein laden werden. Die eingehend beratene Vorlage betreffend „Reichseinheitssortierungs- und -Verpackungsvor schriften" soll nach endgültiger Prüfung in der nächsten Sachbearbeiterbesprechung und in Verbin dung mit den vorbesprochenen Organisationsplänen im Ausschuß für Gemüse und Obst der Jndustrie- und Handelskammer Essen besprochen werden. Eine vom Deutschen Landwirtschaftsrat ausgear beitete Vorlage über Schiedsgerichte wurde einstim mig gutgeheißen und soll als 8 11 den „Bedingun gen für den Handel mit Obst und Gemüse" ange- fügt werden. Auch einem von der gleichen Stells vorgelegten Entwurf über „Gebührenordnung für Sachverständige für Obst und Gemüse" stimmte der Arbeitsausschuß zu. - Betreffend Ausnahmetarife für Standardobst und -gemüse werden die Verhandlungen mit dem Reichsarbeitsministerium für Ernährung und Land wirtschaft und der Dt. Reichsbahngesellschaft weiter, geführt. Dabei ist anzustreben, daß als Grundlage für eine Tarifvergünstigung die Bestimmungen einer „Deutschen Verladekontrolle", der „Reichsein heitssortierungs- und -Verpackungsvorschriften", so wie solche bewährten Sortierungs- und Ver packungsvorschriften der Organisationen gelten, die auf Empfehlung des Arbeitsausschusses durch eine behördliche Stelle als Standardisierungsvorschriflen zur Anerkennung kommen. v. 8. Viess Kummer erscheint eineu Hz später rvexeu cker von cker keicksreAie unx guxekünckix- ten VeröSenüickulls äer KontmLente.
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