Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19320000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19320000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 1932
-
- Ausgabe Nr. 1, 7. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 2, 14. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 4, 28. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 5, 4. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 6, 11. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 7, 18. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 8, 25. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 46, 18. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 51, 22. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 52, 30. Dezember 1932 1
-
Band
Band 1932
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
K0M5VME vk! VMNMM SLÜIMSLU8 kV MNM ^V40--Vck1.LS: 81-1 k« KMUO UVV 40 werbe gleichgestellt. 8i. Gartenbau und Landwirtschaft ffzubauenden ckt sicherten. Verkehrswesen 's 1000^ 0UKLN 0IL . srensSK^sse oes . . neieuLVSkrs^Lioes oes Deutsche Händler im Dienst des Auslandes Während die Italiener selbst soeben rücksichtslos die Zölle für alle Erzeugnisse der Viehzucht auf eine absolute Schutzzollhöhe gebracht haben und zu diesem Zweck sogar Handelsverträge abänderten, während Die Reichsregierung veröffentlicht in Durchfüh rung der Notverordnung vom S. S. 1932 gleich zeitig eine Verordnung zur Vermehrung und Er haltung der Arbeitsgelegenheit vom 8. 9. 1932 im Reichsgesetzblatt Nr. 68/433. Auf den Inhalt und die Bedeutung dieser Verordnung wird später ein gegangen werden. Wir wollen heute lediglich einen Satz aus der Verordnung herausgreifen, weil er uns für unsere grundsätzlichen sozialpolitischen Be strebungen von entscheidender Bedeutung zu sein scheint, nämlich den 4. Absatz des 8 1 dieser Ver ordnung. Er lautet: ie ferner bei dieser Gelegenheit der auff Trockenfruchtindustrie den Jnlandsmarkt sicherten, Ausnahmetarif 16s und 16t für frisches Gemüse. Für die als gewöhnliches Fracht- oder Eilgut aufgegebenen frischen Gemüse, die bereits zu den Gütern der ermäßigten Eilgutklasse Ile gehören, und für frische Teltower Rübchen sowie für frische Zichorienwurzeln ist ein Ausnahmetarif 16 s ein geführt worden, der von allen Bahnhöfen nach allen im Deutschen Reich gelegenen Bahnhöfen für die Zeit vom 1. 9. 1932 bis längstens zum 31. 8. 1933 in Geltung ist. Außerdem ist für frische Kohlrüben, frische Mohr rüben und für die bereits der ermäßigten Eilgut klaffe Ile angehörenden frischen Frühkarotten und Fruhmohrrüben, sowie jungen Karotten und jungen Mohrrüben, sämtlich frisch und mit Laub (Kraut) ein Aüsnahmetarif 16t zu den gleichen Bedingun gen eingeführt worden. ihres Charakters bei abgesunkener Rentabilität eine noch stärkere Belastung der Produktion dar als die mehr auf die individuelle Leistungsfähigkeit Rücksicht nehmende Gewerbeertragssteuer. Für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Garten bau ist weitergehende Entlastung von der Grund steuer erforderlich, um durch Inangriffnahme zu rückgestellter Anschaffungen und AÄeiten die er strebte Belebung der kleinen und mittleren gewerb lichen Betriebe zu erreichen. Mit Befriedigung können wir feststellen, daß die heute (6. 9. 32) veröffentlichte Notverordnung unsere Forderungen voll berücksichtigt hat. Auch auf Grundsteuerzahlungen werden Steueranrechnungs scheine in Höhe von 40 v. H. ausgegeben, d. h. die Grundsteuer wird im gleichen Umfange gesenkt wie die Gewerbesteuer. Damit sind im Gegensatz zum Realsteuersenkungsgesetz Landwirtschaft und Ge Lan-wirftchaft und Gartenbau zum Steueranrechnungsschein ltsHetünger Packung prvrUsUung KukUung unU vung in dsstsr tzusiität uni jecis. xuveünsckten Usnx« liefern s». v. 1V-1S Islopkon: ^nckr>»s 2308/09 Deutscher Landwirtschaftsrat, Reichslandbund, Vereinigung der deutschen christlichen Bauern vereine, Reichsforstwirtschaftsrat, Reichsverband deutscher Waldbesitzer-Verbände und Reichsverband des deutschen Gartenbaues haben an den Reichs- anzler und die zuständigen Reichsminister in der Frage der Steueranrechnungsscheine ein Tele gramm mit folgendem Wortlaut gerichtet: Die unterzeichneten Spitzenorganisationen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Garten baues bitten dringend, von der vorgesehenen unter schiedlichen Anrechnung der Grundsteuer einerseits und der Gewerbesteuer andererseits bei der Ausgabe der Steueranrechnungsscheine Abstand zu nehmen. Die Landwirtschaft, die die geringere Senkung der Grundsteuer gegenüber der Gewerbesteuer durch das Realfteuersenkungsgesetz schon als schwere Zurück setzung empfunden hat, kann es nicht verstehen, daß ihr von neuem diese ungerechte Behandlung aus erlegt werden soll. Die Grundsteuer stellt infolge Ausnahmetarif 16ck für Kopfkohl (Rot- und Weiß kohl) und Wirsingkohl; Ausnahmetarif 178 für Kopfkohl (Rot- und Weiß kohl) zur Ausfuhr über die trockene Grenze nach dem Saargebiet und Ler Tschechoslowakei. Diese für den Versand von Kohl nach dem Ruhr gebiet und Rheinland sowie zur Ausfuhr über die trockene Grenze nach dem Saargebiet und der Tschechoslowakei bereits früher in Geltung gewese nen Ausnahmetarife sind ab 6. d. Mts. bis läng stens zum 30. 4. 1933 erneut in Kraft getreten. vr. 8. Nähere Einzelheiten sind bei den Versandstationen erhältlich. Ör. 8. S/WSS L.V., SkNWLi I9W40 indem sie die Backpflaumeneinfuhren und die Ein fuhren an sonstigem Dörrobst ausschalteten, ent rüstet sich die italienische Presse über den Beschluß der Reichsregierung, eine „mäßige Kontingentie rung" für Gartenbauerzeugniffe durchzuführen. Bemerkenswerterweise stammen die dieser Pressekam pagne zu Gründe liegenden Berichte über die bevor« sehenden Kontingentierungen nicht aus Berlin, andern aus Frankfurt a. M. Cs zeigt sich damit das wiederholt zu beobachtende Schauspiel, daß deutsche Importeure Zuflucht zur ausländischen Zresse nehmen und diese Gegenpartei mit jeglicher Interrichtung versehen, die irgendwie dazu dienen könnte, gegen die lebenswichtigen Interessen des deutschen Gartenbaues verwandt zu werden. Die Folgen dieses Gebührens anonym bleibender Frank furter Kreise hat der deutsche Gartenbau während )er letzten Jahre deutlich zu spüren bekommen. Es ist deshalb die dringende Aufgabe der Reichs regierung, endlich gegen diese Machenschaften tat kräftig einzuschreiten und nicht erneut die lebens wichtigen Interessen eines großen Wirtschafts zweiges den nicht in gleicher Weise bedrohten Sonderinteressen deutscher Importeure gegenüber zurückzustellen, vr. 8. Oer deutsche Obstbautag 4932 zur Einfuhrkontingentierung Es ist verständlich, daß der deutsche Obstbautag 1932 vor allen Dingen zur wirtschaftlichen Lag.edesdeutschenObstbauesStellung nahm. In der Aussprache zu dem Bericht über die handelspoliti sche Lagekam die ErbitterungdesObst b a uesüberdiedauerndeVer- schiebung der Regierungs maßnahmen deutlich zum Ausdruck. Der BerufwillendlichKlarheithaben! Diese Forderung nach Klarheit über die Zukunft brachte die von fast 1000 Berufsgeu offen ausallen Teilen des Reiches besuchte Versammlung in folgender Entschlie- ßungzumAusdruck,diederReichsregierung übermittelt wurde. Entschließung Die auf dem deutschen Obstbaulag 1932 in Bad Neuenahr am 4. Sep tember 1932 aus allen Teilen des Reiches versammelten Vertreter des deutschen Obstbaues fordern unverzügliche Durchführung einer wirksamen Einfuhrbeschränkung für Obst, Südfrüchte, Gemüse, Blu men und Zierpflanzen, da die Ueberschwemmung des Binnenmarktes mit diesen Erzeugnissen zu nicht länger tragbaren Absatz- und Preis- verhälknissen geführt hat. Die in diesen Tagen erfolgte vorzeitige Veröffentlichung der von der Reichsregierung in Durchführung der von dem Herrn Reichskanzler in Münster angekündigten Schutzmaßnahmen verschärft die Notlage des Berufsstandes durch umfangreiche Voreinfuhr. Sofortiges Han deln ist deshalb zwingend erforderlich, wenn der Berufsstand nicht zum völligen Erliegen gebracht und sein Vertrauen in eine einsichts volle Wirtschaftspolitik der Reichsregierung erschüttert werden soll. Der Beruf muß endlich Klarheit haben. „Für landwirtschaftliche Betriebe mit Ausnahme der Gartenbau- und Forstbetriebe gilt 8 6." Aus dieser Fassung folgt, daß die Reich sregierung nunmehr die Be triebe des Gartenbaues grundsätz lich als landwirtschaftliche Be triebe anerkennt. Wir empfehlen unseren Mitgliedern in Fällen, in denen ihnen Schwierigkeiten entstehen, weil ihre Betriebe angeblich Gewerbebetriebe fein sollen, auf die obige Bestimmung hinzuweisen. 8i. worden sind, ist deutlich an der Entwicklung allgemeinen Preisrückgang übersteigenden Aus- der Preise ab 1928 zu sehen. Seit diesem Jahre maß zurück, wobei zu berücksichtigen ist, daß gehen bei sprunghaft ansteigender Einfuhr, die sich auch innerhalb - des seit 1930 einsetzenden Preise für Gartenbauerzeugnisse in einem den-allgemeinen mengenmäßigen Einfuhrrückgan- Kann oder will -Le Reichsregierung nicht eingretfen?! Im Reichskabinett ist die Durch führung einer „mäßigen Kontin gentierung" sür die dafür seitens des Gartenbaues und der Land wirtschaft genannten Erzeug nisse beschlossen worden. Die Reichsregierung hat damit den vom Reichsverband zur Drosse lung der übermäßigen Einfuhr vertretenen Forderungen grund sätzlich zugestimmt. Seit diesem Beschluß, über den der Reichs kanzler bereits in seiner Rede in Münster vom 28. 8. berichtete, sind nahezu 14 Tage vergan gen, ohne daß die notwendigen Maßnahmen zu seiner Durchführung ergriffen worden wären. Diese Verzögerung ist als unerträglich zu bezeichnen, um so mehr, als inzwischen eine Kontingentsliste bekannt geworden ist, und die Gefahr besteht, daß unifangreiche Vorein fuhren getätigt werden und damit der hei mischen Erzeugung weiterhin unschätzbarer Schaden zugefügt wird. Die Reichsregie rung treibt auf diesem Gebiete durch ihr zögerndes Verhalten eine Wirtschaftspolitik, die die günstigen Auswirkungen der von ihr zur Rettung der betreffenden Wirtschafts zweige für vordringlich erkannten Maßnah men z. Zt. in das Gegenteil verkehrt. Je länger dieser Zu st and andauert, um so mehr wird erdazuführen, daß das Vertrauen zur Wirt schaftspolitik der Reichsregie rung im Lande einer nur zu be rechtigten Verzweiflung und Be unruhigung Platz macht. Ein Mick auf die Erzeugerpreise für Garten- bauerzgugnisse läßt erkennen, daß von rentab ler Wirtschaft in diesem Berufszweige nicht mehr die Rede sein kann, und daß die für die nächste Kulturperiode benötigten Produktions mittel, wie Saatgut, Brennmaterial, Dünger uff. nicht angeschafft werden können. Die Folge ist, daß die Zahl der Beschäftigten zwangsläu fig weiter eingeschränkt werden muß, um da durch zu versuchen, in zähem Kampfe mit der im Gartenbau herrschenden außergewöhnlichen Not den Betrieb aufrechtzuerhalten. Schilde rungen dieser Notlage, wie die nachstehend ver öffentliche, gehen täglich in steigendem Maße ein und kennzeichnen die im gesamten Gartenbau herrschende Not und verzweifelte Stimmung. „Der Sommer geht zu Ende, un sere Erzeugnisse müssen verschleudert oder wie- der eingeackert werden, weil sich eine Ernte - nicht lohnt. Die wenigen Einnahmen langen - mit knapper Mühe und Not, um Steuern, Zin- i sen und Löhne, sowie Soziallasten aufzubrin- i gen. Wir gehen mittellos in den Winter, die Verschuldung schreitet mit Riesenschritten vor wärts und es besteht keine Möglichkeit, den Betrieb weiter aufrecht zu erhalten, wenn nicht schnell st ens wirksame Hilfe eintritt." Kann oder will die Reichsregierung nicht eingreifen?! Was nützt der Wirtschaft ein „Wirtschafts programm", wenn sie nicht mehr in der Lage ist, die darin enthaltenen Voraussetzungen und Bedingungen für eine Besserung ihrer Lage zu erfüllen? Was nützt dem Gartenbau ein Wirtschaftsprogramm der Reichsregierung, wenn der Gärtner bei der Aussaat nicht weiß, ob er infolge der durch die übermäßige Ein fuhr hervorgerufenen völlig unrentablen Preise je ernten wird? Daß diese Zustände außer durch die rück gängige Kaufkraft, die sich weniger bei Obst und Gemüse als bei Blumen und Pflanzen absatzstörend bemerkbar macht, in erster Linie durH die nahezu hemmungslos erfolgende, durch das Devisenabkommen mit Italien in letzter Zeit noch geförderte Einfuhr verursacht ges die Einfuhr an Gartenbauerzeugnissen un8 Südfrüchten nicht im gleichen Umfange ver« mindert hat. Der Reichsverband hat seit dem im Jahrs 1927 erfolgten Abschluß der Handelsvertrags periode bei den maßgebenden Regierungsstel len darauf hingewiesen, daß die handelsver traglichen Bindungen, die für sämtliche Gar tenbauerzeugnisse eingegangen worden sind, zu dem Ruin des deutschen Gartenbaues führen müssen, wenn die Reichsregierung nicht recht zeitig wirksame Aenderungen an diesen han delsvertraglichen Bindungen vornimmt. Eine gleichlautende, an die Reichsregierung gerich tete Anweisung des Plenums des Reichstages vom Frühjahr 1930, d. h. kurz vor der erst malig durch die Kündbarkeit des deutsch-ita lienischen Handelsvertrages gegebenen Mög lichkeit zur Aenderung handelsvertraglicher Bindungen, blieb unberücksichtigt. Jetzt hat die Reichsregierung die Notwendigkeit handels politischer Schutzmaßnahmen anerkannt — ohne allerdings bisher mit der gebotenen Be schleunigung die selbstverständlichen Folgerun gen daraus zu ziehen. Kann oder will die Reichsregierung nicht eingreifen?! Die Reichsregierung ist in der Lage, die Kontingentierung der Einfuhr jederzeit in Kraft zu setzen, ohne dadurch ein gegangene handelsvertragliche Bindungen zu verletzen. Dies beweist auch der im Reichs kabinett gefaßte Beschluß auf Durchführung einer mäßigen Kontingentierung. Sie würde damit lediglich das tun, was auch andere Län der trotz bestehender Handelsverträge zum Schutz der heimischen Erzeugung bereits durch geführt haben. Die Frage, ob die Reichsregie rung nicht eingreifen kann oder will, ist da mit zu einer grundsätzlichen Frage an die Reichsregierung geworden, ob sie gewillt ist, dem Gartenbau und der Landwirtschaft wirksam zu helfen. Der Reichskanzler und maß gebliche Mitglieder der Reichsregierung haben wiederholt versichert, daß die unter Berücksich tigung sämtlicher volkswirtschaftlicher Inter essen erfolgende besondere Förderung der not leidenden bodenbebauenden Wirtschaftszweige und damit die Stärkung des Binnenmarktes vornehmste Aufgabe der Reichsregierung sei. Der Reichskanzler hat bei der Uebernahme seines Amtes ferner erklärt, daß die Reichs regierung einstmals nach ihren Taten beur teilt zu werden wünsche. Jetzt ist Gelegen heit, dem Gartenbau zu zeigen, daß die Reichs regierung gewillt ist, zu handeln und danach und nicht nach Willenserklärungen beurteilt zu werden. Die Reichsregierung ist über die Lage des Gartenbaues unter richtet. Möge sie dafür sorgen, daßdiezuseinerRettungfürrich- tig erkannten handelspolitischen Maßnahmen nicht zu spät zur Durchführung gelangen und daß ih r „W i r t sch af ts p r o g r am m" nicht durch den bei längerem Zögern eintretenden völligen Zusam menbruch des Gartenbaues für diesen wichtigen und großen Zweig der Volkswirtschaft bedeu- tungslos wird. Or. 8.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)