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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19320000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19320000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 1932
-
- Ausgabe Nr. 1, 7. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 2, 14. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 4, 28. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 5, 4. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 6, 11. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 7, 18. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 8, 25. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 46, 18. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 51, 22. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 52, 30. Dezember 1932 1
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Band 1932
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- Gartenbauwirtschaft
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Ounc^ oiL ocs nLiousvenvA^oes oes / v^oisc^e^ , s/^u^s C.v , Sk5ri_^ ^40 Jahrgang 1932 * Nr. 35 Berlin, den 1. September 1932 2» k «. LMU blV7 4O UkkLV5LWkk' ncicmvckSE 915 5W75RM SäSIMstdOS kV MUT! M/40-VMÜS- 6M7Rks!!5Mk^W Deutschlands Gemüsebau dehnt sich aus! Wann trägt die Wirtschaftspolitik endlich dem vermehrten Anbau Rechnung? Endlich hat man sich auch in der Statistik ent schlossen, den Gartenbau gleichberechtigt mit der Landwirtschaft zu behandeln und der jährlichen An bauflächenerhebung zunächst nach der gemüsebau lichen Seite hier eine Erweiterung gegeben, die hinsichtlich einer weiteren Vervollkommnung der gartenbaulichen Statistik hoffnungsfreudig zu stim men vermag. Gerade in diesen Tagen des Kamp fes um die Kontingentierung hat sich das Fehlen einwandfreien statistischen Materials außerordent lich verhängnisvoll bemerkbar gemacht, hat sich aber hoffentlich auch überall die Erkenntnis durch gesetzt, daß die Forderung des Berufsstandes nach s einer umfassenden statistischen Spezialerhebung nunmehr beschleunigt durchgeführt werden muß. Dieser Forderung gegenüber, die zu erheben wir immer wieder die Pflicht haben, sind Wünsche, die wir für eine Bereinigung und einen der An- bauflächenerhebung weiteren Ausbau des jetzt vor liegenden Erhebungsbogens haben, nicht weniger wichtig. Die Baumschulen werden noch immer zusammen mit den Haus-, Kleingärten und privaten Parkanlagen erhoben. Man trenne nun endlich diese Positionen, deren gemein same Zählung nur statistischen Wert hat, wäh rend z. B. die genaue Kenntnis der Flächen der sHaus- und Kleingärten durchaus nicht so belang los ist. Im Rahmen der Anbauflächenerhebung muß in Zukunft auch unbedingt die Anbaufläche unter Glas miterhoben werden. Gerade die Ergeb nisse der diesjährigen Erhebung sind noch recht zeitig genug herausgekommen, um den energischen Vormarsch des deutschen Gemüsebaues an Hand amtlicher Ziffern nachweisen zu können. Die An bauflächen für Gartengewächse (Gemüse, Blumen und Topfpflanzen) sind von 116 189 im Jahre 1913 auf 147 569 Vs im Jahre 1927 gestiegen. Diese An bauflächen der verschiedenen Gemüsearten vertei len sich auf die Provinzen und Länder wie folgt: Garlengewächse in seldmäbiger Bestellung und in Erwerbsgartenbaubeirieben Länder- und Landesieile Weißkohl Zu- oder Abnahme gegen 1927 Roldohl Zu- oder Abnahme gegen 1927 Wirsingkohl Zu- oder Abnahme gegen 19-7 Blumenkohl Zu- oder Abnahme gegen 1927 Grüne Erbsen Zu- oder Abnahme gegen 1927 GrüneBohnen Zu- oder Abnahme gegen 1927 1932 da 1932 da 1932 du 1932 du 1932 du 1932 du Preußen IS 080,0 4-585,8 4 695,0 - 2 807,7 3375,0 — 760,1 2657,0 4- 1467,3 3 756,0 — 731,3 3185,0 4- 1078.5 Ostpreußen 1511,0 4-869,0 74,0 4- 19,0 33.0 — 33,9 38,0 -r- 6,7 54,0 — 214,2 71,0 4- 28.7 Stadt Berlin 282.0 — 16IF 284,0 -- 90,7 352,0 4- 3,6 90.0 -- 6,5 32,0 4- 20,2 82,0 -4- 58.5 Provinz Brandenburg .... 1184,0 4- 99.2 419,0 --115,2 311,0 — 11,2 288,0 --192,2 282,0 4- 74.1 383.0 -st 240,5 Provinz Pommern 510,0 — 12,2 134,0 -- 53.7 40,0 — 66,8 48,0 -- 21.9 49.0 — 4.4 48,0 — 7.8 Grenzmark Posen-Wssipreußen 155,0 - 4,8 19,0 - 6,5 3,0 — 16,5 8,0 -- 1,2 14.0 — 14.5 12.0 -- 9,4 Provinz Mederschlesien .... 2438,0 4-593,1 454,0 --191.9 118,0 — 63,6 115,0 -- 28,6 141,0 -II5.I 170,0 -- 36,6 Provinz Oberschlesien..... 1208,0 4- 6,2 212,0 -1- 57^ 60,0 - 17,1 24,0 -- 4,0 25,0 - 0.8 33,0 -- 21,4 Provinz Sachsen 1 401,0 - 954,4 274,0 --104.0 231,0 — 81.7 678,0 --210,1 1473,0 — 7i,7,6 447,0 --I12.S Schleswig-Holstein 3118,0 -236,6 1057,0 - - 543,5 438,0 4- 98,5 145,0 -- 38.7 184,0 4- 90,1 70,0 -- 35.2 Provinz Hannover 1081,0 -132,5 217,0 -- 48,1 126,0 -126,0 133,0 -- 21,8 829,0 - 100,1 619.0 -- 66.0 Provinz Westfalen 1221,0 -113,2 275,0 - -151,0 234,0 - 57,1 190.0 --156.5 160,0 -- 16,ö 172,0 — 33,9 Provinz Hessen-Nassau .... 1620,0 — 3,2 226,0 -- 73,1 358,0 — 271,6 1)8,0 — 1,1 153.0 -- 10,3 242.0 4- 96.7 Äheinprooinz 3281,0 4- 473,9 1042,0 --734,7 1069,0 — 8,6 779,0 4- 682.1 334.0 --211,4 828,0 4-430,6 Hohenzollern ....... 80,0 - 7,7 8,0 -- 6,1 2.0 — 5,1 3,0 — 1.9 6,0 -- 3,0 8,0 — 6,3 Bayern 17324,0 -557,3 868,0 - -159,5 653,0 4-117,4 193,0 — 9,0 1001,0 - - 721,0 569,0 4-214,9 Sachfen......... 1164,0 - 292,9 355,0 — 328.4 30,0 - 48,7 173,0 — 43.9 21.0 - 45,8 39,0 — 35,6 Württemberg ....... 3 545,0 — 30,0 339.0 4- 88,8 225,0 4- 27,9 145,0 4- 46.9 454,0 — 15,6 623,0 4- 80.1 Baden ......... 1043,0 — 59,0 204,0 - 29,0 214,0 — 45,0 99,0 4- 4,0 327,0 - 282,4 489,0 — 59,0 Thüringen ........ 358,0 4- 51,0 84,0 — 3,0 62,0 — 44,0 32,0 4- 7,0 279,0 4- 279.0 87.0 -- 87.0 Kessen . 922,0 - 57,1 204,0 -227,0 244.0 — 96,2 107,0 4- 4,7 152,0 — 39.2 307,0 -- 87,7 Hamburg ........ 247,0 -- 4,9 103,0 -i- 49,1 179,0 4- 7,9 86,0 — 17,0 30,0 4- 25.0 82,0 -- 38,0 Mecklenburg-Schwerin .... 150,0 -- 19,3 134,0 - 26,0 30,0 — 6,4 12,0 -- 1,5 69,0 — 72.4 59,0 -- 13,0 Oldenburg ........ 282,0 -- 99,8 53.0 4- 34.4 36,0 4- 8,6 31,0 -- 20,6 200,0 4- 67,2 133,0 -- 3,2 Braunschweig ss,0 -- 32,7 29,0 4- 9,7 19,0 -st 5,1 16.0 -- 8.0 1083,0 - 774,8 349,0 — 60.1 Anha» 115,0 37.S S5.0 4- 13,6 42.0 -st 25,0 19,0 -- 4,8 602,0 -j-235,5 145,0 4- 89,6 Bremen . . . * . . 5,0 — 2,8 LO 0,1 1.0 — 0.3 2.0 — 2,2 - 3,0 —. - 4,4 Lippe ... ...... 52,0 4- 8,9 17,0 4 5,1 11,0 — 1,9 20,0 4- 13.0 61.0 -132,8 50,0 4- 11,8 Lübeck 13,0 - 8.4 9,0 — 3,0 2,0 — 2,4 4,0 — 5,4 53.0 4- 33.2 20,0 -s- 6,5 Mecklenburg-Strelitz ..... 16,0 4- 11.0 8,0 4- «,o —— — 0,9 — - OL 18,0 -st 9,0 37,0 -st 32,0 Schaumburg-Lippe .... - 2,0 — 13,3 — 2,3 — 24,3 —- — 6.1 — — 12,3 — - 2,5 Waldeck — — 80.4 — - 4,5 — — 0.3 2.0 4- 0.6 4.0 -l- 4.0 15.0 4- 15.0 Deulsches Reich 44 417,0 — 249,9 7129,0 4-2140,7 5123,0 — 836,6 3598,0 4-1 396.6 8113,0 -739,9 6189,0 4-1 594,7 Länder- und Landesieile Gartengewächse in feldmäßiger Bestellung und in Erwerbsgartenbaubetrieben Zwiebeln Zu- oder Abnahme da Salat Zu- oder Abnahme da Tomaten Zu- oder Abnahme da 1932 du 1932 da 1932 da Preußen 3820,0 4-772Z 1613,0 4-277,3 873,0 - 47,2 Oslpreuben . . 198,0 4- 28,6 97,0 4- 50,6 27,0 — 12,4 Stadt Berlin 17,0 — 1,0 83,0 -- 33,9 8,0 — 25,8 Provinz Brandenburg ......... 123,0 — 91,0 192,0 -- 47,8 295,0 4- 84,2 Pommern 46,0 4- 11.5 42,0 -- 19,8 18,0 — 10,3 Grenzmark Posen-Westpreusten 17,0 - 0,5 15,0 - 6,2 4,0 — 9,5 Niederschlesien 274,0 4- 73,2 136,0 4- 47,9 80,0 4- 22,1 Oberschlesien ............ 53,0 -st 5,0 80,0 -st 10,1 30,0 -st 14,8 Sachsen 2641,0 -st 716,6 172,0 —147,2 122,0 -st 0,1 Schleswig-Lolstein 18,0 - 1.4 18,0 -- 7,8 5,0 — 10,5 Hannover 108,0 - 6.5 123.0 -- 50,5 40,0 — 80,2 Westfalen - 59,0 4- 4,9 101,0 -- 28,8 15,0 - 13,7 Hessen-Nassau 109,0 -st 27,0 149,0 -- 28,9 66,0 — 14,5 Rheinprooinz............ 155,0 -st 8,7 392,0 --116,0 163,0 4- 21,7 Höhenzollern 2,0 - 2,3 13,0 — 11,4 — - 0,2 Bayern ............. 1049,0 4- 278,2 360,0 — 63,1 133,0 -- 95,4 Sachsen ............. 130,0 4- 15,9 112,0 - 17,3 58,0 -- 7,1 Württemberg ........... 267,0 4- 39,0 284,0 4- 62,9 88,0 -- 37,5 Baden 129,0 - 8,0 305,0 -st 73,0 89,0 -- 34,0 Thüringen 33,0 4- 2,0 35,0 - 1,0 9,0 -- 2,0 Lesten ............. 78,0 — 34,0 179,0 - 19,3 92,0 -- 36,7 Hamburg 4,0 — 40,0 4- 17,0 131,0 -- 33,0 Mecklenburg-Schwerin ......... 8,0 -- 0,9 3,0 - 2,0 4,0 — 0,6 Oldenburg 40,0 -- 32,6 20,0 4- 10,7 8,0 4- 5,3 Braunschweig 31,0 -- 24,2 7,0 -st 2,5 8,0 -st 3,3 Anhall 592,0 - - 225,0 15,0 — 22,8 21,0 - 13,4 Bremen ...... — 6,0 4- 1,8 — — 1,0 Lippe 10,0 4- 3,6 7,0 - 1,7 1,0 — 0,7 Lübeck 1,0 - 3,1 1,0 - 1,8 — - 3,7 Mecklenburg-Strelitz ......... 1,0 4- 0,6 — - 0,3 - 8,4 Waldeck - 1,4 — — 1,2 — — 1,4 Schaumburg-Lippe 3,0 — 0,4 — - 1.6 — - 0,6 Deulsches Reich 6196,0 4-1347,9 2987,0 4-313,1 1515,0 4-177,3 Diese tabellarische Uebersicht zeigt deutlich die Bestrebungen des Anbaues, den Bedarf an Gemüse restlos aus heimischer Produktion zu decken, und das Bemühen hinsichtlich der Gemüse arten: Dem veränderten Geschmack des Verbrauchers Rechnung zu tragen. Die Aufforderung zur Umstellung der land wirtschaftlichen Betriebe auf Gemüsebau ist in einem Ausmaße erfolgt, die für die Preisgestaltung we gen der noch immer ungehinderten Einfuhr kata strophal geworden ist. Wir haben bereits wieder holt an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß die Einfuhr in keinerlei Verhältnis zum Bedarf steht, sondern planlos vor sich geht und zum Ruin des heimischen Anbaues führen muß. Die Einsuhrent wicklung im ersten Halbjahr 1932 zeigt das. (Fortsetzung auf S. 2.) Vflanzenschutzliche Gesetze und Verordnungen Oesterreich Zur Verhütung der Einschleppung der 8so-)os6-Schildlaus nach Oester reich — die bekanntermaßen dort schon vor kommt — hat Oesterreich unter dem 18. Juli 1932 mit Wirkung vom 16. September 1932 neue Be - sti mm ungen für die Einfuhr von Baumschulerzeugnissen und Obst er lassen, die folgendes besagen: ttsU^ünssr Kukrtung un«t Ving in bester Huelilet ui>j fsck« z-evrlinscdten klenx« liefern <> 17, 1V-1S Pelspkon: Anckl^ss 2508/04 . Die Einfuhr von Obstbäumen und Beerenobst sträuchern sowie von sonstigen nicht wintergrünen Bäumen und Sträuchern einschließlich der Wild linge, Setzlinge, Stecklinge und Edelreiser nach Oesterreich ist aus allen Ländern nur zulässig, wenn von Fall zu Fall eine besondere Einfuhr erlaubnis des österreichischen Landwirtschastsmini- steriums eingeholt wird und im Erlaubnisfall die Sendung von einem Zeugnis des amtlichen Sach verständigen des Ursprungslandes begleitet ist, in dem bescheinigt wird, daß die Sendung bei der Untersuchung frei von gefährlichen Pflanzenschäd lingen und Pslanzenkrankheiten befunden wurde und außerdem im Ausfuhrland einer wirksamen Entwesung mit Blausäure unterzogen worden ist. Die Einfuhr sonstiger lebender Pflanzen und Pflanzenteile jeder Art ist nur gestattet, wenn ein Gesundheitszeugnis des amtlichen Pflanzenschutz dienstes des Ausfuhrlandes beigefügt ist. Die Einfuhr von Aepfeln und Birnen sowie die jenige von Abfällen solcher Früchte ist zulässig, wenn in dem beigesügten Zeugnis des amtlichen Sachverständigen bescheinigt ist, daß bei der Unter suchung der Sendung keine Lan-fose-Schildlaus und Apfelfruchtsliege festgestellt worden ist. Dieser Verkehrsbeschränkung unterliegen jedoch nicht anderes frisches Obst, abgeschnittene Blumen, Obstkonserven, Dörrobst, Gemüse, Rüben, Knollen (für Kartoffeln bleiben die bisherigen Bestimmun gen in Kraft), Zwiebeln und sonstige unterirdische Pflanzenteile noch Sämereien. Die Durchfuhr der einfuhrbeschränkten Waren durch Oesterreich ist von der Innehaltung der er lassenen Vorschriften befreit, wenn sie in geschlosse nen, unbeschädigten Umhüllungen oder Umschlie ßungen oder in plombierten Wagen auf Grund von unmittelbar aus dem Ausland in das Ausland lautenden Frachtbriefen erfolgt. Zum Schutz gegen die Einschleppung des Kartoffelkäfers wird die Einfuhr von Kartoffeln aus Frankreich, den Vereinigten Staa ten von Nordamerika und Kanada verboten. Die Einfuhr von bewurzelten Pflanzen oder Pflanzen teilen mit Erdballen, von Zwiebeln, Rüben, Rbi- zomen und Knollen ist nur unter Beifügung des Ge sundheitszeugnisses des amtlichen Sachverständigen und unter der Voraussetzung gestattet, daß die Sen dung untersucht und frei vom Koloradokäfer befun den wurde und daß die Erzeugnisse in mindestens 100 Kilometer Entfernung vom nächsten Kartoffel käferherd gewachsen sind. Die Einfuhr französischer Gemüse, Tomaten, Auberginen und Erdbeeren unterliegt,in der: Zeit vom 15. März bis 14. No vember denselben Bestimmungen, Italien stellt sich um! (Neue Pläne für die Obstverwertung) Italiens Obsterzeugung ist in den letzten 6 Jahren von 18 auf 25 Millionen 62 gestiegen. Sie wird sich in den nächsten 5 Jahren aus 30 Millionen Doppelzentner erhöhen und unter Berücksichtigung der steigenden Erträge der bestehenden Anlagen und der Erträge aus den Anlagen, die noch auf urbarzumachendem Neuland in den nächsten Jahren angelegt wer den sollen, muß in naher Zeit mit Erzeugung von 75 Millionen ckr gerechnet werden. Es ist verständlich, daß bei diesen Ernteaus sichten und den gegenwärtigen Absatzschwierig keiten auf Binnen- und Außenmärkten, die ita lienische Regierung schon heute bemüht ist, eine Katastrophe zu verhindern. Daß sie vom Erfolg überzeugt ist, beweist die Tatsache, daß sie zur Zeit noch keineswegs bereit ist, das Anlegen neuer Pflanzungen zu verhindern. ^o/ker/rö/runA /ür Lürken unck Sn/Zmo/k Au/ Antrag ckes /^em/rxverbauckes srnck mit l^rrLuns vom 6. Leotember ck. /s, ckre Zur QurLeu /ür ckw mc/U xebun- cksue /eü vom 76. 9. bis 75. 4. von 70,— au/ ZS,— AzA, Mü /u> frucbisäZie mit einem na/ür- iieüeu ^ueLersebaii bis ru 20 brw. über 26 v. //. o/rns reiiiicbe Lescbrünbuns von 72,— au/ 20,— b^w. 66,— Löt /e ckr erböbi morcken. Ls mirck üamii in üem au/ ckem Oebiets ckes Qarienbaaes in/oise cker umraxbaren banckeis- ver/raxiicben öinckunxen besiebencken enxen Gaboren üeuiscber ^oiibobeii erreicbi, ckaü ckie verbänxnisvoiie Lin/ubr ckieser Lrreuxnisse wirksam einAescbranki wirü. Or. Die Einrichtung und Förderung der Trocken obst-Industrie wird weitgehendst von der italienischen Regierung unterstützt. Sie soll nicht nur die Einfuhr von 23 000 ckr Trocken trauben, 85 000 ckr jugoslawischen Trocken pflaumen und diejenige kalifornischer Trocken äpfel, -aprikosen und -Pfirsiche baldmöglichst erübrigen, sondern auch noch bedeutende Men gen für den Export trocknen. Darüber hinaus soll die ständig zunehmende schwierige Lage der Obst- und Weinbauer durch Erschließung und Sicherung der Jnlands- märkte'sür Erzeugnisse des italienischen Obst- und Weinbaus gemildert werden. Die Regie rung tritt darum nicht nur für stärkere häus liche und industrielle Verwertung der Früchte des Obst- und Weinbaus ein, sondern sieht neuerdings den Erlaß eines „Obstschutzgesetzes" vor, um den industriell hergestellten Obster zeugnissen auch den Absatz auf den Binnen märkten weitgehendst zu sichern. Das in Vor bereitung befindliche Gesetz soll u. a. bestim men, daß zum Zweck der Vergrößerung des Absatzes von Obsterzeugnissen in Zukunft Herstellung und Handel vonbzw. mit Säften, Essenzen, Pulvern und Gelees mit künstlichem Fruchtaroma verboten ist. Die Be deutung gerade dieses Teils der Verordnung wird erst klar, wenn man bedenkt, daß dadurch in Zukunft z. B. für die gesamte Getränke- Jndustrie (z. B. Mineralwasser) nur noch natürliche Säfte verwendet werden dürfen. Wir sehen, mit welcher Energie und mit welcher Schnelligkeit sich Italien wiederum be müht, veränderten Anbau- und Absatzverhält nissen im Interesse des Obst- und Weinbaus durch entsprechende Maßnahmen Rechnung zu tragen. Diese Bestrebungen Italiens müssen vom deutschen Anbau und der Verwertungs industrie mit größter Aufmerksamkeit beobach tet werden, weil besonders die italienische Regierung bemüht ist, die italienischen Fertig fabrikate nicht nur auf den Binnen-, sondern auch auf den Auslandsmärkten konkurrenz fähig zu erhalten bzw. zu gestalten. So wurde z. B. 1931 der Zuckerpreis für industriell her gestellte Säfte, Marmeladen u. a. m. um 75 v. H., von 44,— RM. auf 11,— RM. je 50 KZ, gesenkt, während die gleiche Menge Zucker auf Grund der vorjährigen Verdoppelung der Zuckersteuer zur Zeit in Deutschland 32 bis 33 RM. kostet. Welche unterschiedliche Preis gestaltung sich für vorgenannte Erzeugnisse daraus ergibt, möge die Tatsache beweisen, daß die Einwaage dieser Erzeugnisse zu 50 bis 60 v. H. aus Zucker besteht. Unter diesen Verhältnissen ist ohne Zweifel die Befürchtung berechtigt, daß der deutschen Obst-Verwertungsindustrie und damit dem deutschen Anbau bereits in naher Zeit eine weiterhin verschärfte Konkurrenz seitens der italienischen Obstverwertungsindustrie in ver schiedenen Artikeln, wie Saft, Süßmost, Marmelade u. a. m., entstehen kann. Oo«,
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