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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19320000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19320000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 1932
-
- Ausgabe Nr. 1, 7. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 2, 14. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 3, 21. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 4, 28. Januar 1932 -
- Ausgabe Nr. 5, 4. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 6, 11. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 7, 18. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 8, 25. Februar 1932 -
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1932 -
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1932 -
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 20, 20. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1932 -
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1932 -
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1932 -
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1932 -
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1932 -
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1932 -
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 46, 18. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1932 -
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 51, 22. Dezember 1932 -
- Ausgabe Nr. 52, 30. Dezember 1932 1
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Band 1932
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- Gartenbauwirtschaft
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Tdmaaraznt ^ackrezr-Ltackt Senkung der Reichsvermögenssteuer um 2V /» Wir haben in der „Gartenbauwirtschaft" wieder holt darüber berichtet, daß wir in Gemeinschaft mit den landwirtschaftlichen Spitzenverbänden seit An fang 1931 Verhandlungen mit der Reichsfinanz verwaltung führen, um zu einer Anpassung der Einheitswerte an die tatsächlichen, nachhaltigen Er tragswerte zu kommen. Wir konnten inzwischen be richten, daß der Reichsfinanzminister sich auf Grund unserer ständigen Vorstellungen hat durch Notverordnungen vom 8. 12. 1931 bevollmächtigen lassen, eine Anpassung der auf den 1. 1. 1931 festgestellten Einheitswerte an die veränderten Wertverhältnisse mit Wirkung vom 1. 4. 1932 vor zunehmen. Der ursprüngliche Plan, die Einheitswerte für die einzelnen Vermögensgruppen herabzusetzen, ist nach Auffassung der Reichssinanzverwaltung tech nisch nicht durchführbar; ein derartiges Vorgehen würde eine völlig neue Bewertung bedeuten, die Ergebnisse dieser Neubewertung würden den Steuerpflichtigen frühestens im Jahre 1933 zugute kommen. Um schnell zu einer Steuerentlastung zu kommen, ist deshalb nunmehr durch eine Verord nung vom 12. 5. 1932 bestimmt worden, daß die Reichsvermögenssteuer einheitlich sür alle Vermö gensarten um 20 vom Hundert zu senken ist. Diese Ermäßigung der Vormögenssteuerzahlungen gilt erstmalig für die am 15. 5. fällig gewesene und auf den 20. 5. verlegte Vermögenssteuerrate. In einer Pressenotiz, die das Reichsfinanzmini sterium herausgegeben hat, wird bezüglich der Zah lung der Vermögenssteuer folgendes vermerkt: „Hinsichtlich der am 20. Mai 1932 fälligen Vermögenssteuerrate ist folgendes zu beachten: 1. Wer seinen Vermögensbescheid 1931 bereits er halten hat, erhält keine besondere neue Mittei ¬ lung, sondern hat ohne weiteres ie auf Seite 1 unten deS Bermögenssteuerbescheides bezeich nete Viertelsthrszahluug für 1932 um 20 v. H. zu kürzen. Sind aus dem Jahre 1931 noch Nachzahlungen zu entrichte», oder werden auf die Mairate Heberzahlungeu «»gerechnet, so ändert sich die am 20. Mai 1932 tatsächlich zu entrichtende Zahlung entsprechend. 2 Eine große Anzahl von Steuerpflichtigen wer den in den nächsten Tagen ihren Vermögeiis- bescheid 1931 erhalten. Hier wird die Senkung um 20 v. H. bereits im Vermögcnssteuerbescheid berücksichtigt werden. 3. Wer seinen Verniögensstcuerbeschcid in den nächsten Tage» noch nicht erhält, kann die an sich am 20. Mai 1932 zu entrichtende Voraus zahlung ohne weiteren Antrag um 20 v. H. kürze», soweit ihm nicht im Einzelfall bereits Stundung gewährt ist. Da die Finanzämter angewiesen sind, in den nächsten Tagen noch eine möglichst große An zahl von Steuerbescheiden zur Absendung zu bringen, dies aber nicht überall bis zum 20. Mai 1932 durchgeführt sein wird, werden aus nahmsweise Zuschläge nicht erhobst: werden, wenn die Steuerpflichtigen ihre Vermögens steuerzahlung bis zum 23. Mai 1932 ent richten." Während also rei der Reichsvermögenssteuer eine einheitliche Senkung des Vermögenssteuer- tarifes um 20 v. H. durchgesührt worden ist, wird bei der Erbschafts- und bei der Grunderwerbs steuer eine Senkung des Wertes um 20 v. H. vor genommen, wenn Vermögenswerte durch Erbschaft oder durch Kauf in andere Hände übergehen. 8i. „ Lorin „ Lölzr- Attstackt „ Köln- lVoro „ Soia-Sück „ Lo/n- Ost vom 7/. 6- -Lk Lvm 76. 6. Llnanrarnk Menstern „ LlbrnA „ LsinmckiLlvakcke Labiau „ Lätzen Flamen uzercksr „ A7o/rrunA«n . „ Orierocke „ LosenbevA vom 2. 6. brs Lvm 7. 6. Linanrarnt Orteisbuz-A, Le. L^taa zroc/rZ zncäz -sLannr Lrnanranr« SaatLz-eks „ Dorxaa vom 2 6. 67? LNM 7.6. Lkekkrn Llnanranit bettln IVorck „ Stettin Suck „ Slvinenirinc/s vom 79. 6 öz§ rnm 9. 6. noab zrzckrZ /est§eLsZLZ. TVrÜ/UNAen /Kucko/LZackit vom L6H rum 7.6 /ur Lümz/rc/re rtzür. /vnanLümtez. I/nle/'e/be l Hamburg) vom 7. 4 6» LUM 66.6. T-ZLZer- e/n Letzen/ l/e^ü//emtzetzun^ rn 7Vr. 72 ckez „(/attenballvozZ- Lctza/Z" uzrü TtaLZenmzZZezZnzrtz ckeL tzanckeLveLtzav- <7eL tze^otzZen Änttvorttzartsn an Lanckesverbäncke ro/ort LnvüctzLencten/ Infolge der Pfingstfeiertage erscheint diese Ausgabe einen Tag später. Dieser Nummer liegt bei: „Aus dem Blu men- und Zierpflanzenbau", Nr. 4. ttsUriünger PSLKlSUNg Pf2r«1s«lung Xukeiung unei gsmirrktsn Sung in dsstsr (Qualität unck jscksi ß-svviinsckten Vlsn«s liefern A. L. Lsrlin S 17, 10-12 fslspdon: ^.nckree^ 2508/09 Für den Gartenbau wichtige Anträge rm Reichstag Antrag Dr. Breilscheid und Genossen. Der Reichstag wolle beschließen: 1. den Antrag „Vorlage eines Pachtschutzgesetzes" unverändert anzunehinen; 2. folgende Entschließungen änzuneh- lncn: Die. Reichsregierung zu ersuchen, s) dahin zu wirken, daß sämtliche landwirtschaftliche» und gärt nerischen Pachtpreisc um wenigstens 25 v. H., mindestens aber auf die Höhe der Vor kriegspachten gesenkt werden. Bei dieser Pachtpreissenkung sind die bereits im Wege freiwil liger Vereinbarungen erfolgten Pachtermäßigungen zu berücksichtigen; b) mit sofortiger Wirkung, jeden falls mit Wirkung vom 1. April 1932, den bestehen den Kündigungsschutz für alle ihm unterstehenden Pächter dahin zu erweitern, daß Pachtkündi gungen nur dann erfolgen dürfen, wenn fortgesetzte schuldhafte Wei ge- rung des Pächters in der Erfüllung seiner Verpflichtungen oder wenn ganz besonders schlechteBewirtschas- tung vorliegt. Kündigungen dürfen nicht erfolgen, wenn der Pächter nach weisbar infolge der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, seine Pachtzahlungen zu leisten. Die Kosten der infolge dieser Neu regelung evtl, entstehenden gerichtlichen Aus einandersetzungen trägt der Verpächter. Antrag Dr. Frick und Genossen. 1. Der Reichstag wolle beschließen: Die Reichs regierung zu ersuchen, der deutschen Obstverwer tungsindustrie für die Kampagne 1932 ein aus reichendes steuerfreies Zuckerkontin ¬ gent zum Zwecke der Marmeladenher stellung zur Verfügung zn stellen unter der Be dingung, daß damit ausschließlich Obst aus einheimischer Ernte zur Verarbeitung ge langt und daß hie S t e u e r e r s p a r nr s in vol ler Höhe der V erbra uch erschuft durch Preis senkung zugute kommt. 2. Die Reichsregierung zu ersuchen, de» Obst- und G e m ü s e a b s a tz- organisatiouen und der Verwertungsindu strie zum Zwecke der Aufnahme und Verarbeitung einheimischer Erzeugnisse Saisonkredite zum Reichsbankdisk-ontfatz zur Verfügung zu stellen. 3. Die Reichsregrerung zu ersuchen, mit Wirkung vom 15. Mai zum Zwecke der Devisen ersparnis die Einfuhr von Süds r üchte n ab zudrosseln und ferner eine den Stand der Devisen- bilanz und die verzweifelte Lage 'des heimischen Gartenbaues berücksichtigende Kontingentie rung der Einfuhr aller übrigen Gartenbau erzeugnisse vorzunehmen. 4. Die Reichsregierung zu ersuchen, von einer Verzinsung und Til gung der durch die „Deutsche Gartenbau-Kredit- A.-G." und die „Deutsche Gesellschaft sür öffentliche Arbeiten" gegebenen Reichskredite für de» F r ü h g e m ü s e b a u sola»ge abzusehe», bis durch handelspolitische Maßnahmen und innere Kaufkraftsteigerung wiederum ein lohnender Früh gemüseanbau in Deutschland ermöglicht ist. In dem selben Sinne wolle die Reichsregierung auch auf die Regierungen der beteiligten Län der einwirken. Weiterhin wolle die Reichsregie- rung eine Abwertung der Darlehnssor- der ungen in einem Maße vornehmen, das dem seit Begebung der Darlehen eingetretenen Rückgang der Frühgemüsepreise pro zentual entspricht. Frachtverbilligung sür Pflanzenschutzmittel Laut Ausnahmetarif 13 v (Pflanzenschutzmittel), zu beziehen für 5 Rpfg. durch das Zentral-Tarif- amt München, genießen bis auf jederzeitigen Wider ruf — längstens bis zum 31. März 1933 — eine Reihe von Unkraut- und Schädlingsbekämpfungs mitteln Frachtverbilligung bei waggonweisem Be zug von mindestens 5 000 kg, und zwar: 1. die askalichlorathaltigen Mittel: „Hedit, Unkraut-Ex und Via rasa"; 2. die a r s e n h a l t i g e n M i t tel: „Arsenspritz mittel tzercgnia 8, Arsenstäubemittel tzercynia QQD.VV., Arsenstäubemittel Hcrcynia Brau», Arsenstäubemittel Mainz, Esturmit, Forst- Esturmit, Gralit, Kalkarsenstäubemittel Her- cvnia Q8.2.T., Kalkarsenstäubemittel Hercynia V.8., Meritol uud Vermisst (Silesia)"; 3. die arsenkupferhaltigen Mittel: „Arsenkupferstaubmittel Hinsberg 1922, Arsotax, Cuprodyl, Cusarscil, Funguran, Kupferarsen spritzmittel tzercynia neutral, Kupferarsenstäub mittel tzercynia XV, Kupfer-Meritol, Nospra- sen, Nosprasit und Vinurau"; 4. die kupferhaltigen Mittel: „Cusisa, Elbanit, tzedolit, Hedrinol, Kupferkalk Curposa, Kupferkalk Wacker, Kupferstaub Schering, Nos- peral, Nosperit, Raphanit, Raphanit-Spritz- pulver"; 5. die s ch w e s e l h a l t i g c n Mittel: „Schwe felkohlenstoff mit Zusatz von Tetrachloräthan und Solbar" werden danach von und nach allen Bahnhöfen der Deutschen Reichsbahn und den Bahnhöfen der mei sten in dem Ausnahmetarif 13 v namentlich aufge führten Privatbahnen zu dem Gütertarif Klasse v, I) 10 und O 5 befördert; 6. Kupfervitriol zur Verwendung als Pflanzenschutzmittel wird von einer großen Reihe von Orten, veröffentlicht im Ausnahme tarif 13 v, nach allen Bahnhöfen der Deutschen Reichsbahn und den Bahnhöfen der vorer wähnten Privatbahnen zu der Gütertarifklasse V, 8 10 und 8 5 befördert; 7. Eisenvitriol, kristallisiert oder kalziniert, auch gemahlen, zur Verwendung als Unkraut bekämpfungsmittel wird von einer Reihe von Orten, aufgeführt im Amsnahmetarif 13 v, nach allen Bahnhöfen der Deutschen Reichsbahn und den Bahnhöfen der vorerwähnte» Privatbahnen zu dem Gütertarif der Klasse O und 6 10 be fördert. Darüber hinaus sind Frachtermäßigungen z. B. für Schwefelkalkbrühe und Obstbaum- karbolineum im Normal-Gütertarif durchgc- führt, so daß jetzt Obstbaumkarbolineum nach Klaffe O statt und Schwefelkalkbrühe nach Klasse 8 statt tarifieren. Ooe. Versammlung der Beeren- und Frühobstanbauer am Sonnabend, dem 28. Alai 1S32, in Halle a. S., Hotel „Rotes Rotz". 9 Uhr: Aussprache mit den Anbauern. Tagesordnung: 1. Geschäftliche Mitteilungen. 2. Derzeitige Lage des Anbaues und der Verwer tungs-Industrie. 3. Aussprache über die Ernte- und Absatzaus- sichtcn. 4. Herstellung von Obst-Halbsabrikatcn. 5. Stand der Beerenobstanerkenmmg. 6. Verschiedenes. Der rheinische Gemüsebau am Erliegen! Die nachstehende Darstellung beschäftigt sich zwar besonders mit dem rheinischen Gemüsebau, sie stimmt aber auch mit den Verhältnissen in allen deutschen Anbaugebieten überein. Beson ders bemerkenswert ist die Angabe, daß die sonst zuckerrübenbauende Kleinlandwirtschaft allein im Rheinland mit 3000 Im zum Gemüsebau übergegangen ist. Auch in anderen Gegenden hat die Not die Landwirtschaft hier zu verleitet. Wir aber fragen: Wo sollen die Ernten bleiben? Wir fragen weiter: Was ge denkt die Regierung zu tun, um den Absatz zu ermöglichen? Aber wir fürchten, wir werden auch weiterhin ohne Taten bleiben! Die Schriftleitung. Seit Jahren kämpft der rheinische Gemüse bau einen schweren Kampf um seine Existenz. Er hat in den Nachkriegsjahren seine vielseitige Produktion in bewundernswertem Aus maß der Menge und Qualität nach gesteigert. Alle Mittel derSelb st Hilfe kamen zur Anwendung. Die Sorten wurden vereinsacht, Glas- und Gewächshäuser mit teuren Krediten erbaut, die Qualität verbessert, die Marktan lieferung beschleunigt, die Ware durch sachge mäße Verpackung und Herrichtung vollmarkt fähig gemacht, der Absatz durch Gründung von Genossenschaften und Veilings vervollkomm net, Kohlscheunen errichtet und dergl. mehr. Tas alles geschah unter dem anhaltenden Druck schärfster ausländischer Konkurrenz auf den rheinischen Gemüsemärkten. Heute sind alle Selbsthilfemaßnahmen restlos erschöpft. In den letzten beiden Jahren ist durch die Einschränkung des Zuckerrübenbaues die Gemüseerzeugung in der Rhein-. Provinz weiter ausgedehnt worden. Neber 3000 Im von insgesamt 12 00O lm v e r m i n d c r t e r R ü b e n f I ä ch e^. ff i n di n den fe l d m ästigen Gemüse-^ bau übergesührt worden. Dadurch war es möglich, die hohe Intensität der Rüben gegenden aufrecht zu erhalten, vermehrte Ar beitskräfte zu beschäftigen, da der intensive Ge müsebau das drei- und vierfache an Kräften benötigt wie der Zuckerrübenbau, und schließ lich durch die gesteigerte inländische Gemüse erzeugung von den Auslandszufuhren unab hängiger zu werden und Devisen einzusparen. Diese national-wirtschaftlich bedeutungsvolle Arbeit des rheinischen Gemüsebaues ist bisher vom Staate weder richtig erkannt noch gebüh rend geschützt worden. Bei keinem anderen ! Produktionszweig nämlich fehlen so sehr wirt- schafts- und handelspolitische Schutzmaßnah men wie beim Gemüsebau. Es ist aber finanz politisch ein Widersinn sondergleichen, wenn auf der einen Seite der Staat selbst Kredite für die Forcierung der Gemüseausdehnung, für den Glasbau und für die Absatzeinrichtung hergibt und auf der anderen Seite die ver mehrte Erzeugung gegen die billigere Aus landsproduktion derart schutzlos läßt, daß die gesamten Anlagen und Einrichtungen zur Un rentabilität und zum sicheren Verfall verurteilt sind. So weit sind wir jetzt im rheinischen Ge müsebau! Trotz der großen Devisenknappheit sind die Zufuhren ausländischen Gemüses nicht zurückgegangen, wie das aus nachstehender Zu sammenstellung für einige wichtige Gemüsesor ten ersichtlich ist: Einfuhr Januar/März 1931 Rotkohl Weißkohl Blumen- Rosen- Zwie- u. Wirsing kohl kohl dein cll 93 575 69 478 469 629 24 600 62 753 Einfuhr Januar/März 1932 Rotkohl Weißkohl Blumen- Rosen- Zwie- u. Wirsing kohl kohl beln ckr 119 653 149 744 269 687 35 565 128 369 Mit Ausnahme von Blumenkohl ist die Ein fuhr der übrigen Gemüsearten in den ersten drei Monaten dieses Jahres gegen die gleiche Zeit des Vorjahres ganz wesentlich gestiegen — zum Schaden der heimischen Gemüseerz'eu- ger, die noch Hunderte Waggons Dauerkohl in den Kohlschcunen lagern haben und sie heule bei dem in großen Mengen schon auf den rhei- Kokos- LcksNsnetsrk« SIW Vom ksiedsvsrbsiKj äos üsulsokim ÜLNsovoas s. V „6eo klrvsrbLzsrtoobgubsü'jsbell rar Lo sokskkuvZ smpkodlso . . Nrosppkl an<i kluslm- sut tVausod roo s. r. WHIlsns s. IN. b. äleok. Lnllvsveberel, Hörstel t. XV
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