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3372 SSrfcnblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 62. 15. März 1912 Anhang. 1. Bestehende Rechte. Bestehendes Recht. § Ersetztes Recht. ») Werke außer dramatischen und musikalischen Werken. Urheberrecht. Urheberrecht in dieses Gesetz Fassung.*) der durch festgestellten b) Dramatische L Vervielsältigungsrecht (oop^- rixdthund Aufführungsrecht. Vervielsältigungsrecht Aufführungsrecht. ohne Aufführungsrecht ohne Ver vielfältigungsrecht. musikalische Werke. Urheberrecht in der durch dieses Gesetz festgestellten Fassung.*) Urheberrecht in der durch dieses Gesetz festgestellten Fassung, ausgenommen das ausschließliche Recht zur öffentlichen Aufführung des Werkes oder eines ansehn lichen Teiles desselben. Ausschließliches Recht zur öffentlichen Aufführung, ohne irgend eine andere Befugnis, die in dem durch dieses Gesetz festgestellten Urheberrecht inbegriffen ist. Zur Auslegung dieses Anhanges I bedeuten die hiernach angegebenen, in der ersten Spalte gebrauchten Ausdrücke folgendes: Der Ausdruck Vervielsältigungsrecht bedeu tet mit Bezug auf Werke, die gemäß den vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden gesetzlichen Bestimmungen vor dem genannten Zeitpunkt nicht veröffentlicht worden sind und hin sichtlich deren das statutarische Urheberrecht von der Ver öffentlichung abhängt, die eventuell bestehende gewohnheits rechtliche Befugnis, die Veröffentlichung des Werkes oder irgendeine andere Verfügung darüber zu verhindern. Der Ausdruck Aufführungsrecht umfaßt mit Bezug auf ein vor Inkrafttreten dieses Gesetzes noch nicht öffentlich aufge führtes Werk die eventuell bestehende gewohnheitsrechtliche Befugnis, die öffentliche Aufführung des Werkes zu ver hindern. II. Aufgehobene Gesetze**) Gesetze von 1734 und 1767 betr. Urheberrecht an Gra vüren; Gesetz von 1775 (Urheberrecht), von 1777 (Urh. an Stichen), von 1814 (Urh. an Werken der Bildhauerei), von 1833 (Urh. an dramatischen Werken), von 1835 (Urh. an Vor trägen), von 1836 (Urh. an Gravüren und Stichen in Irland), von 1836 und 1842 (Urheberrecht), von 1844 (Internat. Urh.), von 1847 (koloniales Urh ), von 1852 (Internat, Urh.), von 1862 (Urh. an künstlerischen Werken; nicht aufgehoben sind Art. 7 und 8 betr. Bestrafung von betrügerischen Wiedergaben und Verkäufen), von 1875 (internat. Urh.), von 1876 (Zollgesetz, Art. 42 betr. die Bücher), von 1882 (Urh. an Werken der Ton kunst), von 1886 (internat. Urh.), von 1888 (Urh. an Werken der Tonkunst), von 1889 (Einkünstegesetz, Art. 1, betr. Bücher), von 1906 (Urh. an Werken der Tonkunst; aufgehoben ist nur eine Stelle in Art. 3) ***). *) Handelt es sich um einen Essay, einen Artikel oder einen Beitrag, der zuerst in einer Zeitschrift, in einem Magazin oder in einer anderen derartigen periodischen Veröffentlichung erschienen ist, so umfaßt das Recht die Befugnis. denhEssay, Artikel oder Beitrag separat zu veröffentlichen, wie dies zu Gunsten des Autors im Anfang des Gesetzes vorgesehen ist. oder, bei Nicht- Kleine Mitteilungen. Li« amerilauisch« «üchervrodxklioa des Jahres 1911. Produktion des Jahres 19kk: 11123 Titel, von denen 10 410 neue Bücher und 783 neue Auslagen waren. Diese Zahlen bedeuten einen nicht unerheblichen Rückgang gegenüber dem Jahre ISlO, wo 13470 Bücher eingetragen wurden, die sich mit II 671 auf die neuen Bücher und mit I7SS auf die neuen Auslagen ver teilten. Dieser Rückgang um 2347 Titel weist indessen nach der Versicherung des genannten Fachblattes keineswegs aus eine rückläufige Bewegung in der wirtschastlichen Entwicklung des amerikanischen Buchhändler- und Verlegergewerbes, sondern eher aus das Gegenteil davon hin. Er erklärt sich vielmehr dadurch, daß das Jahr 1910 durch zahlreiche literarische Jubel- und Gedenktage ausgezeichnet war, die natürlich zahlreiche Neuauflagen bekannter Werke der amerikanischen Dichtung und infolgedessen ein starkes Anschwellen der Rubriken »Allgemeine Literatur» und »Biographie« zur Folge hatten. Im letzten Jahre erreichten dann diese Rubriken wieder ihren normalen Stand, wenn auch »Bio graphien« gegenüber dem Vorjahr eine Vermehrung um SO Titel auf wiesen. Von der Gesamtheit der eingetragenen Bücher waren 8183 von amerikanischen, 3040 von englischen und sonstigen ausländischen Schriftstellern verfaßt; von diesen letztgenannten waren 771 in Amerika hergestellt und 2269 in fertigem Zustand eingeführt. Ein besonderer Zug der amerikanischen Bacheiproduktion des letzten Jahres ist die starke Zunahme der Erzählungsliteiatur in quantitativer wie qualitativer Hinsicht; es wäre mindestens ein halbes Dutzend von Romanen zu verzeichnen, die sowohl durch inneren Wert wie äußeren Erfolg den üblichen Durchschnitt erheblich überragten. Auch aus dem Gebiete wissenschaftlicher Arbeit, so namentlich in Philosophie und Geschichte, ließ das letzte Jahr eine bedeutende Zunahme der amerikanischen Produktion erkennen, während manche anderen Zweige der Literatur, darunter besonders drama tische Literatur und Versdichtung, noch immer eine recht be scheidene Pflege seitens der amerikanischen Schriststellerwell finden. 8. Im Kmistsalon Pank Eassirer in «erlitt wird die neue März-Ausstellung am 16. März eröffnet werden. Sie wird Ge mälde von Curt Herrmann, Ulrich Hübner, Waldemar Rösler und Adolf Weißgerber enthalten. Personalnachrichten. Ernennung zum Hofmusikalienhändler.— Dem Musikalien- Händler Herrn Max Alfred Engel, Inhaber der Musikalien handlung C. A. Klemm in Dresden, wurde von Sr. Majestät dem König von Sachsen das Prädikat »Hofmusikalienhändler Seiner Majestät des Königs« verliehen. Theodor Schreiber -j-. — In Leipzig ist am 13. März der außerordentliche Professor der Archäologie an der dortigen Uni versität und Direktor des Städtischen Museums der bildenden Künste Geh. Hofrat vr. Theodor Schreiber im Alter von 64 Jah ren gestorben. Schreiber stand seit 1886 an der Spitze des Städtischen Kunstmuseums in Leipzig und hat dessen wichtigste Schätze in einer großen, prächtig ausgestatteten Publikation weiteren Kreisen der Kunstfreunde zugänglich gemacht (lS07). Von seinen zahlreichen archäologischen Abhandlungen sind hervor zuheben: »Antike Bildwerke der Villa Ludovisi« (l880), »Die Athena Parthenos des Phidias« (1883), »Wiener Brunnenreliefs aus dem Palazzo Grimani«. Sein umfassendes Werk über die Alexandrinische Toreutik (Bd. I. 1894) ist leider unvollendet ge blieben. annahme ^dieses Gesetzes, inZ Art. 18 des Urheberrechtsgesetzes von 1843 vorgesehen wäre. **) In summarischer Übersicht. ***) Es bleiben somit noch in Kraft: Art. 7 und 8 des Ge setzes vom 29. Juli 1862 (s. o.), sowie die Spezialgesetze vom 22. Juli 1902 und 4. Aug. 1906 betr. Urheberrecht an Werken der Tonkunst, (übers.)