Volltext Seite (XML)
Fernruf: Amt Naunhof Nr. 8. Nummer 23 Sonntag, den 25. Februar 1923 34. Jahrgang r" " " - » Erscheint wöchentlich L mal» Dienstag, Donnerstag. Sonnabend, nachm. 4 Uhr r für den folgenden Tag. VezugSprelSt Monatlich MH. 800.— ohne Ausiragen, Post : einichl. der Pvstoeb. monatl. freibl. Mk. 900.— Im Falle höherer Gewalt, Krieg, : Streik oder sonstiger Störungen des Betriebes, Hai der Bezieher keinen Anspruch - auf Lieferung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises. und Umgegend (Albrechtshain, Ammelshain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, StaMni-, Threna usw.) Dieses Blall enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Stadlrates zu Naunhof. r ««»eigenpreife r Di« 6 gelpalt. Petltzeile SO - Mk., auswärts 75.— Mk. Amtlich. Teil » MK.100-. Reklamezeile Mk 150—. BeUageaeb.NummerMk.2000—.Schwierig. : Satz 50"/, Aufschlag. Annahme der Anzeto. bis >0 Uhr vormilt. des Erscheknungstoges, : größere noch früher. — Alle Anzeigen-Dermittlungen nehmen Aufträge entgegen. — : Bestellungen werden von den Austrägern oder in der Geschäftsstelle angenommen. Druck und Verlag: »««- ck Eule, ««««Hof bei Leipzig, Markl 2. Bekanntmachung den Steuerabzug betreffend. Der Herr Reichsminister der Finanzen hat kür die vereinfachte Besteuerung des Arbeitslohnes folgendes bestimmt: Don dem Arbeitslöhne ist wie bisher der Betrag von 10 o. S. als Steuer zu kürzen. Dieser Steuerabzugsbetrag ermäßigt sich leboch vom 1. März 1923 ad wie folgt: 1.) für den Steuerpflichtigen selbst und sür seine zur Haushaltung zählende Ehefrau um s) se 800 Mk. monatlich im Falle der Zahlung des Arbeits lohns für volle Monate, d) » 192 Mk. wöchentlich im Falle der Zahlung des Arbeits lohnes für volle Wochen, o) , 32 Mk. täglich im Falle der Zahlung des Arbeits lohns sür volle Tage, 6) , 8 MK. zweistündlich im Falle der Zahlung des Ardelts- lohns für kürzere Zeiträume 2.) sür jedes zur Kaurhaltung des Arbeitnehmers zählende minder, jährige Kind ohne etgenes Arbeitseinkommen bezw. nicht über 17 Iayie alte Kind mit eigenem Arbeitseinkommen oder iür jeden vom Finanzamt als solchen anerkannten mittellosen Angehörigen um: s) 4000 Wk. monatlich im Falle der Zahlung des Arbeits- lodnes für volle Monate, b) 960 Mk. wöchentlich im Falle der Zahlung des Arbeits lohns für volle Wochen, e) 160 Mk. täglich im Falle der Zahlung des Arbeitslohns sür volle Tage, ct) 40 Mk. zweistündlich im Falle der Zahlung des Arbeits lohns für kürzere Zeiträume. 3.) zur Abgeltung der sogenannten Werbungskostrn (Abz. nach 8 13 Abs. 1 Nr. 1—7 d«s Einkommensleuergeietzes) um: s) 4000 MK. monatlich im Falle der Zahlung des Arbeits» i lohns sür volle Monate, d) 960 Wk. wöchentlich tm Falle der Zahlung des Arbeits- , lohns sür volle Wochen, e) 160 Mk. täglich im Falle der Zahlung des Arbeitslohns für voll« Tage, i ö) 40 Mk. zweistündlich im Falle der Zahlung des Arbeits lohns für kürzere Zeiträume. 4. ) Auf Antrag v rS eme Erhöhung der unter Nr. 3a—cl be- zeichneten Beträge (für Abgeltung der Werbungskokten) zugelaffen, wenn der Steuerpfl chtta« nachweist, baß die ihm zukehenden Abzüge tm Sinne des 8 13 Avs. 1 Nr. 1 dis 7 des Einkommensteuergesetzes den Betrag von monatlich 40000 Mk um mindestens 4000 Mk. monatlich übersteigen. Der Aniraa ist beim Finanzamt onzudrinaen. 5) Der Arbeitgeber Hal an Stelle der auf dem Sleuerbuche sür 1S23 angemerk en Zahr sgesamlermäßigunq den Steuerabzug nach Maßgabe der nach de» neuen Vorschriften sich ergebenden Zohresgefamlermählgung vorzunehmen. Der Arbeitgeber ist je doch nach wie vor an die auf dem Steuerbuche vermerkte Zahl der zu berücksichtigenden Angehörigen gebunden. 6) Soweit bei Beamten ober Angestellten die Zahlung des Gehalts vierteljährlich im voraus erfolg», wird die Berücksichtigung der ad 1. März 1923 zugelaffenen Ermäßigungen sür den Monat März bet der Gehaltszahlung für da» zweit« Aalendervierttljahr 1923 nachgeholt werden. II. 1 ) Dom Arbeitslohn, der auf die letzten sechs vollen Arbeits tage des Monats Februar 1923 entfällt, wird ein Steuerabzug nach Maßgabe des Z 46 des Einkommensteuergesetzes nicht vorgenommen. 2 .) Als volle Arbeitstage im Sinne dieser Bestimmung gelten die Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer während der nach dem Tarifvertrag« oder den sonstigen Vereinbarungen bestimmten Zeit dauer arbeitet. Soweit hiernach nichts anderes bestimmt ist, gilt als voll« sechs Arbeitstage der Zeitraum von 48 Arbeitsstunden. 3 .) Nach Nr. I und 2 findet grundsätzlich ein Steuerabzug von dem Arbeitslohn, der für die am 22., 23, Ä., 26., 27. und 28. Februar 1923 geleistete Arbeit gezahlt wird, nicht statt. Dt-s gilt insbesondere für die Fälle, in denen die letzt« Lohnwoche des Monats Februar 1923 die letzten vollen Arbeitstage des Monats Februar j umfaßt. Verrichtet ein Arbeitnehmer am 25. Februar 1923 (Sonntag) eine volle Tagesardeitsleistung, so tritt der 25. Februar an Stelle des 22. Februar, es sei denn, daß ein anderer Tag in der Zeil vom 22. bis 28. Februar ardettssret ist. 4 .) Zur Angleichung an eine von den unter Nr. 1-3 bezeichneten Fällen abweichende Lohnzahlungsperiode gilt folgendes: Erfolgt die Lohnzahlung nach Lohnwochen, so ist der Steuer abzug von dem Arbeitslohn nicht vorzunehmen, der auf di« letzt« im Monat Februar 1923 beginnende Lohnwoch« entfällt, ö. Lrsolgt die Lohnzahlung nach Monaten, so bleibt s ) bei einer nachträglichen Zahlung des Arbeitslohns '/< des Arbeitslohns, der auf den Lohnzohlungsmonat entfällt, zu dem der 28. Februar 1923 gehört, d ) bet einer Zahlung des Arbeitslohns im voraus des Arbeitslohns; -er auf den ersten nach dem 28. Februar 1923 beginnenden Lohnzohlungsmonat entfällt, vom Steuerabzug frei. c. Erfolgt die Lohnzahlung nach Vierteljahren, so bleibt ») bei einer nachträglichen Zahlung des Arbeitslohns -es Arbeitslohns, der auf das Lohnzahlungsvteteljahr entfällt, zu dem der 28. Februar 1923 gehört, d) bet einer Zahlung des Arbeitslohns tm voraus -es Arbeitslohns, der aus das erste nach dem 28. Februar 1923 beginnende Lohnzahlungsoterteljahr entsällt, vom Steuerabzug frei. S.) Wird ein Arbeitnehmer wegen Betrtebseinschränkung nur während einer gegenüber der üblichen Arbeitszeit verkürzten Zeitdauer beschäftigt (Kurzarbeiter), so ist der Arbeitslohn für den Zestraum vom Stelle»abzug frei zu lassen, der einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden entspricht. Dieser Zeitraum wird vom 22. Februar 1923 ob gerechnrt. Ergibt sich am Schlüße dieses Zeitraums, daß die Freilassung nur eines Bruchteil» -es Arbeitslohn» de» letzten Arbeitstag» in Frag« kommt, so ist der Arbeitslohn diese« ganzen Mbetkkogs vom Steuadzug tret zu lassen. , S.) Erfolgt die Lohnzahlung nach Arbeitsstunden, so bleibt der auf volle 48 Arbettsstund«« entfallend« Arbeitslohn vom Struerab- zllg frei. 7.) Sn Zwelfelssällen entscheidet auf Antrag d«r Beteiligten da» Finanzamt endgültig. Grimmo, am 23. Februar 1923. Da» Finanzamt. Meine Zeitung für eilige Leser. * In mehreren Orten in der Un gebung von Essen haben die Franzosen ein Regiment Reger in Prrvatwohnungen ein- quartiert, wodurch in der Bevölkerung große Erregung her vorgerufen wude. * Auf den von den Franzosen betriebenen Eisenbahnlinien ereigneten sich neuerdings bei Dahlhausen zwei Zugzusammen- stoße, bei denen sieben Personen getötet und mehrere verletzt wurden. * Der Essener EisenbaH»Präsident Jahn protestierte gegen einen Befehl der Franzosen, durch welchen den Eisenbahn- beamten eine Frist von 48 Stunden zur Aufnahme deS Dienstes gestellt worden ist, widrigenfalls sie ihre Dienst wohnungen räumen müßten. * Lord Robert Cecil trat neuerdings dafür ein, die Repa- rationSsrage vom Völkerbund beraten zu lassen. * Der Finanzausschuß deS SenaiS in Washington hat den Antrag auf Bewilligung eines Kredits in Höhe von 1 Million Dollars an Deutschland zum Einkauf amerikanischer Erzeug nisse einstimmig abgelehnt. Oie Seele des Volkes. Von einem parlamentarischen MitarbeiEr wird unS -u den letzten Vorfällen im Reichstag geschrieben: Seit Beginn der Woche hatten die Kommunisten tm Reichstag mit bedeutsamem Lächeln durchblicken lassen, daß sie bei der Beratung des Haushalts desWehrministe- riums einen Vorstoß gegen den Minister Dr. Geßler unternehmen würden. Nun brachte am Morgen die Rote Fahne, das kommunistische Berliner Organ, zur Einleitung des Kampfes in sensationeller Aufmachung die fällige »Enthüllung". Darin Hirtz eS, datz im ReichSwehrmintfte- rium ein« Geheimsitzung in Anwesenheit des Reichs tanz le rS, des ReichSwehrministers.des Gene rals v. Seeckt, des preußischen Ministerpräsidenten sowie der preutzischen Oberpräsidenten stattgefunden habe. General v. Seeckt habe in dieser Geheimsitzung die strikte Forderung ausgestellt, datz die preußische Regierung und die Sozialdemokratie sich mit der Einrangiermrg der S e IHK f ch u tz - u n d G«h«imorganifationen in einen größere»! Rahmen abfinden sollt«, dem auch die Reichswehr angehören müsse. Man solle sich auf die »Mobilmachung" einstellen, und es solle kein nationalsoziali stischer Führer mehr verhaftet werden. Parole: »Bürger krieg!" Und gegen die Kommunisten, Schlußfolgerung der Roten Fahne: »Proletarier, schafft den proletarischen Selbstschutz!" »Nachtigall, ich hör' dir laufen!" Auch der Blindeste sah den Zweck dieser Übung. Die Kommunisten haben die Empfindung, daß in diesen Tagen nationaler Kraftsamm- lung ihr Weizen weniger blüht, und sie wollten deshalb neues Aaitationsmaterial haben. Sie schreiben: »Mobil machung!" und fragten den Retchswehrminister zugleich, gegen wen sie sich richten solle. Sobald aber Dr. Geßler, wie zu erwarten war, mit einem ganz energischen »Nein" erwidert haben würde, dann wollten sie schreien: »Also gegen unS!" Damit war dann der Weg frei, und sie kann- ten die Öffentlichkeit in Bearbeitung nehmen. Es kam aber anders. Das Haus war bei Beginn der Sitzung zunächst kaum stärker besetzt als sonst. Man wußte in parlamentarischen Kreisen genau, was die »Sensation" bedeutete, und man wußte noch viel genauer, wie die Dinge wirklich liegen, die die Note Fahne wissen wollte. Und man wollte dritten- den außen- und innenpolitischen Schaden, der gewiß durch dieses Treiben wieder einmal angerichtet wurde, nicht noch vergröbern. Deshalb war eS eigentlich bedauerlich, daß man den kommunistischen Redner seitens der äußersten Rechten überhaupt so großer Beachtung würdigte. Dem Minister Dr. Geßler, der erst die »Ente" des kommunisti schen Parteiorgans kurzerhand abtat und dann in einer großen Rede die wirklichen Vorgänge und ihren bedeut samen Hintergrund schilderte, gelang es, den Vorstoß voll ständig zu erledigen, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil er es ausgezeichnet verstand, ans die hochflehend« Welle des linksradikalen Donners die kalte Dusche überlegenen Spottes niedergehen zu lassen. In der allgemeinen Heiter keit siel die Drapierung von der kommunistischen Aktion, und übrig blieb ein Parteimanöver. Am Fuße der Rednertribüne sammelten sich die Zuhörer in dichten Hau sen. Niemand wollte sich vi« treffenden Ausfälle des Ministers entgehen lassen. Zur Sach« selbst stellte der Reichsminister fest, datz an der ganzen Enthüllung nur das eine wahr sei, daß tat sächlich Verhandlungen stattgefunden haben. Aber weder am 5. Februar, noch in Anwesenheit der genannten Per sönlichkeiten, und erst recht nicht mit dem anflegebenen Ge- sprächSgegenstand. Wahr ist vielmehr, datz seit geraumer Zeit im Hinblick auf den autzerordentlichen Ernst der autzen. und innenpolitischen Lage zwischen der Reichsregterung, dem Reichswehrministerium und den Regierungen der Länder Verhandlungen schweben, die das bedeutsame Ziel halten, die unleugbare und in diesen Tage« eher gewachsene Gefahr von Zwischen- fällenfeiten-derSelbstschutzorganifatio- nen durch deren endgültigen Abbau zu beseitigen. Zu diesem Unternehme« soll außerdem auch die Reichs wehr aktiv herangezogen werden. DaS ist der Tatbestand, und also daS genaueste Gegenteil der kommunistischen Be- bauvtunaen. Zn Wirklichkeit handelt eS ych um eine Auf gabe von höchster Bedeutung, und Dr. Geßler hatte nur allzu recht, wenn er die kommunistische Untersuchung in Gegensatz zu dem Ernst der Stunde stellt. Er wies darauf hin, datz di« Gefahr der Geheimorganisationen schließlich eine gewisse Erklärung in der heute in Deutschland herr schenden Stimmung finde. »Wird die Seele eines Volkes gepeitscht, dann kann man nicht erwarten, daß es in allen seinen Teilen ruhig bleibt. Äe jetzige verhängnisvolle Stimmung werde in Deutschland so lange währen, wie dasUnrechtan der Ruhr besteht." Gibt es jemand, der das zu bestreiten wagt? Die Seele des deutschen Volkes ist überlastet mit Leid. Aber diese Reichstagssitzung hat erfreulicherweise bewiesen, daß ; der Kopf Deutschlands kalt und klar bleibt. Am selben i Donnerstagmorgen hatte di« Rote Fahne über die Ver- , leumdung geeifert, datz nach der Behauptung bürgerlicher Blätter im Ruhrgebiet Kommunisten sich gegen Geld zur - Zusammenarbeit mit den Franzosen bereit finden Netzen. Was di« Berliner Kommunisten am Donnerstag tm Reichstag« taten, war aber Arbett für Frankreich, und sie , wurd« nicht dadurch weniger verurteilenswert. weil sie unbezahlt und freiwillig geleistet wurde. Rechtswidrige Verordnungen Eine amtltche Warnung. Die Interalliierte Rheinlandkommission und di« Be satzungsbehörden haben ein ganzes System von Verordnungen erlassen, die das Wirtschaftsleben tm besetzten Gebiet und tm Etnbruchsgebiet erdrosseln und gleichzeitig Zahlungen erpressen sollen. Diese Bedeutung hat die Beschlagnahme der Kohle, der Forsten, der Zölle, d«r AuSfubrabgabe, der Devisen usw. sowie die Knebelung der Ein- und Ausfuhr. Diese Verordnungen sind völkerrechtswidrig und rechtsungültig, ihre Befolgung ist verboten. Wer sich den Verordnungen unterwirft, macht sich zum Helfe» der gegnerischen Gewaltpolitik. Fede Zoll- und Steuerzahlung, jede Devise, jede Aussuhrabgabe, die de« Kaffen der interalliierlen Organe zufließt, feder Antrag, der bei einer solchen Behörde auf Grund jener Verord nungen gestellt wird, bedeutet ein Verbrechen am deutschen Baterlande. Wer von den Gegnern be schlagnahmte Waren an sich bringt, erwirbt kein Eigen tum, wird vielmehr wegen Hehlerei bestraft und hat außerdem dem rechtmäßigen Eigentümer Schaden- ersah zu leisten. Wer mit den gegnerischen Behörden und Stellen in Verbindung tritt, liefert den Gegnern Material sür Handeisspionage in die Hände. Einsol - ches Verhalten ist Landesverrat. Die ReichS- rcgierung verbietet daher hiermit ausdrücklich jede Befolgung dieser Anordnungen. Oie Opfer der Einbrecher. Eine Verlustliste von der Ruhr. Nach den bisher an amtlicher Stelle vorliegende« Meldungen find tu den altbesetzten und den EinbruchSge- bieten seit dem Einmarsch der französisch-belgischen Trup- ; pen in daS Ruhrrevier 270 Personen verhaftet worden, 97 Personen find verhaftet und danach ausge wiesen worden, 39ü Personen find sofort auSgewtefen worden. 16 Amtsenthebungen wurden widerrechtlich ver- z fügt. 9 Perf »neu find als erschossen und 13 alS j verletzt gemeldet morden. Es handelt sich bei diesen Zahlen nur um die mit Ramen bekannten Personen. Die Gesamtzahl ist in » allen Fällen wesentlich höher. So sind, soweit bis- h«r bekannt, allein über IW Personen ohne Angabe der Ramen als verhaftet gemeldet worden. Neue Fälle reihen j sich fortgesetzt an, so haben die Franzosen und Belgier i jetzt wieder eine Reihe von Hauptzollämtern, Zollämtern und Bezirksinspektionen militärisch besetzt und eine Anzahl Beamt« verhaftet. Damit ist die Zahl der Angehörigen der ReichSfinanzverwaltung allein, die Ge waltmatznahmen der Belgier und Franzosen erdulden > müssen, auf 187 gestiegen. Hiervon wurden ohne Ver urteilung auSgewiesen 134, nach Verurteilung 16, und 37 sind noch im Gefängnis. Die Gesamtzahl der Ausge wiesenen erhöht sich wesentlich dadurch; datz in den meisten Fällen die Familien mit auSgewiesen wor den sind. - Preiserhöhung für das ttmlaqegetreiöe Die Tonne Roggen 600 000 Mark. Die Kommission d«S Reichstages zur Festsetzung der Gelreidemnlagepreife hat den neuen Preis auf 600 000 Mart für die Tonne Roggen für das vierte und fünfte Sechstel der Umlage festgesetzt. Der Vertreter Sachsens hatte Verdreifachung deS bisherigen Preises beantragt, der 165 WO Mark für di« Tonne beträgt. Die Erhöhung wurde mit 13 g«gen 7 Stimmen angenommen. Ein von Verbraucherseite etngebrachter gemeinsamer Antrag der Verbraucher und Produzenten ersucht die Reichsregierung, eine VerbilligungSattion für Minderbemittelte in die Wege zu leiten. Von Verbraucherseite war auch der Vorschlag gemacht wo den. den Drei- in dem Matze zu erhöben, wie in dem