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8816 Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhrmvel. Redaktioneller Teil. 205, 4. September 1913. düng einer Internationalen S ch n tz v e r e i n i g u n g gegen faule Kunden. Referent Herr Arnold Heyne (Ge schäftsführer der Fa. Oscar Nothacker). — 4. Kleine Anfragen und Anregungen aller Art aus dem Kreise der Abge ordneten und Gäste. (Bisher angemeldet: Das Waren haus, B n ch f ü h r u n g s f r a g e n, B ö r s e n b l a t t i » s e r a t e, B e r n n t r e u u n g e n im Betrieb e.) Sonnabend abends 8 Uhr: Gemeinschaftliches Abendessen im »Turmsaal« des Hotels Achtermann (nach der Karte, Bier). — S o n n t a g, d e n 2 1. S e p t e m b e r, m o r g e n s 9 U h r: Versamm- lnng im »Unteren Saal« des Hotels Achtermann: B e r a t u n g s g e g e n st ä n d e: 1. Der Behörden- r a b a t t. Referent Herr Otto P a e t s ch. 2. Das Schul buch e r m o n o p o ! und seine Gefahren. Referent Herr Paul N i t s ch m a n n. — 3. Die S o r t i m e n t s g e s ch ä s t e de r F reien S t u d e n t e n s ch a f t. Neferelit Herr Bernhard Staar. — 4. Kleine Anfragen und Anregungen (Fort setzung). Sonntag nachmittags 2 Uhr: Gemeinschaftliches Mittagessen im »Marmorsaal« des Hotels Achtermann (das trockene Gedeck 4 .//i). Sonntag nachmittags 5 Uhr: Waldspazier gang zum Steinberg, wo später gemeinschaftliches Abendessen (nach der Karte, Bier) stattfindet. — Montag, den 22. September, m orgens 9 U h r: Ausflug nach N omke r hall im Okertal. Der Weg kann über die Berge oder durch das Tal zu Fuß (etwa 2 Stunden) zurückgelegt werden, auch werden Gesellschaftswagen für Fahrlustige zur Verfügung stehen. —Montag mittags 1 Uhr: Gemein schaftliches Mittagessen in Romkerhall (2 ^//, ohne Weinzwang). Montag nachmittags: Rückweg nach Goslar, bzw. nach der Bahnstation Oker, von wo Abendzüge nach allen Richtungen verkehren. Wie die gemeinsame Besprechung der Vorstände der Kreis- und Ortsvereine mit dem Vorstande des Börsenvereins sich in den letzte» Fahren zu einer notwendigen Einrichtung entwickelt hat, so ist auch die alljährig vom Vorstand des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine einberufene Herbstversammlung nicht nur zu einem wichtigen Binde glied für die Vereine selbst, sondern auch zu einem Orientierungsmittel für alle diejenigen geworden, die unserem Berufsleben mit Interesse gegenüberstehen. Dieser Kreis wächst in demselben Maße, in dem die Erkenntnis wächst, das; wir mit Hunderten von Fäden an das beruf liche und öffentliche Leben gebunden sind und in alle seine Strömungen mit einbezogen werden, auch wenn unser Wunsch auf ein Plätzchen ab seits vom Lärm des Tages gerichtet ist. Denn die Fragen unseres öffentlichen und beruflichen Lebens, die die Allgemeinheit beschäftigen, werden über kurz oder lang doch zu Fragen des eigenen Lebens, mit denen wir uns abzusinden haben und leichter abfinden werden, wenn wir ihre Wirkung aus die Gesamtheit abschätzen und sie in mannig faltigere Beziehungen hineingestellt sehen, als sie dem oberflächliche» Betrachter erscheinen. Auch in diesem Jahre hat der Vorstand des Ver bands der Kreis- und Ortsvereine eine reichhaltige und interessante Tagesordnung zusammengestellt, so das; ein zahlreicher Besuch zu er warten steht, umsomehr als daneben auch für mancherlei Vergnügungen gesorgt ist. Wir können daher die Bitte des Vorstandes, sich an der Versammlung in Goslar zu beteiligen, nur aufs eindringlichste unter stützen, überzeugt, das; jeder der Besucher dabei seine Rechnung finden wird. Die Scchsjahrhuudertfeier des Geburtstages Boccaccios. Am 6., 7. und 8. d. M. wird man in Certaldo mit großem Gepränge den 600. Geburtstag Giovanni Boccaccios feiern. Die Feste, die man unter dem Protektorat des Königs von Italien veranstaltet, werden am 6. mit einem Empsaug im Stadthaus, dem Besuch des Geburtshauses und des Grabes Boccaccios, au dem Vincenzo Morello die Gedächtnisrede Hallen wird, eröffnet werden, denen eine Festsitzung der Dantegesellschaft, eine Rede des Senators Del Lungo »nid ein Konzert folgen solle», in dem alte Kompositionen nach Gedichten Boccaccios zur Aufführung gelangen werden. Am 7. wird die Geschichtliche Gesellschaft von Val- delsa eine Sitzung abhaltcn, in der Professor Mazera über die »Rune« Boccaccios sprechen wird, deren kritische Ausgabe er vorbereitet. Am Nachmittag wird eine öffentliche Vorlesung einer Novelle des »De- camerone« stattfinden, der Festspiele folgen sollen. Den Beschluß machen am 8. September große Festkonzerte und Veranstaltungen vo» Volksbelustigungen aller Art. Wann liegt eine geiverbsmäßige Tätigkeit eines Geistlichen vor? Eine westfälische Gemeindebehörde hat sich an die Handelskammer zu Bielefeld mit folgenden Fragen gewandt: 1. Ist es einem Geistlichen ohne weiteres gestattet, auf einen kurzen Zeitraum einen Geiverbebetrieb zu eröffnen unter denselben Bedingungen, unter denen jeder andere Privatmann einen Geiverbe betrieb eröffnen kann (also Anmeldung bei der Gemeindebehörde), oder ist ein Geistlicher als Beamter anzuschen, auf den die in 8 12 Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung erwähnte Bestimmung zutrifft? (Nach Richter-Dowe, Lehrbuch des kath. u. evang. Kirchenrechts, sind Geist liche gottesdienstliche Beamte der christlichen Kirchengemeinschasten, welche vollprivilegierte Korporationen des öffentlichen Rechts bilden.) 2. Kann bei einem gelegentlich einer Mission von dem Ortsgeist lichen bzw. einer von ihm beauftragten Person veranstalteten Verkauf von Missionsartikeln (Rosenkränzen, Kruzifixen, kleinen Druckschrif ten usiv.) § 43 der Reichsgewerbeordnung in Betracht kommen bzw. trifft der Begriff »geiverbsmäßig« hier zu? 3. Muß i» dem hier angezogenen Falle eine Erlaubnis der Orts- polizeibchörde gemäß 8 59 Abs. 4 der Reichsgewerbeordnuug statt finden, oder trifft die Bestimmung dieses Paragraphen hier nicht zu, evtl, weshalb nicht? Auf diese Fragen hat die Kammer nachstehenden Bescheid erteilt: »Der Absatz 2 des 8 12 der Reichsgewerbeordnung besagt: Die jenigen Beschränkungen, welche inbetreff des Gewerbebetriebes für Per sonen des Soldaten- und Beamtenstandes sowie deren Angehörige be stehen, werden durch das gegenwärtige Gesetz nicht berührt.« Es ist also auf die entsprechenden Landesgesetze zurückzugreifen. In Frage kommt das Preuß. Allg. Landrecht Teil II Tit. 11 8 100: »Geistliche dürfen weder für sich selbst noch die in ihren» Hause lebende Familie Kaufmannschaft oder bürgerliche Gewerbe treiben.« Mit diesen staat lichen Bestimmungen stimmt überein die kirchliche Gesetzgebung, insofern sie jeden Handel verbietet. Es bedarf also weiter keiner Prüfung, in welchem Sinne die Geistlichen als »Beamte« anzusehen sind; die von Richter-Dowe angeführte Definition ist zutreffend. Indessen ist im Einzelfalle wohl zu untersuchen, ob die als »Gewerbetütigkeit« bezeich- nete Handlung tatsächlich den Charakter des »Gewerbes« trägt. Der Gewerbetreibende will mit Ausübung des »Gewerbes« einen eigenen Gewinn erzielen. Ist dieser ausgeschlossen, so liegt »Gewerbe« nicht vo r. Analog sei aus den, evangelischen Kirchenrechte ange führt 8 71 der Kirchenordnung für Rheinland und Westfalen: Ter Pfarrer darf kein »bürgerliches Gewerbe treiben«. Dazu bemerkt Lüttgert, Die evangelischen Kirchengesetze der preußischen Landeskirche, Neuwied 1911, S. 113: »Als Gewerbe ist jede Nebentätigkeit anzu- seheu, die für den Geistlichen eine Quelle von Gewinn werden soll. Ein Geschäftsbetrieb, der nur zur Hebung des Gemeindewohlstandes oder wie z. B. Bilderverkauf« - und wie wohl hinzugefügt werden darf: Verkauf von Devotionalien - »für einen kirchlichen Bau unternommen »vird, ist »licht als verbotenes Gewerbe zu betrachten.« Aus Vorstehendem ergibt sich, daß es sich im vorliegenden Falle um ein Gewerbe handelt und daß somit der 8 43 der NGO. zur An wendung gelangt. Ebenso trifft auch unserer Ansicht nach auf den vor liegenden Fall der 8 50 Abs. 4 der NGO. zu.« Die verfilmte »Jungfrau«. - Schillers »Jungfrau von Orleans« soll, wie die »Intern. Kunstschau« hört, demnächst für den Film ver arbeitet werden. Die »Literaria« in Tempelhof »vird das Werk unter der Leitung des Direktors Halm herausbringen, der früher am Neuen Schauspielhause eine Inszenierung der »Jungfrau« mit Erfolg ge leitet hat. Verbotene Druckschriften. — A n t h r o p v p h y t e i a, Jahr bücher für folkloristische Erhebungen und Forschungen zur Entwicke- lungsgeschichte der geschlechtlichen Moral, herausgegeben von Vr. Fried rich S. Kraus; in Wien (Ethnologischer Verlag in Leipzig), Hauptbände II und IX. Landgericht I Berlin. Teilweise Unbrauchbar- m a ch u n g. 38. I. 917/12. — Die F l a g e l l o m a n i e, gesammelt von vr. Ullv. Leipziger Verlag, G. in. b. H., Leipzig. — Hans R a u , Beiträge. Band II: Die Verirrungen in der Liebe. Leipziger Verlag, G. m. b. H., Leipzig. — vr. Wilhelm Leonhard, Liebe und Erotik in den Uranfängen der dentschen Dichtung. Rudolf Kraut, Dresden 1910. — Das interessante H e r r e n a l b u m. Land gericht I Berlin. Beschlagnahme. 38. I. 232/13. (Deutsches F-ahiidungsblatt Stück 4399 vom 2. Sept. 1913.) Personalnachrlchten. Knrd Bürtner f. — Auf seiner Besitzung in Ehrwald in Tirol ist plötzlich infolge eines Schlaganfalles der außerordentliche Professor für Ohrenheilkunde an der Universität in Göttingen Geheimer Medi zinalrat I)r. Kurd Bürkner im Alter von 60 Jahren gestorben. Seine bedeutendsten Werke sind: »Lehrbuch der Ohrenheilkunde« (1892) und »Atlas von Beleuchtungsbilderu des Trommelfells« (1900).